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KFZ-Versicherung privat

Kfz-Versicherung privat in Schwäbisch Hall und Crailsheim

Ein Wildunfall kostet nach Zahlen des Versicherungsverbands im Schnitt 4.100 Euro, und im Mainhardter Wald ist er in der Dämmerung kein Ausnahmefall. Wir prüfen Ihre Police auf die Bausteine, an denen es im Schaden wirklich hängt.

Wechselfrist 30. NovemberSchadenfreiheitsrabatt prüfenSchaden-Direktruf rund um die Uhr

Was wir für Sie klären

Teilkasko oder VollkaskoWir vergleichen beide am konkreten Wiederbeschaffungswert und an Ihrem Fahrprofil, nicht am Bauchgefühl.
SchadenfreiheitsklasseRückstufungstabelle, Rabattschutz und mögliche Übernahmen aus dem Familienkreis, oft mehrere hundert Euro im Jahr.
Wild und MarderAlle Tierarten statt nur Haarwild, Folgeschäden am Motor nach Marderbiss und Schäden nach dem Ausweichmanöver.
WechselfristZum 30. November läuft die übliche Kündigungsfrist. Unterjährig geht es bei Beitragserhöhung, nach Schaden und bei Fahrzeugwechsel.
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AllianzDeutschlands größter Versicherer
7 Spezialistenfür Firmen, Gesundheit und Vorsorge
2 StandorteSchwäbisch Hall und Crailsheim
5,0 von 5Bewertung unserer Kunden bei Google
Kurz gefasst

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Die gesetzliche Mindestdeckung liegt bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden, marküblich und empfehlenswert sind 100 Millionen Euro pauschal. Freiwillig sind Teilkasko und Vollkasko: Die Teilkasko zahlt bei Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch, Marderbiss und Wildschaden, die Vollkasko zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus. Der Beitrag hängt an Typklasse, Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse, Fahrleistung und Selbstbeteiligung. Gekündigt wird üblicherweise bis zum 30. November, unterjährig bei Beitragserhöhung, nach einem Schaden und bei Fahrzeugwechsel.

Überblick

Eine Police, die zu Ihrem Fahrzeug und zu Ihren Strecken passt

Im November, morgens um halb sechs, auf der Landstraße Richtung Gaildorf: Ein Rehbock springt aus dem Waldrand, das Fahrzeug trifft ihn frontal, Front, Kühler, Scheinwerfer und ein Airbag sind hin. Die Versicherer haben 2024 bundesweit über 276.000 Wildunfälle an kaskoversicherten Fahrzeugen gezählt, mit einem Gesamtaufwand von mehr als 1,1 Milliarden Euro und einem Durchschnittsschaden von 4.100 Euro. In einer Region mit Wald an beiden Seiten der Straße ist das keine Statistik, sondern der Grund, warum wir hier selbst bei älteren Fahrzeugen selten zur reinen Haftpflicht raten. Ohne Teilkasko zahlen Sie diese 4.100 Euro selbst, und der Rehbock hat keine Versicherung.

Die Mechanik ist in drei Stufen aufgebaut. Die Haftpflicht ist Pflicht und deckt Schäden an anderen, dort geht es um Beträge, die eine Privatperson nie tragen könnte: Behandlungskosten, Verdienstausfall und lebenslange Renten nach einem schweren Personenschaden. Die Teilkasko schützt Ihr eigenes Fahrzeug gegen Ereignisse, für die niemand haftet, also Diebstahl, Brand, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch, Marderbiss und Wildschaden. Die Vollkasko kommt zusätzlich für selbst verschuldete Unfallschäden und für Vandalismus auf. Der Beitrag entsteht aus Typklasse und Regionalklasse, aus Ihrer Schadenfreiheitsklasse, aus der jährlichen Fahrleistung, dem Fahrerkreis und der gewählten Selbstbeteiligung.

Wir sitzen in Schwäbisch Hall und in Crailsheim und kennen die Strecken, die unsere Kunden täglich fahren. Wer nach Heilbronn, Stuttgart oder Aalen pendelt, sammelt Kilometer auf A6, A7 und B14 im dichten Berufsverkehr, und dort ist das Auffahrrisiko das eigentliche Thema. Wer morgens und abends über die Landstraßen der Hohenloher Ebene oder durch den Mainhardter Wald fährt, hat ein anderes Problem, nämlich Wildwechsel zwischen Oktober und Januar. Aus diesen beiden Profilen folgen unterschiedliche Empfehlungen. Für ein zwölf Jahre altes Fahrzeug mit 2.500 Euro Wiederbeschaffungswert raten wir von der Vollkasko ab, weil sie mehr kostet, als sie je bringen kann. Bei der Teilkasko sind wir in dieser Gegend deutlich zurückhaltender mit dem Abraten.

Warum

Warum die Auswahl der Bausteine so viel ausmacht

Zwischen zwei Kfz-Policen liegt im Beitrag oft ein überschaubarer Unterschied und im Schadenfall ein sehr großer. Die Frage ist selten, ob Kasko oder nicht, sondern welche Bausteine enthalten sind: der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, Marderbiss samt Folgeschäden am Motor, Wildschaden mit allen Tierarten statt nur mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz, Neupreisentschädigung, Elementarschäden. Diese Punkte kosten im Jahr meist einen niedrigen zweistelligen Betrag und entscheiden im Ernstfall über vierstellige Summen. Beim Marderbiss ist das besonders deutlich: Der zerbissene Kabelbaum kostet ein paar hundert Euro, der Motorschaden danach mehrere tausend.

