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Haftpflicht und Recht

Rechtsschutzversicherung: Wartezeit und Deckungszusage

Wer erst zum Anwalt geht und dann an die Versicherung denkt, hat den Ablauf umgedreht. Ob der Vertrag zahlt, entscheidet sich an zwei Punkten: dem Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls und der Deckungszusage. Beides erklären wir hier Schritt für Schritt.

Kurz gesagt

Die übliche Wartezeit beträgt drei Monate ab Versicherungsbeginn. Sie gilt nicht für alle Bereiche: Verkehrs- und Strafrechtsschutz sowie die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen greifen in der Regel sofort. Entscheidend ist danach nicht, wann Sie den Streit bemerken, sondern wann der auslösende Verstoß stattgefunden hat.

Vor der ersten Anwaltsrechnung sollte immer die Deckungszusage stehen. Wie Sie die bekommen und was passiert, wenn der Versicherer ablehnt, lesen Sie weiter unten. Den Leistungsumfang selbst finden Sie auf der Seite zur privaten Rechtsschutzversicherung.

Drei Monate Wartezeit und die Ausnahmen

Die Wartezeit ist kein Schikanemechanismus, sondern der Schutz der Versichertengemeinschaft vor Verträgen, die erst abgeschlossen werden, wenn der Streit bereits absehbar ist. Wer im März die Kündigung erhält und im April eine Police unterschreibt, soll den Kündigungsschutzprozess nicht auf Kosten aller anderen führen. Deshalb sehen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung in den meisten Bausteinen eine Wartezeit von drei Monaten vor.

Ohne Wartezeit gelten üblicherweise die Bereiche, in denen ein Ereignis von außen auf Sie zukommt und nicht planbar ist. Dazu zählen der Schadenersatzrechtsschutz, also die Durchsetzung eigener Ansprüche nach einem Unfall, der Strafrechtsschutz bei dem Vorwurf einer fahrlässigen Straftat und der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz. Auch der Verkehrsrechtsschutz beginnt in der Regel sofort, was ihn für Menschen interessant macht, die kurzfristig Schutz brauchen.

Wartezeit gilt je Baustein, nicht je Vertrag

Wenn Sie einen bestehenden Vertrag um den Mietrechtsschutz erweitern, startet für diesen Baustein eine neue Wartezeit, selbst wenn der Vertrag seit acht Jahren läuft. Das gilt ebenso für die Erhöhung einer Versicherungssumme oder die Aufnahme des Berufsrechtsschutzes. Beim Anbieterwechsel ohne Deckungslücke rechnen viele Versicherer die beim Vorvertrag zurückgelegte Zeit an, sofern der neue Vertrag nicht mehr leistet als der alte. Diesen Nachweis sollten Sie beim Wechsel gleich mitliefern.

Der kritische Punkt

Wann der Rechtsschutzfall eingetreten ist

Die Vorvertraglichkeit ist der häufigste Ablehnungsgrund. Sie hat nichts mit der Wartezeit zu tun und wird oft verwechselt.

Die Bedingungen unterscheiden drei Fälle. Bei Schadenersatzansprüchen gilt der Zeitpunkt des Schadenereignisses. Wer im Mai einen Auffahrunfall hatte und im Juli einen Vertrag abschließt, bekommt für diesen Unfall keine Deckung, auch nicht im Oktober. Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht zählt der Zeitpunkt des vorgeworfenen Verstoßes. In allen übrigen Bereichen, und das ist die große Gruppe, gilt der Moment, in dem Sie selbst, die Gegenseite oder ein Dritter erstmals gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat oder verstoßen haben soll.

Dieser dritte Fall macht Schwierigkeiten, weil der Verstoß häufig früher liegt als der Streit. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Arbeitgeber ändert im Januar einseitig die Vergütungsregelung. Erst im September fällt dem Mitarbeiter auf, dass ihm dadurch Geld fehlt. Der Rechtsschutzfall ist im Januar eingetreten, nicht im September. Ein im März geschlossener Vertrag hilft nicht weiter. Umgekehrt gilt: Liegt der Verstoß während der Vertragslaufzeit, ist der Fall auch dann gedeckt, wenn Sie ihn erst nach Vertragsende geltend machen, meist innerhalb einer Nachhaftungsfrist von zwei bis drei Jahren.

