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Vorsorge und Rente

Private Rente, Riester oder Rürup: Was zu wem passt

Drei Wege in die zusätzliche Altersvorsorge, drei völlig unterschiedliche Steuerlogiken. Wer die Unterschiede kennt, spart im Erwerbsleben Steuern und weiß im Ruhestand, was tatsächlich übrig bleibt. Wir sortieren die Modelle nach Berufsgruppe, Steuerlast und Familiensituation.

Kurz gesagt

Die Basisrente, meist Rürup-Rente genannt, lohnt sich vor allem für Selbstständige und Angestellte mit hoher Steuerlast, weil die Beiträge fast vollständig als Sonderausgaben abziehbar sind. Riester spielt seine Stärke bei Familien mit Kindern und bei kleineren Einkommen aus, weil dort die Zulagen den größten Teil der Förderung ausmachen. Die ungeförderte private Rentenversicherung punktet mit Flexibilität und einer milden Besteuerung in der Auszahlung.

Welcher Weg zu Ihrer Situation passt, hängt an drei Fragen: Wie hoch ist Ihr Grenzsteuersatz heute, wie viele Kinder leben im Haushalt, und wie fest wollen Sie sich binden. Eine Einordnung mit Blick auf Ihre gesamte Versorgung finden Sie in unserem Vorsorgekompass.

Die drei Schichten der Altersvorsorge

Seit dem Alterseinkünftegesetz ordnet der Gesetzgeber die Altersvorsorge in drei Schichten. Die Einteilung erklärt genau, warum ein Produkt Steuervorteile bringt und ein anderes nicht.

Schicht eins: Basisversorgung

Hierher gehören die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke und die Rürup-Rente. Gemeinsames Merkmal: Die Beiträge senken die Steuerlast im Erwerbsleben, die späteren Renten werden dafür weitgehend versteuert. Kapital lässt sich nicht auf einen Schlag entnehmen und das Guthaben ist nicht beleihbar.

Schicht zwei: Zusatzversorgung

Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge bilden die mittlere Schicht. Auch hier fließt das Geld gefördert hinein und wird im Alter voll versteuert. Anders als in Schicht eins ist eine Teilentnahme von bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Rentenbeginn möglich. Wie die betriebliche Variante über den Arbeitgeber funktioniert, zeigt unsere Seite zur betrieblichen Altersvorsorge.

Schicht drei: private Vorsorge

Rentenversicherungen ohne staatliche Förderung, Depots, Immobilien. Die Beiträge kommen aus versteuertem Einkommen, dafür fällt die Besteuerung der Auszahlung deutlich milder aus.

  • Je höher Ihr aktueller Grenzsteuersatz, desto stärker wirkt die Förderung der Schichten eins und zwei
  • Je mehr Flexibilität Sie brauchen, desto eher gehört ein Teil des Geldes in Schicht drei
  • Die Schichten schließen sich nicht aus, in der Praxis ist eine Mischung meist die stabilere Lösung
Basisrente

Rürup: der Steuerhebel für Selbstständige

Kein anderes Vorsorgeprodukt erlaubt einen so hohen Sonderausgabenabzug. Der Preis dafür ist die feste Bindung.

Abzugsfähig
Beiträge zur Basisversorgung sind seit 2023 zu hundert Prozent als Sonderausgaben absetzbar, begrenzt durch einen jährlichen Höchstbetrag, der sich am Beitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung orientiert und derzeit in einer Größenordnung von rund 29.000 Euro für Ledige liegt. Bereits gezahlte Beiträge in die gesetzliche Rente oder ein Versorgungswerk werden auf diesen Betrag angerechnet.
Wer profitiert
Selbstständige ohne Versorgungswerk, weil bei ihnen der Höchstbetrag komplett frei ist. Ebenso Angestellte mit hohem Einkommen, die neben dem Arbeitnehmeranteil noch Luft nach oben haben, und Personen mit einmalig hoher Steuerlast, etwa nach einem Betriebsverkauf.
Auszahlung
Ausschließlich als lebenslange monatliche Rente, frühestens ab dem 62. Lebensjahr bei neueren Verträgen. Ein Kapitalwahlrecht gibt es nicht. Die Rente wird nachgelagert besteuert, der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und steigt schrittweise auf hundert Prozent.
Vererbbarkeit
Ohne Zusatzbaustein verfällt das Guthaben beim Tod des Versicherten zugunsten der Versichertengemeinschaft. Wer Angehörige absichern will, muss eine Hinterbliebenenrente für Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder oder eine Rentengarantiezeit einschließen. Beides kostet Rentenhöhe, oft in einer Größenordnung von fünf bis fünfzehn Prozent.

