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Kfz-Versicherung

Teilkasko oder Vollkasko: Wann sich welcher Schutz lohnt

Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht, die Kaskodeckung ist Ihre Entscheidung. Sie hängt am Restwert des Fahrzeugs, an Ihrer Rücklage und daran, wie oft der Wagen ohne Aufsicht draußen steht. Diese Seite ordnet die Leistungen und liefert die Rechnung dazu.

Kurz gesagt

Die Teilkasko deckt Ereignisse ab, auf die Sie keinen Einfluss haben: Diebstahl, Brand, Naturgewalten, Wild, Glas und Marder. Die Vollkasko enthält all das und zusätzlich Schäden, die Sie selbst verursacht haben, dazu Vandalismus und Fahrerflucht durch Unbekannte.

Als grobe Linie gilt: Solange ein Totalschaden Sie finanziell trifft, ist die Vollkasko sinnvoll. Sinkt der Restwert unter das, was Sie problemlos ersetzen könnten, genügt die Teilkasko. Welche Bausteine sich dabei kombinieren lassen, steht auf der Seite zur Kfz-Versicherung für Privatkunden.

Deckung im Vergleich

Was Teilkasko leistet und was erst die Vollkasko hinzufügt

Die Teilkasko ist immer im Vollkaskoschutz enthalten. Eine getrennte Police für beides gibt es nicht.

Diebstahl und Raub
Teilkasko. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert, nicht der Neupreis, sofern keine Neupreisentschädigung vereinbart ist. Fest verbaute Teile sind eingeschlossen, lose Gegenstände im Innenraum in der Regel nicht.
Brand und Explosion
Teilkasko. Gedeckt sind auch Schäden durch einen technischen Defekt, etwa einen Kabelbrand. Wer den Wagen selbst in Brand setzt, hat keinen Anspruch.
Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung
Teilkasko. Sturm zählt ab Windstärke 8, das entspricht rund 62 Kilometern pro Stunde. Umgestürzte Bäume und herabfallende Äste sind mitversichert, ein Auffahrunfall wegen eines liegenden Astes dagegen nicht.
Zusammenstoß mit Wild
Teilkasko, im Grundschutz beschränkt auf Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz, also Reh, Wildschwein, Hase, Fuchs. Viele Tarife erweitern das auf Tiere aller Art, was bei Pferden, Kühen oder Hunden auf der Fahrbahn den Unterschied macht.
Glasbruch
Teilkasko. Reparatur eines Steinschlags meist ohne Selbstbeteiligung, der Austausch der Scheibe mit. Bei Fahrzeugen mit Assistenzkamera kommt die Kalibrierung hinzu, die den Rechnungsbetrag deutlich erhöht.
Marderbiss
Teilkasko. Der Grundschutz ersetzt die durchgebissenen Leitungen. Ob auch die Folgeschäden am Motor bezahlt werden, steht in den Bedingungen und ist oft auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Selbst verschuldeter Unfall
Nur Vollkasko. Das ist der eigentliche Zweck dieser Deckung: der Schaden am eigenen Fahrzeug, für den niemand sonst haftet.
Vandalismus
Nur Vollkasko. Zerkratzter Lack, abgetretener Spiegel, eingetretene Tür. Ein Schaden, der in der Teilkasko regelmäßig für Enttäuschung sorgt.
Fahrerflucht
Nur Vollkasko. Bleibt der Verursacher unbekannt, springt keine fremde Haftpflicht ein. Ohne Vollkasko tragen Sie den Schaden allein.

Faustregeln nach Alter und Restwert

Verbindliche Grenzen gibt es nicht, aber brauchbare Anhaltspunkte. In den ersten fünf Jahren nach der Erstzulassung verliert ein Fahrzeug den größten Teil seines Wertes. Ein Totalschaden trifft Sie in dieser Phase am härtesten, deshalb gehört hier die Vollkasko dazu. Bei Leasing oder Finanzierung entscheidet ohnehin nicht Ihr Gefühl: Der Vertrag verlangt sie, häufig sogar mit einer bestimmten Höchstselbstbeteiligung.

Zwischen dem sechsten und dem neunten Jahr wird es zur Rechenaufgabe. Stellen Sie den Restwert des Fahrzeugs der jährlichen Mehrprämie gegenüber. Kostet die Vollkasko 260 Euro mehr im Jahr und ist der Wagen noch 6.000 Euro wert, ist das ein vertretbares Verhältnis. Liegt der Restwert bei 2.200 Euro und die Mehrprämie bei 240 Euro, sparen Sie in vier Jahren fast den Fahrzeugwert an und tragen das Risiko besser selbst.

Wann der Restwert allein nicht reicht

Drei Punkte verschieben die Entscheidung nach oben. Erstens die Fahrsituation: Wer täglich in der Enge zwischen Baustellen und Lieferverkehr rangiert, produziert mehr eigene Schäden als jemand, der zwanzig Kilometer Landstraße fährt. Zweitens der Stellplatz: Ein Fahrzeug, das nachts in einer belebten Straße steht, ist Vandalismus stärker ausgesetzt als eines in der Hofeinfahrt. Drittens die Rücklage: Wer 3.000 Euro nicht ohne Weiteres ersetzen kann, kauft mit der Vollkasko keine Rendite, sondern Planbarkeit.

Bei Fahrzeugen, die auf einen Betrieb zugelassen sind, kommt ein vierter Punkt hinzu. Fällt der Transporter zwei Wochen aus, steht mehr still als nur das Auto. Für Flotten prüfen wir das im Rahmen der gewerblichen Kfz-Versicherung zusammen mit den Ausfallzeiten, nicht nur nach Restwert. Privat halten wir die Entscheidung meist innerhalb der privaten Kfz-Police, weil sich dort Selbstbeteiligung und Werkstattwahl feiner justieren lassen.

