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Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung in Schwäbisch Hall und Crailsheim

Ein einziger Personenschaden kann eine lebenslange Rente auslösen, und dafür haften Sie mit Vermögen und Einkommen bis ins Rentenalter. Wir prüfen Deckungssumme, Bausteine und mitversicherte Personen in einer Stunde.

Deckung ab 10 Millionen EuroFamilie in einer PoliceForderungsausfall inklusive

Worauf wir im Vertrag achten

DeckungssummeMindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, für Familien empfehlen wir 30 bis 50 Millionen Euro.
Mitversicherte PersonenPartner, Kinder in Schule, Studium und erster Ausbildung, bei vielen Tarifen auch pflegebedürftige Eltern im gemeinsamen Haushalt.
ForderungsausfallZahlt, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt und selbst weder versichert noch zahlungsfähig ist, meist ab 2.500 Euro Schadenhöhe.
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AllianzDeutschlands größter Versicherer
7 Spezialistenfür Firmen, Gesundheit und Vorsorge
2 StandorteSchwäbisch Hall und Crailsheim
5,0 von 5Bewertung unserer Kunden bei Google
Kurz gefasst

Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie einem anderen Menschen einen Personen-, Sach- oder Vermögensfolgeschaden zufügen und dafür nach Paragraf 823 BGB einstehen müssen. Diese gesetzliche Haftung ist der Höhe nach nicht begrenzt: Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und mit dem pfändbaren Teil Ihres künftigen Einkommens. Ein Titel ist nach Paragraf 197 Absatz 1 Nummer 3 BGB dreißig Jahre lang vollstreckbar und kann danach erneuert werden. Bleibt ein Radfahrer nach einem Sturz dauerhaft pflegebedürftig, summieren sich Heilbehandlung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und lebenslange Rente auf hohe sechs- bis siebenstellige Beträge. Wir empfehlen deshalb mindestens 10 Millionen Euro pauschale Deckungssumme. Gebraucht wird die Police von jedem Haushalt, vom Studenten bis zur Familie mit Haus, Kindern und Öltank.

Überblick

Eine Sekunde Unachtsamkeit, dreißig Jahre Vollstreckung

Ein Kunde aus Schwäbisch Hall öffnet in der Altstadt die Fahrertür, ohne über die Schulter zu sehen. Ein Radfahrer stürzt, bricht sich Schulter und Handgelenk und fällt als Selbstständiger vier Monate aus. Aus diesem Moment werden Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Sachverständigenkosten. Wäre der Radfahrer mit dem Kopf auf die Bordsteinkante geschlagen und dauerhaft pflegebedürftig geblieben, wäre daraus eine lebenslange Rente geworden, dazu der Umbau seiner Wohnung und die Kosten der Pflege. Der entscheidende Punkt: Für diese Summe gibt es keine gesetzliche Obergrenze und keine Verhandlungsmasse.

Die Mechanik dahinter steht in Paragraf 823 BGB. Wer widerrechtlich und schuldhaft Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum eines anderen verletzt, muss den daraus entstehenden Schaden ersetzen, vollständig und ohne Deckelung. Zahlt der Schädiger nicht sofort, erwirkt der Geschädigte einen Titel. Der ist nach Paragraf 197 Absatz 1 Nummer 3 BGB dreißig Jahre lang vollstreckbar und lässt sich vor Ablauf erneuern. Gepfändet wird alles oberhalb der Pfändungsfreigrenze, die seit dem 1. Juli 2026 bei rund 1.590 Euro monatlich für eine Person ohne Unterhaltspflichten liegt. Alles darüber geht anteilig an den Geschädigten, über Jahrzehnte hinweg. Genau diesen Fall nimmt Ihnen die private Haftpflicht ab, und sie tut noch etwas Zweites: Sie wehrt unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab, notfalls vor Gericht.

Für wen sich das rechnet, ist schnell beantwortet: für jeden, der nicht allein und besitzlos lebt, und selbst dann noch, weil künftiges Einkommen mithaftet. Der Beitrag liegt bei den meisten Haushalten im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr, das abgesicherte Risiko dagegen bei mehreren Millionen. Nicht sinnvoll ist der Vertrag nur an einer Stelle, und zwar dort, wo er gar nicht greift: für berufliche und gewerbliche Tätigkeiten, für Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen und für Hunde und Pferde. Diese drei Bereiche brauchen eigene Verträge, und wir sagen Ihnen ehrlich, welchen davon Sie in Ihrer Situation wirklich benötigen und welchen nicht.

Warum

Warum ein alter Vertrag mit 3 Millionen Euro heute zu wenig ist

Wir prüfen im Landkreis Schwäbisch Hall jede Woche bestehende Policen, viele davon aus den Jahren zwischen 2000 und 2012. Das Muster wiederholt sich: Die Deckungssumme steht bei 3 oder 5 Millionen Euro, und Bausteine, die heute zum Standard gehören, fehlen ganz. Kein Forderungsausfall, kein Schlüsselverlust, keine Gefälligkeitsschäden, keine Deckung für deliktunfähige Kinder, keine Drohnen. Der Beitragsunterschied zu einem aktuellen Tarif liegt oft bei 20 bis 40 Euro im Jahr. Der Unterschied im Leistungsumfang ist dagegen der zwischen reguliert und nicht reguliert. Wer schon eine Haftpflicht hat, ist also nicht automatisch gut versichert, sondern hat nur die Voraussetzung dafür.

