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Betriebliche Unfallversicherung Schwäbisch Hall und Crailsheim
Stürzt Ihr Zimmerer am Samstag vom eigenen Gerüst, zahlt die Berufsgenossenschaft keinen Cent, und ein Umbau samt Verdienstausfall kostet die Familie schnell sechsstellig. Wir bauen eine Deckung, die rund um die Uhr gilt.
Das steckt in der Gruppenunfallversicherung
Die betriebliche Unfallversicherung, meist Gruppenunfallversicherung genannt, ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers: Sie versichert Ihre Belegschaft gegen die finanziellen Folgen von Unfällen, weltweit und 24 Stunden am Tag. Damit deckt sie genau den Bereich ab, in dem die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft nichts zahlt, denn die leistet nur bei Arbeitsunfall, Wegeunfall und anerkannter Berufskrankheit. Rund 70 Prozent aller Unfälle passieren aber in Freizeit und Haushalt. Kernstück ist die Invaliditätsleistung: Aus Gliedertaxe, Invaliditätsgrundsumme und Progression ergibt sich die Kapitalzahlung, bei Vollinvalidität sind das mit 500 Prozent Progression das Fünffache der Grundsumme. Sinnvoll ist ein Gruppenvertrag ab etwa drei bis fünf Beschäftigten, vor allem dort, wo körperlich gearbeitet wird.
Wo die Berufsgenossenschaft aufhört und der Betrieb allein dasteht
Ein Zimmerer aus dem Raum Bühlerzell hilft am Samstag beim Anbau seines Schwagers, rutscht vom Gerüst und behält eine dauerhaft eingeschränkte rechte Hand. Am Montag steht der Chef in der Werkstatt und muss zwei Dinge gleichzeitig regeln: den Auftragsbestand ohne seinen besten Mann und die Frage, was die Familie jetzt macht. Die Berufsgenossenschaft ist nicht zuständig, weil es eine private Tätigkeit war. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet ausschließlich bei Arbeitsunfällen, bei Wegeunfällen zwischen Wohnung und Betrieb und bei anerkannten Berufskrankheiten. Die DGUV hat für 2024 rund 754.660 meldepflichtige Arbeitsunfälle und 173.483 Wegeunfälle gezählt. Das ist ein kleiner Ausschnitt: Nach den Erhebungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ereignen sich rund 70 Prozent aller Unfälle in Freizeit und Haushalt.
Die Mechanik der Gruppenunfallversicherung ist überschaubar. Sie schließen als Betrieb einen Vertrag für eine definierte Gruppe ab, zum Beispiel für alle gewerblichen Mitarbeitenden, und legen die Summen fest. Bleibt nach einem Unfall dauerhaft etwas zurück, ermittelt ein Arzt den Invaliditätsgrad nach der Gliedertaxe: Der vollständige Verlust einer Hand steht dort je nach Bedingungswerk bei 55 Prozent, ein Bein bei 70 Prozent, ein Auge bei 50 Prozent, der Daumen bei 20 Prozent. Dieser Prozentsatz wird mit der Invaliditätsgrundsumme multipliziert, die Progression hebt die Leistung bei schweren Fällen zusätzlich an. Bei 100.000 Euro Grundsumme und 500 Prozent Progression stehen im Fall der Vollinvalidität 500.000 Euro zur Verfügung, bei 30 Prozent Invalidität dagegen 30.000 Euro. Eine Police, ein Beitrag, eine Ansprechperson.
Rechnen tut sich das überall dort, wo körperlich gearbeitet wird und wo der Ausfall einzelner Personen sofort spürbar ist. Ein Handwerksbetrieb mit zwölf Leuten, ein Pflegedienst mit Schichtplan, ein Familienbetrieb, in dem alles an zwei Köpfen hängt: In diesen Fällen ist die Gruppendeckung eine der günstigsten Sozialleistungen überhaupt, oft für einen zweistelligen Betrag je Kopf und Jahr. Weniger sinnvoll ist sie, wenn Ihre Belegschaft bereits durchgängig privat unfallversichert ist oder wenn Sie mit demselben Geld lieber die Lücke bei Berufsunfähigkeit schließen wollen, denn die entsteht in etwa neun von zehn Fällen durch Krankheit und nicht durch einen Unfall. Wir sagen das offen, statt Ihnen beides gleichzeitig zu verkaufen.
