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Haus und Wohnen

Wohngebäudeversicherung: Was wirklich versichert ist

Das Haus ist für die meisten Familien der größte Posten im Vermögen. Dieser Vertrag entscheidet, ob nach einem Brand oder einem Sturm wieder aufgebaut wird oder ob eine Bauruine mit laufender Finanzierung stehen bleibt.

Kurz gesagt

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden am Bauwerk durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, dazu die Kosten für Aufräumen, Abbruch und Wiederaufbau. Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch und Schneedruck sind nur mit dem Elementarbaustein eingeschlossen.

Versichert wird der Neuwert, meist über den Wert 1914 und den gleitenden Neuwertfaktor. Wie dieser Vertrag mit Hausrat und Haftung zusammenspielt, zeigt der Überblick zur privaten Sachversicherung.

Die vier Grundgefahren und ihre Grenzen

Feuer meint Brand, Blitzschlag, Explosion und Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen. Mitversichert sind auch Schäden durch Löschwasser und Ruß, die oft größer ausfallen als das Feuer selbst. Sengschäden, also die heruntergefallene Zigarette auf dem Parkett, gehören nicht dazu, weil kein Feuer mit eigener Ausbreitung entstanden ist. Überspannung nach einem Blitzeinschlag in der Nachbarschaft ist ein eigener Einschluss, ohne den die zerstörte Heizungssteuerung nicht ersetzt wird.

Leitungswasser umfasst Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren und angeschlossenen Einrichtungen austritt, samt Reparatur des gebrochenen Rohres und der Trocknung. Was dabei im Detail gilt und wo Versicherer kürzen, steht ausführlich im Beitrag zum Leitungswasserschaden.

Sturm ab Windstärke 8

Sturmschäden sind versichert, wenn am Schadenort eine Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 geherrscht hat, das entspricht 62 Kilometern pro Stunde. Lässt sich das nicht nachweisen, genügt in der Regel der Nachweis, dass der Wind in der Umgebung gleichartige Schäden an einwandfreien Gebäuden verursacht hat. Der Deutsche Wetterdienst liefert diese Daten auf Anfrage. Hagel ist unabhängig von der Windstärke gedeckt, wobei Schäden an Rollladen, Dachziegeln, Fassade und Dachfenstern typisch sind.

Nicht enthalten sind Sturmflut, Grundwasser, Erdbeben und die reine Abnutzung. Ein Dach, dessen Ziegel seit dreißig Jahren locker liegen, ist kein Sturmschaden, sondern ein Instandhaltungsfall. Deshalb prüfen Regulierer bei älteren Dächern den Zustand der Lattung und der Befestigung.

  • Feuer, Blitz, Explosion einschließlich Lösch- und Rußschäden
  • Leitungswasser mit Rohrbruch, Leckortung und Trocknung
  • Sturm ab Windstärke 8 und Hagel
  • Aufräum-, Abbruch- und Bewegungskosten
  • Mietausfall oder Nutzungsausfall im eigenen Haus
  • Elementargefahren nur mit gesondertem Einschluss
Versicherungswert

Wert 1914, gleitender Neuwertfaktor, Unterversicherungsverzicht

Diese drei Begriffe stehen auf jeder Police und entscheiden über die Höhe der Leistung.

Wert 1914
Eine Rechengröße in fiktiven Mark des Jahres 1914. Sie beschreibt den Bauwert des Hauses in einer Zeit mit stabilen Baupreisen und wird aus Wohnfläche, Ausstattung und Bauart ermittelt. Der Vorteil: Diese Zahl bleibt konstant, während die tatsächlichen Baukosten steigen.
Gleitender Neuwertfaktor
Der Wert 1914 wird mit einem jährlich neu festgelegten Anpassungsfaktor multipliziert. Dieser Faktor folgt der Entwicklung von Baupreisindex und Tariflohnindex. So wächst die Versicherungssumme automatisch mit den Baukosten mit, ohne dass Sie den Vertrag jedes Jahr anfassen müssen.
Unterversicherungsverzicht
Ist der Wert 1914 nach den Vorgaben des Versicherers ermittelt, verzichtet dieser auf den Einwand der Unterversicherung. Im Totalschaden wird dann der volle Wiederaufbau gezahlt, auch wenn die Summe rechnerisch zu niedrig angesetzt war. Ohne diesen Verzicht wird anteilig gekürzt.
Anbauten melden
Der Verzicht gilt nur für das Gebäude, das dem Versicherer bekannt ist. Wintergarten, Dachgeschossausbau, Garage oder eine hochwertige Sanierung verändern den Wert 1914. Wer solche Maßnahmen nicht meldet, verliert im Ernstfall genau den Schutz, für den er bezahlt.

