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Nach dem Einbruch: Die richtigen Schritte für die Entschädigung

Die aufgehebelte Terrassentür, durchwühlte Schubladen, ein Gefühl von Ohnmacht. Wer in dieser Lage die richtige Reihenfolge einhält, bekommt später das Geld, das ihm zusteht, und muss sich nicht auch noch mit dem Versicherer streiten.

Kurz gesagt

Rufen Sie die Polizei über 110, betreten Sie die Wohnung möglichst nicht weiter und räumen Sie nichts auf. Melden Sie den Einbruch noch am selben Tag Ihrem Versicherer und reichen Sie die Stehlgutliste innerhalb der vereinbarten Frist bei Polizei und Versicherer ein.

Der Hausrat ersetzt entwendete und beschädigte Sachen zum Neuwert, die Gebäudeversicherung zahlt aufgebrochene Türen und Fenster. Welche Bausteine dabei zusammenspielen, zeigt die Übersicht zur privaten Sachversicherung.

Die ersten Stunden entscheiden über den Beweis

Wenn Sie nach Hause kommen und die Tür offen steht, gehen Sie nicht hinein. Es kommt vor, dass Täter noch im Haus sind. Rufen Sie von draußen oder beim Nachbarn die 110 und warten Sie auf die Streife. Die Polizei sichert Spuren an Rahmen, Griffen und Schubladen, und genau diese Spuren braucht der Versicherer später als Nachweis für einen Einbruch.

Räumen Sie nichts auf, auch wenn der Drang groß ist. Kein Staubsauger, keine Scherben in den Eimer, keine Schublade zurück an ihren Platz. Erst wenn die Spurensicherung fertig ist, geben die Beamten die Räume frei. Danach fotografieren Sie selbst: die Aufbruchstelle von außen und innen, jeden durchwühlten Raum, leere Halterungen und Regale, den geöffneten Tresor.

Die Reihenfolge am ersten Tag

  • Polizei rufen und draußen warten, nichts anfassen
  • Spurensicherung abwarten, Tagebuchnummer notieren
  • Eigene Fotos von jedem Raum und jeder Aufbruchstelle
  • Versicherer telefonisch informieren, Schadennummer notieren
  • Bank und Kartensperrung über 116 116, wenn Karten fehlen
  • Ausweis, Fahrzeugschein und Schlüssel: Verlust melden
  • Notdienst für eine sichere Verschließung der Tür beauftragen

Fehlen Haustürschlüssel, ist das ein eigener Punkt. Solange die Schlüssel im Umlauf sind, kann jederzeit erneut eingebrochen werden, und der Versicherer erwartet, dass Sie handeln. Ein Schließzylinder kostet je nach System zwischen 80 und 400 Euro, bei einer Schließanlage deutlich mehr. Diese Kosten sind in den meisten Hausrattarifen als Folgekosten mitversichert.

Dokumentation

Die Stehlgutliste ist das wichtigste Dokument

Sie ist die Grundlage für die Fahndung und für jeden Euro Entschädigung.

Was hineingehört
Jede fehlende Sache mit Bezeichnung, Hersteller, Modell, Seriennummer, Kaufdatum und Kaufpreis. Bei Schmuck helfen Beschreibung, Gewicht, Steinbesatz und Fotos. Je genauer die Angaben, desto höher die Chance, dass ein Gegenstand nach einer Kontrolle zugeordnet wird.
Fristen
Die Bedingungen verlangen die Liste unverzüglich, viele Tarife nennen eine feste Frist von häufig zwei bis drei Tagen für die Vorlage bei der Polizei. Halten Sie die Frist ein und reichen Sie eine Ergänzung nach, wenn Ihnen später noch etwas auffällt. Eine spätere Ergänzung ist besser als eine verspätete Erstliste.
Belege
Rechnungen, Garantiekarten, Kontoauszüge, Produktfotos, Verpackungen mit Seriennummer. Ein Foto der eigenen Wohnung, Raum für Raum, ist im Nachhinein Gold wert. Speichern Sie es außerhalb der Wohnung, in der Cloud oder bei Verwandten.
Bewertung
Ersetzt wird der Neuwert, also der Betrag für eine gleichwertige neue Sache. Bei Antiquitäten, Kunst und Sammlungen gilt der Wiederbeschaffungswert, hier hilft eine vorherige Schätzung. Der Versicherer darf prüfen, ob eine Sache überhaupt vorhanden war, deshalb ist die Belegsammlung so wichtig.

