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Forderungsausfallversicherung für Firmen in Schwäbisch Hall
Bei 5 Prozent Umsatzrendite müssen Sie 2 Millionen Euro zusätzlich umsetzen, um einen Ausfall von 100.000 Euro auszugleichen. Wir gehen Ihre zehn größten Abnehmer durch und sagen, welche Deckung das verhindert.
Das leistet die Deckung
Die Forderungsausfallversicherung, im Firmengeschäft Warenkreditversicherung oder Delkredereversicherung genannt, ersetzt Ihnen offene Rechnungen, wenn ein gewerblicher Kunde insolvent wird oder schlicht nicht mehr zahlt. Entschädigt werden meist 70 bis 90 Prozent der Nettoforderung, der Rest bleibt als Selbstbehalt bei Ihnen. Genauso wichtig ist die Leistung vor dem Schaden: Der Versicherer prüft die Bonität jedes Abnehmers, vergibt ein Kreditlimit und meldet Verschlechterungen, bevor Ihre nächste große Lieferung rausgeht. 2025 gab es in Deutschland 24.064 Unternehmensinsolvenzen mit voraussichtlichen Forderungen von rund 47,9 Milliarden Euro. Sinnvoll ist der Vertrag für jeden Betrieb, der auf Rechnung mit Zahlungsziel liefert und dessen Umsatz auf wenigen großen Abnehmern ruht.
Wenn der größte Kunde plötzlich nicht mehr zahlt
Der Anruf kommt an einem Dienstag: Der Abnehmer, für den Sie seit sechs Jahren fertigen, hat Insolvenz angemeldet. Drei Monatslieferungen sind raus, das Material ist bezahlt, die Löhne auch, und die Rechnungen über 140.000 Euro stehen offen. So beginnen die meisten Fälle, die wir in der Firmenbetreuung sehen. Die Zahlen dahinter sind keine Ausnahme: Das Statistische Bundesamt zählte für 2025 insgesamt 24.064 Unternehmensinsolvenzen, 10,3 Prozent mehr als im Vorjahr, mit voraussichtlichen Gläubigerforderungen von rund 47,9 Milliarden Euro. Am häufigsten traf es Verkehr und Lagerei mit 133 Fällen je 10.000 Betriebe, dahinter das Gastgewerbe mit 108 und das Baugewerbe mit 104.
Versichert sind zwei Auslöser. Der erste ist die Insolvenz des Abnehmers, also die Eröffnung des Verfahrens oder die Ablehnung mangels Masse. Der zweite ist die schlichte Nichtzahlung nach Ablauf einer vereinbarten Frist, im Fachjargon protracted default oder Nichtzahlung nach Karenzzeit. Das ist in der Praxis der häufigere Fall, denn viele Kunden stellen nie einen Antrag, sie zahlen einfach nicht mehr. Nach Ablauf der Karenzzeit, je nach Vertrag vier bis sechs Monate ab Fälligkeit, stellt der Versicherer den Ausfall fest und entschädigt nach der vereinbarten Quote. Parallel läuft das Inkasso weiter, und was später noch hereinkommt, wird zwischen Ihnen und dem Versicherer im Verhältnis der Quote geteilt.
Der zweite Nutzen liegt vor dem Schaden und wird oft unterschätzt. Der Versicherer prüft jeden Ihrer Abnehmer und vergibt ein Kreditlimit, bis zu dessen Höhe Sie geschützt liefern. Diese Limits werden laufend überwacht, weil der Versicherer Zahlungsstörungen aus vielen Branchen gleichzeitig sieht. Für Zulieferer, bei denen zwei oder drei Kunden 60 Prozent des Umsatzes ausmachen, ist das der eigentliche Grund für den Vertrag. Weniger sinnvoll ist er, wenn Sie überwiegend gegen Vorkasse oder per Lastschrift an Privatkunden verkaufen, viele kleine Rechnungen mit breiter Streuung schreiben oder ohnehin über Factoring arbeiten. Auch das sagen wir Ihnen offen.
