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Betriebliche Rechtsschutzversicherung

Betriebliche Rechtsschutzversicherung Schwäbisch Hall und Crailsheim

Eine einzige Kündigungsschutzklage kostet Sie in der ersten Instanz rund 2.550 Euro Anwaltskosten, auch wenn Sie gewinnen, denn dort erstattet niemand etwas. Wir bauen den Schutz dort auf, wo bei Ihnen wirklich gestritten wird.

Freie AnwaltswahlTelefonische ErstberatungBausteine einzeln wählbar

Was der Firmen-Rechtsschutz trägt

ArbeitsrechtKündigungen, Abmahnungen, Zeugnisstreit und Aufhebungsverträge. In der ersten Instanz gibt es keine Kostenerstattung.
Verkehr und FuhrparkAlle Firmenfahrzeuge und alle Personen am Steuer, auch bei strittiger Schuldfrage und im Bußgeldverfahren.
Verträge und SachenStreit mit Lieferanten, Dienstleistern und Kunden, samt Sachverständigenkosten im Gutachterverfahren.
Straf und OrdnungswidrigkeitenVerteidigung von Leitung und Belegschaft bei betrieblich veranlassten Vorwürfen, etwa nach einem Arbeitsunfall.
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2 StandorteSchwäbisch Hall und Crailsheim
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Kurz gefasst

Die betriebliche Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn Ihr Betrieb ein Recht durchsetzen oder sich verteidigen muss: Anwalt, Gericht, Sachverständige, Zeugen und im Fall des Unterliegens die Kosten der Gegenseite. Sie ist modular aufgebaut, üblich sind Arbeits-, Vertrags-, Verkehrs-, Straf- und Steuerrechtsschutz. Der wichtigste Baustein ist fast immer das Arbeitsrecht, denn vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz nach Paragraf 12a Arbeitsgerichtsgesetz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch die Gewinnerin. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro sind das rund 2.550 Euro brutto. Die Versicherung trägt das Kostenrisiko, nicht das Prozessrisiko. Für die meisten Bausteine gilt eine Wartezeit von drei Monaten.

Überblick

Warum es beim Rechtsschutz um das Kostenrisiko geht

Ein Mitarbeiter, dem Sie nach zwei Abmahnungen gekündigt haben, reicht drei Wochen später Kündigungsschutzklage ein. Der Streitwert beträgt nach Paragraf 42 Gerichtskostengesetz drei Bruttomonatsgehälter, bei 3.400 Euro brutto sind das gut 10.000 Euro. Ihre Anwältin rechnet dafür nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz rund 2.150 Euro netto ab, mit Umsatzsteuer etwa 2.550 Euro, bei einem Urteil kommen rund 800 Euro Gerichtskosten dazu. Und jetzt die Pointe: Vor dem Arbeitsgericht gibt es in der ersten Instanz keine Kostenerstattung. Sie zahlen Ihre Anwältin selbst, auch wenn Sie vollständig gewinnen. Genau deshalb enden so viele Verfahren mit einer Abfindung, die niemand für gerechtfertigt hält.

Der Rechtsschutz setzt an dieser Stelle an. Er trägt das Kostenrisiko, nicht das Prozessrisiko. Sie melden den Fall, der Versicherer prüft, ob er unter einen gebuchten Baustein fällt, ob die Wartezeit abgelaufen ist und ob hinreichende Erfolgsaussicht besteht, und erteilt dann die Deckungszusage. Ihre Kanzlei rechnet danach direkt mit dem Versicherer ab, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Gedeckt sind Anwalts- und Gerichtsgebühren, Sachverständige, Zeugenentschädigung, Mediation und die Kosten der Gegenseite, wenn Sie unterliegen. Nicht gedeckt ist die Hauptforderung selbst, also das, was Sie inhaltlich schulden, und ebenso wenig Bußgelder, Geldstrafen oder Steuernachzahlungen.

Der eigentliche Nutzen zeigt sich aber meist, bevor überhaupt jemand klagt. Wer weiß, dass die Gegenseite ein Verfahren finanziell durchhält, verhandelt anders. Betriebe ohne Deckung rechnen im Streitfall nach und geben nach, und die Gegenseite kalkuliert genau damit. Deshalb rechnet sich der Vertrag vor allem für Betriebe mit Beschäftigten, mit Lieferketten und mit einem Fuhrpark. Weniger sinnvoll ist er für den Einzelunternehmer ohne Personal und ohne Fahrzeuge, der einmal im Jahrzehnt eine Rechnung anmahnt. Dann ist ein gutes Inkassoverfahren billiger als eine Police, und das sagen wir auch.

Warum

Warum Betriebe in der Region den Firmen-Rechtsschutz brauchen

Das Arbeitsrecht ist in fast jedem Betrieb das häufigste Streitfeld, und es ist das einzige, in dem der Gesetzgeber die Kostenerstattung bewusst ausgeschlossen hat. Paragraf 12a Arbeitsgerichtsgesetz bestimmt, dass in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten besteht. Ob Kündigung, Abmahnung, Streit über ein Arbeitszeugnis, über Überstunden oder über eine Urlaubsabgeltung: Ihre Kosten bleiben bei Ihnen. Bei drei Verfahren in fünf Jahren sind das schnell 7.000 bis 8.000 Euro, für die es keinen Gegenwert gibt. Der Arbeitsrechtsschutz ist deshalb der Baustein, mit dem wir fast immer anfangen.

