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CyberSchutz

CyberSchutz für Firmen in Schwäbisch Hall und Crailsheim

Fünf Tage Stillstand nach Ransomware kosteten einen Metallverarbeiter im Landkreis rund 310.000 Euro, der größte Teil davon Ertragsausfall. Wir bringen Ihnen am Tag eins Spezialisten ins Haus und tragen die Rechnung.

Soforthilfe rund um die UhrForensik und WiederherstellungSchutz bei Betriebsunterbrechung

Was am Tag eins passiert

Ein Anruf genügtDie Notfallnummer ist an jedem Tag und zu jeder Stunde besetzt, auch nachts und an Feiertagen.
Forensik startetIT-Spezialisten klären, wie der Angreifer hereinkam, was betroffen ist und ob Daten abgeflossen sind.
Systeme zurückDaten und Systeme werden wiederhergestellt, die Reihenfolge der geschäftskritischen Systeme setzen Sie.
Meldung und KommunikationJuristen prüfen die Frist von 72 Stunden nach Artikel 33 DSGVO, Fachleute begleiten Kunden und Presse.
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AllianzDeutschlands größter Versicherer
7 Spezialistenfür Firmen, Gesundheit und Vorsorge
2 StandorteSchwäbisch Hall und Crailsheim
5,0 von 5,0Bewertung unserer Kunden bei Google
Kurz gefasst

Die Cyberversicherung deckt die Folgen eines Angriffs auf Ihre IT: Ransomware und Verschlüsselungstrojaner, den Betriebsstillstand durch IT-Ausfall, die Wiederherstellung von Daten und Systemen, die IT-Forensik, die Krisenkommunikation und Ansprüche Dritter nach einem Datenabfluss. Ihr Kern ist keine Zahlung am Ende, sondern die Soforthilfe: eine Nummer, die rund um die Uhr besetzt ist, und ein Team aus Forensik, Juristen und Kommunikationsfachleuten, das Sie im Ernstfall nicht selbst suchen müssen. Der teuerste Posten ist fast immer die Betriebsunterbrechung, nicht das Lösegeld. Hinzu kommt die Meldepflicht nach Artikel 33 DSGVO binnen 72 Stunden. Am härtesten trifft es Betriebe mit fünf bis fünfzig Mitarbeitenden, weil dort niemand im Haus die Wiederherstellung übernehmen kann.

Überblick

Der Angriff trifft nicht nur Konzerne

Ein Metallverarbeiter im Landkreis Schwäbisch Hall bekommt an einem Dienstagmorgen keine Verbindung zum Warenwirtschaftssystem. Zwei Stunden später ist klar: Über einen Fernwartungszugang, dessen Passwort seit vier Jahren unverändert war, sind die Server verschlüsselt. Warenwirtschaft und Fertigungssteuerung stehen fünf Arbeitstage still, die Auslieferung verzögert sich um zwei Wochen, der Automobilkunde meldet Vertragsstrafen an. Am Ende stehen rund 310.000 Euro auf der Rechnung, und der weitaus größte Teil davon ist nicht die Technik, sondern der Ertragsausfall. Wer an diesem Dienstagmorgen zum ersten Mal darüber nachdenkt, wo die Backups liegen und ob sie sich zurückspielen lassen, hat den schlechtesten denkbaren Zeitpunkt erwischt.

Die Mechanik der Deckung hat drei Blöcke. Erstens die Soforthilfe: eine Notfallnummer rund um die Uhr, IT-Forensik zur Ursachenklärung und Beweissicherung, juristische Erstberatung zur Meldefrist und Krisenkommunikation. Zweitens der Eigenschaden im Betrieb: Wiederherstellung von Daten, Systemen und Konfigurationen, Neuaufbau befallener Server und vor allem die Betriebsunterbrechung mit entgangenem Gewinn, fortlaufenden Kosten und Mehrkosten für den Notbetrieb. Drittens der Drittschaden: Ansprüche von Kunden und Betroffenen nach einem Datenabfluss, Vertragsstrafen gegenüber Auftraggebern im Rahmen der Vereinbarung und die Abwehr unberechtigter Forderungen. Beim Ausfallschutz entscheiden zwei Größen über die Qualität: die Wartezeit, bevor die Leistung einsetzt, und die Haftzeit, für die der Ausfall überhaupt ersetzt wird.

Für wen sich das rechnet: für jeden Betrieb, dessen Prozesse ohne IT stillstehen, und das sind heute fast alle. Besonders deutlich ist der Nutzen zwischen fünf und fünfzig Mitarbeitenden. Diese Betriebe haben Werte, die sich zu Geld machen lassen, aber kein eigenes Sicherheitsteam, keine zweite Serverlandschaft und niemanden, der nach einem Angriff drei Wochen lang nichts anderes tut als wiederherstellen. Weniger dringend ist die Deckung dort, wo ein Betrieb notfalls zwei Wochen mit Papier weiterarbeiten kann und keine personenbezogenen Daten in nennenswertem Umfang verarbeitet. Auch das sagen wir offen, statt jedem dieselbe Stufe anzubieten.

