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Betriebliche Haftpflichtversicherung

Betriebshaftpflicht für Unternehmen in Schwäbisch Hall und Crailsheim

Ein Sturz auf dem Betriebshof mit dauerhafter Erwerbsminderung kostet über Rente und Verdienstausfall schnell Millionen, und das Gesetz kennt dafür keine Obergrenze. Wir prüfen Ihre Deckungssumme und die Bausteine, die zu Ihrer Arbeit passen.

Pauschal ab 5 Millionen EuroProdukt- und TätigkeitsschädenAbwehr auf Kosten des Versicherers

Das leistet die Deckung

Prüfen, zahlen, abwehrenDer Versicherer prüft jeden Anspruch, zahlt den berechtigten Teil und führt gegen den unberechtigten notfalls den Prozess, auf eigene Kosten.
Produkte und TätigkeitenFehlerhafte Erzeugnisse, Aus- und Einbaukosten, Montagearbeiten und Schäden an fremdem Eigentum sind einschließbar.
Umweltschaden und GewässerSanierungspflichten nach dem Umweltschadensgesetz und die Gefährdungshaftung nach § 89 WHG lassen sich abdecken.
Auch im AuslandLieferungen und Montagen außerhalb Deutschlands gelten nur, wenn sie vereinbart sind, für die USA und Kanada braucht es eine eigene Klausel.
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2 StandorteSchwäbisch Hall und Crailsheim
5,0 von 5Bewertung unserer Kunden bei Google
Kurz gefasst

Die betriebliche Haftpflichtversicherung, kurz Betriebshaftpflicht, zahlt, wenn Dritte wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensfolgeschadens aus Ihrem Betrieb Ansprüche gegen Sie erheben, und sie wehrt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab. Das ist wichtig, weil die gesetzliche Haftung keine Obergrenze kennt: Sie haften mit dem Betriebsvermögen, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften zusätzlich privat. Ein schwerer Personenschaden mit Rente, Verdienstausfall und Pflege erreicht zweistellige Millionenbeträge, deshalb setzen wir bei Handwerk und Produktion pauschale Deckungssummen von 5 bis 10 Millionen Euro an. Für Betriebe mit Montage, eigener Fertigung oder Lieferungen an andere Unternehmen ist sie der erste Vertrag überhaupt, noch vor der Sachversicherung.

Überblick

Der Vertrag, ohne den kein Betrieb arbeiten sollte

Ein Lieferant stürzt auf Ihrem Betriebshof über eine schlecht gesicherte Bodenklappe, bricht sich das Bein kompliziert und kommt nach drei Operationen nicht in seinen Beruf zurück. Sein Arbeitgeber und seine Krankenkasse nehmen Regress, dazu Schmerzensgeld und eine Rente bis zum Rentenalter. In einem Fall bei Ilshofen standen am Ende rund 340.000 Euro, und das war ein vergleichsweise glimpflicher Verlauf. Bei einem 30-jährigen Verletzten mit dauerhafter Pflegebedürftigkeit reden wir über zweistellige Millionenbeträge. Das Gesetz kennt dafür keine Deckelung: Was über der Versicherungssumme liegt, trägt der Betrieb, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften auch das Privatvermögen der Inhaber.

Die Mechanik hat zwei Seiten. Die eine ist das Zahlen: Der Versicherer ersetzt Personenschäden, Sachschäden und die daraus folgenden Vermögensfolgeschäden bis zur vereinbarten Summe. Die andere ist das Abwehren, und die ist in der Praxis der häufigere Fall. Ein erheblicher Teil der Ansprüche, die bei Betrieben eingehen, ist überzogen oder unbegründet. Der Versicherer prüft die Rechtslage, verhandelt und führt notfalls den Prozess durch alle Instanzen, und zwar auf eigene Kosten. Dieser passive Rechtsschutz ist eine eigenständige Leistung. Ohne ihn stünden Sie vor der Wahl, entweder nachzugeben oder ein Verfahren zu finanzieren, dessen Kosten schnell den Streitwert erreichen.

Wie der Vertrag aussehen muss, entscheidet Ihre Tätigkeit, nicht Ihre Größe. Ein Metallbauer in Ilshofen, der beim Kunden montiert, braucht Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden und die erweiterte Produkthaftpflicht. Ein Pflegedienst in Schwäbisch Hall braucht hohe Personenschadensummen und den Schlüsselverlust. Ein Planungsbüro braucht echte Vermögensschäden, sonst ist der wahrscheinlichste Schaden gar nicht gedeckt. Und ein reines Handelsunternehmen ohne eigene Fertigung kommt mit einer schlanken Deckung aus. Deshalb gehen wir zuerst Ihre Abläufe durch: Was wird gefertigt, wo wird montiert, wer betritt das Gelände, welche Stoffe werden gelagert, wohin wird geliefert. Erst danach reden wir über Summen.