Warum Außenstände das unterschätzte Risiko sind
Zulieferbetriebe im Landkreis Schwäbisch Hall arbeiten oft für wenige große Abnehmer. Zwei oder drei Kunden machen 60 Prozent des Umsatzes, die Fertigung ist auf deren Teile ausgelegt und die Zahlungsziele liegen bei 45 oder 60 Tagen. Dieses Klumpenrisiko ist betriebswirtschaftlich sinnvoll, solange die Abnehmer stabil sind. Kippt einer, trifft es nicht eine Rechnung, sondern zwei bis drei Monatslieferungen auf einmal. Dazu kommt die Rechnung, die niemand gern macht: Bei 5 Prozent Umsatzrendite braucht ein Betrieb 2 Millionen Euro Zusatzumsatz, um einen Ausfall von 100.000 Euro wieder hereinzuholen. Bei 3 Prozent Rendite sind es über 3 Millionen Euro. Genau dafür gibt es die Einzelabsicherung wichtiger Abnehmer, mit der sich ein einzelner Großkunde gezielt und ohne Vollpolice absichern lässt.
Hinzu kommt die Wirkung nach außen. Banken bewerten im Rating, wie gut ein Unternehmen seine Forderungen im Griff hat. Ein Bestand aus versicherten Außenständen ist ein anderer Wert als ein ungesicherter, und viele Institute akzeptieren versicherte Forderungen als Sicherheit für die Kontokorrentlinie. Das verbessert die Verhandlungsposition und entlastet das Working Capital, gerade wenn Sie in Maschinen oder eine neue Halle investieren wollen. Auf der Liquiditätsseite wirkt der Vertrag anders als Factoring: Er beschleunigt den Zahlungseingang nicht, aber er verhindert, dass ein einziger Ausfall Ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet. Wer regelmäßig größere Vorleistungen erbringt, kauft sich damit Planbarkeit statt Tempo.
Ein Ausfall frisst viele gute Aufträge
Bei 5 Prozent Umsatzrendite brauchen Sie 2 Millionen Euro Zusatzumsatz, um 100.000 Euro Ausfall auszugleichen. Der Schaden ist damit ein Vielfaches des Rechnungsbetrags, und die Arbeit ist bereits bezahlt.
Frühwarnung statt böser Überraschung
Der Versicherer sieht Zahlungsstörungen aus vielen Branchen gleichzeitig. Wird ein Limit gekürzt, ist das ein ernstes Signal, oft Monate bevor der Abnehmer bei Ihnen auffällig wird. Ein Landmaschinenhändler bei Ilshofen hat sich so 62.000 Euro gespart.
Klumpenrisiko wird beherrschbar
Wenn drei Kunden 60 Prozent Ihres Umsatzes ausmachen, können Sie genau diese gezielt absichern. Die Kundenstruktur bleibt, ohne dass ein einzelner Ausfall den Betrieb in die Zwischenfinanzierung zwingt.
Bessere Position bei der Hausbank
Versicherte Forderungen wirken im Rating und werden häufig als Sicherheit anerkannt. Das kann die Kontokorrentlinie erweitern oder den Zinssatz drücken, und es zeigt ein geordnetes Debitorenmanagement, das qualitativ mitbewertet wird.
Sichere Expansion in neue Märkte
Bei Neukunden im In- und Ausland ersetzt die Limitprüfung die eigene Recherche, die ein Mittelständler in dieser Tiefe gar nicht leisten kann. Sie wissen vor der ersten Lieferung, welches Volumen vertretbar ist.
Weniger Aufwand im Mahnwesen
Ab der Übergabe übernimmt der Versicherer den Forderungseinzug samt Rechtsverfolgung. Das entlastet die Buchhaltung und hält die Kundenbeziehung sachlich, weil der unangenehme Teil nicht bei Ihrem Vertrieb landet.
