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Forderungsausfallversicherung

Forderungsausfallversicherung für Firmen in Schwäbisch Hall

Bei 5 Prozent Umsatzrendite müssen Sie 2 Millionen Euro zusätzlich umsetzen, um einen Ausfall von 100.000 Euro auszugleichen. Wir gehen Ihre zehn größten Abnehmer durch und sagen, welche Deckung das verhindert.

Insolvenz und NichtzahlungKreditlimit je AbnehmerInkasso eingeschlossen

Das leistet die Deckung

70 bis 90 Prozent EntschädigungErsetzt wird die Nettoforderung nach der vereinbarten Quote, den Rest tragen Sie als Selbstbehalt.
Bonitätsprüfung je AbnehmerDer Versicherer vergibt für jeden Kunden ein Kreditlimit und überwacht es laufend.
Inkasso ist Teil der LeistungMahnwesen, Forderungseinzug und Rechtsverfolgung übernimmt der Versicherer im vereinbarten Rahmen.
Wirkung bei der HausbankVersicherte Forderungen zählen im Rating und werden häufig als Sicherheit für die Kontokorrentlinie anerkannt.
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AllianzDeutschlands größter Versicherer
7 Spezialistenfür Firmen, Gesundheit und Vorsorge
2 StandorteSchwäbisch Hall und Crailsheim
5,0 von 5Bewertung unserer Kunden bei Google
Kurz gefasst

Die Forderungsausfallversicherung, im Firmengeschäft Warenkreditversicherung oder Delkredereversicherung genannt, ersetzt Ihnen offene Rechnungen, wenn ein gewerblicher Kunde insolvent wird oder schlicht nicht mehr zahlt. Entschädigt werden meist 70 bis 90 Prozent der Nettoforderung, der Rest bleibt als Selbstbehalt bei Ihnen. Genauso wichtig ist die Leistung vor dem Schaden: Der Versicherer prüft die Bonität jedes Abnehmers, vergibt ein Kreditlimit und meldet Verschlechterungen, bevor Ihre nächste große Lieferung rausgeht. 2025 gab es in Deutschland 24.064 Unternehmensinsolvenzen mit voraussichtlichen Forderungen von rund 47,9 Milliarden Euro. Sinnvoll ist der Vertrag für jeden Betrieb, der auf Rechnung mit Zahlungsziel liefert und dessen Umsatz auf wenigen großen Abnehmern ruht.

Überblick

Wenn der größte Kunde plötzlich nicht mehr zahlt

Der Anruf kommt an einem Dienstag: Der Abnehmer, für den Sie seit sechs Jahren fertigen, hat Insolvenz angemeldet. Drei Monatslieferungen sind raus, das Material ist bezahlt, die Löhne auch, und die Rechnungen über 140.000 Euro stehen offen. So beginnen die meisten Fälle, die wir in der Firmenbetreuung sehen. Die Zahlen dahinter sind keine Ausnahme: Das Statistische Bundesamt zählte für 2025 insgesamt 24.064 Unternehmensinsolvenzen, 10,3 Prozent mehr als im Vorjahr, mit voraussichtlichen Gläubigerforderungen von rund 47,9 Milliarden Euro. Am häufigsten traf es Verkehr und Lagerei mit 133 Fällen je 10.000 Betriebe, dahinter das Gastgewerbe mit 108 und das Baugewerbe mit 104.

Versichert sind zwei Auslöser. Der erste ist die Insolvenz des Abnehmers, also die Eröffnung des Verfahrens oder die Ablehnung mangels Masse. Der zweite ist die schlichte Nichtzahlung nach Ablauf einer vereinbarten Frist, im Fachjargon protracted default oder Nichtzahlung nach Karenzzeit. Das ist in der Praxis der häufigere Fall, denn viele Kunden stellen nie einen Antrag, sie zahlen einfach nicht mehr. Nach Ablauf der Karenzzeit, je nach Vertrag vier bis sechs Monate ab Fälligkeit, stellt der Versicherer den Ausfall fest und entschädigt nach der vereinbarten Quote. Parallel läuft das Inkasso weiter, und was später noch hereinkommt, wird zwischen Ihnen und dem Versicherer im Verhältnis der Quote geteilt.

Der zweite Nutzen liegt vor dem Schaden und wird oft unterschätzt. Der Versicherer prüft jeden Ihrer Abnehmer und vergibt ein Kreditlimit, bis zu dessen Höhe Sie geschützt liefern. Diese Limits werden laufend überwacht, weil der Versicherer Zahlungsstörungen aus vielen Branchen gleichzeitig sieht. Für Zulieferer, bei denen zwei oder drei Kunden 60 Prozent des Umsatzes ausmachen, ist das der eigentliche Grund für den Vertrag. Weniger sinnvoll ist er, wenn Sie überwiegend gegen Vorkasse oder per Lastschrift an Privatkunden verkaufen, viele kleine Rechnungen mit breiter Streuung schreiben oder ohnehin über Factoring arbeiten. Auch das sagen wir Ihnen offen.