Warum

Warum die Standarddeckung oft nicht reicht

Viele Verträge in der Region sind seit zehn oder fünfzehn Jahren unverändert. In dieser Zeit sind Umsatz, Lohnsumme und Tätigkeitsfeld gewachsen, häufig kam Montage beim Kunden dazu, ein zweiter Standort oder die erste Lieferung ins Ausland. Wenn diese Änderungen nie gemeldet wurden, passt die Police nicht mehr zum Betrieb, denn versichert ist nur, was in der Betriebsbeschreibung steht. Besonders kritisch sind Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, also Schäden an genau den Sachen, an denen Sie gerade arbeiten. Ohne diesen Einschluss ist der wahrscheinlichste Handwerkerschaden überhaupt ausgeschlossen: das angebohrte Rohr, der zerkratzte Bodenbelag, das beschädigte Bauteil bei der Montage.

Der zweite Punkt sind die Deckungssummen. Summen von 3 Millionen Euro, die vor fünfzehn Jahren großzügig wirkten, sind heute die Untergrenze. Für produzierende Betriebe und Handwerker mit Montage empfehlen wir pauschale Summen von 5 bis 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Pauschal heißt: eine gemeinsame Summe für beides, statt getrennter Töpfe, die im Ernstfall an der falschen Stelle voll sind. Nach unserer Erfahrung liegt der Beitragsunterschied zwischen 3 und 10 Millionen Euro im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentbereich, weil sich das Risiko eines Großschadens durch die höhere Summe kaum verändert. Es ist eine der wenigen Stellen, an denen viel mehr Schutz sehr wenig zusätzliches Geld kostet.

Haftung ohne Obergrenze

Das Gesetz deckelt nichts. Was über der Versicherungssumme liegt, trägt der Betrieb, bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen auch die Inhaber mit dem Privatvermögen. Deshalb ist die Summe die wichtigste Entscheidung im ganzen Vertrag.

Abwehr ist eine eigene Leistung

Unberechtigte Forderungen werden auf Kosten des Versicherers zurückgewiesen, notfalls durch alle Instanzen. Bei einem Streitwert von 50.000 Euro kosten Anwälte, Gericht und Gutachter über zwei Instanzen leicht einen fünfstelligen Betrag. Sie müssen nicht aus Kostengründen nachgeben.

Produktfehler wirken beim Kunden weiter

Ein Bauteil für 400 Euro versagt in einer Anlage, und der Ausbau, der Ersatz und der Stillstand kosten 214.000 Euro. Genau das ist einem Zulieferer bei Crailsheim passiert. Ohne erweiterte Produkthaftpflicht bleibt diese Rechnung bei Ihnen.

Tätigkeitsschäden sind der Klassiker

Beschädigungen an der Sache, an der gerade gearbeitet wird, sind im Grundvertrag ausgeschlossen. Für Handwerk, Montage und Wartung ist dieser Baustein Pflicht, weil er den mit Abstand häufigsten Schaden abdeckt.

Umweltrecht greift ohne Geschädigten

Ausgelaufenes Öl oder Kühlschmierstoff löst nach dem Umweltschadensgesetz eine behördliche Sanierungspflicht aus, auch wenn niemand persönlich geschädigt ist. Für Gewässerschäden gilt zusätzlich die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach § 89 WHG.

Regress der Berufsgenossenschaft

Nach einem Arbeitsunfall kann die Berufsgenossenschaft ihre Aufwendungen zurückfordern, wenn grobe Fahrlässigkeit oder ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften im Raum steht. Diese Ansprüche gehen direkt gegen den Betrieb und laufen als Rente über Jahrzehnte.

Leistungen

Was abgesichert ist

Kern der Deckung sind Personenschäden, Sachschäden und die daraus entstehenden Vermögensfolgeschäden. Echte Vermögensschäden, also finanzielle Nachteile ohne vorherige Verletzung oder Beschädigung, sind ein eigener Baustein und für planende, beratende und prüfende Tätigkeiten unverzichtbar. Dazu kommen die Produkthaftpflicht und, je nach Fertigung, die erweiterte Produkthaftpflicht mit Aus- und Einbaukosten. Wie weit der Schutz reicht, steuern Sie über die pauschale Deckungssumme, über Sublimits für einzelne Bausteine wie Mietsachschäden, Schlüsselverlust und Umwelt sowie über die vereinbarte geografische Geltung. Bei Firmenkunden setzen wir in aller Regel pauschale Summen im mehrstelligen Millionenbereich an.

Das ist abgesichert

  • Personenschäden Dritter, von der Prellung bis zur dauerhaften Pflegebedürftigkeit mit lebenslanger Rente
  • Sachschäden an fremdem Eigentum und die daraus folgenden Vermögensfolgeschäden, etwa Produktionsausfall beim Kunden
  • Echte Vermögensschäden als eigener Baustein für planende, beratende und prüfende Tätigkeiten
  • Produkthaftpflicht für Schäden, die ein fehlerhaftes Erzeugnis nach der Auslieferung anrichtet
  • Erweiterte Produkthaftpflicht mit Aus- und Einbaukosten, Mangelbeseitigungsbegleitschäden und Kosten der Nachbearbeitung
  • Produktrückrufkosten nach Vereinbarung, meist mit eigenem Sublimit und eigener Selbstbeteiligung
  • Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden an Sachen, an denen Sie gerade arbeiten oder die Sie zur Bearbeitung übernommen haben
  • Mietsachschäden an gemieteten Hallen, Werkstätten, Büros und Betriebsgrundstücken, üblicherweise mit Sublimit
  • Abhandenkommen fremder Schlüssel einschließlich der Kosten für den Austausch einer Schließanlage
  • Umweltschadenversicherung für Sanierungspflichten nach dem Umweltschadensgesetz und Gewässerschäden nach § 89 WHG
  • Ansprüche aus Arbeitsunfällen und Regressforderungen der Berufsgenossenschaft
  • Be- und Entladeschäden, Arbeitsmaschinenrisiko und Schäden durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen ohne Zulassungspflicht
  • Auslandsdeckung nach Vereinbarung, für die USA und Kanada mit eigener Klausel und eigenen Summen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche einschließlich Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten sowie Nachhaftung nach Vertragsende