Warum

Warum es kleine Betriebe am härtesten trifft

Betriebe mit fünf bis fünfzig Mitarbeitenden sind kein Zufallsziel, sondern das bevorzugte. Angriffe laufen automatisiert und suchen Schwachstellen, nicht Unternehmensgrößen. Wer 60 Beschäftigte hat, hat vielleicht eineinhalb IT-Stellen, und die sind mit dem Tagesgeschäft ausgelastet. Es gibt kein Ausweichsystem, keine zweite Fertigungssteuerung und keinen Kollegen, der im Ernstfall drei Wochen freigestellt werden kann. Häufig liegt das Backup zudem auf einem Netzlaufwerk im selben Netzwerk, und dann verschlüsselt der Angreifer es gleich mit.

Der Schaden entsteht dabei selten durch das Lösegeld. Er entsteht durch Stillstand. Wenn die Fertigung eine Woche steht, weil das Warenwirtschaftssystem nicht erreichbar ist, fehlen Umsatz und Liefertermine, und Kunden aus der Automobil- und Verpackungsbranche verhängen Vertragsstrafen. Dazu kommen die Meldepflicht nach Artikel 33 DSGVO binnen 72 Stunden, Anfragen der Aufsichtsbehörde, Fragen von Betroffenen und je nach Fall Ansprüche Dritter. Nach unserer Erfahrung macht der reine IT-Aufwand oft nur etwa ein Drittel der Rechnung aus. Den Rest bilden Ertragsausfall, Mehrkosten für den Notbetrieb und die Arbeitszeit, die im eigenen Haus für Wiederherstellung und Kommunikation draufgeht und in keiner Rechnung auftaucht.

Soforthilfe statt Suche

Am Tag eines Angriffs haben Sie keine Zeit, einen Forensiker zu suchen und einen Vertrag zu verhandeln. Die Notfallnummer ist rund um die Uhr besetzt und verbindet Sie mit einem Team, das solche Fälle täglich bearbeitet. In der Regel steht innerhalb weniger Stunden jemand in Kontakt mit Ihrer IT, zunächst per Fernzugriff.

Betriebsunterbrechung ist der größte Posten

Fünf Arbeitstage Stillstand in der Fertigung kosten mehr als jede Forensik. Versichert sind entgangener Gewinn, fortlaufende Kosten wie Löhne und Miete und die Mehrkosten für den Notbetrieb. Entscheidend sind Wartezeit und Haftzeit: Viele Verträge leisten bis 180 Tage, gute bis 365.

Datenwiederherstellung und Neuaufbau

Verschlüsselte oder gelöschte Daten müssen zurückgeholt oder neu erfasst werden, befallene Server komplett neu aufgebaut. Das kostet Zeit externer Kräfte und regelmäßig Wochenendarbeit im eigenen Haus. Beides ist gedeckt, die Modernisierung darüber hinaus nicht.

Meldefrist von 72 Stunden

Sind personenbezogene Daten betroffen, läuft nach Artikel 33 DSGVO eine Frist von 72 Stunden gegenüber der Aufsichtsbehörde, bei hohem Risiko kommt nach Artikel 34 die Information der Betroffenen dazu. Verstöße gegen die Melde- und Sicherheitspflichten sind nach Artikel 83 Absatz 4 DSGVO mit bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bedroht.

Krisenkommunikation

Was sagen Sie dem Automobilkunden, was der Belegschaft, was der Lokalpresse. Wer hier improvisiert, macht aus einem IT-Vorfall einen Reputationsschaden, der länger wirkt als der Stillstand. Die Deckung bringt Fachleute mit, die die Texte vorbereiten und die Reihenfolge festlegen.

Prävention gehört dazu

Zur Deckung gehören Hinweise zur Absicherung und Schulungsangebote für die Belegschaft. Eine kurze Awareness-Schulung mit realen Beispielen senkt die Klickrate messbar, und zusammen mit der Mehr-Faktor-Anmeldung ist das die günstigste Maßnahme mit der größten Wirkung.

Leistungen

Was der CyberSchutz abdeckt

Die Deckung besteht aus Soforthilfe, Eigenschaden und Drittschaden. Welche Bausteine Sie brauchen, hängt daran, wie stark Ihre Prozesse von der IT abhängen und wie viele personenbezogene Daten Sie verarbeiten. Ein Betrieb, der zur Not zwei Tage mit Zetteln weiterarbeiten kann, braucht eine andere Haftzeit als eine Fertigung, die ohne Auftragsdaten sofort steht. Eine Praxis mit Patientendaten braucht dagegen vor allem den Block rund um Meldepflicht, Betroffeneninformation und Abwehr von Ansprüchen. Wir bauen die Deckung entlang dieser Frage, nicht entlang der Mitarbeiterzahl.

