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Betriebsunterbrechungsversicherung: Wenn der Umsatz ausfällt

Die Halle ist abgebrannt, die Gebäudeversicherung zahlt den Neubau. Aber die Löhne für 18 Mitarbeiter, die Leasingraten und der Kredit laufen elf Monate lang weiter, ohne dass eine einzige Rechnung geschrieben wird. Diesen zweiten, oft größeren Schaden deckt die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Kurz gesagt

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und die weiterlaufenden Kosten, wenn ein versicherter Sachschaden die Produktion stoppt. Sie stellt den Betrieb wirtschaftlich so, als wäre nichts passiert, und zwar für die vereinbarte Haftzeit.

Ohne einen ersatzpflichtigen Sachschaden greift sie nicht. Sie hängt deshalb immer an einer betrieblichen Sachversicherung und wird zusammen mit ihr kalkuliert.

Warum der Sachschaden nur die halbe Rechnung ist

Nach einem Brand denken die meisten Inhaber zuerst an Maschinen und Gebäude. Das ist der sichtbare Teil. Der unsichtbare Teil beginnt am Tag danach: Der Betrieb produziert nichts mehr, die Kosten laufen aber fast unverändert weiter.

Rechnen Sie es einmal für Ihren eigenen Betrieb durch. Löhne und Gehälter der Stammbelegschaft, Sozialabgaben, Miete oder Zins und Tilgung, Leasingraten für Fahrzeuge und Anlagen, Versicherungsbeiträge, Buchhaltung, Telefon, Software-Lizenzen. In einem Handwerksbetrieb mit 15 Beschäftigten summiert sich das schnell auf 90.000 bis 120.000 Euro im Monat, bevor auch nur ein Cent Gewinn eingerechnet ist. Kommt der entgangene Gewinn hinzu, ist die Lücke pro Monat größer als der Jahresgewinn vieler Betriebe.

Die Versicherung leistet für zwei Positionen: den Betriebsgewinn, der ohne die Unterbrechung erwirtschaftet worden wäre, und die fortlaufenden Kosten, die trotz Stillstand anfallen. Nicht ersetzt werden Kosten, die durch den Stillstand tatsächlich wegfallen, etwa Rohstoffeinkauf, Energieverbrauch der Maschinen oder umsatzabhängige Provisionen. Der Sachverständige ermittelt im Schadenfall, welche Position in welche Kategorie gehört.

Zwei Ausprägungen

  • Die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung ist meist als Baustein in der Inhaltsversicherung enthalten. Sie deckt eine begrenzte Summe und kurze Haftzeiten und passt für Handel und kleine Dienstleister.
  • Die mittlere und große Ausprägung wird eigenständig kalkuliert, mit individueller Versicherungssumme und längerer Haftzeit. Für produzierende Betriebe mit Spezialmaschinen führt daran kein Weg vorbei.
Der entscheidende Parameter

Haftzeit: zwölf oder vierundzwanzig Monate

Die Haftzeit ist der Zeitraum, für den geleistet wird, gerechnet ab Eintritt des Schadens.

Zwölf Monate
Der Standard in den meisten Angeboten und für viele Betriebe zu knapp. Die Uhr läuft ab dem Schadentag, nicht ab dem Tag, an dem der Wiederaufbau beginnt. Behördliche Genehmigungen, Statik, Ausschreibung und Handwerkerkapazitäten fressen die ersten Monate auf, bevor überhaupt gebaut wird.
Achtzehn bis vierundzwanzig Monate
Sinnvoll, sobald Sondermaschinen, genehmigungspflichtige Anlagen oder ein Gebäude mit langer Bauzeit im Spiel sind. Der Aufpreis fällt geringer aus, als viele erwarten, weil lange Schäden selten sind. Die Verlängerung von zwölf auf vierundzwanzig Monate kostet in der Regel deutlich weniger als eine Verdopplung des Beitrags.
Warum zwölf Monate nicht reichen
Eine CNC-Bearbeitungsmaschine mit Sonderausstattung hat heute Lieferzeiten von neun bis vierzehn Monaten. Dazu kommen Fundament, Einbringung, Inbetriebnahme und Einfahren. Wer am Schadentag bestellt, produziert im besten Fall nach zwölf Monaten wieder, im realistischen Fall nach sechzehn. Die letzten vier Monate zahlt dann niemand mehr.
Bewertungsgrenze
Bei kurzen Haftzeiten wird die Versicherungssumme oft auf einen Jahreswert bezogen, bei längeren Haftzeiten entsprechend anteilig erhöht. Diesen Zusammenhang übersehen Betriebe regelmäßig, wenn sie die Haftzeit verlängern, die Summe aber unverändert lassen.