Das ist nicht abgesichert

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden und wissentliche Pflichtverletzungen
  • Die Nacherfüllung selbst, also Nachbesserung, Ersatzlieferung und der Wert des mangelhaften Teils
  • Vertragsstrafen, Bußgelder, Skonti, Preisnachlässe und der entgangene Werklohn
  • Schäden an eigenen Sachen des Betriebs, an eigenen Maschinen und am eigenen Warenlager, dafür ist die Sachversicherung zuständig
  • Reine Vermögensschäden, solange der entsprechende Baustein nicht im Vertrag steht
  • Ansprüche aus Tätigkeiten und Geschäftsfeldern, die dem Versicherer nie gemeldet wurden
  • Schäden durch zulassungspflichtige Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr, das ist Sache der Kfz-Haftpflicht
  • Ansprüche der eigenen Mitarbeitenden aus Arbeitsunfällen, soweit die gesetzliche Unfallversicherung eintritt
Beitrag

Was kostet eine Betriebshaftpflicht?

Einen Einheitspreis gibt es nicht, weil der Beitrag aus Ihrer Tätigkeit entsteht und nicht aus einem Produkt. Grundlage ist die Betriebsart mit ihrer Gefahrenklasse, dazu eine Bezugsgröße, meist der Jahresumsatz, die Lohn- und Gehaltssumme oder die Zahl der Beschäftigten. Ein Planungsbüro mit zehn Leuten wird völlig anders eingestuft als ein Dachdeckerbetrieb derselben Größe, weil das Risiko eines schweren Personenschadens ein anderes ist. Dazu kommen die gewählte Deckungssumme, die eingeschlossenen Bausteine und die geografische Geltung. Deshalb melden wir nicht einfach eine Branche, sondern beschreiben Ihren Betrieb so, wie er tatsächlich arbeitet. Diese Beschreibung ist später die Grundlage dafür, ob ein Schaden gedeckt ist oder nicht.

Nach unten wirken eine Selbstbeteiligung je Schadenfall, eine schadenfreie Historie der letzten fünf Jahre, jährliche statt monatlicher Zahlweise, eine mehrjährige Laufzeit und die Bündelung von Haftpflicht, Sachversicherung und Kfz-Flotte bei einem Haus. Nach oben treiben ihn Montage beim Kunden, Arbeiten an fremden Anlagen, Produktrisiko mit Aus- und Einbaukosten, Rückrufdeckung, Lieferungen in die USA und nach Kanada, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Vorschäden. Die Deckungssumme ist dagegen der günstigste Hebel: Der Sprung von 3 auf 10 Millionen Euro schlägt nach unserer Erfahrung nur im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentbereich zu Buche, verdreifacht aber das, was im Ernstfall zur Verfügung steht.

Betriebsart und Gefahrenklasse

Der stärkste Faktor. Dachdecker, Gerüstbauer, Elektroinstallateure und Betriebe mit Heißarbeiten liegen deutlich über Büro-, Handels- und Planungsbetrieben. Entscheidend ist die tatsächliche Tätigkeit, nicht die Eintragung in der Handwerksrolle.

Umsatz oder Lohnsumme als Bezugsgröße

Der Beitrag wird auf eine Bezugsgröße gerechnet, meist Jahresumsatz oder Lohn- und Gehaltssumme. Wächst diese, wächst der Beitrag, und die Meldung erfolgt jährlich. Wer zu niedrig meldet, riskiert im Schaden eine anteilige Kürzung, ganz ähnlich der Unterversicherung in der Sachversicherung.

Höhe der pauschalen Deckungssumme

Der günstigste Hebel überhaupt. Von 3 auf 5 oder 10 Millionen Euro kostet erfahrungsgemäß einen einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentaufschlag. Wir rechnen die Stufen im Angebot nebeneinander, damit Sie den Unterschied schwarz auf weiß sehen.

Bausteine für Produkt, Tätigkeit und Umwelt

Erweiterte Produkthaftpflicht, Rückrufkosten, Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden sowie die Umweltschadenversicherung kosten jeweils extra. Sie sind aber genau die Bausteine, an denen Schäden entstehen. Streichen lohnt sich nur dort, wo die Tätigkeit tatsächlich nicht vorkommt.

Geografische Geltung

Europa ist meist Standard. Weltweite Deckung kostet Aufschlag, und Lieferungen in die USA und nach Kanada brauchen eine eigene Klausel, weil Haftungsrecht und Prozesskosten dort anders funktionieren. Das gilt auch, wenn Sie nur indirekt über einen Händler dorthin liefern.