Was abgesichert ist
Versichert sind Ihre Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegenüber gewerblichen Abnehmern im Inland und, je nach Vereinbarung, im Ausland. Der Schutz gilt bis zur Höhe des Kreditlimits, das der Versicherer für den einzelnen Abnehmer festlegt. Entschädigt wird die Nettoforderung nach der vereinbarten Quote, üblich sind 70 bis 90 Prozent. Die Umsatzsteuer bleibt außen vor, weil Sie diese beim Ausfall nach § 17 UStG berichtigen können. Kleinere Abnehmer laufen häufig über eine Selbstprüfungsgrenze, für die Sie ohne Einzelanfrage Deckung haben, solange die vereinbarten Kriterien erfüllt sind. Alles darüber braucht ein beantragtes Limit.
Das ist abgesichert
- Zahlungsausfall durch Insolvenz des Abnehmers, auch bei Abweisung des Antrags mangels Masse
- Nichtzahlung nach Ablauf der Karenzzeit, also ohne förmliches Insolvenzverfahren, meist vier bis sechs Monate nach Fälligkeit
- Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen an gewerbliche Kunden im Inland
- Auslandsforderungen im vereinbarten Länderkreis, auf Wunsch einschließlich politischer Risiken
- Bonitätsprüfung und laufende Überwachung aller angemeldeten Abnehmer durch den Versicherer
- Kreditlimit je Abnehmer, dazu eine Selbstprüfungsgrenze für kleinere Rechnungsbeträge
- Inkasso, Mahnwesen und Rechtsverfolgung gegen den säumigen Abnehmer als eingeschlossene Leistung
- Einzelabsicherung ausgewählter Großkunden statt einer Deckung des gesamten Umsatzes
- Anfechtungsrisiko nach § 133 InsO als eigener Baustein, wenn der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Zahlungen zurückfordert
- Fabrikations- und Anzahlungsrisiken bei langen Projektlaufzeiten nach Vereinbarung
Das ist nicht abgesichert
- Forderungen gegen private Endkunden, dafür gibt es die Forderungsausfalldeckung in der privaten Haftpflichtversicherung
- Lieferungen oberhalb des vergebenen Kreditlimits oder nach dessen Kürzung, und zwar in voller Höhe des überschießenden Teils
- Strittige Forderungen aus Mängelrügen und Nachträgen, solange die Berechtigung nicht geklärt oder tituliert ist
- Zinsen, Mahngebühren, Vertragsstrafen, Umsatzsteuer und der vereinbarte Selbstbehalt von 10 bis 30 Prozent
- Geschäfte mit verbundenen Unternehmen, mit Gesellschaftern und mit der öffentlichen Hand
- Forderungen, die bei Vertragsbeginn bereits überfällig oder erkennbar gestört waren
- Ausfälle, die Sie zu spät gemeldet haben, weil die vertraglichen Melde- und Höchstzahlungsziele überschritten wurden
Was kostet eine Warenkreditversicherung?
Einen Einheitspreis gibt es nicht, weil der Beitrag auf Ihren Umsatz gerechnet wird und nicht auf ein Produkt. Abgerechnet wird üblicherweise als Promillesatz auf den gemeldeten versicherten Umsatz, dazu kommen Entgelte für jede Limitprüfung, oft ein zweistelliger Betrag je Abnehmer und Jahr. Wie hoch der Satz ausfällt, hängt an Branche, Zahlungszielen, Streuung der Abnehmer, Länderkreis und Ihrer Ausfallhistorie der letzten drei bis fünf Jahre. Ein Handelsbetrieb mit 300 Kunden und 30 Tagen Ziel wird völlig anders kalkuliert als ein Zulieferer mit vier Abnehmern und 60 Tagen. Pauschale Zahlen wären an dieser Stelle unseriös.
