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Haftpflicht und Recht

Hundehalterhaftpflicht: Pflicht, Kosten und Leistungen

Für Schäden, die Ihr Hund anrichtet, haften Sie auch dann, wenn Sie alles richtig gemacht haben. Das Gesetz kennt bei Tieren keine Entschuldigung. Was das im Alltag bedeutet, wie die Rechtslage in Baden-Württemberg aussieht und worauf es im Vertrag ankommt, steht hier.

Kurz gesagt

Als Hundehalter haften Sie nach Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verschuldensunabhängig. Ob Sie den Hund angeleint hatten, ob er gut erzogen ist und ob Sie aufgepasst haben, spielt für die Haftung keine Rolle. Es genügt, dass sich die typische Tiergefahr verwirklicht hat.

In Baden-Württemberg gibt es keine allgemeine Versicherungspflicht für Hunde, wohl aber für Tiere, die nach der Polizeiverordnung als gefährlich gelten. Die Privathaftpflichtversicherung schließt Hunde nicht ein, dafür braucht es einen eigenen Vertrag.

Die Tierhalterhaftung kennt keine Ausrede

Im deutschen Schadenersatzrecht gilt normalerweise: Wer nicht schuldhaft handelt, haftet nicht. Bei Tieren hat der Gesetzgeber davon eine Ausnahme gemacht. Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt, ist der Halter zum Ersatz verpflichtet. Der Grund liegt in der Unberechenbarkeit: Ein Tier folgt eigenem Antrieb, und dieses Risiko trägt derjenige, der sich für die Haltung entschieden hat.

Diese sogenannte Gefährdungshaftung greift immer dann, wenn sich die typische Tiergefahr verwirklicht. Der Hund erschrickt und rennt los, er bellt und jemand stolpert, er springt einen Besucher an, er reißt an der Leine und bringt seinen Halter zu Fall, der wiederum jemanden mitreißt. In all diesen Fällen haften Sie, selbst wenn Sie sich vorbildlich verhalten haben. Eine Entlastung gibt es nur für Tiere, die dem Beruf oder Erwerb ihres Halters dienen, also etwa für den Hütehund eines Schäfers, und auch dort nur bei nachgewiesener Sorgfalt.

Mitverschulden mindert, aber selten auf null

Wer ohne Rücksprache in ein fremdes Grundstück geht oder einen fremden Hund am Kopf greift, muss sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Die Gerichte kürzen dann den Anspruch, häufig um 25 bis 50 Prozent. Vollständig entfällt die Haftung so gut wie nie. Bei Begegnungen zweier Hunde haften beide Halter grundsätzlich anteilig, weil sich auf beiden Seiten Tiergefahr verwirklicht. Rechnen Sie also nicht damit, dass ein unvernünftiger Geschädigter Sie automatisch entlastet.

Rechtslage

Versicherungspflicht in Baden-Württemberg

Die Regelungen sind Landesrecht und unterscheiden sich erheblich.

In Baden-Württemberg besteht keine allgemeine Pflicht, einen Hund zu versichern. Anders ist das für Hunde, die nach der landesrechtlichen Polizeiverordnung als gefährlich eingestuft sind oder deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde. Für diese Tiere verlangen die Behörden einen Erlaubnisantrag und den Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung. Kommunen können darüber hinaus im Rahmen ihrer Satzungen eigene Anforderungen stellen, weshalb ein Anruf bei der Gemeinde vor der Anschaffung sinnvoll ist.

Mehrere andere Bundesländer haben dagegen eine Pflicht für alle Hunde eingeführt, darunter Niedersachsen, Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt. In Nordrhein-Westfalen gilt sie für große Hunde ab einer bestimmten Widerristhöhe oder ab 20 Kilogramm. Das ist auch für Halter aus dem Landkreis Schwäbisch Hall relevant, wenn sie umziehen oder längere Zeit in einem anderen Bundesland verbringen. Die Zahlung der Hundesteuer an die Gemeinde hat mit alldem nichts zu tun und ersetzt keine Versicherung.

