Start / Firmenkunden / Betriebliche Unfallversicherung

Betriebliche Unfallversicherung

Betriebliche Unfallversicherung Schwäbisch Hall und Crailsheim

Stürzt Ihr Zimmerer am Samstag vom eigenen Gerüst, zahlt die Berufsgenossenschaft keinen Cent, und ein Umbau samt Verdienstausfall kostet die Familie schnell sechsstellig. Wir bauen eine Deckung, die rund um die Uhr gilt.

Weltweit 24 Stunden am TagAuch in der FreizeitPauschal 20 Prozent versteuerbar

Das steckt in der Gruppenunfallversicherung

Rund um die UhrBetrieb, Arbeitsweg, Feierabend, Urlaub und Ehrenamt. Rund 70 Prozent aller Unfälle passieren in Freizeit und Haushalt.
Für das ganze TeamNamentlich, unnamentlich nach Kopfzahl oder nach Gruppen gestaffelt, ab etwa drei versicherten Personen.
InvaliditätsleistungGrundsumme mal Invaliditätsgrad aus der Gliedertaxe, bei 500 Prozent Progression aus 100.000 Euro bis zu 500.000 Euro.
Reha-ManagementPersönliche Fallbegleitung, Hilfsmittel und Umbauberatung. Eine Soforthilfe fließt oft schon wenige Tage nach der Meldung.
Termin vereinbaren
AllianzDeutschlands größter Versicherer
7 Spezialistenfür Firmen, Gesundheit und Vorsorge
2 StandorteSchwäbisch Hall und Crailsheim
5,0 von 5Bewertung unserer Kunden bei Google
Kurz gefasst

Die betriebliche Unfallversicherung, meist Gruppenunfallversicherung genannt, ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers: Sie versichert Ihre Belegschaft gegen die finanziellen Folgen von Unfällen, weltweit und 24 Stunden am Tag. Damit deckt sie genau den Bereich ab, in dem die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft nichts zahlt, denn die leistet nur bei Arbeitsunfall, Wegeunfall und anerkannter Berufskrankheit. Rund 70 Prozent aller Unfälle passieren aber in Freizeit und Haushalt. Kernstück ist die Invaliditätsleistung: Aus Gliedertaxe, Invaliditätsgrundsumme und Progression ergibt sich die Kapitalzahlung, bei Vollinvalidität sind das mit 500 Prozent Progression das Fünffache der Grundsumme. Sinnvoll ist ein Gruppenvertrag ab etwa drei bis fünf Beschäftigten, vor allem dort, wo körperlich gearbeitet wird.

Überblick

Wo die Berufsgenossenschaft aufhört und der Betrieb allein dasteht

Ein Zimmerer aus dem Raum Bühlerzell hilft am Samstag beim Anbau seines Schwagers, rutscht vom Gerüst und behält eine dauerhaft eingeschränkte rechte Hand. Am Montag steht der Chef in der Werkstatt und muss zwei Dinge gleichzeitig regeln: den Auftragsbestand ohne seinen besten Mann und die Frage, was die Familie jetzt macht. Die Berufsgenossenschaft ist nicht zuständig, weil es eine private Tätigkeit war. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet ausschließlich bei Arbeitsunfällen, bei Wegeunfällen zwischen Wohnung und Betrieb und bei anerkannten Berufskrankheiten. Die DGUV hat für 2024 rund 754.660 meldepflichtige Arbeitsunfälle und 173.483 Wegeunfälle gezählt. Das ist ein kleiner Ausschnitt: Nach den Erhebungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ereignen sich rund 70 Prozent aller Unfälle in Freizeit und Haushalt.

Die Mechanik der Gruppenunfallversicherung ist überschaubar. Sie schließen als Betrieb einen Vertrag für eine definierte Gruppe ab, zum Beispiel für alle gewerblichen Mitarbeitenden, und legen die Summen fest. Bleibt nach einem Unfall dauerhaft etwas zurück, ermittelt ein Arzt den Invaliditätsgrad nach der Gliedertaxe: Der vollständige Verlust einer Hand steht dort je nach Bedingungswerk bei 55 Prozent, ein Bein bei 70 Prozent, ein Auge bei 50 Prozent, der Daumen bei 20 Prozent. Dieser Prozentsatz wird mit der Invaliditätsgrundsumme multipliziert, die Progression hebt die Leistung bei schweren Fällen zusätzlich an. Bei 100.000 Euro Grundsumme und 500 Prozent Progression stehen im Fall der Vollinvalidität 500.000 Euro zur Verfügung, bei 30 Prozent Invalidität dagegen 30.000 Euro. Eine Police, ein Beitrag, eine Ansprechperson.

Rechnen tut sich das überall dort, wo körperlich gearbeitet wird und wo der Ausfall einzelner Personen sofort spürbar ist. Ein Handwerksbetrieb mit zwölf Leuten, ein Pflegedienst mit Schichtplan, ein Familienbetrieb, in dem alles an zwei Köpfen hängt: In diesen Fällen ist die Gruppendeckung eine der günstigsten Sozialleistungen überhaupt, oft für einen zweistelligen Betrag je Kopf und Jahr. Weniger sinnvoll ist sie, wenn Ihre Belegschaft bereits durchgängig privat unfallversichert ist oder wenn Sie mit demselben Geld lieber die Lücke bei Berufsunfähigkeit schließen wollen, denn die entsteht in etwa neun von zehn Fällen durch Krankheit und nicht durch einen Unfall. Wir sagen das offen, statt Ihnen beides gleichzeitig zu verkaufen.

