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Geschäftsführerversorgung in Schwäbisch Hall und Crailsheim
Eine offene Pensionsverpflichtung von 480.000 Euro wird beim Unternehmensverkauf eins zu eins vom Kaufpreis abgezogen. Wir beziffern Ihre Unterdeckung und zeigen, was Auslagerung oder Aufstockung kosten.
Worum es geht
Geschäftsführerversorgung ist die Altersversorgung des GmbH-Geschäftsführers, und sie folgt eigenen Regeln. Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer ist in der Regel nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, hat also keine Basisversorgung, auf die er aufbauen könnte. Sagt die GmbH ihm eine Pension zu, entsteht eine Rückstellung nach Paragraf 6a EStG, die mit 6 Prozent gerechnet wird und den tatsächlichen Finanzierungsbedarf fast immer deutlich unterschreitet. Damit die Zusage steuerlich anerkannt wird, muss sie erdienbar und angemessen sein, sonst droht die verdeckte Gewinnausschüttung. Wer sein Unternehmen verkaufen oder übergeben will, sollte die Verpflichtung vorher auslagern oder aufstocken. Prüfen sollte das jeder Geschäftsführer spätestens zehn Jahre vor dem geplanten Ruhestand.
Warum die Versorgung des Geschäftsführers ein eigenes Thema ist
Ein Maschinenbauer aus Crailsheim wollte mit 63 an seinen Sohn übergeben. Die Pensionszusage stammte von 1998, die Rückdeckung war damals kalkuliert worden, als eine Verzinsung von 4 Prozent selbstverständlich schien. Als wir Verpflichtungswert und vorhandenes Kapital gegenüberstellten, fehlten 210.000 Euro. Das ist kein Einzelfall, sondern der Normalfall in Betrieben, deren Zusagen aus den neunziger Jahren stammen. Der Grund liegt in der Konstruktion: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit beherrschendem Einfluss ist in der Regel nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und hat deshalb keine Basisversorgung. Gleichzeitig schaut das Finanzamt genauer hin, wenn ein Gesellschafter sich selbst etwas zusagt, und die Grenze zur verdeckten Gewinnausschüttung verläuft enger, als viele annehmen.
Die Mechanik hat zwei Ebenen. Steuerlich muss die Zusage anerkannt werden, dafür gelten feste Maßstäbe: Bei einem beherrschenden Gesellschafter müssen zwischen Zusage und frühestmöglichem Rentenbeginn mindestens zehn Jahre liegen, die Zusage darf nicht rückwirkend erteilt werden, und sie muss vor Vollendung des 60. Lebensjahres stehen. Vor der Zusage erwartet die Rechtsprechung außerdem eine persönliche Probezeit von zwei bis drei Jahren, bei einer neu gegründeten Gesellschaft zusätzlich eine Wartezeit von etwa fünf Jahren, bis sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beurteilen lässt. Bilanziell entsteht eine Rückstellung, die nach Paragraf 6a EStG mit einem festen Rechnungszins von 6 Prozent bewertet wird. In der Handelsbilanz gelten marktnähere Zinssätze, dort fällt sie höher aus. Diese Differenz ist die stille Last.
Rechnen tut sich eine klassische Pensionszusage heute vor allem dort, wo sie bereits besteht und ordentlich finanziert ist. Wer neu aufbaut, fährt meist besser mit Direktversicherung und Unterstützungskasse, weil dabei keine Rückstellung und kein Gutachtenbedarf entstehen. Und wer in den nächsten fünf bis zehn Jahren verkaufen oder übergeben will, sollte die Verpflichtung klären, bevor ein Käufer den Jahresabschluss liest. Nicht sinnvoll ist eine Neuzusage, wenn Sie bereits über 58 sind oder wenn die Gesellschaft die Zuführungen in schwachen Jahren nicht verkraftet. In beiden Fällen sagen wir das deutlich und schlagen einen anderen Weg vor.