Selbstbeteiligung

150 und 300 oder doch 300 und 1.000

Die Kombination aus Teilkasko und Vollkasko wird immer als Paar vereinbart.

150 und 300 Euro

Die verbreitete Standardvariante. Sie passt, wenn Sie auch kleinere Schäden gemeldet haben wollen und keine großen Rücklagen einplanen möchten.

Standard

300 und 1.000 Euro

Senkt den Beitrag spürbar. Sinnvoll für Fahrer mit ruhiger Schadenhistorie, die kleine Blechschäden ohnehin selbst regeln würden.

meist 15 bis 25 Prozent weniger

Ohne Selbstbeteiligung

Klingt bequem, kostet aber am meisten und führt dazu, dass jeder Kleinschaden gemeldet wird. Genau das treibt später die Einstufung nach oben.

selten empfehlenswert

Melden oder selbst zahlen: die entscheidende Rechnung

Ein Vollkaskoschaden kostet Sie zweimal. Einmal die Selbstbeteiligung und ein zweites Mal die Rückstufung in der Vollkaskoeinstufung. Der Beitrag steigt im Folgejahr und arbeitet sich danach über mehrere Jahre wieder nach unten. Die Summe dieser Mehrbeiträge nennt man Rückstufungsschaden. Erst wenn Sie ihn kennen, lässt sich sauber entscheiden.

Beispiel eins: melden lohnt sich

Ein Kunde aus Wolpertshausen streift beim Rangieren einen Pfosten. Die Werkstatt kalkuliert 2.400 Euro. Bei einer Selbstbeteiligung von 300 Euro erstattet der Versicherer 2.100 Euro. Sein Vollkaskobeitrag liegt heute bei 390 Euro und würde nach der Rückstufung im ersten Jahr auf etwa 580 Euro steigen, danach jährlich sinken. Über den gesamten Zeitraum bis zur alten Einstufung summiert sich das auf eine Größenordnung von rund 700 Euro. Der Schaden wird gemeldet.

Beispiel zwei: besser selbst regeln

Bei einer Kundin aus Obersontheim beträgt die Reparatur 980 Euro, ebenfalls mit 300 Euro Selbstbeteiligung. Es blieben 680 Euro Erstattung. Ihr Rückstufungsschaden liegt bei rund 800 Euro, weil sie aus einer sehr guten Einstufung kommt und der Weg zurück lange dauert. Sie zahlt die Rechnung selbst und behält ihre Klasse. Diese Konstellation ist häufiger, als die meisten vermuten.

Fragen Sie im Zweifel vor der Meldung nach. Wir rufen Ihnen den Rückstufungsschaden aus dem konkreten Vertrag ab, in Crailsheim ebenso wie in Schwäbisch Hall. Bereits gemeldete Schäden lassen sich innerhalb einer bestimmten Frist auch zurückkaufen, wenn die Rechnung anders ausfällt als gedacht. Wie sich die Einstufung im Detail bewegt, steht im Beitrag zur Schadenfreiheitsklasse.

  • Teilkaskoschäden führen nicht zu einer Rückstufung, nur Vollkasko- und Haftpflichtschäden
  • Vor der Meldung Kostenvoranschlag und Rückstufungsschaden nebeneinander legen
  • Bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage immer melden, unabhängig vom Betrag
  • Einen Überblick über weitere private Verträge gibt der Bereich Privatkunden
Häufige Fragen

Fragen zu Teilkasko und Vollkasko

Kann ich von Vollkasko in Teilkasko wechseln, ohne zu kündigen?
Ja. Die Umstellung des Deckungsumfangs ist eine Vertragsänderung und in der Regel jederzeit zum nächsten Monatsersten möglich. Ihre Vollkaskoeinstufung wird dabei eingefroren und lebt wieder auf, wenn Sie später zurückwechseln.
Zahlt die Teilkasko bei einem Hagelschaden am geparkten Auto?
Ja, Hagel gehört zum Grundumfang. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und melden Sie ihn zeitnah. Bei größeren Unwetterlagen arbeiten die Gutachter regional ab, eine frühe Meldung verkürzt die Wartezeit spürbar.
Was passiert, wenn ich betrunken einen Unfall baue?
Die Vollkasko darf die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen, bei Vorsatz entfällt sie ganz. Manche Tarife verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, klammern Alkohol und Drogen davon aber ausdrücklich aus. Diese Klausel lohnt sich zu lesen.
Ist ein Wildschaden auch nachts ohne Zeugen gedeckt?
Grundsätzlich ja, Sie müssen den Hergang aber plausibel machen. Rufen Sie die Polizei, lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung geben und fotografieren Sie Fahrzeug und Stelle. Ohne Nachweis wird die Regulierung zäh.
Lohnt Vollkasko bei einem Fahrzeug mit 150.000 Kilometern?
Meistens nicht mehr, es kommt aber auf den Wiederbeschaffungswert an. Bei gepflegten Dieseln der oberen Mittelklasse liegt er auch mit hoher Laufleistung noch bei mehreren tausend Euro. Prüfen Sie den Wert, nicht den Kilometerstand.

Kaskoschutz auf den Fahrzeugwert zuschneiden

Nennen Sie uns Modell, Baujahr und Kilometerstand, dann stellen wir Teilkasko und Vollkasko mit passenden Selbstbeteiligungen gegenüber. Sie sehen den Unterschied in Euro und entscheiden danach.