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Firmen und GewerbeCyberversicherung für kleine und mittlere Betriebe
Ein verschlüsselter Server legt einen Handwerksbetrieb schneller lahm als jeder Brand. Angreifer suchen sich längst nicht mehr nur Konzerne, sondern Betriebe mit zwanzig Mitarbeitern und schwacher Absicherung. Wir zeigen, was eine Cyberpolice im Ernstfall wirklich leistet und welche Pflichten Ihr Betrieb dafür erfüllen muss.
Eine Cyberversicherung ersetzt zwei Arten von Schäden. Eigenschäden sind alles, was im eigenen Betrieb anfällt: IT-Forensik, Wiederherstellung von Daten und Systemen, Ertragsausfall während des Stillstands, Krisenkommunikation. Drittschäden sind Ansprüche anderer, etwa von Kunden, deren Daten abgeflossen sind, oder Bußgelder aus dem Datenschutzrecht, soweit versicherbar.
Der praktische Wert liegt jedoch weniger im Geld als in der Notfallhotline, die rund um die Uhr erreichbar ist und innerhalb von Stunden Spezialisten schickt. Was die Police im Einzelnen abdeckt, führen wir auf der Seite zum Cyberschutz aus.
Wie ein Ransomware-Vorfall im Mittelstand abläuft
Die Abläufe ähneln sich, egal ob es einen Zulieferer, eine Zahnarztpraxis oder ein Bauunternehmen trifft. Wer den typischen Verlauf kennt, versteht besser, wofür die Police eigentlich da ist.
Tag eins bis vierzehn: der stille Teil
Der Einstieg erfolgt selten spektakulär. Meist reicht eine geöffnete Rechnung im Anhang, ein schwaches Kennwort auf einem Fernwartungszugang oder eine seit Monaten nicht aktualisierte Firewall. Danach bewegen sich die Angreifer wochenlang unbemerkt im Netz, lesen Berechtigungen aus, arbeiten sich zum Administratorkonto vor und suchen die Backups. Genau dort setzt der eigentliche Schaden an: Wenn die Sicherungen im selben Netz liegen, werden sie zuerst gelöscht.
Der Freitagabend
Verschlüsselt wird fast immer außerhalb der Arbeitszeit. Am Montagmorgen startet niemand mehr das Warenwirtschaftssystem, die Maschinensteuerung findet ihre Auftragsdaten nicht, Angebote und Rechnungen sind unlesbar. Auf den Bildschirmen liegt eine Zahlungsaufforderung, oft verbunden mit der Drohung, gestohlene Daten zu veröffentlichen.
Die ersten 48 Stunden
Jetzt entscheidet sich, wie teuer der Vorfall wird. Systeme müssen isoliert, Spuren gesichert, betroffene Datenkategorien bestimmt und Kunden sowie Behörden informiert werden. Kaum ein Betrieb dieser Größe hat dafür eigenes Personal. Wer erst am Montag anfängt, einen IT-Forensiker zu suchen, verliert Tage, in denen die Produktion steht.
Eigenschaden gegen Drittschaden
Beide Seiten gehören in eine ordentliche Police. Wer nur eine davon hat, merkt es im Ernstfall sofort.
Die Notfallhotline ist der eigentliche Wert
Über die Beitragshöhe wird viel diskutiert, über die Assistance zu wenig. Eine gute Cyberpolice bringt eine Rufnummer mit, die an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr besetzt ist. Dahinter steht ein eingespieltes Netz aus IT-Forensikern, Datenschutzjuristen und Kommunikationsberatern, die innerhalb weniger Stunden übernehmen.
Für einen Betrieb mit fünfundzwanzig Beschäftigten und ohne eigene IT-Abteilung ersetzt das eine Organisation, die er selbst nie vorhalten könnte. Der Systembetreuer vor Ort kennt zwar die Anlage, aber selten die Vorgehensweise nach einem gezielten Angriff. Fragen wie die Sicherung flüchtiger Beweise, die Bewertung eines möglichen Datenabflusses oder der Umgang mit einer Lösegeldforderung gehören in erfahrene Hände.
