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Cyberversicherung für kleine und mittlere Betriebe

Ein verschlüsselter Server legt einen Handwerksbetrieb schneller lahm als jeder Brand. Angreifer suchen sich längst nicht mehr nur Konzerne, sondern Betriebe mit zwanzig Mitarbeitern und schwacher Absicherung. Wir zeigen, was eine Cyberpolice im Ernstfall wirklich leistet und welche Pflichten Ihr Betrieb dafür erfüllen muss.

Kurz gesagt

Eine Cyberversicherung ersetzt zwei Arten von Schäden. Eigenschäden sind alles, was im eigenen Betrieb anfällt: IT-Forensik, Wiederherstellung von Daten und Systemen, Ertragsausfall während des Stillstands, Krisenkommunikation. Drittschäden sind Ansprüche anderer, etwa von Kunden, deren Daten abgeflossen sind, oder Bußgelder aus dem Datenschutzrecht, soweit versicherbar.

Der praktische Wert liegt jedoch weniger im Geld als in der Notfallhotline, die rund um die Uhr erreichbar ist und innerhalb von Stunden Spezialisten schickt. Was die Police im Einzelnen abdeckt, führen wir auf der Seite zum Cyberschutz aus.

Wie ein Ransomware-Vorfall im Mittelstand abläuft

Die Abläufe ähneln sich, egal ob es einen Zulieferer, eine Zahnarztpraxis oder ein Bauunternehmen trifft. Wer den typischen Verlauf kennt, versteht besser, wofür die Police eigentlich da ist.

Tag eins bis vierzehn: der stille Teil

Der Einstieg erfolgt selten spektakulär. Meist reicht eine geöffnete Rechnung im Anhang, ein schwaches Kennwort auf einem Fernwartungszugang oder eine seit Monaten nicht aktualisierte Firewall. Danach bewegen sich die Angreifer wochenlang unbemerkt im Netz, lesen Berechtigungen aus, arbeiten sich zum Administratorkonto vor und suchen die Backups. Genau dort setzt der eigentliche Schaden an: Wenn die Sicherungen im selben Netz liegen, werden sie zuerst gelöscht.

Der Freitagabend

Verschlüsselt wird fast immer außerhalb der Arbeitszeit. Am Montagmorgen startet niemand mehr das Warenwirtschaftssystem, die Maschinensteuerung findet ihre Auftragsdaten nicht, Angebote und Rechnungen sind unlesbar. Auf den Bildschirmen liegt eine Zahlungsaufforderung, oft verbunden mit der Drohung, gestohlene Daten zu veröffentlichen.

Die ersten 48 Stunden

Jetzt entscheidet sich, wie teuer der Vorfall wird. Systeme müssen isoliert, Spuren gesichert, betroffene Datenkategorien bestimmt und Kunden sowie Behörden informiert werden. Kaum ein Betrieb dieser Größe hat dafür eigenes Personal. Wer erst am Montag anfängt, einen IT-Forensiker zu suchen, verliert Tage, in denen die Produktion steht.

Deckungsbausteine

Eigenschaden gegen Drittschaden

Beide Seiten gehören in eine ordentliche Police. Wer nur eine davon hat, merkt es im Ernstfall sofort.

IT-Forensik
Untersuchung, wie die Angreifer hereinkamen, welche Systeme betroffen sind und ob Daten abgeflossen sind. Ohne dieses Gutachten lässt sich weder die Meldepflicht sauber erfüllen noch der Wiederaufbau sicher planen. Tagessätze für Spezialisten bewegen sich im vierstelligen Bereich.
Wiederherstellung
Neuaufsetzen von Servern und Arbeitsplätzen, Rückspielen von Sicherungen, Rekonstruktion verlorener Datenbestände. Bei einem Betrieb mit dreißig Arbeitsplätzen sind hier schnell mehrere Wochen Arbeit und Kosten im hohen fünfstelligen Bereich erreicht.
Betriebsunterbrechung
Ersetzt den entgangenen Ertrag und die weiterlaufenden Kosten während des Stillstands. Entscheidend sind zwei Größen: die Karenzzeit, oft acht bis vierundzwanzig Stunden, und die Haftzeit, meist zwischen drei und zwölf Monaten.
Krisenkommunikation
Beratung und Textentwürfe für Kundenanschreiben, Presseanfragen und Mitarbeiterinformation. Der Ruf eines regionalen Betriebs hängt oft daran, wie transparent er in der ersten Woche kommuniziert.
Datenschutzverletzung
Kosten für Benachrichtigung Betroffener, Abwehr unberechtigter Ansprüche und Vertretung im Verfahren der Aufsichtsbehörde. Bußgelder sind nur versicherbar, soweit das Recht des jeweiligen Landes das zulässt.
Ansprüche Dritter
Ein Kunde verlangt Schadenersatz, weil seine Konstruktionsdaten im Netz auftauchen. Ein Auftraggeber macht Vertragsstrafen geltend, weil Liefertermine platzen. Diese Haftpflichtseite ist bei kleinen Betrieben oft der unterschätzte Teil.

