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Vorsorge und RenteRentenlücke berechnen: So viel fehlt Ihnen wirklich
Die Zahl auf der Renteninformation ist brutto, ungekürzt und in heutigem Geld. Was davon im Ruhestand tatsächlich auf dem Konto landet, liegt oft ein Drittel darunter. Wir rechnen die vier Abzüge nacheinander durch und zeigen, welcher Betrag am Ende fehlt.
Die Rentenlücke ist der Unterschied zwischen dem, was Sie im Ruhestand netto brauchen, und dem, was nach Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie Steuer von der gesetzlichen Rente übrig bleibt. Bei einem Angestellten Mitte vierzig mit 4.500 Euro Bruttogehalt liegt sie typischerweise zwischen 600 und 900 Euro im Monat, gerechnet in heutiger Kaufkraft.
Die Rechnung braucht vier Schritte: Renteninformation lesen, Abzüge abziehen, Bedarf schätzen, Inflation berücksichtigen. Erst danach lohnt die Frage nach Produkten. Eine strukturierte Aufnahme über alle Bereiche liefert der Vorsorgekompass.
Die Renteninformation richtig lesen
Die Deutsche Rentenversicherung verschickt das Schreiben einmal im Jahr an alle, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beiträge gezahlt haben. Auf dem Blatt stehen drei Beträge, die gern verwechselt werden.
- Der bisher erreichte Anspruch. Das ist die Rente, die Sie bekämen, wenn Sie ab heute keinen Beitrag mehr zahlen. Diese Zahl ist die kleinste und für die Planung die ehrlichste Basis.
- Die hochgerechnete Regelaltersrente. Hier unterstellt die Rentenversicherung, dass Sie bis zum Rentenbeginn weiter so viel verdienen wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Wer eine Elternzeit, eine Teilzeitphase oder eine Selbstständigkeit vor sich hat, muss diesen Wert nach unten korrigieren.
- Die beiden Beispielrechnungen mit einer jährlichen Rentenanpassung von 1 und 2 Prozent. Sie zeigen höhere Beträge, sind aber nominal gerechnet und sagen nichts über die Kaufkraft aus.
Ganz unten steht der Satz zur Kaufkraft, den fast niemand liest. Er weist darauf hin, dass die genannten Beträge durch die Preissteigerung an Wert verlieren. Genau dort liegt der größte Fehler in vielen Vorsorgeplänen: Die Zahl wird für bare Münze genommen, obwohl sie sich auf ein Preisniveau von heute bezieht.
Wer in einem verkammerten Beruf arbeitet, etwa als Architektin, Steuerberater oder Apothekerin, bekommt gar keine Renteninformation dieser Art, sondern eine Mitteilung des zuständigen Versorgungswerks. Die Systematik ist ähnlich, die Leistungszusagen unterscheiden sich aber deutlich. Wir schauen uns die Unterlagen der berufsständischen Versorgungswerke im Termin separat an.
Was von der Bruttorente übrig bleibt
Vier Positionen stehen zwischen der Zahl auf dem Brief und dem Betrag auf dem Konto.
Den Bedarf im Ruhestand realistisch schätzen
Als Daumenwert kursieren 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Der Wert taugt als erster Anker, mehr nicht. Denn er unterstellt, dass im Ruhestand ungefähr die gleichen Ausgaben anfallen wie vorher, abzüglich Berufsverkehr und Altersvorsorge. In der Praxis geht die Rechnung mal deutlich darüber und mal deutlich darunter auf.
Nach unten wirkt vor allem eine abbezahlte Immobilie. Wer im Ruhestand keine Miete zahlt, kommt oft mit 65 Prozent des früheren Nettos aus. Nach unten wirken auch weggefallene Kinderkosten und der Wegfall der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die mit dem Rentenbeginn endet.
Nach oben wirken Reisen und Hobbys in den ersten aktiven Jahren, höhere Gesundheitskosten im höheren Alter, Zuzahlungen und irgendwann die Kosten für Unterstützung im Haushalt oder Pflege. Wer privat versichert ist, muss zusätzlich die Beitragsentwicklung im Alter einplanen, weshalb wir bei der privaten Krankenversicherung immer auch die Beitragsentlastung im Alter mitrechnen.
Statt Faustregel: Ausgaben durchgehen
Nehmen Sie einen Kontoauszug über zwölf Monate und sortieren Sie die Ausgaben in drei Gruppen. Erstens Fixkosten, die bleiben: Wohnen, Energie, Versicherungen, Mobilität. Zweitens Kosten, die wegfallen: Kredittilgung, Sparraten, berufsbedingte Ausgaben. Drittens Kosten, die neu dazukommen oder steigen. Was übrig bleibt, ist Ihr Bedarf, und der ist meist konkreter als jede Prozentregel.