Meldepflicht binnen 72 Stunden
Sobald personenbezogene Daten betroffen sein könnten, läuft eine harte Frist. Nach der Datenschutz-Grundverordnung ist die zuständige Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Kenntnis zu informieren, in Baden-Württemberg also der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Bei hohem Risiko für die Betroffenen müssen zusätzlich die Personen selbst benachrichtigt werden. Diese Frist ist an einem Wochenende ohne fremde Hilfe kaum zu halten, und eine versäumte Meldung wiegt in einem späteren Verfahren schwer.
Neben dem Cyberschutz lohnt der Blick auf die Vertrauensschadenversicherung, denn viele Vorfälle beginnen nicht mit Schadsoftware, sondern mit einer gefälschten Zahlungsanweisung an die Buchhaltung.
Was der Versicherer von Ihnen erwartet
Der Schutz steht und fällt mit ein paar Grundmaßnahmen. Werden sie verletzt, darf gekürzt werden.
Risikoprüfung und Beitragshöhe
Vor dem Angebot steht ein Fragebogen. Versicherer wollen wissen, wie viele Arbeitsplätze und Server im Einsatz sind, ob Fernzugänge über Zwei-Faktor-Anmeldung geschützt sind, wie und wo gesichert wird, ob es einen Notfallplan gibt und ob in den vergangenen Jahren bereits Vorfälle aufgetreten sind. Wer hier ehrlich und vollständig antwortet, vermeidet Streit im Leistungsfall.
Größenordnungen
Der Beitrag richtet sich in erster Linie nach Jahresumsatz, Branche und Deckungssumme. Für einen Betrieb mit einer Million Euro Umsatz und einer Deckungssumme von 250.000 Euro bewegen sich die Jahresbeiträge in der Regel im Bereich von etwa 600 bis 1.500 Euro. Bei fünf Millionen Euro Umsatz und einer Million Euro Deckung liegt die Größenordnung häufig zwischen 2.500 und 6.000 Euro. Datenintensive Branchen wie Arztpraxen, Steuerkanzleien und Onlinehändler zahlen mehr, ein Selbstbehalt senkt den Beitrag spürbar.
Warum es auch Handwerk und Praxen trifft
Angriffe laufen automatisiert. Suchprogramme durchkämmen das Netz nach offenen Zugängen, ohne zu wissen, wessen Server dahintersteht. Ein Sanitärbetrieb in Satteldorf ist damit ebenso im Raster wie ein Maschinenbauer. Hinzu kommt, dass gerade kleinere Betriebe kaum Abwehr haben und deshalb schneller zu verwerten sind. Wir sehen in der Region regelmäßig Fälle in Zahnarztpraxen, Speditionen und Ingenieurbüros. Eine erste Einordnung für Ihren Betrieb geben wir im Cyberschutz in Crailsheim, weitere Firmenthemen finden Sie im Bereich Firmenkunden.
Drei Vorfälle, drei Rechnungen
Metallbaubetrieb, 34 Mitarbeiter
Verschlüsselung über einen ungeschützten Fernwartungszugang. Fertigung stand neun Tage, weil CAD-Daten und Auftragsdisposition fehlten. Forensik, Neuaufbau und Ertragsausfall summierten sich.
168.000 EuroZahnarztpraxis, 11 Mitarbeiter
Patientendaten abgeflossen, Meldung an die Aufsichtsbehörde und Benachrichtigung von rund 4.000 Personen. Der größte Posten war nicht die IT, sondern die rechtliche Begleitung und der Versand.
47.000 EuroSpedition, 22 Mitarbeiter
Gefälschte Zahlungsanweisung angeblich vom Geschäftsführer, Überweisung ins Ausland. Kein technischer Angriff, sondern reine Täuschung. Erstattung über den Vertrauensschadenbaustein.
38.500 EuroFragen zur Cyberversicherung
Zahlt die Versicherung das Lösegeld?
Wir haben doch eine IT-Firma, die alles betreut.
Deckt die Betriebshaftpflicht solche Schäden nicht ab?
Wie lange dauert es, bis wir wieder arbeiten können?
Was gehört in einen Notfallplan?
Mehr aus dem Ratgeber
Wir gehen den Fragebogen mit Ihnen durch
In einer Stunde klären wir, wo Ihr Betrieb technisch steht, welche Deckungssumme zu Ihrem Umsatz passt und wie die Notfallkette im Ernstfall bei Ihnen anläuft.