Der zweite große Block sind Verträge. Betriebe im Maschinenbau, in der Metallverarbeitung, in der Verpackungstechnik und in der Bauwirtschaft arbeiten mit Lieferketten, Terminzusagen und technischen Spezifikationen. Wenn eine Anlage die zugesagten Taktzeiten nicht erreicht, ist der Streit selten eindeutig, und ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kostet allein oft 8.000 bis 15.000 Euro. Dazu kommen der Fuhrpark mit Unfällen und Bußgeldverfahren, Ermittlungsverfahren nach Arbeitsunfällen, Streit mit der Berufsgenossenschaft über Beitrags- und Gefahrtarifbescheide vor dem Sozialgericht und Verfahren vor dem Finanzgericht nach einer Betriebsprüfung. Auffällig ist, wie oft die Gegenseite mit dem langen Atem kalkuliert. Mit einer Deckung im Rücken ändert sich diese Kalkulation, und zwar schon im ersten Anwaltsschreiben.

2.550 Euro, die niemand erstattet

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt nach Paragraf 12a Arbeitsgerichtsgesetz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch die Gewinnerin. Bei 10.000 Euro Streitwert sind das rund 2.550 Euro brutto. Wer Kündigungen aussprechen muss, sollte diesen Posten nicht aus der eigenen Kasse zahlen.

Der Streitwert treibt alles

Anwalts- und Gerichtsgebühren hängen am Streitwert. Bei einem Streit über eine Anlage im Wert von 200.000 Euro liegen die Anwaltsgebühren beider Seiten plus Gericht bereits im hohen vierstelligen Bereich, bevor der Sachverständige überhaupt geladen ist. Der kostet dann noch einmal 8.000 bis 15.000 Euro.

Verhandeln auf Augenhöhe

Wer weiß, dass die Gegenseite finanziell durchhält, verhandelt anders. Der größte Nutzen der Police entsteht deshalb in Vergleichsgesprächen, die gar nicht erst vor Gericht landen. Das lässt sich schwer beziffern, ist aber der Grund, warum Betriebe die Deckung im ersten Schreiben erwähnen lassen.

Fuhrpark als Dauerthema

Bei Betrieben mit Transportern und Lkw entlang der A6 und A7 gehören Unfälle mit strittiger Schuldfrage und Bußgeldverfahren wegen Lenkzeiten oder Ladungssicherung zum Alltag. Der Verkehrsrechtsschutz für den Fuhrpark deckt Fahrzeuge und alle Personen am Steuer, ohne dass Fahrer namentlich gemeldet werden.

Erstberatung vor der Eskalation

Ob eine Abmahnung formal trägt und ob eine Kündigung in dieser Form hält, entscheidet später über den Ausgang des Verfahrens. Die telefonische Erstberatung durch Anwältinnen und Anwälte steht Ihnen zur Verfügung, bevor überhaupt ein Streit läuft, und sie belastet weder Selbstbeteiligung noch Schadenhistorie.

Behörden und Datenschutz

Auskunftsverlangen nach der Datenschutz-Grundverordnung, Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde und Bußgeldverfahren treffen inzwischen auch Betriebe mit 15 Beschäftigten. Der passende Baustein übernimmt die Kosten der Verteidigung, das Bußgeld selbst bleibt in jedem Fall bei Ihnen.

Leistungen

Bausteine und Leistungen im Überblick

Der Firmen-Rechtsschutz ist modular. Sie wählen die Bausteine, die zu Ihrem Betrieb passen, und legen Versicherungssumme und Selbstbeteiligung fest. Üblich sind Versicherungssummen von 300.000 Euro je Rechtsschutzfall in Europa, in Premiumvarianten unbegrenzt für Verfahren in Deutschland, und Selbstbeteiligungen von 250, 500 oder 1.000 Euro je Fall. Wichtig ist die Abgrenzung: Der Versicherer entscheidet nicht über Ihren Fall und zahlt nicht, was Sie der Gegenseite inhaltlich schulden. Er trägt die Kosten des Verfahrens. Entscheidend für die Deckung ist der Zeitpunkt des Ereignisses, das dem Streit zugrunde liegt, nicht der Zeitpunkt, an dem Sie davon erfahren. Deshalb ist der Vertragsbeginn so wichtig.

Das ist abgesichert

  • Arbeitsrechtsschutz für Streit mit Beschäftigten: Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Zeugnisstreit, Überstunden und Urlaubsabgeltung
  • Vertrags- und Sachenrechtsschutz für Auseinandersetzungen mit Lieferanten, Dienstleistern und Kunden, einschließlich der Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
  • Verkehrsrechtsschutz für den gesamten Fuhrpark und alle Personen am Steuer, auch bei Bußgeldverfahren wegen Lenkzeiten, Ladungssicherung oder Geschwindigkeit
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz für Leitung und Belegschaft bei betrieblich veranlassten Vorwürfen, etwa fahrlässige Körperverletzung nach einem Arbeitsunfall
  • Steuerrechtsschutz für Verfahren vor den Finanzgerichten, also nach erfolglosem Einspruchsverfahren
  • Sozialgerichtsrechtsschutz, etwa bei Streit mit der Berufsgenossenschaft über Beitrags- oder Gefahrtarifbescheide, mit der Rentenversicherung nach einer Betriebsprüfung oder mit Krankenkassen
  • Datenschutzrechtsschutz bei Verfahren rund um die Datenschutz-Grundverordnung
  • Immobilienrechtsschutz für betrieblich genutzte Grundstücke, Hallen und Büroflächen, als Eigentümer wie als Mieter
  • Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugenentschädigung, Kosten der Gegenseite bei Unterliegen, Mediation und telefonische anwaltliche Erstberatung