Das ist abgesichert

  • Soforthilfe über eine Notfallnummer rund um die Uhr, mit Zugang zu IT-Forensik, Krisenmanagement und juristischer Erstberatung
  • IT-Forensik zur Ursachenklärung, Beweissicherung und Bewertung, ob und welche Daten tatsächlich abgeflossen sind
  • Wiederherstellung von Daten, Systemen und Konfigurationen einschließlich Neuaufbau befallener Server und Neuerfassung verlorener Daten
  • Betriebsunterbrechung durch IT-Ausfall mit entgangenem Gewinn, fortlaufenden Kosten und Mehrkosten für den Notbetrieb, etwa Leihgeräte und Überstunden
  • Betriebsunterbrechung durch den Ausfall eines IT-Dienstleisters oder Rechenzentrums, sofern dieser Baustein vereinbart ist
  • Krisenkommunikation gegenüber Kunden, Beschäftigten, Aufsichtsbehörden und Medien, einschließlich der Anschreiben an Betroffene
  • Beratung und Begleitung bei der Meldung nach Artikel 33 DSGVO innerhalb von 72 Stunden und bei der Information Betroffener nach Artikel 34
  • Drittschäden aus Datenschutzverletzungen einschließlich der Abwehr unberechtigter Ansprüche und der Kosten des Verfahrens
  • Vertragsstrafen gegenüber Auftraggebern und bei Verstößen gegen Sicherheitsstandards für Kreditkartendaten, jeweils nach Vereinbarung
  • Cyber-Erpressung mit professioneller Verhandlungsbegleitung und, im Rahmen der Bedingungen und nur nach Freigabe, Zahlung des Lösegelds

Das ist nicht abgesichert

  • Angriffe und Sicherheitslücken, die bei Vertragsbeginn bereits bekannt waren, sowie zu diesem Zeitpunkt schon laufende Vorfälle
  • Verletzung vereinbarter Sicherheitsauflagen: fehlende Backups, ungepatchte Systeme oder abgeschaltete Mehr-Faktor-Anmeldung können die Leistung kosten
  • Reine Modernisierungskosten, also jede Verbesserung der IT über den Zustand vor dem Angriff hinaus
  • Sachschäden an Maschinen, Anlagen und Gebäuden, dafür ist die betriebliche Sachversicherung zuständig
  • Vorsätzliche Handlungen der Geschäftsführung und vorsätzliche Straftaten eigener Mitarbeitender wie Datendiebstahl, dort greift die Vertrauensschadenversicherung
  • Der Zahlungsanweisungsbetrug, also Fake President und die gefälschte Kontoverbindung, ist nicht automatisch enthalten und muss ausdrücklich eingeschlossen werden
  • Ausfälle des Internetanbieters oder Stromausfälle ohne Zusammenhang mit einem Angriff
  • Der Schaden während der vereinbarten Wartezeit sowie die Selbstbeteiligung je Schadenfall
Beitrag

Was kostet eine Cyberversicherung für Firmen?

Einen Einheitspreis gibt es nicht, weil der Beitrag an Ihrem Risiko hängt und nicht an der Mitarbeiterzahl allein. Kalkuliert wird nach Jahresumsatz, Branche, Menge und Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten, Abhängigkeit der Prozesse von der IT, Versicherungssumme, Haftzeit für die Betriebsunterbrechung und dem erreichten Sicherheitsniveau. Eine Schreinerei mit acht Arbeitsplätzen und einem Warenwirtschaftssystem liegt deutlich unter einer Arztpraxis mit Patientendaten oder einem Onlinehändler mit Zahlungsdaten und angebundener Warenwirtschaft. Auch Vorfälle in der Vergangenheit spielen eine Rolle, und zwar in beide Richtungen: Wer nach einem Angriff sauber aufgeräumt hat, wird oft besser bewertet als vorher.

Nach unten drücken den Beitrag vor allem die Maßnahmen, die ohnehin sinnvoll sind: Mehr-Faktor-Anmeldung für alle Fernzugriffe, ein Backup-Konzept mit einer Kopie außerhalb des Netzwerks, regelmäßige Updates, getrennte Administratorkonten und eine dokumentierte Awareness-Schulung. Dazu kommen eine höhere Selbstbeteiligung, eine längere Wartezeit und eine kürzere Haftzeit. Nach oben treiben ihn eine hohe Versicherungssumme, der Einschluss des Dienstleisterausfalls, Vertragsstrafen gegenüber Auftraggebern, der Baustein für Zahlungsanweisungsbetrug und Geschäft mit Kreditkartendaten. Der größte Hebel ist am Ende aber nicht der Tarif, sondern die Vorbereitung: Wer ein getestetes Offline-Backup hat, verkürzt den Stillstand von Wochen auf Tage, und genau der Stillstand ist der teure Teil.

Jahresumsatz und Branche

Der Umsatz bildet die Größenordnung des möglichen Ertragsausfalls ab und ist deshalb die wichtigste Kalkulationsgröße. Dazu kommt die Branche: Gesundheitswesen, Kanzleien, Onlinehandel und Kommunen gelten als anspruchsvoller, weil dort entweder besonders geschützte Daten oder besonders kurze Toleranzzeiten im Spiel sind.

Haftzeit und Wartezeit

Die Haftzeit bestimmt, wie lange der Ausfall überhaupt ersetzt wird, üblich sind 180 Tage, gute Verträge leisten bis 365. Die Wartezeit ist die Zeitspanne am Anfang, meist 8 bis 24 Stunden. Wird sie überschritten, leisten viele Tarife rückwirkend ab der ersten Stunde. Beide Größen wirken direkt auf den Beitrag.

