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KFZ-Versicherung Firmen

KFZ-Versicherung für Firmen in Schwäbisch Hall und Crailsheim

Ein Totalschaden am geleasten Transporter reißt schnell 9.000 Euro Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Restforderung. Wir bündeln Ihre Fahrzeuge in einem Flottenvertrag und wickeln Ihre Schäden ab.

Flottentarif ab 3 Fahrzeugen100 Millionen Euro DeckungSchaden-Direktruf rund um die Uhr

Was wir für Ihren Fuhrpark übernehmen

Ein Vertrag für alle FahrzeugeGemeinsame Hauptfälligkeit, eine Rechnung, ein Ansprechpartner, Zu- und Abgänge per kurzer Meldung.
Schaden gemeldet, Sache läuftWir übernehmen Gutachter, Werkstatt, Ersatzfahrzeug und den Kontakt zur Gegenseite.
Jährliche BeitragsprüfungGesamtschadenquote, Fahrzeugbestand und Selbstbehalte kommen einmal im Jahr auf den Tisch.
Schaden-Direktruf rund um die UhrDer Allianz Schaden-Direktruf unter 0800 11 22 33 44 ist an jedem Tag und zu jeder Stunde erreichbar.
Termin vereinbaren
AllianzDeutschlands größter Versicherer
7 Spezialistenfür Firmen, Gesundheit und Vorsorge
2 StandorteSchwäbisch Hall und Crailsheim
5,0 von 5Bewertung unserer Kunden bei Google
Kurz gefasst

Die KFZ-Versicherung für Firmen bündelt alle Fahrzeuge eines Betriebs in einem Vertrag mit gemeinsamer Hauptfälligkeit. Ab drei bis fünf Fahrzeugen spricht man vom Flottentarif: Statt eines Schadenfreiheitsrabatts je Kennzeichen bewertet der Versicherer den gesamten Bestand über die Gesamtschadenquote der letzten drei bis fünf Jahre. Versicherbar sind Pkw, Transporter, Lkw, Zugmaschinen, Anhänger und Auflieger sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger, Radlader und Stapler. Die gesetzliche Mindestdeckung liegt bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1.300.000 Euro für Sachschäden, marküblich sind heute 100 Millionen Euro pauschal. Für Betriebe entscheidend sind der erweiterte Fahrerkreis, die GAP-Deckung bei Leasing und die Pflicht des Halters, die Fahrerlaubnis seiner Fahrer regelmäßig zu kontrollieren.

Überblick

Firmenfahrzeuge sind anders als der private Wagen

Am Montagmorgen meldet ein Elektrobetrieb aus Ilshofen einen Einbruch in den Transporter. Aufgebrochen auf dem Betriebshof, Werkzeug für rund 14.000 Euro weg, Messgeräte und zwei Akkuschrauber-Sätze. Der Betrieb meldet den Schaden bei der Teilkasko und bekommt eine Absage: Die Kasko versichert das Fahrzeug, nicht die Ladung. Solche Missverständnisse entstehen genau an den Stellen, an denen sich ein gewerblicher Vertrag von einem privaten unterscheidet. Fahrzeuge laufen auf die Firma, Fahrer wechseln, im Winter bewegt auch die Aushilfe den Transporter, Anhänger stehen auf dem Hof, ein Radlader arbeitet im Lager, und das Werkzeug an Bord ist häufig mehr wert als der Wagen.

Die Mechanik im Flottenvertrag ist eine andere als im Einzelvertrag. Statt für jedes Kennzeichen eine Schadenfreiheitsklasse zu führen, bewertet der Versicherer den Bestand als Ganzes über die Gesamtschadenquote, also den Schadenaufwand im Verhältnis zum gezahlten Nettobeitrag. Liegt diese Quote über mehrere Jahre unter etwa 50 Prozent, sinkt der Folgebeitrag, liegt sie deutlich über 70 Prozent, steigt er. Der Vorteil: Ein einzelner großer Schaden schlägt nicht auf ein Fahrzeug durch, sondern verteilt sich. Der Nachteil: Eine Häufung kleiner Blechschäden wirkt genauso wie ein großer, weil die Quote nur den Aufwand kennt. Deshalb rechnet sich in Flotten mit vielen Bagatellschäden ein höherer Selbstbehalt oft doppelt.

Für wen sich der Wechsel rechnet: für jeden Betrieb ab drei bis fünf Fahrzeugen, allein wegen der Verwaltung. Ein echtes Schadenquotenmodell mit individueller Kalkulation greift meist erst ab zehn bis fünfzehn Einheiten. Wer zwei Fahrzeuge hat und in beiden Verträgen in der besten Schadenfreiheitsklasse steht, fährt mit Einzelverträgen häufig günstiger, und das sagen wir dann auch. Für Betriebe mit Selbstfahrervermietung, mit Gefahrguttransporten oder mit gewerblichem Güterverkehr für Dritte gilt ohnehin ein eigener Rahmen, weil dort die Nutzungsart den Beitrag stärker bestimmt als die Fahrzeugzahl.