Warum Betriebe in der Region eine Gruppendeckung führen
Ein Unfall mit bleibenden Folgen verändert eine Familie innerhalb weniger Stunden. Ein barrierefreies Bad kostet je nach Grundriss 15.000 bis 30.000 Euro, ein Treppenlift 4.000 bis 12.000 Euro, ein umgerüstetes Fahrzeug mit Handbedienung schnell 10.000 Euro, und dazu kommt der Verdienstausfall des Partners, der die Betreuung übernimmt. Passiert der Unfall in der Freizeit, fängt keine gesetzliche Leistung diese Beträge auf. Betriebe mit einer Gruppenunfallversicherung können in dieser Lage innerhalb weniger Tage helfen, ohne dass eine Sammelaktion in der Belegschaft nötig wird oder der Chef aus der Privatkasse einspringt.
Der zweite Grund ist der Wettbewerb um Fachkräfte. Im Landkreis Schwäbisch Hall und im Ostalbkreis konkurrieren Maschinenbau, Metallverarbeitung, Pflege, Logistik und Handwerk um dieselben Bewerber, und beim Stundenlohn ist die Luft in vielen Berufen dünn. Eine Unfalldeckung, die auch am Wochenende beim Motorradfahren gilt, kostet je nach Tätigkeit und Summen häufig 30 bis 120 Euro je Kopf und Jahr und ist damit deutlich billiger als jede spürbare Lohnerhöhung. Sie lässt sich in zwei Sätzen erklären, sie wird zu Hause besprochen, und sie räumt eine Diskussion ab, die sonst nach jedem privaten Unfall aufkommt: ob der Betrieb etwas dazugibt oder nicht.
70 Prozent Lücke geschlossen
Die Berufsgenossenschaft deckt Arbeitsunfall und Wegeunfall. Nach den Zahlen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin passieren rund 70 Prozent aller Unfälle in Freizeit und Haushalt. Genau dort greift der Gruppenvertrag, weltweit und ohne Meldung einzelner Reisen.
Ab 30 Euro je Kopf und Jahr
Für kaufmännische Tätigkeiten liegen die Beiträge bei einer Grundsumme von 50.000 Euro oft im unteren zweistelligen Bereich je Person und Jahr. Selbst in der höheren Gefahrengruppe bleiben die meisten Betriebe unter 150 Euro. Das ist die günstigste Sozialleistung, die wir anbieten können.
Soforthilfe in Tagen statt Monaten
Die endgültige Invaliditätsleistung steht erst fest, wenn die Heilbehandlung abgeschlossen ist, das kann ein Jahr dauern. Die Soforthilfe fließt nach der Meldung schwerer Unfälle innerhalb weniger Tage, damit die Familie den Umbau angehen kann, bevor die Endabrechnung steht.
Argument im Bewerbungsgespräch
Zwischen Maschinenbau, Logistik und Pflege bewerben sich dieselben Leute bei drei Betrieben gleichzeitig. Eine Unfalldeckung für die ganze Belegschaft ist ein sichtbarer Unterschied, den man ohne Merkblatt erklären kann, anders als eine Zusage aus der Altersvorsorge.
20 Prozent statt individueller Lohnsteuer
Liegt das Bezugsrecht beim Mitarbeitenden, sind die Beiträge Arbeitslohn. Nach Paragraf 40b Absatz 3 EStG können Sie sie pauschal mit 20 Prozent versteuern, seit 2025 ohne den früheren Grenzbetrag von 100 Euro. Pauschal besteuerte Beiträge sind zudem sozialversicherungsfrei.
Eine Police statt 40 Einzelverträgen
Ob 8 oder 180 Mitarbeitende: Ein Vertrag, ein Beitrag, eine Rechnung. Bei unnamentlicher Versicherung nach Kopfzahl müssen Sie nicht einmal jeden Personalwechsel melden, wer neu anfängt ist automatisch dabei. Gesundheitsfragen gibt es im Kollektiv nicht.