Der zweite Punkt ist die Schadenfreiheitsklasse. Sie bildet ab, wie viele Jahre Sie unfallfrei gefahren sind, und bestimmt Ihren Beitragssatz in Prozent. Melden Sie einen Schaden in Haftpflicht oder Vollkasko, werden Sie nach der Rückstufungstabelle Ihres Versicherers zurückgesetzt, aus einer SF 9 wird dann zum Beispiel eine SF 3. Diese Rückstufung wirkt über Jahre nach, und in Summe kostet sie häufig mehr als der Schaden selbst. Bei kleinen Schäden lohnt sich deshalb der Rückkauf oder die Zahlung aus eigener Tasche. Ein Rabattschutz kann die Rückstufung auffangen, trägt sich aber nicht in jeder Konstellation. Wir rechnen Ihnen den Aufpreis gegen die zu erwartende Mehrbelastung der nächsten fünf Jahre.

100 Millionen statt 7,5 Millionen

Die gesetzliche Mindestdeckung liegt bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,3 Millionen Euro für Sachschäden. Nach einem schweren Personenschaden mit lebenslanger Rente reicht das nicht zwingend. Marküblich sind 100 Millionen Euro pauschal, davon höchstens 15 Millionen Euro je geschädigter Person, und der Aufpreis ist minimal.

Grobe Fahrlässigkeit

Rote Ampel übersehen, Handy in der Hand, Scheibe im Winter nur freigekratzt statt geräumt: Ohne den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Kaskoleistung entsprechend der Schwere kürzen, bei einem 8.000-Euro-Schaden auch um die Hälfte. Mit Verzicht wird voll reguliert, ausgenommen bleiben Alkohol und Drogen.

4.100 Euro Durchschnittsschaden

Der Versicherungsverband zählte 2024 über 276.000 Wildunfälle mit einem Durchschnittsschaden von 4.100 Euro. Standardbedingungen decken nur Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz. Auf den Straßen um Bühlertann, Obersontheim und Mainhardt sind aber auch Hunde, Rinder und Vögel im Spiel, deshalb achten wir auf die Formulierung Tiere aller Art.

Selbstbeteiligung als stärkster Hebel

Von 150 auf 300 Euro in der Teilkasko und von 300 auf 500 oder 1.000 Euro in der Vollkasko: Das ist die Stellschraube, die Sie sofort selbst bewegen können, meist im zweistelligen Prozentbereich des Kaskobeitrags. Sinnvoll ist der Betrag, den Sie im Ernstfall ohne Nachdenken bezahlen können.

Werkstattbindung mit 10 bis 20 Prozent

Wer sich im Kaskoschaden auf das Partnernetz festlegt, spart üblicherweise 10 bis 20 Prozent des Kaskobeitrags und bekommt Hol- und Bringservice sowie einen Ersatzwagen. Bei Leasing, laufender Herstellergarantie oder Sonderausstattung raten wir ab. Bei Unfällen mit gegnerischer Haftung greift die Bindung ohnehin nicht.

Elektroauto und Akku

Der Antriebsakku macht je nach Modell 30 bis 40 Prozent des Fahrzeugwerts aus. Tiefentladung, Überhitzung, Bedienfehler beim Laden, die Wallbox an der Garage und das Ladekabel gehören ausdrücklich in den Vertrag. Ein gestohlenes Ladekabel kostet mehrere hundert Euro und ist ohne Einschluss Ihr eigenes Problem.

Leistungen

Was in einer guten Kfz-Police enthalten ist

Die Haftpflicht bezahlt Schäden an anderen und wehrt unberechtigte Forderungen ab, das ist Pflicht und die Grundlage jeder Zulassung. Die Teilkasko übernimmt Ereignisse, für die niemand haftet: Diebstahl, Brand, Explosion, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch, Wildschaden und Marderbiss. Die Vollkasko kommt zusätzlich für selbst verschuldete Unfallschäden und für Vandalismus auf und enthält die Teilkasko vollständig. Über diesen drei Stufen liegen die Zusatzbausteine, die im Alltag den Unterschied machen. Sie kosten einzeln wenig, entscheiden aber darüber, ob ein Schaden voll oder nur teilweise reguliert wird.

