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Betriebliche Krankenversicherung als Mitarbeitervorteil

Eine Gehaltserhöhung von 100 Euro brutto kommt beim Mitarbeiter mit etwa der Hälfte an. Ein Krankenversicherungsbudget von 300 Euro im Jahr merkt er beim ersten Zahnarztbesuch. Genau darum setzen immer mehr Betriebe in der Region auf die bKV.

Kurz gesagt

Bei der betrieblichen Krankenversicherung schließt der Arbeitgeber einen Gruppenvertrag für seine Belegschaft ab und zahlt den Beitrag. Die Mitarbeiter erhalten private Zusatzleistungen, meist ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit, weil das Kollektiv das Risiko ausgleicht. Der Arbeitgeber setzt die Beiträge als Betriebsausgabe ab.

Wie die Verträge im Detail aufgebaut sind, zeigen wir auf unserer Seite zur betrieblichen Krankenversicherung.

Wie der Gruppenvertrag aufgebaut ist

Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, die Mitarbeiter sind versicherte Personen. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer privaten Zusatzversicherung, die jemand selbst abschließt. Weil eine ganze Gruppe versichert wird und der Arbeitgeber die Auswahl nicht nach Gesundheitszustand trifft, verzichten die Versicherer auf die sonst übliche Risikoprüfung.

Das ist kein Detail, sondern der eigentliche Wert für viele Beschäftigte. Wer mit 52 Jahren eine Zahnzusatzversicherung privat abschließen will und drei fehlende Zähne im Befund stehen hat, bekommt entweder einen Zuschlag oder eine Ablehnung. Über den Gruppenvertrag kommt er hinein. Auch die Wartezeiten, die private Tarife typischerweise für Zahnersatz vorsehen, entfallen in der Regel.

Aufgenommen wird meist die gesamte Belegschaft oder eine sachlich abgegrenzte Gruppe. Sachlich abgegrenzt heißt: alle gewerblichen Mitarbeiter, alle Mitarbeiter nach der Probezeit, alle ab drei Jahren Betriebszugehörigkeit. Was nicht funktioniert, ist eine Auswahl nach Sympathie oder nach Gesundheit. Sobald der Arbeitgeber einzelne Personen herauspickt, kippt sowohl die Kalkulation des Versicherers als auch die arbeitsrechtliche Gleichbehandlung.

Was typischerweise abgedeckt wird

  • Zahnersatz, Inlays, professionelle Zahnreinigung
  • Sehhilfen, Brillengläser und Kontaktlinsen
  • Vorsorgeuntersuchungen über den Katalog der gesetzlichen Kasse hinaus
  • Heilpraktiker, Osteopathie, Physiotherapie
  • Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus
  • Facharzttermin-Service und telemedizinische Beratung
Zwei Wege

Budgettarif oder Bausteintarif

Die Grundsatzentscheidung fällt gleich am Anfang und prägt, wie die Belegschaft den Vorteil wahrnimmt.

Budgettarif
Jeder Mitarbeiter bekommt ein festes Jahresbudget, üblich sind 300, 600 oder 900 Euro. Er entscheidet selbst, wofür er es verwendet, meist über eine App mit Belegupload. Vorteil: Jeder findet etwas, das zu ihm passt, vom Zahnersatz bis zur Brille für das Kind. Nachteil: Ein größerer Zahnersatz sprengt das Budget, ein nicht genutztes Budget verfällt am Jahresende.
Bausteintarif
Der Arbeitgeber wählt konkrete Leistungsbereiche, etwa Zahn plus stationär. Dort greift die Deckung dann richtig, mit prozentualen Erstattungen und hohen Höchstgrenzen. Vorteil: Im Ernstfall trägt die Versicherung einen echten Anteil. Nachteil: Wer nie zum Zahnarzt muss, sieht jahrelang keine Leistung und schätzt den Vorteil entsprechend gering.
Kombination
Häufig gewählt: ein kleines Budget für den täglichen Bedarf und ein stationärer Baustein für den Krankenhausfall. Das kostet wenig zusätzlich, weil stationäre Bausteine im Kollektiv günstig sind, und deckt beide Erwartungshaltungen ab.
Beitragshöhe
Der Beitrag je Mitarbeiter liegt bei Budgettarifen in der Regel etwa bei einem Zwölftel bis einem Zehntel des Jahresbudgets pro Monat. Bausteintarife hängen stark vom Umfang ab. Anders als in der Einzelversicherung spielt das Alter im Kollektiv eine geringere Rolle, gerechnet wird mit einem Durchschnittsbeitrag.

