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Private Rechtsschutzversicherung in Schwäbisch Hall und Crailsheim
Ein Streit um 10.000 Euro kostet in der ersten Instanz rund 4.800 Euro, wenn Sie verlieren. Wir stellen Ihre Bausteine so zusammen, dass Sie eine berechtigte Position nicht aus Kostengründen aufgeben.
Womit Sie rechnen können
Die private Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung: das eigene Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die Gerichtskosten, Sachverständige, Zeugenentschädigungen und bei einer Niederlage auch die Anwaltskosten der Gegenseite. Sie zahlt nicht die Hauptforderung selbst und keine Bußgelder oder Geldstrafen. Der Kern ist das Kostenrisiko, nicht der Prozessgewinn: Ein Streit um 10.000 Euro kostet in der ersten Instanz rund 4.800 Euro, wenn Sie verlieren. Der Vertrag wird aus Bausteinen zusammengesetzt, üblich sind Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen, für vermietete Objekte kommt Vermieterrechtsschutz dazu. In den meisten Bausteinen gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
Recht haben und Recht bekommen trennen rund 4.800 Euro
Ein Industriemechaniker aus Untermünkheim bekommt nach vierzehn Jahren im Betrieb eine betriebsbedingte Kündigung, mit einer Abfindung, die deutlich unter dem Üblichen liegt. Er weiß, dass die Kündigung angreifbar ist. Er weiß auch, dass er vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz seinen Anwalt selbst bezahlt, und zwar auch dann, wenn er gewinnt, denn Paragraf 12a Arbeitsgerichtsgesetz schließt die Kostenerstattung dort aus. Genau an diesem Punkt geben viele auf und unterschreiben. Mit Berufsrechtsschutz führt er die Kündigungsschutzklage, das Verfahren endet nach zwei Terminen mit einem Vergleich und einer erheblich höheren Abfindung. Die Verfahrenskosten von rund 3.200 Euro trug die Versicherung.
Die Mechanik dahinter ist eine Kostenrechnung. Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert, dazu kommen Gerichtskosten in Höhe von drei Gebühren, Sachverständige und Zeugenentschädigungen. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro liegt das Gesamtrisiko der ersten Instanz bei rund 2.700 Euro, bei 10.000 Euro bei rund 4.800 Euro, und in der zweiten Instanz steigt es weiter. Wer verliert, zahlt beides: den eigenen und den gegnerischen Anwalt. Deshalb versichert der Rechtsschutz nicht Ihren Anspruch, sondern Ihr Kostenrisiko. Ob Sie gewinnen, entscheidet weiterhin das Gericht. Was sich ändert, ist die Frage, ob Sie es sich leisten können, das Gericht überhaupt zu fragen.
Für wen sich das rechnet, hängt an der Lebenssituation, nicht am Einkommen. Wer angestellt ist, ein Fahrzeug fährt, zur Miete wohnt oder selbst vermietet, kommt statistisch am ehesten in solche Lagen. Wer dagegen mietfrei im eigenen Haus wohnt, kein Auto fährt und in Rente ist, braucht deutlich weniger Bausteine, und wir lassen sie dann weg. Ehrlich gesagt gehört zum Bild auch: Ein Rechtsschutz ist kein Vertrag, der jedes Problem löst. Er greift nicht bei einem Streit, der schon läuft, nicht beim Neubau, im Familienrecht meist nur als Erstberatung und bei Kapitalanlagen häufig gar nicht. Diese Grenzen nennen wir vor dem Abschluss, weil enttäuschte Erwartungen der häufigste Grund für Ärger mit Rechtsschutzverträgen sind.
