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Kfz-Versicherung

Schadenfreiheitsklasse: SF-Klassen, Prozente und Rückstufung

Kein anderes Merkmal bewegt Ihren Kfz-Beitrag so stark wie die Schadenfreiheitsklasse. Sie wächst langsam und fällt schnell. Wie die Einstufung aufgebaut ist, was ein gemeldeter Schaden über Jahre kostet und welche Wege es zurück gibt, steht auf dieser Seite.

Kurz gesagt

Die Schadenfreiheitsklasse bildet ab, wie viele Jahre Sie ohne gemeldeten Schaden gefahren sind. Zu jeder Klasse gehört ein Beitragssatz in Prozent des sogenannten Grundbeitrags. Wer in SF 25 steht, zahlt oft nur ein Viertel dessen, was ein Fahranfänger in SF 0 aufbringen muss.

Haftpflicht und Vollkasko werden getrennt geführt und können unterschiedliche Klassen haben. Wie sich das im konkreten Vertrag auswirkt, sehen Sie in den Unterlagen zu Ihrer privaten Kfz-Versicherung.

Systematik

Von der Klasse zum Beitragssatz

Die Prozentwerte sind Beispiele aus gängigen Tarifwerken. Jede Gesellschaft hat eine eigene Tabelle, die Reihenfolge ist jedoch überall gleich.

Klasse M und S
Die Maluszone. Wer nach mehreren Schäden hier landet, zahlt deutlich mehr als den Grundbeitrag, häufig zwischen 150 und 250 Prozent. Aus dieser Zone arbeitet man sich nur über schadenfreie Jahre wieder heraus.
SF 0
Der Einstieg für Fahranfänger ohne Vorerfahrung, in der Regel 100 Prozent. Nach dem ersten schadenfreien Jahr geht es auf SF 1 und damit spürbar nach unten.
SF 1 bis SF 5
In diesen Jahren fällt der Beitragssatz am stärksten, oft von 100 auf etwa 55 bis 65 Prozent. Jeder gemeldete Schaden wiegt hier besonders schwer, weil die Klasse ohnehin niedrig ist.
SF 10 bis SF 20
Die Kurve flacht ab. Der Satz bewegt sich je nach Anbieter zwischen rund 45 und 30 Prozent. Ein Jahr mehr bringt nur noch wenige Prozentpunkte.
SF 25 bis SF 35 und darüber
Das Ende der Fahnenstange. Zwischen SF 25 und SF 35 liegen häufig nur noch fünf Prozentpunkte. Manche Gesellschaften führen Klassen über SF 35 hinaus, die den Satz aber kaum weiter senken.
Sonderklasse 1/2
Eine Zwischenstufe zwischen SF 0 und SF 1, meist um 140 Prozent. Sie wird für Zweitwagen und für Fahrzeuge vergeben, deren Halter keine eigene schadenfreie Historie vorweisen kann.

Der Grundbeitrag selbst ist keine feste Zahl, sondern das Ergebnis aus Typklasse, Regionalklasse, Fahrleistung und den übrigen Merkmalen. Die Schadenfreiheitsklasse wirkt darauf wie ein Faktor. Deshalb spart derselbe Sprung von SF 5 auf SF 6 bei einem teuren Fahrzeug mehr Euro als bei einem günstigen.

Ein Jahr ohne Schaden, eine Klasse besser

Die Hochstufung läuft automatisch zum 1. Januar. Voraussetzung ist, dass der Vertrag im abgelaufenen Kalenderjahr ununterbrochen bestanden hat, in den meisten Bedingungswerken mindestens sechs Monate, und dass kein Schaden gemeldet wurde, der den Versicherer Geld gekostet hat. Ein Vertrag, der erst im Oktober beginnt, sammelt für dieses Jahr also noch nichts.

Entscheidend ist die Zahlung, nicht die Meldung an sich. Wird ein Schaden geprüft und am Ende abgelehnt, bleibt Ihre Klasse unberührt. Ebenso wenig zählen Teilkaskoereignisse: Hagel, Marder, Diebstahl und Wild beeinflussen die Schadenfreiheitsklasse nicht. Ob ein Ereignis in die Teilkasko oder in die Vollkasko fällt, ist deshalb mehr als eine formale Frage. Die Abgrenzung erklären wir im Beitrag Teilkasko oder Vollkasko.

