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Vorsorge und RenteEntgeltumwandlung: Arbeitgeberzuschuss und was am Ende bleibt
Aus 200 Euro Bruttoverzicht werden schnell 230 Euro im Vertrag, während auf dem Konto nur gut 110 Euro fehlen. Wie dieser Hebel entsteht, wo er wieder abgebaut wird und für wen sich die Rechnung unter dem Strich trägt.
Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts, der stattdessen in einen Versorgungsvertrag fließt. Der Betrag bleibt in bestimmten Grenzen frei von Steuer und Sozialabgaben, der Arbeitgeber muss mindestens 15 Prozent dazugeben, und besteuert wird erst die spätere Rente.
Der Effekt ist stark in der Ansparphase und schwächer in der Auszahlung, weil dann Steuer und Krankenkassenbeitrag anfallen. Ob die Rechnung aufgeht, hängt am Zuschuss des Arbeitgebers, am Einkommen und am Durchführungsweg. Welche Form für Ihren Betrieb passt, klären wir im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.
Der Rechtsanspruch und der verpflichtende Zuschuss
Jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kann von seinem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil seines Entgelts in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird. Das regelt Paragraf 1a des Betriebsrentengesetzes. Der Anspruch reicht bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung im Jahr. Der Arbeitgeber darf den Durchführungsweg bestimmen, verweigern kann er die Umwandlung aber nicht.
Seit 2019 kommt ein zweiter Punkt dazu, der viele Verträge aus den Jahren davor betrifft: Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss weiterreichen, soweit er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Seit 2022 gilt das auch für alle Altverträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Wer eine ältere Direktversicherung besitzt und nie einen Zuschuss gesehen hat, sollte in der Gehaltsabrechnung nachsehen.
Direktversicherung ist der übliche Weg
Fünf Durchführungswege stehen im Gesetz: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. In kleinen und mittleren Betrieben in der Region läuft die Entgeltumwandlung fast immer über die Direktversicherung. Der Arbeitgeber schließt den Vertrag, der Mitarbeiter ist versicherte Person und von Beginn an bezugsberechtigt. Die Verwaltung bleibt schlank, es entsteht keine Bilanzberührung, und der Arbeitgeber haftet zwar für die Zusage, muss aber keine Rückstellungen bilden. Für Geschäftsführer gelten eigene Regeln, dort führt der Weg eher über eine Geschäftsführerversorgung. Angehörige verkammerter Berufe klären vorher ihre Pflichtmitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk, weil sich die Systeme überlagern können.
Was steuerfrei bleibt und was später anfällt
Die Höchstbeträge beziehen sich auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung und ändern sich jedes Jahr.
Drei Beispiele aus Betrieben im Landkreis
Industriekauffrau, 4.000 Euro brutto
Sie wandelt 200 Euro um. Der Arbeitgeber legt 30 Euro zu, gesamt 230 Euro Beitrag. Weil Steuer und Sozialabgaben auf die 200 Euro entfallen, sinkt ihr Nettogehalt nur um rund 110 Euro.
230 Euro im VertragMaschinenbauer mit Tarifzuschuss
Der Betrieb zahlt freiwillig 25 Prozent statt der gesetzlichen 15 Prozent. Bei 150 Euro Umwandlung kommen 37,50 Euro vom Arbeitgeber dazu. Über 22 Jahre Laufzeit sind allein aus dem Zuschuss knapp 10.000 Euro zusammengekommen.
9.900 Euro ZuschussVerkäuferin in Teilzeit, 1.900 Euro brutto
Bei 50 Euro Umwandlung sinkt die spätere gesetzliche Rente spürbar, der Steuervorteil bleibt klein. Wir haben stattdessen zur privaten Vorsorge geraten und die Umwandlung erst nach der Rückkehr in Vollzeit begonnen.
