Start / Ratgeber / Betriebshaftpflicht für Handwerker
Firmen und GewerbeBetriebshaftpflicht für Handwerker: Die teuren Lücken
Die meisten Handwerksbetriebe haben eine Betriebshaftpflicht. Deutlich weniger wissen, dass genau die Schäden, die im Handwerk am häufigsten passieren, im Standardtarif oft nur eingeschränkt versichert sind. Wir zeigen, wo die Grenzen verlaufen und wie sich die Deckung schließen lässt.
Die Betriebshaftpflicht ersetzt Schäden, die Ihr Betrieb Dritten zufügt, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die entscheidende Grenze liegt bei den Sachen, an denen Sie gerade arbeiten: Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden sind im Grundschutz häufig ausgeschlossen oder auf kleine Beträge begrenzt, obwohl sie im Handwerk den größten Teil aller Schäden ausmachen.
Wer Tätigkeitsschäden, Mietsachschäden und Be- und Entladeschäden gesondert einschließt, hat die drei teuersten Lücken geschlossen. Welche Bausteine dazugehören, führen wir auf der Seite zur betrieblichen Haftpflichtversicherung aus.
Was die Betriebshaftpflicht grundsätzlich leistet
Die Police tritt ein, wenn Ihr Betrieb, ein Mitarbeiter oder eine Aushilfskraft einem Dritten einen Schaden zufügt und dafür nach dem Gesetz einzustehen hat. Sie hat immer zwei Aufgaben zugleich: berechtigte Ansprüche bezahlen und unberechtigte auf eigene Kosten abwehren, notfalls vor Gericht. Der zweite Teil wird unterschätzt, dabei entfällt darauf ein erheblicher Anteil der Leistungen.
Drei Schadenarten
Personenschäden betreffen Verletzung oder Tod eines Menschen. Ein Passant stolpert über ein ungesichertes Kabel auf dem Gehweg und bricht sich die Hüfte. Neben Behandlungskosten und Schmerzensgeld verlangen die Krankenkasse und gegebenenfalls der Arbeitgeber Regress, bei dauerhafter Erwerbsminderung kommen Rentenzahlungen hinzu. Solche Fälle erreichen schnell siebenstellige Beträge.
Sachschäden betreffen fremdes Eigentum. Beim Transport einer Küchenzeile fällt der Arbeitsplattenausschnitt gegen die Wohnungstür und beschädigt Zarge und Boden. Vermögensfolgeschäden sind finanzielle Nachteile, die sich aus einem Personen- oder Sachschaden ergeben: Ein beschädigtes Stromkabel legt eine Bäckerei für zwei Tage lahm, der entgangene Gewinn gehört mit zum Schaden.
- Versichert sind auch Ansprüche von Nachbarn und Passanten, nicht nur die Ihres Auftraggebers
- Der Versicherer prüft auf eigene Kosten, ob überhaupt eine Haftung besteht
- Mitversichert sind in der Regel Betriebsgrundstücke, Fahrzeuge ohne Zulassungspflicht und Aushilfen
Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
Hier entscheidet sich, ob eine Handwerkerpolice hält oder nicht.
Die weniger bekannten Lücken
Mietsachschäden
Wer Räume, Hallen, Baustellencontainer oder Gerüste mietet, haftet für Schäden daran. Ein Trockenbauunternehmen beschädigt beim Ausräumen eines angemieteten Lagers das Sektionaltor, ein Maler ruiniert den Estrich einer gemieteten Werkstatt. Ohne den Einschluss von Mietsachschäden an Gebäuden und beweglichen Sachen greift die Police hier nicht. Bei kurzfristig angemieteten Maschinen ist zusätzlich zu klären, ob geliehene Geräte mitversichert sind.
Be- und Entladeschäden
Beim Abladen einer Palette Dachziegel rutscht die Ladung und beschädigt das danebenstehende Fahrzeug des Bauherrn. Die Kfz-Haftpflicht des Lkw greift beim reinen Ladevorgang oft nicht, die Betriebshaftpflicht nur mit entsprechendem Einschluss. Für Betriebe mit eigenem Fuhrpark und regelmäßiger Anlieferung auf fremden Grundstücken ist das ein Standardrisiko, das erstaunlich häufig fehlt.
