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Private Krankenversicherung für Selbstständige

Als Selbstständiger tragen Sie den Beitrag allein, dafür dürfen Sie frei wählen. Wir rechnen vor, wo die gesetzliche Kasse einen Mindestbeitrag verlangt, welche Stellschrauben in der PKV den Beitrag senken und wie Sie Ihr Einkommen absichern, wenn Sie längere Zeit ausfallen.

Kurz gesagt

Hauptberuflich Selbstständige sind nicht versicherungspflichtig. Sie können freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleiben oder in die private Krankenversicherung gehen, eine Einkommensgrenze gilt dafür nicht. Beide Wege haben ihre Logik, und beide sind nach ein paar Jahren nur noch schwer zu verlassen.

Weil die gesetzliche Kasse bei Selbstständigen ein Mindesteinkommen unterstellt, zahlen gerade Gründer mit dünnem Gewinn dort oft mehr als in einem passenden Tarif der privaten Krankenversicherung.

Freiwillig gesetzlich oder privat, die Ausgangslage

Sobald Sie hauptberuflich selbstständig sind, endet die Versicherungspflicht. Wer aus einer Anstellung heraus gründet, muss der Kasse innerhalb von drei Monaten mitteilen, wie es weitergehen soll. Meldet sich niemand, führt die Kasse die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fort, und diese Entscheidung bindet für die nächsten Jahre.

Hauptberuflich heißt: Die selbstständige Tätigkeit prägt Ihren Arbeitsaufwand und Ihr Einkommen. Ein Handwerksmeister mit eigenem Betrieb erfüllt das, ein Angestellter mit kleiner Nebentätigkeit nicht. Bei Mischformen prüfen die Kassen im Einzelfall, und die Beurteilung fällt nicht immer so aus, wie der Betroffene sie erwartet.

Was in beiden Systemen gleich bleibt

  • Sie zahlen den Beitrag vollständig selbst, einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht
  • Die Pflegepflichtversicherung ist in beiden Systemen verpflichtend
  • Beiträge zur Basisabsicherung sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar
  • Ohne ausdrückliche Regelung fehlt in beiden Systemen ein Ersatz für ausfallendes Einkommen in den ersten Wochen
Zahlen nebeneinander

Was die gesetzliche Kasse verlangt

Der entscheidende Punkt für Gründer ist die Mindestbemessungsgrundlage.

Mindestbemessungsgrundlage
Die Kasse rechnet bei Selbstständigen ein fiktives Mindesteinkommen an, das derzeit in der Größenordnung von etwa 1.200 Euro im Monat liegt und jährlich neu festgesetzt wird. Auch wer im ersten Jahr kaum Gewinn macht, zahlt daraus einen Beitrag von rund 220 bis 260 Euro monatlich einschließlich Pflegeversicherung.
Höchstbeitrag
Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze steigt der Beitrag nicht weiter. Diese Grenze bewegt sich in einer Größenordnung von etwa 5.500 Euro Monatseinkommen, der Höchstbeitrag mit Pflegeversicherung liegt damit grob bei 900 bis 1.000 Euro monatlich. Auch dieser Wert wird jedes Jahr angepasst.
Beitragsgrundlage
Maßgeblich ist der Gewinn aus dem Einkommensteuerbescheid, bis dahin setzt die Kasse den Beitrag vorläufig fest. Kommt der Bescheid, wird rückwirkend abgerechnet. Nachzahlungen über mehrere tausend Euro sind keine Seltenheit, wenn ein Jahr besser lief als gedacht.
PKV-Beitrag
Er richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Leistungsumfang und Selbstbehalt. Für einen 35-jährigen Selbstständigen ohne Vorerkrankungen bewegt sich ein leistungsstarker Tarif in der Regel im Bereich von 450 bis 700 Euro monatlich, mit Pflegepflichtversicherung. Der Gewinn spielt dabei keine Rolle.
Kinder
In der freiwilligen gesetzlichen Versicherung sind Kinder beitragsfrei mitversichert, sofern der Elternteil mit dem höheren Einkommen nicht privat versichert ist. In der PKV kostet jedes Kind einen eigenen Beitrag, meist im Bereich von 130 bis 200 Euro monatlich.

