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Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber in Schwäbisch Hall
Ein vergessener 15-Prozent-Zuschuss kostet bei 30 Umwandlern schnell 11.000 Euro Nachzahlung bei der Betriebsprüfung. Wir räumen Ihren Bestand auf und bauen eine Versorgung, die Ihre Leute auch nutzen.
Das Wichtigste kurz
Betriebliche Altersvorsorge bedeutet, dass Sie Ihren Mitarbeitenden eine Leistung für das Alter, bei Invalidität oder für Hinterbliebene zusagen. Jeder Beschäftigte hat nach Paragraf 1a BetrAVG einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, den Sie nicht ablehnen können, wohl aber über Durchführungsweg und Anbieter steuern dürfen. Beiträge sind nach Paragraf 3 Nr. 63 EStG bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, 2026 also bis 8.112 Euro im Jahr, davon bis 4.056 Euro zusätzlich sozialversicherungsfrei. Auf umgewandeltes Entgelt schulden Sie mindestens 15 Prozent Zuschuss, seit 2019 bei neuen und seit 2022 bei allen älteren Zusagen. Wer diese drei Punkte sauber in einer Versorgungsordnung abbildet, hat bei der nächsten Betriebsprüfung nichts zu befürchten.
Was betriebliche Altersvorsorge für Ihren Betrieb bedeutet
In einem Zerspanungsbetrieb bei Ilshofen liegen die Unterlagen zur Altersvorsorge in einem Ordner mit zwölf Registerkarten, eine je Gesellschaft. Jede hat eigene Formulare, eigene Fristen und eine eigene Servicenummer. Als eine Mitarbeiterin in Elternzeit ging, brauchte die Personalabteilung einen halben Vormittag, um herauszufinden, wer den Vertrag ruhend stellt. So sieht betriebliche Altersvorsorge in vielen Betrieben zwischen Schwäbisch Hall und Ellwangen aus: gewachsen, nicht gebaut. Dabei ist der Ausgangspunkt seit 2002 überall derselbe. Jeder Beschäftigte hat nach Paragraf 1a BetrAVG einen Anspruch darauf, Teile seines Entgelts umzuwandeln. Sie können das nicht ablehnen. Sie können aber bestimmen, über welchen Weg und über welchen Anbieter es läuft, und genau darin liegt der Unterschied.
Die Mechanik ist schnell erklärt. Ein Mitarbeitender verzichtet auf einen Teil seines Bruttoentgelts, dieser Teil fließt in einen Versorgungsvertrag. Bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung bleibt der Beitrag nach Paragraf 3 Nr. 63 EStG steuerfrei, das sind 2026 genau 8.112 Euro im Jahr oder 676 Euro im Monat. Bis 4 Prozent, also 4.056 Euro im Jahr, fallen zusätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge an. Weil Sie dadurch selbst Arbeitgeberanteile sparen, schulden Sie mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss. Besteuert wird erst die spätere Rente. Dann fallen auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, für die Krankenversicherung allerdings erst oberhalb eines Freibetrags von 197,75 Euro im Monat.
Für wen sich das rechnet: für praktisch jeden Arbeitgeber, weil der Anspruch ohnehin besteht und die Frage nur lautet, ob Sie gestalten oder verwalten. Besonders deutlich ist der Nutzen in Betrieben mit 20 bis 200 Beschäftigten, die im Wettbewerb um Fachkräfte stehen und ohne eigenes Versorgungswerk arbeiten. Weniger sinnvoll ist ein aufwendiges Modell dort, wo die Belegschaft überwiegend im Niedriglohnbereich arbeitet und später ohnehin auf Grundsicherung angewiesen wäre, oder wo ein Tarifvertrag den Weg bereits vorschreibt. Dann geht es nicht um Auswahl, sondern um korrekte Umsetzung. Wir sagen Ihnen im ersten Gespräch, in welcher der drei Lagen Sie stecken.
Warum eine geordnete Versorgung Ihnen Arbeit erspart
In vielen Betrieben ist die betriebliche Altersvorsorge historisch gewachsen. Ein Mitarbeitender bringt einen Vertrag vom alten Arbeitgeber mit, ein anderer hat vor Jahren über einen Bekannten abgeschlossen, ein dritter hat vom Zuschuss noch nie gehört. Die Personalabteilung verwaltet dann Beitragslisten von acht oder zwölf Gesellschaften, jede mit eigenen Fristen und Formularen. Sobald jemand in Elternzeit geht, langzeitkrank wird oder kündigt, beginnt die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner. Bei 40 Umwandlern summiert sich das auf mehrere Arbeitstage im Jahr, die niemand als Kosten sieht, weil sie in der Personalabteilung untergehen.