Selbstbeteiligung, Vorschäden und Bündelung

Eine Selbstbeteiligung von 500 oder 1.000 Euro je Schadenfall senkt den Beitrag und hält Kleinstschäden aus der Statistik. Vorschäden der letzten fünf Jahre wirken in die andere Richtung. Wer Haftpflicht, Sachversicherung und Fuhrpark bündelt und jährlich zahlt, verhandelt spürbar besser.

Ausbaustufen

Drei Ausbaustufen nach Tätigkeit und Risiko

Welche Stufe passt, entscheidet sich an Ihrer Tätigkeit, nicht an der Betriebsgröße. Der Beitrag richtet sich nach Betriebsart, Umsatz, Lohnsumme und den gewählten Deckungssummen.

Basis

Für Büro-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe ohne eigene Fertigung und ohne Montage

  • Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden aus dem Betriebsstättenrisiko
  • Verkehrssicherungspflicht für Gebäude, Hof, Zufahrt und Winterdienst
  • Mietsachschäden an Büro- und Geschäftsräumen mit Sublimit
  • Abhandenkommen fremder Schlüssel einschließlich Schließanlage
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche einschließlich Prozessführung
  • Deckungssumme pauschal in der Praxis 3 bis 5 Millionen Euro
  • Geltung in Europa
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Am häufigsten gewählt

Handwerk und Produktion

Für Handwerk, Metallbau, Elektro sowie Sanitär und Heizung, überall wo beim Kunden gearbeitet wird

  • Alle Leistungen der Basisstufe
  • Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden, der wichtigste Baustein für Montagebetriebe
  • Produkthaftpflicht für ausgelieferte Erzeugnisse
  • Be- und Entladeschäden sowie Arbeitsmaschinenrisiko
  • Umweltschadenversicherung nach dem Umweltschadensgesetz und Gewässerschäden nach § 89 WHG
  • Ansprüche aus Arbeitsunfällen und Regress der Berufsgenossenschaft
  • Deckungssumme pauschal in der Praxis 5 bis 10 Millionen Euro
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Industrie und Export

Für Zulieferer, Maschinenbauer und Betriebe, die in fremde Anlagen liefern oder exportieren

  • Alle Leistungen der Handwerksstufe
  • Erweiterte Produkthaftpflicht mit Aus- und Einbaukosten und Mangelbeseitigungsbegleitschäden
  • Produktrückrufkosten mit eigenem Sublimit
  • Weltweite Geltung mit eigener Klausel für USA und Kanada
  • Erhöhte Sublimits für Umwelt-, Vermögens- und Mietsachschäden
  • Verlängerte Nachhaftung nach Vertragsende für Spätschäden aus Lieferungen der Vertragszeit
  • Deckungssumme pauschal ab 10 Millionen Euro
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Die Darstellung ist eine Orientierung. Welche Bausteine sinnvoll sind, klären wir im Gespräch anhand Ihrer Situation. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Abgrenzung

Abgrenzung zu anderen Policen

Damit Sie nicht doppelt zahlen und nicht an der falschen Stelle eine Lücke haben.

Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht
Die Berufshaftpflicht deckt reine Vermögensschäden aus beratender, planender oder prüfender Tätigkeit, also den falschen Ratschlag, die fehlerhafte Berechnung, die versäumte Frist. Für Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Rechtsanwälte und Heilberufe ist sie eine Pflichtversicherung. Die Betriebshaftpflicht deckt dagegen Personen- und Sachschäden. Wer plant und ausführt, braucht beides, sonst fehlt genau der wahrscheinlichste Schaden.
D&O-Versicherung
Die D&O schützt Geschäftsführung, Vorstand und leitende Angestellte persönlich, wenn sie ihre Organpflichten verletzen und das eigene Unternehmen oder Dritte Schadenersatz verlangen. Sie geht um Managemententscheidungen, nicht um Kabel und Kanten. Die Betriebshaftpflicht wiederum schützt das Unternehmen gegen Ansprüche Dritter aus dem laufenden Betrieb. Beide leisten nie für denselben Fall.
Kfz-Haftpflicht und Arbeitsmaschinen
Für zulassungspflichtige Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr gilt die Kfz-Haftpflicht, das ist Pflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 Stundenkilometer und Stapler auf dem Betriebsgelände gehören dagegen in die Betriebshaftpflicht. Die Grenze verläuft nicht am Fahrzeug, sondern an Zulassung und Einsatzort. Bei Bagger, Radlader und Hoflader schauen wir das immer gemeinsam an.
Produktrückrufkostenversicherung
Die Produkthaftpflicht zahlt für Schäden, die ein fehlerhaftes Erzeugnis bereits angerichtet hat. Die Kosten dafür, es vorsorglich aus dem Markt zu holen, also Rückrufaktion, Logistik, Prüfung und Kundeninformation, sind eine eigene Deckung mit eigenem Sublimit. Für Zulieferer in der Automobil- und Lebensmittelbranche ist das ein sehr realer Posten, der schnell größer wird als der eigentliche Sachschaden.
Zielgruppen

Für wen wir welche Bausteine setzen

Die Betriebshaftpflicht ist kein Standardprodukt von der Stange. Zwei Betriebe mit gleichem Umsatz brauchen völlig unterschiedliche Verträge, wenn einer nur im eigenen Werk fertigt und der andere beim Kunden montiert. Diese Gruppen betreuen wir in der Region am häufigsten.