Schlüsselverlust
Ein Heizungsbauer verliert den Generalschlüssel einer Wohnanlage. Ersetzt werden müssen nicht nur der Schlüssel, sondern die gesamte Schließanlage und die Kosten für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen. Fünfstellige Beträge sind hier die Regel, nicht die Ausnahme.
Abhandengekommene Sachen
Verschwindet Werkzeug oder ein Teil der Kundeneinrichtung von der Baustelle, ist die Zuordnung schwierig. Manche Bedingungen decken solche Fälle, andere schließen sie aus. Ein Blick in den Vertrag lohnt, bevor der erste Fall eintritt. Streit mit Auftraggebern über Mängel und Rechnungen bearbeiten wir zusätzlich über die betriebliche Rechtsschutzversicherung.
Umwelt, Gewässer und Produkthaftung
Zwei Bereiche, die eigene Regeln haben und im Standardvertrag nicht automatisch enthalten sind.
Deckungssumme, Selbstbehalt und Anpassung
Viele Verträge im Handwerk laufen seit Jahren mit einer pauschalen Deckungssumme von drei Millionen Euro. Das klingt großzügig, ist bei einem schweren Personenschaden aber nicht sicher ausreichend. Eine dauerhaft erwerbsunfähige junge Person erzeugt über die Lebenszeit Rentenleistungen, die diesen Betrag erreichen können. Fünf bis zehn Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind heute die übliche Größenordnung, und der Beitragsunterschied zur alten Summe fällt geringer aus, als die meisten erwarten.
Selbstbehalt bewusst wählen
Ein Selbstbehalt von 500 oder 1.000 Euro je Schaden senkt den Beitrag und hält kleine Bagatellen aus der Schadenakte heraus. Das ist mehr wert als der Beitragsvorteil, denn eine lange Schadenhistorie erschwert später jeden Wechsel.
Umsatz melden, sonst droht Unterversicherung
Der Beitrag berechnet sich meist aus Jahresumsatz oder Lohnsumme. Wächst der Betrieb von 400.000 auf 1,2 Millionen Euro, ohne dass die Police angepasst wird, kann der Versicherer im Schadenfall anteilig kürzen. Melden Sie deshalb jede größere Veränderung, ebenso neue Gewerke: Wer als Sanitärbetrieb zusätzlich Photovoltaik montiert, arbeitet plötzlich auf Dächern und mit elektrischen Anlagen. Weitere Themen für Betriebe haben wir im Bereich Firmenkunden gebündelt, persönlich sind wir in Schwäbisch Hall für Sie da.
Drei Schäden, wie sie wirklich passieren
Malerbetrieb
Beim Abkleben eines Ladengeschäfts wird die Alarmanlage ausgelöst und ein Sensor beschädigt. Der Laden bleibt einen halben Tag geschlossen. Sachschaden plus Vermögensfolgeschaden, reguliert über den Tätigkeitsschadeneinschluss.
6.400 EuroDachdecker
Eine ungesicherte Dachlatte fällt bei Wind auf ein geparktes Fahrzeug und trifft zusätzlich die Photovoltaikanlage des Nachbarhauses. Klassischer Sachschaden an fremdem Eigentum, ohne Sonderbaustein gedeckt.
14.900 EuroHeizungsbauer
Beim Tausch einer Ölheizung tritt Restöl aus und verunreinigt Estrich und Erdreich. Bodenaustausch, Entsorgung und Gutachten. Ohne Gewässerschadenbaustein hätte der Betrieb den Betrag selbst tragen müssen.
82.000 EuroFragen zur Betriebshaftpflicht im Handwerk
Ist die private Haftpflicht meiner Familie mit abgedeckt?
Haften meine Mitarbeiter persönlich?
Was passiert bei Subunternehmern?
Gilt der Schutz auch bei Aufträgen außerhalb der Region?
Was tue ich unmittelbar nach einem Schaden?
Mehr aus dem Ratgeber
Wir prüfen Ihre Police auf die drei teuren Lücken
Bringen Sie Ihren bestehenden Vertrag mit. Wir schauen gemeinsam auf Tätigkeitsschäden, Mietsachschäden und die Deckungssumme und sagen Ihnen, was Ihr Gewerk zusätzlich braucht.