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VorsorgeBerufsunfähigkeitsversicherung: Worauf es bei den Bedingungen ankommt
Ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall zahlt, entscheidet sich nicht am Beitrag, sondern an vier oder fünf Formulierungen im Bedingungswerk. Wir zeigen, welche das sind und woran Anträge in der Praxis scheitern.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können und dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate anhält. Entscheidend sind der Verzicht auf die abstrakte Verweisung, saubere Nachversicherungsgarantien und eine Rentenhöhe, die den Lebensstandard trägt.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt das nicht. Sie fragt nicht nach Ihrem Beruf, sondern nur danach, ob Sie noch irgendeine Tätigkeit ausüben können. Wie sich der Baustein in Ihre übrige Absicherung einfügt, klärt am besten ein Vorsorgekompass über alle Bereiche hinweg.
Warum die Erwerbsminderungsrente die Lücke nicht schließt
Wer nach dem Jahrgang 1960 geboren ist, hat keinen gesetzlichen Berufsschutz mehr. Die Deutsche Rentenversicherung prüft nur, wie viele Stunden Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten können. Wer täglich sechs Stunden und mehr schafft, bekommt nichts. Zwischen drei und unter sechs Stunden gibt es die halbe Erwerbsminderungsrente, unter drei Stunden die volle. Welcher Beruf dabei herauskommt, spielt keine Rolle.
Ein Dachdecker mit kaputter Schulter kann in aller Regel noch acht Stunden am Tag an einer Pforte sitzen. Aus Sicht der Rentenversicherung ist er damit voll erwerbsfähig, auch wenn sein erlernter Beruf für ihn erledigt ist. Und selbst wer die Hürde nimmt, landet bei überschaubaren Beträgen: Die neu bewilligten vollen Erwerbsminderungsrenten liegen im Schnitt bei gut 1.000 Euro brutto, vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Was tatsächlich zur Berufsunfähigkeit führt
Das Bild vom Bauarbeiter, der vom Gerüst fällt, prägt die Vorstellung, trifft aber nur einen kleinen Teil der Fälle. Unfälle stehen in den Statistiken der Versicherer bei ungefähr einem Zehntel. Psychische Erkrankungen sind mit rund einem Drittel die häufigste Ursache, gefolgt von Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparates sowie Krebserkrankungen. Das erklärt, warum auch reine Bürotätigkeiten abgesichert gehören und warum eine private Unfallversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt, aber nicht ersetzt.
Die Klauseln, die über die Leistung entscheiden
Diese Punkte gehören in jedes Angebot, das Sie unterschreiben.
Berufsgruppe, Rentenhöhe und Laufzeit
Der Beitrag hängt vor allem am Beruf. Versicherer teilen in Gruppen ein, und zwischen der günstigsten und der teuersten liegt oft der Faktor drei bis vier. Ein Bankkaufmann zahlt für 2.000 Euro Monatsrente bis Endalter 67 in der Regel einen mittleren zweistelligen Betrag, ein Elektroinstallateur mit gleichem Alter und gleicher Rente ein Vielfaches davon. Verbindlich ist immer erst das Angebot nach Risikoprüfung.
Wichtig ist deshalb die genaue Berufsbeschreibung im Antrag. Ein Schreinermeister, der überwiegend Aufmaß nimmt, kalkuliert und Mitarbeiter führt, gehört nicht in dieselbe Gruppe wie ein Geselle an der Kreissäge. Wer den Anteil der Bürotätigkeit belegen kann, oft über eine Bestätigung des Arbeitgebers, rutscht eine oder zwei Stufen nach oben und spart über die Laufzeit einen vierstelligen Betrag. Das gilt genauso für Handwerksbetriebe in der Region, mit denen wir in Crailsheim und im Landkreis zusammenarbeiten.
Wie hoch die Rente sein sollte
Als Orientierung dienen 70 bis 80 Prozent des aktuellen Nettoeinkommens. Wer 2.800 Euro netto verdient, kommt damit auf 2.000 bis 2.200 Euro Monatsrente. Rechnen Sie nach unten hin nicht zu knapp: Laufende Kredite, Beiträge zur Krankenversicherung, die im Leistungsfall selbst getragen werden müssen, und die weiterlaufende Altersvorsorge gehören in die Kalkulation. Eine Rente von 800 Euro löst kein Problem, sie verschiebt es nur.
