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Firmen und Gewerbe

Geschäftsführerhaftung: Wann das Privatvermögen haftet

Wer eine GmbH führt, entscheidet unter Zeitdruck und mit unvollständigen Informationen. Geht eine Entscheidung schief, steht nicht nur das Firmenkonto im Feuer, sondern das eigene Haus und das Ersparte.

Kurz gesagt

Ein Geschäftsführer haftet für Pflichtverletzungen persönlich, unbeschränkt und mit seinem gesamten Privatvermögen. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze, die sich am Gehalt, an der Stammeinlage oder an der Unternehmensgröße orientiert. Der weitaus häufigste Fall ist nicht die Klage eines Dritten, sondern die Forderung der eigenen Gesellschaft gegen den eigenen Geschäftsführer.

Genau diese Lücke schließt die D und O Versicherung. Sie übernimmt die Abwehr unberechtigter Ansprüche und den Schadenersatz, wenn der Vorwurf berechtigt ist.

Die Sorgfaltspflicht nach Paragraf 43 GmbHG

Der Maßstab steht in einem einzigen Satz. Nach Paragraf 43 Absatz 1 GmbHG hat der Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Absatz 2 zieht die Konsequenz: Wer diese Pflicht verletzt, haftet der Gesellschaft für den entstandenen Schaden. Für Vorstände einer Aktiengesellschaft gilt mit Paragraf 93 AktG eine wortgleich gemeinte Regelung.

Das klingt harmlos, ist aber der schärfste Haftungsmaßstab, den das deutsche Wirtschaftsrecht kennt. Bewertet wird nicht, wie sorgfältig dieser konkrete Mensch mit seiner konkreten Ausbildung gearbeitet hat, sondern was ein gedachter, gut informierter Geschäftsmann in derselben Lage getan hätte. Wer sich darauf beruft, von Bilanzrecht wenig zu verstehen, verschlechtert seine Position: Dann hätte er sich beraten lassen müssen.

Der zweite Punkt überrascht viele Inhaber, die eine GmbH gerade wegen der Haftungsbeschränkung gegründet haben. Die Beschränkung auf das Stammkapital schützt den Gesellschafter in seiner Rolle als Kapitalgeber. Sie schützt nicht den Geschäftsführer in seiner Rolle als Organ. Wer beides in einer Person vereint, und das ist im Mittelstand zwischen Schwäbisch Hall und Crailsheim der Normalfall, verliert diesen Schutz in dem Moment, in dem der Vorwurf an der Geschäftsführung ansetzt.

Wo der Ermessensspielraum endet

Unternehmerische Entscheidungen dürfen schiefgehen. Die Rechtsprechung räumt einen Ermessensspielraum ein, wenn auf Grundlage angemessener Informationen und ohne eigenes Interesse zum Wohl der Gesellschaft gehandelt wurde. Der Spielraum endet dort, wo eine Pflicht nicht abgewogen, sondern erfüllt werden muss. Fristen, Abführungspflichten und gesetzliche Anträge sind kein Feld für Ermessen.

  • Entscheidung auf dünner Informationsbasis, ohne Angebotsvergleich oder Prüfung
  • Verträge mit nahestehenden Personen ohne Dokumentation der Konditionen
  • Fehlende oder verspätete Buchführung und dadurch verzögerte Krisenerkennung
  • Zahlungen nach eingetretener Insolvenzreife
Zwei Richtungen

Innenhaftung und Außenhaftung

Die Unterscheidung entscheidet darüber, wer den Anspruch stellt und wie schnell es unangenehm wird.

Innenhaftung
Die Gesellschaft selbst nimmt ihren Geschäftsführer in Anspruch. Etwa vier von fünf D und O Fällen laufen so. Ausgelöst wird das meist vom Nachfolger, von einem neuen Gesellschafter oder vom Insolvenzverwalter, der die letzten Jahre systematisch durchsieht.
Außenhaftung
Ein Dritter greift den Geschäftsführer direkt an: Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Lieferanten, Banken nach einer geschönten Selbstauskunft. Die Fälle sind seltener, dafür kommen sie oft mit Verwaltungsakt und Vollstreckungsandrohung statt mit einer Klageschrift.
Gesamtschuld
Bei mehreren Geschäftsführern haftet jeder für das Ganze. Eine interne Ressortaufteilung entlastet nur eingeschränkt, denn für die Bereiche der Kollegen bleibt eine Überwachungspflicht.
Nach dem Ausscheiden
Die Verjährung für Ansprüche der Gesellschaft beträgt fünf Jahre. Ein Geschäftsführer, der 2026 aufhört, kann 2030 noch Post bekommen, obwohl er längst in einem anderen Unternehmen arbeitet oder in Rente ist.

Typische Auslöser aus der Praxis

Die meisten Fälle beginnen nicht mit einer spektakulären Fehlentscheidung, sondern mit einem Termin, den jemand hat verstreichen lassen.