Das ist nicht abgesichert

  • Fälle, deren auslösendes Ereignis vor Vertragsbeginn oder innerhalb der Wartezeit von meist drei Monaten liegt, auch wenn Sie erst später davon erfahren
  • Vorsätzlich begangene Straftaten: Der Straf-Rechtsschutz zahlt zunächst vor, fordert das Geld bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatztat aber vollständig zurück
  • Bußgelder, Geldstrafen, Steuernachzahlungen, Zinsen und Säumniszuschläge, gedeckt sind ausschließlich die Verfahrenskosten
  • Die Hauptforderung selbst, also der Betrag, den Sie der Gegenseite am Ende schulden
  • Streit zwischen Gesellschaftern und aus dem Gesellschaftsrecht, soweit nicht ausdrücklich eingeschlossen, etwa über Anteile, Abfindungen oder die Abberufung eines Geschäftsführers
  • Baustreitigkeiten rund um Neubau, Umbau und Sanierung betrieblicher Gebäude
  • Die Vertretung im Einspruchsverfahren beim Finanzamt, die üblicherweise Ihre Steuerkanzlei übernimmt
  • Forderungseinzug gegen zahlungsunfähige Schuldner, wenn keine Aussicht auf Vollstreckung besteht
Beitrag

Was kostet eine betriebliche Rechtsschutzversicherung?

Einen Einheitspreis gibt es nicht, weil der Beitrag aus der Zahl der Beschäftigten, dem Jahresumsatz, der Branche und den gewählten Bausteinen entsteht. Ein Einzelunternehmer mit Berufs- und Verkehrsrechtsschutz liegt oft bei 200 bis 350 Euro im Jahr. Ein Handwerksbetrieb mit acht Beschäftigten und drei Transportern zahlt für Arbeits-, Vertrags-, Verkehrs- und Straf-Rechtsschutz häufig 500 bis 900 Euro. Ein Produktionsbetrieb mit 60 Beschäftigten, eigenen Hallen und Steuerrechtsschutz bewegt sich im niedrigen vierstelligen Bereich. Die Branche wirkt dabei stärker, als viele erwarten: Gastronomie, Pflege und Zeitarbeit gelten wegen der Personalfluktuation als teurer als ein Planungsbüro mit derselben Kopfzahl.

Nach unten drücken den Beitrag vor allem drei Hebel. Der stärkste ist die Selbstbeteiligung: Der Schritt von 250 auf 500 Euro je Fall senkt den Beitrag spürbar, der auf 1.000 Euro noch einmal, und im ernsten Verfahren ändert der Eigenanteil nichts an Ihrer Entscheidung. Dazu kommen der Verzicht auf Bausteine, die bei Ihnen nie greifen, und die jährliche statt monatlicher Zahlweise. Nach oben treiben ihn Vorschäden aus den letzten fünf Jahren, ein großer Fuhrpark, hohe Personalfluktuation, der Einschluss des Gesellschaftsrechts und eine unbegrenzte Versicherungssumme. Wer Rechtsschutz, Betriebshaftpflicht und Sachversicherung im selben Haus bündelt, verhandelt außerdem aus einer besseren Position.

Zahl der Beschäftigten

Der wichtigste Faktor im Arbeitsrechtsschutz, weil mit jeder zusätzlichen Person die Wahrscheinlichkeit eines Verfahrens steigt. Gestaffelt wird meist in Stufen, etwa bis 5, bis 10, bis 25 und bis 50 Beschäftigte. Wer knapp über einer Stufengrenze liegt, sollte die Zahl vor Abschluss genau prüfen.

Selbstbeteiligung je Fall

Der stärkste Hebel überhaupt. Zwischen 250 und 1.000 Euro Selbstbeteiligung liegen beim Beitrag oft 20 bis 30 Prozent. Wer ein Verfahren mit 15.000 Euro Kostenrisiko führt, dem sind 500 Euro Eigenanteil gleichgültig. Nur bei sehr kleinen Streitwerten kann ein hoher Selbstbehalt die Meldung entwerten.

Gewählte Bausteine

Arbeits- und Vertragsrechtsschutz bilden den Kern. Verkehrsrechtsschutz kostet je Fahrzeug einen niedrigen zweistelligen Betrag im Jahr, Steuer- und Datenschutzrechtsschutz sind Aufschläge. Gesellschaftsrecht ist der teuerste Einschluss, weil dort die Streitwerte am höchsten liegen und die Verfahren am längsten dauern.

Branche und Jahresumsatz

Gastronomie, Pflege, Zeitarbeit und Bau gelten wegen Fluktuation und Streitanfälligkeit als teurer als Planung, Beratung oder Verwaltung. Der Jahresumsatz dient als zweiter Maßstab für die Betriebsgröße. Beide Angaben müssen stimmen, sonst droht im Schadenfall eine Kürzung wegen Gefahrerhöhung.