Der zweite Punkt ist die Abwehrfunktion, die im Alltag häufiger greift als die Zahlfunktion. Ein spürbarer Teil der Fälle, die uns erreichen, sind Forderungen, die rechtlich nicht haltbar sind: Der Nachbar verlangt Ersatz für einen Kratzer, der schon vorher da war. Ein Handwerker macht Sie für einen Schaden verantwortlich, den er selbst verursacht hat. Der Versicherer prüft die Rechtslage, verhandelt und führt den Prozess auf eigene Kosten. Diese passive Rechtsschutzfunktion ist im Beitrag enthalten und kostet Sie keinen Cent extra. Ohne Police zahlen Sie den Anwalt selbst, auch wenn Sie am Ende recht bekommen und die Gegenseite die Kosten trägt, denn vorstrecken müssen Sie sie in jedem Fall.

Keine Obergrenze im Gesetz

Paragraf 823 BGB kennt keine Deckelung. Bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit eines Geschädigten entstehen Heilbehandlung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und eine lebenslange Rente, in der Summe schnell mehr als eine Million Euro. Deshalb sind 10 Millionen Euro die Untergrenze und nicht die Empfehlung für Vorsichtige.

Ein Titel wirkt dreißig Jahre

Nach Paragraf 197 Absatz 1 Nummer 3 BGB verjähren rechtskräftig festgestellte Ansprüche erst nach dreißig Jahren, und der Titel lässt sich vor Ablauf erneuern. Gepfändet wird alles oberhalb der Freigrenze von rund 1.590 Euro monatlich. Wer mit 30 einen Schaden verursacht, zahlt unter Umständen bis zur Rente.

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Nicht jede Forderung ist berechtigt, und viele sind es nicht. Der Versicherer prüft, verhandelt und führt den Rechtsstreit auf eigene Kosten, ohne dass eine Selbstbeteiligung anfällt. Diese Leistung nutzen unsere Kunden im Schnitt häufiger als die Zahlung selbst.

Die ganze Familie in einer Police

Ein Vertrag deckt Partner und alle Kinder in Schule, Studium und erster Berufsausbildung ab, ohne Aufpreis pro Kind. Bei vielen Tarifen lassen sich pflegebedürftige Eltern im gemeinsamen Haushalt einschließen. Der Beitrag für eine Familie liegt selten mehr als 30 Euro im Jahr über dem für einen Single.

Forderungsausfall dreht die Richtung um

Ein Unversicherter fährt Ihr Kind an und hat weder Police noch Geld. Ohne Forderungsausfalldeckung bleiben Sie auf Behandlungskosten und Verdienstausfall sitzen, obwohl Sie im Recht sind. Mit dem Baustein zahlt Ihr eigener Versicherer so, als wäre der Schädiger bei ihm versichert, üblich ab 2.500 Euro Schadenhöhe.

Schlüsselverlust kostet fünfstellig

Geht ein Generalschlüssel verloren, tauscht der Eigentümer die komplette Schließanlage aus, weil Missbrauch nicht auszuschließen ist. Bei einer Pflegeeinrichtung im Raum Crailsheim waren das rund 14.500 Euro. Entscheidend ist, dass auch beruflich überlassene Schlüssel im Vertrag stehen, sonst zahlt niemand.

Leistungen

Was eine gute private Haftpflicht abdeckt

Versichert sind Personenschäden, Sachschäden und die daraus folgenden Vermögensschäden aus den Gefahren des täglichen Lebens. Der Grundschutz allein lässt in der Praxis aber mehrere Lücken offen, und genau an diesen Lücken entscheiden sich die teuren Fälle. Wir gehen deshalb jede Position einzeln durch: Wer ist mitversichert, wie hoch ist die Summe, sind deliktunfähige Kinder, Gefälligkeiten, Schlüssel, Mietsachschäden und Forderungsausfall eingeschlossen, und mit welchen Sublimits. Ein Baustein, der nur bis 5.000 Euro gilt, steht zwar im Vertrag, hilft im Ernstfall aber nicht weiter.

Das ist abgesichert

  • Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden mit pauschaler Deckungssumme, mindestens 10 Millionen Euro, für Familien empfohlen 30 bis 50 Millionen Euro
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche einschließlich Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, ohne Anrechnung auf die Selbstbeteiligung
  • Mitversicherung von Partner im gemeinsamen Haushalt, Kindern in Schule, Studium und erster Berufsausbildung, häufig auch von Eltern im gemeinsamen Haushalt
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren nach Paragraf 828 BGB, obwohl gesetzlich keine Haftung besteht, meist bis 10.000 bis 50.000 Euro
  • Gefälligkeitsschäden beim Umzugshelfen, Rasenmähen, Blumengießen oder Autoausleihen für Nachbarn, Freunde und Verwandte
  • Verlust privat und beruflich überlassener Schlüssel samt Austausch der Schließanlage, einschließlich Transponder und Chipkarten
  • Mietsachschäden an gemieteten Wohnungen, Häusern, Ferienwohnungen und Hotelzimmern, nicht nur bei Brand und Wasser, sondern auch bei sonstiger Beschädigung
  • Forderungsausfalldeckung, wenn der Schädiger nicht zahlt und selbst nicht versichert ist, üblich ab einer Mindestschadenhöhe von 2.500 Euro
  • Ausfalldeckung für Schäden, die Ihnen ein Unversicherter zufügt, in guten Tarifen ohne vorherigen vollstreckbaren Titel
  • E-Bike und Pedelec bis 25 km/h ohne Versicherungskennzeichen, Drohnen bis zur vereinbarten Startmasse, Segel- und Ruderboote sowie Modellboote
  • Wassersport ohne Motor, Tauchen, Surfen und Kitesurfen sowie das Führen fremder Boote im Rahmen des Vertrags
  • Bauherrenhaftpflicht bis zu einer vereinbarten Bausumme, häufig 50.000 bis 150.000 Euro Bauvolumen, für Umbau und Sanierung am eigenen Haus
  • Gewässerschadenhaftpflicht für Heizöltank und Öllagerung, für die Sie nach dem Wasserhaushaltsgesetz verschuldensunabhängig haften
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das selbst bewohnte Ein- oder Zweifamilienhaus einschließlich Streu- und Räumpflicht
  • Zahme Haustiere wie Katzen, Kaninchen, Ziervögel und Kleintiere sowie das gelegentliche Hüten fremder Hunde
  • Weltweiter Versicherungsschutz auf Reisen, innerhalb Europas meist zeitlich unbegrenzt, weltweit üblicherweise bis zu einem Jahr, gute Tarife bis fünf Jahre

