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Firmen und GewerbeBetriebsunterbrechungsversicherung: Wenn der Umsatz ausfällt
Die Halle ist abgebrannt, die Gebäudeversicherung zahlt den Neubau. Aber die Löhne für 18 Mitarbeiter, die Leasingraten und der Kredit laufen elf Monate lang weiter, ohne dass eine einzige Rechnung geschrieben wird. Diesen zweiten, oft größeren Schaden deckt die Betriebsunterbrechungsversicherung.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und die weiterlaufenden Kosten, wenn ein versicherter Sachschaden die Produktion stoppt. Sie stellt den Betrieb wirtschaftlich so, als wäre nichts passiert, und zwar für die vereinbarte Haftzeit.
Ohne einen ersatzpflichtigen Sachschaden greift sie nicht. Sie hängt deshalb immer an einer betrieblichen Sachversicherung und wird zusammen mit ihr kalkuliert.
Warum der Sachschaden nur die halbe Rechnung ist
Nach einem Brand denken die meisten Inhaber zuerst an Maschinen und Gebäude. Das ist der sichtbare Teil. Der unsichtbare Teil beginnt am Tag danach: Der Betrieb produziert nichts mehr, die Kosten laufen aber fast unverändert weiter.
Rechnen Sie es einmal für Ihren eigenen Betrieb durch. Löhne und Gehälter der Stammbelegschaft, Sozialabgaben, Miete oder Zins und Tilgung, Leasingraten für Fahrzeuge und Anlagen, Versicherungsbeiträge, Buchhaltung, Telefon, Software-Lizenzen. In einem Handwerksbetrieb mit 15 Beschäftigten summiert sich das schnell auf 90.000 bis 120.000 Euro im Monat, bevor auch nur ein Cent Gewinn eingerechnet ist. Kommt der entgangene Gewinn hinzu, ist die Lücke pro Monat größer als der Jahresgewinn vieler Betriebe.
Die Versicherung leistet für zwei Positionen: den Betriebsgewinn, der ohne die Unterbrechung erwirtschaftet worden wäre, und die fortlaufenden Kosten, die trotz Stillstand anfallen. Nicht ersetzt werden Kosten, die durch den Stillstand tatsächlich wegfallen, etwa Rohstoffeinkauf, Energieverbrauch der Maschinen oder umsatzabhängige Provisionen. Der Sachverständige ermittelt im Schadenfall, welche Position in welche Kategorie gehört.
Zwei Ausprägungen
- Die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung ist meist als Baustein in der Inhaltsversicherung enthalten. Sie deckt eine begrenzte Summe und kurze Haftzeiten und passt für Handel und kleine Dienstleister.
- Die mittlere und große Ausprägung wird eigenständig kalkuliert, mit individueller Versicherungssumme und längerer Haftzeit. Für produzierende Betriebe mit Spezialmaschinen führt daran kein Weg vorbei.
Haftzeit: zwölf oder vierundzwanzig Monate
Die Haftzeit ist der Zeitraum, für den geleistet wird, gerechnet ab Eintritt des Schadens.
Die Versicherungssumme richtig bemessen
Die Formel ist einfach, die Datenbeschaffung ist die eigentliche Arbeit. Versicherungssumme gleich Betriebsgewinn plus fortlaufende Kosten für die Dauer eines Jahres. Beides steht in der Gewinn- und Verlustrechnung, allerdings nicht in der Gliederung, die der Versicherer braucht. Die Personalkosten müssen aufgeteilt werden in Stammbelegschaft, die auch im Stillstand bezahlt wird, und variable Anteile. Abschreibungen zählen zu den fortlaufenden Kosten, weil die Anlagen weiter an Wert verlieren. Der Wareneinsatz zählt nicht dazu.
Grober Anhaltspunkt für einen Handwerks- oder Produktionsbetrieb: Die Summe liegt häufig zwischen 40 und 70 Prozent des Jahresumsatzes. Ein Betrieb mit 3 Millionen Euro Umsatz landet damit bei 1,2 bis 2,1 Millionen Euro Versicherungssumme. Das ist eine Größenordnung zur ersten Orientierung, kein Ersatz für die Berechnung anhand Ihrer Zahlen.
Unterversicherung trifft prozentual
Ist die vereinbarte Summe zu niedrig, kürzt der Versicherer die Leistung im selben Verhältnis. Wer 1 Million Euro versichert hat, obwohl 1,5 Millionen richtig gewesen wären, bekommt bei einem Schaden von 300.000 Euro nur 200.000 Euro. Der Betrieb trägt das Drittel selbst, und zwar in der Phase, in der er am wenigsten Reserven hat.
Zwei Punkte helfen dagegen. Erstens eine Summenanpassung, die jährlich anhand von Lohn- und Preisindizes mitläuft. Zweitens die Meldung, wenn sich etwas Wesentliches ändert. Ein Betrieb, der von 2 auf 3,5 Millionen Euro Umsatz wächst, zwei Hallen anmietet und zwölf Leute einstellt, hat seine Kostenbasis nahezu verdoppelt, und die alte Versicherungssumme passt nicht mehr. Wir sehen das in den Jahresgesprächen mit Betrieben aus Crailsheim und Umgebung regelmäßig, weil in vier Wachstumsjahren niemand an die Police denkt.
Erweiterungen, die den Unterschied machen
Der Standard deckt Schäden am eigenen Standort. Die teuersten Stillstände entstehen aber oft woanders.
Zwei Schäden, zwei Verläufe
Schreinerei nach Brand
Ein Schwelbrand in der Absauganlage zerstört nachts die Fertigung. Der Rohbau steht nach sieben Monaten, die Kantenanleimmaschine kommt nach elf Monaten, der volle Betrieb läuft nach vierzehn Monaten. Zwölf Monate Haftzeit hätten die letzten beiden Monate offen gelassen.
640.000 Euro UnterbrechungsschadenBäckerei nach Leitungswasserschaden
Eine gebrochene Steigleitung durchnässt Backstube und Elektroverteilung. Die Produktion steht neun Wochen, zwei Filialen werden aus einer fremden Backstube beliefert. Ersetzt werden der Gewinnausfall und die Mehrkosten der Fremdfertigung.
118.000 Euro UnterbrechungsschadenZulieferer im Hohenlohekreis
Ein Metallbaubetrieb bezieht Zuschnitte von einem einzigen Laserdienstleister. Nach einem Brand dort steht die Montage sechs Wochen. Ohne Einschluss der Rückwirkungsschäden wäre der Ausfall nicht gedeckt gewesen.
72.000 Euro AusfallFragen zur Betriebsunterbrechung
Ab wann zahlt die Versicherung, gibt es eine Wartezeit?
Sind Mehrkosten für eine Ersatzproduktion mitversichert?
Was passiert, wenn ich den Betrieb nach dem Schaden aufgebe?
Zählt der Ausfall eines Schlüsselmitarbeiters dazu?
Wie oft sollte die Versicherungssumme überprüft werden?
Wie lange hält Ihr Betrieb einen Stillstand aus?
Bringen Sie den letzten Jahresabschluss mit, wir ermitteln daraus Versicherungssumme und passende Haftzeit. Dabei sehen wir uns auch an, welche Zulieferer für Sie kritisch sind.