Selbstbeteiligung je Schadenfall

Sie ist der klassische Beitragshebel und liegt bei kleinen Betrieben oft im niedrigen vierstelligen Bereich. Anders als die Wartezeit greift sie unabhängig von der Dauer. Wer beides erhöht, senkt den Beitrag spürbar, muss aber wissen, dass die ersten Stunden und die ersten Tausend Euro dann beim Betrieb bleiben.

Sicherheitsniveau im Betrieb

Mehr-Faktor-Anmeldung für alle Fernzugriffe, ein Backup mit Offline-Kopie, regelmäßige Updates und getrennte Administratorkonten sind meist Voraussetzung für die Deckung und wirken zugleich auf den Beitrag. Fehlt etwas, sagen wir das vor Antragstellung, statt es im Schadenfall als Obliegenheitsverletzung zu erleben.

Abhängigkeit von Dienstleistern

Läuft Ihre Warenwirtschaft oder Buchhaltung vollständig extern, brauchen Sie die Deckung für den Ausfall des Dienstleisters. Dieser Baustein kostet extra und gehört bei uns in die höheren Stufen. Er wird umso wichtiger, je mehr Prozesse in der Cloud liegen und je weniger Sie selbst wiederherstellen könnten.

Umfang der Drittschadendeckung

Ansprüche Betroffener, Verfahrenskosten gegenüber der Aufsichtsbehörde, Vertragsstrafen gegenüber Auftraggebern und Vertragsstrafen bei Kreditkartendaten sind einzelne Bausteine. Wer viele personenbezogene Daten verarbeitet oder in Lieferketten mit harten Sicherheitsklauseln arbeitet, braucht sie, alle anderen nicht.

Ausbaustufen

Drei Ausbaustufen

Ein Handwerksbetrieb mit fünf Arbeitsplätzen braucht eine andere Deckung als ein Zulieferer mit vernetzter Fertigung und Kundenportal. Die Stufen unterscheiden sich vor allem in Summe, Haftzeit und Umfang der Betriebsunterbrechung.

Basis

Für Betriebe bis etwa zehn Arbeitsplätze mit überschaubarer IT

  • Soforthilfe über die Notfallnummer rund um die Uhr
  • IT-Forensik zur Ursachenklärung und Beweissicherung
  • Wiederherstellung von Daten und Systemen
  • Beratung zur Meldepflicht nach Artikel 33 DSGVO innerhalb von 72 Stunden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter
  • Selbstbeteiligung je Schadenfall im niedrigen vierstelligen Bereich
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Am häufigsten gewählt

Komfort

Der Standard für Handwerk, Handel und Dienstleistung mit eigener Warenwirtschaft

  • Alles aus Basis
  • Betriebsunterbrechung mit Ertragsausfall, fortlaufenden Kosten und Mehrkosten
  • Krisenkommunikation und Presseberatung
  • Cyber-Erpressung mit professioneller Verhandlungsbegleitung
  • Drittschäden aus Datenschutzverletzungen einschließlich Verfahrenskosten
  • Baustein für Zahlungsanweisungsbetrug nach Vereinbarung
  • Awareness-Schulung für die Belegschaft
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Premium

Für Industrie, Onlinehandel und Betriebe mit vielen Kundendaten

  • Alles aus Komfort mit höherer Versicherungssumme
  • Betriebsunterbrechung auch beim Ausfall eines IT-Dienstleisters oder Rechenzentrums
  • Erweiterte Haftzeit für den Ertragsausfall, bis zu 365 Tage
  • Vertragsstrafen gegenüber Auftraggebern und bei Kreditkartendaten nach Vereinbarung
  • Sicherheitsanalyse vor Vertragsbeginn
  • Notfallübung und schriftlich hinterlegter Notfallplan
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Die Darstellung ist eine Orientierung. Welche Bausteine sinnvoll sind, klären wir im Gespräch anhand Ihrer Situation. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Abgrenzung

Abgrenzung zu anderen Policen

Damit Sie nicht doppelt zahlen und nicht an der falschen Stelle eine Lücke haben.

Vertrauensschadenversicherung
Sie deckt vorsätzliche Schädigungen durch eigene Mitarbeitende und Dritte: Untreue, Unterschlagung, Datendiebstahl und den klassischen Zahlungsanweisungsbetrug. Genau dort liegt die wichtigste Abgrenzung: Fake President, also die gefälschte Anweisung des vermeintlichen Chefs, und die geänderte Kontoverbindung im Lieferantenverkehr sind nicht automatisch Teil einer Cyberdeckung. Entweder Sie schließen den Baustein dort ein oder Sie decken ihn über die Vertrauensschadenversicherung.
Betriebliche Sachversicherung
Sie zahlt bei Sachschäden an Gebäuden, Maschinen und Einrichtung, also bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch. Wenn ein Angriff eine Steuerung so manipuliert, dass eine Maschine Schaden nimmt, wird die Abgrenzung anspruchsvoll. Deshalb stimmen wir Cyber- und Sachversicherung aufeinander ab und halten schriftlich fest, welcher Vertrag welchen Fall trägt, bevor zwei Versicherer aufeinander zeigen.
Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden Dritter, reine Vermögensschäden aus einem Datenabfluss aber nicht. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt Fehler in der beruflichen Dienstleistung, etwa bei IT-Dienstleistern und Kanzleien. Wer selbst IT-Leistungen für Kunden erbringt, braucht beides: die Vermögensschadenhaftpflicht für den Fehler und die Cyberdeckung für den Angriff auf die eigenen Systeme.
D&O-Versicherung
Sie schützt Geschäftsführung und Beiräte persönlich, wenn ihnen vorgeworfen wird, Sicherheitsmaßnahmen unterlassen oder auf Warnungen nicht reagiert zu haben. Das ist nach einem größeren Vorfall ein realistischer Vorwurf, gerade wenn die Gesellschafter wechseln. Die Cyberdeckung trägt den Schaden im Unternehmen, die D&O die persönliche Inanspruchnahme des Organs. Wir sprechen beide Themen im Mittelstand deshalb zusammen an.
Zielgruppen