Eine Versorgungsordnung räumt damit auf. Sie legt fest, wer teilnehmen kann, ab wann, über welchen Durchführungsweg, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss ausfällt und was bei Elternzeit, Krankheit oder Austritt passiert. Das ist kein Papier für die Schublade, sondern das Dokument, auf das sich Ihre Personalabteilung, Ihr Steuerberater und im Zweifel ein Arbeitsgericht beziehen. Bei einer Betriebsprüfung ist es das erste, wonach gefragt wird. Betriebe im Landkreis Schwäbisch Hall, die eine solche Ordnung haben, brauchen für die Versorgung einer Neueinstellung zehn Minuten statt eines halben Vormittags.
8.112 Euro steuerfrei im Jahr
Nach Paragraf 3 Nr. 63 EStG bleiben 2026 Beiträge bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, bis 4.056 Euro auch sozialversicherungsfrei. Aus 100 Euro Bruttoverzicht werden je nach Steuerklasse rund 50 Euro weniger netto, gespart wird der volle Betrag.
Haftung sauber führen
Die Einstandspflicht nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 3 BetrAVG lässt sich nicht wegvertragen: Sie haften für die zugesagte Leistung, auch wenn ein Versicherer sie erbringt. Begrenzen lässt sich das über die Zusageart, etwa eine beitragsorientierte Leistungszusage.
Ruhige Betriebsprüfung
Prüfer schauen auf drei Dinge: die Versorgungsordnung, den 15-Prozent-Zuschuss und die Behandlung der 4- und 8-Prozent-Grenzen in der Lohnabrechnung. Wer das vorlegen kann, ist in zwanzig Minuten durch. Wer es nicht kann, zahlt vier Jahre rückwirkend nach.
Argument im Bewerbungsgespräch
Ein arbeitgeberfinanzierter Grundbaustein von 50 Euro im Monat kostet Sie 600 Euro im Jahr und ist in der Stellenanzeige ein eigener Punkt. Er wirkt stärker als dieselbe Summe im Grundgehalt, weil er als zusätzliche Leistung wahrgenommen wird.
Portabilität nach Paragraf 4 BetrAVG
Wechselt jemand den Arbeitgeber, kann das gebildete Kapital übertragen werden, sofern es die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Bei einem einheitlichen Durchführungsweg im Betrieb ist das ein Formular statt einer Korrespondenz über sechs Wochen.
Ein Ansprechpartner statt zwölf
Wir bündeln Ihren Bestand, soweit das sinnvoll und rechtlich möglich ist. Neue Mitarbeitende laufen dann über einen Weg, und Ihre Lohnbuchhaltung führt eine Beitragsliste statt eines Ordners mit zwölf Registerkarten.
Die fünf Durchführungswege und was sie unterscheidet
Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Wege, eine Zusage zu erfüllen. Sie unterscheiden sich darin, wer die Leistung erbringt, wie sie in Ihrer Bilanz auftaucht und wie viel Verwaltung entsteht. Für die meisten mittelständischen Betriebe ist die Direktversicherung der richtige Weg: bilanzneutral, wenig Aufwand, klar geregelt. Bei höheren Versorgungen oder bei der Geschäftsführung kommen andere Wege ins Spiel, allein weil die steuerfreien Höchstbeträge nach Paragraf 3 Nr. 63 EStG bei 8.112 Euro im Jahr enden. Wir gehen die Wege mit Ihnen durch und entscheiden nicht nach Gewohnheit, sondern nach Beteiligungsstruktur, Bilanz und Versorgungshöhe.
