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Haftpflicht und RechtHundehalterhaftpflicht: Pflicht, Kosten und Leistungen
Für Schäden, die Ihr Hund anrichtet, haften Sie auch dann, wenn Sie alles richtig gemacht haben. Das Gesetz kennt bei Tieren keine Entschuldigung. Was das im Alltag bedeutet, wie die Rechtslage in Baden-Württemberg aussieht und worauf es im Vertrag ankommt, steht hier.
Als Hundehalter haften Sie nach Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verschuldensunabhängig. Ob Sie den Hund angeleint hatten, ob er gut erzogen ist und ob Sie aufgepasst haben, spielt für die Haftung keine Rolle. Es genügt, dass sich die typische Tiergefahr verwirklicht hat.
In Baden-Württemberg gibt es keine allgemeine Versicherungspflicht für Hunde, wohl aber für Tiere, die nach der Polizeiverordnung als gefährlich gelten. Die Privathaftpflichtversicherung schließt Hunde nicht ein, dafür braucht es einen eigenen Vertrag.
Die Tierhalterhaftung kennt keine Ausrede
Im deutschen Schadenersatzrecht gilt normalerweise: Wer nicht schuldhaft handelt, haftet nicht. Bei Tieren hat der Gesetzgeber davon eine Ausnahme gemacht. Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt, ist der Halter zum Ersatz verpflichtet. Der Grund liegt in der Unberechenbarkeit: Ein Tier folgt eigenem Antrieb, und dieses Risiko trägt derjenige, der sich für die Haltung entschieden hat.
Diese sogenannte Gefährdungshaftung greift immer dann, wenn sich die typische Tiergefahr verwirklicht. Der Hund erschrickt und rennt los, er bellt und jemand stolpert, er springt einen Besucher an, er reißt an der Leine und bringt seinen Halter zu Fall, der wiederum jemanden mitreißt. In all diesen Fällen haften Sie, selbst wenn Sie sich vorbildlich verhalten haben. Eine Entlastung gibt es nur für Tiere, die dem Beruf oder Erwerb ihres Halters dienen, also etwa für den Hütehund eines Schäfers, und auch dort nur bei nachgewiesener Sorgfalt.
Mitverschulden mindert, aber selten auf null
Wer ohne Rücksprache in ein fremdes Grundstück geht oder einen fremden Hund am Kopf greift, muss sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Die Gerichte kürzen dann den Anspruch, häufig um 25 bis 50 Prozent. Vollständig entfällt die Haftung so gut wie nie. Bei Begegnungen zweier Hunde haften beide Halter grundsätzlich anteilig, weil sich auf beiden Seiten Tiergefahr verwirklicht. Rechnen Sie also nicht damit, dass ein unvernünftiger Geschädigter Sie automatisch entlastet.
Versicherungspflicht in Baden-Württemberg
Die Regelungen sind Landesrecht und unterscheiden sich erheblich.
In Baden-Württemberg besteht keine allgemeine Pflicht, einen Hund zu versichern. Anders ist das für Hunde, die nach der landesrechtlichen Polizeiverordnung als gefährlich eingestuft sind oder deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde. Für diese Tiere verlangen die Behörden einen Erlaubnisantrag und den Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung. Kommunen können darüber hinaus im Rahmen ihrer Satzungen eigene Anforderungen stellen, weshalb ein Anruf bei der Gemeinde vor der Anschaffung sinnvoll ist.
Mehrere andere Bundesländer haben dagegen eine Pflicht für alle Hunde eingeführt, darunter Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt. In Nordrhein-Westfalen gilt sie für große Hunde ab einer bestimmten Widerristhöhe oder ab 20 Kilogramm. Das ist auch für Halter aus dem Landkreis Schwäbisch Hall relevant, wenn sie umziehen oder längere Zeit in einem anderen Bundesland verbringen. Die Zahlung der Hundesteuer an die Gemeinde hat mit alldem nichts zu tun und ersetzt keine Versicherung.
Unabhängig von der Rechtslage gilt: Der Vertrag kostet weniger als das Futter für zwei Monate, und die Schadenhöhen bewegen sich in einer ganz anderen Größenordnung. Für einen einzelnen Hund liegt der Jahresbeitrag üblicherweise in einer Spanne von rund 50 bis 100 Euro, abhängig von Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Rasse.
