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Fuhrpark und Firmenwagen richtig versichern

Drei Transporter, zwei Pkw, ein Anhänger und ein Stapler: Sobald der Fuhrpark wächst, wird die Verwaltung von Einzelpolicen zur Nebenbeschäftigung. Eine Flottenlösung fasst alles zusammen und rechnet nach dem, was Ihr Betrieb tatsächlich an Schäden verursacht.

Kurz gesagt

Eine Flottenpolice bündelt alle Fahrzeuge eines Betriebs in einem Vertrag mit einer Rechnung, einem Ansprechpartner und einem gemeinsamen Beitragssatz. Statt der Schadenfreiheitsklasse je Fahrzeug entscheidet der Schadenverlauf des gesamten Bestands über den Preis.

Welche Fahrzeugarten sich zusammenfassen lassen und wie die Umstellung abläuft, zeigen wir bei der Kfz-Versicherung für Firmen.

Ab wann sich die Flotte gegenüber Einzelverträgen lohnt

Die klassische Schwelle liegt bei den meisten Versicherern zwischen fünf und zehn Fahrzeugen. Unterhalb davon bleiben Einzelverträge oft günstiger, vor allem wenn ein Betrieb über Jahre hinweg schadenfrei gefahren ist und die Fahrzeuge in guten Schadenfreiheitsklassen stehen. Dieser mühsam erarbeitete Rabatt geht beim Wechsel in die Flotte nämlich nicht verloren, spielt dort aber keine Rolle mehr.

Interessant wird die Flotte aus drei Gründen. Erstens die Verwaltung: eine Police, eine Beitragsrechnung, ein Ansprechpartner statt neun Verträgen mit neun Hauptfälligkeiten. Zweitens die Kalkulation: Ein einzelner Totalschaden reißt in einer Flotte den Beitrag nicht so nach oben wie eine Rückstufung um sieben SF-Klassen bei einem Einzelvertrag. Drittens der Bestandsschutz: Neue Fahrzeuge laufen sofort zum Flottensatz, ohne dass ein junger Transporter in SF-Klasse 0 startet.

Wann Einzelverträge die bessere Wahl bleiben

  • Kleiner Bestand mit langer schadenfreier Historie und günstigen Typklassen
  • Sehr unterschiedliche Nutzung, etwa ein Repräsentationsfahrzeug neben zwei Baustellenfahrzeugen
  • Betriebe, bei denen einzelne Fahrzeuge auf Privatpersonen zugelassen sind
Preisbildung

Schadenverlauf statt Schadenfreiheitsklasse

In der Flotte wird nicht je Fahrzeug gerechnet, sondern je Bestand.

Schadenquote
Der Versicherer setzt die gezahlten Schäden ins Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen. Liegt diese Quote über mehrere Jahre unter etwa 60 Prozent, verbessert sich der Satz zur nächsten Hauptfälligkeit. Liegt sie deutlich darüber, wird nachverhandelt oder saniert. Der Betrachtungszeitraum umfasst meist drei bis fünf Jahre, damit ein einzelnes Ausreißerjahr nicht sofort durchschlägt.
Stückprämie
Häufig wird ein Satz je Fahrzeugkategorie vereinbart, etwa je Pkw, je Transporter bis 3,5 Tonnen, je Lkw, je Anhänger. Die Typklasse des einzelnen Modells verliert an Bedeutung, was besonders bei Elektro-Transportern und schwer eingestuften Modellen hilft.
Selbstbeteiligung als Steuerung
Der wirksamste Hebel im Beitrag. Wer die Kaskoselbstbeteiligung von 500 auf 1.000 oder 2.500 Euro anhebt, senkt den Beitrag spürbar und filtert gleichzeitig die vielen kleinen Parkremplerschäden aus der Statistik. Das schützt die Schadenquote und damit den Beitrag der Folgejahre doppelt. Für Betriebe mit häufigen Bagatellschäden ist das der erste Ansatzpunkt.
Werkstattsteuerung
Wer sich verpflichtet, Kaskoschäden in Partnerwerkstätten reparieren zu lassen, erhält einen Nachlass, der je nach Anbieter im mittleren zweistelligen Prozentbereich der Kaskoprämie liegen kann. Prüfen Sie vorher, ob eine Partnerwerkstatt in vertretbarer Entfernung liegt und ob sie Ihre Fahrzeugmarken und Aufbauten bearbeitet. Bei Spezialaufbauten wie Kühlkoffern oder Kranaufbauten ist das oft der Knackpunkt.