Das ist abgesichert
- Direktversicherung: Sie sind Versicherungsnehmer, der Mitarbeitende ist versicherte Person und bezugsberechtigt, die Bilanz bleibt unberührt
- Pensionskasse: rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, häufig Grundlage tariflicher Versorgungswerke in Industrie und Handwerk
- Pensionsfonds: größere Anlagefreiheit in Aktien, deshalb der übliche Weg für die Auslagerung bestehender Pensionszusagen aus der Bilanz
- Unterstützungskasse: keine betragsmäßige Begrenzung durch Paragraf 3 Nr. 63 EStG, deshalb der Weg für Versorgungsbeiträge oberhalb von 8.112 Euro im Jahr
- Direktzusage: Sie sagen die Leistung unmittelbar zu und bilden dafür eine Rückstellung nach Paragraf 6a EStG in Ihrer Bilanz
- Absicherung von Invalidität über eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsrente oder mindestens eine Beitragsbefreiung
- Hinterbliebenenleistung für Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder nach den Vorgaben des Betriebsrentengesetzes
- Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent auf umgewandeltes Entgelt, soweit Sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge einsparen
- Versorgungsordnung, Zusagedokumente und Nachträge als Grundlage für Lohnbuchhaltung, Betriebsprüfung und Streitfall
Das ist nicht abgesichert
- Beiträge oberhalb von 8.112 Euro im Jahr sind über Paragraf 3 Nr. 63 EStG nicht mehr steuerfrei, dafür braucht es einen anderen Durchführungsweg
- Zwischen 4.056 und 8.112 Euro besteht Steuerfreiheit, aber keine Sozialversicherungsfreiheit, diese Grenze wird in Lohnabrechnungen regelmäßig verwechselt
- Die Einstandspflicht des Arbeitgebers entfällt nicht dadurch, dass ein Versorgungsträger eingeschaltet wird
- Rein private Verträge Ihrer Mitarbeitenden fallen nicht unter die betriebliche Altersvorsorge, auch wenn Sie sich mit einem Zuschuss beteiligen
- Eine mündliche Zusage ohne schriftliche Grundlage lässt sich nach fünfzehn Jahren nicht mehr nachweisen und führt regelmäßig zu Streit
- Zusagen an einzelne Personen ohne sachliche Begründung sind über den Gleichbehandlungsgrundsatz angreifbar und lösen Ansprüche der übrigen Belegschaft aus
- Erdiente und unverfallbare Anwartschaften lassen sich praktisch nicht mehr kürzen, auch nicht in wirtschaftlich schwierigen Jahren
Was kostet betriebliche Altersvorsorge den Arbeitgeber?
Die reine Entgeltumwandlung kostet Sie im Kern nichts, denn der Beitrag kommt aus dem Bruttoentgelt Ihres Mitarbeitenden. Ihr Aufwand entsteht durch den gesetzlichen Zuschuss und durch die Verwaltung. Ein Beispiel: Wandelt jemand 200 Euro im Monat um, sparen Sie unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen rund 20 Prozent Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, also etwa 40 Euro. Davon geben Sie 15 Prozent des Umwandlungsbetrags weiter, das sind 30 Euro. Unter dem Strich bleiben rund 10 Euro im Monat bei Ihnen. Der Pflichtzuschuss ist also in aller Regel kein Zuschussgeschäft, sondern eine Weitergabe eingesparter Beiträge. Teuer wird es erst, wenn er jahrelang vergessen wurde.
Nach unten drücken den Aufwand ein einheitlicher Durchführungsweg, eine hohe Teilnahmequote im selben Kollektiv und der Verzicht auf teure Garantien, die bei kleinen Beiträgen ohnehin wenig bringen. Auch eine sauber formulierte Versorgungsordnung spart Geld, weil sie Einzelfallentscheidungen überflüssig macht. Nach oben treiben ihn ein freiwilliger Arbeitgeberbeitrag über die Pflicht hinaus, meist 25 bis 100 Euro je Kopf und Monat, ein Matching-Modell, der Einschluss von Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenschutz sowie viele Anbieter im Bestand. Rechnen Sie außerdem mit einmaligem Aufwand für die Bestandsaufnahme: Bei 40 Verträgen sind das erfahrungsgemäß zwei bis drei Arbeitstage, die sich einmal und dauerhaft lohnen.
Höhe des Arbeitgeberbeitrags
Der Pflichtzuschuss von 15 Prozent finanziert sich meist aus der eingesparten Sozialversicherung. Alles darüber ist eine echte Entscheidung. Ein Grundbaustein von 50 Euro je Kopf und Monat kostet bei 40 Mitarbeitenden 24.000 Euro im Jahr.
