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GesundheitPrivate oder gesetzliche Krankenversicherung im Vergleich
Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist eine der wenigen Entscheidungen im Versicherungsleben, die sich später kaum noch korrigieren lässt. Wir zeigen, wer überhaupt wählen darf, wie sich die Beiträge in beiden Systemen bilden und woran Sie erkennen, welcher Weg zu Ihrer Lebensplanung passt.
Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet den Beitrag nach Ihrem Einkommen und versichert Ehepartner ohne eigenes Einkommen sowie Kinder beitragsfrei mit. Die private Krankenversicherung berechnet den Beitrag nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang, jede Person zahlt einen eigenen Beitrag.
Wechseln dürfen nur drei Gruppen: Angestellte oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbstständige und Freiberufler sowie Beamte und Anwärter. Welche Bausteine dahinterstehen, haben wir auf unserer Seite zur privaten Krankenversicherung zusammengestellt.
Wer zwischen PKV und GKV wählen darf
In Deutschland ist die Krankenversicherung Pflicht. Frei entscheiden kann trotzdem nur ein kleiner Teil der Bevölkerung, alle anderen sind in der gesetzlichen Kasse versicherungspflichtig. Drei Wege führen aus dieser Pflicht heraus.
Angestellte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Wer als Arbeitnehmer regelmäßig mehr verdient als die Jahresarbeitsentgeltgrenze, oft auch Versicherungspflichtgrenze genannt, darf sich privat versichern. Diese Grenze liegt aktuell in einer Größenordnung von rund 73.000 bis 76.000 Euro Bruttojahresgehalt. Der genaue Wert wird jedes Jahr per Verordnung neu festgesetzt und steigt in der Regel mit der Lohnentwicklung, deshalb sollten Sie den tagesaktuellen Betrag vor jeder Entscheidung nachschlagen.
Entscheidend ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt, also das Gehalt einschließlich fest zugesagter Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Schwankende Boni zählen nicht mit. Sobald Ihr Entgelt die Grenze überschreitet und auch im Folgejahr voraussichtlich über der dann geltenden Grenze liegt, endet die Versicherungspflicht zum Jahresende. Erst dann steht die Tür offen.
Selbstständige und Freiberufler
Wer hauptberuflich selbstständig ist, unterliegt in der Regel keiner Versicherungspflicht und darf frei wählen: freiwillig gesetzlich oder privat. Eine Einkommensgrenze gibt es hier nicht. Was das für Handwerksmeister, Freiberufler und Gründer im Landkreis bedeutet, vertiefen wir im Beitrag zur PKV für Selbstständige.
Beamte, Richter und Anwärter
Für Beamte übernimmt der Dienstherr über die Beihilfe einen festen Prozentsatz der Krankheitskosten. Für den Rest gibt es spezielle Restkostentarife, die deutlich günstiger sind als eine Vollversicherung. Die gesetzliche Kasse müsste dagegen freiwillig und ohne Arbeitgeberanteil bezahlt werden, sofern das Bundesland keine pauschale Beihilfe anbietet.
- Studenten können sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen, diese Entscheidung gilt für das gesamte Studium
- Wer in Teilzeit geht und unter die Grenze rutscht, wird als Angestellter wieder versicherungspflichtig
- Ein Wechsel in die PKV ist auch unterjährig möglich, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind
Einkommensabhängig gegen risikoabhängig
Der wichtigste Unterschied liegt nicht im Leistungskatalog, sondern in der Formel hinter dem Beitrag.
Was sich im Behandlungsalltag wirklich unterscheidet
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen ist im Sozialgesetzbuch geregelt und folgt dem Grundsatz ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich. Eine solide Versorgung, aber eine standardisierte.
In der PKV steht im Vertrag, was Sie bekommen. Dieser Vertrag gilt lebenslang und darf vom Versicherer nicht einseitig gekürzt werden. Was Sie beim Abschluss nicht mitversichert haben, lässt sich später nur mit erneuter Gesundheitsprüfung ergänzen.
Punkte, an denen der Unterschied sichtbar wird
- Freie Arztwahl einschließlich Behandlung durch den Chefarzt und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, sofern der Tarif das vorsieht
- Erstattung von Heilmitteln und Hilfsmitteln nach vertraglichem Katalog statt nach Heilmittelrichtlinie
- Zahnersatz je nach Tarif zu 70 bis 90 Prozent statt über das Festzuschusssystem, mehr dazu im Beitrag zur Zahnzusatzversicherung
- Arzneimittel ohne Festbetragsregelung, dafür mit tariflichen Ausschlüssen etwa bei nicht verschreibungspflichtigen Präparaten
- Psychotherapie oft mit begrenzter Sitzungszahl je Kalenderjahr, hier lohnt der Blick ins Bedingungswerk
Auf der Gegenseite steht die Abrechnung. Privatversicherte treten in Vorleistung, reichen Rechnungen ein und bekommen erstattet. Wer eine größere Behandlung hinter sich hat, sollte Liquidität für einige Wochen einplanen. Viele empfinden das als Formalie, andere als echten Nachteil im Alltag.