Nach unten wirken vor allem drei Hebel: ein höherer Selbstbehalt, also eine Quote von 80 statt 90 Prozent, eine breite Streuung der Abnehmer und die Meldung des gesamten versicherbaren Umsatzes statt einer Auswahl. Auch jährliche Zahlweise, eine mehrjährige Laufzeit, saubere eigene Mahnläufe und eine Ausfallhistorie ohne größere Schäden zahlen sich aus. Nach oben treiben ihn lange Zahlungsziele über 60 Tage, Abnehmer in Branchen mit hoher Insolvenzhäufigkeit wie Bau, Gastgewerbe und Logistik, Exportgeschäft außerhalb Europas, das Klumpenrisiko weniger Großkunden und der Einschluss des Anfechtungsrisikos. Rechnen Sie den Beitrag gegen den Betrag, den ein einziger Ausfall an Zusatzumsatz kosten würde, dann steht die Zahl im Verhältnis.
Versicherter Umsatz und Promillesatz
Die Bezugsgröße ist der gemeldete Jahresumsatz mit versicherbaren Abnehmern. Je größer und breiter dieser Umsatz, desto niedriger fällt der Satz aus, weil sich das Risiko verteilt. Eine Auswahl weniger Kunden ist relativ teurer als die Vollpolice.
Deckungsquote und Selbstbehalt
Zwischen 70 und 90 Prozent Quote liegt ein spürbarer Beitragsunterschied. Der Selbstbehalt ist bewusst gesetzt, damit Sie beim Forderungsmanagement wachsam bleiben. Wer von 90 auf 80 Prozent geht, senkt den Beitrag und trägt bei 100.000 Euro Ausfall 10.000 Euro mehr selbst.
Streuung der Abnehmer
300 Kunden mit je 1 Prozent Umsatzanteil sind ein anderes Risiko als vier Kunden mit je 20 Prozent. Klumpenrisiko treibt den Satz, weil ein einzelner Ausfall die Schadenquote des Vertrags bestimmt. Für diese Fälle ist die Einzelabsicherung oft die passendere Bauform.
Zahlungsziele und Karenzzeit
Je länger Sie Zahlungsziel geben, desto höher das Risiko und der Beitrag. Vertraglich wird deshalb ein Höchstzahlungsziel festgelegt, oft 60 oder 90 Tage. Eine längere Karenzzeit bis zur Feststellung des Ausfalls senkt den Beitrag, verschiebt aber Ihre Entschädigung nach hinten.
Länderkreis und politisches Risiko
Innerhalb der EU ist die Deckung Standard und günstig. Für Osteuropa, die Türkei, Nordafrika oder Übersee wird ein eigener Länderkreis vereinbart, und das politische Risiko mit Zahlungsverboten und Transferbeschränkungen kostet zusätzlich. Der Aufschlag richtet sich nach der Länderklasse.
Ausfallhistorie und Limitprüfungen
Ihre Schäden der letzten drei bis fünf Jahre fließen direkt in den Satz ein, ähnlich einer Schadenfreiheitsklasse. Dazu kommen Entgelte für jede Limitprüfung. Wer 200 Abnehmer prüfen lässt, zahlt hier spürbar mehr als jemand mit 20, deshalb lohnt sich eine gut gesetzte Selbstprüfungsgrenze.
Drei Wege, Außenstände abzusichern
Ob Vollpolice, Absicherung der Großkunden oder Exportdeckung passt, hängt an Ihrer Kundenstruktur und Ihren Zahlungszielen. Der Beitrag richtet sich nach versichertem Umsatz, Branche, Länderkreis und Ausfallhistorie.