Warum

Warum ein gewerblicher Vertrag sich rechnet

Viele Betriebe starten mit privaten Verträgen für die ersten Fahrzeuge und behalten diese Struktur bei, auch wenn der Fuhrpark auf acht oder zehn Einheiten gewachsen ist. Das führt zu sechs verschiedenen Fälligkeitsterminen, zu Rabattgrundlagen, die niemand mehr nachvollzieht, und im Schadenfall zur Frage, wer eigentlich fahren durfte. Bei einem Betrieb aus Gaildorf haben wir vier Fahrzeuge gefunden, die seit Jahren mit der Nutzungsart aus der Erstzulassung liefen und deren Kaskoschutz längst nicht mehr zum Zeitwert passte.

Ein Flottenvertrag räumt das auf. Er arbeitet mit einem erweiterten Fahrerkreis, sodass jeder berechtigte Mitarbeitende jedes Fahrzeug bewegen darf, auch Aushilfen und Leiharbeitskräfte. Bei Wechselschicht oder Springerfahrern ist das keine Kleinigkeit, sondern die Grundlage dafür, dass der Schutz im Ernstfall greift. Dazu kommt die Abgrenzung nach Nutzungsart: Wer eigene Waren zu Kunden fährt, betreibt Werkverkehr, wer Güter für Dritte befördert, braucht zusätzlich eine Verkehrshaftungsversicherung, und wer Fahrzeuge an Selbstfahrer vermietet, fällt in eine eigene, deutlich teurere Nutzungsart. Wird das falsch angegeben, ist es eine Gefahrerhöhung, und der Versicherer kann im Schaden kürzen. Diese Unterscheidung klären wir vor dem Angebot, nicht nach dem ersten Fall.

Ein Vertrag statt acht

Alle Fahrzeuge laufen unter einer Vertragsnummer mit gemeinsamer Hauptfälligkeit. Zu- und Abgänge melden Sie formlos, wir schicken die Bestätigung für die Zulassungsstelle und der Nachtrag folgt. Bei zehn Fahrzeugtauschen im Jahr spart das im Büro mehrere Arbeitstage.

100 Millionen Euro statt 7,5 Millionen

Die gesetzliche Mindestdeckung liegt bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1.300.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Bei einem Bus- oder Massenunfall reicht das nicht. Marküblich sind heute 100 Millionen Euro pauschal, je geschädigter Person auf 15 Millionen Euro begrenzt.

Erweiterter Fahrerkreis

Im gewerblichen Vertrag ist üblicherweise jede vom Betrieb berechtigte Person mit gültiger Fahrerlaubnis versichert. Diskussionen über den namentlich benannten Fahrer entfallen. Die Pflicht zur Führerscheinkontrolle nimmt Ihnen das allerdings nicht ab.

Auch Sonderfahrzeuge und Anhänger

Bagger, Radlader, Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Anhänger und Auflieger laufen im selben Vertrag. Anhänger sind bei vielen Tarifen beitragsfrei oder stark vergünstigt mitversichert, solange sie hinter einem eigenen Zugfahrzeug hängen.

GAP-Deckung bei Leasing

Bei Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Kasko den Wiederbeschaffungswert, der Leasinggeber verlangt die Restforderung. In den ersten zwei Jahren liegen dazwischen regelmäßig 5.000 bis 10.000 Euro. Die GAP-Deckung schließt genau diese Lücke, und sie kostet je Fahrzeug einen niedrigen zweistelligen Betrag im Jahr.

Schadenmanagement statt Telefonieren

Wir organisieren Gutachter, Werkstatt und Ersatzfahrzeug und halten den Kontakt zur Gegenseite. Ihr Disponent muss nicht telefonieren, sondern kann disponieren. Über den Schaden-Direktruf unter 0800 11 22 33 44 erreichen Sie zusätzlich rund um die Uhr jemanden.

Leistungen

Was in einem Firmen-KFZ-Vertrag steckt

Grundlage sind Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko wie im privaten Bereich, ergänzt um die Bausteine, die gewerbliche Nutzung braucht. Welche sinnvoll sind, hängt vom Fahrzeug ab, nicht von der Flotte. Ein Kipper im Baustelleneinsatz braucht anderes als der Dienstwagen der Geschäftsführung. Deshalb legen wir Kaskoumfang und Selbstbehalt je Fahrzeug fest: Ältere Einheiten laufen oft nur in Haftpflicht und Teilkasko, neue mit Leasing oder Finanzierung bekommen Vollkasko mit GAP. Das ist der einfachste Hebel, um den Gesamtbeitrag zu senken, ohne irgendwo eine Lücke zu reißen.