Was ein Rechtsschutz im Alltag wirklich bringt
Der offensichtliche Nutzen sind die übernommenen Kosten. Der weniger offensichtliche ist die veränderte Verhandlungsposition. Wer weiß, dass die Gegenseite ein Verfahren finanziell durchhalten kann, gibt eher nach. Viele Fälle enden deshalb mit einem Vergleich, sobald sich ein Anwalt meldet, ohne dass jemals ein Gericht eingeschaltet wird. Das gilt gegenüber Händlern und Vermietern genauso wie gegenüber gegnerischen Kfz-Versicherern, die im Verkehrsrecht routiniert Gutachterkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung kürzen und darauf setzen, dass niemand widerspricht. Ein Anwaltsschreiben kostet dort wenige hundert Euro und bringt regelmäßig einen vierstelligen Betrag zurück.
Besonders deutlich ist der Wert im Arbeitsrecht und im Sozialrecht. Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz nach Paragraf 12a Arbeitsgerichtsgesetz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch die obsiegende. Wer sich gegen eine Kündigung wehrt, zahlt seinen Anwalt also unabhängig vom Ausgang. Für viele Beschäftigte in den Industrie- und Handwerksbetrieben zwischen Schwäbisch Hall, Crailsheim und Aalen ist genau das der Grund, eine unfaire Trennung hinzunehmen. Ähnlich liegt es im Sozialrecht: Ein abgelehnter Antrag auf Erwerbsminderungsrente, ein zu niedrig eingestufter Pflegegrad oder eine nicht anerkannte Berufskrankheit sind keine endgültigen Entscheidungen, sondern Bescheide, gegen die Widerspruch und Klage möglich sind. Nur führt eben nicht jeder sie, weil Anwalt und medizinisches Gutachten Geld kosten.
Kostenrisiko statt Prozessrisiko
Die Versicherung entscheidet nicht über Ihren Fall und verbessert Ihre Rechtslage um keinen Millimeter. Sie trägt Anwalt, Gericht, Gutachter und im Fall des Unterliegens die Kosten der Gegenseite, bei 10.000 Euro Streitwert sind das rund 4.800 Euro. Die Hauptforderung selbst bleibt bei Ihnen, ebenso Bußgelder und Geldstrafen.
Arbeitsgericht ohne Kostenerstattung
Nach Paragraf 12a Arbeitsgerichtsgesetz zahlt in der ersten Instanz jede Seite ihren Anwalt selbst, auch wenn sie gewinnt. Bei Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, Überstunden und Aufhebungsvertrag ist der Berufsrechtsschutz deshalb der praktisch wichtigste Baustein überhaupt, und der einzige, bei dem ein Sieg vor Gericht die Kosten nicht zurückbringt.
Verkehr als häufigster Fall
Streit über die Schuldfrage, gekürzte Gutachter- und Mietwagenkosten, Wertminderung, Bußgeld- und Führerscheinverfahren, Mängel beim Autokauf. Der Verkehrsrechtsschutz wird von allen Bausteinen am häufigsten gebraucht, kostet vergleichsweise wenig und hat in den meisten Tarifen keine Wartezeit.
Beratung vor der Eskalation
Die telefonische Rechtsberatung steht Ihnen offen, bevor ein Streit überhaupt entsteht: vor der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag, bei einer zweifelhaften Nebenkostenabrechnung, bei einer Mahnung, die nicht stimmt. Sie belastet weder Selbstbehalt noch Schadenhistorie und ist der am meisten unterschätzte Teil des Vertrags.
Wohnen und Nachbarschaft
Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung, Kaution, Eigenbedarfskündigung, Mietminderung bei Schimmel, Streit über Grenzbepflanzung, Bäume und Lärm. Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz deckt das für Mieter und selbstnutzende Eigentümer, für vermietete Objekte braucht es den Vermieterrechtsschutz.
Mediation statt Verfahren
Viele Tarife übernehmen die Kosten einer Mediation bis zu einem festen Betrag, auch in Bereichen, in denen kein voller Rechtsschutz besteht, etwa im Familien- und Erbrecht. Ein Mediationsverfahren dauert Wochen statt Jahre und ist deutlich günstiger als ein Prozess, gerade wenn die Beteiligten danach noch miteinander auskommen müssen.