Das ist nicht abgesichert

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden und Schäden aus strafbaren Handlungen, auch dann, wenn die Folgen weit über das Gewollte hinausgehen
  • Schäden aus beruflicher, gewerblicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit, dafür braucht es eine Betriebs-, Berufs- oder Vereinshaftpflicht
  • Schäden aus dem Gebrauch versicherungspflichtiger Fahrzeuge, also Auto, Motorrad, S-Pedelec und Traktor, dafür gilt die Kfz-Haftpflicht
  • Hunde und Pferde, denn für sie gilt die verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung nach Paragraf 833 BGB und damit eine eigene Tierhalterhaftpflicht
  • Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Sachen, soweit sie nicht ausdrücklich als Mietsachschaden eingeschlossen sind, etwa das geliehene Werkzeug
  • Schäden zwischen mitversicherten Personen desselben Vertrags, etwa wenn ein Ehepartner den anderen verletzt oder ein Kind den Vater
  • Reine Vermögensschäden ohne vorausgegangenen Personen- oder Sachschaden, etwa ein falscher Anlagetipp oder ein versäumter Termin
  • Schäden am selbst genutzten Eigentum, denn die Haftpflicht ersetzt nur fremdes Eigentum, für eigenes zahlt die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung
  • Vermietete Immobilien und Mehrfamilienhäuser, dafür ist eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nötig
  • Bauvorhaben oberhalb der im Vertrag genannten Bausumme, dann ist eine separate Bauherrenhaftpflicht erforderlich
Beitrag

Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?

Einen Einheitspreis gibt es nicht, weil sich der Beitrag aus Ihrer Haushaltsform und dem gewünschten Leistungsumfang ergibt. Die erste Frage ist, wie viele Personen im Vertrag stehen: Single, Paar oder Familie mit Kindern. Die zweite ist die Deckungssumme, wobei der Sprung von 10 auf 50 Millionen Euro pauschal in der Regel nur wenige Euro im Jahr kostet und damit der billigste Hebel im ganzen Vertrag ist. Danach kommen die Bausteine, die Sie tatsächlich brauchen: Forderungsausfall, Schlüsselverlust beruflich, Gewässerschaden für den Öltank, Bauherrenhaftpflicht für die Sanierung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Eigenheim. Jeder dieser Punkte hat einen Preis, und keiner davon ist groß.

Nach unten wirken vor allem drei Hebel. Eine Selbstbeteiligung von 150 oder 250 Euro je Schaden senkt den Beitrag spürbar und ist sinnvoll, wenn Sie Kleinschäden ohnehin selbst tragen würden. Jährliche Zahlweise ist günstiger als monatliche, weil der Versicherer keinen Ratenzuschlag berechnet. Und wer mehrere Verträge in einem Haushalt bündelt, also Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Unfall und Kfz, bekommt einen Bündelnachlass. Nach oben treiben den Beitrag hohe Deckungssummen für gewerbliche Sonderrisiken, eine geringe oder fehlende Selbstbeteiligung, Vorschäden in den letzten fünf Jahren und Zusatzrisiken wie Öltank, Bauvorhaben, vermietete Wohnung, Drohne oder Motorboot. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst der Leistungsumfang, dann der Preis. Ein Vertrag, der 30 Euro billiger ist und den Forderungsausfall nicht kennt, ist im Schadenfall der teuerste im Regal.

Haushaltsform und mitversicherte Personen

Ein Singlevertrag ist günstiger als ein Familienvertrag, aber der Unterschied ist kleiner, als die meisten erwarten, oft 20 bis 40 Euro im Jahr. Entscheidend ist nicht die Zahl der Kinder, sondern der Status: Schule, Studium und erste Berufsausbildung sind beitragsfrei eingeschlossen. Nach dem Berufseinstieg braucht das Kind eine eigene Police.

Höhe der Deckungssumme

Zwischen 10 und 50 Millionen Euro pauschal liegen meist nur wenige Euro Jahresbeitrag, weil Schäden dieser Größenordnung extrem selten sind. Die Versicherer kalkulieren die Spitze deshalb günstig. Genau deshalb ist die hohe Summe der beste Kauf im Vertrag und der Punkt, an dem Sparen keinen Sinn ergibt.

Selbstbeteiligung je Schadenfall

150 oder 250 Euro Selbstbehalt senken den Beitrag deutlich, weil sie Bagatellschäden aus der Regulierung nehmen. Achten Sie darauf, dass die Selbstbeteiligung nicht für die Abwehr unberechtigter Ansprüche gilt, denn dort haben Sie nichts falsch gemacht. Wer Kleinschäden ohnehin selbst zahlen würde, nimmt den Selbstbehalt mit.

Wohnform, Eigentum und Öltank

Mieter zahlen weniger als Eigentümer, weil Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie die Streu- und Räumpflicht dazukommen. Ein Heizöltank bedeutet Gewässerschadenhaftpflicht und damit eine Gefährdungshaftung nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Eine vermietete Eigentumswohnung fällt aus der Privatpolice heraus und wird separat berechnet.

