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Elementarversicherung: Schutz bei Starkregen und Hochwasser

Eine Wohngebäudeversicherung zahlt nach Feuer, Sturm und Rohrbruch. Bei Wasser, das von außen kommt, steht sie ohne den Elementarbaustein still. Wie dieser Baustein wirkt, welche Gefahren er einschließt und warum auch Häuser weit weg von jedem Fluss betroffen sind, lesen Sie hier.

Kurz gesagt

Der Elementarbaustein ergänzt Wohngebäude- und Hausratversicherung um Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck und Erdsenkung. Ohne ihn bleibt genau der Schaden unversichert, der bei einem Starkregen typischerweise entsteht: Wasser im Keller, aufgeschwemmter Estrich, zerstörte Heizung.

Der Baustein wird zum bestehenden Vertrag hinzugebucht und ist ohne diesen nicht erhältlich. Er gehört sowohl zur privaten Sachversicherung als auch zur betrieblichen Absicherung von Werkstatt, Büro und Lager.

Was die Standardpolice nicht abdeckt

Eine Wohngebäudeversicherung deckt in der Grundausstattung vier Gefahrengruppen ab: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Hausratversicherung ergänzt Einbruchdiebstahl. Alle diese Deckungen haben eines gemeinsam: Sie greifen bei Schadenursachen, die im oder am Gebäude entstehen oder direkt auf das Gebäude wirken.

Wasser, das über die Geländeoberfläche an das Haus herangeführt wird, gehört nicht dazu. Ein Bach, der über die Ufer tritt, ein Hang, der nach tagelangem Regen nachgibt, eine Kanalisation, die den Wasserdruck nach oben in den Kellerablauf zurückdrückt: Alles das sind Elementarereignisse. Ohne den entsprechenden Baustein steht der Eigentümer mit den Kosten allein da.

Die Verwechslung mit dem Leitungswasserschaden ist der häufigste Irrtum am Beratungstisch. Bricht ein Rohr im Haus, zahlt die Grundversicherung. Steht nach einem Gewitter dasselbe Wasser im selben Raum, aber aus dem Kanal statt aus dem Rohr, ist es ein anderer Fall. Der sichtbare Schaden ist identisch, die Deckung nicht.

Auch der Hausrat braucht den Baustein

Gebäude und Hausrat werden getrennt betrachtet. Wer nur die Gebäudepolice um Elementar erweitert, hat zwar Estrich, Putz und Heizungsanlage abgesichert, nicht aber die Waschmaschine, die Werkbank, die eingelagerten Möbel und die Fahrräder im selben Keller. Mieter haben ohnehin nur den Hausrat, sind von Kellerschäden aber genauso betroffen.

Das Fahrzeug in der überfluteten Garage folgt noch einmal anderen Regeln. Dafür ist die Teilkasko in der Kfz-Versicherung zuständig, nicht die Police für Haus und Wohnung. Wer alle drei Verträge nebeneinanderlegt, sieht schnell, wo eine Lücke klafft.

Umfang

Diese Gefahren umfasst der Baustein

Der Umfang ist in den Bedingungen abschließend beschrieben. Diese Positionen finden sich in nahezu jedem Vertrag.

Überschwemmung
Überflutung des Grundstücks durch Ausuferung von Gewässern oder durch Witterungsniederschläge, die nicht mehr versickern können. Das ist der klassische Starkregenfall, bei dem Wasser über die Hofeinfahrt in den Keller läuft.
Rückstau
Wasser tritt aus Rohren und Abläufen ins Gebäude, weil die öffentliche Kanalisation die Menge nicht mehr aufnimmt. Betrifft Waschbecken, Duschen und Bodenabläufe unterhalb der Rückstauebene. Voraussetzung ist meist eine funktionsfähige Sicherung.
Erdrutsch und Erdfall
Abrutschen von Gestein oder Erdmassen, etwa an einem Hanggrundstück nach Dauerregen. Erdfall meint das Einbrechen des Bodens über natürlichen Hohlräumen. Beides ist im Hohenloher Raum an Steillagen und in Gebieten mit Gipskeuper ein Thema.
Schneedruck und Lawinen
Schäden durch die Last von Schnee und Eis auf dem Dach. Nach nassen Schneefällen im Spätwinter betrifft das vor allem Carports, Wintergartenüberdachungen und ältere Scheunendachstühle.
Erdsenkung und Erdbeben
Absinken des Bodens über natürlichen oder bergbaubedingten Hohlräumen sowie erschütterungsbedingte Schäden. Beides kommt selten vor, kann aber die Statik betreffen und ist dann besonders teuer.
Vulkanausbruch
In den Bedingungen aufgeführt, in Baden-Württemberg praktisch ohne Bedeutung. Er zeigt aber, dass die Aufzählung abschließend gemeint ist: Was nicht genannt ist, ist auch nicht versichert.