Das ist abgesichert

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter über die Kfz-Haftpflicht, empfohlen mit 100 Millionen Euro pauschaler Deckungssumme
  • Diebstahl des Fahrzeugs und fest verbundener Teile, je nach Vereinbarung auch von Ladekabel und Ladeadapter
  • Wildschaden mit Tieren aller Art statt nur mit Haarwild, einschließlich der Rettungskosten nach einem Ausweichmanöver
  • Marderbiss samt Folgeschäden an Motor, Kabelbaum und Kühlsystem bis zu einer vereinbarten Summe
  • Elementarschäden durch Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawine und Schneedruck
  • Neupreisentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl, üblich sind 12 bis 24 Monate nach Erstzulassung
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit in Teil- und Vollkasko, ausgenommen Alkohol und Drogen
  • Fahrerschutz für eigene Verletzungen als Fahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall, mit Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld
  • Auslandsschadenschutz, der Sie bei unverschuldeten Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen so stellt, als wäre der Unfall in Deutschland passiert
  • Kfz-Schutzbrief mit Pannenhilfe, Abschleppen, Ersatzwagen, Übernachtung und Rückholung im In- und Ausland
  • Beim Elektroauto Akku, Wallbox und Ladekabel, einschließlich Tiefentladung und Bedienfehler beim Ladevorgang

Das ist nicht abgesichert

  • Schäden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden, hier greift auch der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit nicht
  • Verschleiß, Betriebsschäden und reine Bedienfehler ohne Unfallereignis, etwa eine Fehlbetankung ohne den passenden Zusatzbaustein
  • Schäden bei Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis und bei nicht genehmigten Renn- oder Trainingsfahrten
  • Der merkantile Minderwert des Fahrzeugs nach einem Kaskoschaden, sofern kein eigener Baustein vereinbart ist
  • Gegenstände im Fahrzeug wie Laptop, Fotoausrüstung oder Werkzeug, dafür greift die Hausratversicherung nur in engen Grenzen
  • Ihre eigenen Verletzungen als Fahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall, dafür braucht es den Fahrerschutz
  • Bußgelder und Punkte nach einem Verkehrsverstoß, ebenso die Anwaltskosten im Bußgeldverfahren, dafür ist der Verkehrsrechtsschutz da
Beitrag

Was kostet eine Kfz-Versicherung?

Einen Einheitspreis gibt es nicht, weil in den Beitrag mehr als zwanzig Merkmale einfließen. Die drei größten sind Typklasse, Regionalklasse und Schadenfreiheitsklasse. Die Typklasse bewertet das Schadengeschehen genau Ihres Fahrzeugmodells, es gibt 16 Klassen in der Haftpflicht von 10 bis 25, 24 Klassen in der Teilkasko von 10 bis 33 und 25 Klassen in der Vollkasko von 10 bis 34. Die Regionalklasse bewertet Ihren Zulassungsbezirk, 12 Klassen in der Haftpflicht, 16 in der Teilkasko und 9 in der Vollkasko, ermittelt vom Versicherungsverband für über 410 Zulassungsbezirke und jedes Jahr neu. Der Landkreis Schwäbisch Hall schneidet im Bundesvergleich meist günstig ab, außer in der Teilkasko, wo Hagel und Wild durchschlagen.

Nach unten drücken den Beitrag vor allem vier Hebel, und der stärkste liegt bei Ihnen: die Selbstbeteiligung. Der Schritt von 150 auf 300 Euro in der Teilkasko und von 300 auf 500 oder 1.000 Euro in der Vollkasko senkt den Kaskobeitrag im zweistelligen Prozentbereich. Dazu kommen die Werkstattbindung mit 10 bis 20 Prozent Nachlass, eine realistisch angegebene, aber nicht großzügig aufgerundete Jahresfahrleistung und die jährliche statt monatlicher Zahlweise. Nach oben treiben ihn ein junger oder offener Fahrerkreis, Fahranfänger in SF 0, viele Vorschäden, ein leistungsstarkes Fahrzeug in hoher Typklasse und Zusatzbausteine wie Rabattschutz und Neupreisentschädigung. Telematik kann bei vorsichtiger Fahrweise einen spürbaren Nachlass bringen, lohnt sich aber vor allem für Fahranfänger.

Typklasse

Sie bewertet, wie häufig und wie teuer Schäden bei genau Ihrem Fahrzeugmodell sind: 16 Klassen in der Haftpflicht, 24 in der Teilkasko, 25 in der Vollkasko. Jedes Jahr werden sie neu festgelegt, Ihr Beitrag kann sich also ändern, ohne dass Sie etwas getan haben. Beeinflussen können Sie das nur bei der Fahrzeugwahl, deshalb lohnt der Blick vor dem Kauf.

Regionalklasse

Sie bewertet das Schadengeschehen in Ihrem Zulassungsbezirk, mit 12 Klassen in der Haftpflicht, 16 in der Teilkasko und 9 in der Vollkasko für über 410 Bezirke. Der Landkreis Schwäbisch Hall liegt in der Haftpflicht meist günstig, in der Teilkasko schlagen Hagel und Wildunfälle durch. Ein Umzug in einen anderen Bezirk ändert den Beitrag sofort.

Schadenfreiheitsklasse

Jedes unfallfreie Jahr hebt Sie eine Stufe, von SF 0 bis SF 35, und senkt Ihren Beitragssatz in Prozent. Ein gemeldeter Schaden wirft Sie nach der Rückstufungstabelle mehrere Stufen zurück, aus einer SF 9 wird zum Beispiel eine SF 3. Die Schadenhöhe spielt dabei keine Rolle, nur die Zahl der Schäden. Deshalb lohnt sich der Rückkauf kleiner Schäden.