Bausteine, Leistungen und ehrliche Grenzen
Ein privater Rechtsschutz wird aus Bausteinen zusammengesetzt, und Sie zahlen nur für das, was Sie brauchen. Privat ist die Basis, Beruf kommt für Beschäftigte dazu, Verkehr für alle mit Fahrzeug oder Führerschein, Wohnen für Mieter und selbstnutzende Eigentümer, Vermieter als eigener Baustein für vermietete Objekte. Gedeckt sind die Kosten der Rechtsverfolgung, nicht das, was Sie inhaltlich schulden. Bevor Kosten entstehen, prüft der Versicherer Zuständigkeit, Wartezeit und hinreichende Erfolgsaussicht und erteilt dann die Deckungszusage. Zwei Stellschrauben bestimmen den Beitrag am stärksten: die Zahl der Bausteine und der Selbstbehalt.
Das ist abgesichert
- Privatrechtsschutz für Schadenersatz, Kaufverträge, Reisemängel sowie Streit mit Handwerkern und Dienstleistern
- Berufsrechtsschutz für Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, Überstunden, Aufhebungsvertrag und Streit über Arbeitszeitkonten
- Verkehrsrechtsschutz für Unfälle, Bußgeld- und Führerscheinverfahren, Fahrzeugkauf, Werkstattstreit und Streit mit dem Kfz-Versicherer
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für Mieter und selbstnutzende Eigentümer, einschließlich Streit mit der Eigentümergemeinschaft
- Vermieterrechtsschutz für vermietete Wohnungen und Häuser, einschließlich Räumungsklage und Mietrückständen, als eigener Baustein
- Sozialrechtsschutz bei Widerspruch und Klage gegen Bescheide von Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse und Berufsgenossenschaft
- Steuerrechtsschutz für Verfahren vor den Finanzgerichten, nach dem erfolglosen Einspruch beim Finanzamt
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz bei fahrlässig begangenen Vorwürfen, etwa nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden
- Internet- und Datenschutzrechtsschutz bei Abmahnungen, Betrug beim Onlinekauf, gelöschten Konten und unrechtmäßig verwendeten Daten
- Anwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Gerichtskosten, Sachverständige, Zeugenentschädigungen und Kosten der Gegenseite bei Unterliegen
- Telefonische Rechtsberatung ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt und ohne Wirkung auf die Schadenhistorie
- Kosten einer Mediation bis zu einem vereinbarten Betrag, auch in Rechtsgebieten ohne vollen Deckungsumfang
- Freie Anwaltswahl im gesamten Bundesgebiet sowie Auslandsschutz in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten
Das ist nicht abgesichert
- Fälle, deren Ursache vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit von meist drei Monaten liegt, denn einen Rückwirkungsschutz gibt es nicht
- Streitigkeiten rund um den Neubau oder die genehmigungspflichtige Sanierung eines Gebäudes, einschließlich Streit mit Architekt und Bauunternehmen
- Kapitalanlagestreitigkeiten über Aktien, Fonds, Zertifikate und geschlossene Beteiligungen, je nach Bedingungen ganz oder teilweise
- Familien- und Erbrecht über eine anwaltliche Erstberatung oder eine Mediation hinaus, Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren sind nicht gedeckt
- Vorsätzlich begangene Straftaten: Der Versicherer zahlt zunächst vor, fordert das Geld bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes aber vollständig zurück
- Bußgelder, Geldstrafen, Verwarnungsgelder und die Hauptforderung selbst, gedeckt sind ausschließlich die Verfahrenskosten
- Streitigkeiten zwischen mitversicherten Personen desselben Vertrags, etwa zwischen Ehepartnern oder zwischen Eltern und volljährigen Kindern
- Selbstständige und gewerbliche Tätigkeiten im Rahmen der Privatpolice, dafür braucht es einen Firmenrechtsschutz
- Verfahren vor Verfassungs- und internationalen Gerichten sowie Ansprüche aus Enteignung und Planungsrecht
- Honorarvereinbarungen oberhalb der gesetzlichen Gebühren, die Differenz tragen Sie selbst
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
Einen Einheitspreis gibt es nicht, weil sich der Beitrag aus der Zahl der Bausteine ergibt. Ein reiner Verkehrsrechtsschutz ist der günstigste Einstieg, ein Paket aus Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen kostet ein Mehrfaches davon, und der Vermieterrechtsschutz kommt je vermietete Einheit obendrauf. Dazu kommen die Versicherungssumme je Rechtsschutzfall, üblich sind 300.000 Euro bis unbegrenzt im Inland, sowie die Haushaltsform: Familienpolicen decken Partner und Kinder bis zum Ende der ersten Ausbildung mit ab, ohne Aufpreis pro Kind. Selbstständige und Freiberufler brauchen einen eigenen Vertrag, denn gewerbliche Tätigkeiten sind aus der Privatpolice ausgeschlossen.