ZÜRS-Zonen, Gefährdungsklassen und Starkregen

Versicherer bewerten jede Adresse anhand des Zonierungssystems ZÜRS. Es teilt Gebäude nach der statistischen Häufigkeit von Flusshochwasser in vier Gefährdungsklassen ein. Klasse 1 bedeutet, dass ein Hochwasser seltener als einmal in 200 Jahren zu erwarten ist. Klasse 2 liegt bei einmal in 100 bis 200 Jahren, Klasse 3 bei einmal in 10 bis 100 Jahren. Klasse 4 markiert die Grundstücke, die statistisch häufiger als alle zehn Jahre betroffen sind.

Der weitaus größte Teil der Adressen im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis fällt in die Klassen 1 und 2. Der Baustein ist dort ohne Weiteres und zu moderaten Beiträgen erhältlich. Erst in den Klassen 3 und 4 wird es aufwendiger: höhere Selbstbehalte, Auflagen zu baulichen Schutzmaßnahmen, in Einzelfällen eine Einzelfallprüfung.

Der Denkfehler bei der ZÜRS-Karte

Viele Eigentümer schauen auf die Zone, sehen Klasse 1 und schließen daraus, dass sie den Baustein nicht bräuchten. Das ist der teuerste Trugschluss in diesem Themenfeld. ZÜRS bildet Hochwasser aus Flüssen und Bächen ab. Starkregen ist etwas anderes: 60 Liter je Quadratmeter in einer Stunde überfordern jede Kanalisation, unabhängig davon, ob ein Gewässer in der Nähe liegt.

Genau solche Ereignisse haben in den letzten Jahren im Kochertal und in den Seitentälern zugeschlagen. Ein Gewitter bleibt über einem Ort stehen, das Wasser läuft von den umliegenden Feldern in Sturzbächen die Hangstraßen hinunter, sammelt sich in der Ortsmitte und sucht sich den Weg durch Kellerfenster und Lichtschächte. Betroffen sind dann Häuser, die zwei Straßen über dem Bach liegen und nie eine Überschwemmung gesehen haben. Deshalb arbeiten Versicherer inzwischen zusätzlich mit eigenen Starkregen-Gefährdungsklassen, die Geländeneigung und Abflusswege berücksichtigen.

Rückstausicherung und weitere Obliegenheiten

Der Elementarbaustein ist kein Freibrief. Die Bedingungen verlangen, dass Rückstausicherungen vorhanden, funktionsfähig und gewartet sind. Wer eine Rückstauklappe im Keller hat, sie aber seit dem Einbau 1998 nicht mehr angesehen hat, riskiert eine Kürzung der Leistung. Verklemmte Klappen und verkalkte Dichtungen sind ein häufiger Befund nach Schadenereignissen.

  • Rückstauklappe oder Hebeanlage einbauen, wo Abläufe unter der Rückstauebene liegen
  • Sicherung mindestens einmal jährlich prüfen und die Prüfung dokumentieren
  • Lichtschächte mit Aufkantung oder Abdeckung versehen
  • Bodenabläufe und Dachrinnen freihalten, besonders im Herbst
  • Heizung, Elektroverteilung und Trockner nach Möglichkeit erhöht aufstellen
  • Keine wertvollen Sachen ungeschützt auf dem Kellerboden lagern
  • Fotos vom Zustand vor dem Winter machen, das erleichtert spätere Nachweise

Diese Maßnahmen sind nicht nur eine Vertragsbedingung, sie senken den Schaden real. Eine Heizungsanlage auf einem 30 Zentimeter hohen Sockel übersteht die meisten Kellerfluten unbeschädigt. Ohne Sockel ist sie nach zwei Stunden Wasser ein Fall für den kompletten Austausch.

Der Selbstbehalt liegt bei Elementarschäden höher als bei den übrigen Gefahren, oft bei einem festen Betrag im mittleren dreistelligen Bereich oder bei einem Prozentsatz der Schadensumme mit Ober- und Untergrenze. In den Gefährdungsklassen 3 und 4 fällt er deutlicher aus. Das ist gewollt: Der Baustein soll die existenzbedrohenden Schäden tragen, nicht den nassen Teppich.

Aus der Praxis

Was solche Ereignisse kosten

Sturzflut in einer Ortsmitte im Kochertal

Gewitterzelle mit rund 55 Litern je Quadratmeter in vierzig Minuten. Wasser lief über die Hofeinfahrt in die Kellerabgänge. Betroffen waren Estrich, Innentüren, Elektroverteilung und die Gastherme. Trocknung sechs Wochen, Ersatz der Therme, Erneuerung des Bodenaufbaus.

38.500 Euro

Rückstau in einem Einfamilienhaus bei Gaildorf

Die Kanalisation war ausgelastet, Abwasser drückte durch den Bodenablauf in den Hobbyraum. Neben dem Bodenaufbau musste das Mauerwerk 60 Zentimeter hoch abgetragen werden, weil Abwasser im Spiel war. Der Hausrat im Raum war Totalverlust.