Für welche Betriebe das besonders wichtig ist

Je stärker ein Betrieb von seinen Daten und Systemen abhängt, desto härter trifft ihn der Stillstand. Diese sechs Gruppen sprechen wir in der Region am häufigsten an, weil dort entweder viel Technik oder viele sensible Daten im Spiel sind.

Maschinenbau und Zulieferer

Vernetzte Fertigung, Fernwartung durch Maschinenhersteller und Datenaustausch mit Kunden ergeben viele Einfallstore. Steht die Linie, drohen Vertragsstrafen der Auftraggeber aus der Automobil- und Verpackungsbranche, und genau die gehören ausdrücklich in die Deckung.

Arztpraxen und Pflegedienste

Patientendaten gehören zu den besonders geschützten Daten nach Artikel 9 DSGVO. Ein Abfluss ist meldepflichtig und zieht Anfragen der Aufsichtsbehörde nach sich, unabhängig von der Praxisgröße. Das Anschreiben der Betroffenen ist dabei regelmäßig der größte einzelne Kostenblock.

Kanzleien und Steuerberatung

Mandantendaten, Verschwiegenheitspflicht und ein hoher Anteil digitaler Kommunikation. Ein Systemausfall in der Woche vor einer Abgabefrist kostet doppelt, weil Fristversäumnisse eigene Haftungsfragen auslösen. Hier zählt die Wartezeit besonders.

Handel mit Onlineshop

Shop, Warenwirtschaft und Zahlungsabwicklung hängen zusammen. Ein Abfluss von Zahlungsdaten trifft sofort den Umsatz und die Beziehung zum Zahlungsdienstleister, dazu kommen Vertragsstrafen aus den Sicherheitsstandards für Kreditkartendaten. Beide Bausteine gehören hier in den Vertrag.

Kommunen und Versorger

Stadtwerke, Verwaltungen und Zweckverbände betreiben kritische Prozesse mit über Jahre gewachsener IT. Ein Angriff legt Bürgerdienste und Abrechnung gleichzeitig lahm, und die Kommunikation nach außen steht sofort im Mittelpunkt. Krisenkommunikation ist hier kein Nebenbaustein.

Logistik und Spedition

Disposition, Telematik und Zollabwicklung laufen digital. Fällt das System aus, stehen die Fahrzeuge und die Ware kommt nicht zum Kunden. Betriebe entlang der A6 und A7 spüren das innerhalb weniger Stunden, deshalb ist hier eine kurze Wartezeit wichtiger als eine hohe Summe.

Aus der Praxis

Aus der Praxis

Drei Vorfälle, wie sie in mittelständischen Betrieben vorkommen. Der erste ist der teuerste.

Ransomware im Zulieferbetrieb

Bei einem Metallverarbeiter im Landkreis Schwäbisch Hall wurden über einen offenen Fernwartungszugang die Server verschlüsselt. Warenwirtschaft und Fertigungssteuerung standen fünf Arbeitstage still, die Auslieferung verzögerte sich um zwei Wochen. Forensik, Neuaufbau der Systeme und vor allem der Ertragsausfall machten den Großteil des Schadens aus. Ohne Deckung hätte der Betrieb den Ausfall und die Vertragsstrafen des Automobilkunden vollständig selbst getragen.

Gesamtaufwand von rund 310.000 Euro

Datenabfluss in einer Gemeinschaftspraxis

Eine Praxis in Gaildorf stellte fest, dass Patientendaten aus dem Praxisverwaltungssystem abgeflossen waren. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde musste nach Artikel 33 DSGVO innerhalb von 72 Stunden erfolgen, wegen des hohen Risikos mussten zusätzlich alle Betroffenen informiert werden. Forensik, juristische Begleitung und das Anschreiben der Patienten liefen über die Deckung. Ohne Soforthilfe wäre die Frist kaum zu halten gewesen.

Kosten von rund 46.000 Euro

Gefälschte Zahlungsanweisung

In einem Handelsunternehmen bei Crailsheim lasen Angreifer über Wochen den Mailverkehr mit einem Lieferanten mit. Kurz vor einer größeren Zahlung schickten sie eine geänderte Kontoverbindung mit passendem Bezug auf die Bestellung. Der Betrag ging ins Ausland und war nicht mehr zurückzuholen. Dieser Fall gehört nicht automatisch in eine Cyberdeckung, sondern muss als Baustein eingeschlossen oder über die Vertrauensschadenversicherung abgebildet werden.