Der wirksamste Hebel nach unten ist der Selbstbehalt. 250 oder 300 Euro je Fall senken den Beitrag deutlich und fallen bei einem Verfahren über mehrere tausend Euro kaum ins Gewicht. Manche Tarife reduzieren den Selbstbehalt zusätzlich für jedes schadenfreie Jahr. Ebenfalls nach unten wirken das Weglassen nicht benötigter Bausteine, jährliche Zahlweise statt monatlicher und die Bündelung mit Haftpflicht, Hausrat und Kfz. Nach oben treiben den Beitrag ein Verzicht auf den Selbstbehalt, der Vermieterbaustein, Steuerrechtsschutz, ein erweiterter Auslandsschutz und vor allem die Schadenhistorie: Zwei oder drei gemeldete Fälle in kurzer Zeit führen zu Zuschlägen oder zur Kündigung durch den Versicherer. Deshalb raten wir dazu, kleine Streitigkeiten selbst zu regeln und den Vertrag für die teuren Fälle aufzusparen.
Zahl und Auswahl der Bausteine
Der größte Einzelfaktor. Verkehr allein ist der günstigste Einstieg, Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen zusammen kosten ein Mehrfaches. Wir lassen konsequent weg, was Sie nicht betrifft: Wer kein Fahrzeug hat, braucht keinen Verkehrsbaustein, wer im eigenen Haus wohnt, keinen Mietrechtsschutz.
Höhe des Selbstbehalts
250 oder 300 Euro je Fall senken den Beitrag spürbar und ändern bei einem Verfahren über 3.000 oder 5.000 Euro fast nichts. Manche Tarife reduzieren den Selbstbehalt für jedes schadenfreie Jahr um einen festen Betrag. Ohne Selbstbehalt wird es deutlich teurer, was sich nur lohnt, wenn Sie auch bei kleinen Beträgen konsequent nachhaken.
Haushaltsform und mitversicherte Personen
Eine Familienpolice deckt Partner im gemeinsamen Haushalt und unverheiratete Kinder bis zum Ende der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums mit ab, auch am Studienort, und zwar ohne Aufpreis pro Kind. Ein Singlevertrag ist günstiger, aber der Unterschied ist kleiner, als die meisten erwarten.
Vermietete Objekte
Der Vermieterrechtsschutz ist ein eigener Baustein und wird je vermieteter Einheit berechnet, teils gestaffelt nach Jahresmiete. Er ist deutlich teurer als der Wohnungsrechtsschutz für Selbstnutzer, weil Räumungsklagen und Verfahren über Mietrückstände lange dauern. Ohne ihn ist eine vermietete Wohnung schlicht nicht gedeckt.
Versicherungssumme und Auslandsschutz
Üblich sind 300.000 Euro je Rechtsschutzfall, gute Tarife bieten im Inland eine unbegrenzte Summe. Für Europa und die Mittelmeeranrainerstaaten gilt der Schutz meist voll, weltweit oft mit eigener, niedrigerer Summe und einer Begrenzung auf Aufenthalte bis zu einigen Monaten. Für Vielreisende lohnt die Erweiterung.