Wo es in der Praxis klemmt
Die meisten Pensionszusagen im Mittelstand stammen aus einer Zeit mit höheren Zinsen. Damals reichte ein überschaubarer Beitrag in eine Rückdeckungsversicherung, um die zugesagte Rente rechnerisch zu finanzieren. Heute ist der Kapitalwert der Zusage gestiegen, während das angesparte Deckungskapital hinterherhinkt. Das Ergebnis ist eine Unterdeckung, die in unseren Auswertungen regelmäßig zwischen 100.000 und 400.000 Euro liegt. Die Differenz muss das Unternehmen im Leistungsfall aus dem laufenden Geschäft aufbringen, oder der Geschäftsführer verzichtet auf einen Teil seiner Rente. Beides ist eine schlechte Nachricht mit 64.
Dazu kommt der Bilanzsprung. Weil die Rückstellung mit näher rückendem Rentenbeginn steiler ansteigt, wachsen die jährlichen Zuführungen. Was zwanzig Jahre unauffällig war, drückt in den letzten fünf Jahren vor dem Ruhestand spürbar auf das Ergebnis, ausgerechnet in der Phase, in der ein Nachfolger den Betrieb bewerten oder eine Bank eine Investition finanzieren soll. Bei einem Zulieferer bei Ilshofen bedeutete das eine jährliche Zuführung im hohen fünfstelligen Bereich. Wer das zehn Jahre vorher erkennt, hat Handlungsspielraum. Wer erst zwei Jahre vor Rentenbeginn hinschaut, hat ihn nicht mehr.
Unterdeckung sichtbar machen
Wir stellen den Verpflichtungswert dem tatsächlich vorhandenen Deckungskapital gegenüber. Erst dann sehen Sie, ob eine Lücke besteht. In der Praxis liegt sie bei Zusagen aus den neunziger Jahren häufig zwischen 100.000 und 400.000 Euro.
Bilanz entlasten
Eine Auslagerung auf einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse nimmt die Verpflichtung aus der Bilanz. Fällt eine Rückstellung von 480.000 Euro weg, verbessert das die Eigenkapitalquote sichtbar und damit auch Ihr Bankrating.
Unternehmensverkauf vorbereiten
Kaum ein Käufer übernimmt gern die Pensionsverpflichtung des Verkäufers. Sie wird in aller Regel eins zu eins vom Kaufpreis abgezogen, oft mit einem Sicherheitsabschlag obendrauf. Wird sie vorher ausgelagert, verschwindet dieser Verhandlungspunkt.
Steuerrisiko begrenzen
Erdienbarkeit, Angemessenheit, Probezeit und Schriftform sind die Punkte, an denen Zusagen scheitern. Eine nicht anerkannte Zusage führt zur verdeckten Gewinnausschüttung: Die Zuführung wird körperschaftsteuerlich gestrichen, und beim Geschäftsführer entsteht ein Kapitalertrag.
Insolvenzschutz herstellen
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer fallen nicht unter den Pensions-Sicherungs-Verein. Wird die GmbH zahlungsunfähig, steht die Zusage im Feuer. Die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung zugunsten des Geschäftsführers ist deshalb kein Detail, sondern der Kern.
Todesfall und Invalidität regeln
Viele ältere Zusagen decken nur das Alter. Genau die Fälle, die eine Familie am härtesten treffen, treten aber mit 47 ein. Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenschutz gehören in die Zusage oder in einen begleitenden privaten Vertrag außerhalb der Gesellschaft.
Welche Bausteine zur Verfügung stehen
Für die Versorgung eines Geschäftsführers gibt es nicht den einen richtigen Weg, sondern eine Kombination, die zur Größe des Unternehmens, zur Beteiligungsquote und zum geplanten Ausstieg passt. Bei einer bestehenden Pensionszusage geht es meist um Bestandsaufnahme, Rückdeckung und die Frage nach der Auslagerung. Bei einer Neugestaltung raten wir häufig zu Wegen, die keine Rückstellung erzeugen, weil Gutachtenkosten und Bilanzwirkung entfallen. Was am Ende sinnvoll ist, entscheidet sich erst, wenn Beteiligungsverhältnisse, Gehaltsstruktur, die letzten drei Jahresabschlüsse und die Ausstiegsplanung auf dem Tisch liegen.