Warum

Warum Außenstände das unterschätzte Risiko sind

Zulieferbetriebe im Landkreis Schwäbisch Hall arbeiten oft für wenige große Abnehmer. Zwei oder drei Kunden machen 60 Prozent des Umsatzes, die Fertigung ist auf deren Teile ausgelegt und die Zahlungsziele liegen bei 45 oder 60 Tagen. Dieses Klumpenrisiko ist betriebswirtschaftlich sinnvoll, solange die Abnehmer stabil sind. Kippt einer, trifft es nicht eine Rechnung, sondern zwei bis drei Monatslieferungen auf einmal. Dazu kommt die Rechnung, die niemand gern macht: Bei 5 Prozent Umsatzrendite braucht ein Betrieb 2 Millionen Euro Zusatzumsatz, um einen Ausfall von 100.000 Euro wieder hereinzuholen. Bei 3 Prozent Rendite sind es über 3 Millionen Euro. Genau dafür gibt es die Einzelabsicherung wichtiger Abnehmer, mit der sich ein einzelner Großkunde gezielt und ohne Vollpolice absichern lässt.

Hinzu kommt die Wirkung nach außen. Banken bewerten im Rating, wie gut ein Unternehmen seine Forderungen im Griff hat. Ein Bestand aus versicherten Außenständen ist ein anderer Wert als ein ungesicherter, und viele Institute akzeptieren versicherte Forderungen als Sicherheit für die Kontokorrentlinie. Das verbessert die Verhandlungsposition und entlastet das Working Capital, gerade wenn Sie in Maschinen oder eine neue Halle investieren wollen. Auf der Liquiditätsseite wirkt der Vertrag anders als Factoring: Er beschleunigt den Zahlungseingang nicht, aber er verhindert, dass ein einziger Ausfall Ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet. Wer regelmäßig größere Vorleistungen erbringt, kauft sich damit Planbarkeit statt Tempo.

Ein Ausfall frisst viele gute Aufträge

Bei 5 Prozent Umsatzrendite brauchen Sie 2 Millionen Euro Zusatzumsatz, um 100.000 Euro Ausfall auszugleichen. Der Schaden ist damit ein Vielfaches des Rechnungsbetrags, und die Arbeit ist bereits bezahlt.

Frühwarnung statt böser Überraschung

Der Versicherer sieht Zahlungsstörungen aus vielen Branchen gleichzeitig. Wird ein Limit gekürzt, ist das ein ernstes Signal, oft Monate bevor der Abnehmer bei Ihnen auffällig wird. Ein Landmaschinenhändler bei Ilshofen hat sich so 62.000 Euro gespart.

Klumpenrisiko wird beherrschbar

Wenn drei Kunden 60 Prozent Ihres Umsatzes ausmachen, können Sie genau diese gezielt absichern. Die Kundenstruktur bleibt, ohne dass ein einzelner Ausfall den Betrieb in die Zwischenfinanzierung zwingt.

Bessere Position bei der Hausbank

Versicherte Forderungen wirken im Rating und werden häufig als Sicherheit anerkannt. Das kann die Kontokorrentlinie erweitern oder den Zinssatz drücken, und es zeigt ein geordnetes Debitorenmanagement, das qualitativ mitbewertet wird.

Sichere Expansion in neue Märkte

Bei Neukunden im In- und Ausland ersetzt die Limitprüfung die eigene Recherche, die ein Mittelständler in dieser Tiefe gar nicht leisten kann. Sie wissen vor der ersten Lieferung, welches Volumen vertretbar ist.

Weniger Aufwand im Mahnwesen

Ab der Übergabe übernimmt der Versicherer den Forderungseinzug samt Rechtsverfolgung. Das entlastet die Buchhaltung und hält die Kundenbeziehung sachlich, weil der unangenehme Teil nicht bei Ihrem Vertrieb landet.

Leistungen

Was abgesichert ist

Versichert sind Ihre Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegenüber gewerblichen Abnehmern im Inland und, je nach Vereinbarung, im Ausland. Der Schutz gilt bis zur Höhe des Kreditlimits, das der Versicherer für den einzelnen Abnehmer festlegt. Entschädigt wird die Nettoforderung nach der vereinbarten Quote, üblich sind 70 bis 90 Prozent. Die Umsatzsteuer bleibt außen vor, weil Sie diese beim Ausfall nach § 17 UStG berichtigen können. Kleinere Abnehmer laufen häufig über eine Selbstprüfungsgrenze, für die Sie ohne Einzelanfrage Deckung haben, solange die vereinbarten Kriterien erfüllt sind. Alles darüber braucht ein beantragtes Limit.