Vorschäden und Laufzeit

Der Versicherer fragt die Rechtsschutzfälle der letzten fünf Jahre ab. Drei gemeldete Fälle in dieser Zeit führen zu einem Zuschlag oder zu einer Ablehnung. Eine mehrjährige Laufzeit bringt in der Regel einen Nachlass, bindet Sie aber auch, deshalb rechnen wir beides gegeneinander.

Zahlweise und Bündelung

Jährliche Zahlweise ist günstiger als monatliche, meist im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Wer Rechtsschutz zusammen mit Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung und Kfz-Flotte bei einem Haus führt, bekommt bessere Konditionen und hat im Streitfall nur eine Nummer zu wählen.

Ausbaustufen

Drei typische Zusammenstellungen

Welche Bausteine sinnvoll sind, hängt von Größe, Branche und Fuhrpark ab. Die folgenden Pakete zeigen, wie wir den Schutz in der Praxis aufbauen und in welcher Reihenfolge wir ergänzen.

Basis

Für Selbstständige und Betriebe bis etwa fünf Beschäftigte ohne eigenen Fuhrpark

  • Arbeitsrechtsschutz für alle Beschäftigten, einschließlich Kündigung, Abmahnung und Zeugnisstreit
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz für die Geschäftsführung
  • Sozialgerichtsrechtsschutz, etwa gegen Bescheide der Berufsgenossenschaft
  • Telefonische anwaltliche Erstberatung ohne Anrechnung auf die Selbstbeteiligung
  • Freie Anwaltswahl im gesamten Bundesgebiet
  • Selbstbeteiligung wählbar zwischen 250 und 1.000 Euro je Fall
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Am häufigsten gewählt

Firmen Komfort

Der übliche Zuschnitt für Handwerk, Produktion und Dienstleistung ab zehn Beschäftigten

  • Arbeitsrechtsschutz mit Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen und Zeugnisstreit
  • Vertrags- und Sachenrechtsschutz einschließlich der Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
  • Verkehrsrechtsschutz für den gesamten Fuhrpark, ohne namentliche Meldung der Fahrer
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz für Leitung und Belegschaft
  • Immobilienrechtsschutz für betrieblich genutzte Objekte, als Eigentümer wie als Mieter
  • Mediation als Alternative zum Verfahren, meist bis zu einem festen Betrag je Fall
  • Kosten der Gegenseite im Fall des Unterliegens, Versicherungssumme ab 300.000 Euro je Fall
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Firmen Premium

Für Betriebe mit Behördenkontakt, Datenverarbeitung und Streitwerten über 100.000 Euro

  • Alle Bausteine des Komfortpakets
  • Steuerrechtsschutz für Verfahren vor den Finanzgerichten nach erfolglosem Einspruch
  • Datenschutzrechtsschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung
  • Erweiterter Sozialgerichtsrechtsschutz nach Betriebsprüfungen der Rentenversicherung
  • Unbegrenzte Versicherungssumme für Verfahren in Deutschland
  • Schutz für Auslandssachverhalte im europäischen Raum, wichtig bei Lieferbeziehungen nach Osteuropa
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Die Darstellung ist eine Orientierung. Welche Bausteine sinnvoll sind, klären wir im Gespräch anhand Ihrer Situation. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Abgrenzung

Abgrenzung zu anderen Policen

Damit Sie nicht doppelt zahlen und nicht an der falschen Stelle eine Lücke haben.

Betriebshaftpflichtversicherung
Sie greift, wenn andere Ansprüche gegen Sie stellen: Sie prüft, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte. Die Anwaltskosten der Abwehr trägt sie dabei mit, das ist der passive Rechtsschutz. Der Firmen-Rechtsschutz greift genau umgekehrt, nämlich wenn Sie selbst etwas durchsetzen oder sich gegen Vorwürfe wehren, für die niemand Schadenersatz verlangt. Beide zusammen decken erst das ganze Feld ab.
D-und-O-Versicherung
Sie schützt Geschäftsführung und Vorstand persönlich, wenn ihnen eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird und sie mit dem Privatvermögen haften sollen, typischerweise auf Ansprüche der eigenen Gesellschaft. Der Rechtsschutz deckt Verfahrenskosten des Betriebs, nicht die persönliche Haftung der Organe. Wo beides zusammentrifft, etwa nach einer Insolvenz, klären wir vorab, welcher Vertrag führt.
Private Rechtsschutzversicherung des Inhabers
Sie deckt den privaten Bereich und beim Berufsrechtsschutz die Tätigkeit als Arbeitnehmer, nicht aber die Rolle als Arbeitgeber. Wer als Inhaber gegen einen eigenen Mitarbeiter streitet, ist über die private Police nicht geschützt. Umgekehrt sind Privatsachen Ihrer Beschäftigten nicht im Firmenvertrag, dafür brauchen sie einen eigenen Vertrag.
Forderungsausfallversicherung und Inkasso
Der Rechtsschutz bezahlt das Verfahren gegen einen säumigen Kunden, er ersetzt aber nicht die ausgefallene Forderung. Wird der Schuldner insolvent, haben Sie ein gewonnenes Urteil und kein Geld. Für dieses Risiko brauchen Sie eine Forderungsausfall- oder Warenkreditversicherung. Bei vielen kleinen Forderungen ist ein Inkassodienstleister ohnehin schneller und billiger als ein Prozess.
Zielgruppen

Für wen sich der Firmen-Rechtsschutz besonders rechnet

Je mehr Verträge, Fahrzeuge und Beschäftigte ein Betrieb hat, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwann eine Auseinandersetzung entsteht. Der Bedarf steigt außerdem dort, wo mit Behörden gearbeitet wird oder wo hohe Werte und technische Spezifikationen im Spiel sind.