Die Stellschrauben am privaten Beitrag

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr an ambulanten Kosten selbst tragen, bevor der Versicherer erstattet. Üblich sind Stufen zwischen 300 und 1.500 Euro. Je nach Tarif senkt ein Selbstbehalt von 600 Euro den Beitrag um etwa 10 bis 20 Prozent. Das rechnet sich für jemanden, der selten zum Arzt geht, und wird zum Ärgernis in einem Jahr mit mehreren Behandlungen. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Rücklage die Stufe im Ernstfall trägt.

Leistungsniveau ehrlich wählen

Ein Tarif mit Chefarztbehandlung und Einbettzimmer kostet spürbar mehr als einer mit Zweibettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Wer beim Einstieg an der Grenze seiner Liquidität kalkuliert, sollte lieber ein Niveau tiefer starten. Ein späterer Wechsel in einen höheren Tarif desselben Versicherers ist möglich, verlangt aber für den Mehrschutz eine erneute Gesundheitsprüfung.

Beitragsentlastung für später

Mit einer Beitragsentlastungskomponente zahlen Sie heute freiwillig mehr und senken den Beitrag ab einem vereinbarten Alter dauerhaft. Wer 100 Euro monatlich einsetzt, erreicht je nach Eintrittsalter eine Entlastung in ähnlicher Größenordnung ab 65. Für Selbstständige ohne Arbeitgeberzuschuss ist das ein wirksames Mittel gegen die Beitragslast im Ruhestand. In welchem Verhältnis dieser Baustein zu Ihrer Altersvorsorge stehen sollte, klären wir gemeinsam über den Vorsorgekompass.

Vorerkrankungen und Risikozuschläge

Der Antrag fragt die letzten drei Jahre ambulant und die letzten fünf bis zehn Jahre stationär ab. Ausgeheilte Sachen sind meist unkritisch. Chronische Diagnosen, Rückenleiden mit Behandlungshistorie oder eine Psychotherapie in der Vorgeschichte führen zu einem Zuschlag, oft zwischen 10 und 30 Prozent, oder zu einem Leistungsausschluss. Eine vorherige anonyme Risikovoranfrage vermeidet, dass eine Ablehnung in der Branchendatei landet und weitere Anträge erschwert.

Der wunde Punkt

Wenn Sie ausfallen, steht der Betrieb

Für Selbstständige ist nicht die Arztrechnung das große Risiko, sondern der Umsatz, der ausbleibt.

Krankengeld in der gesetzlichen Kasse

Freiwillig versicherte Selbstständige haben ohne besondere Erklärung keinen Anspruch auf Krankengeld. Wer ihn wählt, zahlt einen höheren Beitragssatz und bekommt die Leistung erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Sechs Wochen ohne Einnahmen überstehen die wenigsten Betriebe ohne Rücklage.

Krankentagegeld in der PKV

Hier bestimmen Sie den Starttag selbst. Üblich sind der 15., der 22. oder der 43. Tag. Ein Malermeister mit 3.500 Euro monatlichem Gewinn sichert etwa 115 Euro Tagegeld ab dem 15. Tag ab und zahlt dafür je nach Alter grob 50 bis 90 Euro im Monat. Details dazu im Beitrag zum Krankentagegeld.

Was Krankentagegeld nicht leistet

Es endet, sobald Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Genau dort setzt eine eigene Absicherung der Arbeitskraft an. Für Selbstständige ohne gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist diese Lücke größer als bei Angestellten, weil kein soziales Netz darunter liegt.

Mitarbeiter im Betrieb

Wer Personal beschäftigt, kann die Gesundheitsversorgung als Bindungsinstrument nutzen. Eine betriebliche Krankenversicherung stellt der Belegschaft ein jährliches Budget zur Verfügung, ohne Gesundheitsprüfung. Was sonst noch zu einem Betrieb gehört, finden Sie im Bereich Firmenkunden.