Das ist abgesichert
- Pensionszusage als unmittelbare Versorgungszusage der GmbH mit Rückstellung nach Paragraf 6a EStG, bewertet mit 6 Prozent Rechnungszins
- Rückdeckungsversicherung zur Finanzierung der Zusage, im Idealfall kongruent auf Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistung abgestimmt
- Verpfändung der Rückdeckung zugunsten des Geschäftsführers als Insolvenzschutz, weil der Pensions-Sicherungs-Verein hier nicht greift
- Auslagerung bestehender Zusagen auf einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse, wahlweise für den erdienten oder den künftigen Teil
- Direktversicherung im steuerfreien Rahmen nach Paragraf 3 Nr. 63 EStG, 2026 bis 8.112 Euro im Jahr
- Unterstützungskasse für Versorgungsbeiträge darüber hinaus, sie unterliegt keiner betragsmäßigen Begrenzung durch Paragraf 3 Nr. 63 EStG
- Hinterbliebenenversorgung für Ehepartner und Kinder als fester Bestandteil der Zusage, nicht als späterer Nachtrag
- Invaliditätsschutz über eine Berufsunfähigkeitsrente oder mindestens eine Beitragsbefreiung im Versorgungsvertrag
- Ergänzende private Vorsorge außerhalb der Gesellschaft, damit Alterseinkommen und Unternehmensrisiko nicht an derselben Stelle hängen
- Prüfung von Erdienbarkeit, Angemessenheit, Probezeit und Schriftform vor jeder Neuzusage und vor jeder Änderung
Das ist nicht abgesichert
- Rückwirkend erteilte oder nachträglich erhöhte Zusagen werden bei beherrschenden Gesellschaftern steuerlich nicht anerkannt
- Eine Zusage, die bis zum Ruhestand nicht mehr erdient werden kann, scheitert an der Erdienbarkeit, bei beherrschenden Gesellschaftern ab weniger als zehn Jahren Restzeit
- Eine Zusage nach Vollendung des 60. Lebensjahres gilt in aller Regel als nicht mehr erdienbar
- Versorgungsleistungen, die zusammen mit anderen Ansprüchen 75 Prozent der letzten Aktivbezüge übersteigen, gelten als Überversorgung
- Der Pensions-Sicherungs-Verein schützt beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer nicht, ihre Zusagen sind insolvenzrechtlich ungeschützt
- Eine Auslagerung heilt keine alten Fehler, eine fehlerhaft erteilte Zusage bleibt für die Vergangenheit fehlerhaft
- Verpfändete Rückdeckungsversicherungen sind nicht automatisch vor jedem Zugriff geschützt, es kommt auf die Ausgestaltung der Verpfändung an
Was kostet eine Geschäftsführerversorgung?
Einen Einheitspreis gibt es nicht, weil sich der Aufwand aus drei sehr unterschiedlichen Posten zusammensetzt. Erstens der Beitrag zur Rückdeckung oder zum Versorgungsvertrag, er richtet sich nach der zugesagten Rente, nach Ihrem Alter bei Zusage und nach der Restlaufzeit bis zum Ruhestand. Wer mit 45 beginnt, zahlt für dieselbe Rente einen Bruchteil dessen, was mit 55 fällig wäre. Zweitens der laufende Verwaltungsaufwand: Für eine Direktzusage brauchen Sie jedes Jahr ein versicherungsmathematisches Gutachten, das mit mehreren hundert Euro zu Buche schlägt, dazu kommt die Bilanzierung in Handels- und Steuerbilanz. Drittens der Aufwand für Korrekturen, wenn etwas nicht stimmt.
Nach unten drücken den Aufwand ein früher Beginn, ein Verzicht auf Dynamik in der Rentenphase und Wege ohne Rückstellung, also Direktversicherung und Unterstützungskasse statt Direktzusage. Nach oben treiben ihn eine hohe zugesagte Rente, der Einschluss von Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenleistung, eine spätere Nachfinanzierung der Unterdeckung und die Auslagerung selbst. Der Übertragungsbetrag an einen Pensionsfonds liegt regelmäßig deutlich über der steuerlichen Rückstellung, weil dort marktgerecht gerechnet wird. Das ist der Preis dafür, dass die Verpflichtung endgültig aus dem Unternehmen verschwindet. Wir rechnen beide Wege gegeneinander, statt pauschal zu einer Richtung zu raten.