Was die betriebliche Unfallversicherung leistet
Ein Unfall im Sinne der Bedingungen ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Aus diesem Ereignis leiten sich alle Bausteine ab. Herzstück ist die Invaliditätsleistung, und dabei entscheiden drei Größen: die Invaliditätsgrundsumme, die Gliedertaxe des jeweiligen Bedingungswerks und die Progression. Als Faustzahl empfehlen wir eine Grundsumme in Höhe von zwei bis drei Bruttojahresgehältern und eine Progression von mindestens 350 Prozent, weil der Bedarf erst bei schweren Beeinträchtigungen wirklich explodiert. Alles Weitere legen Sie nach Branche und Belegschaft fest: eine Unfallrente für den dauerhaften Bedarf, Krankenhaustagegeld für die Akutphase, Bergungskosten für Unfälle im Gebirge und kosmetische Operationen für sichtbare Schäden.
Das ist abgesichert
- Invaliditätsleistung nach der Gliedertaxe, also Grundsumme mal Invaliditätsgrad, auf Wunsch mit Progression bis 500 Prozent
- Unfallrente als lebenslange monatliche Zahlung ab einem vereinbarten Invaliditätsgrad, üblich sind 50 Prozent als Schwelle
- Übergangsleistung bei einer erheblichen Beeinträchtigung, die nach sechs Monaten noch anhält, ausgezahlt lange vor der endgültigen Invaliditätsfeststellung
- Todesfallleistung an die Hinterbliebenen, entscheidend bei Familien mit laufender Baufinanzierung
- Krankenhaustagegeld für jeden Tag stationärer Behandlung nach einem Unfall, oft ergänzt um Genesungsgeld für dieselbe Anzahl Tage
- Bergungs- und Rettungskosten bis zu einer vereinbarten Summe, ein Hubschraubereinsatz in den Alpen liegt schnell bei mehreren tausend Euro
- Kosten kosmetischer Operationen nach Unfällen, etwa bei Narben im Gesicht oder bei Zahnverlust nach einem Sturz
- Reha-Beihilfe und Reha-Management mit persönlicher Fallbegleitung, Hilfsmitteln und Beratung zum barrierefreien Umbau
- Soforthilfe kurz nach schweren Unfällen, damit die Familie nicht auf die Endabrechnung nach abgeschlossener Heilbehandlung warten muss
Das ist nicht abgesichert
- Krankheiten und Verschleiß ohne Unfallereignis, etwa ein Bandscheibenvorfall nach jahrelanger Belastung oder ein Herzinfarkt am Steuer
- Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen, insbesondere durch Alkohol oder Drogen, viele Bedingungen nennen dafür eine feste Promillegrenze
- Vorsätzlich herbeigeführte Gesundheitsschäden und Unfälle bei der Begehung einer Straftat
- Schäden aus Rennveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen und aus einzelnen als besonders gefährlich eingestuften Tätigkeiten, etwa Fallschirmspringen je nach Bedingungswerk
- Der Anteil an den Unfallfolgen, der auf Vorerkrankungen entfällt: Ab einem Mitwirkungsanteil von meist 25 Prozent wird gekürzt, gute Deckungen heben diese Schwelle an oder verzichten ganz darauf
- Verdienstausfall und laufendes Gehalt, denn die Unfallversicherung zahlt vereinbarte Summen und ersetzt kein Einkommen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfälle infolge von Kriegsereignissen und Kernenergie
Was kostet eine betriebliche Unfallversicherung?