Verspätete Insolvenzantragstellung

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss der Antrag ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden, spätestens nach drei beziehungsweise sechs Wochen. Wer weiter Rechnungen bezahlt, während die Gesellschaft bereits insolvenzreif war, muss diese Zahlungen nach Paragraf 15b InsO der Masse erstatten. Nicht den Schaden, sondern jede einzelne Zahlung. Bei 40 Mitarbeitern und laufendem Wareneinkauf sind sechs Wochen Verzögerung schnell ein sechsstelliger Betrag.

Nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge

Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ist strafbewehrt. Wird er einbehalten und nicht abgeführt, greift die Außenhaftung unmittelbar, und zwar auch dann, wenn schlicht kein Geld mehr auf dem Konto war. Die Rechtsprechung erwartet, dass der Geschäftsführer diese Beiträge vor allen anderen Verbindlichkeiten bedient.

Steuerverbindlichkeiten

Nach Paragraf 69 der Abgabenordnung haftet der Geschäftsführer für nicht angemeldete oder nicht abgeführte Steuern, allen voran Lohnsteuer und Umsatzsteuer. Das Finanzamt braucht dafür kein Gericht, sondern erlässt einen Haftungsbescheid. Wer diesen Bescheid nicht fristgerecht angreift, hat verloren, bevor die Sache inhaltlich geprüft wurde. Für die Auseinandersetzung selbst ist eine betriebliche Rechtsschutzversicherung ein sinnvoller zweiter Baustein.

Verstöße gegen Compliance

Dazu zählen fehlende Arbeitsschutzorganisation, Verstöße gegen Datenschutz oder Vergaberecht und unterlassene Kontrolle über eine Prokuristin, die eigenmächtig Verträge unterschreibt. Kommt Vorsatz eines Mitarbeiters ins Spiel, etwa bei Unterschlagung, ergänzt eine Vertrauensschadenversicherung die Deckung, weil sie den Vermögensschaden aus vorsätzlichen Handlungen eigener Leute abdeckt.

Die Beweislast liegt auf der falschen Seite

Der wichtigste und am wenigsten bekannte Punkt: Paragraf 43 GmbHG kehrt die Beweislast um. Die Gesellschaft muss nur darlegen, dass ein Schaden entstanden ist und dass er aus dem Handeln des Geschäftsführers stammt. Der Geschäftsführer muss beweisen, dass er sorgfältig gearbeitet hat. Wer vor sechs Jahren eine Investition beschlossen und die Grundlagen nie protokolliert hat, steht mit leeren Händen da. Protokolle, dokumentierte Angebotsvergleiche und Gesellschafterbeschlüsse für ungewöhnliche Geschäfte sind deshalb die eigene Verteidigungsakte.

Wir gehen diese Punkte in unserem Büro in Schwäbisch Hall mit Geschäftsführern durch, bevor wir über Deckungssummen sprechen. Die weiteren gewerblichen Bausteine finden Sie unter Firmenkunden.

Leistung

Was die D und O Versicherung übernimmt

Sie ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe, aufgebaut wie jede Haftpflicht.

Abwehrschutz
Unberechtigte Ansprüche werden auf Kosten des Versicherers abgewehrt. Anwälte, Gutachter, Gerichtskosten. Das ist der Teil, der am häufigsten gebraucht wird. Ein Haftungsprozess über eine strittige Investitionsentscheidung kostet ohne Weiteres 60.000 bis 150.000 Euro, unabhängig vom Ausgang.
Schadenersatz
Ist der Vorwurf berechtigt, zahlt der Versicherer bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Üblich sind im kleineren Mittelstand 1 Million bis 3 Millionen Euro. Die Summe steht meist als Jahreshöchstleistung für alle Organe zusammen zur Verfügung.
Selbstbehalt
In der Innenhaftung ist ein Selbstbehalt üblich, bei Aktiengesellschaften für Vorstände sogar gesetzlich vorgeschrieben. Für den GmbH-Geschäftsführer ist er verhandelbar und liegt oft im vierstelligen bis mittleren fünfstelligen Bereich.
Anspruchserhebungsprinzip
Versichert ist der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch geltend gemacht wird, nicht der Zeitpunkt der Pflichtverletzung. Deshalb ist die Rückwärtsversicherung für zurückliegende, noch unbekannte Fehler wichtig.
Nachmeldefrist
Der zentrale Punkt beim Ausscheiden. Wird die Police vom Unternehmen gekündigt oder scheidet der Geschäftsführer aus, schützt nur eine ausreichend lange Nachmeldefrist. Fünf Jahre sind sinnvoll, weil sie zur Verjährungsfrist passt. Kurze Fristen von einem Jahr sind ein echtes Risiko.
Ausschlüsse
Vorsätzliche und wissentliche Pflichtverletzungen sind nicht gedeckt, ebenso persönliche Geldstrafen und Bußgelder. Bis zur rechtskräftigen Feststellung des Vorsatzes trägt der Versicherer aber meist die Abwehrkosten.