Warum

Warum Betriebe in der Region eine Gruppendeckung führen

Ein Unfall mit bleibenden Folgen verändert eine Familie innerhalb weniger Stunden. Ein barrierefreies Bad kostet je nach Grundriss 15.000 bis 30.000 Euro, ein Treppenlift 4.000 bis 12.000 Euro, ein umgerüstetes Fahrzeug mit Handbedienung schnell 10.000 Euro, und dazu kommt der Verdienstausfall des Partners, der die Betreuung übernimmt. Passiert der Unfall in der Freizeit, fängt keine gesetzliche Leistung diese Beträge auf. Betriebe mit einer Gruppenunfallversicherung können in dieser Lage innerhalb weniger Tage helfen, ohne dass eine Sammelaktion in der Belegschaft nötig wird oder der Chef aus der Privatkasse einspringt.

Der zweite Grund ist der Wettbewerb um Fachkräfte. Im Landkreis Schwäbisch Hall und im Ostalbkreis konkurrieren Maschinenbau, Metallverarbeitung, Pflege, Logistik und Handwerk um dieselben Bewerber, und beim Stundenlohn ist die Luft in vielen Berufen dünn. Eine Unfalldeckung, die auch am Wochenende beim Motorradfahren gilt, kostet je nach Tätigkeit und Summen häufig 30 bis 120 Euro je Kopf und Jahr und ist damit deutlich billiger als jede spürbare Lohnerhöhung. Sie lässt sich in zwei Sätzen erklären, sie wird zu Hause besprochen, und sie räumt eine Diskussion ab, die sonst nach jedem privaten Unfall aufkommt: ob der Betrieb etwas dazugibt oder nicht.

70 Prozent Lücke geschlossen

Die Berufsgenossenschaft deckt Arbeitsunfall und Wegeunfall. Nach den Zahlen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin passieren rund 70 Prozent aller Unfälle in Freizeit und Haushalt. Genau dort greift der Gruppenvertrag, weltweit und ohne Meldung einzelner Reisen.

Ab 30 Euro je Kopf und Jahr

Für kaufmännische Tätigkeiten liegen die Beiträge bei einer Grundsumme von 50.000 Euro oft im unteren zweistelligen Bereich je Person und Jahr. Selbst in der höheren Gefahrengruppe bleiben die meisten Betriebe unter 150 Euro. Das ist die günstigste Sozialleistung, die wir anbieten können.

Soforthilfe in Tagen statt Monaten

Die endgültige Invaliditätsleistung steht erst fest, wenn die Heilbehandlung abgeschlossen ist, das kann ein Jahr dauern. Die Soforthilfe fließt nach der Meldung schwerer Unfälle innerhalb weniger Tage, damit die Familie den Umbau angehen kann, bevor die Endabrechnung steht.

Argument im Bewerbungsgespräch

Zwischen Maschinenbau, Logistik und Pflege bewerben sich dieselben Leute bei drei Betrieben gleichzeitig. Eine Unfalldeckung für die ganze Belegschaft ist ein sichtbarer Unterschied, den man ohne Merkblatt erklären kann, anders als eine Zusage aus der Altersvorsorge.

20 Prozent statt individueller Lohnsteuer

Liegt das Bezugsrecht beim Mitarbeitenden, sind die Beiträge Arbeitslohn. Nach Paragraf 40b Absatz 3 EStG können Sie sie pauschal mit 20 Prozent versteuern, seit 2025 ohne den früheren Grenzbetrag von 100 Euro. Pauschal besteuerte Beiträge sind zudem sozialversicherungsfrei.

Eine Police statt 40 Einzelverträgen

Ob 8 oder 180 Mitarbeitende: Ein Vertrag, ein Beitrag, eine Rechnung. Bei unnamentlicher Versicherung nach Kopfzahl müssen Sie nicht einmal jeden Personalwechsel melden, wer neu anfängt ist automatisch dabei. Gesundheitsfragen gibt es im Kollektiv nicht.

Leistungen

Was die betriebliche Unfallversicherung leistet

Ein Unfall im Sinne der Bedingungen ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Aus diesem Ereignis leiten sich alle Bausteine ab. Herzstück ist die Invaliditätsleistung, und dabei entscheiden drei Größen: die Invaliditätsgrundsumme, die Gliedertaxe des jeweiligen Bedingungswerks und die Progression. Als Faustzahl empfehlen wir eine Grundsumme in Höhe von zwei bis drei Bruttojahresgehältern und eine Progression von mindestens 350 Prozent, weil der Bedarf erst bei schweren Beeinträchtigungen wirklich explodiert. Alles Weitere legen Sie nach Branche und Belegschaft fest: eine Unfallrente für den dauerhaften Bedarf, Krankenhaustagegeld für die Akutphase, Bergungskosten für Unfälle im Gebirge und kosmetische Operationen für sichtbare Schäden.