Riester: wenn Zulagen die Rechnung drehen

Die Riester-Rente hat in der öffentlichen Wahrnehmung gelitten, für bestimmte Haushalte bleibt sie trotzdem das rechnerisch stärkste Produkt. Der Grund sind die Zulagen, die unabhängig vom Einkommen fließen.

Grundzulage und Kinderzulage

Die Grundzulage beträgt 175 Euro im Jahr. Für jedes ab 2008 geborene Kind kommen 300 Euro hinzu, für ältere Kinder 185 Euro, jeweils solange Kindergeld gezahlt wird. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Sie vier Prozent Ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, die Zulagen zählen dabei mit. Der Eigenbeitrag wird also kleiner, je mehr Zulagen Sie bekommen. Mindestens 60 Euro jährlich sind aber immer selbst aufzubringen.

Ein Rechenbeispiel aus der Beratung

Eine Erzieherin aus Vellberg verdient 28.000 Euro brutto, zwei Kinder sind 2012 und 2015 geboren. Vier Prozent von 28.000 Euro sind 1.120 Euro Mindesteigenbeitrag vor Zulagen. Zulagen: 175 Euro plus zweimal 300 Euro, zusammen 775 Euro. Bleiben 345 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also gut 28 Euro im Monat, für einen Jahresbeitrag von 1.120 Euro auf dem Vertrag. Eine Förderquote von rund 69 Prozent erreicht kein anderes Vorsorgeprodukt.

Der Sonderausgabenabzug als Alternative

Riester-Beiträge lassen sich bis 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis über den Zulagen liegt, und erstattet die Differenz. Bei einem Ingenieur mit 85.000 Euro Jahreseinkommen und einem Kind fällt die Rechnung deshalb anders aus als bei der Erzieherin: Dort trägt der Steuervorteil den größeren Teil.

Wohn-Riester

Wer selbst genutztes Wohneigentum finanziert, kann das geförderte Kapital für Kauf, Bau, Entschuldung oder barrierefreien Umbau einsetzen. Die Förderung fließt dann in die Tilgung statt in einen Rentenvertrag. Steuerlich wird das auf einem Wohnförderkonto festgehalten und im Alter versteuert, wahlweise auf einen Schlag mit einem Abschlag von 30 Prozent. Für junge Familien im Landkreis Schwäbisch Hall, die ohnehin bauen, ist das oft der praktischste Weg, die Zulagen mitzunehmen.

Die ungeförderte private Rentenversicherung

Ohne Zulagen, ohne Sonderausgabenabzug, dafür ohne die engen Regeln der geförderten Welt. Wer hier einzahlt, verzichtet auf den Steuervorteil beim Einzahlen und bekommt ihn bei der Auszahlung zurück.

Ertragsanteilbesteuerung verständlich gerechnet

Entscheiden Sie sich für die lebenslange Rente, versteuern Sie nur den Ertragsanteil. Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren liegt dieser bei 17 Prozent. Aus 800 Euro Monatsrente sind also 136 Euro steuerpflichtig, der Rest fließt steuerfrei. Bei einem Rentnersteuersatz von 20 Prozent bleiben davon rund 27 Euro Steuer, gut drei Prozent der Rente. Zum Vergleich: Eine Rürup-Rente in gleicher Höhe wäre bei heutigem Rentenbeginn zu über 80 Prozent steuerpflichtig.

Kapitalwahlrecht und Halbeinkünfteverfahren

Sie können sich stattdessen das Kapital auszahlen lassen. Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und erfolgt die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr, wird nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Bei fondsgebundenen Verträgen kommt zusätzlich eine Teilfreistellung auf Aktienfondsanteile hinzu. Diese Kombination macht die dritte Schicht für alle interessant, die im Alter noch nicht wissen, ob sie eine Rente oder eine Summe für ein Projekt brauchen.

Was Flexibilität konkret bedeutet

Zuzahlungen in guten Geschäftsjahren, Beitragspausen in schlechten, freie Bezugsrechtsgestaltung, volle Vererbbarkeit. Für einen Handwerksmeister mit schwankenden Erträgen ist das oft mehr wert als ein paar hundert Euro Steuerersparnis. Wie sich das in Ihre Vorsorgeplanung einfügt, besprechen wir in unserer Geschäftsstelle in Schwäbisch Hall.

Direktvergleich

Die drei Wege nebeneinander

Dieselben Kriterien, drei Antworten. Daran entscheidet sich in der Beratung meist alles.