Einen Einheitspreis gibt es nicht, weil der Beitrag aus drei Größen entsteht: den vereinbarten Summen, der Zahl der versicherten Personen und der Gefahrengruppe. Versicherer teilen Tätigkeiten grob in zwei Gruppen ein, überwiegend kaufmännisch und überwiegend körperlich. Für dieselbe Grundsumme zahlt ein Dachdeckerbetrieb ein Mehrfaches dessen, was ein Planungsbüro zahlt. In der Praxis planen Betriebe in der Region mit 30 bis 120 Euro je Kopf und Jahr für eine Invaliditätsgrundsumme von 50.000 Euro mit Progression. Alter und Gesundheitszustand der Belegschaft spielen anders als in der Krankenversicherung keine Rolle, weil das Unfallereignis versichert ist und nicht die Person. Gesundheitsfragen gibt es im Gruppenvertrag deshalb nicht.
Nach unten drücken den Beitrag vor allem vier Hebel: eine unnamentliche Versicherung nach Kopfzahl statt einer namentlichen Liste, eine klar abgegrenzte und möglichst große Gruppe, der Verzicht auf Bausteine, die im konkreten Betrieb selten greifen, und die jährliche statt monatlicher Zahlweise. Nach oben treiben ihn die Unfallrente, die als lebenslange Leistung am teuersten kalkuliert wird, hohe Summen für namentlich benannte Schlüsselpersonen, der Einschluss von Freizeitrisiken wie Motorsport und ein niedriger oder ausgeschlossener Mitwirkungsanteil. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst legen wir fest, welche Summe im Ernstfall wirklich etwas bewirkt, dann suchen wir den Beitrag dazu. Umgekehrt entsteht eine Police, die zwar günstig ist, im Schadenfall aber niemandem hilft.
Invaliditätsgrundsumme
Der stärkste Hebel und die wichtigste Entscheidung. Der Beitrag steigt weitgehend proportional mit der Summe. Als Orientierung nehmen wir zwei bis drei Bruttojahresgehälter, weil eine Grundsumme von 25.000 Euro bei 40 Prozent Invalidität nur 10.000 Euro auszahlt und damit nicht einmal ein barrierefreies Bad finanziert.
Progression
Die Progression kostet weniger, als die meisten erwarten, und wirkt genau dort, wo der Bedarf explodiert. Der Sprung von 225 auf 350 Prozent schlägt im Beitrag moderat zu Buche, verdoppelt aber die Leistung bei einer schweren Beeinträchtigung. Unter 350 Prozent gehen wir ungern, 500 Prozent rechnen wir immer parallel.
Gefahrengruppe und Tätigkeit
Der Versicherer unterscheidet zwischen überwiegend kaufmännischer und überwiegend körperlicher Arbeit. Zwischen beiden Gruppen liegt bei gleicher Summe oft der Faktor zwei bis drei. Deshalb staffeln wir größere Betriebe nach Bereichen, statt die ganze Belegschaft pauschal in die teurere Gruppe zu legen.
Personenkreis und Meldeform
Unnamentlich nach Kopfzahl ist günstiger und verwaltungsärmer als eine namentliche Liste, weil kein Personalwechsel gemeldet werden muss. Eine große, sachlich abgegrenzte Gruppe verteilt das Risiko besser als eine Auswahl weniger Personen. Ab etwa drei bis fünf Versicherten ist ein Gruppenvertrag möglich.
Zusatzbausteine
Die Unfallrente ist der teuerste Baustein, weil sie lebenslang läuft. Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übergangsleistung, Bergungskosten und kosmetische Operationen kosten dagegen jeweils wenig und werden oft im Paket gebucht. Wir zeigen die Einzelpreise, damit Sie sehen, was Sie streichen können.
Zahlweise und Bündelung
Jährliche Zahlweise ist günstiger als monatliche, der Unterschied liegt meist im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Wer Unfall, betriebliche Krankenversicherung und Altersvorsorge in einem Versorgungspaket bündelt, verhandelt aus einer besseren Position und braucht nur einen Ansprechpartner für alle drei Verträge.
Drei Ausbaustufen für Ihren Betrieb
Die Summen legen wir gemeinsam fest. Die folgenden Stufen zeigen, wie Gruppenverträge in der Region typischerweise aufgebaut sind, vom schlanken Grundschutz bis zur Deckung für Schlüsselpersonen.