Schaden von circa 84.000 Euro
Aus der Beratung

Die fünf Fehler, die uns bei Cyberrisiken am häufigsten begegnen

Was uns immer wieder begegnet, und was es kostet, wenn niemand hinschaut.

1

Das Backup liegt im selben Netzwerk

Ein Backup auf einem dauerhaft verbundenen Netzlaufwerk verschlüsselt der Angreifer gleich mit. Ohne Offline- oder unveränderbare Kopie bleibt nach einer Ransomware-Attacke nur der Neuaufbau von Hand, und aus fünf Tagen Stillstand werden drei Wochen. Fast alle Versicherer verlangen deshalb eine Kopie außerhalb des Netzwerks als Obliegenheit. Wichtiger noch: Die Rücksicherung muss einmal getestet worden sein.

2

Fernzugänge ohne Mehr-Faktor-Anmeldung

Der häufigste Einstiegsweg in mittelständische Netze ist ein Fernwartungszugang mit altem Passwort, oft angelegt für einen Maschinenhersteller oder einen externen Dienstleister. Eine Anmeldung in zwei Schritten stoppt genau diesen Angriff, auch wenn das Passwort längst im Umlauf ist. Sie ist bei den meisten Versicherern Voraussetzung für die Deckung, und ihr Fehlen kann im Schadenfall die Leistung kosten.

3

Die Frist von 72 Stunden läuft schon

Die Frist des Artikels 33 DSGVO beginnt, sobald der Verantwortliche Kenntnis von der Verletzung hat, nicht wenn die Forensik fertig ist. Wer erst am vierten Tag jemanden anruft, hat die Frist versäumt, und Verstöße gegen die Melde- und Sicherheitspflichten sind nach Artikel 83 Absatz 4 DSGVO mit bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bedroht. Deshalb ist die Soforthilfe kein Komfort, sondern Fristenschutz.

4

Zahlungsanweisungsbetrug für gedeckt gehalten

Fake President und die gefälschte Kontoverbindung sind kein technischer Angriff auf Ihre Systeme, sondern eine Täuschung eines Menschen. Deshalb sind sie in vielen Cyberverträgen nicht automatisch enthalten. Entweder wird der Baustein eingeschlossen oder der Fall läuft über die Vertrauensschadenversicherung. Wir sprechen das bei jeder Beratung ausdrücklich an, weil dieser Schadentyp bei unseren Firmenkunden zunimmt.

5

Der Notfallplan liegt im Netzwerk

Wer im Ernstfall angerufen wird, welche Systeme zuerst vom Netz getrennt werden und wo die Backups liegen, steht bei vielen Betrieben in einem Dokument auf genau dem Server, der gerade verschlüsselt ist. Der Plan gehört ausgedruckt in den Ordner und in die Fahrzeuge der Geschäftsführung, mit Telefonnummern auf Papier. Wir gehen ihn beim Jahresgespräch durch und aktualisieren ihn.

Ablauf

So gehen wir vor

1

IT-Landschaft aufnehmen

Wir schauen uns an, welche Systeme geschäftskritisch sind, wo Daten liegen und welche Dienstleister von außen Zugriff haben. Meist gemeinsam mit Ihrer IT oder Ihrem Dienstleister, das dauert eine Stunde.

2

Sicherheitsniveau klären

Mehr-Faktor-Anmeldung, Backup mit getesteter Offline-Kopie, Updates, Berechtigungen und Schulung sind Voraussetzung für die Deckung. Wo etwas fehlt, sagen wir es vor Antragstellung, nicht im Schadenfall.

3

Deckung zuschneiden

Versicherungssumme, Haftzeit, Wartezeit und Selbstbeteiligung richten sich danach, wie lange Ihr Betrieb einen Stillstand aushält und was ein Ausfalltag bei Ihnen kostet. Diese Zahl rechnen wir gemeinsam aus.

4

Notfallplan hinterlegen

Wir halten schriftlich fest, wer wen anruft, welche Nummer zuerst gewählt wird und wo die Backups liegen. Dieser eine ausgedruckte Zettel entscheidet über die ersten Stunden und damit über die Höhe des Schadens.

Region

Cyberversicherung für Betriebe in Schwäbisch Hall, Crailsheim und der Region

Der industrielle Mittelstand zwischen Schwäbisch Hall, Crailsheim, Ilshofen, Vellberg, Gaildorf, Satteldorf, Wolpertshausen und Untermünkheim arbeitet längst vernetzt: Maschinen melden Betriebsdaten an den Hersteller, Kunden greifen auf Lieferportale zu, Buchhaltung und Personalwesen laufen in der Cloud. Wir betreuen Betriebe in Blaufelden, Rot am See, Kirchberg an der Jagst, Obersontheim, Bühlertann, Michelfeld und Rosengarten ebenso wie Unternehmen in Künzelsau, Öhringen, Ellwangen, Aalen und Backnang. Auffällig ist, wie oft der Angriff über einen Dritten hereinkommt: über den Softwareanbieter, den externen IT-Dienstleister oder den Maschinenhersteller mit Fernwartungszugang. Deshalb fragen wir bei der Aufnahme immer zuerst nach den Zugängen von außen und danach, wer sie zuletzt geprüft hat.