Pausen und Stilllegung

Wer das Fahrzeug abmeldet, verliert die erreichte Klasse nicht sofort. Während einer Ruheversicherung bleibt sie erhalten. Auch nach einer längeren Unterbrechung führen die Gesellschaften die Einstufung meist noch mehrere Jahre fort, häufig sieben, teils zehn. Danach beginnt die Zählung von vorn. Wer für längere Zeit ins Ausland geht, sollte das vor der Abmeldung klären, weil sich die Fristen von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

  • Hochstufung immer zum Jahreswechsel, unabhängig vom Vertragsbeginn
  • Haftpflicht und Vollkasko werden getrennt gezählt und getrennt zurückgestuft
  • Abgelehnte oder zurückgekaufte Schäden lassen die Klasse unverändert
  • Bei Fahrzeugen im Betrieb greift statt der SF-Systematik meist eine Bewertung nach Schadenverlauf, siehe Kfz-Versicherung für Firmen
Nach dem Schaden

Wie weit es zurückgeht

Die Rückstufung folgt einer Tabelle, die zu jedem Vertrag gehört. Der Sprung nach unten ist immer größer als ein Jahr.

Aus SF 25

Ein Haftpflichtschaden wirft je nach Tabelle auf eine Klasse im mittleren Bereich zurück. Der Beitragssatz steigt dabei häufig von etwa einem Viertel auf gut ein Drittel des Grundbeitrags.

rund elf Klassen

Aus SF 12

Hier landet man typischerweise im unteren einstelligen Bereich. Weil die Kurve dort steiler verläuft, ist der Beitragssprung im ersten Jahr besonders deutlich zu spüren.

rund acht Klassen

Aus SF 3

Der Rückfall geht bis SF 0 oder in die Maluszone. Fahranfänger trifft ein Schaden dadurch doppelt: hoher Grundbeitrag und schlechte Klasse zugleich.

bis Klasse M möglich

Zwei Schäden im selben Jahr

Die Tabelle wird zweimal angewendet. Aus einer soliden Einstufung wird so innerhalb eines Jahres eine Maluseinstufung, die über zehn Jahre nachwirkt.

doppelte Rückstufung

Ein Beispiel mit Zahlen: Ein Kunde aus Rosengarten steht in der Haftpflicht bei 310 Euro Jahresbeitrag. Nach einem selbst verschuldeten Auffahrunfall steigt der Beitrag im Folgejahr auf 470 Euro und sinkt danach jedes Jahr um einen kleinen Schritt. Bis er wieder bei 310 Euro angekommen ist, vergehen elf Jahre. Die aufaddierte Mehrbelastung liegt in der Größenordnung von 900 bis 1.000 Euro. Bei einem Blechschaden von 1.200 Euro wäre das eine knappe Rechnung gewesen.

Rabattschutz und Rückkauf

Der Rabattschutz ist ein Zusatzbaustein, der ab einer bestimmten Klasse angeboten wird, meist ab SF 4 oder höher. Er sorgt dafür, dass ein Schaden pro Kalenderjahr die Einstufung nicht verändert. Der Beitrag für diesen Baustein liegt je nach Gesellschaft im Bereich von 5 bis 15 Prozent des Beitrags.

Ein Punkt wird dabei oft übersehen. Intern führt der Versicherer trotzdem eine zweite, ungeschützte Einstufung mit. Wechseln Sie später den Anbieter, wird diese echte Klasse übertragen und nicht die geschützte. Der Rabattschutz wirkt also nur, solange Sie beim selben Versicherer bleiben. Für jemanden, der ohnehin seit zwanzig Jahren dieselbe Gesellschaft hat, ist er sinnvoll. Für einen Kunden, der regelmäßig vergleicht, weniger.