Das ist abgesichert

  • Invaliditätsleistung nach der Gliedertaxe, also Grundsumme mal Invaliditätsgrad, auf Wunsch mit Progression bis 500 Prozent
  • Unfallrente als lebenslange monatliche Zahlung ab einem vereinbarten Invaliditätsgrad, üblich sind 50 Prozent als Schwelle
  • Übergangsleistung bei einer erheblichen Beeinträchtigung, die nach sechs Monaten noch anhält, ausgezahlt lange vor der endgültigen Invaliditätsfeststellung
  • Todesfallleistung an die Hinterbliebenen, entscheidend bei Familien mit laufender Baufinanzierung
  • Krankenhaustagegeld für jeden Tag stationärer Behandlung nach einem Unfall, oft ergänzt um Genesungsgeld für dieselbe Anzahl Tage
  • Bergungs- und Rettungskosten bis zu einer vereinbarten Summe, ein Hubschraubereinsatz in den Alpen liegt schnell bei mehreren tausend Euro
  • Kosten kosmetischer Operationen nach Unfällen, etwa bei Narben im Gesicht oder bei Zahnverlust nach einem Sturz
  • Reha-Beihilfe und Reha-Management mit persönlicher Fallbegleitung, Hilfsmitteln und Beratung zum barrierefreien Umbau
  • Soforthilfe kurz nach schweren Unfällen, damit die Familie nicht auf die Endabrechnung nach abgeschlossener Heilbehandlung warten muss

Das ist nicht abgesichert

  • Krankheiten und Verschleiß ohne Unfallereignis, etwa ein Bandscheibenvorfall nach jahrelanger Belastung oder ein Herzinfarkt am Steuer
  • Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen, insbesondere durch Alkohol oder Drogen, viele Bedingungen nennen dafür eine feste Promillegrenze
  • Vorsätzlich herbeigeführte Gesundheitsschäden und Unfälle bei der Begehung einer Straftat
  • Schäden aus Rennveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen und aus einzelnen als besonders gefährlich eingestuften Tätigkeiten, etwa Fallschirmspringen je nach Bedingungswerk
  • Der Anteil an den Unfallfolgen, der auf Vorerkrankungen entfällt: Ab einem Mitwirkungsanteil von meist 25 Prozent wird gekürzt, gute Deckungen heben diese Schwelle an oder verzichten ganz darauf
  • Verdienstausfall und laufendes Gehalt, denn die Unfallversicherung zahlt vereinbarte Summen und ersetzt kein Einkommen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfälle infolge von Kriegsereignissen und Kernenergie
Beitrag

Was kostet eine betriebliche Unfallversicherung?

Einen Einheitspreis gibt es nicht, weil der Beitrag aus drei Größen entsteht: den vereinbarten Summen, der Zahl der versicherten Personen und der Gefahrengruppe. Versicherer teilen Tätigkeiten grob in zwei Gruppen ein, überwiegend kaufmännisch und überwiegend körperlich. Für dieselbe Grundsumme zahlt ein Dachdeckerbetrieb ein Mehrfaches dessen, was ein Planungsbüro zahlt. In der Praxis planen Betriebe in der Region mit 30 bis 120 Euro je Kopf und Jahr für eine Invaliditätsgrundsumme von 50.000 Euro mit Progression. Alter und Gesundheitszustand der Belegschaft spielen anders als in der Krankenversicherung keine Rolle, weil das Unfallereignis versichert ist und nicht die Person. Gesundheitsfragen gibt es im Gruppenvertrag deshalb nicht.

Nach unten drücken den Beitrag vor allem vier Hebel: eine unnamentliche Versicherung nach Kopfzahl statt einer namentlichen Liste, eine klar abgegrenzte und möglichst große Gruppe, der Verzicht auf Bausteine, die im konkreten Betrieb selten greifen, und die jährliche statt monatlicher Zahlweise. Nach oben treiben ihn die Unfallrente, die als lebenslange Leistung am teuersten kalkuliert wird, hohe Summen für namentlich benannte Schlüsselpersonen, der Einschluss von Freizeitrisiken wie Motorsport und ein niedriger oder ausgeschlossener Mitwirkungsanteil. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst legen wir fest, welche Summe im Ernstfall wirklich etwas bewirkt, dann suchen wir den Beitrag dazu. Umgekehrt entsteht eine Police, die zwar günstig ist, im Schadenfall aber niemandem hilft.

Invaliditätsgrundsumme

Der stärkste Hebel und die wichtigste Entscheidung. Der Beitrag steigt weitgehend proportional mit der Summe. Als Orientierung nehmen wir zwei bis drei Bruttojahresgehälter, weil eine Grundsumme von 25.000 Euro bei 40 Prozent Invalidität nur 10.000 Euro auszahlt und damit nicht einmal ein barrierefreies Bad finanziert.

Progression

Die Progression kostet weniger, als die meisten erwarten, und wirkt genau dort, wo der Bedarf explodiert. Der Sprung von 225 auf 350 Prozent schlägt im Beitrag moderat zu Buche, verdoppelt aber die Leistung bei einer schweren Beeinträchtigung. Unter 350 Prozent gehen wir ungern, 500 Prozent rechnen wir immer parallel.

Gefahrengruppe und Tätigkeit

Der Versicherer unterscheidet zwischen überwiegend kaufmännischer und überwiegend körperlicher Arbeit. Zwischen beiden Gruppen liegt bei gleicher Summe oft der Faktor zwei bis drei. Deshalb staffeln wir größere Betriebe nach Bereichen, statt die ganze Belegschaft pauschal in die teurere Gruppe zu legen.