Unabhängig von der Rechtslage gilt: Der Vertrag kostet weniger als das Futter für zwei Monate, und die Schadenhöhen bewegen sich in einer ganz anderen Größenordnung. Für einen einzelnen Hund liegt der Jahresbeitrag üblicherweise in einer Spanne von rund 50 bis 100 Euro, abhängig von Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Rasse.

Was der Vertrag abdeckt

Die Hundehalterhaftpflicht funktioniert wie die Privathaftpflicht, bezogen auf das Tier. Sie prüft Ansprüche, zahlt berechtigte Forderungen bis zur Deckungssumme und wehrt unberechtigte auf eigene Kosten ab, notfalls vor Gericht. Auch hier gilt: Geben Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis ab, sondern notieren Sie Namen, Anschrift und Zeugen und melden Sie den Vorgang.

  • Personenschäden durch Beißen, Anspringen, Umrennen oder ausgelöste Stürze
  • Sachschäden an fremdem Eigentum, vom zerkratzten Autolack bis zur zerbissenen Couch in der Ferienwohnung
  • Mietsachschäden in der eigenen Wohnung, etwa zerkratzte Türen oder beschädigter Bodenbelag, sofern eingeschlossen
  • Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden folgen
  • Schäden durch ungewollten Deckakt, in vielen Tarifen eingeschlossen
  • Der Hundehüter, also die Person, die Ihren Hund vorübergehend unentgeltlich betreut

Der Punkt Hundehüter verdient Aufmerksamkeit. Fast jeder Halter gibt seinen Hund gelegentlich in fremde Hände, an Nachbarn, Freunde oder die erwachsenen Kinder. Ohne diesen Einschluss steht die betreuende Person im Schadenfall allein da, denn ihre eigene Privathaftpflicht deckt fremde Hunde nicht. Prüfen Sie außerdem, ob gewerbliche Betreuung, etwa eine bezahlte Hundepension, ausgeschlossen ist. Das ist meist der Fall und dort auch richtig, weil der Betrieb einen eigenen Vertrag braucht.

Worauf es ankommt

Fünf Punkte im Vertrag

Die Unterschiede zwischen den Angeboten liegen nicht im Beitrag, sondern in diesen Details.

Deckungssumme
Zehn Millionen Euro pauschal sind auch hier der sinnvolle Ansatz. Ein Sturz mit bleibendem Schaden erreicht dieselben Beträge wie jeder andere Personenschaden, und die Kosten trägt am Ende der Halter.
Leinen- und Maulkorbzwang
Manche Bedingungen kürzen oder verweigern die Leistung, wenn gegen behördliche Anordnungen verstoßen wurde. Achten Sie darauf, dass ein Verstoß gegen eine örtliche Anleinpflicht nicht automatisch zum Verlust des Schutzes führt.
Ausland
Innerhalb Europas gilt der Schutz meist dauerhaft, weltweit für begrenzte Aufenthalte. Wer regelmäßig mit dem Hund nach Frankreich oder Österreich fährt, sollte die Dauer im Vertrag nachlesen.
Welpen und Zweithund
Welpen aus einem eigenen Wurf sind häufig bis zu einem Alter von etwa einem Jahr beitragsfrei mitversichert. Ein zweiter Hund braucht dagegen in der Regel einen eigenen Vertrag oder einen Zuschlag.
Selbstbeteiligung
Eine Beteiligung von 150 oder 250 Euro senkt den Beitrag. Weil die typischen Hundeschäden entweder klein oder sehr groß sind, ist das eine der wenigen Stellen, an denen sich Sparen kaum auswirkt.

Neben der Haftung des Halters steht die Gesundheit des Tieres. Operationen am Kreuzband, Fremdkörper im Magen oder eine Zahnsanierung erreichen schnell vierstellige Beträge, und dafür gibt es die Tierkrankenversicherung. Beides zusammen deckt die beiden Risiken ab, die Hundehalter tatsächlich treffen. Wer außerdem Streit über einen Schadenfall führen muss, ist mit der Rechtsschutzversicherung auf der sicheren Seite, weil sie die Durchsetzung eigener Ansprüche übernimmt.

Aus der Praxis

Was in unserer Region passiert

Radfahrer weicht aus

Ein Hund läuft auf dem Feldweg unvermittelt quer. Der Radfahrer reißt den Lenker herum, stürzt und bricht sich das Schlüsselbein. Sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit als Selbstständiger, dazu Verdienstausfall und Schmerzensgeld.

