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Hausratversicherung: Versicherungssumme richtig berechnen

Die Versicherungssumme entscheidet darüber, wie viel nach einem Brand oder Einbruch tatsächlich ankommt. Wer sie zu niedrig ansetzt, bekommt selbst bei kleinen Schäden nur einen Teil ersetzt. Wir zeigen, wie die Summe zustande kommt, wo die bekannte Faustformel an ihre Grenzen stößt und wie Sie eine anteilige Kürzung sicher vermeiden.

Kurz gesagt

Als Ausgangswert gelten 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Bei 120 Quadratmetern ergibt das eine Versicherungssumme von 78.000 Euro. Diese Pauschale passt für durchschnittlich ausgestattete Haushalte, liegt bei guter Einrichtung, viel Technik oder Wertsachen aber deutlich zu niedrig.

Wer die Summe über die Faustformel bildet und den Unterversicherungsverzicht vereinbart, ist auf der sicheren Seite. Welche Varianten Ihr Vertrag in der privaten Sachversicherung vorsieht, steht in den Bedingungen unter dem Stichwort Entschädigungsberechnung.

Die Faustformel und wo sie nicht mehr trägt

Die Rechnung ist bewusst einfach gehalten: Wohnfläche mal 650 Euro. Gemeint ist die tatsächlich genutzte Wohnfläche einschließlich Hobbyraum und ausgebautem Dachgeschoss. Keller, Garage und Speicher zählen normalerweise nicht mit, obwohl die Sachen darin mitversichert sind. Eine Vierzimmerwohnung mit 95 Quadratmetern kommt so auf 61.750 Euro, ein Einfamilienhaus mit 160 Quadratmetern auf 104.000 Euro.

Diese Pauschale stammt aus einer Zeit, in der ein Haushalt aus Möbeln, Kleidung, Geschirr und einem Fernseher bestand. Heute stehen in vielen Häusern eine Einbauküche für 20.000 Euro, drei Notebooks, zwei E-Bikes und eine Kaffeemaschine, die so viel kostet wie früher eine Waschmaschine. Genau deshalb erleben wir in der Schadenbearbeitung immer wieder Haushalte, deren realer Neuwert 30 bis 50 Prozent über der vereinbarten Summe liegt.

Wann 650 Euro je Quadratmeter zu wenig sind

  • Hochwertige Einbauküche, die nicht über die Gebäudeversicherung läuft
  • Massivholzmöbel, Designerstücke oder Antiquitäten
  • Umfangreiche Musikanlage, Fotoausrüstung, Werkstatt im Keller
  • Mehrere hochwertige Fahrräder oder Pedelecs
  • Schmuck, Uhren, Münz- oder Briefmarkensammlungen
  • Teppiche, Gemälde, Sammlerstücke

Umgekehrt gibt es Fälle, in denen die Pauschale zu hoch greift: eine große Altbauwohnung mit wenig Mobiliar, eine Wohnung, die überwiegend leer steht, oder ein Haushalt nach dem Auszug der Kinder. Auch dann lohnt der Blick, denn zu viel Versicherungssumme bedeutet zu viel Beitrag ohne Gegenwert. Ersetzt wird immer nur der tatsächlich entstandene Schaden, nie mehr.

Unterversicherung: die anteilige Kürzung

Der entscheidende Punkt wird oft übersehen. Unterversicherung wirkt nicht erst beim Totalverlust, sondern bei jedem einzelnen Schaden. Der Versicherer setzt die vereinbarte Summe ins Verhältnis zum tatsächlichen Wert des Hausrats und kürzt die Entschädigung in genau diesem Verhältnis.

Ein Rechenbeispiel

Ein Haushalt in Michelbach an der Bilz hat eine Versicherungssumme von 45.000 Euro vereinbart. Der tatsächliche Neuwert des gesamten Hausrats liegt bei 75.000 Euro. Nach einem Leitungswasserschaden im Wohnzimmer beträgt der Schaden 15.000 Euro. Der Versicherer rechnet: 15.000 Euro mal 45.000 geteilt durch 75.000. Ausgezahlt werden 9.000 Euro. Die verbleibenden 6.000 Euro trägt der Haushalt selbst, obwohl die Versicherungssumme mit 45.000 Euro rein rechnerisch weit über dem Schaden lag.

Diese Logik trifft Menschen fast immer unvorbereitet. Sie ist aber kein Kleingedrucktes, sondern das Grundprinzip der Schadenversicherung: Wer nur für einen Teil des Werts Beitrag zahlt, bekommt auch nur diesen Teil ersetzt.