Alter bei Zusageerteilung
Der stärkste Hebel überhaupt. Zwischen einer Zusage mit 45 und einer mit 55 liegt beim Finanzierungsbeitrag oft der Faktor zwei bis drei, weil weniger Jahre für Zins und Zinseszins bleiben. Ab 60 wird eine Neuzusage steuerlich ohnehin nicht mehr anerkannt.
Höhe der zugesagten Leistung
Ob Sie 1.500 oder 4.000 Euro Monatsrente zusagen, verändert Beitrag und Rückstellung proportional. Die Obergrenze setzt die Angemessenheit: Zusammen mit anderen Ansprüchen sollten 75 Prozent der letzten Aktivbezüge nicht überschritten werden.
Durchführungsweg
Eine Direktzusage erzeugt Rückstellung, Gutachtenkosten und Bilanzwirkung. Direktversicherung und Unterstützungskasse kosten laufend weniger Verwaltung und belasten die Bilanz nicht. Die Unterstützungskasse verlangt dafür eine Verwaltungsgebühr und eine sorgfältige Dokumentation.
Risikobausteine
Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung machen je nach Alter und Gesundheitszustand einen erheblichen Teil des Beitrags aus. Sie decken aber genau die Fälle ab, die mitten im Berufsleben eintreten und eine Familie ohne gesetzliche Rente hart treffen.
Bestehende Unterdeckung
Fehlen 200.000 Euro und bleiben zehn Jahre bis zum Ruhestand, ist die Nachfinanzierung der größte Einzelposten. Je später Sie hinschauen, desto weniger Jahre stehen zur Verfügung und desto höher fällt die jährliche Rate aus.
Auslagerung
Der Übertragungsbetrag an einen Pensionsfonds richtet sich nach marktgerechten Annahmen und liegt deshalb spürbar über der Rückstellung nach Paragraf 6a EStG. Er kostet einmalig Liquidität, beendet dafür Gutachtenpflicht, Bilanzwirkung und Diskussionen im Verkaufsprozess.
Wege der Geschäftsführerversorgung
Diese drei Modelle decken die Situationen ab, die uns in mittelständischen GmbHs der Region am häufigsten begegnen. In der Praxis werden sie oft kombiniert.
Bestand ordnen
Für GmbHs mit bestehender Pensionszusage und mehr als fünf Jahren bis zum Ruhestand
- Prüfung der Zusagedokumente auf Schriftform, Gesellschafterbeschluss und eindeutige Leistungsbeschreibung
- Gegenüberstellung von Verpflichtungswert und vorhandenem Deckungskapital, beziffert in Euro
- Darstellung des Rückstellungsverlaufs bis zum Rentenbeginn statt nur bis zum nächsten Abschluss
- Anpassung oder Aufstockung der Rückdeckungsversicherung
- Verpfändung der Rückdeckung zugunsten des Geschäftsführers als Insolvenzschutz
- Abstimmung mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vor jeder Änderung
Bilanz befreien
Für Unternehmen mit Verkauf, Nachfolge oder Finanzierung in den nächsten fünf Jahren
- Auslagerung der Verpflichtung auf Pensionsfonds oder Unterstützungskasse
- Aufteilung in erdienten und künftigen Teil, wo das steuerlich und wirtschaftlich sinnvoll ist
- Steuerliche Behandlung des Auslagerungsaufwands vorab mit der Kanzlei durchgerechnet
- Wegfall der Rückstellung und damit bessere Eigenkapitalquote und besseres Bankrating
- Saubere Ausgangslage für Kaufpreisverhandlungen, ein Streitpunkt weniger am Tisch
- Fortführung der Versorgung ohne Leistungseinbußen für den Geschäftsführer
- Dokumentation für Due Diligence und Bankgespräche
Neu aufbauen
Für neu bestellte Geschäftsführer unter 55 und für junge GmbHs
- Direktversicherung im steuerfreien Rahmen nach Paragraf 3 Nr. 63 EStG bis 8.112 Euro im Jahr
- Unterstützungskasse für alles darüber, ohne betragsmäßige Begrenzung durch diese Vorschrift
- Keine Rückstellung, keine jährlichen Gutachten, keine Belastung der Bilanz
- Einschluss von Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung von Anfang an
- Abstimmung mit privater Vorsorge und Basisrente außerhalb der Gesellschaft
- Probezeit, Erdienbarkeit und Angemessenheit von Anfang an dokumentiert
Die Darstellung ist eine Orientierung. Welche Bausteine sinnvoll sind, klären wir im Gespräch anhand Ihrer Situation. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Abgrenzung zu anderen Wegen
Damit Sie nicht doppelt zahlen und nicht an der falschen Stelle eine Lücke haben.