Selbstbeteiligung

Der stärkste Hebel, den Sie selbst in der Hand haben. Üblich sind 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko. Der Schritt auf 500 oder 1.000 Euro senkt den Kaskobeitrag im zweistelligen Prozentbereich. Sehr hohe Selbstbeteiligungen bringen allerdings weniger zusätzliche Ersparnis, als viele erwarten, das rechnen wir konkret vor.

Fahrerkreis und Fahrleistung

Ein auf Sie und den Ehepartner begrenzter Fahrerkreis ist deutlich günstiger als eine offene Nutzung, und jeder Fahrer unter 25 Jahren im Vertrag treibt den Beitrag spürbar. Ebenso die Jahresfahrleistung: Wer 20.000 Kilometer angibt und 12.000 fährt, zahlt zu viel. Wer zu wenig angibt und mehr fährt, riskiert eine Nachzahlung und Ärger im Schadenfall.

Werkstattbindung und Telematik

Die Bindung an das Partnernetz bringt 10 bis 20 Prozent Nachlass auf den Kaskobeitrag, samt Hol- und Bringservice und Ersatzwagen. Bei Leasing oder Herstellergarantie ist sie meist nicht sinnvoll. Telematik belohnt vorsichtige Fahrweise mit einem laufenden Nachlass und ist vor allem für Fahranfänger interessant, die sonst in SF 0 starten.

Ausbaustufen

Drei Ausbaustufen, die wir üblicherweise gegenüberstellen

Wir zeigen Ihnen die Varianten nebeneinander und rechnen den Beitragsunterschied gegen das Risiko, das Sie sonst selbst tragen. Der Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs entscheidet dabei fast immer.

Haftpflicht

Für Fahrzeuge mit einem Wiederbeschaffungswert unter etwa 3.000 Euro

  • Gesetzlich vorgeschriebener Schutz für Schäden an Dritten
  • 100 Millionen Euro pauschale Deckungssumme statt der Mindestdeckung von 7,5 Millionen Euro
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche durch den Versicherer, auch vor Gericht
  • Auf Wunsch mit Kfz-Schutzbrief für Panne, Abschleppen und Ersatzwagen
  • Fahrerschutz auch ohne Kasko zubuchbar, für eigene Verletzungen als Fahrer
  • Sinnvoll, wenn ein Totalschaden Sie finanziell nicht aus der Bahn wirft
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Am häufigsten gewählt

Teilkasko

Für Fahrzeuge im mittleren Alter und für alle, die viel auf Landstraßen fahren

  • Alles aus der Haftpflicht
  • Wildschaden mit Tieren aller Art, nicht nur Haarwild, plus Rettungskosten nach dem Ausweichmanöver
  • Marderbiss mit Folgeschäden an Motor, Kabelbaum und Kühlsystem
  • Diebstahl, Brand, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Überschwemmung, Glasbruch
  • Selbstbeteiligung wählbar, üblich sind 150 oder 300 Euro
  • Kein Verlust der Schadenfreiheitsklasse bei Teilkaskoschäden
  • In der Hohenloher Ebene und rund um den Mainhardter Wald fast immer die richtige Wahl
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Vollkasko

Für Neuwagen, Leasing, Finanzierung und Fahranfänger

  • Alles aus der Teilkasko
  • Selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus
  • Neupreisentschädigung in den ersten 12 bis 24 Monaten nach Erstzulassung
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, außer bei Alkohol und Drogen
  • Rabattschutz gegen die Rückstufung nach einem Schaden im Jahr
  • Werkstattbindung mit 10 bis 20 Prozent Nachlass, wenn kein Leasingvertrag entgegensteht
  • Beim Elektroauto Akku, Wallbox und Ladekabel ausdrücklich eingeschlossen
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Die Darstellung ist eine Orientierung. Welche Bausteine sinnvoll sind, klären wir im Gespräch anhand Ihrer Situation. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Abgrenzung

Abgrenzung zu anderen Policen

Damit Sie nicht doppelt zahlen und nicht an der falschen Stelle eine Lücke haben.

Private Haftpflichtversicherung
Sie deckt Schäden, die Sie im Alltag anderen zufügen, aber ausdrücklich nicht solche aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeugs. Wer glaubt, die Privathaftpflicht springe nach einem Verkehrsunfall ein, irrt. Umgekehrt greift die Kfz-Haftpflicht nicht, wenn Sie beim Rangieren mit dem Fahrrad ein fremdes Auto zerkratzen. Die Grenze verläuft am Fahrzeuggebrauch, und sie ist scharf.
Verkehrsrechtsschutz
Die Kfz-Versicherung reguliert Schäden, sie führt aber nicht Ihren Rechtsstreit. Bei strittiger Schuldfrage, im Bußgeldverfahren nach einer Geschwindigkeitsmessung oder beim Streit um ein Gutachten trägt der Verkehrsrechtsschutz Anwalt und Gericht. Das Bußgeld selbst zahlt niemand außer Ihnen. Für Pendler auf A6 und A7 ist dieser Baustein der am häufigsten gebrauchte.
Kfz-Schutzbrief und Automobilclub
Beide leisten Pannenhilfe, Abschleppen und Ersatzwagen, oft in ähnlichem Umfang. Der Schutzbrief hängt am Fahrzeug und kostet im Jahr einen niedrigen zweistelligen Betrag, die Clubmitgliedschaft hängt an der Person und gilt auch im fremden Auto. Doppelt braucht es beides selten. Wir prüfen, was Sie schon haben, bevor wir etwas dazulegen.
Private Unfallversicherung und Fahrerschutz
Bei einem selbst verschuldeten Unfall ist der Fahrer die einzige Person am Unfallort, die von der eigenen Kfz-Haftpflicht nichts bekommt. Der Fahrerschutz schließt genau diese Lücke und stellt Sie so, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht, samt Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Eine private Unfallversicherung zahlt dagegen eine vereinbarte Summe und gilt rund um die Uhr, auch außerhalb des Autos.
Zielgruppen