Grundschutz
Für Betriebe mit 3 bis 30 Beschäftigten, die zum ersten Mal etwas anbieten
- Invaliditätsgrundsumme ab 50.000 Euro für alle Mitarbeitenden
- Progression von mindestens 350 Prozent bereits enthalten, damit schwere Fälle nicht untergehen
- Todesfallleistung für die Hinterbliebenen
- Weltweiter Schutz 24 Stunden am Tag, auch in Freizeit, Urlaub und Ehrenamt
- Unnamentliche Versicherung nach Kopfzahl, kein Personalwechsel zu melden
- Ein Vertrag, ein Beitrag, eine feste Ansprechperson in der Agentur
Komfort
Der Standard für Handwerk, Produktion und Pflege ab etwa 20 Beschäftigten
- Invaliditätsgrundsumme von 100.000 Euro und mehr, mit 500 Prozent Progression bis zu 500.000 Euro im Vollinvaliditätsfall
- Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent, lebenslang gezahlt
- Übergangsleistung nach sechs Monaten anhaltender Beeinträchtigung
- Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld für die Akutphase
- Bergungskosten, kosmetische Operationen und Reha-Beihilfe
- Reha-Management mit persönlicher Fallbegleitung und Soforthilfe nach schweren Unfällen
- Staffelung nach Gruppen, etwa Werkstatt, Montage und Verwaltung, mit unterschiedlichen Summen
Premium
Für Geschäftsführung, Meister und Schlüsselpersonen in Familienbetrieben
- Hohe Summen für namentlich benannte Personen, oft 500.000 Euro Grundsumme und mehr
- Unfallrente und Kapitalleistung kombiniert, damit sofortiger und dauerhafter Bedarf getrennt gedeckt sind
- Mitwirkungsanteil bei Vorerkrankungen angehoben oder ganz ausgeschlossen
- Einschluss mitarbeitender Familienangehöriger, die über die Berufsgenossenschaft oft gar nicht geschützt sind
- Serviceleistungen im Haushalt nach einem Unfall, etwa Menüservice und Reinigung
- Jährlicher Vertragscheck mit Anpassung an neue Belegschaftsgrößen und Gehaltsentwicklung
Die Darstellung ist eine Orientierung. Welche Bausteine sinnvoll sind, klären wir im Gespräch anhand Ihrer Situation. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Abgrenzung zu anderen Policen
Damit Sie nicht doppelt zahlen und nicht an der falschen Stelle eine Lücke haben.
Für welche Betriebe sich das besonders lohnt
Grundsätzlich passt eine Gruppenunfallversicherung in jeden Betrieb, weil Freizeitunfälle in jeder Branche vorkommen. Besonders deutlich ist der Nutzen dort, wo körperlich gearbeitet wird, wo die Belegschaft viel unterwegs ist oder wo einzelne Personen so wichtig sind, dass ihr Ausfall den Betrieb bremst.
Handwerk und Bau
Zimmerei, Dachdeckerei, Elektro, Sanitär: Wer beruflich auf Leitern und Gerüsten steht, tut das oft auch privat am eigenen Haus, und genau dann greift die Berufsgenossenschaft nicht. Für Betriebe zwischen Gaildorf, Mainhardt und Bühlertann ist das kein Randthema, sondern der häufigste Schadenfall, den wir sehen.
Produktion und Metallverarbeitung
In den Werkshallen rund um Schwäbisch Hall und Crailsheim arbeiten eingespielte Teams an teuren Maschinen. Ein Facharbeiter mit dauerhaft eingeschränkter Hand steht in der Gliedertaxe bei etwa 55 Prozent, aus 100.000 Euro Grundsumme werden dann 55.000 Euro. Für die Familie ist das der Unterschied zwischen Umbau und Umzug.
Außendienst, Logistik und Montage
Wer täglich auf A6 und A7 unterwegs ist oder beim Kunden montiert, hat ein anderes Risikoprofil als das Büro. Der weltweite Schutz gilt auch auf Montagereisen und im Auslandseinsatz, ohne dass Sie einzelne Reisen melden. Bergungskosten sind dabei der Baustein, der bei Auslandsunfällen zuerst gebraucht wird.