Metallbau, Maschinenbau und Zulieferer

Wer Bauteile in fremde Anlagen liefert, braucht die erweiterte Produkthaftpflicht mit Aus- und Einbaukosten. Für Betriebe rund um Schwäbisch Hall und Crailsheim ist das der wichtigste Baustein überhaupt, weil die Folgekosten den Wert des Teils regelmäßig um das Hundertfache übersteigen.

Handwerk mit Montage beim Kunden

Elektro, Sanitär und Heizung, Trockenbau und Schreinerei arbeiten täglich an fremdem Eigentum. Ohne Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden bleibt genau der wahrscheinlichste Schaden ungedeckt, und der beginnt bei 3.000 Euro und endet bei einem Wasserschaden über drei Wohnungen.

Gastronomie und Hotellerie

Sturzstellen, Küchenbrände, Lebensmittelhygiene und Ansprüche von Gästen bestimmen das Risiko. Betriebe in Schwäbisch Hall, Gaildorf oder Langenburg sichern zusätzlich Garderobe, Veranstaltungen und die Schlüssel der Gästezimmer mit ab.

Landwirtschaft und Agrarbetriebe

Maschinen im öffentlichen Verkehr, Tierhaltung, Gülleausbringung und Lohnarbeit erzeugen ein eigenes Risikoprofil. In Ilshofen, Wolpertshausen oder Rot am See kommt fast immer die Umweltschadenversicherung dazu, weil Gülle und Silagesickersaft in einem Gewässer sofort eine Sanierungspflicht auslösen.

Pflegedienste und Gesundheitsbetriebe

Hier stehen Personenschäden an geschützten Personen im Vordergrund, dazu Vermögensschäden aus Dokumentation und Abrechnung und der Verlust von Wohnungsschlüsseln. Träger im Landkreis Schwäbisch Hall brauchen erhöhte Summen und den Schlüsselbaustein.

Logistik und Handel entlang A6 und A7

Be- und Entladeschäden, Staplerverkehr und fremde Ware im eigenen Lager sind die typischen Themen. Wir prüfen dabei immer die Abgrenzung zur Transport- und zur Kfz-Versicherung, damit im Schaden nicht drei Versicherer aufeinander zeigen.

Aus der Praxis

Aus der Praxis

Drei Schadenverläufe aus unserer Betreuung, anonymisiert und in den Beträgen gerundet.

Sturz eines Besuchers auf dem Betriebshof

Auf dem Gelände eines Handelsbetriebs bei Ilshofen stürzte ein Lieferant über eine schlecht gesicherte Bodenklappe. Es folgten eine komplizierte Fraktur, drei Operationen und eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit. Krankenversicherer und Arbeitgeber nahmen Regress, dazu kamen Schmerzensgeld und eine Rente. Die Betriebshaftpflicht regulierte Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Ohne Deckung hätte der Betrieb den Betrag aus dem Eigenkapital zahlen und die Rentenzahlungen jahrzehntelang bilanziell zurückstellen müssen.

circa 340.000 Euro

Fehlerhafte Schweißnaht in einer Anlage

Ein Zulieferer aus dem Raum Crailsheim lieferte Halterungen an einen Anlagenbauer. Nach dem Einbau riss eine Naht, die Anlage musste beim Endkunden demontiert und neu bestückt werden. Das Bauteil selbst kostete wenige hundert Euro, die Aus- und Einbaukosten samt Produktionsstillstand ein Vielfaches. Die erweiterte Produkthaftpflicht übernahm den Schaden vollständig. Ohne diesen Baustein wäre nur der Wert des Bauteils reguliert worden, den Rest hätte der Zulieferer getragen und dabei vermutlich den Kunden verloren.

circa 214.000 Euro

Wasserschaden bei der Heizungsmontage

Ein Heizungsbauer aus Gaildorf tauschte in einem Mehrfamilienhaus die Verteilung. Eine Verschraubung hielt nicht, über Nacht lief Wasser durch drei Wohnungen. Neben Estrich und Parkett waren Mietausfall und Trocknungskosten zu ersetzen. Weil Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden eingeschlossen waren, wurde auch der Schaden im unmittelbaren Arbeitsbereich reguliert. Ohne diesen Einschluss hätte der Versicherer nur die Folgeschäden in den Nachbarwohnungen gezahlt und den Bereich der eigenen Arbeit ausgenommen.

rund 68.000 Euro
Aus der Beratung

Die fünf Fehler, die uns am häufigsten begegnen

Was uns immer wieder begegnet, und was es kostet, wenn niemand hinschaut.

1

Die Betriebsbeschreibung stimmt nicht mehr

Im Vertrag steht Metallbau, inzwischen wird auch beim Kunden montiert, ein zweiter Standort betrieben und nach Polen geliefert. Versichert ist aber nur, was beschrieben ist. Kommt der Schaden aus einer nicht gemeldeten Tätigkeit, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Melden Sie jede neue Tätigkeit, jedes neue Gewerk und jeden neuen Standort. Wir gehen die Eckdaten einmal im Jahr mit Ihnen durch, das dauert eine halbe Stunde.

2

Tätigkeitsschäden fehlen im Vertrag

Der Betrieb montiert, wartet und repariert seit Jahren, im Vertrag steht davon nichts. Der Grundvertrag schließt Schäden an der Sache, an der gerade gearbeitet wird, regelmäßig aus. Genau dieser Fall tritt aber am häufigsten ein. Prüfen Sie in Ihrer Police, ob Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden ausdrücklich eingeschlossen sind und wie hoch das Sublimit ist. Wenn Sie es nicht finden, ist es meist nicht drin.