Für wen wir besonders genau hinschauen

Manche Konstellationen entscheiden über mehrere hundert Euro Beitrag im Jahr oder über einen erheblichen Betrag im Schadenfall. Bei diesen Gruppen lohnt sich der genaue Blick am meisten, und zwar bevor der Vertrag läuft.

Fahranfänger und Familien

Ein Zweitwagen im Haushalt startet je nach Versicherer nicht in SF 0, sondern in einer besseren Einstufung, oft SF 1 oder eine gesonderte Zweitwagenklasse. Zusätzlich lässt sich ein Schadenfreiheitsrabatt aus dem Familienkreis übertragen, etwa von Großeltern, die ihr Auto abmelden. Beides zusammen spart in den ersten Jahren mehrere hundert Euro im Jahr.

Pendler nach Heilbronn, Stuttgart und Aalen

Wer täglich auf A6, A7 oder B14 unterwegs ist, kommt schnell auf 25.000 Kilometer im Jahr und hat im zähen Berufsverkehr vor allem ein Auffahrrisiko. Hier prüfen wir Vollkasko, Fahrerschutz und Schutzbrief und achten auf eine realistische Fahrleistung, weil eine zu niedrige Angabe im Schadenfall Ärger macht.

Fahrer auf Landstraßen mit Wildwechsel

Zwischen Mainhardter Wald, Bühlertann und Kirchberg an der Jagst kommt es regelmäßig zu Wildunfällen, im Schnitt kostet einer 4.100 Euro. Wir achten darauf, dass nicht nur Haarwild versichert ist, dass Schäden nach einem Ausweichmanöver getragen werden und dass die Selbstbeteiligung in der Teilkasko nicht zu hoch liegt.

Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos

Der Antriebsakku macht 30 bis 40 Prozent des Fahrzeugwerts aus. Wir schließen Tiefentladung, Überhitzung, Bedienfehler beim Laden, Schäden an der Wallbox und den Diebstahl des Ladekabels ausdrücklich ein und klären, ob nach einem Akkuschaden getauscht oder repariert wird. Auf den Standardtarif zu hoffen, ist an dieser Stelle teuer.

Besitzer von Youngtimern und Zweitfahrzeugen

Ein selten genutztes Fahrzeug lässt sich mit niedriger Fahrleistung und Saisonkennzeichen deutlich günstiger versichern, bei einem Saisonkennzeichen von April bis Oktober zahlen Sie nur für sieben Monate. Bei gepflegten Fahrzeugen prüfen wir, ob eine Wertvereinbarung mit Gutachten sinnvoller ist als die reine Wiederbeschaffungswertregelung.

Wer seit Jahren beim selben Vertrag bleibt

Typklassen und Regionalklassen werden jedes Jahr neu festgelegt, und Bausteine wie der Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Wild aller Art sind in älteren Verträgen oft nicht enthalten. Wir lesen Ihre Police einmal durch und markieren, was fehlt. Das dauert zwanzig Minuten und kostet nichts.

Aus der Praxis

Aus der Praxis

Drei Schäden, wie sie bei uns in der Region regelmäßig auf den Tisch kommen, mit realistischen Größenordnungen.

Auffahrunfall im Berufsverkehr Richtung Heilbronn

Ein Berufspendler übersieht im zähen Verkehr auf der A6 das Bremsmanöver vor ihm. Am eigenen Fahrzeug entsteht ein hoher Frontschaden, am Vordermann ein Heckschaden. Die Vollkasko regulierte das eigene Auto, die Haftpflicht den Schaden des anderen. Weil ein Rabattschutz vereinbart war, blieb die Schadenfreiheitsklasse unverändert und der Beitrag im Folgejahr stabil. Ohne Rabattschutz hätte die Rückstufung über fünf Jahre hinweg mehr gekostet als der Aufpreis dafür.

circa 11.000 Euro

Rehbock auf der Landstraße bei Bühlerzell

Ein Kunde fährt im November morgens um halb sechs Richtung Gaildorf zur Arbeit. Ein Rehbock springt aus dem Waldrand, das Fahrzeug trifft ihn frontal. Front, Kühler, Scheinwerfer und ein Airbag sind beschädigt. Über die Teilkasko wurde der Schaden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung reguliert, die Schadenfreiheitsklasse blieb unverändert, weil Teilkaskoschäden nicht zurückstufen. Ohne Teilkasko wäre der Betrag vollständig an ihm hängen geblieben.

circa 7.500 Euro

Marderbiss mit Motorschaden in Crailsheim

Nach einer Nacht auf dem Stellplatz zerbiss ein Marder mehrere Kabel und einen Kühlwasserschlauch. Der Fahrer bemerkte nichts und fuhr los, der Motor überhitzte auf dem Weg nach Satteldorf. Weil im Vertrag Folgeschäden ausdrücklich mitversichert waren, wurde nicht nur der Kabelschaden für rund 600 Euro, sondern auch der Motorschaden übernommen. In einem Standardtarif ohne Folgeschadendeckung wären die restlichen 3.600 Euro sein eigenes Problem gewesen.

circa 4.200 Euro
Aus der Beratung

Die fünf Fehler, die uns am häufigsten begegnen

Was uns immer wieder begegnet, und was es kostet, wenn niemand hinschaut.