Personenkreis und Meldeform

Unnamentlich nach Kopfzahl ist günstiger und verwaltungsärmer als eine namentliche Liste, weil kein Personalwechsel gemeldet werden muss. Eine große, sachlich abgegrenzte Gruppe verteilt das Risiko besser als eine Auswahl weniger Personen. Ab etwa drei bis fünf Versicherten ist ein Gruppenvertrag möglich.

Zusatzbausteine

Die Unfallrente ist der teuerste Baustein, weil sie lebenslang läuft. Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übergangsleistung, Bergungskosten und kosmetische Operationen kosten dagegen jeweils wenig und werden oft im Paket gebucht. Wir zeigen die Einzelpreise, damit Sie sehen, was Sie streichen können.

Zahlweise und Bündelung

Jährliche Zahlweise ist günstiger als monatliche, der Unterschied liegt meist im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Wer Unfall, betriebliche Krankenversicherung und Altersvorsorge in einem Versorgungspaket bündelt, verhandelt aus einer besseren Position und braucht nur einen Ansprechpartner für alle drei Verträge.

Ausbaustufen

Drei Ausbaustufen für Ihren Betrieb

Die Summen legen wir gemeinsam fest. Die folgenden Stufen zeigen, wie Gruppenverträge in der Region typischerweise aufgebaut sind, vom schlanken Grundschutz bis zur Deckung für Schlüsselpersonen.

Grundschutz

Für Betriebe mit 3 bis 30 Beschäftigten, die zum ersten Mal etwas anbieten

  • Invaliditätsgrundsumme ab 50.000 Euro für alle Mitarbeitenden
  • Progression von mindestens 350 Prozent bereits enthalten, damit schwere Fälle nicht untergehen
  • Todesfallleistung für die Hinterbliebenen
  • Weltweiter Schutz 24 Stunden am Tag, auch in Freizeit, Urlaub und Ehrenamt
  • Unnamentliche Versicherung nach Kopfzahl, kein Personalwechsel zu melden
  • Ein Vertrag, ein Beitrag, eine feste Ansprechperson in der Agentur
Angebot anfordern
Am häufigsten gewählt

Komfort

Der Standard für Handwerk, Produktion und Pflege ab etwa 20 Beschäftigten

  • Invaliditätsgrundsumme von 100.000 Euro und mehr, mit 500 Prozent Progression bis zu 500.000 Euro im Vollinvaliditätsfall
  • Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent, lebenslang gezahlt
  • Übergangsleistung nach sechs Monaten anhaltender Beeinträchtigung
  • Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld für die Akutphase
  • Bergungskosten, kosmetische Operationen und Reha-Beihilfe
  • Reha-Management mit persönlicher Fallbegleitung und Soforthilfe nach schweren Unfällen
  • Staffelung nach Gruppen, etwa Werkstatt, Montage und Verwaltung, mit unterschiedlichen Summen
Angebot anfordern

Premium

Für Geschäftsführung, Meister und Schlüsselpersonen in Familienbetrieben

  • Hohe Summen für namentlich benannte Personen, oft 500.000 Euro Grundsumme und mehr
  • Unfallrente und Kapitalleistung kombiniert, damit sofortiger und dauerhafter Bedarf getrennt gedeckt sind
  • Mitwirkungsanteil bei Vorerkrankungen angehoben oder ganz ausgeschlossen
  • Einschluss mitarbeitender Familienangehöriger, die über die Berufsgenossenschaft oft gar nicht geschützt sind
  • Serviceleistungen im Haushalt nach einem Unfall, etwa Menüservice und Reinigung
  • Jährlicher Vertragscheck mit Anpassung an neue Belegschaftsgrößen und Gehaltsentwicklung
Angebot anfordern

Die Darstellung ist eine Orientierung. Welche Bausteine sinnvoll sind, klären wir im Gespräch anhand Ihrer Situation. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Abgrenzung

Abgrenzung zu anderen Policen

Damit Sie nicht doppelt zahlen und nicht an der falschen Stelle eine Lücke haben.

Gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft
Sie zahlt Ihr Betrieb ohnehin, und sie leistet ausschließlich bei Arbeitsunfall, Wegeunfall und anerkannter Berufskrankheit, dafür mit Heilbehandlung, Verletztengeld und Rente. Alles, was nach Feierabend, im Urlaub oder beim eigenen Hausbau passiert, ist nicht ihr Thema. Die Gruppenunfallversicherung ersetzt sie nicht, sie legt sich darüber und gilt rund um die Uhr.
Private Unfallversicherung des Mitarbeitenden
Sie deckt dasselbe Risiko, wird aber einzeln abgeschlossen und einzeln bezahlt, und viele Beschäftigte haben schlicht keine. Im Gruppenvertrag entfallen die Antragstellung und die Prüfung, dafür endet der Schutz mit dem Arbeitsverhältnis. Beide Verträge zahlen nebeneinander, eine Anrechnung gibt es in der Unfallversicherung nicht.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn jemand seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, unabhängig von der Ursache. Etwa neun von zehn Fällen entstehen durch Krankheit, nicht durch Unfall. Die Unfallversicherung deckt den kleineren, aber schlagartig teuren Teil des Risikos und ersetzt kein Einkommen. Wer nur eines finanzieren kann, sollte über die Berufsunfähigkeit sprechen.
Betriebliche Krankenversicherung
Sie zahlt Zahnersatz, Brille, Vorsorge und Facharzttermine, wirkt also im Alltag und wird oft genutzt. Die Unfallversicherung wirkt selten, dann aber in einer Größenordnung, die eine Familie sonst nicht auffängt. Viele Betriebe in der Region kombinieren beides zu einem Versorgungspaket, weil sich die Wirkung ergänzt statt sich zu doppeln.
Zielgruppen

Für welche Betriebe sich das besonders lohnt

Grundsätzlich passt eine Gruppenunfallversicherung in jeden Betrieb, weil Freizeitunfälle in jeder Branche vorkommen. Besonders deutlich ist der Nutzen dort, wo körperlich gearbeitet wird, wo die Belegschaft viel unterwegs ist oder wo einzelne Personen so wichtig sind, dass ihr Ausfall den Betrieb bremst.