Pflege und Gesundheitswirtschaft
Pflegedienste und Einrichtungen im Landkreis Schwäbisch Hall und im Ostalbkreis kämpfen um jede Fachkraft. Eine Unfalldeckung für alle Mitarbeitenden kostet bei kaufmännischer und pflegerischer Tätigkeit meist einen niedrigen zweistelligen Betrag im Jahr und wird im Vorstellungsgespräch sofort verstanden.
Landwirtschaft und Agrarhandel
Zwischen Blaufelden, Rot am See und Schrozberg sind Betrieb und Familie oft dieselbe Einheit. Maschinen, Tiere und lange Arbeitstage bringen ein hohes Unfallrisiko mit, das nicht am Hoftor endet. Mitarbeitende Ehepartner und Kinder lassen sich ausdrücklich in den Vertrag aufnehmen, auch wenn sie nicht auf der Lohnliste stehen.
Betriebe mit Schlüsselpersonen
In vielen Familienunternehmen hängt der Betrieb an zwei oder drei Köpfen, und Gesellschafter-Geschäftsführer sind über die Berufsgenossenschaft oft gar nicht oder nur eingeschränkt geschützt. Für diese Personen vereinbaren wir namentlich hohe Summen, während die übrige Belegschaft unnamentlich mit einer Grundsumme mitläuft.
Aus der Praxis
Drei Situationen, wie sie in der Region tatsächlich vorkommen, mit realistischen Größenordnungen. Namen nennen wir nicht.
Schwerer Sturz eines Betriebsleiters
Der technische Leiter eines Metallbaubetriebs bei Ilshofen stürzt beim Mountainbiken und ist dauerhaft auf Hilfe angewiesen. Der Invaliditätsgrad liegt weit über der Progressionsschwelle, zusätzlich greift die vereinbarte Unfallrente. Innerhalb weniger Tage nach der Meldung fließt eine Soforthilfe, mit der die Familie das Erdgeschoss umbauen lässt, lange bevor die Endabrechnung steht. Die Berufsgenossenschaft ist nicht zuständig, weil es eine private Fahrt war. Ohne den Gruppenvertrag hätte die Familie das Haus verkaufen müssen.
circa 310.000 Euro zuzüglich monatlicher RenteSturz vom Gerüst am Samstag
Ein 41 Jahre alter Zimmerer aus dem Raum Bühlerzell hilft am Wochenende beim Anbau seines Schwagers und stürzt vom Gerüst. Es bleibt eine dauerhafte Bewegungseinschränkung des rechten Arms, die Gliedertaxe ergibt einen Invaliditätsgrad im mittleren Bereich. Weil es eine private Tätigkeit war, zahlt die Berufsgenossenschaft nichts. Aus der Gruppenunfallversicherung des Arbeitgebers fließt eine Kapitalleistung, mit der die Familie einen erheblichen Teil der Baufinanzierung zurückführt.
circa 68.000 EuroVerkehrsunfall auf dem Weg in den Urlaub
Eine Produktionsmitarbeiterin aus Satteldorf verunglückt mit dem Auto auf der Fahrt in den Sommerurlaub. Nach zwei Wochen Klinik in Crailsheim folgen mehrere Wochen Reha, es bleibt eine Beeinträchtigung des Sprunggelenks. Neben der Invaliditätsleistung zahlt der Vertrag Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld, das Reha-Management organisiert die Anpassung des häuslichen Umfelds. Ohne den Vertrag wäre nur die Krankenkasse geblieben, die für die dauerhafte Beeinträchtigung nichts leistet.
circa 24.000 EuroDie fünf Fehler, die uns am häufigsten begegnen
Was uns immer wieder begegnet, und was es kostet, wenn niemand hinschaut.
Die Grundsumme ist zu niedrig
Ein Betrieb versichert 25.000 Euro Grundsumme ohne Progression, weil das im Angebot am günstigsten aussah. Bei 40 Prozent Invalidität werden daraus 10.000 Euro, und damit ist nicht einmal ein barrierefreies Bad bezahlt, das je nach Grundriss 15.000 bis 30.000 Euro kostet. Wir rechnen die Summe deshalb aus zwei bis drei Bruttojahresgehältern und zeigen daneben, was bei 20, 40 und 100 Prozent Invalidität tatsächlich ausgezahlt wird.