1

Nur der Beitrag wird verglichen

Zwei Angebote unterscheiden sich um 60 Euro im Jahr, und im günstigeren fehlen der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, die Wildschadendeckung für Tiere aller Art und die Folgeschäden nach Marderbiss. Beim ersten Schaden ist die Ersparnis von fünf Jahren aufgebraucht. Wir markieren in Ihrer bestehenden Police, welche dieser Bausteine fehlen, und nennen den Aufpreis dafür in Euro.

2

Wild heißt nicht gleich Wild

Standardbedingungen decken nur Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz, also Reh, Wildschwein oder Fuchs. Der Hund, der auf der Straße steht, das entlaufene Rind und der Vogel in der Frontscheibe sind damit nicht versichert. Ebenso wenig der Schaden, der entsteht, wenn Sie ausweichen und im Graben landen, ohne das Tier zu berühren. Beides gehört ausdrücklich in den Vertrag, und beides kostet fast nichts.

3

Jeder Kleinschaden wird gemeldet

Ein Parkrempler für 900 Euro wird gemeldet, und die Rückstufung kostet über die nächsten fünf Jahre mehr als der Schaden. Die Höhe des Schadens spielt für die Rückstufung keine Rolle, nur die Anzahl. Deshalb prüfen wir vor jeder Meldung, ob sich der Rückkauf lohnt: Sie zahlen den Schaden zurück und behalten Ihre Klasse. Die Frist dafür ist kurz, meist sechs Monate nach der Zahlung.

4

Die Angaben im Vertrag stimmen nicht mehr

Die Tochter fährt inzwischen mit, der Wagen steht nicht mehr in der Garage, die Jahresfahrleistung ist von 12.000 auf 22.000 Kilometer gestiegen. Solche Änderungen sind meldepflichtig. Bleiben sie unerwähnt, drohen im Schadenfall eine Kürzung wegen Gefahrerhöhung und eine Nachzahlung. Ein Anruf bei uns dauert fünf Minuten und ist deutlich billiger als die Diskussion danach.

5

Werkstattbindung trotz Leasing

Der Nachlass von 10 bis 20 Prozent ist verlockend, aber bei einem Leasingfahrzeug verlangt der Leasinggeber die Reparatur in einer Vertragswerkstatt, und bei einem Neuwagen kann die Herstellergarantie an Vorgaben hängen. Wer trotzdem bindet, zahlt am Ende die Differenz oder verliert Ansprüche. Wir klären das vor Abschluss anhand Ihres Leasingvertrags, statt es im Schadenfall zu entdecken.

Ablauf

So gehen wir vor

1

Fahrzeug und Fahrprofil aufnehmen

Wir erfassen Typ, Erstzulassung, Jahresfahrleistung, Abstellplatz und wer das Fahrzeug außer Ihnen fährt. Daraus ergibt sich schon der größte Teil des Beitrags, und viele Kunden sparen allein durch eine korrigierte Fahrleistung.

2

Bestehenden Vertrag prüfen

Wir lesen Ihre aktuelle Police und markieren, was fehlt: Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, Wild über Haarwild hinaus, Marderfolgeschäden, Neupreisentschädigung, Fahrerschutz. Das dauert zwanzig Minuten und kostet nichts.

3

Varianten gegenüberstellen

Sie bekommen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko nebeneinander, jeweils mit und ohne Werkstattbindung und mit zwei Selbstbeteiligungen, dazu die Rechnung, ab welchem Fahrzeugwert sich die Vollkasko nicht mehr trägt.

4

Umstellen und begleiten

Wir kümmern uns um die Kündigung zum richtigen Stichtag, um die elektronische Versicherungsbestätigung und um die Anmeldung. Im Schadenfall erreichen Sie uns direkt oder den Allianz Schaden-Direktruf unter 0800 11 22 33 44, rund um die Uhr.

Region

Kfz-Versicherung im Landkreis Schwäbisch Hall und darüber hinaus

Unsere Büros stehen in Schwäbisch Hall und in Crailsheim, betreut werden Kundinnen und Kunden im gesamten Landkreis Schwäbisch Hall und in den angrenzenden Regionen. Wir versichern Fahrzeuge in Gaildorf, Ilshofen, Vellberg, Kirchberg an der Jagst, Langenburg, Rot am See, Satteldorf, Wolpertshausen, Michelfeld, Rosengarten, Untermünkheim, Braunsbach, Obersontheim, Bühlertann und Mainhardt. Viele unserer Kunden pendeln täglich Richtung Heilbronn, Stuttgart, Aalen oder Öhringen, andere fahren nach Künzelsau, Backnang, Murrhardt oder Ellwangen. Für die Beitragsberechnung zählt die Regionalklasse Ihres Zulassungsbezirks, und die fällt im Landkreis Schwäbisch Hall in der Haftpflicht meist günstig aus.