Nicht nur für den GmbH-Geschäftsführer

Der Kreis der Betroffenen ist größer, als der Name vermuten lässt. Vereinsvorstände haften nach denselben Grundsätzen. Zwar begrenzt Paragraf 31a BGB die Haftung unentgeltlich oder gering vergüteter Vorstände gegenüber dem Verein auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gegenüber Dritten, etwa der Sozialversicherung bei falsch eingeordneten Übungsleitern, gilt diese Erleichterung nicht.

Ebenso betroffen sind Prokuristen und leitende Angestellte mit eigenem Entscheidungsspielraum, Beiratsmitglieder und Geschäftsführer von Komplementär-GmbHs. In einer guten Police sind sie mitbenannt, namentlich oder über eine Funktionsbeschreibung, die auch Nachfolger einschließt.

Eine Frage kommt fast immer: Reicht nicht die Betriebshaftpflicht? Nein. Die deckt Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten. Hier geht es um reine Vermögensschäden gegenüber der eigenen Gesellschaft.

Aus der Praxis

Drei Fälle, wie sie vorkommen

Maschinenbauer, 55 Mitarbeiter

Investition in eine Fertigungslinie für einen Kunden, der 70 Prozent des Umsatzes trägt. Eine schriftliche Abnahmezusage gibt es nicht, der Kunde springt ab. Nach dem Anteilsverkauf fordert der neue Gesellschafter Schadenersatz.

1,4 Millionen Euro Forderung

Handelsbetrieb in der Krise

Die Zahlungsunfähigkeit tritt im Februar ein, der Insolvenzantrag kommt Ende April. In den zehn Wochen dazwischen laufen Lieferantenzahlungen und Löhne weiter. Der Insolvenzverwalter verlangt die Erstattung sämtlicher Zahlungen nach Insolvenzreife.

380.000 Euro Erstattung

Förderverein einer Schule

Der Vorstand beschäftigt zwei Betreuungskräfte jahrelang als freie Mitarbeiter. Die Prüfung stuft sie als abhängig beschäftigt ein und fordert Beiträge für vier Jahre nach. Der Verein ist zahlungsunfähig.

64.000 Euro Nachforderung
Häufige Fragen

Fragen zur Geschäftsführerhaftung

Zahlt die Gesellschaft die Police oder der Geschäftsführer?
In der Regel schließt die Gesellschaft die Police als Versicherungsnehmerin ab und zahlt den Beitrag. Versicherte Person ist der Geschäftsführer. Daneben gibt es persönliche Policen, die ein Geschäftsführer selbst abschließt, etwa wenn er die Konditionen der Firmenpolice nicht kennt oder nach dem Ausscheiden weiter geschützt sein will.
Was passiert, wenn die Firma die Police kündigt, während ein Fall läuft?
Entscheidend ist, wann der Anspruch gegen Sie erhoben wurde. Wurde er während der Laufzeit gemeldet, bleibt die Deckung für diesen Fall bestehen. Für Ansprüche, die erst danach auftauchen, hilft nur die Nachmeldefrist. Lassen Sie sich beim Ausscheiden Deckungsbestätigung und Nachmeldefrist schriftlich geben, ein Satz im Aufhebungsvertrag genügt.
Bin ich als Alleingesellschafter und Geschäftsführer überhaupt gefährdet?
Solange alles läuft, praktisch nicht, denn Sie werden sich nicht selbst verklagen. Gefährlich wird es in zwei Situationen: bei der Insolvenz, weil dann der Insolvenzverwalter die Rechte der Gesellschaft ausübt, und beim Anteilsverkauf, weil der Erwerber die Ansprüche gegen den früheren Geschäftsführer mit übernimmt.
Was kostet eine D und O Versicherung im Mittelstand?
Der Beitrag hängt an Umsatz, Branche, Bilanzstruktur, Zahl der versicherten Organe und der gewählten Versicherungssumme. Für einen soliden Betrieb mit einigen Millionen Euro Umsatz und 1 Million Euro Deckungssumme liegt der Jahresbeitrag in der Regel im niedrigen vierstelligen Bereich. Das ist eine Größenordnung, keine Zusage. Für ein belastbares Angebot brauchen wir den letzten Jahresabschluss.
Muss ich Schäden melden, die vielleicht gar keine werden?
Ja, und zwar früh. Die Bedingungen verlangen die Meldung von Umständen, die vernünftigerweise zu einem Anspruch führen können. Ein kritischer Prüfbericht oder ein Schreiben eines Gesellschafteranwalts genügen bereits. Wer wartet, bis die Klage da ist, riskiert Ärger mit dem eigenen Versicherer.

Prüfen Sie Ihre persönliche Haftung, bevor es jemand anderes tut

Wir sehen uns Ihre Struktur an, klären Deckungssumme, Selbstbehalt und Nachmeldefrist und sagen Ihnen, wo Sie heute ungeschützt sind.