Für wen wir das machen
Wir betreuen Geschäftsführungen von Betrieben in der Region, meist zwischen zehn und dreihundert Mitarbeitenden. Die Ausgangslagen sind unterschiedlich, aber die Fragen ähneln sich: Ist meine Zusage wirklich finanziert, was steht in der Bilanz und was passiert damit, wenn ich in einigen Jahren übergebe.
Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer
Ohne gesetzliche Rente, ohne Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein und mit strengen steuerlichen Anforderungen. Hier entscheidet die Sorgfalt bei Zusage und Dokumentation über die Anerkennung. Das betrifft viele Familienbetriebe im Landkreis Schwäbisch Hall.
Nicht beherrschender Geschäftsführer
Häufig in der gesetzlichen Rentenversicherung und mit milderen Maßstäben: drei Jahre ab Zusage und zwölf Jahre Betriebszugehörigkeit reichen für die Erdienbarkeit. Die Angemessenheitsprüfung gilt trotzdem, und die Versorgung sollte zur Gesamtvergütung passen.
Produzierender Mittelstand
Maschinenbau, Metallverarbeitung und Verpackungstechnik zwischen Schwäbisch Hall, Crailsheim und Aalen. Kapitalintensive Betriebe reagieren empfindlich auf Rückstellungen, die das Ergebnis genau in den Jahren drücken, in denen investiert werden muss.
Betriebe vor der Nachfolge
Steht die Übergabe an die nächste Generation oder an einen externen Käufer an, muss die Versorgung des Seniors geregelt sein. Eine offene Pensionsverpflichtung ist der klassische Stolperstein und wird vom Kaufpreis abgezogen.
Ärzte, Kliniken und Pflegeunternehmen
In Gesundheitsbetrieben in Schwäbisch Hall, Crailsheim und Ellwangen laufen berufsständische Versorgungswerke und GmbH-Strukturen oft parallel. Beides muss zusammenpassen, sonst zahlen Sie doppelt für dieselbe Absicherung.
Junge GmbHs im Aufbau
Wer neu gründet, muss etwa fünf Jahre warten, bis sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für eine Pensionszusage beurteilen lässt. In dieser Zeit lässt sich die Versorgung so aufsetzen, dass gar keine Bilanzlasten entstehen. Das ist einfacher als jede spätere Reparatur.
Aus der Praxis
Drei Situationen aus mittelständischen Betrieben zwischen Schwäbisch Hall und dem Ostalbkreis.
Auslagerung vor dem Verkauf
Der Inhaber eines Zulieferbetriebs bei Ilshofen verkaufte an einen strategischen Investor. Der Käufer wollte die Pensionsverpflichtung nicht übernehmen und hätte den Kaufpreis um den Rückstellungsbetrag plus Sicherheitsabschlag gekürzt. Wir haben die Verpflichtung gemeinsam mit der Steuerkanzlei auf einen Pensionsfonds ausgelagert und die Rückstellung aufgelöst. Ohne diesen Schritt hätte die Verhandlung mit einem sechsstelligen Abschlag begonnen.
rund 480.000 Euro Rückstellung aufgelöstUnterdeckung vor der Übergabe
Ein Maschinenbauer aus Crailsheim wollte mit 63 an seinen Sohn übergeben. Die Pensionszusage von 1998 war mit einer alten Rückdeckung finanziert, deren Kapital deutlich unter dem Verpflichtungswert lag. Wir haben die Lücke beziffert, die Rückdeckung aufgestockt und die Zusage für die Zukunft angepasst. Ohne Korrektur hätte die GmbH die Differenz aus dem laufenden Geschäft tragen müssen, und zwar in der Verantwortung des Sohnes.