Alterungsrückstellungen, Beitragsentwicklung und Basistarif
Die entscheidende Frage lautet nicht, was der Beitrag heute kostet, sondern was er mit 68 kostet.
Wie Alterungsrückstellungen wirken
Ein Teil Ihres Beitrags fließt in eine Rückstellung, die die höheren Gesundheitskosten im Alter vorfinanziert. Bis zum 60. Lebensjahr kommt zusätzlich ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent auf den Krankheitskostenanteil hinzu, der ab 65 zur Beitragsdämpfung eingesetzt wird. Ein Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers nimmt diese Rückstellung mit, ein Wechsel zu einem anderen Anbieter nur zu einem kleinen Teil.
Warum Beiträge trotzdem steigen
Medizinischer Fortschritt, teurere Arzneimittel und steigende Lebenserwartung verändern die Kalkulationsgrundlage. Anpassungen kommen in der PKV nicht jedes Jahr, dafür in größeren Schritten. Wer die Belastung glätten will, kann eine Beitragsentlastungskomponente einbauen, die den Beitrag ab einem vereinbarten Alter dauerhaft senkt.
Basistarif und Standardtarif
Jeder private Versicherer muss einen Basistarif anbieten. Sein Leistungsumfang entspricht im Kern dem der gesetzlichen Kassen, der Beitrag darf den GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen. Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit halbiert er sich. Der ältere Standardtarif steht nur Versicherten offen, deren Vertrag vor 2009 begonnen hat, und ist bei langer Vertragsdauer häufig die günstigere Auffanglösung.
Ruhestand einplanen
Rentner erhalten von der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, der sich am allgemeinen Beitragssatz orientiert. Er ist geringer als der Arbeitgeberanteil zuvor. Diese Lücke gehört in jede Ruhestandsplanung, wir rechnen sie im Vorsorgekompass gemeinsam mit Ihrer Rentenlücke durch.
Rückkehr in die gesetzliche Kasse
Der Weg zurück ist eng. Für Angestellte unter 55 Jahren führt er über ein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, dann tritt automatisch wieder Versicherungspflicht ein. Selbstständige können eine sozialversicherungspflichtige Anstellung aufnehmen, die mehr als geringfügig ist und das Einkommen unter die Grenze bringt.
Ab dem 55. Geburtstag schließt Paragraf 6 Absatz 3a SGB V die Rückkehr in aller Regel aus, wenn Sie in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert waren. Ausnahmen bestehen etwa über die Familienversicherung beim Ehepartner, wenn das eigene Einkommen entsprechend niedrig ist. Wer mit Mitte 50 auf eine Rückkehr spekuliert, plant riskant.
Für Angestellte in Firmen der Region gibt es einen dritten Weg, der oft übersehen wird: Eine betriebliche Krankenversicherung hebt die Versorgung im gesetzlichen System an, ohne dass jemand das System wechseln muss. Für Belegschaften ist das häufig die pragmatischere Lösung. Welche Tarifwelten für Ihre Situation infrage kommen, besprechen wir persönlich in unserem Büro für die private Krankenversicherung in Schwäbisch Hall oder in Crailsheim.
Drei Situationen, drei Ergebnisse
Ingenieur, 34, ledig, Crailsheim
Festes Gehalt deutlich über der Grenze, keine Kinderplanung in den nächsten Jahren, gesund. Für ihn rechnet sich die PKV auch langfristig, weil er früh einsteigt und die Rückstellung lange arbeitet. Wir haben zusätzlich eine Beitragsentlastung ab 62 eingebaut.
Entlastung ab 62 rund 200 Euro monatlichLehrerin im Angestelltenverhältnis, 41, drei Kinder
Ihr Mann arbeitet Teilzeit im Familienbetrieb. In der GKV sind vier Personen über einen Beitrag abgedeckt, in der PKV wären es fünf Einzelbeiträge. Sie bleibt gesetzlich und ergänzt gezielt stationäre Leistungen und Zahnersatz.
Ersparnis gegenüber PKV im hohen dreistelligen BereichSelbstständiger Schreiner, 49, Hohenlohekreis
Schwankendes Einkommen, zwei ausgeheilte Bandscheibenvorfälle in der Vorgeschichte. Der Antrag hätte einen Risikozuschlag ausgelöst. Er bleibt freiwillig gesetzlich und sichert das Einkommensrisiko separat über Krankentagegeld ab.
Risikozuschlag im Angebot rund 18 ProzentPKV oder GKV, häufig gefragt
Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze genau?
Kann der Versicherer mich später kündigen oder Leistungen streichen?
Was passiert mit meinem Beitrag, wenn ich Kinder bekomme?
Lohnt sich ein Wechsel wegen eines günstigeren Beitrags?
Was ist mit meinem Ehepartner, wenn ich privat wechsle?
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Bevor Sie ein Angebot unterschreiben, sollten Sie wissen, wie sich Ihr Beitrag im Ruhestand entwickelt und was aus Ihrer Familie wird. Dario Caeiro nimmt sich die Zeit, beide Systeme mit Ihren Zahlen durchzurechnen.