Kompakt
Für kleinere Betriebe bis etwa 3 Millionen Euro Umsatz mit überschaubarem Abnehmerkreis
- Absicherung des Inlandsumsatzes gegen Insolvenz und Nichtzahlung
- Kreditlimits für die wesentlichen Abnehmer, laufend überwacht
- Selbstprüfungsgrenze für kleine Rechnungen ohne Einzelantrag
- Deckungsquote meist 70 bis 80 Prozent der Nettoforderung
- Inkasso ab Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels
- Meldung überfälliger Forderungen und Limitabfragen über ein Onlineportal
- Höchstzahlungsziel in der Regel 60 Tage
Business
Für Zulieferer, Handel und Handwerk mit festem Kundenstamm und Geschäft in Europa
- Alle Leistungen der Kompaktstufe
- Deckungsquote in der Regel 85 bis 90 Prozent
- Höhere Selbstprüfungsgrenze und schnellere Limitentscheidungen
- Auslandsforderungen im europäischen Wirtschaftsraum eingeschlossen
- Laufende Überwachung mit Frühwarnmeldungen bei Limitkürzungen
- Anerkennung der versicherten Forderungen als Sicherheit durch die Hausbank
- Vollständiges Inkasso einschließlich gerichtlicher Rechtsverfolgung
Export und Top-Kunden
Für Betriebe mit Klumpenrisiko oder Geschäft außerhalb Europas
- Alle Leistungen der Business-Stufe
- Einzelabsicherung ausgewählter Großabnehmer ohne Vollpolice
- Weltweite Länderdeckung nach vereinbartem Länderkreis
- Politische Risiken wie Zahlungsverbote, Transferbeschränkungen und staatliche Eingriffe
- Individuelle Karenzzeiten und Höchstzahlungsziele bei langen Projektlaufzeiten
- Absicherung von Anzahlungs- und Fabrikationsrisiken vor der Lieferung
- Deckung des Anfechtungsrisikos nach § 133 InsO
Die Darstellung ist eine Orientierung. Welche Bausteine sinnvoll sind, klären wir im Gespräch anhand Ihrer Situation. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Abgrenzung zu anderen Lösungen
Damit Sie nicht doppelt zahlen und nicht an der falschen Stelle eine Lücke haben.
Für wen sich das lohnt
Sinnvoll ist der Vertrag überall dort, wo auf Rechnung mit Zahlungsziel geliefert wird und einzelne Rechnungen so groß sind, dass ein Ausfall wehtut. Je stärker der Umsatz auf wenige Abnehmer verteilt ist, desto klarer die Empfehlung.
Automobil- und Maschinenbauzulieferer
Betriebe zwischen Schwäbisch Hall und Crailsheim fertigen oft für zwei oder drei Abnehmer. Bei 60 Tagen Zahlungsziel stehen dauerhaft zwei Monatsumsätze offen. Ein Ausfall trifft dann nicht eine Rechnung, sondern gleich mehrere Lieferungen.
Handel und Großhandel
Im Handel entscheidet die Marge über wenige Prozentpunkte, deshalb ist ein Ausfall besonders teuer. Wer entlang der A6 und A7 Ware in Vorleistung ausliefert, braucht die Bonitätsprüfung als festen Schritt im Vertriebsprozess, nicht als Ausnahme.
Bauwirtschaft und Ausbaugewerke
Lange Zahlungsziele, Nachtragsstreit und Insolvenzen von Generalunternehmern gehören zum Alltag. Das Baugewerbe lag 2025 bei 104 Insolvenzen je 10.000 Betriebe. Handwerksbetriebe aus Gaildorf, Obersontheim oder Mainhardt sichern deshalb vor allem große Einzelaufträge ab.
Landmaschinenhandel und Agrarhandel
Beim Verkauf von Maschinen, Futter und Saatgut stehen schnell fünf- bis sechsstellige Summen je Vorgang offen, dazu kommt das Saisongeschäft mit Zahlung nach der Ernte. Händler in Ilshofen, Wolpertshausen oder Rot am See nutzen die Deckung genau dafür.