Das ist abgesichert

  • Kfz-Haftpflicht für Pkw, Transporter, Lkw, Zugmaschinen, Anhänger und Auflieger, standardmäßig mit 100 Millionen Euro pauschaler Deckungssumme
  • Teilkasko mit Diebstahl, Brand, Explosion, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Überschwemmung, Glasbruch, Marderbiss und Zusammenstoß mit Tieren
  • Vollkasko für selbst verschuldete Schäden, Vandalismus und mutwillige Beschädigung durch Dritte
  • GAP-Deckung bei Leasing und Finanzierung für die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restforderung
  • Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in den ersten Monaten nach Erstzulassung, je nach vereinbarter Dauer
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Sonderfahrzeuge wie Bagger, Radlader, Stapler, Kehrmaschinen und Hubarbeitsbühnen
  • Elektrofahrzeuge einschließlich Antriebsakku, Ladekabel und Wallbox, auch bei Tiefentladung nach einem versicherten Ereignis
  • Erweiterter Fahrerkreis für alle vom Betrieb berechtigten Personen mit gültiger Fahrerlaubnis, einschließlich Aushilfen
  • Kfz-Schutzbrief mit Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung, Ersatzfahrzeug und Übernachtung, auch auf gewerblichen Fahrten
  • Auslandsschutz im gesamten Geltungsbereich der Grünen Karte, auf Wunsch mit Auslandsschadenschutz für Unfälle mit ausländischen Verursachern

Das ist nicht abgesichert

  • Werkzeug, Material und Ladung im Fahrzeug: Die Kasko versichert das Fahrzeug, nicht seinen Inhalt. Dafür braucht es eine Inhalts- oder Werkzeugversicherung
  • Güter, die Sie für Dritte befördern. Dort haftet der Frachtführer nach Paragraf 431 HGB mit 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht, abgesichert über eine Verkehrshaftungsversicherung
  • Vorsatz, Trunkenheitsfahrten und Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis führen zu Leistungskürzung bis hin zur Leistungsfreiheit und in der Haftpflicht zum Regress
  • Reine Betriebs- und Verschleißschäden ohne Unfallereignis, etwa ein Motorschaden nach falschem Kraftstoff oder ein gerissener Zahnriemen
  • Nutzung außerhalb der vereinbarten Nutzungsart, zum Beispiel Selbstfahrervermietung auf einem Vertrag für Werkverkehr
  • Schäden bei genehmigten Rennveranstaltungen und bei Fahrten außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs
  • Ertragsausfall wegen Stillstand eines Fahrzeugs, sofern kein gesonderter Baustein vereinbart ist
Beitrag

Was kostet eine KFZ-Versicherung für Firmenfahrzeuge?

Einen Einheitspreis gibt es nicht, weil der Beitrag im Flottenvertrag nicht aus einer Tabelle kommt, sondern aus Ihrer eigenen Historie. Grundlage ist die Gesamtschadenquote, also der Schadenaufwand der letzten drei bis fünf Jahre im Verhältnis zum gezahlten Nettobeitrag. Dazu kommen Fahrzeugart und Typklasse, die Nutzungsart, die jährliche Laufleistung, die Region der Zulassung und der Anteil der Fahrzeuge mit Vollkasko. Ein Handwerksbetrieb mit fünf Transportern im Umkreis von 50 Kilometern wird völlig anders kalkuliert als eine Spedition mit zwölf Sattelzugmaschinen, die täglich zwischen Crailsheim und Rotterdam unterwegs sind, selbst bei gleicher Fahrzeugzahl.

Nach unten drücken den Beitrag vor allem vier Hebel: ein höherer Selbstbehalt in der Kasko, üblich sind 500 oder 1.000 Euro und in großen Flotten auch mehr, die Werkstattbindung mit einem Nachlass im niedrigen zweistelligen Prozentbereich, der Verzicht auf Vollkasko bei Fahrzeugen jenseits von sechs oder sieben Jahren, und eine jährliche statt monatlicher Zahlweise. Nach oben treiben ihn Vorschäden, ein hoher Anteil junger Fahrer, Nutzungsarten wie Selbstfahrervermietung oder Gefahrguttransport, kurze Haltedauern und viele Bagatellschäden. Genau bei den Bagatellschäden liegt der größte stille Hebel: Zwei Rangierschäden zu je 900 Euro belasten die Quote genauso wie ein größerer Schaden und lohnen die Meldung selten.

Gesamtschadenquote

Sie ist im Flottenvertrag der wichtigste Faktor: Schadenaufwand geteilt durch Nettobeitrag, betrachtet über drei bis fünf Jahre. Liegt sie dauerhaft unter etwa 50 Prozent, sinkt der Folgebeitrag spürbar. Ab etwa 70 Prozent zieht der Versicherer an, bei über 100 Prozent wird der Vertrag saniert oder gekündigt.

Fahrzeugart und Nutzungsart

Typklasse, zulässiges Gesamtgewicht und Aufbau bestimmen den Grundbeitrag. Noch stärker wirkt die Nutzungsart: Werkverkehr, gewerblicher Güterverkehr, Selbstfahrervermietung und Fahrschulbetrieb sind eigene Kategorien mit deutlich unterschiedlichen Beiträgen. Eine falsche Angabe ist eine Gefahrerhöhung und kann im Schadenfall die Leistung kosten.

Selbstbehalt in der Kasko

Der Sprung von 150 auf 500 Euro Selbstbehalt in der Vollkasko senkt den Kaskobeitrag deutlich, der Sprung auf 1.000 Euro noch einmal. In Flotten wirkt er doppelt, weil kleine Schäden dann gar nicht erst gemeldet werden und die Schadenquote sauber bleibt. Wir rechnen die Varianten mit Ihrem tatsächlichen Schadenverlauf der Vorjahre durch.