Schadenhistorie und Zahlweise
Zwei oder drei gemeldete Fälle in kurzer Zeit führen zu Zuschlägen oder dazu, dass der Versicherer nach einem regulierten Fall selbst kündigt. Deshalb ist die telefonische Rechtsberatung so wertvoll: Sie zählt nicht als Schadenfall. Jährliche Zahlweise spart den Ratenzuschlag, und wer Haftpflicht, Hausrat und Kfz bündelt, bekommt Paketnachlass.
Drei Zusammenstellungen für unterschiedliche Lebenslagen
Welche Bausteine Sie brauchen, hängt davon ab, ob Sie angestellt sind, ein Fahrzeug fahren, zur Miete wohnen oder selbst vermieten. Wir stellen das Paket zusammen und lassen weg, was Sie nicht betrifft.
Basis
Für Singles und Paare ohne eigenes Fahrzeug und ohne vermietetes Objekt
- Privatrechtsschutz für Kaufverträge, Schadenersatz und Dienstleistungen
- Berufsrechtsschutz für Kündigung, Abmahnung, Zeugnis und Überstunden
- Sozialrechtsschutz für Widerspruch und Klage gegen Bescheide
- Telefonische Rechtsberatung ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt
- Freie Anwaltswahl im gesamten Bundesgebiet
- Selbstbehalt frei wählbar, meist 250 oder 300 Euro je Fall
Komfort
Für Familien mit Auto und Mietwohnung, der übliche Zuschnitt in unserer Beratung
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz in einem Vertrag
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für Mieter und selbstnutzende Eigentümer
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz bei Fahrlässigkeitsvorwürfen
- Internet- und Datenschutzrechtsschutz
- Partner und Kinder bis zum Ende der ersten Ausbildung mitversichert
- Mediation als Alternative zum Verfahren, bis zu einem vereinbarten Betrag
- Anwaltliche Erstberatung im Familien- und Erbrecht
Premium
Für Vermieter, Eigentümergemeinschaften und Haushalte mit Steuerthemen
- Alle Bausteine des Komfortpakets
- Vermieterrechtsschutz je vermieteter Einheit, einschließlich Räumungsklage
- Steuerrechtsschutz vor den Finanzgerichten
- Erweiterter Auslandsschutz über Europa hinaus mit eigener Summe
- Unbegrenzte Versicherungssumme je Rechtsschutzfall im Inland
- Wahlweise ohne Selbstbehalt
Die Darstellung ist eine Orientierung. Welche Bausteine sinnvoll sind, klären wir im Gespräch anhand Ihrer Situation. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Abgrenzung zu anderen Policen
Damit Sie nicht doppelt zahlen und nicht an der falschen Stelle eine Lücke haben.
Für wen sich der Rechtsschutz besonders lohnt
Wer viel unterwegs ist, ein Arbeitsverhältnis hat, zur Miete wohnt oder selbst vermietet, kommt statistisch am ehesten in Situationen, in denen ein Anwalt gebraucht wird. Der Bedarf richtet sich nach der Lebenssituation, nicht nach dem Einkommen.
Angestellte in Industrie und Handwerk
In den Betrieben zwischen Schwäbisch Hall, Crailsheim, Satteldorf und Aalen geht es bei Trennungen regelmäßig um Abfindungen, Zeugnisse und Überstunden. Weil das Arbeitsgericht in der ersten Instanz nach Paragraf 12a Arbeitsgerichtsgesetz keine Kosten erstattet, ist der Berufsrechtsschutz hier der Baustein mit dem größten Hebel.
Pendler und Vielfahrer
Wer täglich über die B14, die A6 oder die A7 fährt, hat ein höheres Risiko für Unfälle mit strittiger Schuldfrage und für Bußgeldverfahren. Der gegnerische Versicherer kürzt Gutachterkosten, Nutzungsausfall und Wertminderung routinemäßig. Der Verkehrsrechtsschutz ist günstig, hat meist keine Wartezeit und wird von allen Bausteinen am häufigsten genutzt.