Schäden am Gebäude und an den Schlössern

Bei einem Einbruch entsteht fast immer mehr Sachschaden als Beutewert. Eine aufgehebelte Kunststofftür ist danach nicht mehr dicht, Rollladenpanzer verziehen sich, Fensterrahmen bekommen Risse, Glas splittert. Sind Sie Eigentümer, läuft dieser Teil über die Wohngebäudeversicherung, die Schäden an Fenstern, Türen und Fassade sowie Vandalismus nach einem Einbruch ersetzt.

Als Mieter greift die Hausratversicherung. Sie trägt Schäden an gemieteten Räumen, die durch den Einbruch entstanden sind, ebenso den Austausch von Schlössern. Melden Sie den Einbruch zusätzlich dem Vermieter, denn die Wiederherstellung der Tür wird meist von ihm beauftragt.

Vandalismus und was danach kommt

Manche Täter zerstören, wenn sie nichts finden. Farbe an der Wand, zerschnittene Polster, ein umgeworfenes Aquarium. Vandalismus nach einem Einbruch ist im Hausrat mitversichert, bloßer Vandalismus ohne Einbruch dagegen nicht. Wichtig ist deshalb, dass die Polizei den Einbruch aufnimmt und die Aufbruchspuren dokumentiert.

Streitig wird es gelegentlich, wenn keine Einbruchspuren zu finden sind, weil die Täter ein gekipptes Fenster genutzt haben oder mit einem Schlüssel hereinkamen. Dann trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast für das äußere Bild eines Einbruchs. Wer in einer solchen Auseinandersetzung steckt, ist mit einer Rechtsschutzversicherung deutlich besser aufgestellt, sofern sie den Bereich Versicherungsvertragsrecht einschließt.

Aus der Praxis

Wertsachen, Tresor und die Grenzen im Vertrag

Einfamilienhaus, Terrassentür

Schmuck aus dem Schlafzimmer, ein Notebook und Bargeld. Die Wertsachengrenze lag bei zwanzig Prozent der Versicherungssumme, der Schmuck blieb darunter. Gebäudeschaden an Tür und Rahmen kam über die Gebäudepolice.

11.900 Euro Hausrat, 2.700 Euro Gebäude

Erdgeschosswohnung, gekipptes Fenster

Die Täter griffen durch das gekippte Badfenster. Aufbruchspuren fehlten, der Versicherer wertete das Kippfenster als grob fahrlässig. Weil der Tarif einen Verzicht bis 5.000 Euro enthielt, wurde dennoch reguliert.

4.300 Euro erstattet

Münzsammlung ohne Tresor

Die Sammlung lag in einer Schublade. Weil der Vertrag für Bargeld und Sammlerstücke außerhalb eines anerkannten Wertschutzschranks eine niedrige Grenze vorsah, blieb ein großer Teil des Werts unbezahlt.

2.000 Euro von 9.500 Euro

Diese Grenzen sollten Sie kennen

Wertsachen sind im Hausrat nicht unbegrenzt versichert. Typisch ist eine Gesamtgrenze von zwanzig bis dreißig Prozent der Versicherungssumme für Schmuck, Edelmetalle, Sammlungen und Bargeld. Innerhalb dieser Grenze gibt es Unterlimits, etwa ein paar tausend Euro für Bargeld und ein höherer Betrag für Schmuck. Liegen die Sachen in einem anerkannten Wertschutzschrank, steigen die Limits deutlich, häufig auf das Doppelte oder mehr.

Ein Tresor muss dabei fachgerecht verankert oder schwer genug sein, sonst nehmen die Täter ihn einfach mit. Ein Modell mit anerkanntem Widerstandsgrad und Verankerung in Wand oder Boden kostet je nach Größe in der Regel zwischen 400 und 1.500 Euro. Wer Schmuck im fünfstelligen Bereich besitzt, sollte außerdem eine Einzelaufstellung mit Fotos und Schätzwerten führen und größere Stücke bei der Bank hinterlegen.

Grobe Fahrlässigkeit ist der zweite häufige Streitpunkt. Ein gekipptes Fenster im Erdgeschoss, der Schlüssel unter der Fußmatte oder im Blumentopf, die unverschlossene Terrassentür bei Abwesenheit: In älteren Verträgen führt das zur Quotelung, im schlimmsten Fall zur Ablehnung. Ein Einschluss mit Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit kostet wenig und ist in solchen Fällen entscheidend. Passend dazu lohnt der Blick in die private Haftpflichtversicherung, in der derselbe Verzicht vereinbart werden kann.