Fahrerkreis und Fahreralter

Der erweiterte Fahrerkreis kostet gegenüber einem eng benannten Kreis Beitrag, ist im Betrieb aber praktisch unverzichtbar. Ein hoher Anteil Fahrer unter 25 Jahren, etwa bei Auszubildenden im Lieferdienst, treibt ihn zusätzlich. Wer diese Fahrzeuge gezielt zuordnet, statt alles pauschal zu öffnen, spart, ohne Schutz zu verlieren.

Werkstattbindung und Telematik

Die Bindung an eine Partnerwerkstatt bringt einen Nachlass im niedrigen zweistelligen Prozentbereich auf den Kaskobeitrag und lässt sich je Fahrzeug entscheiden. Bei Fahrzeugen mit Herstellergarantie oder Sonderaufbau ist sie meist nicht sinnvoll. Telematik wirkt weniger über den Beitrag als über die Schadenvermeidung, und dort liegt der eigentliche Ertrag.

Deckungsumfang je Fahrzeug

Vollkasko, GAP, Schutzbrief, Neupreisentschädigung und erweiterter Auslandsschutz kosten jeweils extra. Sinnvoll ist die volle Ausstattung bei jungen, finanzierten oder geleasten Fahrzeugen. Bei einem sieben Jahre alten Transporter mit 3.000 Euro Zeitwert kostet die Vollkasko oft mehr, als sie im Schadenfall bringt.

Ausbaustufen

Drei Zuschnitte für unterschiedliche Fuhrparks

Ob drei Fahrzeuge im Handwerksbetrieb oder vierzig Einheiten in der Spedition, der Zuschnitt richtet sich nach Nutzung, Laufleistung und Schadenverlauf. Die Stufen lassen sich fahrzeugweise mischen.

Basis Fuhrpark

Für kleine Bestände ab drei Fahrzeugen mit überwiegend älteren Einheiten

  • Kfz-Haftpflicht mit 100 Millionen Euro pauschaler Deckungssumme und Teilkasko für alle Fahrzeuge
  • Gemeinsame Hauptfälligkeit und ein Nachtrag statt fünf Einzelverträgen
  • Erweiterter Fahrerkreis für alle berechtigten Mitarbeitenden
  • Anhänger beitragsfrei oder stark vergünstigt mitversichert
  • Schadenmeldung über die Agentur, Werkstattauswahl frei
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Am häufigsten gewählt

Komfort Flotte

Der Standard für Handwerk, Handel und Dienstleistung mit Leasing im Bestand

  • Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko frei je Fahrzeug wählbar, Selbstbehalt getrennt festlegbar
  • GAP-Deckung für alle Leasing- und Finanzierungsfahrzeuge
  • Werkstattbindung optional je Fahrzeug, mit Beitragsvorteil
  • Kfz-Schutzbrief für alle Fahrzeuge, inklusive Ersatzfahrzeug
  • Elektrofahrzeuge mit Antriebsakku, Ladekabel und Wallbox
  • Auslandsschutz im Geltungsbereich der Grünen Karte mit Auslandsschadenschutz
  • Aktives Schadenmanagement durch unser Firmenteam
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Premium Flotte

Für Speditionen, Bau und Logistik ab etwa fünfzehn Einheiten

  • Alles aus Komfort Flotte
  • Kalkulation über die Gesamtschadenquote mit individueller Selbstbehaltstaffel
  • Einbindung von Zugmaschinen, Aufliegern, Wechselbrücken und Arbeitsmaschinen
  • Telematiklösung für Fahrverhalten, Schadenprävention und Fahrerschulung
  • Jährliche Fuhrparkbesprechung mit Schadenanalyse und Maßnahmenliste
  • Abstimmung mit Verkehrshaftung, Transport- und Werkverkehrsversicherung
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Die Darstellung ist eine Orientierung. Welche Bausteine sinnvoll sind, klären wir im Gespräch anhand Ihrer Situation. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Abgrenzung

Abgrenzung zu anderen Policen

Damit Sie nicht doppelt zahlen und nicht an der falschen Stelle eine Lücke haben.

Inhalts- oder Werkzeugversicherung
Sie deckt Werkzeug, Material und Messgeräte, auch beim Diebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeug, meist mit Nachtzeitklausel und Sicherungsauflagen. Die Kasko deckt dagegen ausschließlich das Fahrzeug selbst samt fest eingebautem Zubehör. Die Grenze verläuft an der Frage, ob etwas verschraubt oder nur geladen ist. Für Handwerksbetriebe ist das die wichtigste Abgrenzung überhaupt.
Verkehrshaftung und Transportversicherung
Wer Güter für Dritte befördert, haftet als Frachtführer nach Paragraf 431 HGB begrenzt auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht. Diese Haftung deckt die Verkehrshaftungsversicherung. Beim Werkverkehr, also dem Transport eigener Ware, gibt es keinen Frachtvertrag, dort schützt eine Werkverkehrs- oder Transportversicherung das eigene Gut. Die Kfz-Versicherung deckt in beiden Fällen nichts davon.
Betriebshaftpflichtversicherung
Bei Arbeitsmaschinen entscheidet die Funktion: Bewegt sich der Radlader als Fahrzeug, greift die Kfz-Haftpflicht, arbeitet er ortsfest als Arbeitsgerät, greift die Betriebshaftpflicht. In der Praxis liegt vieles dazwischen, etwa beim Rangieren mit angehobener Schaufel. Deshalb halten wir vorab schriftlich fest, welcher Vertrag welchen Fall trägt, statt es im Schadenfall zwischen zwei Versicherern klären zu lassen.
Private Kfz-Versicherung mit Schadenfreiheitsklasse
Im Einzelvertrag führt jedes Fahrzeug eine eigene Schadenfreiheitsklasse, ein Schaden wirft genau dieses Fahrzeug zurück, und ein Rabattschutz kann das abfedern. Im Flottenvertrag gibt es beides nicht, dort zählt die Quote des gesamten Bestands. Bei zwei Fahrzeugen in bester Klasse ist der Einzelvertrag oft günstiger, ab drei bis fünf kippt das Verhältnis meist zugunsten der Flotte.
Zielgruppen