Mieter und Wohnungseigentümer
Nebenkostenabrechnung, Mietminderung bei Schimmel oder Lärm, Streit über die Kaution, Eigenbedarfskündigung oder Auseinandersetzungen mit der Eigentümergemeinschaft über Beschlüsse und Sanierungsumlagen. In den Altstadtlagen von Schwäbisch Hall kommen Streitigkeiten über Instandhaltung historischer Substanz dazu.
Private Vermieter
Wer eine Wohnung in Schwäbisch Hall, Gaildorf oder Crailsheim vermietet, braucht den Vermieterrechtsschutz als eigenen Baustein, der normale Wohnungsrechtsschutz greift dafür nicht. Räumungsklagen dauern häufig ein Jahr und länger, Verfahren über Mietrückstände kommen dazu, und bei mehreren Einheiten summiert sich das Kostenrisiko schnell.
Familien mit Kindern in Ausbildung
In einer Police sind Partner und unverheiratete Kinder bis zum Ende der ersten Berufsausbildung mitversichert, auch wenn sie am Studienort wohnen. Damit sind Streit über den Ausbildungsvertrag, den Handyvertrag, den Mietvertrag der Studentenwohnung und den ersten Gebrauchtwagen abgedeckt, ohne dass jemand eine zweite Police braucht.
Wer mit Behörden und Kassen zu tun hat
Ablehnung der Erwerbsminderungsrente, Streit über den Pflegegrad, gekürzte Leistungen der Krankenkasse, Auseinandersetzungen mit der Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall. Der Sozialrechtsschutz trägt Widerspruch und Klage einschließlich der medizinischen Gutachten, die solche Verfahren erst entscheidbar machen.
Aus der Praxis
Drei Fälle aus unserer Betreuung, anonymisiert und in den Beträgen gerundet. Der erste ist der teuerste.
Motorschaden nach dem Gebrauchtwagenkauf
Eine Familie aus Bühlertann kauft einen fünf Jahre alten Kombi bei einem Händler im Raum Heilbronn. Nach sechs Wochen fällt der Turbolader aus, der Händler verweist auf Verschleiß. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger stellt fest, dass der Schaden bereits bei Übergabe angelegt war. Der Verkehrsrechtsschutz trug Anwalt, Gerichtskosten und Gutachten bis zur Rückabwicklung. Ohne Vertrag hätte die Familie diese Summe vorstrecken und bei einem Prozessverlust zusätzlich den gegnerischen Anwalt bezahlen müssen.
circa 5.600 Euro Kosten übernommenAbgelehnter Antrag auf Erwerbsminderungsrente
Eine Pflegehelferin aus Crailsheim kann nach zwei Bandscheibenoperationen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten. Die Rentenversicherung lehnt den Antrag ab, der Widerspruch bleibt erfolglos. Vor dem Sozialgericht wird ein medizinisches Gutachten eingeholt, das ihre Einschränkungen bestätigt. Der Sozialrechtsschutz übernahm Anwalts- und Verfahrenskosten über die gesamte Dauer von gut zwei Jahren. Ohne Deckung hätte sie den Bescheid vermutlich hingenommen.
circa 4.100 Euro Kosten übernommenKündigung nach 14 Jahren im Betrieb
Ein Industriemechaniker aus Untermünkheim erhält nach langer Betriebszugehörigkeit eine betriebsbedingte Kündigung mit einer sehr knappen Abfindung. Sein Anwalt erhebt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht, das Verfahren endet nach zwei Terminen mit einem Vergleich und einer deutlich höheren Abfindung. Weil in der ersten Instanz nach Paragraf 12a Arbeitsgerichtsgesetz keine Kostenerstattung stattfindet, hätte er seinen Anwalt auch bei vollem Erfolg selbst bezahlen müssen.
circa 3.200 Euro Kosten übernommenDie fünf Fehler, die uns am häufigsten begegnen
Was uns immer wieder begegnet, und was es kostet, wenn niemand hinschaut.