Zusatzbausteine und Sublimits

Forderungsausfall, Schlüsselverlust beruflich, Bauherrenhaftpflicht, Drohnen, Motorboot und erweiterte Gefälligkeitsschäden kosten jeweils wenige Euro, treiben in Summe aber den Beitrag. Wichtiger als der Preis ist das Sublimit: Ein Schlüsselbaustein bis 5.000 Euro deckt keine Schließanlage einer Pflegeeinrichtung. Wir prüfen die Grenzen, nicht nur die Häkchen.

Zahlweise, Bündelung und Vorschäden

Jährliche Zahlweise spart den Ratenzuschlag von meist 3 bis 5 Prozent. Wer Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Unfall und Kfz in einem Haushalt bündelt, bekommt einen Nachlass auf das Paket. Zwei oder mehr regulierte Schäden in fünf Jahren führen bei einem Wechsel dagegen zu Zuschlägen oder zur Ablehnung, deshalb sollte man Bagatellschäden nicht leichtfertig melden.

Ausbaustufen

Drei Ausbaustufen im Vergleich

Der Unterschied liegt weniger im Beitrag als in den Bausteinen und ihren Sublimits. Wir stellen die Varianten nebeneinander und sagen bei jeder Position, was sie im Ernstfall konkret bedeutet.

Basis

Für Singles zur Miete, ohne Kinder, ohne Eigentum und ohne Tier

  • Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden mit 10 Millionen Euro pauschal
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten
  • Mietsachschäden an der eigenen Mietwohnung bei Brand, Wasser und sonstiger Beschädigung
  • E-Bike und Pedelec bis 25 km/h ohne Zusatzvereinbarung
  • Weltweiter Schutz auf Reisen, in Europa zeitlich unbegrenzt
  • Schäden an zahmen Haustieren wie Katzen und Kleintieren
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Am häufigsten gewählt

Komfort

Für Familien mit Kindern in Schule, Studium oder Ausbildung, unsere häufigste Empfehlung

  • Deckungssumme 30 bis 50 Millionen Euro pauschal
  • Partner und alle Kinder in Schule, Studium und erster Berufsausbildung mitversichert
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren nach Paragraf 828 BGB
  • Gefälligkeitsschäden und Schlüsselverlust privat wie beruflich, einschließlich Schließanlage
  • Forderungsausfalldeckung ab 2.500 Euro Schadenhöhe
  • Mietsachschäden auch in Ferienwohnung und Hotelzimmer
  • Drohnen bis zur vereinbarten Startmasse sowie Segel- und Ruderboote
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Premium

Für Eigentümer, Bauherren, Vermieter und Haushalte mit Öltank

  • Alle Leistungen der Komfortstufe
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das selbst bewohnte Haus einschließlich Räum- und Streupflicht
  • Bauherrenhaftpflicht bis zu einer vereinbarten Bausumme, meist 150.000 Euro Bauvolumen
  • Gewässerschadenhaftpflicht für Heizöltank und Öllagerung mit eigener Deckungssumme
  • Erweiterte Ausfalldeckung mit niedriger Mindestschadenhöhe und ohne vorherigen Titel
  • Wassersport, Tauchen und das Führen fremder Boote
  • Ergänzbar durch eine eigene Tierhalterhaftpflicht für Hund oder Pferd
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Die Darstellung ist eine Orientierung. Welche Bausteine sinnvoll sind, klären wir im Gespräch anhand Ihrer Situation. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Abgrenzung

Abgrenzung zu anderen Policen

Damit Sie nicht doppelt zahlen und nicht an der falschen Stelle eine Lücke haben.

Tierhalterhaftpflicht für Hund und Pferd
Für Hunde und Pferde gilt nach Paragraf 833 BGB die verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung: Sie haften auch dann, wenn Sie alles richtig gemacht haben, weil sich die typische Tiergefahr verwirklicht hat. Scheut ein Pferd auf dem Ausritt und ein Reiter stürzt, ist das ein Personenschaden ohne jedes Verschulden. Die private Haftpflicht deckt nur zahme Haustiere wie Katzen und Kleintiere, Hunde und Pferde brauchen eine eigene Police.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Alles, was aus dem Gebrauch eines versicherungspflichtigen Fahrzeugs entsteht, gehört in die Kfz-Haftpflicht, nicht in die Privathaftpflicht. Die Grenze verläuft am Kennzeichen: Pedelecs bis 25 km/h fallen unter die Privathaftpflicht, S-Pedelecs bis 45 km/h brauchen ein Versicherungskennzeichen. Der Sonderfall ist die geöffnete Autotür, denn auch dieser Schaden gehört zur Kfz-Haftpflicht und kostet Schadenfreiheitsrabatt.
Private Rechtsschutzversicherung
Die Haftpflicht wehrt Ansprüche ab, die gegen Sie gerichtet sind, und trägt dafür die Anwalts- und Gerichtskosten. Wollen Sie umgekehrt selbst etwas durchsetzen, etwa Schadenersatz nach einem Unfall oder gegen einen Handwerker, ist das Rechtsschutz. Die Faustregel: Verteidigung gegen Forderungen zahlt die Haftpflicht, Angriff auf fremde Vermögen zahlt der Rechtsschutz. Beide Verträge ergänzen sich und ersetzen sich nicht.
Betriebs- und Berufshaftpflicht
Sobald eine Tätigkeit beruflich oder gewerblich ist, endet die private Haftpflicht, auch bei kleinen Nebentätigkeiten. Der Hobbyhandwerker, der gegen Geld dem Nachbarn das Bad fliest, steht ohne Deckung da, ebenso der nebenberufliche Fotograf und die Tagesmutter. Für Ehrenämter im Verein greift oft eine Vereinshaftpflicht, aber nicht immer. Wir klären das vorher, weil dieser Ausschluss der häufigste Streitpunkt in der Regulierung ist.
Zielgruppen

Für wen wir besonders genau hinsehen

Fast jeder Haushalt braucht eine private Haftpflicht. Bei diesen sechs Lebenssituationen entstehen aber Fragen, die im Standardvertrag nicht sauber gelöst sind und die im Schadenfall über die Regulierung entscheiden.