Teilnahmequote
Je mehr Mitarbeitende umwandeln, desto höher Ihr Zuschussaufwand, aber desto besser auch Ihre Konditionen im Kollektiv. Quoten von unter 20 Prozent liegen meist an fehlender Information, nicht an fehlendem Interesse. Beratungstermine im Betrieb heben sie regelmäßig deutlich an.
Durchführungsweg
Direktversicherung und Pensionskasse sind bilanzneutral und verwaltungsarm. Die Unterstützungskasse kostet zusätzlich Verwaltungsgebühren, ermöglicht dafür Beiträge oberhalb von 8.112 Euro. Eine Direktzusage bindet Kapital und erzeugt Rückstellungen samt Gutachtenkosten.
Risikobausteine
Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsrente kostet je nach Beruf und Alter einen erheblichen Teil des Beitrags, bei einem Dachdecker deutlich mehr als bei einer Sachbearbeiterin. Sie schützt aber genau den Fall, der eine Familie am härtesten trifft.
Zahl der Anbieter im Bestand
Jede zusätzliche Gesellschaft bedeutet eigene Formulare, eigene Fristen und eigene Ansprechpartner. Der Aufwand steigt nicht linear, sondern schneller. Die Bündelung auf einen Weg für alle Neuzugänge ist deshalb fast immer der erste Schritt, den wir vorschlagen.
Garantieniveau und Laufzeit
Hohe Beitragsgarantien kosten Rendite, gerade bei jungen Mitarbeitenden mit dreißig Jahren Laufzeit. Wer bei 80 oder 90 Prozent Garantie bleibt, hat langfristig spürbar mehr im Vertrag. Bei fünf Jahren bis zur Rente gilt genau das Gegenteil.
Modelle, mit denen Betriebe in der Region arbeiten
Drei Ausbaustufen, die sich in der Praxis bewährt haben. Sie lassen sich kombinieren und schrittweise erweitern, ohne dass bestehende Zusagen angetastet werden müssen.
Pflichtmodell
Für Betriebe bis etwa 30 Beschäftigte, die den gesetzlichen Rahmen sauber erfüllen wollen
- Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung als einheitlichen Weg für alle Neuzugänge
- Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent korrekt berechnet und im Vertrag abgebildet
- Ausschöpfung der Steuerfreiheit nach Paragraf 3 Nr. 63 EStG bis 8.112 Euro im Jahr
- Schriftliche Versorgungsordnung mit klaren Teilnahmeregeln und Widerrufsvorbehalten
- Ablauf für Eintritt, Austritt, Elternzeit und lange Krankheit schriftlich definiert
- Bestandsaufnahme aller vorhandenen Verträge, auch der mitgebrachten
Arbeitgebermodell
Der Standard für Betriebe ab 30 Beschäftigten im Wettbewerb um Fachkräfte
- Arbeitgeberfinanzierter Grundbaustein für alle, üblich sind 25 bis 100 Euro je Kopf und Monat
- Matching-Modell: Sie erhöhen den Zuschuss, wenn der Mitarbeitende selbst umwandelt
- Staffelung nach Betriebszugehörigkeit als Bindungsinstrument, etwa ab dem dritten und ab dem zehnten Jahr
- Einschluss von Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenleistung in die Zusage
- Beratungstermine für die Belegschaft im Betrieb, auch in Früh- und Spätschicht
- Digitale Verwaltung und eine einheitliche Beitragsliste für die Lohnbuchhaltung
- Jährlicher Bestandscheck vor der Betriebsprüfung
Kombimodell
Für Führungskräfte, Geschäftsführung und Versorgungen über 8.112 Euro im Jahr
- Direktversicherung bis zur steuerlichen Grenze, darüber Unterstützungskasse ohne Betragsbegrenzung
- Eigene Versorgungsstufe für Führungskräfte und Geschäftsführung
- Prüfung von Erdienbarkeit und Angemessenheit bei Zusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer
- Abstimmung mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vor jeder Unterschrift
- Anbindung an ein tarifliches Versorgungswerk, wo ein Tarifvertrag gilt
- Konzept für die spätere Auslagerung bestehender Pensionszusagen aus der Bilanz
Die Darstellung ist eine Orientierung. Welche Bausteine sinnvoll sind, klären wir im Gespräch anhand Ihrer Situation. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Abgrenzung zu anderen Vorsorgeformen
Damit Sie nicht doppelt zahlen und nicht an der falschen Stelle eine Lücke haben.