Schwankendes Einkommen, Familie und der lange Blick

Ein Elektromeister aus Ilshofen kam mit dem klassischen Muster zu uns: erstes Jahr 18.000 Euro Gewinn, drittes Jahr 74.000 Euro. In der gesetzlichen Kasse zahlte er im ersten Jahr trotz magerem Ergebnis den Mindestbeitrag, im dritten Jahr fast den Höchstbeitrag plus Nachzahlung für das Vorjahr. Sein privater Beitrag wäre über beide Jahre nahezu gleich geblieben.

Das ist die eine Seite. Die andere ist seine Familie. Mit zwei Kindern und einer Ehefrau ohne eigenes Einkommen kommen in der PKV drei zusätzliche Beiträge zusammen, in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung keiner. Bei ihm hat am Ende die Familienkonstellation entschieden, nicht der Tarifvergleich.

Ein anderer Kunde, Grafikdesigner aus dem Hohenlohekreis, ledig, 31, stabile Auftragslage: Für ihn war die PKV klar im Vorteil, weil er ein hohes Leistungsniveau zu einem Beitrag bekam, der unter seinem gesetzlichen lag, und die Rückstellung früh zu arbeiten beginnt.

Wichtig ist der Blick auf das, was in zwanzig Jahren gilt. Sinkt der Gewinn im Alter, sinkt der gesetzliche Beitrag mit. Der private Beitrag tut das nicht, er folgt der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Wer diese Entwicklung nicht eingeplant hat, gerät unter Druck. Deshalb gehört zu jedem Angebot eine Hochrechnung, und deshalb besprechen wir solche Entscheidungen lieber am Tisch als am Telefon, in Schwäbisch Hall oder in Crailsheim.

Häufige Fragen

PKV für Selbstständige, häufig gefragt

Kann ich als Selbstständiger zurück in die gesetzliche Kasse?
Nur über eine sozialversicherungspflichtige Anstellung, deren Entgelt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, oder über die Familienversicherung beim Ehepartner bei entsprechend niedrigem eigenem Einkommen. Ab dem 55. Geburtstag ist der Weg zurück in aller Regel versperrt.
Was passiert bei einem schlechten Geschäftsjahr mit meinem Beitrag?
In der gesetzlichen Kasse sinkt der Beitrag mit dem nachgewiesenen Gewinn, allerdings nicht unter den Mindestbeitrag. In der PKV bleibt der Beitrag gleich. Sie können ihn aber senken, indem Sie den Selbstbehalt erhöhen oder eine Zusatzkomponente ruhen lassen. Sprechen Sie uns an, bevor Zahlungsrückstände entstehen.
Brauche ich als Gründer sofort ein Krankentagegeld?
Sobald der Betrieb ohne Sie stillsteht, ja. Im ersten Jahr sind Rücklagen meist knapp, gleichzeitig ist der Ausfall am teuersten. Beginnen Sie mit einem Tagegeld ab dem 43. Tag, wenn das Budget eng ist, und ziehen Sie den Starttag später vor.
Wie wirkt sich die Selbstständigkeit auf den Antrag aus?
Auf die Gesundheitsprüfung gar nicht. Beim Krankentagegeld verlangen Versicherer allerdings einen Nachweis über das Nettoeinkommen, meist über die letzten Steuerbescheide. Sinkt der Gewinn dauerhaft, darf der Versicherer das Tagegeld auf das tatsächliche Einkommen herabsetzen.
Was ist mit der Pflegeversicherung?
Sie ist in beiden Systemen Pflicht und folgt der Krankenversicherung. Privat Versicherte schließen die private Pflegepflichtversicherung beim selben Anbieter ab. Zusätzlich lässt sich eine Pflegezusatzversicherung ergänzen, die für den Fall der Pflegebedürftigkeit eine monatliche Leistung zahlt.

Erst rechnen, dann unterschreiben

Legen Sie Ihre letzten beiden Steuerbescheide auf den Tisch, dann sehen wir gemeinsam, welches System bei Ihrem Gewinnverlauf und Ihrer Familiensituation trägt.