Was der Vertrag abdeckt
Die Hundehalterhaftpflicht funktioniert wie die Privathaftpflicht, bezogen auf das Tier. Sie prüft Ansprüche, zahlt berechtigte Forderungen bis zur Deckungssumme und wehrt unberechtigte auf eigene Kosten ab, notfalls vor Gericht. Auch hier gilt: Geben Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis ab, sondern notieren Sie Namen, Anschrift und Zeugen und melden Sie den Vorgang.
- Personenschäden durch Beißen, Anspringen, Umrennen oder ausgelöste Stürze
- Sachschäden an fremdem Eigentum, vom zerkratzten Autolack bis zur zerbissenen Couch in der Ferienwohnung
- Mietsachschäden in der eigenen Wohnung, etwa zerkratzte Türen oder beschädigter Bodenbelag, sofern eingeschlossen
- Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden folgen
- Schäden durch ungewollten Deckakt, in vielen Tarifen eingeschlossen
- Der Hundehüter, also die Person, die Ihren Hund vorübergehend unentgeltlich betreut
Der Punkt Hundehüter verdient Aufmerksamkeit. Fast jeder Halter gibt seinen Hund gelegentlich in fremde Hände, an Nachbarn, Freunde oder die erwachsenen Kinder. Ohne diesen Einschluss steht die betreuende Person im Schadenfall allein da, denn ihre eigene Privathaftpflicht deckt fremde Hunde nicht. Prüfen Sie außerdem, ob gewerbliche Betreuung, etwa eine bezahlte Hundepension, ausgeschlossen ist. Das ist meist der Fall und dort auch richtig, weil der Betrieb einen eigenen Vertrag braucht.
Fünf Punkte im Vertrag
Die Unterschiede zwischen den Angeboten liegen nicht im Beitrag, sondern in diesen Details.
Neben der Haftung des Halters steht die Gesundheit des Tieres. Operationen am Kreuzband, Fremdkörper im Magen oder eine Zahnsanierung erreichen schnell vierstellige Beträge, und dafür gibt es die Tierkrankenversicherung. Beides zusammen deckt die beiden Risiken ab, die Hundehalter tatsächlich treffen. Wer außerdem Streit über einen Schadenfall führen muss, ist mit der Rechtsschutzversicherung auf der sicheren Seite, weil sie die Durchsetzung eigener Ansprüche übernimmt.
Was in unserer Region passiert
Radfahrer weicht aus
Ein Hund läuft auf dem Feldweg unvermittelt quer. Der Radfahrer reißt den Lenker herum, stürzt und bricht sich das Schlüsselbein. Sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit als Selbstständiger, dazu Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
21.700 EuroHund auf der Landstraße
Beim Öffnen des Gartentors entwischt der Hund. Ein Autofahrer bremst stark, der nachfolgende Wagen fährt auf. Zwei beschädigte Fahrzeuge, eine leichte Halswirbelverletzung, dazu Abschleppen und Mietwagen.
14.900 EuroBiss beim Spaziergang
Zwei Hunde geraten aneinander, eine Passantin greift dazwischen und wird an der Hand verletzt. Operation, Physiotherapie, bleibende Narbe. Beide Halter haften anteilig.
9.300 EuroWarum die Privathaftpflicht hier nicht hilft
In der Privathaftpflicht sind zahme Haustiere mitversichert, also Katzen, Kaninchen, Ziervögel und Kleintiere. Hunde, Pferde und sonstige Nutztiere sind ausdrücklich ausgenommen. Der Grund liegt in der Kalkulation: Ein Hund verursacht deutlich häufiger und deutlich teurere Schäden als eine Wohnungskatze, und dieses Risiko lässt sich nicht in einen Vertrag hineinrechnen, den auch Haushalte ohne Hund bezahlen.
Praktisch bedeutet das: Melden Sie den Hund nicht nachträglich der Privathaftpflicht, sondern schließen Sie einen eigenen Vertrag ab, am besten am Tag der Übernahme. Bei Pferden gilt dasselbe mit noch höheren Schadensummen, dazu haben wir einen eigenen Beitrag. Wer beides hält, kann die Verträge bündeln. Wir schauen uns das in der Weilerwiese 3 in Schwäbisch Hall oder in der Zweigstelle in Crailsheim gemeinsam an. Den Überblick über alle privaten Themen finden Sie unter Privatkunden.
Fragen zur Hundehaftpflicht
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Was ist, wenn mein eigener Hund mich verletzt?
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Sagen Sie uns Rasse, Alter und Wohnort, dann steht der Schutz meist innerhalb eines Tages. Für Hunde mit behördlicher Auflage klären wir die Deckungsbestätigung gleich mit.