circa 210.000 Euro UnterdeckungZusage ohne Gesellschafterbeschluss
Bei einer Handwerks-GmbH aus dem Raum Gaildorf existierte eine Pensionszusage an den beherrschenden Geschäftsführer, aber kein Gesellschafterbeschluss und keine eindeutige Leistungsbeschreibung. Bei der Betriebsprüfung stand die Anerkennung im Raum. Ohne Korrektur wären die Zuführungen als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt worden, mit Nachzahlung in der GmbH und Kapitalertrag beim Geschäftsführer. Wir haben die Unterlagen mit der Kanzlei rekonstruiert und die Zusage für die Zukunft neu gefasst.
circa 35.000 Euro SteuerrisikoDie fünf Fehler, die uns am häufigsten begegnen
Was uns immer wieder begegnet, und was es kostet, wenn niemand hinschaut.
Die Zusage wurde seit fünfzehn Jahren nicht angefasst
Sie wurde einmal erteilt, die Rückdeckung läuft, und danach hat niemand mehr gerechnet. Weil der Kapitalwert der Zusage gestiegen ist und die alte Rückdeckung mit hohen Zinsannahmen kalkuliert war, entsteht eine Unterdeckung, die niemand bemerkt. Wir stellen Verpflichtungswert und Deckungskapital gegenüber und wiederholen das alle zwei Jahre, weil sich beide Seiten bewegen.
Es fehlt der Gesellschafterbeschluss
Bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer muss die Zusage im Voraus klar, eindeutig und schriftlich vereinbart sein, und der Beschluss der Gesellschafterversammlung gehört dazu. Fehlt er, ist die Zusage bei der Betriebsprüfung angreifbar. Die Folge ist eine verdeckte Gewinnausschüttung: Die Zuführung wird körperschaftsteuerlich gestrichen und beim Geschäftsführer als Kapitalertrag erfasst.
Die Zusage kommt zu spät
Bei beherrschenden Gesellschaftern müssen zwischen Zusage und frühestmöglichem Rentenbeginn mindestens zehn Jahre liegen, und nach Vollendung des 60. Lebensjahres wird eine Neuzusage in aller Regel nicht mehr anerkannt. Wer mit 58 anfängt zu planen, hat diesen Weg verpasst. Dann bleiben Unterstützungskasse, Direktversicherung und private Vorsorge, und die rechnen wir dann eben durch.
Die Rückdeckung ist nicht verpfändet
Ohne Verpfändung ist die Rückdeckungsversicherung schlicht Vermögen der GmbH und fällt in die Insolvenzmasse. Weil beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter den Pensions-Sicherungs-Verein fallen, steht die gesamte Versorgung dann im Feuer. Die Verpfändung zugunsten des Geschäftsführers kostet wenig, muss aber sauber formuliert und angezeigt sein, sonst hält sie nicht.
Die Verpflichtung taucht erst in der Due Diligence auf
Der Kaufinteressent liest den Jahresabschluss, findet eine Pensionsrückstellung und rechnet sie mit einem Sicherheitsabschlag vom Kaufpreis ab. Verhandelt wird dann nicht mehr über den Betrieb, sondern über Ihre Rente. Wer zwei bis drei Jahre vorher auslagert oder eine saubere Übernahmeregelung vorbereitet, nimmt diesen Punkt aus dem Gespräch heraus.
So gehen wir vor
Unterlagen sichten
Wir sehen uns Zusage, Gesellschafterbeschlüsse, Anstellungsvertrag, Rückdeckung und die letzten drei Jahresabschlüsse an. Ohne diese Papiere ist jede Aussage geraten, und geraten hilft Ihnen nicht.
Lücke und Bilanzverlauf berechnen
Wir stellen Verpflichtungswert und Deckungskapital gegenüber und zeigen den Verlauf der Rückstellung bis zum Rentenbeginn. Danach steht eine Zahl auf dem Papier, mit der Sie entscheiden können.
Weg festlegen und abstimmen
Aufstockung, Anpassung oder Auslagerung: Wir schlagen den passenden Weg vor, rechnen die Alternativen gegeneinander und stimmen alles mit Ihrem Steuerberater ab, bevor irgendetwas unterschrieben wird.