Ansprechpartner für Firmenkunden ist Sebastian Hopf, für die Sachversicherung im Firmenbereich Oliver Hartmann, und Udo Schor bringt als Unternehmensberater die Sicht auf Prozesse und Liquidität ein. Sie erreichen uns unter 0791 94093050 und per E-Mail an caeiro.hartmann@allianz.de, im Schadenfall zusätzlich rund um die Uhr über den Allianz Schaden-Direktruf unter 0800 11 22 33 44. Zur Bestandsaufnahme kommen wir in den Betrieb, meist gemeinsam mit Ihrer IT, und halten das Ergebnis schriftlich fest. Dabei geht es nicht darum, Ihre IT schlechtzureden, sondern um die nüchterne Frage, wie lange Ihr Betrieb ohne seine Systeme arbeiten kann und was ein Ausfalltag kostet.

Schwäbisch HallCrailsheimGaildorfIlshofenVellbergKirchberg an der JagstGerabronnLangenburgSchrozbergBlaufeldenRot am SeeSatteldorfWallhausenFrankenhardtKünzelsauÖhringenMurrhardtBacknangEllwangenSchwäbisch GmündWinnendenSchorndorfWaiblingenAalenHeilbronnNeckarsulmBad FriedrichshallBad MergentheimDinkelsbühlFeuchtwangenRothenburg ob der TauberGöppingenLudwigsburgBietigheim-BissingenStuttgartEsslingenHeidenheimAnsbach
Häufige Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird

Was kostet eine Cyberversicherung für Firmen?
Der Beitrag richtet sich nach Jahresumsatz, Branche, Menge der verarbeiteten personenbezogenen Daten, Abhängigkeit von der IT, Versicherungssumme, Haftzeit und Selbstbeteiligung. Eine Schreinerei mit acht Arbeitsplätzen liegt deutlich unter einer Praxis mit Patientendaten oder einem Onlinehändler mit Zahlungsdaten. Wer die Mehr-Faktor-Anmeldung und ein getestetes Offline-Backup nachweist, zahlt spürbar weniger. Wir holen ein konkretes Angebot ein, sobald Umsatz und Sicherheitsniveau feststehen.
Ist eine Cyberversicherung Pflicht?
Gesetzlich nicht. Faktisch verlangen sie aber immer mehr Auftraggeber in Lieferketten, besonders in der Automobil- und Verpackungsbranche, und sie steht regelmäßig in Ausschreibungen. Pflicht ist dagegen der Schutz personenbezogener Daten nach Artikel 32 DSGVO und die Meldung einer Verletzung nach Artikel 33 innerhalb von 72 Stunden. Die Versicherung hilft, diese Pflichten im Ernstfall auch einzuhalten.
Was zahlt die Cyberversicherung nicht?
Sicherheitslücken und Angriffe, die bei Vertragsbeginn schon bekannt waren, reine Modernisierungskosten über den Zustand vor dem Angriff hinaus, Sachschäden an Maschinen und Gebäuden, vorsätzliche Handlungen der Geschäftsführung und Straftaten eigener Mitarbeitender. Nicht automatisch enthalten ist außerdem der Zahlungsanweisungsbetrug. Und nicht ersetzt wird der Schaden während der Wartezeit sowie die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Was bedeutet Wartezeit und wie unterscheidet sie sich von der Selbstbeteiligung?
Die Wartezeit ist eine Zeitspanne am Anfang der Betriebsunterbrechung, üblich sind 8 bis 24 Stunden. Wird sie überschritten, leisten viele Tarife rückwirkend ab der ersten Stunde, andere erst ab ihrem Ende. Die Selbstbeteiligung ist dagegen ein fester Betrag je Schadenfall, unabhängig von der Dauer. Beide senken den Beitrag, und beide sollten Sie kennen, bevor Sie unterschreiben.
Zahlt die Versicherung das Lösegeld bei Ransomware?
Im Rahmen der Bedingungen und nur nach ausdrücklicher Freigabe. Zunächst prüfen Spezialisten, ob eine Wiederherstellung aus Backups möglich ist, denn das ist fast immer der bessere Weg. Kommt es doch zu Verhandlungen, führen sie erfahrene Fachleute. Zahlen Sie niemals selbst und ohne Abstimmung: Sie riskieren die Deckung, und eine Zahlung ist keine Garantie dafür, dass die Daten zurückkommen.
Welche Sicherheitsanforderungen stellt der Versicherer?
Üblich sind vier Punkte: Mehr-Faktor-Anmeldung für alle Fernzugriffe, ein Backup-Konzept mit einer Kopie außerhalb des Netzwerks, regelmäßige Updates aller Systeme und ein aktueller Schutz auf allen Geräten. Häufig kommen getrennte Administratorkonten und eine dokumentierte Schulung dazu. Das sind Obliegenheiten: Wer sie verletzt, riskiert die Leistung. Fehlt etwas, klären wir vor Antragstellung, was nachzuholen ist.
Was heißt Betriebsunterbrechung durch Cyber genau?
Versichert ist der wirtschaftliche Schaden während des Stillstands: der entgangene Gewinn, die fortlaufenden Kosten wie Löhne und Miete und die Mehrkosten für den Notbetrieb, etwa Leihgeräte, Überstunden oder externe Kräfte. Entscheidend ist die Haftzeit, also der Zeitraum, für den der Ausfall überhaupt ersetzt wird. Viele Tarife leisten 180 Tage, gute bis 365. Für Produktionsbetriebe sollte sie großzügig sein.
Was muss ich nach der DSGVO melden und in welcher Frist?
Sind personenbezogene Daten betroffen, muss der Vorfall nach Artikel 33 DSGVO innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Die Frist läuft ab Kenntnis, nicht ab dem Abschluss der Forensik. Besteht ein hohes Risiko für die Betroffenen, müssen diese zusätzlich nach Artikel 34 informiert werden. Die juristische Erstberatung in der Soforthilfe klärt, ob und in welchem Umfang gemeldet werden muss.
Wie hoch können die Bußgelder nach der DSGVO sein?
Artikel 83 DSGVO kennt zwei Rahmen. Verstöße gegen die Sicherheits- und Meldepflichten aus den Artikeln 32 und 33 fallen unter Absatz 4 mit bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem welcher Betrag höher ist. Verstöße gegen die Grundsätze der Verarbeitung und die Betroffenenrechte fallen unter Absatz 5 mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent. Versicherbar sind Bußgelder nur, soweit deutsches Recht das zulässt, die Verfahrenskosten dagegen immer.
Ist Fake President oder Zahlungsanweisungsbetrug mitversichert?
Nicht automatisch. Der Fall mit gefälschter Kontoverbindung oder vermeintlicher Anweisung des Chefs ist keine technische Manipulation Ihrer Systeme, sondern eine Täuschung eines Menschen. Er lässt sich als Baustein in die Cyberdeckung einschließen oder über die Vertrauensschadenversicherung abbilden. Weil dieser Schadentyp bei unseren Firmenkunden zunimmt, sprechen wir ihn bei jeder Beratung ausdrücklich an.
Was ist der Unterschied zur Vertrauensschadenversicherung?
Die Cyberdeckung greift beim Angriff von außen auf Ihre Systeme, also Ransomware, Datenabfluss, Systemausfall. Die Vertrauensschadenversicherung greift bei vorsätzlicher Schädigung durch Personen, also Untreue, Unterschlagung, Datendiebstahl durch eigene Mitarbeitende und den klassischen Zahlungsanweisungsbetrug. Beide ergänzen sich, und die Grenze verläuft an der Frage, ob eine Maschine oder ein Mensch getäuscht wurde.
Brauchen wir das auch mit nur zehn Arbeitsplätzen?
Gerade dann. Angriffe laufen automatisiert und suchen Schwachstellen, nicht Unternehmensgrößen. Einen Betrieb mit zehn Arbeitsplätzen trifft ein Angriff oft härter, weil es kein Ausweichsystem gibt und niemand im Haus die Wiederherstellung übernehmen kann. Für Betriebe zwischen fünf und fünfzig Mitarbeitenden ist die Soforthilfe der entscheidende Teil der Deckung, wichtiger als eine hohe Versicherungssumme.
Sind auch Ausfälle bei unserem IT-Dienstleister gedeckt?
Bei entsprechender Vereinbarung ja. Fällt ein Cloud-Anbieter oder ein Rechenzentrum durch einen Angriff aus und Ihr Betrieb steht deshalb still, greift die Deckung für den Dienstleisterausfall. Das ist für Unternehmen wichtig, deren Warenwirtschaft oder Buchhaltung vollständig extern betrieben wird. Der Baustein kostet extra und gehört bei uns in die höheren Stufen.
Wie schnell ist im Ernstfall jemand erreichbar?
Die Notfallnummer ist rund um die Uhr besetzt, auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. In der Regel steht innerhalb weniger Stunden ein Forensiker in Kontakt mit Ihrer IT, zunächst per Fernzugriff. Bei größeren Vorfällen kommt ein Team vor Ort. Die ersten Entscheidungen, etwa welche Systeme sofort vom Netz getrennt werden, treffen Sie gemeinsam mit den Spezialisten.
Bringt eine Mitarbeiterschulung wirklich etwas?
Ja, weil die meisten Angriffe damit beginnen, dass eine Person auf einen Anhang klickt oder Zugangsdaten auf einer nachgebauten Anmeldeseite eingibt. Eine kurze Schulung mit realen Beispielen aus dem eigenen Posteingang senkt die Klickrate messbar. Zusammen mit der Mehr-Faktor-Anmeldung ist das die günstigste Maßnahme mit der größten Wirkung, und entsprechende Angebote gehören bei uns zur Deckung.

Schauen wir uns Ihre IT-Risiken gemeinsam an

Ein erster Termin dauert eine Stunde, kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Bringen Sie Ihren IT-Dienstleister dazu, danach haben Sie schriftlich, wo die kritischen Punkte liegen, was ein Ausfalltag bei Ihnen kostet und welche Deckung dazu passt. Telefon 0791 94093050 oder caeiro.hartmann@allianz.de, Termine in Schwäbisch Hall, Crailsheim oder bei Ihnen im Betrieb.

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