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Forderungsausfall absichern: Wenn der Kunde nicht zahlt

Ein einziger insolventer Großkunde kann eine gesunde Firma in Schieflage bringen. Nicht weil der Betrieb schlecht gewirtschaftet hat, sondern weil das Geld für Material und Löhne bereits ausgegeben war. Wie Sie offene Forderungen absichern und woran Sie erkennen, ob sich das für Ihren Betrieb rechnet.

Kurz gesagt

Eine Forderungsausfallversicherung, im Fachjargon Warenkreditversicherung, ersetzt Ihnen den Ausfall, wenn ein Kunde nach Lieferung oder Leistung dauerhaft nicht zahlt oder in die Insolvenz geht. Ersetzt wird nicht der volle Rechnungsbetrag, sondern eine vereinbarte Quote, meist zwischen 70 und 90 Prozent der Nettoforderung.

Der praktische Nutzen liegt schon vor dem Schaden: Der Versicherer prüft laufend die Bonität Ihrer Abnehmer und setzt Kreditlimite. Damit haben Sie ein Frühwarnsystem, das eine Forderungsausfallversicherung für viele Betriebe schon dann interessant macht, wenn noch gar nichts passiert ist.

Warum ein Zahlungsausfall so teuer ist

Wenn eine Rechnung platzt, verlieren Sie nicht nur den Rechnungsbetrag. Sie verlieren das Material, die Arbeitszeit, die Maschinenstunden und die Marge, die Sie eigentlich verdienen wollten. Der Betrag ist bereits als Aufwand aus dem Betrieb abgeflossen, bevor auch nur der erste Euro hereingekommen ist.

Rechnen Sie das einmal für Ihren eigenen Betrieb durch. Ein metallverarbeitender Zulieferer im Hohenlohekreis mit rund 6,5 Millionen Euro Jahresumsatz und einer Umsatzrendite von 4 Prozent verdient an 100 Euro Umsatz genau 4 Euro. Fällt ein Kunde mit 85.000 Euro aus, muss der Betrieb rechnerisch 2.125.000 Euro zusätzlichen Umsatz erwirtschaften, nur um wieder auf null zu kommen. Das ist ein Drittel des Jahresumsatzes, erarbeitet ohne jeden Ertrag.

Die Insolvenzquote hilft Ihnen selten weiter

Viele Unternehmer hoffen auf die Quote aus dem Insolvenzverfahren. Diese Hoffnung trägt in der Praxis kaum. Ungesicherte Gläubiger erhalten erfahrungsgemäß nur einen niedrigen einstelligen Prozentsatz ihrer Forderung, und das oft erst zwei bis vier Jahre nach Verfahrenseröffnung. Von den 85.000 Euro aus dem Beispiel kämen also vielleicht 2.500 Euro zurück, und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem die Liquiditätslücke längst über den Kontokorrent finanziert wurde.

Dazu kommt der Dominoeffekt. Wer einen großen Abnehmer verliert, verliert auch dessen künftigen Umsatz. Sie haben also gleichzeitig ein Loch in der Kasse und eine Lücke in der Auslastung. Genau in dieser Kombination entstehen die Folgeinsolvenzen.

  • Der Ausfall trifft die Liquidität sofort, nicht erst zum Bilanzstichtag
  • Vorfinanzierte Material- und Lohnkosten sind endgültig verloren
  • Die Bank bewertet einen Großausfall im Rating spürbar negativ
  • Der Umsatzanteil des Kunden fehlt zusätzlich in der Auslastung
Deckung im Detail

Was in der Police wirklich steht

Diese fünf Stellschrauben entscheiden über Beitrag und Leistung. Sie sollten sie vor Vertragsschluss verstanden haben.

Versicherte Quote
Der Anteil der Nettoforderung, den der Versicherer ersetzt. Üblich sind 70 bis 90 Prozent. Die Umsatzsteuer bleibt außen vor, weil Sie diese beim Finanzamt berichtigen können.
Selbstbehalt
Das Gegenstück zur Quote. Bei 85 Prozent Deckung tragen Sie 15 Prozent selbst. Der Selbstbehalt ist gewollt, er hält Ihr Interesse an sorgfältiger Kundenauswahl wach.
Karenzzeit
Die Frist zwischen der Meldung des Zahlungsverzugs und der Entschädigung. Bei schlichter Nichtzahlung liegt sie je nach Vertrag bei etwa zwei bis fünf Monaten. Bei eröffneter Insolvenz wird meist deutlich schneller reguliert.
Kreditlimit
Der Höchstbetrag, bis zu dem ein einzelner Abnehmer versichert ist. Liefern Sie darüber hinaus, ist der übersteigende Teil unversichert. Limite lassen sich jederzeit anheben lassen, aber immer vor der Lieferung.
Höchstentschädigung
Die Obergrenze für alle Schäden eines Versicherungsjahres, meist als Vielfaches des Jahresbeitrags. Bei einer Kette von Ausfällen in einer schwachen Branchenphase wird diese Grenze relevant.