3

3 Millionen Euro seit fünfzehn Jahren

Die Summe wurde einmal gewählt und nie wieder angefasst. Bei einem schweren Personenschaden mit lebenslanger Rente ist sie in wenigen Jahren aufgezehrt, und alles darüber zahlt der Betrieb. Der Weg auf 10 Millionen Euro kostet erfahrungsgemäß einen überschaubaren Prozentaufschlag. Es ist die günstigste Verbesserung, die man an einem Firmenvertrag vornehmen kann.

4

Der Anspruch wird erst selbst geregelt

Der Kunde beschwert sich, der Chef sagt zu, den Schaden zu übernehmen, und meldet erst Wochen später. Ein Anerkenntnis oder eine Zahlung ohne Abstimmung nimmt dem Versicherer die Abwehrmöglichkeit und kann den Schutz beeinträchtigen. Richtig ist: nichts anerkennen, nichts zahlen, Fotos machen, Zeugen notieren, sofort melden. Der Allianz Schaden-Direktruf ist unter 0800 11 22 33 44 rund um die Uhr besetzt.

5

Bei Betriebsaufgabe endet alles auf einmal

Der Betrieb wird verkauft oder aufgegeben, der Vertrag gekündigt. Zwei Jahre später meldet sich ein Kunde wegen eines Bauteils aus der alten Zeit. Ohne vereinbarte Nachhaftung stehen Sie persönlich da, denn Produktfehler zeigen sich oft erst Jahre nach der Lieferung. Bei Betriebsaufgabe, Nachfolge oder Versichererwechsel klären wir die Nachhaftung immer vorab und schriftlich.

Ablauf

So gehen wir vor

1

Tätigkeiten aufnehmen

Wir gehen durch, was Sie tatsächlich tun: Fertigung, Montage, Wartung, Handel, Lieferländer, Fremdvergabe und Gefahrstoffe. Genau daraus ergeben sich die nötigen Bausteine und die richtige Betriebsbeschreibung.

2

Bestehenden Vertrag gegenlesen

Wir lesen Ihre aktuelle Police und markieren, was fehlt. Sehr häufig sind das Tätigkeitsschäden, die Produktdeckung mit Aus- und Einbaukosten, der Schlüsselverlust und die tatsächliche Auslandsgeltung.

3

Deckungssummen festlegen

Wir rechnen den Unterschied zwischen 3, 5 und 10 Millionen Euro pauschal vor, damit Sie den Beitragssprung sehen. Meist entscheidet sich das über einen überschaubaren Betrag im Jahr.

4

Betreuung und Schadenfall

Bei jeder Änderung im Betrieb passen wir die Betriebsbeschreibung an. Im Schaden übernehmen wir die Meldung, damit die Abwehr sofort in Gang kommt und Sie nichts anerkennen müssen.

Region

Betriebshaftpflicht für Unternehmen im Landkreis Schwäbisch Hall

Von Schwäbisch Hall und Crailsheim aus betreuen wir Firmenkunden in Ilshofen, Vellberg, Wolpertshausen, Untermünkheim, Braunsbach, Michelfeld, Michelbach an der Bilz und Rosengarten, ebenso in Gaildorf, Obersontheim, Bühlertann, Bühlerzell, Oberrot, Fichtenberg und Sulzbach-Laufen. Richtung Hohenlohe kommen Kirchberg an der Jagst, Gerabronn, Langenburg, Schrozberg, Blaufelden und Rot am See dazu, im Osten Satteldorf, Wallhausen, Frankenhardt, Stimpfach, Kreßberg und Fichtenau. Auch in Mainhardt, Künzelsau, Öhringen, Murrhardt und Ellwangen sind wir regelmäßig unterwegs.

Die Wirtschaftsstruktur hier ist geprägt von Maschinenbau, Metallverarbeitung, Verpackungstechnik, Elektrotechnik, Lebensmittelherstellung und einem sehr breiten Handwerk. Dazu kommen Landwirtschaft und Agrarhandel, Logistik an der Kreuzung von A6 und A7 sowie die Gesundheitswirtschaft rund um die Kliniken. Oliver Hartmann verantwortet bei uns die Sachversicherung für Firmenkunden und kennt die typischen Lücken in gewachsenen Verträgen, Sebastian Hopf betreut den Firmenkundenbereich. Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb, sehen uns Fertigung, Lager und Hof an und besprechen die Police dort, wo die Risiken entstehen. Sie erreichen uns unter 0791 94093050 oder per E-Mail an caeiro.hartmann@allianz.de.