Handwerk und Bau

Zimmerei, Dachdeckerei, Elektro, Sanitär: Wer beruflich auf Leitern und Gerüsten steht, tut das oft auch privat am eigenen Haus, und genau dann greift die Berufsgenossenschaft nicht. Für Betriebe zwischen Gaildorf, Mainhardt und Bühlertann ist das kein Randthema, sondern der häufigste Schadenfall, den wir sehen.

Produktion und Metallverarbeitung

In den Werkshallen rund um Schwäbisch Hall und Crailsheim arbeiten eingespielte Teams an teuren Maschinen. Ein Facharbeiter mit dauerhaft eingeschränkter Hand steht in der Gliedertaxe bei etwa 55 Prozent, aus 100.000 Euro Grundsumme werden dann 55.000 Euro. Für die Familie ist das der Unterschied zwischen Umbau und Umzug.

Außendienst, Logistik und Montage

Wer täglich auf A6 und A7 unterwegs ist oder beim Kunden montiert, hat ein anderes Risikoprofil als das Büro. Der weltweite Schutz gilt auch auf Montagereisen und im Auslandseinsatz, ohne dass Sie einzelne Reisen melden. Bergungskosten sind dabei der Baustein, der bei Auslandsunfällen zuerst gebraucht wird.

Pflege und Gesundheitswirtschaft

Pflegedienste und Einrichtungen im Landkreis Schwäbisch Hall und im Ostalbkreis kämpfen um jede Fachkraft. Eine Unfalldeckung für alle Mitarbeitenden kostet bei kaufmännischer und pflegerischer Tätigkeit meist einen niedrigen zweistelligen Betrag im Jahr und wird im Vorstellungsgespräch sofort verstanden.

Landwirtschaft und Agrarhandel

Zwischen Blaufelden, Rot am See und Schrozberg sind Betrieb und Familie oft dieselbe Einheit. Maschinen, Tiere und lange Arbeitstage bringen ein hohes Unfallrisiko mit, das nicht am Hoftor endet. Mitarbeitende Ehepartner und Kinder lassen sich ausdrücklich in den Vertrag aufnehmen, auch wenn sie nicht auf der Lohnliste stehen.

Betriebe mit Schlüsselpersonen

In vielen Familienunternehmen hängt der Betrieb an zwei oder drei Köpfen, und Gesellschafter-Geschäftsführer sind über die Berufsgenossenschaft oft gar nicht oder nur eingeschränkt geschützt. Für diese Personen vereinbaren wir namentlich hohe Summen, während die übrige Belegschaft unnamentlich mit einer Grundsumme mitläuft.

Aus der Praxis

Aus der Praxis

Drei Situationen, wie sie in der Region tatsächlich vorkommen, mit realistischen Größenordnungen. Namen nennen wir nicht.

Schwerer Sturz eines Betriebsleiters

Der technische Leiter eines Metallbaubetriebs bei Ilshofen stürzt beim Mountainbiken und ist dauerhaft auf Hilfe angewiesen. Der Invaliditätsgrad liegt weit über der Progressionsschwelle, zusätzlich greift die vereinbarte Unfallrente. Innerhalb weniger Tage nach der Meldung fließt eine Soforthilfe, mit der die Familie das Erdgeschoss umbauen lässt, lange bevor die Endabrechnung steht. Die Berufsgenossenschaft ist nicht zuständig, weil es eine private Fahrt war. Ohne den Gruppenvertrag hätte die Familie das Haus verkaufen müssen.

circa 310.000 Euro zuzüglich monatlicher Rente

Sturz vom Gerüst am Samstag

Ein 41 Jahre alter Zimmerer aus dem Raum Bühlerzell hilft am Wochenende beim Anbau seines Schwagers und stürzt vom Gerüst. Es bleibt eine dauerhafte Bewegungseinschränkung des rechten Arms, die Gliedertaxe ergibt einen Invaliditätsgrad im mittleren Bereich. Weil es eine private Tätigkeit war, zahlt die Berufsgenossenschaft nichts. Aus der Gruppenunfallversicherung des Arbeitgebers fließt eine Kapitalleistung, mit der die Familie einen erheblichen Teil der Baufinanzierung zurückführt.

circa 68.000 Euro

Verkehrsunfall auf dem Weg in den Urlaub

Eine Produktionsmitarbeiterin aus Satteldorf verunglückt mit dem Auto auf der Fahrt in den Sommerurlaub. Nach zwei Wochen Klinik in Crailsheim folgen mehrere Wochen Reha, es bleibt eine Beeinträchtigung des Sprunggelenks. Neben der Invaliditätsleistung zahlt der Vertrag Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld, das Reha-Management organisiert die Anpassung des häuslichen Umfelds. Ohne den Vertrag wäre nur die Krankenkasse geblieben, die für die dauerhafte Beeinträchtigung nichts leistet.

circa 24.000 Euro
Aus der Beratung

Die fünf Fehler, die uns am häufigsten begegnen

Was uns immer wieder begegnet, und was es kostet, wenn niemand hinschaut.