Die Versicherungssumme richtig bemessen

Die Formel ist einfach, die Datenbeschaffung ist die eigentliche Arbeit. Versicherungssumme gleich Betriebsgewinn plus fortlaufende Kosten für die Dauer eines Jahres. Beides steht in der Gewinn- und Verlustrechnung, allerdings nicht in der Gliederung, die der Versicherer braucht. Die Personalkosten müssen aufgeteilt werden in Stammbelegschaft, die auch im Stillstand bezahlt wird, und variable Anteile. Abschreibungen zählen zu den fortlaufenden Kosten, weil die Anlagen weiter an Wert verlieren. Der Wareneinsatz zählt nicht dazu.

Grober Anhaltspunkt für einen Handwerks- oder Produktionsbetrieb: Die Summe liegt häufig zwischen 40 und 70 Prozent des Jahresumsatzes. Ein Betrieb mit 3 Millionen Euro Umsatz landet damit bei 1,2 bis 2,1 Millionen Euro Versicherungssumme. Das ist eine Größenordnung zur ersten Orientierung, kein Ersatz für die Berechnung anhand Ihrer Zahlen.

Unterversicherung trifft prozentual

Ist die vereinbarte Summe zu niedrig, kürzt der Versicherer die Leistung im selben Verhältnis. Wer 1 Million Euro versichert hat, obwohl 1,5 Millionen richtig gewesen wären, bekommt bei einem Schaden von 300.000 Euro nur 200.000 Euro. Der Betrieb trägt das Drittel selbst, und zwar in der Phase, in der er am wenigsten Reserven hat.

Zwei Punkte helfen dagegen. Erstens eine Summenanpassung, die jährlich anhand von Lohn- und Preisindizes mitläuft. Zweitens die Meldung, wenn sich etwas Wesentliches ändert. Ein Betrieb, der von 2 auf 3,5 Millionen Euro Umsatz wächst, zwei Hallen anmietet und zwölf Leute einstellt, hat seine Kostenbasis nahezu verdoppelt, und die alte Versicherungssumme passt nicht mehr. Wir sehen das in den Jahresgesprächen mit Betrieben aus Crailsheim und Umgebung regelmäßig, weil in vier Wachstumsjahren niemand an die Police denkt.

Über den eigenen Betrieb hinaus

Erweiterungen, die den Unterschied machen

Der Standard deckt Schäden am eigenen Standort. Die teuersten Stillstände entstehen aber oft woanders.

Rückwirkungsschäden
Brennt es beim Zulieferer, der als Einziger ein bestimmtes Bauteil liefert, steht Ihre Fertigung, obwohl bei Ihnen alles heil ist. Ohne Einschluss von Rückwirkungsschäden zahlt Ihre Police nichts, weil der Sachschaden nicht bei Ihnen eingetreten ist. Der Einschluss wird meist auf namentlich benannte Zulieferer und Abnehmer begrenzt und mit einer eigenen Summe versehen.
Ausfall von Strom, Gas und Wasser
Ein Schaden im Netz des Versorgers oder am Umspannwerk, der die Zuleitung unterbricht, ist ebenfalls kein Sachschaden bei Ihnen. Der Einschluss lohnt sich vor allem für Betriebe mit gekühlten Waren, Trocknungsprozessen oder Öfen. Kurze Ausfälle bleiben durch eine Karenzzeit von meist einigen Stunden ausgeschlossen.
IT-Ausfall
Fällt der Server durch einen versicherten Sachschaden aus, etwa nach Überspannung oder Wasser im Technikraum, greift die Deckung. Ein Ausfall durch Verschlüsselung nach einem Hackerangriff dagegen nicht, denn dabei fehlt der Sachschaden im Sinne der Bedingungen.
Abgrenzung zur Cyberdeckung
Die Betriebsunterbrechung nach einem Angriff auf die IT gehört in den Cyberschutz. Dort ist sie als eigene Position mit eigener Summe und meist deutlich kürzerer Haftzeit von 30 bis 180 Tagen versichert. Wer beides braucht, sollte darauf achten, dass die Bedingungen aneinander anschließen und keine Lücke entsteht.
Behördliche Anordnung
Sperrungen des Zugangs zum Betrieb, etwa nach einem Großschaden im Nachbargebäude, lassen sich als Erweiterung einschließen. Für Betriebe in innerstädtischer Lage mit einem einzigen Zufahrtsweg ist das ein realer Punkt.
Aus der Praxis