Lebensmittelhersteller und Fleischwirtschaft
Kurze Haltbarkeit, große Mengen und Abnehmer im Lebensmitteleinzelhandel bedeuten permanente Vorleistung. Hier zählt vor allem, wie schnell ein Limit angepasst wird, weil die nächste Lieferung schon auf dem Hof steht.
Exportierende Mittelständler
Wer nach Osteuropa, in die Türkei oder nach Übersee liefert, kann Bonitäten kaum selbst beurteilen und kommt an ein Urteil im Ausland praktisch nicht heran. Die Länderdeckung schließt zusätzlich politische Risiken wie Zahlungsverbote ein.
Aus der Praxis
Drei typische Verläufe aus unserer Firmenbetreuung, anonymisiert und gerundet.
Insolvenz eines Generalunternehmers
Ein Ausbaubetrieb aus dem Raum Gaildorf hatte für ein Wohnbauprojekt zwei Bauabschnitte abgerechnet. Der Generalunternehmer stellte die Zahlungen ein und meldete sechs Wochen später Insolvenz an. Über die Warenkreditversicherung wurde der Ausfall mit der vereinbarten Quote von 90 Prozent ersetzt, die Anmeldung zur Tabelle und das Verfahren gegen die Masse übernahm der Versicherer. Ohne den Vertrag hätte der Betrieb bei 5 Prozent Rendite fast 3 Millionen Euro Zusatzumsatz gebraucht, um den Verlust auszugleichen, und hätte die Löhne der Folgemonate zwischenfinanzieren müssen.
circa 148.000 EuroGroßabnehmer zahlt einfach nicht mehr
Ein Zulieferer bei Satteldorf lieferte über Jahre an einen Abnehmer in Nordrhein-Westfalen. Ohne Insolvenzantrag blieben drei Monatsrechnungen offen, Gespräche verliefen im Sande. Nach Ablauf der Karenzzeit von fünf Monaten stellte der Versicherer den Ausfall fest und entschädigte mit 85 Prozent. Parallel lief das Inkasso weiter, ein Teilbetrag kam später über einen Vergleich zurück und wurde im Verhältnis der Quote geteilt. Ohne Vertrag hätte der Betrieb ein eigenes Gerichtsverfahren finanzieren müssen, mit offenem Ausgang.
rund 96.000 EuroFrühwarnung verhindert den Schaden
Ein Landmaschinenhändler aus dem Raum Ilshofen wollte eine größere Maschinenlieferung an einen Neukunden auf Rechnung ausliefern. Der Versicherer kürzte das Limit kurz zuvor deutlich, weil im Markt Zahlungsstörungen gemeldet waren. Der Händler stellte auf Vorkasse um und lieferte erst nach Zahlungseingang. Vier Monate später war der Abnehmer insolvent. Ohne die Limitmeldung wäre die Maschine ausgeliefert worden und der Betrag in der Insolvenztabelle gelandet, mit einer Quote, die erfahrungsgemäß im niedrigen einstelligen Prozentbereich liegt.
circa 62.000 Euro vermiedener AusfallDie fünf Fehler, die uns am häufigsten begegnen
Was uns immer wieder begegnet, und was es kostet, wenn niemand hinschaut.
Über das Limit hinaus geliefert
Der Kunde bestellt nach, das Limit ist ausgeschöpft, und der Vertrieb liefert trotzdem, weil man sich seit Jahren kennt. Der überschießende Teil ist vollständig ungedeckt, auch wenn der Rest der Forderung versichert bleibt. Hinterlegen Sie das Limit in der Warenwirtschaft und sperren Sie den Auftrag technisch. Wer mehr liefern will, beantragt vorher eine Limiterhöhung, das dauert oft nur Stunden.