Das Bezugsrecht ist nicht geklärt
Liegt das Bezugsrecht beim Unternehmen, ist die Beitragszahlung kein Arbeitslohn, dafür fließt die Leistung zunächst an den Betrieb und wird bei Weiterleitung steuerpflichtig. Kann der Mitarbeitende die Rechte selbst ausüben, sind bereits die Beiträge Arbeitslohn. Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze hilft hier nicht, weil sie bei Gruppenverträgen ausgeschlossen ist. Wir halten das vor Vertragsbeginn schriftlich fest, statt es bei der Lohnsteueraußenprüfung zu klären.
Die Gliedertaxe wird nicht verglichen
Zwei Angebote mit derselben Grundsumme können sich in der Leistung um ein Drittel unterscheiden, weil die Gliedertaxe unterschiedliche Prozentsätze ansetzt. Besonders auffällig ist das bei Daumen, Zeigefinger, Hand und Auge, also genau bei den Verletzungen, die in Werkstätten passieren. Wir legen die Tabellen nebeneinander und rechnen einen typischen Schaden Ihres Betriebs durch, statt nur Beiträge zu vergleichen.
Der Mitwirkungsanteil bleibt unbeachtet
Hat eine Vorerkrankung die Unfallfolgen mit verstärkt, kürzen viele Bedingungen ab einem Mitwirkungsanteil von 25 Prozent. Bei einer Belegschaft mit Durchschnittsalter über 50 ist das kein Randfall, sondern der häufigste Streitpunkt in der Leistungsprüfung. Gute Deckungen heben die Schwelle auf 50 Prozent an oder verzichten ganz auf die Kürzung. Der Aufpreis dafür ist gering, die Wirkung im Schadenfall groß.
Fristen nach dem Unfall verstreichen
Die Invalidität muss in den meisten Bedingungen innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden, einzelne Werke nennen längere Fristen. Wer erst nach zwei Jahren merkt, dass etwas zurückbleibt, steht ohne Leistung da. Deshalb bitten wir darum, jeden Unfall zu melden, auch den scheinbar harmlosen, und übernehmen die Fristenkontrolle.
So gehen wir vor
Bestandsaufnahme im Betrieb
Wir schauen uns Tätigkeiten, Belegschaftsstruktur, Gehaltsniveau und bestehende Zusagen an. Oft gibt es schon Bausteine aus der Altersvorsorge oder alte Einzelverträge, die wir mitdenken, damit sich nichts doppelt.
Summen und Personengruppen festlegen
Sie entscheiden, wer versichert wird und mit welchen Summen. Wir rechnen zwei Varianten parallel, meist 50.000 und 100.000 Euro Grundsumme mit 350 und 500 Prozent Progression, damit Sie den Sprung im Beitrag und in der Leistung sehen.
Steuerliche Abstimmung
Bezugsrecht, Lohnsteuer und die Pauschalierung mit 20 Prozent nach Paragraf 40b Absatz 3 EStG klären wir vor Vertragsbeginn mit Ihrer Steuerkanzlei und halten die Gruppenabgrenzung schriftlich fest.
Einführung und Betreuung
Sie bekommen Unterlagen für die Belegschaft und eine feste Ansprechperson. Im Schadenfall melden Sie sich direkt bei uns, wir übernehmen die Abwicklung mit der Allianz und behalten die 15-Monats-Frist im Blick.