Zwei Schäden, zwei Verläufe

Schreinerei nach Brand

Ein Schwelbrand in der Absauganlage zerstört nachts die Fertigung. Der Rohbau steht nach sieben Monaten, die Kantenanleimmaschine kommt nach elf Monaten, der volle Betrieb läuft nach vierzehn Monaten. Zwölf Monate Haftzeit hätten die letzten beiden Monate offen gelassen.

640.000 Euro Unterbrechungsschaden

Bäckerei nach Leitungswasserschaden

Eine gebrochene Steigleitung durchnässt Backstube und Elektroverteilung. Die Produktion steht neun Wochen, zwei Filialen werden aus einer fremden Backstube beliefert. Ersetzt werden der Gewinnausfall und die Mehrkosten der Fremdfertigung.

118.000 Euro Unterbrechungsschaden

Zulieferer im Hohenlohekreis

Ein Metallbaubetrieb bezieht Zuschnitte von einem einzigen Laserdienstleister. Nach einem Brand dort steht die Montage sechs Wochen. Ohne Einschluss der Rückwirkungsschäden wäre der Ausfall nicht gedeckt gewesen.

72.000 Euro Ausfall
Häufige Fragen

Fragen zur Betriebsunterbrechung

Ab wann zahlt die Versicherung, gibt es eine Wartezeit?
Üblich ist eine Karenzzeit, die den Beginn der Leistung um wenige Tage verschiebt, häufig zwei bis drei Tage. Sie senkt den Beitrag und hält Bagatellfälle aus der Regulierung heraus. Bei Erweiterungen wie dem Ausfall der Stromversorgung sind die Karenzzeiten stundenweise geregelt. Prüfen Sie, ob Ihr Betrieb einen zweitägigen Stillstand aus eigener Kraft trägt, sonst wählen Sie die kürzere Variante.
Sind Mehrkosten für eine Ersatzproduktion mitversichert?
Ja, im Rahmen der sogenannten Schadenminderungskosten. Wenn Sie durch Anmietung einer Halle, Fremdvergabe an einen Kollegenbetrieb oder Überstunden verhindern, dass der Ausfall größer wird, trägt der Versicherer diese Kosten bis zur Höhe des ersparten Unterbrechungsschadens. Sprechen Sie solche Maßnahmen vorher mit dem Regulierer ab, das vermeidet Diskussionen über die Angemessenheit.
Was passiert, wenn ich den Betrieb nach dem Schaden aufgebe?
Dann endet die Leistung nicht sofort, aber sie wird begrenzt. Die Bedingungen sehen vor, dass nur der Zeitraum ersetzt wird, den die Wiederherstellung tatsächlich erfordert hätte, in vielen Fällen zusätzlich gedeckelt auf einige Monate. Eine dauerhafte Rente für eine aufgegebene Tätigkeit ist nicht das Ziel der Deckung.
Zählt der Ausfall eines Schlüsselmitarbeiters dazu?
Nein. Krankheit, Unfall oder Kündigung sind keine Sachschäden und lösen keine Leistung aus. Für dieses Risiko gibt es eigene Lösungen, etwa eine Absicherung des Betriebsinhabers oder eine Deckung für Forderungsausfälle, wenn dadurch Kunden abspringen. Was bei Zahlungsausfällen von Kunden hilft, beschreiben wir bei der Forderungsausfallversicherung.
Wie oft sollte die Versicherungssumme überprüft werden?
Einmal jährlich, am besten direkt nach dem Jahresabschluss, weil dann die Zahlen vorliegen. Anlassbezogen zusätzlich bei jeder größeren Veränderung: neue Halle, neue Maschine, deutlicher Personalaufbau, Übernahme eines anderen Betriebs. Zehn Minuten mit der Gewinn- und Verlustrechnung genügen für die Plausibilitätsprüfung.

Wie lange hält Ihr Betrieb einen Stillstand aus?

Bringen Sie den letzten Jahresabschluss mit, wir ermitteln daraus Versicherungssumme und passende Haftzeit. Dabei sehen wir uns auch an, welche Zulieferer für Sie kritisch sind.