Die Notfallhotline ist der eigentliche Wert

Über die Beitragshöhe wird viel diskutiert, über die Assistance zu wenig. Eine gute Cyberpolice bringt eine Rufnummer mit, die an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr besetzt ist. Dahinter steht ein eingespieltes Netz aus IT-Forensikern, Datenschutzjuristen und Kommunikationsberatern, die innerhalb weniger Stunden übernehmen.

Für einen Betrieb mit fünfundzwanzig Beschäftigten und ohne eigene IT-Abteilung ersetzt das eine Organisation, die er selbst nie vorhalten könnte. Der Systembetreuer vor Ort kennt zwar die Anlage, aber selten die Vorgehensweise nach einem gezielten Angriff. Fragen wie die Sicherung flüchtiger Beweise, die Bewertung eines möglichen Datenabflusses oder der Umgang mit einer Lösegeldforderung gehören in erfahrene Hände.

Meldepflicht binnen 72 Stunden

Sobald personenbezogene Daten betroffen sein könnten, läuft eine harte Frist. Nach der Datenschutz-Grundverordnung ist die zuständige Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Kenntnis zu informieren, in Baden-Württemberg also der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Bei hohem Risiko für die Betroffenen müssen zusätzlich die Personen selbst benachrichtigt werden. Diese Frist ist an einem Wochenende ohne fremde Hilfe kaum zu halten, und eine versäumte Meldung wiegt in einem späteren Verfahren schwer.

Neben dem Cyberschutz lohnt der Blick auf die Vertrauensschadenversicherung, denn viele Vorfälle beginnen nicht mit Schadsoftware, sondern mit einer gefälschten Zahlungsanweisung an die Buchhaltung.

Obliegenheiten

Was der Versicherer von Ihnen erwartet

Der Schutz steht und fällt mit ein paar Grundmaßnahmen. Werden sie verletzt, darf gekürzt werden.

Backups
Regelmäßige Sicherungen, mindestens eine Kopie getrennt vom Netz oder unveränderbar gespeichert. Genauso wichtig: nachweisbare Rücksicherungstests. Eine Sicherung, die noch nie zurückgespielt wurde, ist im Ernstfall eine Vermutung, keine Absicherung.
Updates
Betriebssysteme, Serveranwendungen, Firewalls und vor allem Fernzugänge zeitnah aktualisieren. Bekannte Sicherheitslücken in Fernwartungssoftware gehören zu den häufigsten Einfallstoren.
Rechteverwaltung
Getrennte Konten für Verwaltung und tägliche Arbeit, keine Administratorrechte für normale Anwender, Zwei-Faktor-Anmeldung für Zugriffe von außen. Ausgeschiedene Mitarbeiter zeitnah abmelden.
Schulung
Mitarbeiter erkennen gefälschte Nachrichten nur, wenn sie geübt haben. Kurze, wiederkehrende Unterweisungen wirken besser als eine Jahresschulung. Der Nachweis hilft zusätzlich bei der Risikoprüfung.
Virenschutz
Aktueller Schutz auf allen Endgeräten, zentral überwacht. Ältere Systeme ohne Herstellerunterstützung sollten aus dem Netz genommen oder abgeschottet werden.

Risikoprüfung und Beitragshöhe

Vor dem Angebot steht ein Fragebogen. Versicherer wollen wissen, wie viele Arbeitsplätze und Server im Einsatz sind, ob Fernzugänge über Zwei-Faktor-Anmeldung geschützt sind, wie und wo gesichert wird, ob es einen Notfallplan gibt und ob in den vergangenen Jahren bereits Vorfälle aufgetreten sind. Wer hier ehrlich und vollständig antwortet, vermeidet Streit im Leistungsfall.