Handwerksbetriebe mit 5 bis 50 Mitarbeitenden

Der klassische Fall in der Region. Streit um Werklohn, Mängelrügen von Bauherren, Kündigungen und Bußgeldbescheide nach Kontrollen sind Alltag. Für Betriebe zwischen Gaildorf, Mainhardt und Obersontheim ist der Arbeitsrechtsschutz der Einstieg, der Vertragsrechtsschutz folgt meist nach dem ersten Werklohnstreit.

Logistik und Spedition an A6 und A7

Wo täglich viele Fahrzeuge unterwegs sind, häufen sich Unfälle mit strittiger Schuldfrage und Bußgeldverfahren wegen Lenkzeiten und Ladungssicherung. Für Betriebe rund um Crailsheim, Satteldorf und Wallhausen ist der Verkehrsrechtsschutz für den gesamten Fuhrpark unverzichtbar, weil er Fahrzeuge und Fahrer gleichermaßen deckt.

Maschinenbau und Zulieferer

Bei Anlagen im hohen sechsstelligen Bereich hängt viel an der Auslegung von Spezifikationen und Abnahmeprotokollen. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kostet 8.000 bis 15.000 Euro, das Verfahren dauert oft eineinhalb Jahre. Ohne Deckung wird der Vergleich zur einzigen Option, auch wenn Sie fachlich Recht haben.

Pflege und Gesundheitsbetriebe

Hohe Fluktuation bedeutet mehr Personalverfahren, dazu kommen Abrechnungsstreitigkeiten mit Kostenträgern und Prüfungen. Arbeits- und Sozialgerichtsrechtsschutz sind die Bausteine, die hier am häufigsten gebraucht werden. Bei 40 Beschäftigten ist ein Verfahren pro Jahr eher die Regel als die Ausnahme.

Landwirtschaft und Agrarhandel

Pachtverträge, Streit um Flächen und Wegerechte, Auseinandersetzungen über Fördermittel und Kontrollen: Betriebe zwischen Blaufelden, Schrozberg und Rot am See sind mit einer breiten Palette von Rechtsfragen konfrontiert, bei denen Verwaltungs- und Vertragsrecht ineinandergreifen.

Betriebe mit eigenen Immobilien

Wer Hallen, Büros oder Betriebswohnungen besitzt oder anmietet, hat mit Vermietern, Mietern, Nachbarn und Behörden zu tun. Der Immobilienrechtsschutz für betrieblich genutzte Objekte gehört dann in den Vertrag, für Neubau und Sanierung gilt er allerdings ausdrücklich nicht.

Aus der Praxis

Aus der Praxis

Drei Beispiele, wie sie bei Firmenkunden in Hohenlohe und an der Ostalb regelmäßig vorkommen. Namen nennen wir nicht, die Abläufe sind typisch.

Streit über eine mangelhafte Fertigungsanlage

Ein Zulieferer aus dem Raum Crailsheim kauft eine Anlage, die die zugesagten Taktzeiten dauerhaft nicht erreicht. Der Lieferant bestreitet den Mangel und verweist auf die Bedienung. Es folgt ein Verfahren mit einem gerichtlich bestellten Sachverständigen, das sich über eineinhalb Jahre zieht. Der Vertragsrechtsschutz trägt Anwalt, Gericht und Gutachter. Ohne Deckung hätte der Betrieb nach eigener Aussage einen Vergleich über die Hälfte des Schadens angenommen, weil das Kostenrisiko in keinem Verhältnis stand.

circa 21.000 Euro

Ermittlungsverfahren nach einem Arbeitsunfall

In einem Betrieb im Landkreis Schwäbisch Hall verletzt sich ein Mitarbeiter an einer Maschine. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Verfahren gegen den Produktionsleiter wegen fahrlässiger Körperverletzung ein, parallel prüft das Gewerbeaufsichtsamt ein Bußgeld. Der Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz übernimmt die Verteidigung, bis das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt wird. Ohne Deckung hätte der Produktionsleiter die Verteidigung privat bezahlt oder auf einen Fachanwalt verzichtet.

circa 9.500 Euro

Kündigungsschutzklage nach Trennung im Streit

Ein Metallbaubetrieb bei Ilshofen trennt sich nach mehreren Abmahnungen von einem langjährigen Mitarbeiter. Der klagt vor dem Arbeitsgericht Heilbronn gegen die Kündigung, der Streitwert liegt bei rund 12.000 Euro. Weil in der ersten Instanz nach Paragraf 12a Arbeitsgerichtsgesetz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst trägt, bleiben diese ohne Versicherung beim Betrieb hängen, auch nach einem Vergleich. Der Arbeitsrechtsschutz übernimmt Anwalt und Gerichtskosten.

circa 4.800 Euro
Aus der Beratung

Die fünf Fehler, die uns am häufigsten begegnen

Was uns immer wieder begegnet, und was es kostet, wenn niemand hinschaut.