Ihre Ansprechpartner für Betriebe in Hohenlohe und an der Ostalb
Unsere Agentur mit Standorten in Schwäbisch Hall und Crailsheim betreut Betriebe im gesamten Landkreis Schwäbisch Hall und weit darüber hinaus. Wir sind regelmäßig bei Kunden in Gaildorf, Ilshofen, Vellberg, Kirchberg an der Jagst, Gerabronn, Langenburg, Schrozberg, Blaufelden, Rot am See, Satteldorf, Wallhausen, Frankenhardt, Mainhardt, Michelbach an der Bilz, Michelfeld, Rosengarten, Untermünkheim, Braunsbach, Wolpertshausen, Bühlertann, Obersontheim und Oberrot. Auch Richtung Künzelsau, Öhringen, Ellwangen, Aalen, Heilbronn und Backnang haben wir Firmenkunden, die wir vor Ort besuchen. Für eine Betriebsversammlung kommen wir auch um sechs Uhr in die Frühschicht, wenn das der einzige Termin ist, an dem Ihre Leute vollzählig sind.
Der Vorteil einer festen Ansprechperson zeigt sich, wenn es konkret wird: Wenn nach einem Unfall am Wochenende am Montagmorgen jemand ans Telefon geht, der den Vertrag kennt, und wenn die 15-Monats-Frist für die ärztliche Feststellung nicht verstreicht, weil sie jemand im Kalender hat. Sie erreichen uns unter 0791 94093050 oder per E-Mail an caeiro.hartmann@allianz.de. Für Sachversicherung im Firmenbereich ist Oliver Hartmann Ihr Ansprechpartner, für Firmenkunden Sebastian Hopf, im Bereich Vorsorge Dario Caeiro. Den Allianz Schaden-Direktruf erreichen Sie rund um die Uhr unter 0800 11 22 33 44.
Was uns am häufigsten gefragt wird
Was kostet eine betriebliche Unfallversicherung pro Mitarbeiter?
Ist eine betriebliche Unfallversicherung Pflicht?
Wir zahlen doch schon an die Berufsgenossenschaft. Brauche ich das wirklich?
Was zahlt die Unfallversicherung nicht?
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung?
Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wie funktioniert die Gliedertaxe?
Was bringt die Progression?
Wie hoch sollte die Invaliditätsgrundsumme sein?
Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?
Wer bekommt die Leistung, der Betrieb oder der Mitarbeitende?
Was passiert im Schadenfall und wie schnell wird gezahlt?
Ab wann lohnt sich ein Gruppenvertrag?
Wie kündige oder wechsle ich einen bestehenden Gruppenvertrag?
Was passiert, wenn ein Mitarbeitender den Betrieb verlässt?
Das wird oft gemeinsam abgeschlossen
Betriebliche Krankenversicherung
Gesundheitsbudget für Ihre Mitarbeitenden, steuerlich attraktiv und ein starkes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte.
Mehr erfahrenBetriebliche Altersvorsorge
Entgeltumwandlung, Zuschusspflicht und Durchführungswege sauber aufgesetzt, für Betriebe jeder Größe.
Mehr erfahrenBetriebliche Haftpflichtversicherung
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Mehr erfahrenPrivate Unfallversicherung
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Mehr erfahrenBetriebliche Rechtsschutzversicherung
Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht ohne Kostenrisiko durchsetzen.
Mehr erfahrenGruppenunfallversicherung für Ihren Betrieb prüfen lassen
Ein erstes Gespräch dauert eine Stunde, kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Danach haben Sie eine schriftliche Übersicht mit zwei durchgerechneten Varianten, einer Beispielrechnung aus Ihrer eigenen Gliedertaxe und der Antwort, wie das Bezugsrecht steuerlich am besten geregelt wird. Rufen Sie uns unter 0791 94093050 an oder schreiben Sie an caeiro.hartmann@allianz.de.
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0800 11 22 33 44Was Betriebe zum Unfallschutz wissen sollten
Wo die Berufsgenossenschaft aufhört, wie eine Invaliditätsleistung berechnet wird und was sonst noch dazugehört.
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Welche Unfälle die Berufsgenossenschaft nicht abdeckt und wo der Betrieb selbst nachlegen muss.
Beitrag lesenGliedertaxe und Invaliditätsgrad
Wie aus einem Dauerschaden ein Prozentsatz und daraus die Auszahlungssumme wird.
Beitrag lesenBetriebliche Krankenversicherung
Der zweite Baustein, mit dem Arbeitgeber die Gesundheit ihrer Belegschaft unterstützen.
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