Förderung beim Einzahlen
Rürup: hoher Sonderausgabenabzug bis zum Höchstbetrag. Riester: Zulagen plus Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro, das Finanzamt nimmt automatisch das Günstigere. Private Rente: keine.
Besteuerung im Alter
Rürup: nachgelagert, Anteil nach Rentenbeginnjahr, steigt auf hundert Prozent. Riester: vollständig steuerpflichtig, soweit gefördert angespart. Private Rente: nur Ertragsanteil, bei Beginn mit 67 Jahren 17 Prozent.
Kapitalauszahlung
Rürup: ausgeschlossen. Riester: bis 30 Prozent zu Rentenbeginn, Kleinbetragsrenten dürfen komplett abgefunden werden. Private Rente: frei wählbar.
Im Todesfall
Rürup: Verfall, außer mit Hinterbliebenenrente oder Rentengarantiezeit. Riester: Übertragung auf den Riester-Vertrag des Ehepartners ohne Förderrückzahlung, sonst Rückzahlung der Zulagen. Private Rente: Guthaben geht an die eingesetzten Bezugsberechtigten.
Passt besonders zu
Rürup: Selbstständige, Freiberufler ohne Versorgungswerk, Gutverdiener mit Grenzsteuersatz über 40 Prozent. Riester: Familien mit Kindern, Teilzeitkräfte, Berufsstarter, Bauherren über Wohn-Riester. Private Rente: alle, die Zugriff und Vererbbarkeit behalten wollen.
Aus der Praxis

Drei Haushalte, drei Entscheidungen

Physiotherapeutin, 41, selbstständig

Keine Pflichtversicherung, kein Versorgungswerk, Gewinn rund 62.000 Euro. Ein Rürup-Beitrag von 500 Euro monatlich senkt die Steuerlast spürbar. Eine Hinterbliebenenrente für den Ehemann ist eingeschlossen, weil sonst nichts an die Familie fiele.

6.000 Euro Jahresbeitrag

Familie mit drei Kindern, Crailsheim

Beide Elternteile angestellt, gemeinsames Bruttoeinkommen 71.000 Euro. Zwei Riester-Verträge, alle drei Kinderzulagen laufen über die Mutter. Zulagen von 1.075 Euro stehen einem Eigenanteil von rund 1.700 Euro gegenüber.

1.075 Euro Zulagen

Meister im Elektrohandwerk, 36

Betrieb im Aufbau, Erträge schwanken stark. Eine private fondsgebundene Rente mit 150 Euro monatlich, Zuzahlungen in guten Jahren, Beitragspause jederzeit möglich. Der Rürup-Baustein kommt bewusst erst, wenn der Gewinn stabil ist.

150 Euro monatlich
Häufige Fragen

Fragen zu Rürup, Riester und privater Rente

Kann ich mehrere dieser Verträge gleichzeitig haben?
Ja, die drei Schichten schließen sich nicht aus. Sinnvoll ist die Kombination vor allem dann, wenn Sie den Rürup-Höchstbetrag nicht ausschöpfen und trotzdem flexibles Kapital aufbauen wollen. Gefördert wird bei Riester allerdings nur ein Vertrag je Person und Jahr.
Was passiert mit meinem Rürup-Vertrag bei einer Insolvenz?
Das angesparte Kapital ist in der Ansparphase grundsätzlich vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt, solange der Vertrag die gesetzlichen Voraussetzungen der Basisversorgung erfüllt. Für Selbstständige ist das ein Argument, das in der reinen Renditebetrachtung oft untergeht.
Lohnt sich Riester noch, wenn ich keine Kinder habe?
Bei kinderlosen Gutverdienern trägt allein der Sonderausgabenabzug die Förderung. Dann kommt es stark auf die Kosten des Vertrags und die spätere Steuerbelastung an. In vielen dieser Fälle ist eine ungeförderte private Rente oder die Entgeltumwandlung über den Arbeitgeber die klarere Lösung.
Muss ich Riester-Zulagen zurückzahlen, wenn ich ins Ausland ziehe?
Bei einem Wohnsitz innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums bleibt die Förderung erhalten. Verlegen Sie den Wohnsitz dauerhaft in ein Drittland, werden Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert, die Rückzahlung kann aber bis zum Rentenbeginn gestundet werden.
Wie finde ich heraus, wie viel ich überhaupt sparen muss?
Ausgangspunkt ist die Differenz zwischen Ihrem letzten Nettoeinkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Rente, angepasst um Kaufkraftverlust. Wie Sie diese Lücke sauber berechnen, führen wir im Beitrag zur Rentenlücke Schritt für Schritt vor. Erst danach ist die Produktfrage sinnvoll zu beantworten.

Welcher Weg bei Ihnen am meisten übrig lässt

Wir rechnen Ihre Steuerersparnis, Ihre Zulagen und die spätere Nettorente für alle drei Modelle nebeneinander durch. Danach entscheiden Sie mit Zahlen statt mit Bauchgefühl.