Überfällige Forderungen zu spät gemeldet
Der Vertrag nennt eine Frist, bis zu der Sie eine überfällige Forderung melden müssen, häufig 30 oder 60 Tage nach dem vereinbarten Höchstzahlungsziel. Wer stattdessen weiter freundlich erinnert, verliert im schlimmsten Fall den Anspruch komplett. Diese Meldung ist kein Misstrauensvotum gegen den Kunden, sondern eine Obliegenheit. Wir verankern sie mit Ihrer Buchhaltung fest im monatlichen Mahnlauf.
Nur die Großen versichert, die Mitte vergessen
Viele melden die drei größten Abnehmer an und lassen den Mittelbau laufen. Ausfälle entstehen aber häufig genau dort, bei Kunden mit 40.000 bis 80.000 Euro Jahresumsatz, die man nicht auf dem Radar hat. Eine Vollpolice mit Selbstprüfungsgrenze deckt diesen Bereich mit ab und ist relativ oft günstiger als eine Auswahl weniger Namen.
Die Limitkürzung wird ignoriert
Der Versicherer kürzt das Limit, der Vertrieb ärgert sich und liefert weiter, weil der Kunde immer bezahlt hat. Eine Kürzung ist aber der letzte Hinweis, den Sie bekommen, oft Monate vor der Zahlungseinstellung. Reagieren Sie mit Vorkasse, Teillieferungen, verkürztem Ziel oder einer Sicherheit. Das ist unbequem, aber deutlich billiger als der Ausfall.
Strittige Rechnungen wie sichere behandelt
Sobald der Kunde eine Mängelrüge erhebt oder einen Nachtrag bestreitet, ist die Forderung strittig und zunächst nicht gedeckt. Der Versicherer leistet erst, wenn die Berechtigung geklärt oder tituliert ist. Deshalb gehören saubere Auftragsbestätigungen, Abnahmeprotokolle und dokumentierte Nachträge zum Versicherungsschutz dazu. Wir sehen uns diese Unterlagen im Erstgespräch mit an.
So gehen wir vor
Forderungsstruktur ansehen
Wir schauen uns Umsatzverteilung, Zahlungsziele, die zehn größten Abnehmer und Ihre Ausfälle der letzten fünf Jahre an. Daraus ergibt sich, ob eine Vollpolice oder eine Einzelabsicherung passt. Das dauert eine gute Stunde und kostet nichts.
Limits und Quote festlegen
Gemeinsam bestimmen wir Deckungsquote, Selbstbehalt, Höchstzahlungsziel, Karenzzeit und Selbstprüfungsgrenze. Danach meldet der Versicherer die ersten Limitentscheidungen für Ihre Abnehmer zurück, und Sie sehen sofort, wo es eng wird.
Einbindung in Ihre Abläufe
Wir sorgen dafür, dass Limitabfragen, Auftragssperren und Meldefristen in Warenwirtschaft und Mahnwesen verankert sind. Ohne diesen Schritt gehen Fristen im Alltag unter, und genau daran scheitern die meisten Schadenfälle.
Laufende Betreuung
Bei Limitkürzungen, neuen Großkunden oder Auslandsgeschäft melden Sie sich bei uns. Im Schadenfall begleiten wir die Meldung, den Forderungseinzug und die Abrechnung mit dem Versicherer.
Forderungsschutz für Betriebe zwischen Kocher, Jagst und Bühler
Unsere Firmenkundenbetreuung erreicht von Schwäbisch Hall und Crailsheim aus den gesamten Landkreis. Wir arbeiten für Zulieferer und Händler in Ilshofen, Vellberg, Wolpertshausen, Satteldorf, Wallhausen und Kirchberg an der Jagst, für Handwerks- und Baubetriebe in Gaildorf, Obersontheim, Bühlertann, Bühlerzell, Oberrot und Mainhardt sowie für Betriebe in Untermünkheim, Braunsbach, Michelfeld und Rosengarten. Richtung Hohenlohe kommen Gerabronn, Langenburg, Blaufelden, Schrozberg und Rot am See dazu, im weiteren Umkreis Künzelsau, Öhringen, Ellwangen, Aalen und Heilbronn.