  • Der Kündigungsschutzfall entsteht mit dem Zugang der Kündigung, nicht mit der Klage
  • Beim Mangel am Neuwagen zählt der Zeitpunkt der Übergabe, nicht der Reparaturstreit
  • Beim Nachbarstreit über den Grenzbaum zählt die Pflanzung, nicht die Beschwerde
  • Bei laufenden Verträgen zählt die erste fehlerhafte Abrechnung, nicht die letzte

So läuft die Deckungsanfrage ab

Melden Sie den Fall, bevor Sie einen Anwalt beauftragen. Der Versicherer vergibt eine Schadennummer und prüft drei Dinge: Fällt der Streit in einen versicherten Baustein, liegt der Rechtsschutzfall im versicherten Zeitraum, und hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg. Die ersten beiden Punkte sind Formalien, der dritte ist eine Bewertung.

Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie die Deckungszusage, meist zunächst für die außergerichtliche Vertretung. Für die gerichtliche Instanz wird erneut angefragt. Der Anwalt rechnet dann direkt mit dem Versicherer ab, Sie tragen nur die vereinbarte Selbstbeteiligung. In eiligen Fällen, etwa bei der Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage, gibt der Versicherer telefonisch eine vorläufige Zusage. Ihr Anwalt kennt diesen Weg.

Wenn der Versicherer ablehnt

Eine Ablehnung wegen mangelnder Erfolgsaussicht ist nicht das Ende. Paragraf 128 des Versicherungsvertragsgesetzes verlangt, dass der Vertrag für diesen Fall ein Verfahren vorsieht, in dem eine unabhängige Stelle entscheidet. In der Praxis sind das zwei Varianten. Beim Stichentscheid gibt Ihr eigener Anwalt eine begründete Stellungnahme ab; ist sie nicht offenbar von der Sachlage abweichend, bindet sie den Versicherer. Beim Schiedsgutachterverfahren entscheidet ein von der Rechtsanwaltskammer benannter Jurist. Beide Wege kosten Sie nichts, wenn Sie recht bekommen, und beide werden erfahrungsgemäß zu selten genutzt.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Handeln Sie, bevor Sie den Prozess auf eigene Rechnung führen. Wer zuerst klagt und danach den Stichentscheid einleitet, hat das Kostenrisiko bereits getragen. Bei Streit über die Auslegung der Bedingungen hilft oft schon ein Anruf bei uns, weil wir den Vorgang mit dem Fachbereich klären können, bevor daraus ein Verfahren wird.

Bausteine

Was die einzelnen Bereiche abdecken

Eine Rechtsschutzpolice ist ein Baukasten. Welche Teile Sie brauchen, hängt von Beruf, Wohnsituation und Fahrzeug ab.

Privatrechtsschutz
Kaufverträge, Handwerkerstreit, Reisemängel, Ansprüche gegen Versicherer, Streit mit Behörden über Sozialleistungen, Schadenersatz nach Unfällen im Privatbereich. Der Grundbaustein für jeden Haushalt.
Berufsrechtsschutz
Alles rund um das Arbeitsverhältnis: Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, ausstehender Lohn, Streit um Überstunden oder die betriebliche Altersversorgung. In der Regel gemeinsam mit dem Privatbaustein zu haben.
Verkehrsrechtsschutz
Schadenersatz nach Verkehrsunfällen, Bußgeld- und Strafverfahren, Streit um den Führerschein, Auseinandersetzungen mit Werkstatt und Kfz-Versicherer. Auch als eigenständiger Vertrag möglich und dann meist ohne Wartezeit.
Mietrechtsschutz
Für Mieter der Streit über Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung, Mängel und Eigenbedarfskündigung. Für Eigentümer der Bereich rund um die selbst genutzte Wohnung, bei vermieteten Objekten mit eigenem Einschluss.
Firmenrechtsschutz
Für Betriebe und Selbstständige gibt es den betrieblichen Rechtsschutz mit Arbeitgeber-, Vertrags- und Steuerrechtsschutz. Der private Vertrag deckt berufliche Streitigkeiten von Selbstständigen ausdrücklich nicht.

Ausschlüsse, Selbstbeteiligung und Anwaltswahl

Drei Bereiche bleiben in nahezu jedem Tarif außen vor. Der erste ist das Baurecht rund um das eigene Grundstück, also Neubau, Anbau und umfangreiche Umbauten. Diese Streitigkeiten sind so teuer und so wahrscheinlich, dass sie nicht kalkulierbar wären. Der zweite ist der Bereich der Kapitalanlage, vom Fondsstreit bis zum Vorwurf der Falschberatung bei Wertpapieren, wobei einige Tarife Ausnahmen für bestimmte Anlageformen kennen. Der dritte ist das Familien- und Erbrecht, das üblicherweise nur mit einer telefonischen oder anwaltlichen Erstberatung abgedeckt ist, nicht mit dem Scheidungsverfahren selbst.