1

Der Vertrag kommt, wenn der Streit schon da ist

Ein Betrieb schließt die Police ab, nachdem die Abmahnung raus ist oder der Lieferant den Mangel bestritten hat. Maßgeblich ist aber der Zeitpunkt des Ereignisses, das dem Streit zugrunde liegt, nicht der Zeitpunkt der Klage. Zusammen mit der Wartezeit von meist drei Monaten fällt der Fall damit aus der Deckung. Wir schließen deshalb ab, wenn nichts los ist, und sagen offen, welche laufenden Konflikte nicht mehr gedeckt werden können.

2

Der Arbeitsrechtsschutz wird weggelassen

Er ist der teuerste Baustein und wird deshalb im Angebot gern gestrichen. Das ist genau der falsche Punkt zum Sparen, weil das Arbeitsrecht der einzige Bereich ist, in dem in der ersten Instanz niemand die Anwaltskosten erstattet. Ein einziges Verfahren mit 10.000 Euro Streitwert kostet rund 2.550 Euro brutto und frisst damit mehrere Jahresbeiträge auf. Wir streichen lieber Bausteine, die selten greifen.

3

Die Selbstbeteiligung wird zu niedrig gewählt

Viele nehmen 250 Euro, weil es sich sicherer anfühlt. Der Schritt auf 500 oder 1.000 Euro senkt den Beitrag oft um 20 bis 30 Prozent, und im ernsten Verfahren mit fünfstelligem Kostenrisiko ändert der Eigenanteil an Ihrer Entscheidung nichts. Sinnvoll ist der Betrag, den Sie ohne Nachdenken zahlen können. Wir rechnen beide Varianten mit Ihrer tatsächlichen Fallhäufigkeit durch.

4

Der Fuhrpark hängt an der falschen Police

Ein Betrieb verlässt sich auf den Verkehrsrechtsschutz aus der privaten Police des Inhabers und meint, damit seien auch die Firmenfahrzeuge gedeckt. Sind sie nicht. Ebenso wenig sind Mitarbeitende als Fahrer geschützt, wenn nur Fahrzeuge und keine Personen versichert sind. Wir gehen die Fahrzeugliste durch und schließen den Fuhrpark ausdrücklich ein, samt aller Personen am Steuer.

5

Nach der Ablehnung wird aufgegeben

Lehnt der Versicherer die Deckung wegen fehlender Erfolgsaussicht ab, ist das nicht das Ende. Sie können nach Paragraf 128 Versicherungsvertragsgesetz das Gutachterverfahren verlangen, und Ihr Anwalt kann einen Stichentscheid abgeben, der bindet, solange er nicht offenbar erheblich von der Sach- und Rechtslage abweicht. Versäumt der Versicherer den Hinweis auf dieses Verfahren, gilt Ihr Anspruch als anerkannt. Wir betreiben das für Sie.

Ablauf

So gehen wir vor

1

Risikogespräch im Betrieb

Wir gehen durch, wo bei Ihnen in den letzten fünf Jahren Streit entstanden ist und wo er entstehen könnte. Personalstruktur, Fluktuation, Fuhrpark, Lieferantenbeziehungen und Behördenkontakte bestimmen die Bausteine, nicht ein Standardpaket.

2

Bausteine und Selbstbeteiligung festlegen

Sie entscheiden, welche Bereiche eingeschlossen werden. Wir rechnen 250, 500 und 1.000 Euro Selbstbeteiligung nebeneinander und zeigen, wie viel Beitrag der Schritt jeweils spart und ab wie vielen Fällen im Jahr sich das dreht.

3

Wartezeit einplanen

Für die meisten Bausteine gilt eine Wartezeit von drei Monaten, für Verkehr, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverteidigung entfällt sie häufig. Wir legen den Vertragsbeginn so, dass die Wartezeit nicht in eine absehbare Auseinandersetzung fällt.

4

Im Fall der Fälle

Sie melden den Fall bei uns, wir kümmern uns um die Deckungszusage. Die Kanzlei wählen Sie frei, gern die, mit der Sie ohnehin arbeiten. Bei einer Ablehnung betreiben wir das Gutachterverfahren oder den Stichentscheid.

Region

Firmen-Rechtsschutz für Betriebe in Hohenlohe, Kocher- und Jagsttal

Von unseren Standorten in Schwäbisch Hall und Crailsheim aus betreuen wir Firmenkunden im gesamten Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis. Wir sind bei Betrieben in Gaildorf, Ilshofen, Vellberg, Kirchberg an der Jagst, Gerabronn, Langenburg, Schrozberg, Blaufelden, Rot am See, Satteldorf, Wallhausen, Frankenhardt, Stimpfach, Fichtenau, Michelfeld, Rosengarten, Untermünkheim, Braunsbach, Wolpertshausen, Bühlertann und Obersontheim vor Ort. Auch Richtung Künzelsau, Öhringen, Ellwangen, Aalen, Heilbronn, Backnang und Bad Mergentheim haben wir Firmenkunden, die wir regelmäßig besuchen. Zuständig sind je nach Sache das Arbeitsgericht Heilbronn, das Landgericht Ellwangen und das Finanzgericht Baden-Württemberg.