Familien mit kleinen Kindern

Kinder unter sieben Jahren sind nach Paragraf 828 BGB deliktunfähig und haften nicht, im Straßenverkehr gilt das bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen sogar bis zehn Jahre. Haben Sie Ihre Aufsichtspflicht erfüllt, haften auch Sie nicht, und der geschädigte Nachbar bekommt nichts. Der Einschluss für deliktunfähige Kinder lässt den Versicherer trotzdem zahlen, meist bis 10.000 bis 50.000 Euro.

Mieter in Altbau und Fachwerk

In den Altstadtlagen von Schwäbisch Hall, Langenburg und Kirchberg an der Jagst treffen Wasserschäden historische Dielen, Stuck und Sandsteintreppen. Die Wiederherstellung kostet ein Vielfaches eines Standardbodens. Mietsachschäden gehören deshalb ohne Sublimit in den Vertrag, und zwar nicht nur für Brand und Wasser, sondern für sonstige Beschädigung.

Bauherren und Sanierer

Wer in den Neubaugebieten von Crailsheim, Ilshofen oder Rosengarten baut oder ein Haus in Vellberg saniert, haftet für die Verkehrssicherheit der Baustelle. Stolpert ein Nachbarskind über Material und bricht sich etwas, geht das zu Ihren Lasten. Bis zur vereinbarten Bausumme deckt das die Privathaftpflicht, darüber braucht es eine eigene Bauherrenhaftpflicht. Wir prüfen die Grenze vor dem Baustart.

Tierhalter mit Hund und Pferd

Die Tierhalterhaftung nach Paragraf 833 BGB ist verschuldensunabhängig, also greift sie auch ohne jeden Fehler des Halters. Ein Hund, der vor ein Auto läuft, oder ein Pferd, das auf der Koppel ausbricht, verursacht Schäden in ganz anderer Größenordnung als ein umgestoßenes Glas. In der Hohenloher Ebene mit ihren Reitanlagen ist die Pferdehaftpflicht Standard, oft mit Einschluss von Fremdreitern.

Drohnenpiloten und E-Bike-Fahrer

Für Drohnen besteht nach Paragraf 43 Luftverkehrsgesetz eine gesetzliche Versicherungspflicht, die viele Halter nicht kennen und die die Standardhaftpflicht nicht automatisch erfüllt. Pedelecs bis 25 km/h sind eingeschlossen, S-Pedelecs bis 45 km/h nicht, sie brauchen ein Versicherungskennzeichen. Wir prüfen Startmasse, Einsatzzweck und ob gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.

Haushalte mit Heizöltank

Wer mit Heizöl heizt, gilt als Anlageninhaber und haftet nach dem Wasserhaushaltsgesetz verschuldensunabhängig für Gewässerschäden. Läuft ein Tank aus, kostet die Bodensanierung mit Aushub, Entsorgung und Grundwasserüberwachung schnell einen sechsstelligen Betrag. Auf den Höfen und in den älteren Häusern der Region ist die Gewässerschadenhaftpflicht deshalb Grundausstattung.

Aus der Praxis

Aus der Praxis

Drei Fälle aus unserer Betreuung, anonymisiert und in den Beträgen gerundet. Der erste ist der teuerste.

Radfahrer stürzt durch geöffnete Autotür in Schwäbisch Hall

Beim Aussteigen in der Altstadt übersah ein Kunde einen herannahenden Radfahrer. Der Radfahrer stürzte, brach sich Schulter und Handgelenk und fiel als Selbstständiger vier Monate aus. Neben Heilbehandlung und Schmerzensgeld wurde der Verdienstausfall geltend gemacht, dazu kamen Sachverständigen- und Anwaltskosten. Die Haftpflicht regulierte vollständig. Ohne Police hätte der Kunde den Betrag aus eigenem Vermögen aufbringen müssen, und bei einem verbliebenen Dauerschaden wäre daraus eine lebenslange Rente geworden.

circa 62.000 Euro

Wasserschaden beim Blumengießen in Gaildorf

Ein Nachbar goss während des Urlaubs die Pflanzen und ließ versehentlich den Wasserhahn laufen. Zwei Wohnungen wurden durchnässt, Parkett, Estrich und Deckenverkleidung mussten erneuert werden, dazu kamen sechs Wochen Trocknung und die Hotelkosten der Untermieter. Weil Gefälligkeitsschäden ausdrücklich eingeschlossen waren, wurde ohne Streit reguliert. Ohne diesen Baustein hätte die Rechtsprechung einen stillschweigenden Haftungsverzicht angenommen und der Geschädigte wäre leer ausgegangen.

circa 21.000 Euro

Schlüsselverlust in einer Pflegeeinrichtung bei Crailsheim

Eine Pflegekraft verlor den dienstlich überlassenen Generalschlüssel auf dem Heimweg. Die Einrichtung ließ die gesamte Schließanlage austauschen, weil ein Missbrauch nicht auszuschließen war. Weil beruflich überlassene Schlüssel im Vertrag ausdrücklich eingeschlossen waren und das Sublimit hoch genug lag, übernahm der Versicherer Zylinder, Transponder und Montage. Viele Tarife decken nur privat überlassene Schlüssel oder deckeln bei 5.000 Euro.

circa 14.500 Euro
Aus der Beratung

Die fünf Fehler, die uns am häufigsten begegnen

Was uns immer wieder begegnet, und was es kostet, wenn niemand hinschaut.