Schwäbisch HallCrailsheimGaildorfIlshofenVellbergKirchberg an der JagstGerabronnLangenburgSchrozbergBlaufeldenRot am SeeSatteldorfWallhausenFrankenhardtKünzelsauÖhringenMurrhardtBacknangEllwangenSchwäbisch GmündWinnendenSchorndorfWaiblingenAalenHeilbronnNeckarsulmBad FriedrichshallBad MergentheimDinkelsbühlFeuchtwangenRothenburg ob der TauberGöppingenLudwigsburgBietigheim-BissingenStuttgartEsslingenHeidenheimAnsbach
Häufige Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird

Was kostet eine Betriebshaftpflicht?
Der Beitrag ergibt sich aus Betriebsart und Gefahrenklasse, aus einer Bezugsgröße wie Jahresumsatz oder Lohnsumme, aus der Deckungssumme, den Bausteinen und der geografischen Geltung. Ein Planungsbüro zahlt ein Vielfaches weniger als ein Dachdeckerbetrieb derselben Größe. Pauschale Zahlen wären an dieser Stelle unseriös. Beitragssenkend wirken eine Selbstbeteiligung, eine schadenfreie Historie, jährliche Zahlweise und die Bündelung mit Sachversicherung und Fuhrpark. Wir holen ein konkretes Angebot ein, sobald die Betriebsbeschreibung steht.
Ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?
Für die meisten Gewerke besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht, es gibt aber wichtige Ausnahmen. Bewachungsgewerbe, Ärzte und andere Heilberufe, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure unterliegen eigenen Pflichtversicherungen, meist in Form der Berufshaftpflicht. Unabhängig davon verlangen Auftraggeber, Generalunternehmer und öffentliche Ausschreibungen fast immer einen Nachweis mit Mindestdeckungssummen. Ohne Police bekommen Sie in vielen Bereichen schlicht keinen Auftrag.
Was zahlt die Betriebshaftpflicht nicht?
Nicht gedeckt sind Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzungen, die Nacherfüllung der eigenen Leistung samt Wert des mangelhaften Teils, Vertragsstrafen, Bußgelder und entgangener Werklohn. Ebenfalls draußen sind Schäden an eigenen Sachen, reine Vermögensschäden ohne den passenden Baustein, Schäden mit zulassungspflichtigen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr und Ansprüche aus Tätigkeiten, die dem Versicherer nie gemeldet wurden. Der letzte Punkt ist in der Praxis der häufigste Ablehnungsgrund.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Für Büro- und Handelsbetriebe sind pauschal 3 bis 5 Millionen Euro ein vertretbarer Einstieg. Handwerk mit Montage und produzierende Betriebe sollten bei 5 bis 10 Millionen Euro liegen, Zulieferer mit Produktrisiko darüber. Der Grund sind Personenschäden: Behandlung, Verdienstausfall und lebenslange Rente summieren sich bei einem jungen Verletzten auf zweistellige Millionenbeträge. Wichtig ist außerdem eine pauschale Summe für Personen- und Sachschäden statt getrennter Töpfe. Der Beitragsunterschied zwischen den Stufen ist erfahrungsgemäß gering.
Was sind Tätigkeitsschäden und Bearbeitungsschäden?
Das sind Schäden an genau der Sache, an der Sie gerade arbeiten oder die Sie zur Bearbeitung übernommen haben. Der Grundvertrag schließt sie regelmäßig aus. Für Handwerksbetriebe ist das aber der wahrscheinlichste Schaden überhaupt: das angebohrte Rohr, der zerkratzte Bodenbelag, das beim Einbau beschädigte Bauteil, der Kran, der beim Wartungseinsatz verkantet. Ohne diesen Einschluss zahlen Sie solche Fälle aus eigener Tasche. Prüfen Sie das Sublimit, es liegt oft niedriger als die Hauptsumme.
Deckt die Betriebshaftpflicht auch meine Nachbesserung?
Nein, und das ist eine wichtige Grenze. Die eigene Leistung noch einmal richtig zu erbringen, also Nacherfüllung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung, ist unternehmerisches Risiko und nie versichert. Ersetzt werden die Schäden, die der Mangel an anderen Sachen oder an Personen anrichtet. Bei der erweiterten Produkthaftpflicht kommen die Aus- und Einbaukosten und Mangelbeseitigungsbegleitschäden dazu, nicht aber der Wert des mangelhaften Teils selbst.
Was bedeutet erweiterte Produkthaftpflicht konkret?
Sie greift, wenn ein von Ihnen geliefertes Teil in ein anderes Produkt eingebaut oder mit anderen Sachen verbunden wurde und sich dann als mangelhaft erweist. Versichert sind vor allem die Kosten für den Ausbau des fehlerhaften Teils und den Einbau des Ersatzes, dazu Mangelbeseitigungsbegleitschäden und Kosten der Nachbearbeitung. Für Zulieferer im Maschinenbau ist das der entscheidende Baustein, weil die Folgekosten den Wert des Bauteils regelmäßig um ein Vielfaches übersteigen. Ein Fall bei Crailsheim endete bei 214.000 Euro für ein Teil im dreistelligen Bereich.
Ändert sich etwas durch das neue Produkthaftungsgesetz?
Ja. Ab dem 9. Dezember 2026 gilt in der EU ein neues Produkthaftungsrecht, das für Produkte gilt, die ab diesem Tag in Verkehr gebracht werden. Der bisherige Haftungshöchstbetrag von 85 Millionen Euro entfällt, ebenso die Selbstbeteiligung von 500 Euro bei Sachschäden. Software, Updates und KI-Systeme werden ausdrücklich als Produkt erfasst, auch aufbereitete Produkte fallen darunter. Die Erlöschensfrist verlängert sich bei Spätschäden von 10 auf bis zu 25 Jahre. Für Hersteller und Zulieferer heißt das: Deckungssummen und Nachhaftung gehören auf den Prüfstand.