1

Die Grundsumme ist zu niedrig

Ein Betrieb versichert 25.000 Euro Grundsumme ohne Progression, weil das im Angebot am günstigsten aussah. Bei 40 Prozent Invalidität werden daraus 10.000 Euro, und damit ist nicht einmal ein barrierefreies Bad bezahlt, das je nach Grundriss 15.000 bis 30.000 Euro kostet. Wir rechnen die Summe deshalb aus zwei bis drei Bruttojahresgehältern und zeigen daneben, was bei 20, 40 und 100 Prozent Invalidität tatsächlich ausgezahlt wird.

2

Das Bezugsrecht ist nicht geklärt

Liegt das Bezugsrecht beim Unternehmen, ist die Beitragszahlung kein Arbeitslohn, dafür fließt die Leistung zunächst an den Betrieb und wird bei Weiterleitung steuerpflichtig. Kann der Mitarbeitende die Rechte selbst ausüben, sind bereits die Beiträge Arbeitslohn. Die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze hilft hier nicht, weil sie bei Gruppenverträgen ausgeschlossen ist. Wir halten das vor Vertragsbeginn schriftlich fest, statt es bei der Lohnsteueraußenprüfung zu klären.

3

Die Gliedertaxe wird nicht verglichen

Zwei Angebote mit derselben Grundsumme können sich in der Leistung um ein Drittel unterscheiden, weil die Gliedertaxe unterschiedliche Prozentsätze ansetzt. Besonders auffällig ist das bei Daumen, Zeigefinger, Hand und Auge, also genau bei den Verletzungen, die in Werkstätten passieren. Wir legen die Tabellen nebeneinander und rechnen einen typischen Schaden Ihres Betriebs durch, statt nur Beiträge zu vergleichen.

4

Der Mitwirkungsanteil bleibt unbeachtet

Hat eine Vorerkrankung die Unfallfolgen mit verstärkt, kürzen viele Bedingungen ab einem Mitwirkungsanteil von 25 Prozent. Bei einer Belegschaft mit Durchschnittsalter über 50 ist das kein Randfall, sondern der häufigste Streitpunkt in der Leistungsprüfung. Gute Deckungen heben die Schwelle auf 50 Prozent an oder verzichten ganz auf die Kürzung. Der Aufpreis dafür ist gering, die Wirkung im Schadenfall groß.

5

Fristen nach dem Unfall verstreichen

Die Invalidität muss in den meisten Bedingungen innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden, einzelne Werke nennen längere Fristen. Wer erst nach zwei Jahren merkt, dass etwas zurückbleibt, steht ohne Leistung da. Deshalb bitten wir darum, jeden Unfall zu melden, auch den scheinbar harmlosen, und übernehmen die Fristenkontrolle.

Ablauf

So gehen wir vor

1

Bestandsaufnahme im Betrieb

Wir schauen uns Tätigkeiten, Belegschaftsstruktur, Gehaltsniveau und bestehende Zusagen an. Oft gibt es schon Bausteine aus der Altersvorsorge oder alte Einzelverträge, die wir mitdenken, damit sich nichts doppelt.

2

Summen und Personengruppen festlegen

Sie entscheiden, wer versichert wird und mit welchen Summen. Wir rechnen zwei Varianten parallel, meist 50.000 und 100.000 Euro Grundsumme mit 350 und 500 Prozent Progression, damit Sie den Sprung im Beitrag und in der Leistung sehen.

3

Steuerliche Abstimmung

Bezugsrecht, Lohnsteuer und die Pauschalierung mit 20 Prozent nach Paragraf 40b Absatz 3 EStG klären wir vor Vertragsbeginn mit Ihrer Steuerkanzlei und halten die Gruppenabgrenzung schriftlich fest.

4

Einführung und Betreuung

Sie bekommen Unterlagen für die Belegschaft und eine feste Ansprechperson. Im Schadenfall melden Sie sich direkt bei uns, wir übernehmen die Abwicklung mit der Allianz und behalten die 15-Monats-Frist im Blick.

Region

Ihre Ansprechpartner für Betriebe in Hohenlohe und an der Ostalb

Unsere Agentur mit Standorten in Schwäbisch Hall und Crailsheim betreut Betriebe im gesamten Landkreis Schwäbisch Hall und weit darüber hinaus. Wir sind regelmäßig bei Kunden in Gaildorf, Ilshofen, Vellberg, Kirchberg an der Jagst, Gerabronn, Langenburg, Schrozberg, Blaufelden, Rot am See, Satteldorf, Wallhausen, Frankenhardt, Mainhardt, Michelbach an der Bilz, Michelfeld, Rosengarten, Untermünkheim, Braunsbach, Wolpertshausen, Bühlertann, Obersontheim und Oberrot. Auch Richtung Künzelsau, Öhringen, Ellwangen, Aalen, Heilbronn und Backnang haben wir Firmenkunden, die wir vor Ort besuchen. Für eine Betriebsversammlung kommen wir auch um sechs Uhr in die Frühschicht, wenn das der einzige Termin ist, an dem Ihre Leute vollzählig sind.