Abgeschlossen, als der Streit schon lief
Der häufigste Fehler überhaupt. In den meisten Bausteinen gilt eine Wartezeit von drei Monaten, und einen Rückwirkungsschutz gibt es nicht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Ursache, nicht der Eskalation: Wer die Abmahnung schon im Briefkasten hat oder von der geplanten Umstrukturierung weiß, ist zu spät. Der Vertrag gehört abgeschlossen, wenn nichts los ist, und genau dann fällt er niemandem ein.
Berufsrechtsschutz weggelassen, um zu sparen
Er ist einer der teureren Bausteine, deshalb fliegt er beim Preisvergleich als Erstes raus. Dabei ist er der einzige Bereich, in dem selbst ein Sieg vor Gericht die eigenen Anwaltskosten nicht zurückbringt, weil Paragraf 12a Arbeitsgerichtsgesetz die Erstattung in der ersten Instanz ausschließt. Wer angestellt ist, sollte eher am Selbstbehalt sparen als an diesem Baustein.
Vermietete Wohnung im Wohnungsrechtsschutz vermutet
Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz gilt für selbst genutzte Objekte, nicht für vermietete. Wer eine Eigentumswohnung vermietet und dann eine Räumungsklage führen muss, steht ohne Deckung da, und Räumungsverfahren dauern häufig über ein Jahr. Der Vermieterbaustein wird je Einheit berechnet und ist teurer, aber ohne ihn ist genau der Fall nicht versichert, für den man den Vertrag hat.
Kleine Fälle gemeldet, große Deckung riskiert
Nach jedem regulierten Rechtsschutzfall haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht, und der Versicherer nutzt es bei mehreren Fällen in kurzer Zeit. Wer wegen 400 Euro Handwerkerstreit einen Fall meldet, riskiert die Deckung für die Kündigungsschutzklage zwei Jahre später. Nutzen Sie stattdessen die telefonische Rechtsberatung, sie zählt nicht als Schadenfall und klärt viele Fragen abschließend.
Nach der Ablehnung sofort aufgegeben
Lehnt der Versicherer die Deckungszusage wegen fehlender Erfolgsaussicht ab, ist das nicht das letzte Wort. Sie können den Stichentscheid Ihres Anwalts verlangen: Er begründet schriftlich, warum er die Sache für aussichtsreich hält, und diese Begründung bindet den Versicherer, sofern sie nicht offenbar von der Sach- oder Rechtslage abweicht. Alternativ gibt es ein Schiedsgutachterverfahren. Beides kostet Sie nichts, wird aber selten genutzt.
So gehen wir vor
Lebenssituation durchgehen
Beruf, Fahrzeuge, Wohnsituation, vermietete Objekte, Nebentätigkeiten und Familienstand bestimmen, welche Bausteine Sie brauchen. Das dauert etwa zwanzig Minuten. Wir lassen weg, was Sie nicht betrifft, statt ein Rundumpaket zu verkaufen.
Selbstbehalt und Summe festlegen
Ein Selbstbehalt von 250 oder 300 Euro senkt den Beitrag deutlich und ändert bei einem Verfahren über mehrere tausend Euro wenig. Wir zeigen beide Varianten mit konkreten Zahlen und sagen, ab welcher Versicherungssumme es für Ihre Fälle reicht.
Wartezeit einplanen
In den meisten Bausteinen gilt eine Wartezeit von drei Monaten, im Verkehrs- und Strafrechtsschutz meist keine. Einen Rückwirkungsschutz gibt es nirgends. Wenn ein Konflikt bereits schwelt, sagen wir offen, dass er nicht mehr versicherbar ist, statt Ihnen einen Vertrag zu verkaufen, der dafür nicht zahlt.
Im Ernstfall
Sie melden den Fall bei uns unter 0791 94093050 oder direkt beim Versicherer, wir kümmern uns um die Deckungszusage und um Rückfragen. Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt wählen Sie frei, und wenn Sie noch keine Kanzlei haben, helfen wir bei der Suche nach einer Fachanwältin für das Rechtsgebiet.