Später gestartetDer Haken: weniger gesetzliche Rente
Weil das umgewandelte Entgelt bis zur Grenze von 4 Prozent nicht sozialversicherungspflichtig ist, zahlen Sie darauf auch keine Rentenversicherungsbeiträge. Die Folge sind weniger Entgeltpunkte und damit eine niedrigere gesetzliche Rente. Als grobe Orientierung: Wer über 25 Jahre monatlich 200 Euro umwandelt, verzichtet auf gesetzliche Rentenanwartschaften in der Größenordnung von 40 bis 50 Euro Monatsrente. Der Aufbau in der Direktversicherung muss diesen Verlust erst wieder einholen, bevor überhaupt ein Plus entsteht.
Genauso wirkt sich der Verzicht auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld aus, weil auch deren Berechnung am beitragspflichtigen Entgelt hängt. Wer eine Elternzeit plant, sollte die Umwandlung im Bemessungszeitraum vorübergehend aussetzen.
Wann sich die Umwandlung trägt
- Der Arbeitgeber zahlt mehr als die gesetzlichen 15 Prozent. Jeder Prozentpunkt darüber verschiebt die Rechnung dauerhaft zu Ihren Gunsten.
- Ihr Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Dann spart die Umwandlung dort nichts, der Steuervorteil bleibt aber, und in der Auszahlung fällt die Belastung geringer aus.
- Ihr Grenzsteuersatz ist heute deutlich höher als im Ruhestand, etwa bei Doppelverdienern in der Steuerklasse III oder IV mit hohem Einkommen.
- Sie bleiben voraussichtlich lange im Betrieb oder haben eine Zusage, die sich problemlos mitnehmen lässt.
- Bei kleinen Einkommen mit absehbar knapper Rente kann die Umwandlung mehr kosten als bringen, auch wenn Betriebsrenten in der Grundsicherung inzwischen teilweise anrechnungsfrei bleiben.
- Bei häufigem Arbeitgeberwechsel und mehreren kleinen Verträgen frisst der Verwaltungsaufwand den Vorteil auf.
- Wenn ein Arbeitgeber nur den Mindestzuschuss zahlt und der Tarif hohe Abschlusskosten hat, lohnt der Vergleich mit einer privaten Rentenversicherung.
Was beim Arbeitgeberwechsel mit dem Vertrag passiert
Die aus Entgeltumwandlung finanzierten Anwartschaften sind sofort unverfallbar. Was Sie eingezahlt haben, gehört Ihnen, unabhängig davon, wie lange Sie im Betrieb waren. Beim Wechsel stehen vier Wege offen.
Erstens kann der neue Arbeitgeber den bestehenden Vertrag übernehmen und weiterführen, das ist die sauberste Lösung. Zweitens haben Sie bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds nach Paragraf 4 des Betriebsrentengesetzes einen Anspruch darauf, das angesammelte Kapital innerhalb eines Jahres auf die Versorgung des neuen Arbeitgebers zu übertragen, solange es die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Drittens können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen und ruhen lassen. Viertens dürfen Sie ihn privat mit eigenen Beiträgen weiterführen, dann allerdings aus dem Nettoeinkommen und ohne Zuschuss.
Was Sie nicht können: sich das Guthaben auszahlen lassen. Betriebliche Altersversorgung ist zweckgebunden und bleibt bis zum Rentenbeginn gebunden. Für Betriebe, die Wechsel und Neueintritte regelmäßig abwickeln, lohnt eine Rahmenvereinbarung, damit nicht bei jeder Einstellung neu verhandelt wird. Wir richten so etwas für Firmenkunden ein und übernehmen die Mitarbeiterinformation, in Schwäbisch Hall auch direkt im Betrieb.
Entgeltumwandlung im Detail
Kann mein Arbeitgeber die Entgeltumwandlung ablehnen?
Bekomme ich den Zuschuss auch für einen alten Vertrag von 2015?
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Lohnt sich die Umwandlung neben einer privaten Rentenversicherung?
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