1

Deckungssumme von 3 Millionen Euro aus dem Altvertrag

Verträge aus den frühen 2000er Jahren stehen häufig bei 3 oder 5 Millionen Euro, und das reichte damals. Ein schwerer Personenschaden mit dauerhafter Pflegebedürftigkeit sprengt diese Summe heute, und alles darüber zahlen Sie selbst, dreißig Jahre lang. Der Sprung auf 30 oder 50 Millionen Euro pauschal kostet meist nur wenige Euro im Jahr. Wir setzen 10 Millionen Euro als absolute Untergrenze an.

2

Das Kind ist längst aus der Police gefallen

Mitversichert sind Kinder in Schule, Studium und erster Berufsausbildung, solange sie unverheiratet sind. Mit dem ersten Arbeitsvertrag, einem Zweitstudium ohne direkten Anschluss oder der Heirat endet der Schutz automatisch, ohne dass jemand eine Nachricht bekommt. Viele Berufsanfänger sind deshalb monatelang unversichert. Sagen Sie uns Bescheid, wenn Ihr Kind den Ausbildungsstatus wechselt, die eigene Police ist in zehn Minuten eingerichtet.

3

Forderungsausfall fehlt, obwohl er die Richtung umdreht

Fast jeder denkt beim Abschluss nur an Schäden, die er selbst verursacht. Der teurere Fall ist oft der umgekehrte: Ein Unversicherter ohne Vermögen fährt Ihr Kind an, und Sie bleiben trotz klarer Rechtslage auf Behandlungskosten und Verdienstausfall sitzen. Der Forderungsausfall lässt Ihren eigenen Versicherer einspringen, üblich ab 2.500 Euro. Er kostet wenige Euro im Jahr und fehlt in fast jedem Altvertrag.

4

Nebentätigkeit oder Ehrenamt ohne Deckung

Sobald für eine Tätigkeit Geld fließt, ist sie gewerblich und aus der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Das trifft den Hobbyhandwerker, der gegen Bezahlung fliest, die Tagesmutter, den nebenberuflichen Fotografen und den Verkäufer auf Onlineplattformen ab einer gewissen Regelmäßigkeit. Für Ehrenämter im Verein greift manchmal eine Vereinshaftpflicht, aber nicht bei jedem Verein. Wir klären das vor dem Schaden, nicht danach.

5

Nach dem Schaden zu schnell etwas anerkannt

Der häufigste Fehler in der Regulierung passiert in den ersten Minuten: Aus schlechtem Gewissen wird eine Schuld eingeräumt oder ein Betrag zur Beruhigung bar gezahlt. Damit greifen Sie der Prüfung des Versicherers vor und schwächen Ihre Position. Erkennen Sie nichts an, zahlen Sie nichts aus eigener Tasche und melden Sie den Vorgang mit Namen, Hergang und Zeugen. Ob Sie haften, entscheidet der Versicherer, und in vielen Fällen lautet die Antwort nein.

Ablauf

So gehen wir vor

1

Haushalt und Lebenssituation aufnehmen

Wer lebt im Haushalt, wer ist in Schule oder Ausbildung, gibt es Tiere, Eigentum, einen Öltank, eine Drohne oder ein Bauvorhaben. Das dauert etwa zwanzig Minuten und ergibt die Liste der Bausteine, die Sie wirklich brauchen.

2

Bestehende Police Position für Position prüfen

Wir vergleichen Ihren Vertrag mit dem heutigen Marktstandard und markieren Deckungssumme, Ausschlüsse, Sublimits und fehlende Einschlüsse. Sie bekommen das als schriftliche Übersicht, auch wenn Sie danach nichts ändern.

3

Zwei Varianten mit klarer Empfehlung

Sie bekommen zwei bis drei Angebote nebeneinander, mit Beitrag, Deckungssumme und Bausteinen. Wir sagen Ihnen ausdrücklich, welcher Baustein in Ihrem Fall verzichtbar ist, statt alles einzuschließen.

4

Im Schadenfall an Ihrer Seite

Sie melden den Schaden bei uns unter 0791 94093050 oder über den Allianz Schaden-Direktruf 0800 11 22 33 44, der rund um die Uhr erreichbar ist. Wir begleiten die Regulierung und übersetzen die Rückfragen des Versicherers.

Region

Private Haftpflicht im Landkreis Schwäbisch Hall

Wir beraten Familien und Einzelpersonen von Schwäbisch Hall und Crailsheim aus im gesamten Landkreis. Dazu gehören Gaildorf, Ilshofen, Vellberg, Wolpertshausen, Untermünkheim, Michelfeld, Michelbach an der Bilz, Rosengarten und Braunsbach ebenso wie Obersontheim, Bühlertann, Bühlerzell, Oberrot, Fichtenberg und Sulzbach-Laufen. Richtung Hohenlohe kommen Kirchberg an der Jagst, Gerabronn, Langenburg, Schrozberg, Blaufelden und Rot am See dazu, im Osten Satteldorf, Wallhausen, Frankenhardt, Stimpfach, Kreßberg und Fichtenau. Auch aus Mainhardt, Künzelsau, Öhringen, Murrhardt und Backnang kommen Kunden zu uns. Die Fragen ähneln sich, die richtigen Antworten unterscheiden sich je nach Wohnform deutlich.

In den Altstadtlagen von Schwäbisch Hall und Langenburg wohnen viele Kunden in Fachwerk- und Altbauten, wo ein Wasserschaden historische Substanz trifft und die Wiederherstellung ein Vielfaches kostet. In den Neubaugebieten von Crailsheim, Ilshofen und Rosengarten stehen dagegen Bauherrenhaftpflicht und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Vordergrund. Auf den Höfen der Hohenloher Ebene ist die Abgrenzung zwischen privatem und landwirtschaftlichem Risiko entscheidend, denn was zum Betrieb gehört, deckt die private Police nicht. Dario Caeiro betreut den Bereich Gesundheit und Vorsorge und nimmt die Privatverträge auf, Oliver Hartmann kommt hinzu, sobald Eigentum, Vermietung oder ein Betrieb ins Spiel kommt. Sie erreichen uns unter 0791 94093050, per E-Mail an caeiro.hartmann@allianz.de oder persönlich in der Weilerwiese 3 in Schwäbisch Hall und in der Beethovenstraße 48 in Crailsheim.