Das ist abgesichert

  • Zahlungsausfall durch Insolvenz des Abnehmers, auch bei Abweisung des Antrags mangels Masse
  • Nichtzahlung nach Ablauf der Karenzzeit, also ohne förmliches Insolvenzverfahren, meist vier bis sechs Monate nach Fälligkeit
  • Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen an gewerbliche Kunden im Inland
  • Auslandsforderungen im vereinbarten Länderkreis, auf Wunsch einschließlich politischer Risiken
  • Bonitätsprüfung und laufende Überwachung aller angemeldeten Abnehmer durch den Versicherer
  • Kreditlimit je Abnehmer, dazu eine Selbstprüfungsgrenze für kleinere Rechnungsbeträge
  • Inkasso, Mahnwesen und Rechtsverfolgung gegen den säumigen Abnehmer als eingeschlossene Leistung
  • Einzelabsicherung ausgewählter Großkunden statt einer Deckung des gesamten Umsatzes
  • Anfechtungsrisiko nach § 133 InsO als eigener Baustein, wenn der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Zahlungen zurückfordert
  • Fabrikations- und Anzahlungsrisiken bei langen Projektlaufzeiten nach Vereinbarung

Das ist nicht abgesichert

  • Forderungen gegen private Endkunden, dafür gibt es die Forderungsausfalldeckung in der privaten Haftpflichtversicherung
  • Lieferungen oberhalb des vergebenen Kreditlimits oder nach dessen Kürzung, und zwar in voller Höhe des überschießenden Teils
  • Strittige Forderungen aus Mängelrügen und Nachträgen, solange die Berechtigung nicht geklärt oder tituliert ist
  • Zinsen, Mahngebühren, Vertragsstrafen, Umsatzsteuer und der vereinbarte Selbstbehalt von 10 bis 30 Prozent
  • Geschäfte mit verbundenen Unternehmen, mit Gesellschaftern und mit der öffentlichen Hand
  • Forderungen, die bei Vertragsbeginn bereits überfällig oder erkennbar gestört waren
  • Ausfälle, die Sie zu spät gemeldet haben, weil die vertraglichen Melde- und Höchstzahlungsziele überschritten wurden
Beitrag

Was kostet eine Warenkreditversicherung?

Einen Einheitspreis gibt es nicht, weil der Beitrag auf Ihren Umsatz gerechnet wird und nicht auf ein Produkt. Abgerechnet wird üblicherweise als Promillesatz auf den gemeldeten versicherten Umsatz, dazu kommen Entgelte für jede Limitprüfung, oft ein zweistelliger Betrag je Abnehmer und Jahr. Wie hoch der Satz ausfällt, hängt an Branche, Zahlungszielen, Streuung der Abnehmer, Länderkreis und Ihrer Ausfallhistorie der letzten drei bis fünf Jahre. Ein Handelsbetrieb mit 300 Kunden und 30 Tagen Ziel wird völlig anders kalkuliert als ein Zulieferer mit vier Abnehmern und 60 Tagen. Pauschale Zahlen wären an dieser Stelle unseriös.

Nach unten wirken vor allem drei Hebel: ein höherer Selbstbehalt, also eine Quote von 80 statt 90 Prozent, eine breite Streuung der Abnehmer und die Meldung des gesamten versicherbaren Umsatzes statt einer Auswahl. Auch jährliche Zahlweise, eine mehrjährige Laufzeit, saubere eigene Mahnläufe und eine Ausfallhistorie ohne größere Schäden zahlen sich aus. Nach oben treiben ihn lange Zahlungsziele über 60 Tage, Abnehmer in Branchen mit hoher Insolvenzhäufigkeit wie Bau, Gastgewerbe und Logistik, Exportgeschäft außerhalb Europas, das Klumpenrisiko weniger Großkunden und der Einschluss des Anfechtungsrisikos. Rechnen Sie den Beitrag gegen den Betrag, den ein einziger Ausfall an Zusatzumsatz kosten würde, dann steht die Zahl im Verhältnis.

Versicherter Umsatz und Promillesatz

Die Bezugsgröße ist der gemeldete Jahresumsatz mit versicherbaren Abnehmern. Je größer und breiter dieser Umsatz, desto niedriger fällt der Satz aus, weil sich das Risiko verteilt. Eine Auswahl weniger Kunden ist relativ teurer als die Vollpolice.

Deckungsquote und Selbstbehalt

Zwischen 70 und 90 Prozent Quote liegt ein spürbarer Beitragsunterschied. Der Selbstbehalt ist bewusst gesetzt, damit Sie beim Forderungsmanagement wachsam bleiben. Wer von 90 auf 80 Prozent geht, senkt den Beitrag und trägt bei 100.000 Euro Ausfall 10.000 Euro mehr selbst.

Streuung der Abnehmer

300 Kunden mit je 1 Prozent Umsatzanteil sind ein anderes Risiko als vier Kunden mit je 20 Prozent. Klumpenrisiko treibt den Satz, weil ein einzelner Ausfall die Schadenquote des Vertrags bestimmt. Für diese Fälle ist die Einzelabsicherung oft die passendere Bauform.

Zahlungsziele und Karenzzeit

Je länger Sie Zahlungsziel geben, desto höher das Risiko und der Beitrag. Vertraglich wird deshalb ein Höchstzahlungsziel festgelegt, oft 60 oder 90 Tage. Eine längere Karenzzeit bis zur Feststellung des Ausfalls senkt den Beitrag, verschiebt aber Ihre Entschädigung nach hinten.

Länderkreis und politisches Risiko

Innerhalb der EU ist die Deckung Standard und günstig. Für Osteuropa, die Türkei, Nordafrika oder Übersee wird ein eigener Länderkreis vereinbart, und das politische Risiko mit Zahlungsverboten und Transferbeschränkungen kostet zusätzlich. Der Aufschlag richtet sich nach der Länderklasse.