Der Vorteil einer festen Ansprechperson zeigt sich, wenn es konkret wird: Wenn nach einem Unfall am Wochenende am Montagmorgen jemand ans Telefon geht, der den Vertrag kennt, und wenn die 15-Monats-Frist für die ärztliche Feststellung nicht verstreicht, weil sie jemand im Kalender hat. Sie erreichen uns unter 0791 94093050 oder per E-Mail an caeiro.hartmann@allianz.de. Für Sachversicherung im Firmenbereich ist Oliver Hartmann Ihr Ansprechpartner, für Firmenkunden Sebastian Hopf, im Bereich Vorsorge Dario Caeiro. Den Allianz Schaden-Direktruf erreichen Sie rund um die Uhr unter 0800 11 22 33 44.

Schwäbisch HallCrailsheimGaildorfIlshofenVellbergKirchberg an der JagstGerabronnLangenburgSchrozbergBlaufeldenRot am SeeSatteldorfWallhausenFrankenhardtKünzelsauÖhringenMurrhardtBacknangEllwangenSchwäbisch GmündWinnendenSchorndorfWaiblingenAalenHeilbronnNeckarsulmBad FriedrichshallBad MergentheimDinkelsbühlFeuchtwangenRothenburg ob der TauberGöppingenLudwigsburgBietigheim-BissingenStuttgartEsslingenHeidenheimAnsbach
Häufige Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird

Was kostet eine betriebliche Unfallversicherung pro Mitarbeiter?
In der Praxis liegen die Beiträge bei 30 bis 120 Euro je Kopf und Jahr für eine Invaliditätsgrundsumme von 50.000 Euro mit Progression. Der Preis hängt vor allem an der Gefahrengruppe: Für überwiegend kaufmännische Tätigkeiten zahlen Sie einen niedrigen zweistelligen Betrag, für Dachdecker oder Zimmerer ein Mehrfaches davon. Alter und Gesundheitszustand spielen keine Rolle. Die Beiträge sind in voller Höhe Betriebsausgabe.
Ist eine betriebliche Unfallversicherung Pflicht?
Nein. Pflicht ist allein die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft, die Sie ohnehin zahlen. Die Gruppenunfallversicherung ist eine freiwillige Leistung, auf die Ihre Mitarbeitenden keinen Anspruch haben. Sobald Sie sie zugesagt haben, gilt allerdings der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz: Einzelne Personen können Sie nicht ohne sachlichen Grund ausschließen.
Wir zahlen doch schon an die Berufsgenossenschaft. Brauche ich das wirklich?
Die Berufsgenossenschaft leistet ausschließlich bei Arbeitsunfall, Wegeunfall und anerkannter Berufskrankheit. Nach den Erhebungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ereignen sich rund 70 Prozent aller Unfälle in Freizeit und Haushalt, also außerhalb dieses Bereichs. Der Sturz vom eigenen Gerüst am Samstag, der Skiunfall und der Fahrradsturz auf dem Kocher-Jagst-Radweg sind nicht gedeckt. Genau diese Lücke schließt der Gruppenvertrag.
Was zahlt die Unfallversicherung nicht?
Nicht gezahlt wird bei Krankheit und Verschleiß ohne Unfallereignis, also etwa beim Bandscheibenvorfall nach jahrelanger Belastung oder beim Herzinfarkt. Ausgeschlossen sind außerdem Unfälle infolge von Alkohol und Drogen, vorsätzliche Handlungen, Straftaten und Rennveranstaltungen. Gekürzt wird, wenn Vorerkrankungen zu den Unfallfolgen beigetragen haben, üblicherweise ab einem Mitwirkungsanteil von 25 Prozent. Und sie ersetzt kein laufendes Einkommen.
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft gilt nur im beruflichen Bereich, zahlt dafür Heilbehandlung, Verletztengeld und im schweren Fall eine Rente, und sie wird allein vom Arbeitgeber finanziert. Die private oder betriebliche Unfallversicherung gilt rund um die Uhr und weltweit und zahlt vereinbarte Summen statt Sachleistungen. Beide zahlen nebeneinander, eine Anrechnung findet nicht statt.
Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Unfallversicherung leistet ausschließlich nach Unfällen und zahlt vereinbarte Summen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn jemand seinen Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben kann, unabhängig von der Ursache. Etwa neun von zehn Berufsunfähigkeitsfälle entstehen durch Krankheit. Wer nur eines von beiden finanzieren kann, sollte über die Berufsunfähigkeit sprechen. Ersetzen können sie sich nicht.
Wie funktioniert die Gliedertaxe?
Die Gliedertaxe ordnet dem vollständigen Verlust oder der Funktionsunfähigkeit einzelner Körperteile feste Prozentsätze zu, je nach Bedingungswerk etwa 70 Prozent für ein Bein, 55 Prozent für eine Hand, 50 Prozent für ein Auge und 20 Prozent für den Daumen. Bleibt nur eine teilweise Beeinträchtigung, wird anteilig gerechnet. Dieser Invaliditätsgrad wird mit der Grundsumme multipliziert. Die Prozentsätze unterscheiden sich zwischen Anbietern deutlich, deshalb vergleichen wir sie.
Was bringt die Progression?
Sie hebt die Leistung genau dort an, wo der Bedarf sprunghaft steigt. Bei 100.000 Euro Grundsumme und 500 Prozent Progression stehen im Fall der Vollinvalidität 500.000 Euro zur Verfügung, bei 30 Prozent Invalidität dagegen die regulären 30.000 Euro. Kleine Invaliditätsgrade bleiben also unverändert, schwere Fälle werden deutlich besser gestellt. Unter 350 Prozent raten wir ab, weil dort die eigentliche Wirkung fehlt.
Wie hoch sollte die Invaliditätsgrundsumme sein?
Als Orientierung nehmen wir zwei bis drei Bruttojahresgehälter, kombiniert mit mindestens 350 Prozent Progression. Der Grund steckt in der Rechnung: Ein barrierefreies Bad kostet 15.000 bis 30.000 Euro, ein Treppenlift 4.000 bis 12.000 Euro, ein umgerüstetes Fahrzeug rund 10.000 Euro. Eine Grundsumme von 25.000 Euro zahlt bei 40 Prozent Invalidität nur 10.000 Euro aus und reicht dafür nicht.
Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?
Die Beiträge sind Betriebsausgaben. Beim Mitarbeitenden entscheidet das Bezugsrecht: Liegt es beim Unternehmen, entsteht bei Zahlung kein Arbeitslohn. Kann der Mitarbeitende die Rechte selbst ausüben, sind die Beiträge Arbeitslohn, den Sie nach Paragraf 40b Absatz 3 EStG pauschal mit 20 Prozent versteuern können. Der frühere Grenzbetrag von 100 Euro ist entfallen. Pauschal besteuerte Beiträge sind sozialversicherungsfrei.
Wer bekommt die Leistung, der Betrieb oder der Mitarbeitende?
Das entscheiden Sie über das Bezugsrecht. Beim Firmenbezugsrecht fließt die Leistung an den Betrieb, der sie an den Mitarbeitenden weiterleitet, wodurch sie zu diesem Zeitpunkt steuerpflichtiger Arbeitslohn wird. Beim Bezugsrecht des Mitarbeitenden zahlt der Versicherer direkt an ihn oder seine Hinterbliebenen. In der Praxis ist die zweite Variante die üblichere, weil sie im Ernstfall keine Diskussion auslöst.
Was passiert im Schadenfall und wie schnell wird gezahlt?
Sie melden den Unfall bei uns oder über den Allianz Schaden-Direktruf unter 0800 11 22 33 44. Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld werden zeitnah abgerechnet. Die endgültige Invaliditätsleistung steht erst fest, wenn die Heilbehandlung abgeschlossen ist, das dauert oft mehrere Monate. Für diese Zeit gibt es die Soforthilfe, die nach schweren Unfällen innerhalb weniger Tage fließt. Wichtig ist die Frist: Die Invalidität muss meist binnen 15 Monaten ärztlich festgestellt sein.
Ab wann lohnt sich ein Gruppenvertrag?
Möglich ist er oft schon ab drei bis fünf versicherten Personen, wirtschaftlich klar überlegen wird er ab etwa zehn Mitarbeitenden, weil Beitrag und Verwaltungsaufwand deutlich unter denen von Einzelverträgen liegen. Wichtiger als die Kopfzahl ist eine sachlich abgegrenzte Gruppe, etwa alle Beschäftigten nach der Probezeit. Für sehr kleine Betriebe rechnen wir gegen, ob Einzelpolicen günstiger sind, und sagen es Ihnen offen.
Wie kündige oder wechsle ich einen bestehenden Gruppenvertrag?
Gruppenunfallverträge laufen meist ein Jahr und verlängern sich stillschweigend, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung. Bevor Sie kündigen, sollte der neue Vertrag stehen, damit keine Lücke entsteht. Wir prüfen Ihre Police, nennen Ihnen den Stichtag und übernehmen die Umstellung.
Was passiert, wenn ein Mitarbeitender den Betrieb verlässt?
Bei unnamentlicher Versicherung endet der Schutz automatisch mit dem Ausscheiden, die nachfolgende Person rückt ohne Meldung nach. Bei namentlicher Versicherung teilen Sie uns die Änderung mit. In vielen Fällen kann die ausscheidende Person den Schutz als privaten Vertrag fortführen, in der Regel ohne erneute Prüfung. Wir weisen bei jedem gemeldeten Austritt darauf hin, weil die Frist dafür kurz ist.

Gruppenunfallversicherung für Ihren Betrieb prüfen lassen

Ein erstes Gespräch dauert eine Stunde, kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Danach haben Sie eine schriftliche Übersicht mit zwei durchgerechneten Varianten, einer Beispielrechnung aus Ihrer eigenen Gliedertaxe und der Antwort, wie das Bezugsrecht steuerlich am besten geregelt wird. Rufen Sie uns unter 0791 94093050 an oder schreiben Sie an caeiro.hartmann@allianz.de.

Kontakt

Auf dem Weg, der Ihnen am besten passt

Anrufen, schreiben oder direkt einen Termin buchen. Wir antworten innerhalb eines Werktages.

Anrufen

Montag bis Donnerstag 08:30 bis 17:00 Uhr, Freitag bis 15:00 Uhr

0791 94093050

Termin vereinbaren

Vor Ort in Schwäbisch Hall oder Crailsheim, bei Ihnen im Betrieb oder online

Zum Terminformular

Schaden melden

Der Allianz Schaden-Direktruf ist rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende

0800 11 22 33 44