Was hier deutlich häufiger vorkommt als in der Großstadt, sind Wildunfälle und Hagelschäden. Die Landstraßen zwischen Mainhardt, Michelbach an der Bilz, Bühlerzell und Fichtenberg führen durch Wald und offene Feldflur, und in der Dämmerung ist Wildwechsel dort Alltag. Dazu kommen Hagelereignisse im Sommer, die auf offenen Stellplätzen ganze Fahrzeugreihen treffen. Beides sind Teilkaskoschäden, und beides sind Gründe, warum wir hier auch bei älteren Fahrzeugen selten zur reinen Haftpflicht raten. Bringen Sie Ihren Vertrag und den Fahrzeugschein mit an die Weilerwiese 3 in Schwäbisch Hall oder in die Beethovenstraße 48 in Crailsheim, oder rufen Sie unter 0791 94093050 an. Ansprechpartner sind Oliver Hartmann und Dario Caeiro.

Schwäbisch HallCrailsheimGaildorfIlshofenVellbergKirchberg an der JagstGerabronnLangenburgSchrozbergBlaufeldenRot am SeeSatteldorfWallhausenFrankenhardtKünzelsauÖhringenMurrhardtBacknangEllwangenSchwäbisch GmündWinnendenSchorndorfWaiblingenAalenHeilbronnNeckarsulmBad FriedrichshallBad MergentheimDinkelsbühlFeuchtwangenRothenburg ob der TauberGöppingenLudwigsburgBietigheim-BissingenStuttgartEsslingenHeidenheimAnsbach
Häufige Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird

Was kostet eine Kfz-Versicherung?
Das hängt an über zwanzig Merkmalen, vor allem an Typklasse, Regionalklasse und Schadenfreiheitsklasse. Ein Kompaktwagen mit SF 15, 12.000 Kilometern im Jahr und Teilkasko liegt im Landkreis Schwäbisch Hall häufig im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr, ein Fahranfänger in SF 0 mit Vollkasko schnell beim Drei- bis Vierfachen. Den größten Hebel haben Sie selbst über die Selbstbeteiligung, die Fahrleistung und den Fahrerkreis.
Ist eine Kfz-Versicherung Pflicht und wie hoch ist die Mindestdeckung?
Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht, ohne sie bekommen Sie kein Kennzeichen. Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen nach Paragraf 4 Pflichtversicherungsgesetz liegen bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden je Schadensfall. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig. Wir empfehlen 100 Millionen Euro pauschale Deckung, weil der Aufpreis gering und ein schwerer Personenschaden teuer ist.
Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?
Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, für die niemand haftet: Diebstahl, Brand, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch, Marderbiss und Wildschaden. Die Vollkasko enthält all das und kommt zusätzlich für selbst verschuldete Unfallschäden und für Vandalismus auf. Ein wichtiger Nebeneffekt: Teilkaskoschäden führen nicht zur Rückstufung, Vollkaskoschäden schon.
Ab wann lohnt sich die Vollkasko nicht mehr?
Als Faustregel ab einem Wiederbeschaffungswert unter etwa 4.000 Euro, spätestens ab dem achten bis zehnten Fahrzeugjahr. Die Vollkasko ersetzt nie mehr als diesen Wert abzüglich Selbstbeteiligung, kostet aber weiter Beitrag. Bei Leasing und Finanzierung gilt die Regel nicht, dort verlangt der Vertragspartner meist Vollkasko. Wir rechnen Ihnen den Punkt konkret aus, statt ihn zu schätzen.
Was zahlt die Kfz-Versicherung nicht?
Nicht gezahlt wird bei Alkohol und Drogen, bei Vorsatz, bei Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis und bei nicht genehmigten Rennveranstaltungen. Ebenfalls außen vor bleiben Verschleiß, Betriebsschäden und reine Bedienfehler wie eine Fehlbetankung ohne den passenden Baustein. Gegenstände im Fahrzeug sind nicht mitversichert, ebenso wenig Bußgelder und Punkte. Ihre eigenen Verletzungen als Unfallverursacher deckt nur der Fahrerschutz.
Bis wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
Die meisten Verträge laufen bis zum 31. Dezember und haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Ihre Kündigung muss deshalb spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein, nicht abgeschickt. Weicht Ihre Hauptfälligkeit vom Kalenderjahr ab, verschiebt sich die Frist entsprechend. Schließen Sie den neuen Vertrag ab, bevor Sie kündigen. Wir prüfen Ihre Police und nennen Ihnen den genauen Stichtag.
Kann ich auch unterjährig kündigen?
Ja, in mehreren Fällen. Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag ohne entsprechende Mehrleistung, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung. Nach einem regulierten Schaden besteht dieses Recht für beide Seiten, ebenfalls innerhalb eines Monats. Bei einem Fahrzeugwechsel beginnt ohnehin ein neuer Vertrag, den Sie frei ausschreiben können. Verkaufen Sie das Fahrzeug, geht der Vertrag auf den Käufer über.
Was bedeutet die Schadenfreiheitsklasse und wie stark wird zurückgestuft?
Sie bildet ab, wie viele Jahre Sie unfallfrei gefahren sind, von SF 0 bis SF 35, und bestimmt Ihren Beitragssatz in Prozent. Melden Sie einen Schaden in Haftpflicht oder Vollkasko, werden Sie nach der Rückstufungstabelle Ihres Versicherers zurückgesetzt, aus einer SF 9 wird zum Beispiel eine SF 3. Die Schadenhöhe ist dabei unerheblich, nur die Zahl der Schäden zählt. Die Rückstufung wirkt über Jahre nach.
Lohnt sich ein Rabattschutz?
Er lohnt sich vor allem bei hoher Schadenfreiheitsklasse, teurem Fahrzeug und wenn mehrere Personen das Auto fahren. Der Rabattschutz verhindert die Rückstufung nach einem Schaden im Jahr. Bei niedriger Einstufung oder einem älteren Fahrzeug mit geringem Wert bringt er wenig. Wichtig ist außerdem: Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer wird oft die tatsächlich gefahrene Klasse übertragen, nicht die geschützte. Wir rechnen das durch.
Was verbirgt sich hinter Typklasse und Regionalklasse?
Die Typklasse bewertet, wie häufig und wie teuer Schäden bei genau Ihrem Fahrzeugmodell sind: 16 Klassen in der Haftpflicht, 24 in der Teilkasko, 25 in der Vollkasko. Die Regionalklasse bewertet das Schadengeschehen in Ihrem Zulassungsbezirk, mit 12, 16 und 9 Klassen. Beide werden vom Versicherungsverband jährlich neu für über 410 Zulassungsbezirke festgelegt und können Ihren Beitrag verändern, ohne dass Sie etwas getan haben.
Was bringt eine Werkstattbindung?
Sie verpflichten sich, Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt reparieren zu lassen, und bekommen dafür üblicherweise 10 bis 20 Prozent Nachlass auf den Kaskobeitrag, meist samt Hol- und Bringservice und Ersatzfahrzeug. Bei Leasingfahrzeugen, Neuwagen mit Herstellergarantie oder wenn Sie an Ihrer Stammwerkstatt hängen, raten wir ab. Bei Unfällen mit gegnerischer Haftung greift die Bindung ohnehin nicht.
Welche Selbstbeteiligung ist sinnvoll?
In der Teilkasko sind 150 Euro üblich, in der Vollkasko 300 Euro. Der Schritt auf 500 oder 1.000 Euro senkt den Kaskobeitrag im zweistelligen Prozentbereich und ist der stärkste Hebel, den Sie selbst in der Hand haben. Sinnvoll ist der Betrag, den Sie im Ernstfall ohne Nachdenken bezahlen können. Sehr hohe Selbstbeteiligungen bringen allerdings weniger zusätzliche Ersparnis, als viele erwarten.
Wie funktioniert die Übernahme eines Schadenfreiheitsrabatts?
Gibt jemand aus dem engeren Familienkreis sein Fahrzeug ab, etwa die Großeltern, kann dessen Einstufung auf Sie übertragen werden. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie mindestens so lange den Führerschein besitzen, wie die übertragenen schadenfreien Jahre umfassen, und dass Sie das Fahrzeug tatsächlich mitgenutzt haben. Der Abgebende verliert seine Klasse. Wir klären, wer in Frage kommt und welche Nachweise der Versicherer sehen will.
Was ist beim Elektroauto zusätzlich zu beachten?
Der Antriebsakku macht je nach Modell 30 bis 40 Prozent des Fahrzeugwerts aus. Achten Sie darauf, dass Tiefentladung, Überhitzung und Bedienfehler beim Ladevorgang mitversichert sind, ebenso Wallbox und Ladekabel, sonst zahlen Sie den Diebstahl eines Kabels selbst. Klären Sie außerdem, ob nach einem Akkuschaden getauscht oder repariert wird und ob Rettungs- und Bergungskosten nach einem Akkubrand enthalten sind.
Was passiert direkt nach einem Wildunfall?
Sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinker und Warndreieck, fassen Sie das Tier nicht an und rufen Sie die Polizei, die den Jagdpächter verständigt. Lassen Sie sich eine Wildschadenbescheinigung ausstellen, ohne sie wird es mit der Teilkasko schwierig. Fotografieren Sie Fahrzeug, Unfallstelle und wenn möglich das Tier. Melden Sie den Schaden dann bei uns oder über den Allianz Schaden-Direktruf unter 0800 11 22 33 44, rund um die Uhr erreichbar.

Lassen Sie uns Ihre Kfz-Police durchrechnen

Bringen Sie Ihren aktuellen Vertrag und den Fahrzeugschein mit, der Termin dauert eine halbe Stunde, kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Danach wissen Sie schriftlich, welche Bausteine fehlen, was sie kosten und ob sich die Vollkasko bei Ihrem Fahrzeugwert noch trägt. Weilerwiese 3 in Schwäbisch Hall oder Beethovenstraße 48 in Crailsheim, Telefon 0791 94093050.

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