Steuerliche Behandlung als Sachbezug

Hier entscheidet sich, ob die bKV wirklich effizienter ist als eine Gehaltserhöhung. Gewährt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Versicherungsschutz, handelt es sich um einen Sachbezug. Sachbezüge bleiben bis zur monatlichen Freigrenze steuer- und beitragsfrei, derzeit 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter. Ein Budget von 600 Euro im Jahr, das den Arbeitgeber vielleicht 55 Euro im Monat kostet, liegt darüber und wäre dann in voller Höhe steuerpflichtig.

Das Wort Freigrenze ist wörtlich zu nehmen. Anders als bei einem Freibetrag wird nicht der übersteigende Teil versteuert, sondern der gesamte Betrag, sobald die Grenze um einen Cent gerissen wird. Und in die Grenze zählen alle Sachbezüge zusammen: der Tankgutschein, das Jobticket, der Essenszuschuss und die bKV. Wer schon 40 Euro Tankgutschein gibt, hat für die Krankenversicherung nur noch 10 Euro Luft.

Sachbezug oder Barlohn

Die Abgrenzung ist in der Praxis der häufigste Fehler. Sachbezug liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ausschließlich Versicherungsschutz verspricht und den Vertrag selbst abschließt. Zahlt er dagegen Geld an den Mitarbeiter aus, damit dieser sich selbst versichert, oder darf der Mitarbeiter zwischen Geld und Versicherung wählen, liegt Barlohn vor. Barlohn ist von der ersten Stunde an voll steuer- und beitragspflichtig, unabhängig von jeder Freigrenze.

Praktisch heißt das: Der Betrieb wird Versicherungsnehmer, zahlt direkt an den Versicherer und räumt kein Wahlrecht auf Auszahlung ein. Wird die Freigrenze überschritten, gibt es zwei saubere Wege. Entweder der geldwerte Vorteil wird individuell abgerechnet, was den Nettovorteil schmälert, aber immer noch günstiger ist als eine Bruttoerhöhung in gleicher Höhe. Oder der Arbeitgeber pauschaliert die Lohnsteuer nach Paragraf 37b EStG mit 30 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer und übernimmt sie selbst. Die Pauschalierung befreit allerdings nicht automatisch von der Sozialversicherung, das ist im Einzelfall mit der Lohnbuchhaltung zu klären.

Wirkung

Was die bKV im Personalbereich bringt

Im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis konkurrieren Handwerk, Industrie und Pflege um dieselben Bewerber.

Sichtbarkeit im Inserat
Eine Stellenanzeige, in der neben Urlaubstagen eine private Zusatzversicherung steht, hebt sich ab. Der Bewerber versteht sofort, was er bekommt, anders als bei abstrakten Formeln über Wertschätzung.
Bindung
Der Effekt hält an, weil die Leistung wiederkehrend spürbar ist. Ein Mitarbeiter, der über den Gruppenvertrag ohne Gesundheitsprüfung hineingekommen ist, weiß, dass er diesen Schutz bei einem Wechsel nicht ohne Weiteres mitnimmt. Bei einer einmaligen Prämie ist der Effekt nach zwei Monaten verpufft.
Familien
Viele Tarife lassen die Einbeziehung von Ehepartner und Kindern zu, dann allerdings auf Kosten des Mitarbeiters und häufig mit vereinfachter Prüfung. Für Beschäftigte mit zwei Kindern und anstehenden Zahnspangen ist das ein spürbarer Vorteil.
Krankheitstage
Schnellere Facharzttermine und Telemedizin verkürzen Ausfallzeiten. Messbar ist das in kleinen Betrieben kaum, aber wer schon drei Monate auf einen Orthopädentermin gewartet hat, kennt den Unterschied.

Einführung, Verwaltung und Ausscheiden

Die meisten Versicherer verlangen eine Mindestteilnehmerzahl. Bei Budgettarifen beginnt das häufig bei fünf bis zehn Mitarbeitern, bei umfangreicheren Bausteinlösungen eher bei 20 und mehr. Für kleinere Betriebe gibt es Lösungen mit obligatorischer Teilnahme aller Beschäftigten, weil die Kalkulation dann trotzdem aufgeht.

Der Verwaltungsaufwand ist geringer, als viele Inhaber befürchten. Zur Einrichtung wird eine Liste mit Namen und Geburtsdaten gemeldet, danach läuft die Abrechnung über eine Sammelrechnung. Zu- und Abgänge melden Sie einmal im Monat, in vielen Fällen über ein Portal. Die Abrechnung von Leistungen läuft zwischen Mitarbeiter und Versicherer, der Arbeitgeber erfährt nichts über Diagnosen oder eingereichte Rechnungen.