Endalter 67, nicht 60
Die Laufzeit sollte bis zum Beginn der Altersrente reichen, in der Regel bis 67. Ein vorgezogenes Endalter senkt den Beitrag, doch gerade die Jahre zwischen 55 und 65 sind statistisch die mit den meisten Leistungsfällen. Wer dort ohne Schutz steht, muss die Altersvorsorge vorzeitig plündern. Was das für die spätere Rente bedeutet, lässt sich mit einer Berechnung der Rentenlücke schnell zeigen.
Gesundheitsfragen sind der heikelste Teil
Der vergessene Physiotherapietermin
Ein Antragsteller verschwieg zwölf Behandlungen wegen Rückenbeschwerden aus dem Vorjahr. Vier Jahre später Antrag auf Leistung wegen Bandscheibenvorfall, Rücktritt des Versicherers, keine Rente.
0 Euro LeistungSauber angegeben, Zuschlag akzeptiert
Eine Erzieherin gab eine ambulante Psychotherapie nach einer Trennung offen an. Ergebnis nach der Prüfung: Annahme mit Risikozuschlag von 30 Prozent statt Ablehnung, Vertrag ohne Ausschluss.
Voller SchutzVoranfrage statt Blindantrag
Ein Metallbauer mit Knieoperation ließ vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Zwei Versicherer lehnten ab, einer nahm ihn mit Ausschluss des linken Knies an. Kein Eintrag in der zentralen Hinweisdatei.
Vertrag zustandeDer Versicherer fragt üblicherweise nach ambulanten Behandlungen der letzten fünf Jahre, nach stationären Aufenthalten der letzten zehn Jahre und nach Psychotherapie in einem eigenen Block. Fordern Sie vor dem Antrag eine Auskunft über Ihre Abrechnungsdaten bei der Krankenkasse an, dann arbeiten Sie nicht aus dem Gedächtnis.
Was passiert, wenn etwas fehlt, regelt Paragraf 19 des Versicherungsvertragsgesetzes. Bei fahrlässig falschen Angaben kann der Versicherer zurücktreten, kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen. Das Rücktrittsrecht besteht grundsätzlich fünf Jahre, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung zehn Jahre. In dieser Zeit prüft der Versicherer im Leistungsfall die gesamte Krankengeschichte, und genau dort fallen die Lücken auf.
Wenn die klassische Absicherung nicht funktioniert
Für einige Berufe gibt es keine Berufsunfähigkeitsversicherung zu tragbaren Konditionen, etwa im Gerüstbau, in der Dachdeckerei oder bei bestimmten Vorerkrankungen. Aufgeben ist trotzdem die falsche Antwort, denn das Einkommensrisiko bleibt ja bestehen.
- Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt beim Verlust definierter Fähigkeiten wie Gehen, Heben, Knien, Sehen, Hören oder dem Gebrauch der Hände. Der Beruf spielt keine Rolle, die Prüfung im Leistungsfall ist einfacher, dafür greift sie erst bei deutlichen körperlichen Einschränkungen.
- Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen können. Der Beitrag liegt spürbar unter dem einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die Hürde aber deutlich höher.
- Eine private Unfallversicherung mit Invaliditätsleistung deckt die Unfallfolgen ab, unabhängig davon, ob sie beruflich oder in der Freizeit passiert sind.
- Beim angestellten Mitarbeiter kann der Arbeitgeber über die betriebliche Altersvorsorge eine Berufsunfähigkeitsabsicherung einbinden, teils mit vereinfachter Gesundheitsprüfung im Kollektiv.
Welcher Weg passt, hängt vom Beruf, vom Gesundheitszustand und vom Budget ab. Sinnvoll ist fast immer, früh anzufangen. Mit 25 sind die Gesundheitsfragen kurz beantwortet und der Beitrag bleibt über die gesamte Laufzeit auf dem Niveau des Eintrittsalters.
Berufsunfähigkeit im Detail
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