Der industrielle Mittelstand hier lebt von langfristigen Lieferbeziehungen. Metallverarbeitung, Verpackungstechnik, Elektrotechnik, Lebensmittelherstellung und Logistik an der Kreuzung von A6 und A7 bedeuten hohe Vorleistungen und lange Zahlungsziele. Wir kennen die typischen Abnehmerstrukturen und sehen, wo ein Klumpenrisiko entsteht, ohne dass es im Tagesgeschäft auffällt. Sebastian Hopf betreut bei uns die Firmenkunden, Oliver Hartmann verantwortet den Sachbereich, Udo Schor kommt als Unternehmensberater dazu, wenn es um Debitorenmanagement und Finanzierung geht. Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb und gehen die Debitorenliste gemeinsam mit Ihrer Buchhaltung durch. Sie erreichen uns unter 0791 94093050 oder per E-Mail an caeiro.hartmann@allianz.de.
Was uns am häufigsten gefragt wird
Was kostet eine Forderungsausfallversicherung?
Ist eine Warenkreditversicherung Pflicht?
Was zahlt die Forderungsausfallversicherung nicht?
Was ist der Unterschied zwischen Warenkreditversicherung und Delkredere?
Was ist der Unterschied zur Forderungsausfalldeckung in der privaten Haftpflicht?
Muss ich meinen gesamten Umsatz versichern?
Wie hoch ist die Entschädigung im Schadenfall?
Was bedeutet Karenzzeit und wann zahlt der Versicherer?
Was passiert, wenn der Versicherer ein Limit kürzt?
Sind Auslandsforderungen und Exportgeschäfte mitversichert?
Ab wann lohnt sich der Vertrag?
Hilft der Vertrag beim Bankgespräch und bei der Liquidität?
Was ist das Anfechtungsrisiko und brauche ich den Baustein?
Merken meine Kunden etwas davon?
Wie kündige oder wechsle ich eine bestehende Police?
Das wird oft gemeinsam abgeschlossen
Vertrauensschadenversicherung
Schutz vor Unterschlagung, Betrug und Fake President durch eigene und fremde Personen.
Mehr erfahrenD&O-Versicherung
Persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen absichern, bevor es ernst wird.
Mehr erfahrenBetriebliche Rechtsschutzversicherung
Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht ohne Kostenrisiko durchsetzen.
Mehr erfahrenCyberSchutz
Hackerangriff, Datenverlust und Betriebsstillstand mit Soforthilfe rund um die Uhr.
Mehr erfahrenWir sehen uns Ihre Debitorenliste an
Ein erstes Gespräch dauert eine Stunde, kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Bringen Sie Ihre zehn größten Abnehmer, die Zahlungsziele und die Ausfälle der letzten Jahre mit, danach haben Sie eine schriftliche Übersicht mit dem Vergleich zwischen Vollpolice und Einzelabsicherung. Rufen Sie uns unter 0791 94093050 an oder schreiben Sie an caeiro.hartmann@allianz.de.
Auf dem Weg, der Ihnen am besten passt
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Der Allianz Schaden-Direktruf ist rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende
0800 11 22 33 44Beiträge zu offenen Rechnungen und Liquidität
Drei Beiträge dazu, was passiert, wenn Geld ausbleibt oder der Betrieb ins Stocken gerät.
Forderungsausfall
Geht der große Kunde insolvent, bleibt die Rechnung offen und die eigene Vorleistung bezahlt.
Beitrag lesenBetriebsunterbrechung
Nach einem Brand fehlt der Umsatz, während Löhne, Mieten und Raten weiterlaufen.
Beitrag lesenVertrauensschaden
Bestellt jemand unter falscher Identität auf Rechnung, ist das Betrug und kein Zahlungsausfall.
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