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Kfz-VersicherungTeilkasko oder Vollkasko: Wann sich welcher Schutz lohnt
Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht, die Kaskodeckung ist Ihre Entscheidung. Sie hängt am Restwert des Fahrzeugs, an Ihrer Rücklage und daran, wie oft der Wagen ohne Aufsicht draußen steht. Diese Seite ordnet die Leistungen und liefert die Rechnung dazu.
Die Teilkasko deckt Ereignisse ab, auf die Sie keinen Einfluss haben: Diebstahl, Brand, Naturgewalten, Wild, Glas und Marder. Die Vollkasko enthält all das und zusätzlich Schäden, die Sie selbst verursacht haben, dazu Vandalismus und Fahrerflucht durch Unbekannte.
Als grobe Linie gilt: Solange ein Totalschaden Sie finanziell trifft, ist die Vollkasko sinnvoll. Sinkt der Restwert unter das, was Sie problemlos ersetzen könnten, genügt die Teilkasko. Welche Bausteine sich dabei kombinieren lassen, steht auf der Seite zur Kfz-Versicherung für Privatkunden.
Was Teilkasko leistet und was erst die Vollkasko hinzufügt
Die Teilkasko ist immer im Vollkaskoschutz enthalten. Eine getrennte Police für beides gibt es nicht.
Faustregeln nach Alter und Restwert
Verbindliche Grenzen gibt es nicht, aber brauchbare Anhaltspunkte. In den ersten fünf Jahren nach der Erstzulassung verliert ein Fahrzeug den größten Teil seines Wertes. Ein Totalschaden trifft Sie in dieser Phase am härtesten, deshalb gehört hier die Vollkasko dazu. Bei Leasing oder Finanzierung entscheidet ohnehin nicht Ihr Gefühl: Der Vertrag verlangt sie, häufig sogar mit einer bestimmten Höchstselbstbeteiligung.
Zwischen dem sechsten und dem neunten Jahr wird es zur Rechenaufgabe. Stellen Sie den Restwert des Fahrzeugs der jährlichen Mehrprämie gegenüber. Kostet die Vollkasko 260 Euro mehr im Jahr und ist der Wagen noch 6.000 Euro wert, ist das ein vertretbares Verhältnis. Liegt der Restwert bei 2.200 Euro und die Mehrprämie bei 240 Euro, sparen Sie in vier Jahren fast den Fahrzeugwert an und tragen das Risiko besser selbst.
Wann der Restwert allein nicht reicht
Drei Punkte verschieben die Entscheidung nach oben. Erstens die Fahrsituation: Wer täglich in der Enge zwischen Baustellen und Lieferverkehr rangiert, produziert mehr eigene Schäden als jemand, der zwanzig Kilometer Landstraße fährt. Zweitens der Stellplatz: Ein Fahrzeug, das nachts in einer belebten Straße steht, ist Vandalismus stärker ausgesetzt als eines in der Hofeinfahrt. Drittens die Rücklage: Wer 3.000 Euro nicht ohne Weiteres ersetzen kann, kauft mit der Vollkasko keine Rendite, sondern Planbarkeit.
Bei Fahrzeugen, die auf einen Betrieb zugelassen sind, kommt ein vierter Punkt hinzu. Fällt der Transporter zwei Wochen aus, steht mehr still als nur das Auto. Für Flotten prüfen wir das im Rahmen der gewerblichen Kfz-Versicherung zusammen mit den Ausfallzeiten, nicht nur nach Restwert. Privat halten wir die Entscheidung meist innerhalb der privaten Kfz-Police, weil sich dort Selbstbeteiligung und Werkstattwahl feiner justieren lassen.
150 und 300 oder doch 300 und 1.000
Die Kombination aus Teilkasko und Vollkasko wird immer als Paar vereinbart.
150 und 300 Euro
Die verbreitete Standardvariante. Sie passt, wenn Sie auch kleinere Schäden gemeldet haben wollen und keine großen Rücklagen einplanen möchten.
Standard300 und 1.000 Euro
Senkt den Beitrag spürbar. Sinnvoll für Fahrer mit ruhiger Schadenhistorie, die kleine Blechschäden ohnehin selbst regeln würden.
meist 15 bis 25 Prozent wenigerOhne Selbstbeteiligung
Klingt bequem, kostet aber am meisten und führt dazu, dass jeder Kleinschaden gemeldet wird. Genau das treibt später die Einstufung nach oben.
selten empfehlenswertMelden oder selbst zahlen: die entscheidende Rechnung
Ein Vollkaskoschaden kostet Sie zweimal. Einmal die Selbstbeteiligung und ein zweites Mal die Rückstufung in der Vollkaskoeinstufung. Der Beitrag steigt im Folgejahr und arbeitet sich danach über mehrere Jahre wieder nach unten. Die Summe dieser Mehrbeiträge nennt man Rückstufungsschaden. Erst wenn Sie ihn kennen, lässt sich sauber entscheiden.
Beispiel eins: melden lohnt sich
Ein Kunde aus Wolpertshausen streift beim Rangieren einen Pfosten. Die Werkstatt kalkuliert 2.400 Euro. Bei einer Selbstbeteiligung von 300 Euro erstattet der Versicherer 2.100 Euro. Sein Vollkaskobeitrag liegt heute bei 390 Euro und würde nach der Rückstufung im ersten Jahr auf etwa 580 Euro steigen, danach jährlich sinken. Über den gesamten Zeitraum bis zur alten Einstufung summiert sich das auf eine Größenordnung von rund 700 Euro. Der Schaden wird gemeldet.
Beispiel zwei: besser selbst regeln
Bei einer Kundin aus Obersontheim beträgt die Reparatur 980 Euro, ebenfalls mit 300 Euro Selbstbeteiligung. Es blieben 680 Euro Erstattung. Ihr Rückstufungsschaden liegt bei rund 800 Euro, weil sie aus einer sehr guten Einstufung kommt und der Weg zurück lange dauert. Sie zahlt die Rechnung selbst und behält ihre Klasse. Diese Konstellation ist häufiger, als die meisten vermuten.
Fragen Sie im Zweifel vor der Meldung nach. Wir rufen Ihnen den Rückstufungsschaden aus dem konkreten Vertrag ab, in Crailsheim ebenso wie in Schwäbisch Hall. Bereits gemeldete Schäden lassen sich innerhalb einer bestimmten Frist auch zurückkaufen, wenn die Rechnung anders ausfällt als gedacht. Wie sich die Einstufung im Detail bewegt, steht im Beitrag zur Schadenfreiheitsklasse.
- Teilkaskoschäden führen nicht zu einer Rückstufung, nur Vollkasko- und Haftpflichtschäden
- Vor der Meldung Kostenvoranschlag und Rückstufungsschaden nebeneinander legen
- Bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage immer melden, unabhängig vom Betrag
- Einen Überblick über weitere private Verträge gibt der Bereich Privatkunden
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