Ausfallhistorie und Limitprüfungen

Ihre Schäden der letzten drei bis fünf Jahre fließen direkt in den Satz ein, ähnlich einer Schadenfreiheitsklasse. Dazu kommen Entgelte für jede Limitprüfung. Wer 200 Abnehmer prüfen lässt, zahlt hier spürbar mehr als jemand mit 20, deshalb lohnt sich eine gut gesetzte Selbstprüfungsgrenze.

Ausbaustufen

Drei Wege, Außenstände abzusichern

Ob Vollpolice, Absicherung der Großkunden oder Exportdeckung passt, hängt an Ihrer Kundenstruktur und Ihren Zahlungszielen. Der Beitrag richtet sich nach versichertem Umsatz, Branche, Länderkreis und Ausfallhistorie.

Kompakt

Für kleinere Betriebe bis etwa 3 Millionen Euro Umsatz mit überschaubarem Abnehmerkreis

  • Absicherung des Inlandsumsatzes gegen Insolvenz und Nichtzahlung
  • Kreditlimits für die wesentlichen Abnehmer, laufend überwacht
  • Selbstprüfungsgrenze für kleine Rechnungen ohne Einzelantrag
  • Deckungsquote meist 70 bis 80 Prozent der Nettoforderung
  • Inkasso ab Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels
  • Meldung überfälliger Forderungen und Limitabfragen über ein Onlineportal
  • Höchstzahlungsziel in der Regel 60 Tage
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Am häufigsten gewählt

Business

Für Zulieferer, Handel und Handwerk mit festem Kundenstamm und Geschäft in Europa

  • Alle Leistungen der Kompaktstufe
  • Deckungsquote in der Regel 85 bis 90 Prozent
  • Höhere Selbstprüfungsgrenze und schnellere Limitentscheidungen
  • Auslandsforderungen im europäischen Wirtschaftsraum eingeschlossen
  • Laufende Überwachung mit Frühwarnmeldungen bei Limitkürzungen
  • Anerkennung der versicherten Forderungen als Sicherheit durch die Hausbank
  • Vollständiges Inkasso einschließlich gerichtlicher Rechtsverfolgung
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Export und Top-Kunden

Für Betriebe mit Klumpenrisiko oder Geschäft außerhalb Europas

  • Alle Leistungen der Business-Stufe
  • Einzelabsicherung ausgewählter Großabnehmer ohne Vollpolice
  • Weltweite Länderdeckung nach vereinbartem Länderkreis
  • Politische Risiken wie Zahlungsverbote, Transferbeschränkungen und staatliche Eingriffe
  • Individuelle Karenzzeiten und Höchstzahlungsziele bei langen Projektlaufzeiten
  • Absicherung von Anzahlungs- und Fabrikationsrisiken vor der Lieferung
  • Deckung des Anfechtungsrisikos nach § 133 InsO
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Die Darstellung ist eine Orientierung. Welche Bausteine sinnvoll sind, klären wir im Gespräch anhand Ihrer Situation. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Abgrenzung

Abgrenzung zu anderen Lösungen

Damit Sie nicht doppelt zahlen und nicht an der falschen Stelle eine Lücke haben.

Forderungsausfalldeckung in der privaten Haftpflicht
Diese Deckung steckt im Privatvertrag und hat mit dem Firmengeschäft nichts zu tun. Sie springt ein, wenn Sie als Privatperson einen Schadenersatzanspruch gegen jemanden haben, der nicht zahlen kann und nicht versichert ist. Die Warenkreditversicherung deckt dagegen Forderungen aus Lieferungen an gewerbliche Kunden. Gleicher Wortbestandteil, völlig anderer Vertrag, und diese Verwechslung begegnet uns regelmäßig.
Factoring
Beim Factoring verkaufen Sie Ihre Forderungen und bekommen sofort Liquidität, dafür zahlen Sie eine Gebühr auf den Umsatz. Die Warenkreditversicherung lässt die Forderung bei Ihnen und ersetzt nur den Ausfall. Sie ist deutlich günstiger, verschafft aber kein Tempo im Zahlungseingang. Viele Betriebe kombinieren beides, weil Factoringgesellschaften eine Kreditversicherung ohnehin voraussetzen oder selbst eine im Hintergrund führen.
Bürgschaft, Vorkasse und Eigentumsvorbehalt
Das sind Ihre eigenen Sicherungsmittel, und sie sind kostenlos. Vorkasse verlieren Sie im Wettbewerb, wenn andere Ziel geben, der einfache Eigentumsvorbehalt hilft nur, solange die Ware identifizierbar beim Kunden liegt, und eine Bankbürgschaft belastet die Linie Ihres Abnehmers. Die Versicherung ersetzt diese Mittel nicht, sie ergänzt sie dort, wo Sie sie im Markt nicht durchsetzen können.
Vertrauensschadenversicherung
Sie greift, wenn jemand Sie vorsätzlich schädigt, etwa beim Warenkreditbetrug, wenn ein angeblicher Neukunde unter falscher Identität auf Rechnung bestellt und mit der Ware verschwindet. Die Warenkreditversicherung deckt dagegen das wirtschaftliche Risiko, dass ein echter Kunde nicht zahlen kann. Wir grenzen im Vertrag ausdrücklich ab, damit im Schaden nicht zwei Versicherer aufeinander zeigen.
Zielgruppen

Für wen sich das lohnt

Sinnvoll ist der Vertrag überall dort, wo auf Rechnung mit Zahlungsziel geliefert wird und einzelne Rechnungen so groß sind, dass ein Ausfall wehtut. Je stärker der Umsatz auf wenige Abnehmer verteilt ist, desto klarer die Empfehlung.