Was zum Gebäude zählt und was zum Hausrat

Zum Gebäude gehört alles, was fest eingebaut ist und beim Umzug im Haus bleibt: Wände, Decken, Estrich, Bodenbeläge, Fenster, Türen, Sanitärobjekte, Heizungsanlage, Elektroinstallation, fest verlegte Fliesen. Auf dem Grundstück sind Garage, Carport und Gartenhaus in vielen Verträgen bis zu einer Flächengrenze eingeschlossen, Einfriedungen und gepflasterte Wege nur, wenn sie ausdrücklich genannt sind.

Zum Hausrat zählt alles Bewegliche. Die Grenze verläuft nicht immer da, wo man sie vermutet. Eine Einbauküche, die der Bauträger geliefert hat, ist meist Gebäude, eine mitgebrachte Küche in einer Mietwohnung ist Hausrat. Markisen, Klimageräte und Wasserbetten werden in den Bedingungen unterschiedlich zugeordnet. Bei größeren Schäden klärt der Regulierer das, aber Sie sollten beide Verträge im selben Haus haben, dann gibt es keine Lücke.

Gebäude im Umbau und Rohbau

Während eines größeren Umbaus ändert sich das Risiko. Baustoffe lagern offen, Gerüste stehen, Fenster fehlen. Melden Sie den Umbau vorher, sonst kann der Versicherer bei einem Schaden auf die Gefahrerhöhung verweisen. Für einen Neubau gibt es die Feuerrohbauversicherung, die in vielen Tarifen für eine begrenzte Bauzeit beitragsfrei mitläuft, wenn die spätere Gebäudeversicherung dort abgeschlossen wird. Schäden durch Diebstahl von Baumaterial oder durch unsachgemäße Arbeiten deckt sie nicht, dafür braucht es eine Bauleistungsversicherung.

Als Eigentümer haften Sie zusätzlich für das Grundstück, etwa wenn ein Ziegel auf ein parkendes Auto fällt oder jemand auf dem nicht geräumten Gehweg stürzt. Bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern ist dieses Risiko in der privaten Haftpflichtversicherung meist enthalten, bei vermieteten Objekten brauchen Sie eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Aus der Praxis

Photovoltaik, Wärmepumpe und die teuren Lücken

Sturm hebt Dachfläche an

Ein Januarsturm mit über 100 Kilometern pro Stunde löste Ziegel und beschädigte die Unterspannbahn. Regen lief nach, die Dämmung musste raus. Der Wetterdienst bestätigte die Windstärke für den Ort.

27.400 Euro

Hagel auf der PV-Anlage

Zwei Module wurden zerschlagen, ein drittes zeigte Mikrorisse. Weil die Anlage im Gebäudevertrag mitversichert war, wurden Module, Montage und der entgangene Einspeiseertrag für die Ausfallzeit ersetzt.

6.800 Euro

Wärmepumpe nach Überspannung

Ein Blitz schlug in der Nachbarschaft ein, die Steuerung der Außeneinheit war zerstört. Der Baustein Überspannungsschaden war eingeschlossen, sonst hätte der Eigentümer die Reparatur selbst getragen.

4.100 Euro

Anlagen gehören in den Vertrag, nicht in die Schublade

Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ist ein Gebäudebestandteil, aber nur dann versichert, wenn sie gemeldet und in der Summe berücksichtigt ist. Alternativ gibt es die eigenständige Photovoltaikversicherung, die zusätzlich Diebstahl, Bedienfehler, Marderbiss und Ertragsausfall abdeckt. Bei Anlagen mit Speicher lohnt der Vergleich, weil der Speicher allein oft im fünfstelligen Bereich liegt.

Dasselbe gilt für die Wärmepumpe. Die Außeneinheit steht im Garten und ist damit Witterung, Vandalismus und Diebstahl ausgesetzt. Prüfen Sie, ob sie als Gebäudebestandteil gilt und ob Überspannung und unbenannte Gefahren eingeschlossen sind. Wallbox, Ladepunkt und Notstromaggregat gehören in dieselbe Liste.