Für welche Betriebe wir arbeiten

Der Fuhrpark sieht in jeder Branche anders aus. Bei einem Pflegedienst zählen kurze Wege und viele Fahrerinnen, bei einer Spedition Laufleistung und Ladung, im Handwerk das Werkzeug an Bord, im Bau die Arbeitsmaschine auf dem Tieflader. Wir bauen den Vertrag entlang dieser Unterschiede.

Speditionen und Logistik

Entlang der A6 und A7 sitzt ein guter Teil der regionalen Logistik, besonders rund um Crailsheim und Satteldorf. Wir versichern Zugmaschinen, Auflieger und Wechselbrücken, stimmen den Vertrag mit der Verkehrshaftung nach Paragraf 431 HGB ab und klären den Auslandsschutz für Fahrten außerhalb der Grünen Karte.

Handwerksbetriebe

Der Transporter ist rollende Werkstatt und Lager zugleich. Wir klären, was über Kasko läuft und was über die Inhalts- oder Werkzeugversicherung, und prüfen bei Anhängern, ob sie beim Abstellen auf einer Baustelle noch gedeckt sind. Bei Werkzeug für 14.000 Euro an Bord ist das keine Nebensache.

Land- und Forstwirtschaft

Zugmaschinen, Anhänger, Ladewagen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen laufen im selben Vertrag. Für Betriebe in Blaufelden, Rot am See oder Wallhausen ist das die schlankere Lösung, gerade weil viele Einheiten nur saisonal bewegt werden und über die Winterruhe stillstehen.

Bau und Baustoffhandel

Bagger, Radlader und Kipper haben eigene Risiken, vom Rangieren auf beengter Baustelle bis zum Transport auf dem Tieflader. Wir binden Arbeitsmaschinen in den Flottenvertrag ein und grenzen sie sauber gegen die Betriebshaftpflicht und die Baugeräteversicherung ab.

Pflegedienste und soziale Träger

Viele Fahrzeuge, viele Fahrerinnen und Fahrer, enge Zeitfenster und häufig Personal unter 25 Jahren. Der erweiterte Fahrerkreis ist hier Pflicht, dazu ein Schadenmanagement, das innerhalb eines Tages ein Ersatzfahrzeug organisiert, weil sonst Touren ausfallen.

Betriebe mit Elektroflotte

Wer umstellt, braucht Klarheit über Antriebsakku, Ladekabel und Wallbox, über Tiefentladung nach einem versicherten Ereignis und über die Frage, ob die Wallbox besser über die Sachversicherung des Gebäudes läuft. Wir prüfen das Bedingungswerk Punkt für Punkt, statt auf das Wort Allgefahren zu vertrauen.

Aus der Praxis

Aus der Praxis

Drei Schäden aus dem Alltag unserer Firmenkunden, anonymisiert wiedergegeben. Der erste ist der teuerste.

Hagelschlag auf dem Betriebshof

Ein Gewitter zog über Wolpertshausen und traf einen Hof mit elf abgestellten Fahrzeugen. Neun hatten Dellen an Dach und Motorhaube, zwei Frontscheiben waren gesprungen. Über die Teilkasko wurden alle Fahrzeuge nacheinander instand gesetzt. Ohne Teilkasko hätte der Betrieb den gesamten Aufwand selbst getragen oder mit optisch beschädigten Fahrzeugen weiterfahren müssen, was beim späteren Verkauf noch einmal Geld gekostet hätte. Weil Elementarschäden die Quote der Flotte nicht in gleicher Weise belasten, blieb der Folgebeitrag stabil.

Schadenaufwand von rund 38.000 Euro

Radlader beim Rangieren

Auf dem Gelände eines Baustoffhändlers bei Satteldorf touchierte ein Radlader beim Rückwärtsfahren einen fremden Lkw und beschädigte Fahrerhaus und Aufbau. Da die Arbeitsmaschine im Flottenvertrag geführt und die Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht vorab schriftlich geklärt war, lief die Regulierung ohne Streit über die Kfz-Haftpflicht. Wäre die Maschine nicht angemeldet gewesen, hätte der Betrieb den Fremdschaden aus eigener Kasse zahlen müssen.