Den Schaden zurückkaufen

Haben Sie einen kleinen Schaden gemeldet und stellt sich hinterher heraus, dass die Rückstufung teurer wird als die Reparatur, können Sie die Entschädigung erstatten. Der Versicherer bucht den Schaden dann aus, die Klasse bleibt erhalten. Die Frist dafür steht in den Bedingungen und liegt üblicherweise bei sechs Monaten nach der Mitteilung über die Zahlung. Bitten Sie um eine schriftliche Aufstellung des Rückstufungsschadens, bevor Sie sich entscheiden. Wir holen diese Berechnung für unsere Kunden in Schwäbisch Hall und Crailsheim direkt beim Versicherer ein.

Innerhalb der Familie

SF-Klassen übertragen und Zweitwagen einstufen

Schadenfreie Jahre lassen sich weitergeben. Es gibt allerdings Grenzen, an denen die Übertragung endet.

Wer darf übernehmen
In Frage kommen Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Kinder, oft auch Geschwister oder im Haushalt lebende Personen. Der genaue Kreis steht in den Bedingungen und ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.
Voraussetzung
Der Abgebende muss das Fahrzeug abgeben oder den Vertrag beenden, und der Übernehmende muss das Fahrzeug zuvor regelmäßig mitgefahren haben. Ein reiner Verkauf der Klasse an Dritte ist ausgeschlossen.
Begrenzung
Übertragen wird höchstens so viel, wie der Übernehmende selbst hätte erreichen können. Wer seit sechs Jahren den Führerschein hat, bekommt maximal SF 6, auch wenn der Vater aus SF 30 kommt.
Zweitwagen
Ein weiteres Fahrzeug im Haushalt startet meist in der Sonderklasse 1/2 statt in SF 0. Einige Anbieter stufen besser ein, wenn der Erstwagen eine hohe Klasse hat. Das ist der übliche Weg, um einem Fahranfänger den Einstieg zu erleichtern.

In der Praxis läuft das oft so: Die Tochter macht mit neunzehn den Führerschein und fährt den Wagen der Eltern regelmäßig mit. Zwei Jahre später kauft sie ein eigenes Auto. Übertragen werden können dann zwei Jahre, mehr nicht. Der Rest der elterlichen Klasse bleibt beim Elternvertrag, sofern dieser weiterläuft. Wie sich der Einstieg sonst noch günstiger gestalten lässt, steht im Beitrag zur Kfz-Versicherung für Fahranfänger.

Häufige Fragen

Fragen zur Schadenfreiheitsklasse

Wo steht meine aktuelle SF-Klasse?
Auf der jährlichen Beitragsrechnung, getrennt für Haftpflicht und Vollkasko, jeweils mit dem zugehörigen Beitragssatz in Prozent. Wenn Sie die Unterlagen nicht zur Hand haben, fragen wir die Einstufung für Sie ab.
Zählt ein Schaden, den die Gegenseite verursacht hat?
Nein. Reguliert die Haftpflicht des Unfallgegners, bleibt Ihre Einstufung unverändert. Kritisch wird es nur bei geteilter Haftung, denn dann zahlt auch Ihr Versicherer anteilig und stuft entsprechend zurück.
Wie lange dauert der Weg aus der Maluszone?
Aus Klasse M oder S geht es Jahr für Jahr eine Stufe nach oben, sofern kein weiterer Schaden dazwischenkommt. Bis zu einer Einstufung im mittleren Bereich vergehen so leicht acht bis zwölf Jahre. In dieser Zeit lohnt der regelmäßige Vergleich besonders.
Bleibt die Klasse erhalten, wenn ich zwei Jahre kein Auto habe?
In der Regel ja. Die meisten Gesellschaften führen die Einstufung nach dem Ende eines Vertrags mehrere Jahre fort, häufig sieben. Melden Sie sich vor Ablauf dieser Frist, wenn wieder ein Fahrzeug angeschafft wird.
Kann ich Haftpflicht und Vollkasko bei verschiedenen Anbietern versichern?
Nein, beide Deckungen gehören zu einem Vertrag und damit zu einer Gesellschaft. Unterschiedliche Klassen innerhalb dieses Vertrags sind dagegen normal, weil ein Kaskoschaden nur die Vollkaskoeinstufung betrifft.

Erst rechnen, dann melden

Bei einem kleineren Schaden lohnt der Anruf vor der Meldung. Wir sagen Ihnen, was die Rückstufung in Ihrem Vertrag über die Jahre kostet, und Sie entscheiden mit belastbaren Zahlen.