Der eigentliche Nutzen: Bonitätsprüfung und Kreditlimite

Der Schadenfall ist der Ausnahmefall. Was die Versicherung im Alltag leistet, ist etwas anderes: Sie beobachtet Ihre Kunden. Kreditversicherer unterhalten Datenbanken mit Millionen von Unternehmen, werten Jahresabschlüsse, Zahlungserfahrungen und Handelsregisterdaten aus und sehen deshalb früher als Sie, wenn ein Abnehmer ins Rutschen kommt.

Wird ein Limit gekürzt oder gestrichen, ist das ein Signal. Nicht immer ein dramatisches, aber immer eines, das Sie ernst nehmen sollten. Viele Unternehmer stellen in diesem Moment auf Vorkasse oder Teilzahlung um, verkürzen das Zahlungsziel oder liefern nur noch in kleineren Losen. Genau darin liegt der Wert: Sie steuern Ihr Risiko, statt es nur zu versichern.

Wo die Abgrenzung zum Factoring verläuft

Factoring und Kreditversicherung werden oft verwechselt. Beim Factoring verkaufen Sie Ihre Forderungen an einen Dienstleister und erhalten sofort Geld, in der Regel 80 bis 90 Prozent der Rechnungssumme. Das ist zuerst einmal Finanzierung, und beim echten Factoring ist der Ausfallschutz mit eingekauft. Der Preis liegt entsprechend höher, weil Sie Zinsen und Dienstleistungsgebühr mitbezahlen.

Die Kreditversicherung finanziert nichts. Sie zahlt erst, wenn der Kunde ausfällt. Dafür kostet sie deutlich weniger und lässt die Kundenbeziehung unberührt, denn Ihr Abnehmer bekommt weiterhin Rechnungen von Ihnen und überweist an Sie. Wer Liquidität braucht, kommt am Factoring nicht vorbei. Wer nur den Ausfall fürchtet, fährt mit der Versicherung günstiger.

Auslandsforderungen und Ausfuhrgeschäfte

Sobald Sie exportieren, kommt zum Bonitätsrisiko des Kunden das Länderrisiko hinzu. Devisenbeschränkungen, Zahlungsverbote oder politische Umbrüche können eine Zahlung verhindern, obwohl der Abnehmer selbst zahlungsfähig und zahlungswillig ist. Innerhalb der EU und in den meisten OECD-Staaten decken private Kreditversicherer diese Risiken mit ab. Für schwierige Zielmärkte greifen die staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes, die parallel zur privaten Deckung genutzt werden können.

Prüfen Sie außerdem, in welcher Währung Sie fakturieren und welches Recht im Streitfall gilt. Eine Forderung, die Sie nur vor einem ausländischen Gericht durchsetzen können, ist faktisch weniger wert als eine inländische. Für die Rechtsverfolgung selbst greift dann die betriebliche Rechtsschutzversicherung, die den Forderungseinzug im vereinbarten Umfang übernimmt.

Obliegenheiten

Was Sie im Mahnwesen einhalten müssen

Die häufigste Ursache für gekürzte Entschädigungen ist kein Deckungsstreit, sondern ein nachlässiges Mahnwesen.

Limit vor Lieferung
Das Kreditlimit muss beantragt und bestätigt sein, bevor die Ware das Haus verlässt. Nachträglich lässt sich eine bereits ausgeführte Lieferung nicht mehr versichern.
Meldefristen
Überfällige Forderungen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu melden, je nach Vertrag etwa 60 bis 90 Tage nach Fälligkeit. Wer zu spät meldet, riskiert die Leistung.
Lieferstopp
Ist ein Kunde in Verzug, dürfen Sie nicht einfach weiterliefern. Weitere Lieferungen sind ohne Zustimmung des Versicherers unversichert.
Dokumentation
Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung und Mahnungen müssen lückenlos vorliegen. Mündliche Absprachen über Zahlungsziele werden im Schadenfall zum Problem.
Eigentumsvorbehalt
Wirksam vereinbarter Eigentumsvorbehalt nach Paragraf 449 BGB gehört in die Auftragsbestätigung und in die Einkaufsbedingungen des Kunden. Er verschafft Ihnen im Insolvenzfall ein Aussonderungsrecht an noch vorhandener Ware.
Aus der Praxis

Drei Fälle aus der Region

Zulieferer, Hohenlohekreis

Der zweitgrößte Abnehmer meldet Insolvenz an. Offen sind 85.000 Euro aus vier Lieferungen. Das Limit stand bei 100.000 Euro, versichert waren 85 Prozent.