Fremdschaden von rund 21.500 Euro

Totalschaden am Leasingtransporter

Ein Transporter eines Elektrobetriebs aus Ilshofen wurde auf der A6 an einem Stauende beschädigt und war wirtschaftlich ein Totalschaden. Der Wiederbeschaffungswert lag deutlich unter der Restforderung aus dem Leasingvertrag. Die GAP-Deckung übernahm die Differenz. Ohne diesen Baustein hätte der Betrieb den Betrag aus der Firmenkasse nachzahlen müssen, für ein Fahrzeug, das er nicht mehr hat.

GAP-Leistung von circa 9.400 Euro
Aus der Beratung

Die fünf Fehler, die uns in Fuhrparks am häufigsten begegnen

Was uns immer wieder begegnet, und was es kostet, wenn niemand hinschaut.

1

Die Nutzungsart stimmt nicht mehr

Ein Fahrzeug wird als Werkverkehr angemeldet und später gelegentlich an Kunden verliehen, oder ein Betrieb steigt in die Selbstfahrervermietung ein und meldet es nicht. Das ist eine Gefahrerhöhung, und der Versicherer kann die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Wir gehen die Nutzungsarten deshalb bei jeder Bestandsaufnahme Fahrzeug für Fahrzeug durch und lassen sie schriftlich bestätigen.

2

Werkzeug im Transporter gilt als versichert

Die Kasko deckt das Fahrzeug, nicht die Ladung. Bei einem Einbruch mit Werkzeug für 14.000 Euro steht ein Handwerksbetrieb ohne Inhalts- oder Werkzeugversicherung mit leeren Händen da. Wichtig sind dort die Nachtzeitklausel und die Frage, ob das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Halle stehen muss. Wir klären beides beim Vertragsaufbau und nicht nach dem Einbruch.

3

Führerscheine werden nicht kontrolliert

Wer als Halter anordnet oder zulässt, dass jemand ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, macht sich nach Paragraf 21 StVG strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monaten oder 180 Tagessätzen. Dazu kommt der Regress des Versicherers. Rechtsprechung und Literatur verlangen mindestens zwei dokumentierte Sichtkontrollen im Jahr, digitale Lösungen erledigen das automatisch.

4

Leasingfahrzeuge ohne GAP-Deckung

In den ersten zwei Jahren liegt die Restforderung aus dem Leasingvertrag regelmäßig 5.000 bis 10.000 Euro über dem Wiederbeschaffungswert. Bei Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Kasko den Wert, der Leasinggeber verlangt die Forderung, und die Differenz zahlt der Betrieb. Die GAP-Deckung kostet je Fahrzeug einen niedrigen zweistelligen Betrag im Jahr und wird trotzdem regelmäßig vergessen.

5

Vollkasko läuft am Zeitwert vorbei

Bei einem sieben Jahre alten Transporter mit 3.000 Euro Zeitwert kostet die Vollkasko oft mehr, als sie je bringen kann, während gleichzeitig der neue E-Transporter ohne Vollkasko unterwegs ist, weil das nie umgestellt wurde. Kaskoumfang und Selbstbehalt gehören je Fahrzeug festgelegt und einmal im Jahr geprüft. Das ist der einfachste Hebel, um Beitrag zu sparen, ohne eine Lücke zu reißen.

Ablauf

So gehen wir vor

1

Fuhrpark aufnehmen

Wir erfassen alle Fahrzeuge mit Typ, Erstzulassung, Nutzungsart, Laufleistung und Finanzierungsform. Anhänger, Auflieger und Arbeitsmaschinen kommen auf dieselbe Liste. Auf dem Betriebshof dauert das mit Ihrem Disponenten etwa eine Stunde.

2

Schadenverlauf auswerten

Der Verlauf der letzten drei bis fünf Jahre entscheidet über den Beitrag. Wir schauen auf Häufigkeit und Höhe getrennt und leiten daraus die Selbstbehalte ab, denn viele kleine Schäden verlangen eine andere Antwort als ein großer.

3

Angebot und Vergleich

Sie bekommen die Varianten nebeneinander: mit und ohne Werkstattbindung, mit 500 und 1.000 Euro Selbstbehalt, mit und ohne Vollkasko bei den älteren Einheiten. Dazu die Rechnung, was der Wechsel über drei Jahre bedeutet.

4

Umstellung und laufende Betreuung

Wir kümmern uns um Kündigung, Zulassungsdaten und Nachträge. Danach betreuen wir Ihre Schäden, prüfen den Bestand einmal im Jahr und legen Ihnen die Gesamtschadenquote vor der Hauptfälligkeit auf den Tisch.

Region

Fuhrparkbetreuung in Schwäbisch Hall, Crailsheim und Umgebung

Von unseren Standorten in Schwäbisch Hall und Crailsheim betreuen wir Fuhrparks im gesamten Landkreis Schwäbisch Hall und in den angrenzenden Kreisen. Regelmäßig unterwegs sind wir in Gaildorf, Ilshofen, Vellberg, Kirchberg an der Jagst, Blaufelden, Rot am See, Satteldorf, Wallhausen, Frankenhardt, Stimpfach, Kreßberg, Fichtenau, Obersontheim, Bühlertann, Untermünkheim, Braunsbach und Wolpertshausen. Auch Betriebe in Künzelsau, Öhringen, Ellwangen, Aalen, Backnang und Murrhardt gehören zu unseren Kunden. Das Autobahnkreuz von A6 und A7 bei Feuchtwangen und die Achse Richtung Heilbronn und Neckarsulm prägen den Verkehr hier: Wer täglich zwischen Crailsheim, Schwäbisch Hall und dem Neckarraum unterwegs ist, sammelt Kilometer und damit Schadenwahrscheinlichkeit.