Automobil- und Maschinenbauzulieferer

Betriebe zwischen Schwäbisch Hall und Crailsheim fertigen oft für zwei oder drei Abnehmer. Bei 60 Tagen Zahlungsziel stehen dauerhaft zwei Monatsumsätze offen. Ein Ausfall trifft dann nicht eine Rechnung, sondern gleich mehrere Lieferungen.

Handel und Großhandel

Im Handel entscheidet die Marge über wenige Prozentpunkte, deshalb ist ein Ausfall besonders teuer. Wer entlang der A6 und A7 Ware in Vorleistung ausliefert, braucht die Bonitätsprüfung als festen Schritt im Vertriebsprozess, nicht als Ausnahme.

Bauwirtschaft und Ausbaugewerke

Lange Zahlungsziele, Nachtragsstreit und Insolvenzen von Generalunternehmern gehören zum Alltag. Das Baugewerbe lag 2025 bei 104 Insolvenzen je 10.000 Betriebe. Handwerksbetriebe aus Gaildorf, Obersontheim oder Mainhardt sichern deshalb vor allem große Einzelaufträge ab.

Landmaschinenhandel und Agrarhandel

Beim Verkauf von Maschinen, Futter und Saatgut stehen schnell fünf- bis sechsstellige Summen je Vorgang offen, dazu kommt das Saisongeschäft mit Zahlung nach der Ernte. Händler in Ilshofen, Wolpertshausen oder Rot am See nutzen die Deckung genau dafür.

Lebensmittelhersteller und Fleischwirtschaft

Kurze Haltbarkeit, große Mengen und Abnehmer im Lebensmitteleinzelhandel bedeuten permanente Vorleistung. Hier zählt vor allem, wie schnell ein Limit angepasst wird, weil die nächste Lieferung schon auf dem Hof steht.

Exportierende Mittelständler

Wer nach Osteuropa, in die Türkei oder nach Übersee liefert, kann Bonitäten kaum selbst beurteilen und kommt an ein Urteil im Ausland praktisch nicht heran. Die Länderdeckung schließt zusätzlich politische Risiken wie Zahlungsverbote ein.

Aus der Praxis

Aus der Praxis

Drei typische Verläufe aus unserer Firmenbetreuung, anonymisiert und gerundet.

Insolvenz eines Generalunternehmers

Ein Ausbaubetrieb aus dem Raum Gaildorf hatte für ein Wohnbauprojekt zwei Bauabschnitte abgerechnet. Der Generalunternehmer stellte die Zahlungen ein und meldete sechs Wochen später Insolvenz an. Über die Warenkreditversicherung wurde der Ausfall mit der vereinbarten Quote von 90 Prozent ersetzt, die Anmeldung zur Tabelle und das Verfahren gegen die Masse übernahm der Versicherer. Ohne den Vertrag hätte der Betrieb bei 5 Prozent Rendite fast 3 Millionen Euro Zusatzumsatz gebraucht, um den Verlust auszugleichen, und hätte die Löhne der Folgemonate zwischenfinanzieren müssen.

circa 148.000 Euro

Großabnehmer zahlt einfach nicht mehr

Ein Zulieferer bei Satteldorf lieferte über Jahre an einen Abnehmer in Nordrhein-Westfalen. Ohne Insolvenzantrag blieben drei Monatsrechnungen offen, Gespräche verliefen im Sande. Nach Ablauf der Karenzzeit von fünf Monaten stellte der Versicherer den Ausfall fest und entschädigte mit 85 Prozent. Parallel lief das Inkasso weiter, ein Teilbetrag kam später über einen Vergleich zurück und wurde im Verhältnis der Quote geteilt. Ohne Vertrag hätte der Betrieb ein eigenes Gerichtsverfahren finanzieren müssen, mit offenem Ausgang.

rund 96.000 Euro

Frühwarnung verhindert den Schaden

Ein Landmaschinenhändler aus dem Raum Ilshofen wollte eine größere Maschinenlieferung an einen Neukunden auf Rechnung ausliefern. Der Versicherer kürzte das Limit kurz zuvor deutlich, weil im Markt Zahlungsstörungen gemeldet waren. Der Händler stellte auf Vorkasse um und lieferte erst nach Zahlungseingang. Vier Monate später war der Abnehmer insolvent. Ohne die Limitmeldung wäre die Maschine ausgeliefert worden und der Betrag in der Insolvenztabelle gelandet, mit einer Quote, die erfahrungsgemäß im niedrigen einstelligen Prozentbereich liegt.

circa 62.000 Euro vermiedener Ausfall
Aus der Beratung

Die fünf Fehler, die uns am häufigsten begegnen

Was uns immer wieder begegnet, und was es kostet, wenn niemand hinschaut.