Rechtsschutz für Privatkunden in Schwäbisch Hall, Crailsheim und Umgebung
Unsere Kunden kommen aus Schwäbisch Hall, Crailsheim, Gaildorf, Ilshofen, Vellberg, Kirchberg an der Jagst, Gerabronn, Langenburg, Schrozberg, Blaufelden, Rot am See, Satteldorf, Wallhausen, Frankenhardt, Stimpfach, Kreßberg, Fichtenau, Mainhardt, Michelbach an der Bilz, Michelfeld, Rosengarten, Untermünkheim, Braunsbach, Wolpertshausen, Bühlertann, Bühlerzell, Obersontheim, Oberrot und Sulzbach-Laufen. Wer weiter weg wohnt, etwa in Künzelsau, Öhringen, Murrhardt, Backnang, Ellwangen, Aalen oder Heilbronn, wird genauso betreut, telefonisch, digital oder bei einem Termin an einem unserer beiden Standorte.
Die zuständigen Gerichte sind für die meisten unserer Kunden die Amtsgerichte in Schwäbisch Hall und Crailsheim, das Landgericht Heilbronn, das Arbeitsgericht Heilbronn und das Sozialgericht Heilbronn. Die freie Anwaltswahl bedeutet, dass Sie die Kanzlei Ihres Vertrauens beauftragen können, gern auch eine der Kanzleien am Ort. Wenn Sie noch niemanden haben, helfen wir bei der Suche nach einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für das jeweilige Rechtsgebiet, und wir kümmern uns um die Deckungszusage, damit die Kanzlei direkt mit dem Versicherer abrechnen kann. Ansprechpartner sind Dario Caeiro und Oliver Hartmann. Sie erreichen uns unter 0791 94093050, per E-Mail an caeiro.hartmann@allianz.de oder in der Weilerwiese 3 in Schwäbisch Hall und der Beethovenstraße 48 in Crailsheim.
Was uns am häufigsten gefragt wird
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
Ist eine Rechtsschutzversicherung Pflicht?
Zahlt die Versicherung auch, wenn ich verliere?
Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?
Wie lange dauert die Wartezeit?
Warum ist Baurecht ausgeschlossen?
Was ist mit Scheidung und Familienrecht?
Was ist der Unterschied zwischen Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung?
Kann ich meinen eigenen Anwalt aussuchen?
Was ist eine Deckungszusage und was tun bei Ablehnung?
Lohnt sich ein Selbstbehalt?
Wer ist alles mitversichert?
Sind Kapitalanlagen mitversichert?
Ab wann ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Was passiert, wenn ich den Vertrag nach einem Fall kündige?
Das wird oft gemeinsam abgeschlossen
Private Haftpflichtversicherung
Die wichtigste Police überhaupt, mit hoher Deckungssumme und Ausfalldeckung.
Mehr erfahrenKFZ-Versicherung privat
Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko mit Werkstattbindung, Rabattschutz und Fahranfängertarif.
Mehr erfahrenPrivate Sachversicherung
Hausrat, Wohngebäude und Elementarschäden für Ihr Zuhause.
Mehr erfahrenPrivate Unfallversicherung
Invaliditätsschutz rund um die Uhr, auf Wunsch mit Beitragsrückgewähr.
Mehr erfahrenPrivate Krankenversicherung
Leistung vertraglich zugesichert, Beitrag kalkulierbar, Versorgung auf Wunschniveau.
Mehr erfahrenBetriebliche Rechtsschutzversicherung
Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht ohne Kostenrisiko durchsetzen.
Mehr erfahrenRechtsschutz passend zu Ihrer Lebenssituation
Ein Termin dauert etwa eine Stunde, kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Danach haben Sie eine schriftliche Übersicht, welche Bausteine Sie brauchen, welche wir bewusst weglassen und wo die Grenzen des Vertrags liegen. Rufen Sie unter 0791 94093050 an, schreiben Sie an caeiro.hartmann@allianz.de oder kommen Sie in die Weilerwiese 3 in Schwäbisch Hall beziehungsweise in die Beethovenstraße 48 in Crailsheim.
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0800 11 22 33 44Wenn es Streit gibt: Beiträge zum Nachlesen
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