21.700 Euro

Hund auf der Landstraße

Beim Öffnen des Gartentors entwischt der Hund. Ein Autofahrer bremst stark, der nachfolgende Wagen fährt auf. Zwei beschädigte Fahrzeuge, eine leichte Halswirbelverletzung, dazu Abschleppen und Mietwagen.

14.900 Euro

Biss beim Spaziergang

Zwei Hunde geraten aneinander, eine Passantin greift dazwischen und wird an der Hand verletzt. Operation, Physiotherapie, bleibende Narbe. Beide Halter haften anteilig.

9.300 Euro

Warum die Privathaftpflicht hier nicht hilft

In der Privathaftpflicht sind zahme Haustiere mitversichert, also Katzen, Kaninchen, Ziervögel und Kleintiere. Hunde, Pferde und sonstige Nutztiere sind ausdrücklich ausgenommen. Der Grund liegt in der Kalkulation: Ein Hund verursacht deutlich häufiger und deutlich teurere Schäden als eine Wohnungskatze, und dieses Risiko lässt sich nicht in einen Vertrag hineinrechnen, den auch Haushalte ohne Hund bezahlen.

Praktisch bedeutet das: Melden Sie den Hund nicht nachträglich der Privathaftpflicht, sondern schließen Sie einen eigenen Vertrag ab, am besten am Tag der Übernahme. Bei Pferden gilt dasselbe mit noch höheren Schadensummen, dazu haben wir einen eigenen Beitrag. Wer beides hält, kann die Verträge bündeln. Wir schauen uns das in der Weilerwiese 3 in Schwäbisch Hall oder in der Zweigstelle in Crailsheim gemeinsam an. Den Überblick über alle privaten Themen finden Sie unter Privatkunden.

Häufige Fragen

Fragen zur Hundehaftpflicht

Haftet auch, wer den Hund nur ausführt?
Ja, allerdings anders. Der Halter haftet verschuldensunabhängig nach Paragraf 833 BGB, der Tieraufseher nach Paragraf 834 BGB mit der Möglichkeit, sich durch den Nachweis sorgfältiger Aufsicht zu entlasten. Weil dieser Nachweis schwierig ist, sollte der Hundehüter im Vertrag mitversichert sein.
Zahlt die Versicherung, wenn mein Hund einen anderen Hund verletzt?
Ja, denn ein anderer Hund ist rechtlich eine fremde Sache. Übernommen werden die Tierarztkosten des geschädigten Tieres im Rahmen des Wertersatzes. Da meist beide Halter anteilig haften, wird die Quote zwischen den Versicherern geklärt, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.
Was ist, wenn mein eigener Hund mich verletzt?
Eigene Schäden sind nicht gedeckt, das gilt in jeder Haftpflichtversicherung. Wer beim Gassigehen stürzt und sich verletzt, ist auf die Krankenversicherung und gegebenenfalls auf eine private Unfallversicherung angewiesen. Gerade bei kräftigen Hunden ist das ein realistisches Thema.
Brauche ich für einen Listenhund einen besonderen Vertrag?
Hunde, die nach der Polizeiverordnung als gefährlich gelten, werden gesondert angenommen, oft mit höherem Beitrag und mit einer Deckungsbestätigung für die Behörde. Nicht jeder Versicherer nimmt jede Rasse. Sprechen Sie das vor der Anschaffung mit uns durch, damit die Erlaubnis nicht an der Police scheitert.
Ab wann gilt der Schutz für einen neuen Hund?
Ab dem im Antrag vereinbarten Beginn, in der Regel am Tag nach der Beantragung. Eine Wartezeit gibt es nicht. Melden Sie den Hund deshalb sofort an, denn gerade in den ersten Wochen, wenn das Tier die neue Umgebung noch nicht kennt, passieren die meisten Zwischenfälle.

Neuer Hund im Haus, neuer Vertrag am selben Tag

Sagen Sie uns Rasse, Alter und Wohnort, dann steht der Schutz meist innerhalb eines Tages. Für Hunde mit behördlicher Auflage klären wir die Deckungsbestätigung gleich mit.