1

Über das Limit hinaus geliefert

Der Kunde bestellt nach, das Limit ist ausgeschöpft, und der Vertrieb liefert trotzdem, weil man sich seit Jahren kennt. Der überschießende Teil ist vollständig ungedeckt, auch wenn der Rest der Forderung versichert bleibt. Hinterlegen Sie das Limit in der Warenwirtschaft und sperren Sie den Auftrag technisch. Wer mehr liefern will, beantragt vorher eine Limiterhöhung, das dauert oft nur Stunden.

2

Überfällige Forderungen zu spät gemeldet

Der Vertrag nennt eine Frist, bis zu der Sie eine überfällige Forderung melden müssen, häufig 30 oder 60 Tage nach dem vereinbarten Höchstzahlungsziel. Wer stattdessen weiter freundlich erinnert, verliert im schlimmsten Fall den Anspruch komplett. Diese Meldung ist kein Misstrauensvotum gegen den Kunden, sondern eine Obliegenheit. Wir verankern sie mit Ihrer Buchhaltung fest im monatlichen Mahnlauf.

3

Nur die Großen versichert, die Mitte vergessen

Viele melden die drei größten Abnehmer an und lassen den Mittelbau laufen. Ausfälle entstehen aber häufig genau dort, bei Kunden mit 40.000 bis 80.000 Euro Jahresumsatz, die man nicht auf dem Radar hat. Eine Vollpolice mit Selbstprüfungsgrenze deckt diesen Bereich mit ab und ist relativ oft günstiger als eine Auswahl weniger Namen.

4

Die Limitkürzung wird ignoriert

Der Versicherer kürzt das Limit, der Vertrieb ärgert sich und liefert weiter, weil der Kunde immer bezahlt hat. Eine Kürzung ist aber der letzte Hinweis, den Sie bekommen, oft Monate vor der Zahlungseinstellung. Reagieren Sie mit Vorkasse, Teillieferungen, verkürztem Ziel oder einer Sicherheit. Das ist unbequem, aber deutlich billiger als der Ausfall.

5

Strittige Rechnungen wie sichere behandelt

Sobald der Kunde eine Mängelrüge erhebt oder einen Nachtrag bestreitet, ist die Forderung strittig und zunächst nicht gedeckt. Der Versicherer leistet erst, wenn die Berechtigung geklärt oder tituliert ist. Deshalb gehören saubere Auftragsbestätigungen, Abnahmeprotokolle und dokumentierte Nachträge zum Versicherungsschutz dazu. Wir sehen uns diese Unterlagen im Erstgespräch mit an.

Ablauf

So gehen wir vor

1

Forderungsstruktur ansehen

Wir schauen uns Umsatzverteilung, Zahlungsziele, die zehn größten Abnehmer und Ihre Ausfälle der letzten fünf Jahre an. Daraus ergibt sich, ob eine Vollpolice oder eine Einzelabsicherung passt. Das dauert eine gute Stunde und kostet nichts.

2

Limits und Quote festlegen

Gemeinsam bestimmen wir Deckungsquote, Selbstbehalt, Höchstzahlungsziel, Karenzzeit und Selbstprüfungsgrenze. Danach meldet der Versicherer die ersten Limitentscheidungen für Ihre Abnehmer zurück, und Sie sehen sofort, wo es eng wird.

3

Einbindung in Ihre Abläufe

Wir sorgen dafür, dass Limitabfragen, Auftragssperren und Meldefristen in Warenwirtschaft und Mahnwesen verankert sind. Ohne diesen Schritt gehen Fristen im Alltag unter, und genau daran scheitern die meisten Schadenfälle.

4

Laufende Betreuung

Bei Limitkürzungen, neuen Großkunden oder Auslandsgeschäft melden Sie sich bei uns. Im Schadenfall begleiten wir die Meldung, den Forderungseinzug und die Abrechnung mit dem Versicherer.

Region

Forderungsschutz für Betriebe zwischen Kocher, Jagst und Bühler

Unsere Firmenkundenbetreuung erreicht von Schwäbisch Hall und Crailsheim aus den gesamten Landkreis. Wir arbeiten für Zulieferer und Händler in Ilshofen, Vellberg, Wolpertshausen, Satteldorf, Wallhausen und Kirchberg an der Jagst, für Handwerks- und Baubetriebe in Gaildorf, Obersontheim, Bühlertann, Bühlerzell, Oberrot und Mainhardt sowie für Betriebe in Untermünkheim, Braunsbach, Michelfeld und Rosengarten. Richtung Hohenlohe kommen Gerabronn, Langenburg, Blaufelden, Schrozberg und Rot am See dazu, im weiteren Umkreis Künzelsau, Öhringen, Ellwangen, Aalen und Heilbronn.

Der industrielle Mittelstand hier lebt von langfristigen Lieferbeziehungen. Metallverarbeitung, Verpackungstechnik, Elektrotechnik, Lebensmittelherstellung und Logistik an der Kreuzung von A6 und A7 bedeuten hohe Vorleistungen und lange Zahlungsziele. Wir kennen die typischen Abnehmerstrukturen und sehen, wo ein Klumpenrisiko entsteht, ohne dass es im Tagesgeschäft auffällt. Sebastian Hopf betreut bei uns die Firmenkunden, Oliver Hartmann verantwortet den Sachbereich, Udo Schor kommt als Unternehmensberater dazu, wenn es um Debitorenmanagement und Finanzierung geht. Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb und gehen die Debitorenliste gemeinsam mit Ihrer Buchhaltung durch. Sie erreichen uns unter 0791 94093050 oder per E-Mail an caeiro.hartmann@allianz.de.