21.700 Euro

Handwerksbetrieb mit Lager im Untergeschoss

Material, Maschinen und die EDV standen 25 Zentimeter unter Wasser. Neben dem Sachschaden fielen elf Arbeitstage aus, weil die Produktion stillstand. Der Sachschaden war versichert, der Ertragsausfall nur teilweise, weil kein passender Baustein vereinbart war.

64.000 Euro Sachschaden

Was der Schutz kostet und für wen er sich rechnet

Der Elementarbaustein wird prozentual auf den bestehenden Gebäudebeitrag aufgeschlagen. In den Gefährdungsklassen 1 und 2, in die der überwiegende Teil unserer Region fällt, bewegt sich der Aufschlag erfahrungsgemäß in einer Größenordnung, die pro Jahr im unteren dreistelligen Bereich bleibt. Gemessen an einem Kellerschaden, der schnell 20.000 Euro und mehr erreicht, ist das ein überschaubarer Betrag. Für den Hausrat fällt der Aufschlag noch geringer aus.

Ein Argument hören wir häufig: Im Katastrophenfall springt doch der Staat ein. Darauf sollte sich niemand verlassen. Soforthilfen der Länder waren in der Vergangenheit an die Voraussetzung geknüpft, dass eine Versicherung nicht möglich oder nur zu unzumutbaren Bedingungen erhältlich war. Wer den Baustein hätte abschließen können und es unterlassen hat, ging leer aus.

Betriebe sollten zwei Dinge gleichzeitig betrachten. Der Sachschaden an Gebäude, Maschinen und Vorräten gehört in die betriebliche Sachversicherung, der Ertragsausfall während der Trocknung und Wiederherstellung in eine Betriebsunterbrechungsdeckung. Der zweite Posten ist bei einem Wasserschaden im Lager oft der größere. Einen Überblick über die passenden Bausteine für Handwerk, Handel und Dienstleistung gibt der Bereich Firmenkunden.

Für private Eigentümer und Mieter lohnt der gemeinsame Blick auf Gebäude und Hausrat. Wir prüfen die ZÜRS-Einstufung Ihrer Adresse, sagen Ihnen, welcher Selbstbehalt sinnvoll ist, und klären die Frage der Rückstausicherung. Termine gibt es in Gaildorf und an unseren beiden Standorten, alle weiteren privaten Themen finden Sie unter Privatkunden.

Häufige Fragen

Elementarschutz im Detail

Bekomme ich den Baustein auch in einer hohen Gefährdungsklasse?
In den Klassen 1 bis 3 ist das in aller Regel möglich. In Klasse 4 wird jeder Fall einzeln betrachtet, häufig verbunden mit einem höheren Selbstbehalt oder mit Auflagen zu baulichen Schutzmaßnahmen. Fragen Sie nach, bevor Sie davon ausgehen, dass es nicht geht.
Gilt der Schutz sofort nach Abschluss?
In der Regel gibt es eine Wartezeit, damit niemand den Baustein bei aufziehender Unwetterlage nachbucht. Sie beträgt je nach Vertrag einige Tage bis wenige Wochen. Wer den Schutz erst dann beantragt, wenn im Radio bereits eine Warnung läuft, kommt zu spät.
Ist Grundwasser mitversichert?
Nur, wenn es infolge einer Überschwemmung an die Oberfläche gedrückt wird. Steigendes Grundwasser ohne ein solches Ereignis, etwa bei dauerhaft hohem Pegel, ist regelmäßig ausgeschlossen. Das ist eine der Stellen, an denen die Bedingungen sich zwischen Anbietern unterscheiden.
Was ist mit dem Auto in der überfluteten Garage?
Dafür ist die Teilkasko zuständig, nicht die Gebäude- oder Hausratversicherung. Überschwemmung gehört dort zu den versicherten Naturgefahren. Wichtig ist, das Fahrzeug bei angekündigtem Unwetter nicht sehenden Auges in einer bekannten Senke stehen zu lassen.
Wie melde ich einen Elementarschaden richtig?
Zuerst Gefahr abwenden und die Situation dokumentieren: Fotos und ein kurzes Video vom Wasserstand, bevor abgepumpt wird. Danach melden und mit der Trocknung beginnen, denn Schimmel entsteht schnell. Werfen Sie beschädigte Gegenstände nicht weg, bevor sie erfasst sind, und heben Sie Rechnungen für Pumpe, Trocknungsgeräte und Handwerker auf.

Wir prüfen die Gefährdung Ihrer Adresse

Nennen Sie uns Straße und Ort, dann sehen wir die Einstufung und rechnen den Baustein für Gebäude und Hausrat durch. Das geht telefonisch in wenigen Minuten.