Für welche Betriebe das Thema ansteht
Betroffen sind im Grunde alle Arbeitgeber, weil der Anspruch auf Entgeltumwandlung gesetzlich besteht. Der Unterschied liegt darin, ob Sie das Thema gestalten oder ob es Sie einholt. In der Region sehen wir sechs typische Ausgangslagen, aus denen sich ganz unterschiedliche Aufgaben ergeben.
Handwerksbetriebe mit 5 bis 50 Mitarbeitenden
Meist einzelne Altverträge und wenig Struktur. Eine Versorgungsordnung und ein einheitlicher Weg schaffen in vier Wochen Ordnung. Betriebe in Gaildorf, Mainhardt oder Obersontheim nutzen das gleich als Argument in der Lehrlingswerbung.
Industrie und Zulieferer
In der Metall- und Elektroindustrie rund um Schwäbisch Hall und Crailsheim gilt häufig ein Tarifvertrag mit eigenem Versorgungswerk. Dann geht es nicht um Auswahl, sondern um korrekte Umsetzung und die Verzahnung mit freiwilligen Zusagen.
Wachsende Betriebe
Wer in vier Jahren von 20 auf 80 Mitarbeitende wächst, braucht eine Regel statt Einzelfallentscheidungen. Sonst entstehen ungleiche Zusagen, die sich später nur mit Aufwand vereinheitlichen lassen, weil erdiente Anwartschaften geschützt sind.
Pflege und Gesundheitswesen
Kliniken, Pflegedienste und Praxen in Schwäbisch Hall, Crailsheim und Aalen arbeiten mit hoher Teilzeitquote. Die Versorgung muss auch bei 40 Euro Monatsbeitrag und bei häufigen Unterbrechungen ohne Nachteile funktionieren.
Logistik und Transport
Entlang der A6 und A7 ist die Fluktuation hoch. Portabilität nach Paragraf 4 BetrAVG und unkomplizierte Verwaltung sind wichtiger als eine ausgefeilte Leistungsstruktur, die nach zwei Jahren niemand mehr betreut.
Betriebe vor der Nachfolge
Wer den Betrieb in absehbarer Zeit übergibt oder verkauft, sollte Zusagen und Rückstellungen vorher klären. Offene Versorgungsverpflichtungen werden in Verkaufsverhandlungen eins zu eins vom Kaufpreis abgezogen.
Aus der Praxis
Drei Situationen, wie sie uns in Betrieben der Region regelmäßig begegnen.
Vergessener Arbeitgeberzuschuss
Ein Zerspanungsbetrieb bei Ilshofen mit 34 Mitarbeitenden hatte die Entgeltumwandlung seit Jahren laufen, den gesetzlichen Zuschuss von 15 Prozent aber nur bei Neuverträgen berücksichtigt. Bei einer Prüfung wurden die Altzusagen ab 2022 nachgefordert. Ohne Korrektur wäre die Forderung mit jedem weiteren Jahr gewachsen, und die Ansprüche der Mitarbeitenden wären zusätzlich arbeitsrechtlich durchsetzbar geblieben. Wir haben den Bestand aufgearbeitet, Nachträge erstellt und die Beitragslisten umgestellt.
circa 11.000 Euro NachzahlungZwölf Gesellschaften, ein Ordner
Ein Logistikunternehmen aus Crailsheim verwaltete Verträge bei zwölf Anbietern, entstanden über Jahre durch mitgebrachte Verträge. Jede Änderung kostete die Personalabteilung Stunden. Wir haben die Bestände gesichtet, neue Zusagen auf einen Weg gebündelt und eine Versorgungsordnung erstellt. Ohne diesen Schritt wäre der Aufwand mit jeder Einstellung weiter gestiegen. Der Verwaltungsaufwand ging nach Einschätzung der Personalleitung um mehr als die Hälfte zurück.
rund 40 Arbeitsstunden im Jahr gespartZusage als Argument in der Einstellung
Ein Familienbetrieb aus der Verpackungstechnik in Schwäbisch Hall suchte über sieben Monate einen Elektroniker. Wir haben einen arbeitgeberfinanzierten Grundbaustein für alle Mitarbeitenden eingeführt, ergänzt um ein Matching bei eigener Umwandlung. Die Stelle wurde im zweiten Anlauf besetzt, und zwei langjährige Mitarbeitende haben ihre eigene Umwandlung daraufhin erhöht. Sieben Monate Vakanz kosten in dieser Position ein Vielfaches des Jahresbeitrags.
circa 600 Euro jährlicher Arbeitgeberbeitrag je KopfDie fünf Fehler, die bei Betriebsprüfungen auffallen
Was uns immer wieder begegnet, und was es kostet, wenn niemand hinschaut.