Schwäbisch HallCrailsheimGaildorfIlshofenVellbergKirchberg an der JagstGerabronnLangenburgSchrozbergBlaufeldenRot am SeeSatteldorfWallhausenFrankenhardtKünzelsauÖhringenMurrhardtBacknangEllwangenSchwäbisch GmündWinnendenSchorndorfWaiblingenAalenHeilbronnNeckarsulmBad FriedrichshallBad MergentheimDinkelsbühlFeuchtwangenRothenburg ob der TauberGöppingenLudwigsburgBietigheim-BissingenStuttgartEsslingenHeidenheimAnsbach
Häufige Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird

Was kostet eine private Haftpflichtversicherung?
Der Beitrag liegt bei den meisten Haushalten im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr und hängt an drei Dingen: Haushaltsform, Deckungssumme und Bausteine. Ein Familienvertrag kostet meist nur 20 bis 40 Euro mehr als ein Singlevertrag, weil Kinder in Ausbildung ohne Aufpreis mitlaufen. Der Sprung von 10 auf 50 Millionen Euro Deckung kostet oft nur wenige Euro. Nach unten wirken Selbstbeteiligung, jährliche Zahlweise und die Bündelung mit Hausrat, Wohngebäude und Kfz. Wir rechnen Ihnen zwei Varianten konkret aus, statt Ihnen eine Pauschalzahl zu nennen.
Ist eine private Haftpflichtversicherung Pflicht?
Gesetzlich nicht, mit einer Ausnahme: Wer eine Drohne betreibt, braucht nach Paragraf 43 Luftverkehrsgesetz eine Haftpflichtversicherung. Faktisch verlangt wird die Police trotzdem oft, etwa von Vermietern bei der Wohnungsübergabe, von Reitställen bei der Einstellung eines Pferdes oder von Vereinen bei bestimmten Tätigkeiten. Der eigentliche Grund für den Abschluss ist aber ein anderer: Paragraf 823 BGB kennt keine Obergrenze, und ohne Police haften Sie mit allem, was Sie haben und künftig verdienen.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Mindestens 10 Millionen Euro pauschal, für Familien empfehlen wir 30 bis 50 Millionen Euro. Pauschal bedeutet, dass die Summe nicht auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufgeteilt wird, sondern insgesamt für einen Fall zur Verfügung steht. Der Grund für die hohe Zahl ist der Personenschaden: Bleibt jemand dauerhaft pflegebedürftig, kommen Heilbehandlung, Umbau, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und eine lebenslange Rente zusammen. Der Beitragsunterschied zwischen 10 und 50 Millionen Euro beträgt in der Regel nur wenige Euro im Jahr.
Was zahlt die private Haftpflicht nicht?
Nicht gedeckt sind Vorsatz und Schäden aus strafbaren Handlungen, alles Berufliche und Gewerbliche, Schäden aus dem Gebrauch versicherungspflichtiger Fahrzeuge, Hunde und Pferde, Schäden an eigenen Sachen und Schäden zwischen mitversicherten Personen desselben Vertrags. Ebenfalls draußen sind reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden sowie geliehene und gemietete Sachen, soweit sie nicht ausdrücklich eingeschlossen sind. Vermietete Immobilien und größere Bauvorhaben brauchen eigene Verträge.
Wer ist in meiner Police mitversichert?
In der Regel Sie selbst, Ihr Ehe- oder Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt und Ihre Kinder, solange sie unverheiratet sind und sich in Schule, Studium oder erster Berufsausbildung befinden. Viele Tarife schließen die Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn mit ein, ebenso ein freiwilliges soziales Jahr oder den Wehrdienst. Pflegebedürftige Eltern im gemeinsamen Haushalt sowie Haushaltshilfen und Au-pairs lassen sich häufig ergänzen. Mit dem ersten Arbeitsvertrag des Kindes endet der Schutz automatisch.
Was gilt, wenn mein kleines Kind etwas kaputt macht?
Kinder unter sieben Jahren sind nach Paragraf 828 BGB deliktunfähig und haften rechtlich nicht. Bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen, Schienen- oder Schwebebahnen gilt das sogar bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, sofern kein Vorsatz vorliegt. Haben Sie Ihre Aufsichtspflicht erfüllt, haften auch Sie nicht, und der Geschädigte bekommt nichts. Das belastet Nachbarschaften mehr als jede andere Konstellation. Mit dem Einschluss für deliktunfähige Kinder zahlt der Versicherer trotzdem, meist bis zu einer Summe zwischen 10.000 und 50.000 Euro.
Was ist der Unterschied zwischen Forderungsausfall und Ausfalldeckung?
Beide greifen, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt und nicht zahlen kann. Die klassische Forderungsausfalldeckung verlangt in der Regel einen vollstreckbaren Titel gegen den Schädiger und eine Mindestschadenhöhe von meist 2.500 Euro, bevor Ihr eigener Versicherer einspringt. Gute Tarife bieten eine erweiterte Ausfalldeckung mit niedrigerer Schwelle und ohne den Umweg über das Gericht. Der Unterschied fällt genau dann auf, wenn Sie ihn brauchen, deshalb lesen wir bei diesem Baustein immer die Bedingungen und nicht nur die Produktübersicht.
Sind Gefälligkeiten mitversichert?