Ein Angestellter, 46 Jahre, aus dem Hohenlohekreis
Verheiratet, zwei Kinder, angestellt in der Fertigungssteuerung, Rentenbeginn mit 67. Alle Beträge in heutiger Kaufkraft.
Was heute reinkommt
4.500 Euro brutto im Monat, daraus rund 2.900 Euro netto. Die Familie kommt damit aus, die Immobilie ist zu zwei Dritteln getilgt und bis zum Rentenbeginn abbezahlt.
2.900 Euro nettoWas die Rente bringt
Die Renteninformation weist eine hochgerechnete Regelaltersrente von 1.850 Euro brutto aus. Nach rund 12 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung bleiben 1.630 Euro, nach Steuer etwa 1.540 Euro.
1.540 Euro nettoWas fehlt
Weil die Immobilie abbezahlt ist, setzen wir den Bedarf bei 75 Prozent des heutigen Nettos an, also 2.175 Euro. Gegenüber der Nettorente bleibt eine Lücke von gut 630 Euro im Monat.
635 Euro LückeÜber einen Rentenbezug von 22 Jahren summiert sich diese Lücke auf einen Kapitalbedarf in der Größenordnung von 165.000 Euro, wobei die Verzinsung des Restkapitals grob gegen die Preissteigerung gerechnet ist. Bleiben 21 Jahre bis zum Rentenbeginn, sind dafür etwa 400 Euro im Monat zurückzulegen, wenn man eine Verzinsung von 4 Prozent im Jahr unterstellt. Dieser Wert ist eine Größenordnung und keine Zusage, er zeigt aber die richtige Dimension.
Zwei Dinge fallen bei dieser Rechnung meistens auf. Erstens: Die Sparrate wirkt hoch, bis man sie mit dem vergleicht, was über den Arbeitgeberzuschuss und die Steuerersparnis wieder hereinkommt. Zweitens: Fünf Jahre früher angefangen, wären es rund 300 Euro gewesen. Zeit ist bei diesem Thema der stärkste Hebel, stärker als jede Produktauswahl.
Welche Bausteine die Lücke schließen und in welcher Reihenfolge
Bevor gespart wird, gehören die Risiken abgesichert, die den Sparplan zerstören können. Wer mit 52 berufsunfähig wird, zahlt keine Sparrate mehr und plündert stattdessen das Angesparte. Deshalb steht die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Reihenfolge vor jedem Vorsorgevertrag.
- Existenzrisiken absichern: Berufsunfähigkeit, Haftpflicht, im Familienverbund die Todesfallabsicherung.
- Liquiditätspuffer aufbauen, drei Nettogehälter auf einem jederzeit verfügbaren Konto.
- Den Arbeitgeberzuschuss ausschöpfen. Über die betriebliche Altersvorsorge kommen mindestens 15 Prozent obendrauf, in vielen Betrieben mehr. Diese Rendite gibt es sonst nirgends geschenkt.
- Steuerliche Förderung nutzen, soweit sie zur Lebenssituation passt. Bei Familien mit Kindern wirken die Zulagen anders als bei Selbstständigen mit hohem Steuersatz.
- Frei anlegen, was darüber hinaus möglich ist, mit einem Anlagehorizont, der zum Rentenbeginn passt und in den letzten Jahren vor dem Ruhestand abgesichert wird.
- Alle drei Jahre nachrechnen, nach Gehaltssprüngen, Erbschaften oder einer Scheidung sofort.
Die Immobilie zählt in dieser Rechnung als Baustein, nicht als Lösung. Mietfreies Wohnen senkt den Bedarf, deckt aber keine laufenden Ausgaben. Instandhaltung, Grundsteuer und Energie laufen weiter, und im hohen Alter kommt oft ein Umbau dazu. Wer nur auf das Haus setzt, hat die Lücke verschoben, nicht geschlossen. Wie das im Einzelfall aussieht, besprechen wir in Schwäbisch Hall oder in Crailsheim, gern mit den Unterlagen aller bestehenden Verträge auf dem Tisch.
Rentenlücke im Detail
Ist die Zahl auf der Renteninformation schon inflationsbereinigt?
Wie viel Steuer zahle ich auf meine Rente?
Kann ich meine Rente durch freiwillige Beiträge erhöhen?
Ab welchem Alter sollte ich die Lücke berechnen?
Zählt eine vermietete Wohnung als Teil der Vorsorge?
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