Unterversicherungsverzicht

Es gibt einen einfachen Ausweg. Wird die Versicherungssumme nach der vereinbarten Quadratmeterpauschale gebildet, verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung. Im Schadenfall wird dann nicht mehr geprüft, ob der Hausrat in Wahrheit mehr wert war. Ersetzt wird der Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme, ohne Kürzung.

Zwei Bedingungen sollten Sie im Blick behalten. Erstens muss die Wohnfläche korrekt angegeben sein. Wer nach dem Dachausbau 30 Quadratmeter dazubekommt und das nicht meldet, verliert den Verzicht für diese Fläche. Zweitens gilt der Verzicht nur für die Summe insgesamt, nicht für die einzelnen Entschädigungsgrenzen bei Wertsachen. Ein Umzug, ein Anbau oder eine neue Küche sind deshalb immer ein Anlass, die Police kurz anzupassen.

Wertermittlung

Raum für Raum statt Pauschale

Wer es genau wissen will, geht mit dem Mobiltelefon durch die Wohnung und hält fest, was ein Neukauf heute kosten würde. Diese Richtwerte helfen beim Einordnen.

Küche
Einbauküche mit Geräten je nach Ausstattung 8.000 bis 30.000 Euro. Dazu Geschirr, Töpfe, Kleingeräte. Der teuerste einzelne Raum in den meisten Haushalten, und der, der bei der Schätzung am stärksten unterschätzt wird.
Wohnzimmer
Sofa, Schränke, Tisch, Teppiche, Fernseher, Soundsystem, Lampen. Realistisch 6.000 bis 20.000 Euro. Bei einer großen Polstergarnitur aus Leder ist die obere Hälfte schnell erreicht.
Schlaf- und Kinderzimmer
Betten, Matratzen, Schränke, Textilien, Kleidung. Je Zimmer 3.000 bis 10.000 Euro. Kleidung wird beim Überschlagen fast immer vergessen, obwohl ein durchschnittlicher Kleiderschrank leicht 4.000 Euro Neuwert enthält.
Arbeitszimmer und Technik
Notebooks, Bildschirme, Drucker, Tablets, Kameras, Spielekonsolen. In Haushalten mit Homeoffice und Jugendlichen 4.000 bis 12.000 Euro. Bei beruflicher Nutzung prüfen, ob die Geräte überhaupt in den privaten Hausrat gehören.
Keller, Hobbyraum, Garage
Werkzeug, Gartengeräte, Fahrräder, Winterreifen, Vorräte, Sportausrüstung. 3.000 bis 15.000 Euro. Ein gut bestückter Werkstattraum allein erreicht diese Spanne im oberen Bereich.
Wertsachen
Schmuck, Uhren, Bargeld, Sammlungen, Kunst. Hier zählt nicht nur die Summe, sondern die Entschädigungsgrenze im Vertrag. Getrennt erfassen und mit Belegen oder Fotos dokumentieren.

Entschädigungsgrenzen, die man kennen sollte

Selbst bei ausreichender Versicherungssumme gibt es Positionen, für die eigene Obergrenzen gelten. Sie sind meist als Prozentsatz der Versicherungssumme formuliert und lassen sich gegen Mehrbeitrag anheben.

Für Wertsachen insgesamt liegt die Grenze häufig bei etwa 20 Prozent der Versicherungssumme. Bei einer Summe von 78.000 Euro wären das rund 15.600 Euro für Schmuck, Uhren, Sammlungen und Ähnliches zusammen. Innerhalb dieser Grenze gibt es Unterpositionen: Bargeld ist oft auf einen vierstelligen Betrag begrenzt, Schmuck außerhalb eines anerkannten Wertschutzschranks ebenfalls. Wer eine Erbschaft in Form von Schmuck im Haus hat, sollte das ansprechen, bevor etwas passiert.

Die Außenversicherung deckt Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, etwa im Hotel, im Studentenzimmer des Kindes oder im Urlaub. Üblich sind ein Prozentanteil der Versicherungssumme und eine zeitliche Begrenzung von einigen Monaten. Ein dauerhaft ausgelagertes Lager fällt nicht darunter.

Über den Wert eines einzelnen Stücks oder über den Umfang einer Reinigung sind sich Versicherer und Versicherungsnehmer nicht immer auf Anhieb einig. Für solche Auseinandersetzungen trägt eine private Rechtsschutzversicherung mit Baustein für Wohnen und Mieten die Kosten der Klärung.