Was in die Flotte gehört und häufig vergessen wird

Ein Fuhrpark besteht selten nur aus Fahrzeugen mit Nummernschild. Gerade im Handwerk und in der Landwirtschaft steht auf dem Hof mehr, als in der Police auftaucht.

Anhänger lassen sich problemlos mitversichern und kosten in der Haftpflicht wenig, weil sie im Verbund mit dem Zugfahrzeug fahren. Wichtig ist die Kasko, denn ein gestohlener Baustellenanhänger mit Werkzeug ist ein realer Verlust. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 Kilometer pro Stunde sind von der Versicherungspflicht ausgenommen, das heißt aber nicht, dass kein Schaden entstehen kann. Ein Radlader, der beim Rangieren ein fremdes Fahrzeug beschädigt, verursacht denselben Schaden wie ein Lkw.

Stapler sind der Klassiker unter den Lücken. Auf dem Betriebsgelände greift in vielen Fällen noch die betriebliche Haftpflichtversicherung. Sobald der Stapler aber öffentlichen Verkehrsraum befährt, und das ist auch die Straße zwischen zwei Betriebshallen, braucht er eine eigene Kfz-Haftpflicht. Wir prüfen diesen Punkt bei Betrieben in Schwäbisch Hall und Umgebung standardmäßig mit, weil er in fast jedem zweiten Fuhrpark ungeklärt ist.

Zu- und Abgänge im laufenden Vertrag

Der praktische Vorteil der Flotte zeigt sich beim Fahrzeugwechsel. Sie melden das neue Fahrzeug mit einer kurzen Mitteilung an, es läuft ab Zulassung im Vertrag mit, die Abrechnung erfolgt anteilig zur nächsten Fälligkeit. Eine eVB-Nummer bekommen Sie in der Regel innerhalb weniger Minuten. Abgänge melden Sie mit der Abmeldebescheinigung, der Beitrag wird taggenau zurückgerechnet. Wichtig ist eine saubere Fahrzeugliste, die mindestens einmal jährlich abgeglichen wird. Verkaufte Fahrzeuge, die weiter in der Police stehen, kosten Beitrag ohne Gegenwert.

Personen im Fahrzeug

Fahrerkreis, Dienstwagen und Fahrerschutz

Die Fahrzeuge sind das eine, die Menschen dahinter das andere.

Fahrerkreis
In der Flotte ist der Fahrerkreis meist offen, das heißt jeder berechtigte Fahrer ist versichert. Das ist bei wechselnden Einsätzen und Aushilfen der große Vorteil gegenüber Einzelverträgen mit eingeschränktem Fahrerkreis, bei denen ein nicht gemeldeter Fahrer zu einer Vertragsstrafe führt. Achten Sie trotzdem auf die dokumentierte Führerscheinkontrolle, die als Halterpflicht bestehen bleibt.
Private Nutzung des Dienstwagens
Wird ein Firmenfahrzeug auch privat gefahren, gehört das in die Überlassungsvereinbarung: erlaubter Nutzerkreis, Auslandsfahrten, Regelung zur Selbstbeteiligung bei selbst verschuldeten Schäden und die Frage, wer den Rückstufungsschaden trägt. Für den Mitarbeiter zählt die private Nutzung als geldwerter Vorteil, üblicherweise mit der Ein-Prozent-Regelung oder dem Fahrtenbuch.
Fahrerschutzversicherung
Die Lücke, die viele übersehen: Verursacht Ihr Fahrer den Unfall selbst, zahlt die Kfz-Haftpflicht für alle anderen Insassen, nur nicht für ihn. Der Fahrerschutz schließt diese Lücke und leistet für Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Heilbehandlung wie für einen geschädigten Dritten. Der Beitrag liegt je Fahrzeug meist im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr und ist damit einer der günstigsten Bausteine überhaupt.
Betriebliche Unfallversicherung
Auf Dienstfahrten greift die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft, allerdings mit Leistungen, die sich am Erwerbsschaden orientieren. Eine betriebliche Unfallversicherung zahlt zusätzlich eine Kapitalleistung bei Invalidität, unabhängig vom Verschulden und rund um die Uhr. Für Betriebe mit hoher Fahrleistung ist die Kombination aus Fahrerschutz und Gruppenunfallversicherung sinnvoll.
Telematik
Systeme, die Bremsverhalten, Geschwindigkeit und Fahrzeiten auswerten, senken erfahrungsgemäß die Zahl der Kleinschäden. Der Nutzen liegt weniger im direkten Beitragsnachlass als in der Schadenquote des Folgejahres. Vor der Einführung sind Mitbestimmung und Datenschutz zu klären, weil Bewegungsdaten Beschäftigtendaten sind. Ohne Einbindung der Belegschaft entsteht schnell mehr Widerstand als Wirkung.
Aus der Praxis

Was der Wechsel konkret bringt

Elektrobetrieb, sieben Fahrzeuge

Vier Transporter, zwei Pkw, ein Anhänger, verteilt auf sechs Einzelverträge mit vier Fälligkeitsterminen. Nach der Umstellung auf eine Flotte mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung in der Vollkasko sinkt der Verwaltungsaufwand auf eine Jahresrechnung.