Der 15-Prozent-Zuschuss fehlt bei Altzusagen
Viele Betriebe haben 2019 an die neuen Verträge gedacht und die älteren Vereinbarungen liegen lassen. Seit 2022 gilt die Pflicht aber für alle Entgeltumwandlungen. Prüfer greifen das regelmäßig auf, und die Forderung läuft über den gesamten Prüfzeitraum. Bei 30 Umwandlern mit je 150 Euro Umwandlung sind das rund 8.100 Euro im Jahr. Wir prüfen jeden Vertrag einzeln und erstellen die fehlenden Nachträge.
Der Zuschuss wird pauschal gewährt statt gerechnet
Ein pauschaler Aufschlag auf das Gehalt oder eine Zusage auf dem Papier reicht nicht. Der Zuschuss muss tatsächlich in den Versorgungsvertrag fließen und in der Lohnabrechnung als solcher erkennbar sein. Zulässig ist auch eine pauschale Weitergabe von 15 Prozent ohne Spitzabrechnung, sie muss dann aber in der Versorgungsordnung so festgelegt und konsequent umgesetzt sein.
4 Prozent und 8 Prozent werden verwechselt
Steuerfrei sind 2026 Beiträge bis 8.112 Euro im Jahr, sozialversicherungsfrei aber nur bis 4.056 Euro. Wer alles bis zur 8-Prozent-Grenze auch beitragsfrei abrechnet, produziert eine Nachforderung an Sozialversicherungsbeiträgen samt Säumniszuschlägen. Der Fehler steckt fast immer in einer falsch gesetzten Lohnart und läuft dann jahrelang unbemerkt mit.
Es gibt keine Versorgungsordnung
Ohne schriftliche Grundlage wird jeder Einzelfall neu entschieden, und aus einer gut gemeinten Ausnahme für einen Meister wird über den Gleichbehandlungsgrundsatz ein Anspruch der ganzen Belegschaft. Bei der Prüfung fehlt außerdem das Dokument, das erklärt, warum wer was bekommt. Eine belastbare Ordnung entsteht in zwei bis drei Terminen mit Ihnen und Ihrer Steuerkanzlei.
Austritte werden nicht sauber abgewickelt
Beim Ausscheiden bleibt die unverfallbare Anwartschaft bestehen, der Vertrag muss beitragsfrei gestellt, übertragen oder privat fortgeführt werden. Wird nichts gemeldet, laufen Beiträge weiter oder Ansprüche werden übersehen, und der Mitarbeitende meldet sich zwölf Jahre später. Wir hinterlegen deshalb im Austrittsprozess eine feste Meldung an uns, so wie bei der Sozialversicherung auch.
So gehen wir vor
Bestand sichten
Wir sammeln alle Zusagen, Verträge und Zuschussregelungen ein und prüfen sie einzeln gegen die 15-Prozent-Pflicht und die 4- und 8-Prozent-Grenzen. Bei 40 Verträgen dauert das zwei bis drei Arbeitstage.
Konzept festlegen
Gemeinsam entscheiden wir über Durchführungsweg, Zuschusshöhe und die Gruppen, die teilnehmen. Wir rechnen zwei Varianten durch, damit Sie den Jahresaufwand bei unterschiedlicher Teilnahmequote sehen.
Versorgungsordnung erstellen
Wir formulieren die Ordnung mit Widerrufsvorbehalten und stimmen sie mit Ihrer Steuerkanzlei ab. Danach steht schriftlich fest, was gilt, auch für Elternzeit, lange Krankheit und Austritt.
Einführen und begleiten
Wir informieren die Belegschaft im Betrieb, auch schichtübergreifend, richten die Verträge ein und übernehmen die laufende Betreuung. Einmal im Jahr prüfen wir den Bestand vor der nächsten Prüfung.