Nur wenn es ausdrücklich im Vertrag steht. Wer beim Umzug hilft, den Rasen des Nachbarn mäht oder im Urlaub die Blumen gießt, handelt aus reiner Gefälligkeit ohne Rechtsbindungswillen. Die Rechtsprechung nimmt in solchen Fällen häufig einen stillschweigenden Haftungsverzicht an, der Schaden bleibt dann ungedeckt und beim Geschädigten hängen. Mit eingeschlossenen Gefälligkeitsschäden zahlt der Versicherer trotzdem. In Gaildorf haben wir so einen Wasserschaden über rund 21.000 Euro reguliert, ohne dass die Nachbarschaft daran zerbrochen ist.
Deckt die Privathaftpflicht meinen Hund ab?
Nein. Für Hunde und Pferde gilt nach Paragraf 833 BGB die verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung, Sie haften also auch ohne eigenes Fehlverhalten, sobald sich die typische Tiergefahr verwirklicht. Diese Risiken brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht, für Pferde in der Hohenloher Ebene meist mit Einschluss von Fremdreitern und Kutschfahrten. Zahme Haustiere wie Katzen, Kaninchen, Ziervögel und Kleintiere sind dagegen in der privaten Haftpflicht enthalten, ebenso das gelegentliche Hüten eines fremden Hundes.
Was passiert bei einem Mietsachschaden?
Als Mieter haften Sie für Schäden an Parkett, Fliesen, Sanitärobjekten, Türen und Einbauküche. Ein guter Tarif deckt Mietsachschäden an Immobilien ein, auch an Ferienwohnungen und Hotelzimmern im Urlaub. Achten Sie darauf, dass nicht nur Brand- und Wasserschäden gedeckt sind, sondern ausdrücklich auch sonstige Beschädigungen, denn genau hier trennen sich die Tarife. In den Altbauten von Schwäbisch Hall ist das besonders wichtig, weil historische Dielen und Sandsteintreppen ein Vielfaches eines Standardbodens kosten.
Ab wann ist eine private Haftpflicht sinnvoll?
Ab dem Moment, in dem Sie nicht mehr über die Police der Eltern mitversichert sind, also spätestens mit dem ersten Arbeitsvertrag, einer Heirat oder einem Zweitstudium ohne direkten Anschluss. Sinnvoll ist sie auch für Schüler und Studenten, wenn die elterliche Police fehlt oder zu alt ist. Das häufige Argument, man besitze ja nichts, geht am Kern vorbei: Gehaftet wird auch mit künftigem Einkommen, und ein Titel wirkt dreißig Jahre. Wer mit 22 einen schweren Schaden verursacht, zahlt bis in die Fünfziger.
Brauche ich das wirklich, wenn ich schon eine Rechtsschutzversicherung habe?
Ja, denn die beiden Verträge zeigen in entgegengesetzte Richtungen. Die Haftpflicht verteidigt Sie gegen Ansprüche, die andere gegen Sie richten, und zahlt berechtigte Forderungen. Der Rechtsschutz hilft Ihnen, eigene Ansprüche gegen andere durchzusetzen, etwa gegen einen Handwerker oder nach einem unverschuldeten Unfall. Der Rechtsschutz zahlt niemals den Schaden selbst, sondern nur die Verfahrenskosten. Wer nur Rechtsschutz hat, ist gegen die eine Konstellation abgesichert, die ihn ruinieren kann, gerade nicht.
Was tue ich, wenn jemand eine Forderung an mich stellt?
Erkennen Sie nichts an und zahlen Sie nichts aus eigener Tasche, auch keine kleinen Beträge zur Beruhigung. Notieren Sie Hergang, Datum, Namen und Zeugen und melden Sie den Vorgang zeitnah bei uns unter 0791 94093050 oder über den Allianz Schaden-Direktruf 0800 11 22 33 44. Der Versicherer prüft, ob und in welcher Höhe Sie tatsächlich haften. Ist die Forderung unberechtigt, wehrt er sie auf eigene Kosten ab, notfalls vor Gericht. Diese Abwehr ist im Beitrag enthalten und kostet Sie keine Selbstbeteiligung.
Wie kündige oder wechsle ich meine Haftpflichtversicherung?
Der Vertrag läuft meist ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn Sie nicht drei Monate vor Ablauf kündigen. Nach einem gemeldeten Schaden haben beide Seiten nach Paragraf 92 VVG ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen, ebenso bei einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst die neue Police schriftlich bestätigt bekommen, dann die alte kündigen. Eine Lücke von wenigen Tagen reicht, damit im Schadenfall niemand zahlt. Wir übernehmen die Kündigung für Sie.
Kann ich meinen alten Vertrag einfach behalten?
Behalten können Sie ihn, aber wir sehen ihn uns vorher an. Verträge aus den frühen 2000er Jahren haben oft Deckungssummen von 3 Millionen Euro und kennen weder Forderungsausfall noch Schlüsselverlust noch Gefälligkeitsschäden noch den Einschluss deliktunfähiger Kinder. Der Beitrag eines aktuellen Tarifs liegt meist auf ähnlichem Niveau, teils darunter. Ein Wechsel lohnt sich fast immer, aber nicht in jedem Fall: Wer in den letzten fünf Jahren mehrere Schäden gemeldet hat, fährt mit dem Bestandsvertrag manchmal besser. Das rechnen wir konkret durch.

Wir prüfen Ihre Haftpflichtpolice kostenfrei

Ein Termin dauert etwa eine Stunde, kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Danach haben Sie eine schriftliche Übersicht, ob Ihre Deckungssumme reicht, wer aktuell mitversichert ist und welche Bausteine fehlen. Bringen Sie einfach die bestehende Police mit in die Weilerwiese 3 in Schwäbisch Hall oder in die Beethovenstraße 48 in Crailsheim. Termin unter 0791 94093050 oder per E-Mail an caeiro.hartmann@allianz.de.

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