Ansprechpartner für Firmenfahrzeuge sind Oliver Hartmann für die Sachversicherung im Firmenbereich und Sebastian Hopf für Firmenkunden, bei größeren Umstellungen kommt Udo Schor als Unternehmensberater dazu. Sie erreichen uns unter 0791 94093050 und per E-Mail an caeiro.hartmann@allianz.de, im Schadenfall zusätzlich rund um die Uhr über den Allianz Schaden-Direktruf unter 0800 11 22 33 44. Zur Bestandsaufnahme kommen wir direkt auf den Betriebshof und gehen die Fahrzeuge mit Ihrem Disponenten durch. Das dauert eine Stunde und bringt regelmäßig Einheiten zutage, die noch mit der Nutzungsart aus der Erstzulassung geführt werden.

Schwäbisch HallCrailsheimGaildorfIlshofenVellbergKirchberg an der JagstGerabronnLangenburgSchrozbergBlaufeldenRot am SeeSatteldorfWallhausenFrankenhardtKünzelsauÖhringenMurrhardtBacknangEllwangenSchwäbisch GmündWinnendenSchorndorfWaiblingenAalenHeilbronnNeckarsulmBad FriedrichshallBad MergentheimDinkelsbühlFeuchtwangenRothenburg ob der TauberGöppingenLudwigsburgBietigheim-BissingenStuttgartEsslingenHeidenheimAnsbach
Häufige Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird

Was kostet eine KFZ-Versicherung für Firmenfahrzeuge?
Das hängt vor allem an Ihrer Gesamtschadenquote, also am Schadenaufwand der letzten drei bis fünf Jahre im Verhältnis zum Beitrag. Dazu kommen Fahrzeugart, Nutzungsart, Laufleistung, Zulassungsregion, Fahrerkreis und der Anteil der Fahrzeuge mit Vollkasko. Deshalb gibt es keine Preisliste. Schicken Sie uns die Fahrzeugliste und den Schadenverlauf, dann rechnen wir Ihnen zwei bis drei Varianten mit unterschiedlichen Selbstbehalten nebeneinander.
Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich ein Flottentarif?
Ab drei bis fünf Fahrzeugen, wobei der Verwaltungsvorteil sofort da ist und der Beitragsvorteil vom Schadenverlauf abhängt. Ein echtes Schadenquotenmodell mit individueller Kalkulation greift meist erst ab zehn bis fünfzehn Einheiten. Bei zwei Fahrzeugen in bester Schadenfreiheitsklasse fahren Sie mit Einzelverträgen oft günstiger, und das sagen wir Ihnen dann auch.
Was ist der Unterschied zwischen Schadenfreiheitsrabatt und Schadenquotenmodell?
Im Einzelvertrag führt jedes Fahrzeug eine eigene Schadenfreiheitsklasse, und ein Schaden wirft genau dieses Fahrzeug um mehrere Klassen zurück. Im Flottenvertrag gibt es keine Klassen, dort zählt die Gesamtschadenquote des Bestands über drei bis fünf Jahre. Ein einzelner großer Schaden wirkt dadurch weniger stark, eine Häufung kleiner Schäden dafür genauso stark wie ein großer.
Wie wirkt sich ein Schaden auf den Folgebeitrag aus?
Über die Gesamtschadenquote. Liegt der Schadenaufwand dauerhaft unter etwa 50 Prozent des Nettobeitrags, sinkt der Folgebeitrag. Ab etwa 70 Prozent zieht der Versicherer an, bei über 100 Prozent wird der Vertrag saniert oder gekündigt. Deshalb lohnt es sich, kleine Schäden unter dem Selbstbehalt gar nicht erst zu melden und den Selbstbehalt bewusst höher anzusetzen.
Ist das Werkzeug im Transporter mitversichert?
Nein, nicht über die Kaskoversicherung. Die Kasko deckt das Fahrzeug samt fest eingebautem Zubehör, nicht die Ladung. Werkzeug, Material und Messgeräte gehören in eine Inhalts- oder Werkzeugversicherung, die auch den Diebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeug einschließt, meist mit Nachtzeitklausel. Wir grenzen das beim Vertragsaufbau ab, damit später keine Lücke auffällt.
Was bringt die GAP-Deckung genau?
Sie schließt die Lücke zwischen Kaskoleistung und Leasingforderung. Bei Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Kasko den Wiederbeschaffungswert, der Leasinggeber verlangt aber die vertragliche Restforderung, und die liegt in den ersten zwei Jahren regelmäßig 5.000 bis 10.000 Euro darüber. Ohne GAP zahlen Sie diese Differenz aus der Firmenkasse, für ein Fahrzeug, das Sie nicht mehr haben.
Sind alle Mitarbeitenden als Fahrer versichert?
Im gewerblichen Vertrag gilt üblicherweise ein erweiterter Fahrerkreis. Versichert ist damit jede Person, die vom Betrieb berechtigt wurde und eine gültige Fahrerlaubnis hat, auch Aushilfen und Leiharbeitskräfte. Ein hoher Anteil Fahrer unter 25 Jahren erhöht allerdings den Beitrag. Die Pflicht zur Führerscheinkontrolle bleibt in jedem Fall bei Ihnen als Halter.
Wie oft muss ich als Halter den Führerschein kontrollieren?
Ein festes Intervall steht in keinem Gesetz, Rechtsprechung und Literatur verlangen aber mindestens zwei dokumentierte Sichtkontrollen im Jahr. Wer als Halter anordnet oder zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis fährt, macht sich nach Paragraf 21 StVG strafbar: bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit bis zu sechs Monaten oder 180 Tagessätzen. Dazu kommt der Regress des Versicherers.
Können auch Bagger, Stapler und Anhänger mit in den Vertrag?
Ja. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Bagger, Radlader, Stapler, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Anhänger und Auflieger laufen im Flottenvertrag. Anhänger sind bei vielen Tarifen beitragsfrei oder stark vergünstigt mitversichert. Wichtig ist die Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht: Bewegt sich die Maschine als Fahrzeug, greift die Kfz-Haftpflicht, arbeitet sie ortsfest, meist die Betriebshaftpflicht.
Wer haftet bei einem Unfall mit Anhänger?
Nach Paragraf 19 StVG haften die Halter von Zugfahrzeug und Anhänger dem Geschädigten gesamtschuldnerisch für die Betriebsgefahr des ganzen Gespanns. Im Innenverhältnis trägt grundsätzlich der Halter des Zugfahrzeugs den Schaden allein, es sei denn, der Anhänger hat eine höhere Gefahr verwirklicht. Für Sie heißt das: Zugfahrzeug und Anhänger gehören in denselben Vertrag, dann entfällt jede Diskussion.
Wie hoch sollte die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht sein?
Deutlich über der gesetzlichen Mindestdeckung. Die liegt bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1.300.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Bei einem Unfall mit mehreren Schwerverletzten und lebenslangen Renten ist das schnell aufgebraucht. Marküblich sind heute 100 Millionen Euro pauschal, je geschädigter Person auf 15 Millionen Euro begrenzt. Der Aufpreis dafür ist gering.
Was gilt bei Elektrofahrzeugen für Akku und Wallbox?
Der Antriebsakku ist das teuerste Bauteil und gehört ausdrücklich mitversichert, einschließlich Beschädigung durch Unfall, Tiefentladung nach einem versicherten Ereignis und Schäden am Ladekabel, auch wenn es beim Laden gestohlen wird. Die Wallbox auf dem Betriebsgelände lässt sich je nach Anbringung über den Kfz-Vertrag oder über die betriebliche Sachversicherung einbeziehen. Wir prüfen das Bedingungswerk im Einzelnen.
Was bedeutet Werkstattbindung und wann lohnt sie sich?
Sie verpflichten sich, Kaskoschäden in einer Partnerwerkstatt reparieren zu lassen, und bekommen dafür einen Nachlass im niedrigen zweistelligen Prozentbereich auf den Kaskobeitrag. Bei Fahrzeugen mit Herstellergarantie, Sonderaufbau oder Leasingrückgabevorgaben passt das oft nicht. Deshalb lässt sich die Bindung je Fahrzeug entscheiden und nicht nur pauschal für die ganze Flotte.
Wie ist mein Fuhrpark im Ausland abgesichert?
Die Kfz-Haftpflicht gilt im gesamten Geltungsbereich der Grünen Karte, also weit über die EU hinaus. Bei Fahrten in Länder außerhalb dieses Bereichs braucht es eine Zusatzdeckung an der Grenze. Sinnvoll ist zusätzlich der Auslandsschadenschutz: Verursacht ein ausländischer Fahrer im Ausland einen Schaden an Ihrem Fahrzeug, wird dieser nach deutschem Recht reguliert, statt Sie durch ein fremdes Rechtssystem zu schicken.
Wie schnell bekommen wir nach einem Schaden ein Ersatzfahrzeug?
Über den Kfz-Schutzbrief in der Regel noch am selben Tag, sofern das Fahrzeug nicht fahrbereit ist. Der Schutzbrief deckt außerdem Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung und bei Bedarf die Übernachtung. Bei Flotten mit hohem Ausfallrisiko vereinbaren wir zusätzlich feste Ansprechpartner in den Werkstätten in Schwäbisch Hall und Crailsheim, damit Aufträge vorgezogen werden.

Fuhrpark einmal durchrechnen lassen

Schicken Sie uns Ihre Fahrzeugliste und den Schadenverlauf der letzten drei Jahre, mehr brauchen wir nicht. Sie bekommen kostenfrei und unverbindlich zwei bis drei Varianten nebeneinander, mit der Rechnung über drei Jahre. Telefon 0791 94093050 oder caeiro.hartmann@allianz.de, gern auch mit einem Termin von einer Stunde direkt auf Ihrem Betriebshof.

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