Beratung für Arbeitgeber in Schwäbisch Hall, Crailsheim und Umgebung
Wir sind mit Büros in Schwäbisch Hall und Crailsheim vor Ort und beraten Betriebe im gesamten Landkreis Schwäbisch Hall sowie im Hohenlohekreis und im Ostalbkreis. Zu unseren Terminen fahren wir regelmäßig nach Gaildorf, Ilshofen, Vellberg, Wolpertshausen, Untermünkheim, Bühlerzell, Obersontheim, Michelfeld und Rosengarten. Auch in Satteldorf, Kirchberg an der Jagst, Blaufelden und Frankenhardt sind wir unterwegs. Im weiteren Umkreis kommen Künzelsau, Öhringen, Ellwangen, Aalen, Schwäbisch Gmünd, Backnang, Murrhardt und Heilbronn dazu. Beratungstermine für die Belegschaft machen wir im Betrieb, bei Bedarf in drei Schichten hintereinander, damit auch die Nachtschicht erreicht wird.
Betriebliche Altersvorsorge läuft über vierzig Jahre. Deshalb ist wichtig, dass Sie einen Ansprechpartner haben, der auch in fünf Jahren noch da ist und Ihre Historie kennt. Sie erreichen uns unter 0791 94093050 und per E-Mail an caeiro.hartmann@allianz.de. Für Vorsorge und Gesundheit ist Dario Caeiro zuständig, Hubert Häusler betreut Vorsorge und Anlage, Sebastian Hopf ist Ansprechpartner für Firmenkunden und Udo Schor bringt als Unternehmensberater die betriebswirtschaftliche Sicht ein.
Was uns am häufigsten gefragt wird
Was kostet betriebliche Altersvorsorge den Arbeitgeber?
Ist betriebliche Altersvorsorge Pflicht für den Arbeitgeber?
Wie hoch ist der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss zur bAV?
Wie viel kann man 2026 steuerfrei in die bAV einzahlen?
Was zahlt die betriebliche Altersvorsorge nicht?
Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung bei der Betriebsrente?
Hafte ich als Arbeitgeber für die zugesagte Betriebsrente?
Was ist der Unterschied zwischen Direktversicherung und Unterstützungskasse?
Was passiert mit der Betriebsrente, wenn ein Mitarbeitender kündigt?
Kann ich eine bestehende Zusage wieder kündigen oder ändern?
Brauche ich das wirklich, wenn ein Tarifvertrag für uns gilt?
Wozu brauche ich eine Versorgungsordnung?
Wie aufwendig ist die Verwaltung für meine Lohnbuchhaltung?
Lohnt sich betriebliche Altersvorsorge bei Minijob oder Teilzeit?
Was prüft das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung zur bAV?
Das wird oft gemeinsam abgeschlossen
Geschäftsführerversorgung
Versorgungszusagen für GmbH-Geschäftsführer, bilanzsicher gestaltet und steuerlich durchgerechnet.
Mehr erfahrenVersorgungswerke
MetallRente, KlinikRente, Presseversorgung und ChemieVersorgung tarifkonform umgesetzt.
Mehr erfahrenBetriebliche Krankenversicherung
Gesundheitsbudget für Ihre Mitarbeitenden, steuerlich attraktiv und ein starkes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte.
Mehr erfahrenVorsorgekompass
Die strukturierte Bestandsaufnahme Ihrer Versorgung, mit klarer Lückenanalyse und Prioritäten.
Mehr erfahrenBetriebliche Unfallversicherung
Weltweiter Rundumschutz für Belegschaft und Führung, 24 Stunden am Tag.
Mehr erfahrenWir schauen uns Ihre Versorgung an
Ein erstes Gespräch dauert eine Stunde, kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Bringen Sie die vorhandenen Verträge und eine Liste der Umwandler mit, danach haben Sie eine schriftliche Übersicht, was fehlt und was es kostet. Rufen Sie uns unter 0791 94093050 an oder schreiben Sie an caeiro.hartmann@allianz.de.
Auf dem Weg, der Ihnen am besten passt
Anrufen, schreiben oder direkt einen Termin buchen. Wir antworten innerhalb eines Werktages.
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0800 11 22 33 44Zum Weiterlesen rund um die Altersvorsorge
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