Wir kennen die typischen Konflikte der hiesigen Branchen. Ein Verpackungstechnikbetrieb in Schwäbisch Hall streitet über andere Dinge als ein Fuhrunternehmen am Autobahnkreuz bei Crailsheim oder ein landwirtschaftlicher Betrieb im Jagsttal. Deshalb setzen wir uns lieber einmal eine Stunde zusammen, als eine Standardpolice zu verschicken. Sie erreichen uns unter 0791 94093050 oder per E-Mail an caeiro.hartmann@allianz.de. Für Firmenkunden ist Sebastian Hopf Ihr Ansprechpartner, für die Sachversicherung im Firmenbereich Oliver Hartmann, als Unternehmensberater unterstützt Udo Schor. Für Termine kommen wir in Ihren Betrieb, in Schwäbisch Hall auch an die Weilerwiese 3 oder in Crailsheim in die Beethovenstraße 48.

Schwäbisch HallCrailsheimGaildorfIlshofenVellbergKirchberg an der JagstGerabronnLangenburgSchrozbergBlaufeldenRot am SeeSatteldorfWallhausenFrankenhardtKünzelsauÖhringenMurrhardtBacknangEllwangenSchwäbisch GmündWinnendenSchorndorfWaiblingenAalenHeilbronnNeckarsulmBad FriedrichshallBad MergentheimDinkelsbühlFeuchtwangenRothenburg ob der TauberGöppingenLudwigsburgBietigheim-BissingenStuttgartEsslingenHeidenheimAnsbach
Häufige Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird

Was kostet eine betriebliche Rechtsschutzversicherung?
Ein Einzelunternehmer liegt oft bei 200 bis 350 Euro im Jahr, ein Handwerksbetrieb mit acht Beschäftigten und drei Transportern bei 500 bis 900 Euro, ein Produktionsbetrieb mit 60 Beschäftigten im niedrigen vierstelligen Bereich. Entscheidend sind Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz, Branche, Bausteine und Selbstbeteiligung. Der Beitrag ist in voller Höhe Betriebsausgabe. Wir rechnen zwei Selbstbeteiligungsstufen parallel.
Ist eine Rechtsschutzversicherung für Firmen Pflicht?
Nein, sie ist vollständig freiwillig. Es gibt keine gesetzliche Pflicht und keine berufsrechtliche Vorgabe, die einen Firmen-Rechtsschutz verlangt. Anders als bei der Kfz-Haftpflicht oder der gesetzlichen Unfallversicherung entscheiden Sie allein. Die Frage ist deshalb nicht, ob Sie müssen, sondern ob Sie ein Verfahren mit 15.000 Euro Kostenrisiko aus dem laufenden Geschäft bezahlen wollen.
Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?
Nicht gezahlt wird, wenn das auslösende Ereignis vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit von meist drei Monaten liegt, wenn keine hinreichende Erfolgsaussicht besteht oder wenn der Bereich nicht als Baustein gebucht ist. Ausgeschlossen sind außerdem Bußgelder, Geldstrafen, Steuernachzahlungen und die Hauptforderung selbst. Bei vorsätzlichen Straftaten zahlt der Versicherer zunächst vor und fordert bei rechtskräftiger Verurteilung alles zurück.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch, wenn ich den Prozess verliere?
Ja. Die Versicherung trägt das Kostenrisiko, nicht das Prozessrisiko. Verlieren Sie, übernimmt sie im Rahmen der Versicherungssumme Ihre Anwalts- und Gerichtskosten und zusätzlich die Kosten der Gegenseite, die Ihnen auferlegt werden. Vor dem Arbeitsgericht entfällt die Erstattung an die Gegenseite in der ersten Instanz ohnehin. Nicht gedeckt bleibt in jedem Fall die Hauptforderung, also das, was Sie inhaltlich schulden.
Wie lange dauert die Wartezeit?
In den meisten Bausteinen beträgt sie drei Monate, gerechnet ab Vertragsbeginn. Sie soll verhindern, dass ein Vertrag erst geschlossen wird, wenn der Streit bereits absehbar ist. Für Verkehrsrechtsschutz sowie für die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren entfällt sie häufig, weil ein Unfall oder ein Vorwurf nicht planbar ist. Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt des Ereignisses, nicht der Zeitpunkt, an dem Sie davon erfahren.
Was ist eine Deckungszusage und was mache ich bei Ablehnung?
Vor Beginn prüft der Versicherer, ob der Fall unter einen gebuchten Baustein fällt, ob die Wartezeit abgelaufen ist und ob hinreichende Erfolgsaussicht besteht. Fällt das positiv aus, gibt es die Deckungszusage, und Ihre Kanzlei rechnet direkt ab. Bei Ablehnung können Sie nach Paragraf 128 Versicherungsvertragsgesetz das Gutachterverfahren verlangen oder Ihren Anwalt einen Stichentscheid abgeben lassen. Fehlt der Hinweis auf dieses Verfahren, gilt Ihr Anspruch als anerkannt.
Was kostet ein Arbeitsgerichtsverfahren?
Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage beträgt drei Bruttomonatsgehälter. Bei 3.400 Euro brutto sind das gut 10.000 Euro Streitwert, und dafür fallen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz rund 2.150 Euro netto Anwaltsgebühren an, mit Umsatzsteuer etwa 2.550 Euro. Bei einem Urteil kommen rund 800 Euro Gerichtskosten dazu, bei einem Vergleich entfallen die Gerichtsgebühren. Diese Beträge fallen auf jeder Seite an.
Wer trägt beim Arbeitsgericht die Anwaltskosten?
In der ersten Instanz jede Seite ihre eigenen, unabhängig vom Ausgang. Das steht in Paragraf 12a Arbeitsgerichtsgesetz und ist der wichtigste Grund für einen Arbeitsrechtsschutz. Sie können also vollständig gewinnen und trotzdem 2.550 Euro bezahlen. Erst ab der zweiten Instanz gilt die übliche Regel, dass die unterlegene Partei die Kosten trägt. Die Gerichtskosten der ersten Instanz trägt dagegen der Unterlegene.
Was ist der Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflicht greift, wenn andere Ansprüche gegen Sie stellen: Sie prüft, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte, samt der Anwaltskosten der Abwehr. Der Rechtsschutz greift umgekehrt, wenn Sie selbst etwas durchsetzen oder sich gegen Vorwürfe verteidigen müssen, für die niemand Schadenersatz von Ihnen verlangt, etwa im Arbeitsrecht oder im Bußgeldverfahren. Beide zusammen decken erst das ganze Feld ab.
Brauche ich das wirklich, wenn ich schon eine private Rechtsschutzversicherung habe?
Ja, denn die private Police deckt Sie als Privatperson und im Berufsrechtsschutz als Arbeitnehmer, nicht aber in der Rolle als Arbeitgeber oder Unternehmer. Streiten Sie mit einem eigenen Mitarbeiter, mit einem Lieferanten oder mit dem Finanzamt über betriebliche Sachverhalte, ist das nicht gedeckt. Umgekehrt sind private Angelegenheiten Ihrer Beschäftigten nicht im Firmenvertrag. Beide Verträge schließen sich nicht aus, sie überschneiden sich kaum.
Kann ich meinen eigenen Anwalt beauftragen?
Ja, die freie Anwaltswahl gilt uneingeschränkt. Sie können die Kanzlei beauftragen, mit der Sie ohnehin arbeiten, etwa Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht in Schwäbisch Hall. Der Versicherer rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Vereinbart Ihre Kanzlei ein Stundenhonorar über diesen Sätzen, tragen Sie die Differenz selbst. Das klären wir vor der Beauftragung, damit hinterher keine Rechnung offen bleibt.
Lohnt sich ein Selbstbehalt?
In der Regel ja. Der Schritt von 250 auf 500 oder 1.000 Euro senkt den Beitrag oft um 20 bis 30 Prozent und ändert im ernsten Verfahren nichts an Ihrer Entscheidung. Wer einen Prozess mit 15.000 Euro Kostenrisiko führt, dem sind 500 Euro Eigenanteil gleichgültig. Nur bei sehr kleinen Streitigkeiten kann ein hoher Selbstbehalt dazu führen, dass sich die Meldung nicht lohnt. Wir rechnen beide Varianten durch.
Deckt der Vertrag auch Streit mit dem Finanzamt?
Der Steuerrechtsschutz greift für Verfahren vor den Finanzgerichten, also erst nach erfolglosem Einspruchsverfahren. Die Vertretung im Einspruchsverfahren selbst übernimmt üblicherweise Ihre Steuerkanzlei und ist nicht versichert. Steuernachzahlungen, Zinsen und Säumniszuschläge trägt der Vertrag nicht, nur die Kosten des gerichtlichen Verfahrens. Nach einer Betriebsprüfung ist dieser Baustein der, nach dem am häufigsten gefragt wird.
Deckt der Vertrag Streit mit der Berufsgenossenschaft?
Ja, über den Sozialgerichtsrechtsschutz. Typisch sind Verfahren gegen Beitrags- und Gefahrtarifbescheide oder über die Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Wichtig ist der Kostenunterschied: Für Versicherte ist das Sozialgerichtsverfahren nach Paragraf 183 Sozialgerichtsgesetz gerichtskostenfrei, für Betriebe als Kläger fallen nach Paragraf 197a Sozialgerichtsgesetz Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz an. Genau dafür ist der Baustein da.
Wie kündige oder wechsle ich meine Rechtsschutzversicherung?
Die meisten Verträge laufen ein Jahr und verlängern sich stillschweigend, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Bei einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung und nach einem regulierten Rechtsschutzfall besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats. Wechseln Sie erst, wenn der neue Vertrag steht, sonst beginnt die Wartezeit von drei Monaten von vorn. Wir prüfen Ihre Police und nennen Ihnen den Stichtag.

Rechtsschutz für Ihren Betrieb zusammenstellen

Ein erstes Gespräch dauert eine Stunde, kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Sie sagen uns, wo bei Ihnen die Konflikte entstehen, und bekommen danach eine schriftliche Übersicht mit den nötigen Bausteinen und zwei Selbstbeteiligungsstufen nebeneinander gerechnet. Telefon 0791 94093050 oder caeiro.hartmann@allianz.de.

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