Fahrräder und Elektronik

Fahrräder und Pedelecs sind im Grundschutz gegen Einbruchdiebstahl aus abgeschlossenen Räumen versichert, nicht aber gegen einfachen Diebstahl vor dem Supermarkt. Dafür braucht es einen eigenen Baustein, oft mit einer Grenze von ein bis fünf Prozent der Versicherungssumme und teilweise mit einer Nachtzeitklausel. Bei einem E-Bike für 4.000 Euro ist das der Unterschied zwischen Ersatz und Totalverlust.

Wichtig ist auch die Abgrenzung nach oben und nach unten: Fest mit dem Gebäude verbundene Teile gehören in die Wohngebäudeversicherung, Schäden, die Sie anderen zufügen, in die private Haftpflichtversicherung. Wenn Sie unsicher sind, welche Police welchen Schaden trägt, schauen wir uns beide Verträge zusammen an, zum Beispiel im Rahmen unserer Sachversicherung in Schwäbisch Hall.

Aus der Praxis

Drei Schäden und ihre Abrechnung

Brand in der Küche, Reihenhaus in Rosengarten

Ein Fettbrand zerstörte die Einbauküche und beschädigte den angrenzenden Essbereich durch Ruß. Die Versicherungssumme war nach Wohnfläche gebildet, der Unterversicherungsverzicht griff. Ersetzt wurde der Neuwert einschließlich Reinigung und Ersatzunterkunft für drei Wochen.

31.200 Euro

Einbruch mit Schmuckdiebstahl

Entwendet wurden Schmuck, ein Notebook und Bargeld. Der Schmuck allein hatte einen Wiederbeschaffungswert von 19.000 Euro und lag damit über der Wertsachengrenze des Vertrags. Erstattet wurde die vereinbarte Höchstsumme, der Rest blieb offen.

16.400 Euro von 23.800 Euro

Rohrbruch im Obergeschoss

Wasser lief über zwei Etagen und beschädigte Parkett, Schränke und die Musikanlage. Die Summe stammte noch aus dem Vertrag von 2011 und war nie angepasst worden. Der tatsächliche Hausratwert lag rund ein Drittel höher, entsprechend fiel die Zahlung aus.

12.700 Euro statt 19.000 Euro
Häufige Fragen

Versicherungssumme im Hausrat

Zählt der Keller zur Wohnfläche?
Für die Berechnung der Versicherungssumme in der Regel nicht, solange es sich um einen reinen Abstell- oder Vorratskeller handelt. Ein ausgebauter Hobby- oder Büroraum im Untergeschoss gehört dagegen dazu. Fragen Sie im Zweifel nach, denn eine falsch angegebene Fläche kann den Unterversicherungsverzicht kosten.
Was gilt bei einer Wohngemeinschaft?
Versichert ist der Hausrat des Versicherungsnehmers und der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. Reine Zweckgemeinschaften ohne familiäre Verbindung brauchen in der Regel eigene Verträge. Wer zusammenzieht, sollte prüfen, welcher Vertrag weitergeführt wird, denn eine Doppelversicherung bringt keinen doppelten Ersatz.
Wird der Neuwert oder der Zeitwert ersetzt?
Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert, also den Betrag für eine gleichwertige Neuanschaffung. Beim Sofa von 2015 bekommen Sie also nicht den heutigen Gebrauchtwert, sondern den Preis eines vergleichbaren neuen Sofas. Nur bei Sachen, die bereits vor dem Schaden nicht mehr nutzbar waren, wird der geringere Zeitwert herangezogen.
Muss ich eine Inventarliste führen?
Vorgeschrieben ist sie nicht, sie hilft aber enorm. Nach einem Brand erinnert sich kaum jemand vollständig daran, was in den Schränken stand. Fotos von jedem Raum, Videoaufnahmen und aufbewahrte Rechnungen der teuren Stücke reichen völlig. Speichern Sie die Dateien außerhalb der Wohnung, etwa in einem Onlinespeicher.
Wie oft sollte ich die Summe prüfen?
Immer dann, wenn sich etwas Größeres ändert: Umzug, Anbau, neue Küche, größere Anschaffungen, Erbschaft. Unabhängig davon lohnt ein Blick alle drei bis fünf Jahre, weil die Preise für Möbel und Technik in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind.

Einmal nachrechnen spart im Schadenfall fünfstellig

Sagen Sie uns die Wohnfläche und die Besonderheiten Ihres Haushalts, dann prüfen wir Summe, Wertgrenzen und den Unterversicherungsverzicht. Das Gespräch dauert selten länger als eine halbe Stunde.