Schwäbisch HallCrailsheimGaildorfIlshofenVellbergKirchberg an der JagstGerabronnLangenburgSchrozbergBlaufeldenRot am SeeSatteldorfWallhausenFrankenhardtKünzelsauÖhringenMurrhardtBacknangEllwangenSchwäbisch GmündWinnendenSchorndorfWaiblingenAalenHeilbronnNeckarsulmBad FriedrichshallBad MergentheimDinkelsbühlFeuchtwangenRothenburg ob der TauberGöppingenLudwigsburgBietigheim-BissingenStuttgartEsslingenHeidenheimAnsbach
Häufige Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird

Was kostet eine Forderungsausfallversicherung?
Abgerechnet wird als Promillesatz auf den gemeldeten versicherten Umsatz, dazu kommen Entgelte für die Limitprüfungen je Abnehmer. Die Höhe hängt an Branche, Zahlungszielen, Streuung der Abnehmer, Länderkreis und Ihrer Ausfallhistorie der letzten drei bis fünf Jahre. Pauschale Zahlen wären unseriös, weil ein Handelsbetrieb mit 300 Kunden anders kalkuliert wird als ein Zulieferer mit vier. Wir holen ein konkretes Angebot ein, sobald Umsatz, Debitorenliste und Zahlungsziele vorliegen.
Ist eine Warenkreditversicherung Pflicht?
Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Faktisch verlangt wird sie aber in zwei Konstellationen: Factoringgesellschaften setzen fast immer eine Kreditversicherung voraus, und manche Banken machen die Anerkennung von Forderungen als Sicherheit davon abhängig. Im Konzernumfeld fordern Einkaufsabteilungen von ihren Lieferanten gelegentlich einen Nachweis, weil sie ein stabiles Lieferantennetz sichern wollen.
Was zahlt die Forderungsausfallversicherung nicht?
Nicht ersetzt werden Lieferungen oberhalb des Kreditlimits, strittige Forderungen aus Mängelrügen und Nachträgen, Zinsen, Mahngebühren, Vertragsstrafen und die Umsatzsteuer. Ebenfalls draußen sind Geschäfte mit verbundenen Unternehmen, mit Gesellschaftern und mit der öffentlichen Hand sowie Forderungen, die bei Vertragsbeginn schon überfällig waren. Und es bleibt Ihr Selbstbehalt von 10 bis 30 Prozent. Wer Meldefristen versäumt, verliert den Anspruch für diese Forderung ganz.
Was ist der Unterschied zwischen Warenkreditversicherung und Delkredere?
Die Begriffe meinen im Kern dasselbe. Delkredere stammt aus dem Handelsrecht und bezeichnet die Haftung für den Zahlungseingang, Warenkreditversicherung ist die übliche Produktbezeichnung, Kreditversicherung der Oberbegriff. Forderungsausfallversicherung wird im Firmengeschäft synonym verwendet. Wichtig ist nur die Abgrenzung zur Forderungsausfalldeckung in der privaten Haftpflichtversicherung, die etwas völlig anderes absichert.
Was ist der Unterschied zur Forderungsausfalldeckung in der privaten Haftpflicht?
Das sind zwei verschiedene Welten. Die private Forderungsausfalldeckung ist ein Baustein Ihrer Privathaftpflicht und springt ein, wenn Sie privat einen Schadenersatzanspruch gegen jemanden haben, der weder zahlen kann noch versichert ist. Die Warenkreditversicherung deckt Rechnungen aus Lieferungen an gewerbliche Kunden. Der ähnliche Name führt regelmäßig zu Missverständnissen, gerade bei Einzelunternehmern, die beides bei uns liegen haben.
Muss ich meinen gesamten Umsatz versichern?
Nicht zwingend. Die klassische Vollpolice erfasst den gesamten versicherbaren Umsatz und ist im Promillesatz meist am günstigsten, weil sich das Risiko verteilt. Daneben gibt es die Einzelabsicherung, mit der Sie gezielt einen oder wenige Großabnehmer versichern. Das lohnt sich für Betriebe, deren Risiko fast vollständig an zwei oder drei Kunden hängt. Wir rechnen beide Varianten durch, bevor wir eine Empfehlung geben.
Wie hoch ist die Entschädigung im Schadenfall?
Üblich sind 70 bis 90 Prozent der Nettoforderung. Der Rest ist Ihr Selbstbehalt, der bewusst so gesetzt wird, dass Sie beim Forderungsmanagement wachsam bleiben. Die Umsatzsteuer wird nicht ersetzt, weil Sie diese beim Ausfall nach § 17 UStG berichtigen können. Zinsen, Mahnkosten und Vertragsstrafen bleiben ebenfalls außen vor. Entscheidend ist außerdem, dass die Lieferung innerhalb des vergebenen Kreditlimits lag.
Was bedeutet Karenzzeit und wann zahlt der Versicherer?
Bei einer eröffneten Insolvenz steht der Ausfall fest, dort geht es vergleichsweise zügig. Zahlt ein Kunde ohne Insolvenzantrag einfach nicht mehr, läuft zuerst die Karenzzeit, je nach Vertrag vier bis sechs Monate ab Fälligkeit. In dieser Zeit versucht der Versicherer den Einzug. Ist die Frist abgelaufen, wird der Ausfall festgestellt und nach Quote entschädigt. Fachlich heißt dieser Fall protracted default, also verzögerte Nichtzahlung.