72.250 Euro erstattet

Holzbaubetrieb, Landkreis Schwäbisch Hall

Ein Bauträger stellt nach dem Rohbau die Zahlungen ein. Ein Teil des verbauten Materials ließ sich über den verlängerten Eigentumsvorbehalt nicht mehr aussondern.

41.800 Euro erstattet

Maschinenhandel, Raum Crailsheim

Das Limit für einen Kunden in Südosteuropa wird vom Versicherer auf null gesetzt. Der Betrieb stellt auf Vorkasse um. Vier Monate später ist der Kunde insolvent.

Schaden vermieden

Für welche Betriebe sich der Schutz rechnet

Die Versicherung lohnt sich dort, wo auf Ziel geliefert wird und wo einzelne Kunden einen spürbaren Umsatzanteil ausmachen. Als Faustregel gilt: Sobald ein einzelner Abnehmer mehr als 10 Prozent Ihres Umsatzes stellt oder eine offene Forderung größer ist als Ihr Jahresgewinn, ist das Thema keine theoretische Übung mehr.

Typisch betroffen sind Zulieferer der Automobil- und Maschinenbaubranche, Baunebengewerbe und Handwerksbetriebe mit Bauträgern als Kunden, Großhandel, Lebensmittelverarbeiter und Speditionen. Wenig sinnvoll ist der Schutz im reinen Bargeschäft, im Einzelhandel mit Endkunden und überall dort, wo grundsätzlich per Vorkasse geliefert wird.

Der Beitrag wird üblicherweise als Promillesatz des versicherten Jahresumsatzes berechnet und liegt je nach Branche, Forderungsstruktur und Schadenverlauf in der Regel zwischen etwa 0,5 und 3 Promille. Bei 6,5 Millionen Euro versichertem Umsatz sind das grob 3.000 bis 20.000 Euro im Jahr. Das ist eine Größenordnung, keine verbindliche Zusage, und die tatsächliche Prämie hängt stark von Ihrer Kundenstruktur ab.

Sinnvoll ist der Blick auf das Gesamtbild. Ein Forderungsausfall ist nur eines von mehreren Ereignissen, die einem gesunden Betrieb die Liquidität entziehen. Betrug aus den eigenen Reihen fällt unter die Vertrauensschadenversicherung, ein Produktionsstillstand unter die Betriebsunterbrechungsdeckung. Welche Bausteine für Ihren Betrieb zusammenpassen, klären wir am besten in einem Termin in unserem Büro in Schwäbisch Hall oder direkt bei Ihnen im Haus. Einen Überblick über die gewerblichen Sparten finden Sie im Bereich Firmenkunden.

Häufige Fragen

Fragen zur Forderungsausfallversicherung

Muss ich alle Kunden versichern oder kann ich einzelne auswählen?
In der klassischen Warenkreditversicherung gilt das Prinzip der Gesamtdeckung: Der komplette versicherbare Umsatz wird eingebracht. Damit verhindert der Versicherer, dass nur die Wackelkandidaten eingereicht werden. Für einzelne Großabnehmer gibt es daneben Einzeldeckungen, die aber deutlich teurer sind.
Was passiert, wenn der Versicherer ein Limit streicht?
Bereits ausgeführte Lieferungen bleiben im Rahmen des zuvor gültigen Limits versichert. Für alles danach tragen Sie das Risiko selbst. Praktisch heißt das: Umstellung auf Vorkasse, Anzahlung oder Bankbürgschaft, oder Reduzierung des Liefervolumens.
Ist die Umsatzsteuer mitversichert?
Nein, entschädigt wird die Nettoforderung. Die auf uneinbringliche Forderungen entfallende Umsatzsteuer können Sie gegenüber dem Finanzamt berichtigen, sie ist deshalb kein endgültiger Schaden.
Deckt die Versicherung auch Werkverträge und Dienstleistungen?
Ja, neben Warenlieferungen sind auch Dienst- und Werkleistungen versicherbar. Bei Bauleistungen ist allerdings sorgfältig zu prüfen, ob und ab wann eine Forderung als abgenommen und damit fällig gilt. Streitige Forderungen sind nicht gedeckt, solange der Kunde Mängel einwendet.
Was gilt bei einem Kunden, der einfach nicht zahlt, aber nicht insolvent ist?
Dieser Fall heißt Nichtzahlung oder protrahierter Zahlungsverzug. Nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit wird entschädigt, wenn Sie die Forderung ordnungsgemäß gemeldet und die vereinbarten Beitreibungsschritte eingeleitet haben. Die Forderung geht dann meist auf den Versicherer über.

Wir schauen uns Ihre Forderungsstruktur gemeinsam an

Bringen Sie Ihre offene Postenliste und die Umsatzverteilung nach Kunden mit. Daraus sehen wir in einer halben Stunde, ob und in welchem Zuschnitt eine Kreditversicherung für Ihren Betrieb sinnvoll ist.