Ein Vertrag statt sechs

Speditionsnaher Handel

Nach zwei teuren Kaskoschäden in Folge steigt die Schadenquote über 90 Prozent. Statt einer Beitragserhöhung wird die Selbstbeteiligung angehoben und die Werkstattbindung vereinbart. Die Quote sinkt im Folgejahr wieder in den grünen Bereich.

Quote von 90 auf 48 Prozent

Monteur mit Eigenverschulden

Ein Servicetechniker kommt auf nasser Fahrbahn von der Straße ab und bricht sich beide Handgelenke. Für ihn selbst zahlt die Kfz-Haftpflicht nichts. Der Fahrerschutz übernimmt Verdienstausfall und Schmerzensgeld.

48.000 Euro Leistung
Häufige Fragen

Fragen zum Fuhrpark

Was passiert mit meinen guten Schadenfreiheitsklassen?
Sie gehen nicht verloren. Der erreichte Schadenverlauf bleibt beim Versicherer dokumentiert und lässt sich später wieder für Einzelverträge nutzen, etwa wenn der Betrieb schrumpft oder ein Fahrzeug auf eine Privatperson umgeschrieben wird. Innerhalb der Flotte spielt die Klasse allerdings keine Rolle mehr, dort zählt ausschließlich der Verlauf des Gesamtbestands.
Können auch Fahrzeuge von Gesellschaftern in die Flotte?
In vielen Verträgen ja, sofern die Fahrzeuge auf die Gesellschaft oder auf den Gesellschafter-Geschäftsführer zugelassen sind und der Versicherer das ausdrücklich zulässt. Private Fahrzeuge von Mitarbeitern gehören nicht hinein. Für Mitarbeiterfahrzeuge, die dienstlich genutzt werden, gibt es stattdessen die Dienstreise-Kaskoversicherung, die den Rückstufungsschaden am Privatfahrzeug abfängt.
Wie wirkt ein Totalschaden auf den Flottenbeitrag?
Er fließt in die Schadenquote ein, wirkt aber nicht so brutal wie eine Rückstufung im Einzelvertrag. Bei einer Flotte mit 20 Fahrzeugen und einem Jahresbeitrag im mittleren fünfstelligen Bereich verkraftet die Quote einen Schaden von 30.000 Euro. Kritisch wird es bei mehreren großen Schäden in Folge oder bei einer Häufung kleiner Schäden, die in der Summe teurer sind als ein spektakulärer Einzelfall.
Brauchen wir Vollkasko für ältere Firmenfahrzeuge?
Als Faustregel lohnt sich Vollkasko bis etwa zum vierten oder fünften Jahr, danach kommt Teilkasko in Betracht. Bei Nutzfahrzeugen mit hohem Restwert und teuren Aufbauten verschiebt sich die Grenze nach hinten. Rechnen Sie nicht nur mit dem Fahrzeugwert, sondern auch damit, wie schnell Sie Ersatz beschaffen könnten. Ein Ausfall in der Auftragsspitze kostet mehr als die Kaskoprämie.
Wie läuft die Schadenmeldung in einer Flotte ab?
Über eine zentrale Meldung mit Kennzeichen, Datum und kurzer Schilderung, in vielen Fällen über ein Portal oder direkt bei uns im Büro. Sinnvoll ist ein einheitliches Vorgehen im Betrieb: Unfallbericht im Handschuhfach, Fotos vom Schaden und von der Unfallstelle, keine Schuldanerkenntnisse vor Ort. Je vollständiger die Erstmeldung, desto schneller ist das Fahrzeug wieder auf der Straße.

Schicken Sie uns Ihre Fahrzeugliste

Mit Kennzeichen, Erstzulassung und den Schäden der letzten drei Jahre rechnen wir Ihnen die Flottenlösung gegen Ihre bestehenden Einzelverträge. Sie sehen dann schwarz auf weiß, was sich lohnt.