Größenordnungen

Der Beitrag richtet sich in erster Linie nach Jahresumsatz, Branche und Deckungssumme. Für einen Betrieb mit einer Million Euro Umsatz und einer Deckungssumme von 250.000 Euro bewegen sich die Jahresbeiträge in der Regel im Bereich von etwa 600 bis 1.500 Euro. Bei fünf Millionen Euro Umsatz und einer Million Euro Deckung liegt die Größenordnung häufig zwischen 2.500 und 6.000 Euro. Datenintensive Branchen wie Arztpraxen, Steuerkanzleien und Onlinehändler zahlen mehr, ein Selbstbehalt senkt den Beitrag spürbar.

Warum es auch Handwerk und Praxen trifft

Angriffe laufen automatisiert. Suchprogramme durchkämmen das Netz nach offenen Zugängen, ohne zu wissen, wessen Server dahintersteht. Ein Sanitärbetrieb in Satteldorf ist damit ebenso im Raster wie ein Maschinenbauer. Hinzu kommt, dass gerade kleinere Betriebe kaum Abwehr haben und deshalb schneller zu verwerten sind. Wir sehen in der Region regelmäßig Fälle in Zahnarztpraxen, Speditionen und Ingenieurbüros. Eine erste Einordnung für Ihren Betrieb geben wir im Cyberschutz in Crailsheim, weitere Firmenthemen finden Sie im Bereich Firmenkunden.

Aus der Praxis

Drei Vorfälle, drei Rechnungen

Metallbaubetrieb, 34 Mitarbeiter

Verschlüsselung über einen ungeschützten Fernwartungszugang. Fertigung stand neun Tage, weil CAD-Daten und Auftragsdisposition fehlten. Forensik, Neuaufbau und Ertragsausfall summierten sich.

168.000 Euro

Zahnarztpraxis, 11 Mitarbeiter

Patientendaten abgeflossen, Meldung an die Aufsichtsbehörde und Benachrichtigung von rund 4.000 Personen. Der größte Posten war nicht die IT, sondern die rechtliche Begleitung und der Versand.

47.000 Euro

Spedition, 22 Mitarbeiter

Gefälschte Zahlungsanweisung angeblich vom Geschäftsführer, Überweisung ins Ausland. Kein technischer Angriff, sondern reine Täuschung. Erstattung über den Vertrauensschadenbaustein.

38.500 Euro
Häufige Fragen

Fragen zur Cyberversicherung

Zahlt die Versicherung das Lösegeld?
Manche Tarife sehen eine Erstattung vor, allerdings nur nach Abstimmung mit dem Versicherer und wenn keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. In der Praxis ist die Zahlung selten der Weg, weil sie weder die Wiederherstellung ersetzt noch garantiert, dass gestohlene Daten gelöscht werden.
Wir haben doch eine IT-Firma, die alles betreut.
Ein guter Dienstleister senkt die Wahrscheinlichkeit eines Vorfalls, aber er ersetzt weder Forensik noch die Kosten eines mehrwöchigen Stillstands. Prüfen Sie außerdem, welche Haftung im Vertrag mit dem Dienstleister vereinbart ist. Sie ist fast immer eng begrenzt.
Deckt die Betriebshaftpflicht solche Schäden nicht ab?
Nein. Die Betriebshaftpflicht greift bei Personen- und Sachschäden Dritter. Ein reiner Datenverlust ohne Sachschaden fällt nicht darunter, und Eigenschäden im eigenen Betrieb ohnehin nicht.
Wie lange dauert es, bis wir wieder arbeiten können?
Bei sauber getrennten und getesteten Sicherungen sind einige Tage realistisch. Ohne funktionierendes Backup werden daraus schnell mehrere Wochen. Deshalb wiegt die Backup-Frage im Fragebogen so schwer und beeinflusst den Beitrag deutlich.
Was gehört in einen Notfallplan?
Eine ausgedruckte Liste mit Rufnummern von Geschäftsführung, IT-Dienstleister, Versicherer-Hotline und Datenschutzbeauftragtem, eine Anweisung zum Trennen betroffener Systeme, ein Muster für die Behördenmeldung und die Festlegung, wer nach außen spricht. Ausgedruckt deshalb, weil im Ernstfall kein Rechner läuft.

Wir gehen den Fragebogen mit Ihnen durch

In einer Stunde klären wir, wo Ihr Betrieb technisch steht, welche Deckungssumme zu Ihrem Umsatz passt und wie die Notfallkette im Ernstfall bei Ihnen anläuft.