Vor der Einführung gehört eine Information an die Belegschaft dazu, am besten in einer kurzen Betriebsversammlung. Eine Leistung, die niemand kennt, wirkt weder bei der Bindung noch bei der Gewinnung. Wir übernehmen diesen Termin auf Wunsch und stehen danach als Ansprechpartner für die Mitarbeiter zur Verfügung, damit Ihre Verwaltung nicht zur Auskunftsstelle wird. Wie das in der Praxis abläuft, beschreiben wir für den Standort Schwäbisch Hall.

Was beim Ausscheiden passiert

Verlässt ein Mitarbeiter den Betrieb, endet der Versicherungsschutz aus dem Gruppenvertrag. Gute Tarife enthalten ein Fortführungsrecht: Der Ausscheidende kann den Schutz innerhalb einer Frist, oft zwei bis drei Monate, als private Einzelversicherung weiterführen, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten. Der Beitrag richtet sich dann nach dem Eintrittsalter im Einzeltarif und liegt höher als der Kollektivbeitrag. Prüfen Sie diesen Punkt vor Vertragsabschluss, denn er unterscheidet sich je nach Anbieter deutlich und ist für ältere Mitarbeiter der wichtigste Bedingungsteil.

Zusammenspiel

bKV und betriebliche Altersvorsorge

Kurzfristig spürbar

Die bKV wirkt sofort. Der Mitarbeiter reicht die Rechnung für die Zahnreinigung ein und bekommt Geld zurück. Für jüngere Beschäftigte, die an ihre Rente nicht denken, ist das der Vorteil, der ankommt.

Wirkung ab Tag eins

Langfristig wirksam

Die betriebliche Altersvorsorge löst ein anderes Problem, nämlich die Versorgungslücke im Alter. Sie ist für den Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung mit einem Pflichtzuschuss von mindestens 15 Prozent verbunden.

15 Prozent Pflichtzuschuss

Kombination im Paket

Viele Betriebe fahren beides parallel: bAV als Grundbaustein, bKV als sichtbaren Zusatz, ergänzt um eine betriebliche Unfallversicherung, die auch in der Freizeit greift. Zusammen ergibt das ein Paket, das im Bewerbungsgespräch trägt.

Drei Bausteine
Häufige Fragen

Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung

Müssen wirklich alle Mitarbeiter teilnehmen?
Es kommt auf den Tarif an. Obligatorische Modelle beziehen alle Beschäftigten einer definierten Gruppe ein, dafür ist der Beitrag günstiger und die Aufnahme erfolgt ohne Gesundheitsfragen. Freiwillige Modelle gibt es ebenfalls, dort verlangen Versicherer aber häufig eine Mindestteilnahmequote von 50 Prozent oder eine vereinfachte Gesundheitserklärung, weil sonst überwiegend Mitarbeiter mit erwartetem Behandlungsbedarf beitreten würden.
Zählt die bKV zum Mindestlohn oder zum Tarifentgelt?
Nein. Es handelt sich um eine freiwillige Zusatzleistung neben dem geschuldeten Entgelt, nicht um einen Bestandteil davon. Sie können damit also keine Lücke zum Mindestlohn schließen. Sinnvoll ist eine schriftliche Regelung, die klarstellt, dass die Leistung freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft gewährt wird. Sonst kann nach dreimaliger vorbehaltloser Gewährung eine betriebliche Übung entstehen.
Was ist mit privat krankenversicherten Mitarbeitern?
Sie können in aller Regel ebenfalls aufgenommen werden. Bei Budgettarifen ist das unproblematisch, weil Rechnungen erstattet werden, die die private Krankenversicherung nicht übernimmt, etwa Eigenanteile. Bei stationären Bausteinen ist zu prüfen, ob sich die Deckung mit dem Privattarif überschneidet. Doppelt erstattet wird nichts.
Können wir das Budget nach Hierarchie staffeln?
Ja, solange die Abgrenzung sachlich begründet ist. Zulässig sind objektive Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Funktionsgruppe oder Standort, nicht dagegen Alter oder Geschlecht. Bewährt hat sich ein Grundbudget für alle und ein erhöhtes Budget ab einer bestimmten Betriebszugehörigkeit.
Wie schnell ist so ein Vertrag eingerichtet?
Von der Anfrage bis zum Versicherungsbeginn vergehen bei 30 Mitarbeitern meist drei bis sechs Wochen, der größte Teil davon ist interne Abstimmung. Für ein Angebot brauchen wir die Mitarbeiterzahl, die Altersstruktur grob nach Gruppen und Ihre Vorstellung zum Monatsbeitrag je Kopf.

Ein Budget, das Ihre Leute tatsächlich merken

Sagen Sie uns, wie viele Mitarbeiter Sie beschäftigen und welchen Monatsbeitrag Sie einplanen. Wir rechnen Ihnen zwei bis drei Varianten durch und zeigen, was davon unter der Sachbezugsgrenze bleibt.