Zwei weitere Bausteine werden regelmäßig übersehen. Erstens die Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes, also die Abwasserleitung Richtung Kanal, die in der Grunddeckung häufig fehlt und bei älteren Häusern schnell fünfstellig wird. Zweitens der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, der greift, wenn der Kamin nicht gewartet, die Kerze vergessen oder das Dachfenster bei Sturm offen gelassen wurde. Beides kostet im Jahresbeitrag wenig und entscheidet im Schadenfall über fünfstellige Beträge.

Warum der Beitrag steigt und was Sie tun können

Der Beitrag folgt dem Anpassungsfaktor, der jährlich aus Baupreisindex und Tariflohnindex berechnet wird. In den vergangenen Jahren sind Baukosten und Handwerkerlöhne deutlich gestiegen, entsprechend haben sich die Beiträge nach oben bewegt. Dazu kommen häufigere Unwetter, die die Schadenlast in der ganzen Sparte erhöhen.

Diese Anpassung ist kein Verärgerungspunkt, sondern der Preis dafür, dass die Versicherungssumme mit den realen Wiederaufbaukosten Schritt hält. Ein Haus, das 2015 für 320.000 Euro zu errichten war, kostet heute deutlich mehr. Würde der Vertrag auf dem alten Stand stehen bleiben, wäre die Deckung im Totalschaden zu klein.

Vier Stellschrauben

  • Selbstbeteiligung vereinbaren: 500 oder 1.000 Euro je Schaden senken den Beitrag spürbar und stören nur bei Kleinschäden
  • Bausteine prüfen: Nicht jedes Extra passt zu jedem Haus, ein Bündel ohne Nutzen kostet trotzdem
  • Zahlweise umstellen: Jährliche Zahlung ist meist günstiger als monatliche
  • Schadenverhütung: Wartung von Heizung, Dach und Leitungen senkt die Wahrscheinlichkeit und damit langfristig die Kosten

Ein Wechsel allein wegen des Beitrags lohnt selten, wenn dabei Bausteine wegfallen. Sinnvoller ist eine Bestandsaufnahme: Passt der Wert 1914 noch zum Haus, sind Anbauten gemeldet, ist Elementar eingeschlossen, stimmt die Selbstbeteiligung. Diese Durchsicht machen wir mit Eigentümern aus dem Landkreis regelmäßig, in unserem Büro in Schwäbisch Hall oder bei Ihnen zu Hause. Weitere Themen für Haushalte und Eigentümer finden Sie unter Privatkunden.

Häufige Fragen

Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
Gesetzlich nicht. Praktisch schon, denn Banken verlangen bei einer Finanzierung den Nachweis einer Feuerversicherung, weil das Gebäude die Sicherheit für das Darlehen ist. Ohne Deckung kann die Bank die Police selbst abschließen und Ihnen berechnen.
Was ist der Unterschied zur Elementarversicherung?
Die Grunddeckung endet bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Überschwemmung nach Starkregen, Rückstau aus dem Kanal, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen sind nur mit dem Elementarbaustein versichert. In den meisten Lagen im Landkreis ist er ohne Zuschlag zu bekommen.
Wer zahlt bei einer Eigentumswohnung?
Das Gemeinschaftseigentum versichert die Eigentümergemeinschaft über eine Sammelpolice, die über das Hausgeld abgerechnet wird. Für das Sondereigentum, etwa hochwertige Böden oder eine eigene Sanierung im Bad, brauchen Sie eine ergänzende Deckung.
Was passiert bei einem Eigentümerwechsel?
Der Vertrag geht kraft Gesetzes auf den Käufer über. Beide Seiten können innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung kündigen. Prüfen Sie den übernommenen Vertrag genau, alte Policen ohne Elementar und ohne Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit sind häufig.
Wie melde ich einen Sturmschaden richtig?
Fotografieren Sie das Dach vom Boden aus, dokumentieren Sie herabgefallene Teile und melden Sie den Schaden sofort. Beauftragen Sie eine Notabdeckung, damit kein Regen nachläuft. Vor größeren Reparaturen stimmen Sie den Kostenvoranschlag mit dem Versicherer ab.

Ihr Haus einmal richtig durchgerechnet

Wir prüfen Wert 1914, Bausteine und Selbstbeteiligung und sagen Ihnen offen, wo Ihr Vertrag stark ist und wo eine Lücke steckt. Bringen Sie einfach die letzte Police mit.