Die Selbstbeteiligung liegt meist zwischen 150 und 500 Euro je Fall. Sie senkt den Beitrag spürbar und hält kleine Streitigkeiten aus dem Vertrag heraus. Viele Tarife arbeiten mit einer Staffel, bei der die Selbstbeteiligung nach jedem schadenfreien Jahr sinkt und nach einem Leistungsfall wieder steigt. Wer über Jahre nichts in Anspruch nimmt, fährt damit günstiger als mit einem Vertrag ohne Beteiligung.

Die freie Anwaltswahl ist in Paragraf 127 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt und kann Ihnen nicht genommen werden. Der Versicherer darf einen Anwalt empfehlen, aber nicht vorschreiben. Nutzen Sie die Empfehlung dort, wo Sie niemanden kennen, denn die genannten Kanzleien sind auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisiert. In der Region zwischen Crailsheim, Schwäbisch Hall und Künzelsau haben wir über die Jahre einen guten Überblick, wer welches Thema bearbeitet.

Rechtsschutz und Haftpflicht greifen übrigens ineinander. Werden Sie in Anspruch genommen, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Abwehr als passiven Rechtsschutz. Wollen Sie umgekehrt eigene Ansprüche durchsetzen, ist die Rechtsschutzversicherung zuständig. Für Betriebe finden Sie den Überblick unter Firmenkunden, für Haushalte unter Privatkunden.

Aus der Praxis

Drei Fälle und ihr Ausgang

Kündigung nach elf Jahren

Der Vertrag lief seit vier Jahren, die Kündigung kam im Februar. Deckungszusage innerhalb eines Tages, Vergleich mit Abfindung vor dem Arbeitsgericht. Anwalts- und Gerichtskosten über zwei Instanzen wären selbst zu tragen gewesen.

6.400 Euro

Erst Vertrag, dann Streit

Ein Kunde schließt im Juni ab und meldet im August den Streit über eine Handwerkerrechnung vom April. Der Rechtsschutzfall lag vor Vertragsbeginn, die Deckung wurde zu Recht abgelehnt.

0 Euro

Ablehnung erfolgreich angefochten

Der Versicherer sah keine Erfolgsaussicht bei einer Klage über Nebenkosten. Der Anwalt gab einen Stichentscheid ab, die Zusage folgte, das Amtsgericht gab dem Mieter recht.

2.100 Euro
Häufige Fragen

Fragen zu Wartezeit und Deckung

Kann ich die Wartezeit umgehen?
Beim Wechsel von einem bestehenden Vertrag auf einen neuen wird die bereits abgelaufene Wartezeit in der Regel angerechnet, solange keine Lücke zwischen den Verträgen liegt und der neue Vertrag keine höheren Leistungen vorsieht. Ein völliger Neuabschluss ohne Vorvertrag startet dagegen immer mit der vollen Frist.
Was passiert, wenn ich schon einen Anwalt beauftragt habe?
Melden Sie den Fall trotzdem sofort. Kosten, die vor der Zusage entstanden sind, werden häufig noch übernommen, sofern der Fall gedeckt ist. Sicher ist das aber nicht, und bei einer Ablehnung bleiben Sie darauf sitzen. Der Anruf vor dem ersten Termin kostet Sie fünf Minuten.
Zahlt die Versicherung auch, wenn ich den Prozess verliere?
Ja. Gedeckt sind bei einer Zusage die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten, Zeugen- und Sachverständigengebühren und im Unterliegensfall auch die Kosten der Gegenseite. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder sowie der eingeklagte Betrag selbst.
Gilt der Schutz auch für meine Familie?
In der Familienvariante sind Ehe- oder Lebenspartner und die unverheirateten Kinder bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung mitversichert. Nicht eheliche Partner müssen wie in der Haftpflicht namentlich genannt sein. Bei getrennt lebenden Ehepartnern lohnt ein Blick in die Bedingungen.
Wie schnell bekomme ich eine Deckungszusage?
Bei klaren Sachverhalten häufig innerhalb von ein bis zwei Werktagen, in eiligen Fällen telefonisch am selben Tag. Länger dauert es, wenn Unterlagen fehlen. Reichen Sie deshalb gleich alles ein: Schriftverkehr, Verträge, Fristsetzungen und eine kurze Schilderung in eigenen Worten.

Bevor Sie zum Anwalt gehen, rufen Sie uns an

Wir klären mit Ihnen, ob der Fall gedeckt ist, und melden ihn direkt weiter. Das spart Zeit und verhindert, dass Kosten ohne Zusage entstehen.