Umsetzen und begleiten
Wir erstellen die Unterlagen, richten die Verträge ein, kümmern uns um die Verpfändung und begleiten Sie bis zum Rentenbeginn. Alle zwei Jahre schauen wir gemeinsam, ob die Rechnung noch aufgeht.
Geschäftsführerversorgung in Schwäbisch Hall, Crailsheim und der Region
Wir beraten aus unseren Büros in Schwäbisch Hall und Crailsheim heraus und kommen zu Ihnen ins Unternehmen, gern gemeinsam mit Ihrem Steuerberater. Zu unseren Mandaten gehören GmbHs in Ilshofen, Vellberg, Wolpertshausen, Gaildorf, Obersontheim, Bühlertann, Untermünkheim, Michelfeld, Kirchberg an der Jagst und Satteldorf. Im weiteren Umkreis sind wir in Künzelsau, Öhringen, Ellwangen, Aalen, Schwäbisch Gmünd, Backnang, Heilbronn und Neckarsulm unterwegs. Der industrielle Mittelstand entlang der A6 und A7 ist unser tägliches Geschäft, vom Zerspaner mit fünfzehn Leuten bis zum Zulieferer mit zweihundertfünfzig.
Die Versorgung des Geschäftsführers ist ein Thema, bei dem Versicherung, Steuerrecht und Unternehmensplanung zusammenkommen. Deshalb arbeiten wir eng mit Steuerkanzleien in der Region zusammen und treffen keine Entscheidung, die nicht vorher abgestimmt ist. Sie erreichen uns unter 0791 94093050 oder per E-Mail an caeiro.hartmann@allianz.de. Dario Caeiro verantwortet den Bereich Gesundheit und Vorsorge, Udo Schor bringt als Unternehmensberater die betriebswirtschaftliche Sicht ein, Marcel Kunze betreut Kapitalmarktthemen und Sebastian Hopf ist Ansprechpartner für Firmenkunden.
Was uns am häufigsten gefragt wird
Was kostet eine Pensionszusage für den Geschäftsführer?
Ist ein GmbH-Geschäftsführer in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Was ist der Unterschied zwischen beherrschendem und nicht beherrschendem Geschäftsführer?
Was bedeutet Erdienbarkeit bei einer Pensionszusage?
Wie lange muss ich vor einer Zusage warten?
Wann liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?
Wie hoch darf die Pensionszusage sein, damit sie angemessen ist?
Warum stimmt der Bilanzwert nicht mit dem tatsächlichen Bedarf überein?
Wozu dient eine Rückdeckungsversicherung?
Bin ich als Geschäftsführer über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt?
Wie funktioniert die Auslagerung einer Pensionszusage?
Lohnt sich eine Auslagerung auch ohne geplanten Verkauf?
Was passiert mit meiner Pensionszusage beim Unternehmensverkauf?
Welche Alternativen gibt es zur Pensionszusage?
Wie hängt das mit meiner privaten Vorsorge zusammen?
Das wird oft gemeinsam abgeschlossen
Betriebliche Altersvorsorge
Entgeltumwandlung, Zuschusspflicht und Durchführungswege sauber aufgesetzt, für Betriebe jeder Größe.
Mehr erfahrenD&O-Versicherung
Persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen absichern, bevor es ernst wird.
Mehr erfahrenBetriebliche Krankenversicherung
Gesundheitsbudget für Ihre Mitarbeitenden, steuerlich attraktiv und ein starkes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte.
Mehr erfahrenVorsorgekompass
Die strukturierte Bestandsaufnahme Ihrer Versorgung, mit klarer Lückenanalyse und Prioritäten.
Mehr erfahrenPrivate Krankenversicherung
Leistung vertraglich zugesichert, Beitrag kalkulierbar, Versorgung auf Wunschniveau.
Mehr erfahrenLassen Sie Ihre Zusage einmal durchrechnen
Bringen Sie Zusage, Gesellschafterbeschluss, Rückdeckung und die letzten drei Jahresabschlüsse mit. Der Termin dauert eine Stunde, kostet nichts und endet mit einer schriftlichen Übersicht, in der Ihre Lücke in Euro steht. Rufen Sie uns unter 0791 94093050 an oder schreiben Sie an caeiro.hartmann@allianz.de.
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0800 11 22 33 44Hintergrund für Geschäftsführer und Gesellschafter
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