Vorbeugen kostet weniger als der Schaden

Die meisten Einbrüche in unserer Region sind keine Profitaten. Gehebelt wird an Terrassentür, Kellerfenster und Nebeneingang, oft in der Dämmerung zwischen sechzehn und einundzwanzig Uhr in den Wintermonaten. Rund ein Drittel bis zur Hälfte der Versuche scheitert an gut gesicherten Bauteilen, weil die Täter nach wenigen Minuten aufgeben.

Wirksam sind Pilzkopfverriegelungen an Fenstern, abschließbare Fenstergriffe, Querriegelschlösser und einbruchhemmende Türen nach anerkannten Widerstandsklassen. Eine nachträgliche Sicherung von Terrassentür und Erdgeschossfenstern liegt in der Regel zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Förderprogramme für Einbruchschutz gibt es immer wieder, sowohl auf Bundesebene als auch über einzelne Kommunen. Da sich Bedingungen und Verfügbarkeit ändern, prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Beauftragung. Auch die Polizeiliche Beratungsstelle kommt kostenlos ins Haus und gibt eine unabhängige Einschätzung.

Der Beitrag lässt sich mitgestalten

Viele Versicherer honorieren Sicherungstechnik mit einem Nachlass oder verzichten bei zertifizierten Anlagen auf Selbstbehalte. Wer eine Alarmanlage mit Aufschaltung betreibt, sollte das melden. Umgekehrt gilt: Eine Sicherung, die im Vertrag steht, muss auch genutzt werden. Eine Alarmanlage, die seit einem Jahr nicht scharf geschaltet wird, kann eine Obliegenheitsverletzung sein.

Was der Kopf danach braucht

Ein Einbruch ist kein reiner Sachschaden. Viele Betroffene schlafen wochenlang schlecht, meiden das eigene Haus oder ziehen um. Zahlreiche Hausrattarife enthalten deshalb eine psychologische Erstbetreuung, meist einige Sitzungen über einen Servicepartner, dazu Hilfe bei der Wiederbeschaffung von Dokumenten und einen Handwerkerservice. Fragen Sie danach, wenn Sie den Schaden melden, denn diese Leistungen werden selten von allein angeboten.

Wir kennen die Lage in unserem Gebiet und schauen uns Ihre Situation vor Ort an, in Schwäbisch Hall ebenso wie in unserer Zweigstelle in Crailsheim. Weitere Themen für Haushalte finden Sie im Bereich Privatkunden.

Häufige Fragen

Fragen nach einem Einbruch

Muss ich wirklich die Polizei rufen?
Ja. Ohne polizeiliche Anzeige und Tagebuchnummer reguliert kein Versicherer einen Einbruchdiebstahl. Die Anzeige ist auch die Grundlage dafür, dass Ihre Sachen bei einer Kontrolle wiedererkannt werden.
Wie lange darf ich mit dem Aufräumen warten?
Bis die Spurensicherung fertig ist und Sie eigene Fotos gemacht haben. Danach dürfen Sie aufräumen und die Tür reparieren lassen, denn eine offene Tür würde den Schaden vergrößern. Heben Sie beschädigte Teile auf.
Was gilt, wenn ich im Urlaub war und es erst spät merke?
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis erlangen. Von da an gelten die Fristen. Sinnvoll ist, während längerer Abwesenheit jemanden nach dem Rechten sehen zu lassen, das entdeckt einen Einbruch früher.
Sind Sachen von Besuchern mitversichert?
Eigentum von Gästen ist in vielen Tarifen bis zu einem begrenzten Betrag eingeschlossen, wenn es sich zum Zeitpunkt des Einbruchs in der Wohnung befand. Für höhere Werte gilt der Hausrat des Gastes.
Steigt mein Beitrag nach einem Einbruch?
Der Beitrag hängt nicht vom einzelnen Schaden ab. Der Versicherer kann nach der Regulierung allerdings innerhalb eines Monats kündigen, ebenso wie Sie. In der Praxis geschieht das bei einem einzelnen Einbruch selten.

Vor dem Ernstfall die Grenzen im Vertrag kennen

Wir gehen Ihre Wertsachengrenzen, den Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit und die Serviceleistungen Ihres Tarifs durch. Danach wissen Sie genau, was im Fall der Fälle passiert.