Sind Mietsachschäden und der Verlust fremder Schlüssel mitversichert?
Nur wenn es ausdrücklich vereinbart ist. Wenn Sie Halle, Werkstatt oder Büro gemietet haben, sollten Mietsachschäden eingeschlossen sein, sonst haften Sie dem Vermieter für Brand-, Wasser- und sonstige Gebäudeschäden ohne Schutz. Das Abhandenkommen fremder Schlüssel ist ein eigener Baustein und wird oft unterschätzt: Der Verlust eines Generalschlüssels kann den Austausch einer kompletten Schließanlage auslösen, und das sind bei einem größeren Objekt schnell fünfstellige Beträge. Beides läuft mit Sublimits, die zum Objekt passen müssen.
Braucht mein Betrieb zusätzlich eine Umweltschadenversicherung?
In vielen Fällen ja. Wer Öl, Kühlschmierstoffe, Reinigungsmittel, Farben, Silage oder Gülle lagert oder verarbeitet, kann Boden und Gewässer schädigen. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen greift das Umweltschadensgesetz, nach dem die Behörde Sanierungsmaßnahmen anordnen kann, auch wenn niemand persönlich geschädigt ist. Für Gewässer gilt zusätzlich die Gefährdungshaftung nach § 89 WHG, die ohne Verschulden eintritt. Diese Kosten trägt der Betrieb ohne eigene Deckung allein. Bei Anlagen ab einer bestimmten Größe kommt eine Umwelthaftpflicht für Anlagenrisiken dazu.
Gilt der Schutz auch bei Lieferungen ins Ausland?
Nur wenn es vereinbart ist. Standardverträge gelten häufig europaweit, weitere Länder müssen gemeldet werden. Besonders zu beachten sind die USA und Kanada, wo Haftungsrecht und Prozesskosten deutlich anders funktionieren und deshalb eine eigene Klausel mit eigenen Summen nötig ist. Das gilt auch, wenn Sie nur indirekt über einen Händler oder einen Anlagenbauer dorthin liefern und davon vielleicht gar nichts wissen. Für exportierende Betriebe in der Region prüfen wir die Lieferkette deshalb grundsätzlich mit.
Was ist Nachhaftung und warum sollte sie mich interessieren?
Produktfehler zeigen sich oft erst Jahre nach der Lieferung. Endet Ihr Vertrag, etwa bei Betriebsaufgabe, Nachfolge oder Wechsel des Versicherers, stellt sich die Frage, wer für später gemeldete Altschäden einsteht. Die Nachhaftung deckt Ansprüche ab, die nach Vertragsende aus Lieferungen und Arbeiten der Vertragszeit erhoben werden. Bei Betriebsaufgabe ohne Nachhaftung haften die Inhaber persönlich weiter. Wir klären diesen Punkt vor jeder Kündigung und halten ihn schriftlich fest.
Was ist der Unterschied zur Berufshaftpflicht und zur D&O?
Die Berufshaftpflicht, auch Vermögensschadenhaftpflicht, deckt reine Vermögensschäden aus beratender, planender oder prüfender Arbeit, also den Rechenfehler oder die versäumte Frist, und ist für viele freie Berufe Pflicht. Die D&O schützt Geschäftsführung und leitende Angestellte persönlich bei Verletzung ihrer Organpflichten. Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden Dritter aus dem laufenden Betrieb. Wer plant und ausführt, braucht Betriebshaftpflicht plus Vermögensschadendeckung, GmbH-Geschäftsführer zusätzlich die D&O.
Was mache ich, wenn jemand Ansprüche gegen mich stellt?
Melden Sie den Vorgang, bevor Sie reagieren. Bestätigen Sie keine Schuld, machen Sie keine Zusagen und zahlen Sie nichts an. Ein Anerkenntnis kann den Versicherungsschutz beeinträchtigen und nimmt dem Versicherer die Abwehrmöglichkeit. Fotos, Notizen, Namen von Zeugen und die Baustellendokumentation helfen dagegen sehr. Sie erreichen uns unter 0791 94093050, der Allianz Schaden-Direktruf ist unter 0800 11 22 33 44 rund um die Uhr besetzt.
Wie kündige oder wechsle ich meine Betriebshaftpflicht?
Firmenverträge laufen meist ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn nicht mit der vereinbarten Frist gekündigt wird, üblich sind drei Monate zum Ablauf. Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können Sie nach § 11 Absatz 4 VVG zum Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist kündigen. Nach einem Schadenfall besteht nach § 92 VVG für beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen. Kündigen Sie nie, bevor die neue Deckung schriftlich steht und die Nachhaftung geklärt ist.

Wir lesen Ihre Police gegen

Schicken Sie uns Ihren bestehenden Vertrag, ein Gespräch dazu dauert eine Stunde, kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Danach haben Sie eine schriftliche Übersicht, welche Bausteine fehlen, ob die Betriebsbeschreibung noch stimmt und was der Sprung von 3 auf 10 Millionen Euro Deckungssumme kostet. Rufen Sie unter 0791 94093050 an oder schreiben Sie an caeiro.hartmann@allianz.de.

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Der Allianz Schaden-Direktruf ist rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende

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