Was passiert, wenn der Versicherer ein Limit kürzt?
Eine Kürzung wirkt für die Zukunft. Bereits ausgelieferte Ware bleibt im Rahmen des zuvor gültigen Limits geschützt, neue Lieferungen darüber hinaus sind es nicht. Das ist unangenehm und zugleich die wertvollste Information des ganzen Vertrags, denn eine Limitkürzung ist oft der letzte Hinweis vor einer Zahlungseinstellung. Sie können dann auf Vorkasse, Teillieferungen, kürzere Ziele oder Sicherheiten umstellen.
Sind Auslandsforderungen und Exportgeschäfte mitversichert?
Ja, je nach Vereinbarung. Innerhalb der EU ist das Standard, für Länder darüber hinaus wird ein Länderkreis vereinbart und nach Länderklassen bepreist. Beim Export kommt das politische Risiko dazu, also Zahlungsverbote, Transferbeschränkungen oder staatliche Eingriffe, die eine an sich zahlungsfähige Firma an der Überweisung hindern. Für Betriebe aus dem Landkreis Schwäbisch Hall, die nach Osteuropa oder Übersee liefern, ist dieser Baustein oft der eigentliche Grund für den Vertrag.
Ab wann lohnt sich der Vertrag?
Sobald eine einzelne offene Rechnung so groß ist, dass ihr Ausfall Ihr Jahresergebnis spürbar trifft. Als Faustregel: Wenn Ihre größte Einzelforderung mehr als ein Monatsergebnis ausmacht oder drei Kunden über 50 Prozent des Umsatzes stellen, ist die Frage beantwortet. Bei sehr breiter Streuung und kleinen Rechnungsbeträgen kann ein konsequentes eigenes Mahnwesen ausreichen. Wir sagen Ihnen offen, wenn wir Ihren Fall so einschätzen.
Hilft der Vertrag beim Bankgespräch und bei der Liquidität?
Ja, und dieser Effekt wird oft unterschätzt. Ein versicherter Forderungsbestand ist im Rating besser bewertet als ein ungesicherter, und viele Banken erkennen versicherte Forderungen als Sicherheit für die Kontokorrentlinie an. Das kann den Rahmen erweitern oder die Konditionen verbessern. Auf die Liquidität wirkt der Vertrag anders als Factoring: Er beschleunigt keinen Zahlungseingang, er verhindert, dass ein einzelner Ausfall Ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet.
Was ist das Anfechtungsrisiko und brauche ich den Baustein?
Hat ein Kunde kurz vor der Insolvenz noch bezahlt, kann der Insolvenzverwalter diese Zahlung nach § 133 InsO zurückfordern. Der Anfechtungszeitraum beträgt bei Sicherungen und Befriedigungen vier Jahre, in den übrigen Fällen bis zu zehn Jahre. Aus einer bezahlten Rechnung wird dann Jahre später ein Verlust. Viele Verträge decken das über einen eigenen Baustein ab. Gerade in Bauwirtschaft und Handel mit langen Zielen fragen wir ihn gezielt mit an.
Merken meine Kunden etwas davon?
In der Regel nicht. Die Bonitätsprüfung läuft über Daten, die dem Versicherer ohnehin vorliegen, eine Anfrage direkt beim Abnehmer ist nicht nötig. Erst wenn eine Forderung überfällig ist und der Einzug übergeben wird, tritt der Versicherer oder ein beauftragtes Inkasso nach außen auf. Viele Betriebe empfinden das als Vorteil, weil der unangenehme Teil des Mahnwesens nicht in Ihrem Vertrieb landet und die Kundenbeziehung sachlich bleibt.
Wie kündige oder wechsle ich eine bestehende Police?
Kreditversicherungsverträge laufen meist ein bis drei Jahre und verlängern sich automatisch, wenn nicht mit der vereinbarten Frist gekündigt wird, üblich sind drei Monate zum Ablauf. Bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können Sie nach § 11 Absatz 4 VVG zum Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist kündigen. Wichtig beim Wechsel: Offene Lieferungen aus der alten Vertragszeit müssen sauber übergeleitet werden, sonst entsteht genau dort eine Lücke. Wir organisieren das, bevor gekündigt wird.

Wir sehen uns Ihre Debitorenliste an

Ein erstes Gespräch dauert eine Stunde, kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Bringen Sie Ihre zehn größten Abnehmer, die Zahlungsziele und die Ausfälle der letzten Jahre mit, danach haben Sie eine schriftliche Übersicht mit dem Vergleich zwischen Vollpolice und Einzelabsicherung. Rufen Sie uns unter 0791 94093050 an oder schreiben Sie an caeiro.hartmann@allianz.de.

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