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Versorgungswerke

Tarifliche Versorgungswerke in Schwäbisch Hall und Crailsheim

Ein tariflicher Arbeitgeberbeitrag, der gezahlt, aber nie in die Versorgung eingesteuert wurde, kostete einen Zulieferer bei Satteldorf 26.000 Euro Nachzahlung. Wir prüfen Ihre Tarifbindung und setzen das Werk sauber im Betrieb um.

Tarifbindung geprüftMeldewege eingerichtetFreiwillige Bausteine getrennt

Kurz erklärt

BranchenlösungGewerkschaft und Arbeitgeberverband handeln Leistungen und Kosten für eine ganze Branche aus.
Tarif geht vorSchreibt der Tarifvertrag ein Werk vor, haben Sie keine freie Anbieterwahl mehr.
Beiträge ohne UmwandlungIn der Chemie sind es 750 Euro Demografiebetrag im Jahr, in Metall und Elektro 26,59 Euro im Monat.
Portabel in der BrancheBeim Wechsel zu einem angeschlossenen Betrieb läuft die Versorgung ohne neuen Vertrag weiter.
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2 StandorteSchwäbisch Hall und Crailsheim
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Kurz gefasst

Ein tarifliches Versorgungswerk ist eine von Gewerkschaft und Arbeitgeberverband ausgehandelte Lösung für die betriebliche Altersvorsorge einer ganzen Branche. Die wichtigsten sind MetallRente für Metall und Elektro, KlinikRente für Gesundheit und Pflege, die Presseversorgung für Verlage und Redaktionen sowie die tarifliche Altersvorsorge der chemischen Industrie mit einem Demografiebetrag von 750 Euro im Jahr je Vollzeitbeschäftigtem. Schreibt Ihr Tarifvertrag ein Werk vor, geht diese Verpflichtung Ihrer freien Anbieterwahl vor. Sie bekommen dafür kollektiv verhandelte Konditionen, einheitliche Meldewege und eine Lösung, die Ihr Betriebsrat kennt. Betroffen ist jeder tarifgebundene Betrieb, unabhängig von der Größe, auch mit zwölf Beschäftigten.

Überblick

Was ein Versorgungswerk ausmacht

Bei einer Prüfung in einem Zulieferbetrieb bei Satteldorf fiel auf, dass der tarifliche Arbeitgeberbeitrag zwar jahrelang gezahlt, aber nie in eine Versorgung eingesteuert worden war. Er lief als normaler Lohnbestandteil mit. Nachzusteuern waren rund 26.000 Euro, dazu die Frage, wie man das den Betroffenen erklärt. Solche Fälle sind kein Missmanagement, sondern die Folge davon, dass ein Tarifvertrag zwei Dinge regelt, die im Betrieb an verschiedenen Stellen landen: eine Zahlungspflicht in der Lohnbuchhaltung und eine Versorgungspflicht in der Personalabteilung. Ein Versorgungswerk verbindet beide Enden, weil Beitrag und Vertrag im selben System liegen.

Die Mechanik ist einfach. Die Tarifpartner einer Branche gründen oder benennen einen Versorgungsträger, verhandeln Leistungen, Kosten und Durchführungswege und legen fest, welche Beiträge fließen. Der einzelne Betrieb schließt sich an und muss nicht selbst am Markt suchen. In der Metall- und Elektroindustrie ist das MetallRente mit Direktversicherung, Pensionsfonds und Unterstützungskasse, im Gesundheitswesen KlinikRente, bei Verlagen die Presseversorgung. In der chemischen Industrie läuft die tarifliche Altersvorsorge über den Verbandsrahmenvertrag als Direktversicherung, gespeist aus Entgeltumwandlung, tariflichen Grundbeträgen und dem Demografiebetrag nach dem Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie.

Für wen sich das rechnet: für jeden tarifgebundenen Betrieb, weil die Umsetzung ohnehin Pflicht ist und ein Werk sie am einfachsten macht. Auch nicht tarifgebundene Betriebe können sich in vielen Fällen anschließen und von den Konditionen profitieren, gerade wenn viele kleine Beiträge zusammenkommen. Weniger passend ist ein tarifliches Werk für die Geschäftsführung, für leitende Angestellte außerhalb des Tarifs und für Versorgungen oberhalb der steuerlich geförderten Grenzen. Dafür braucht es einen eigenen Weg. Wir schauen zuerst in Ihren Tarifvertrag und sagen Ihnen dann, was Pflicht ist, was Kür und was gar nicht dorthin gehört.

Warum

Warum sich der Anschluss lohnt

Wer als tarifgebundener Betrieb seine Versorgung selbst zusammenstellt, macht doppelte Arbeit. Er muss prüfen, ob die gewählte Lösung tarifkonform ist, er zahlt Konditionen, die für einen Einzelbetrieb kalkuliert sind, und er trägt die Begründungslast gegenüber Betriebsrat und Prüfern. Der Anschluss an das Werk der Branche nimmt ihm all das ab. Die Leistungen sind beschrieben, die Kosten sind kollektiv verhandelt, und die Konformität mit dem Tarifvertrag ist Teil des Pakets. Bei einem Betrieb mit 60 Beschäftigten spart allein die Umstellung auf einheitliche Meldewege mehrere Arbeitstage im Jahr.

Für die Beschäftigten ist die Sache ebenfalls einfacher. Sie sehen eine Lösung, die ihre Gewerkschaft mitverhandelt hat, und das senkt die Hemmschwelle spürbar. Wechselt jemand von einem Betrieb in Crailsheim zu einem in Aalen und sind beide angeschlossen, läuft die Versorgung ohne neuen Vertrag weiter, statt beitragsfrei liegen zu bleiben. Und weil kollektiv kalkuliert wird, bleibt von jedem eingezahlten Euro mehr für die Rente übrig. Bei 45 Euro Monatsbeitrag über dreißig Jahre macht ein Unterschied in den Abschluss- und Verwaltungskosten am Ende einen vierstelligen Betrag aus.

Konditionen für eine ganze Branche

Die Tarifpartner verhandeln für Hunderttausende Beschäftigte. Sie bekommen als Betrieb mit 25 Leuten dieselben Bedingungen wie ein Konzern mit 8.000. Das ist am Markt einzeln nicht durchsetzbar, unabhängig davon, wie gut Sie verhandeln.

Niedrige Kosten bei kleinen Beiträgen

Gerade bei 40 bis 50 Euro Monatsbeitrag entscheidet die Kostenquote über das Ergebnis. Über dreißig Jahre summiert sich der Unterschied zwischen einem Kollektivvertrag und einem einzeln vermittelten Vertrag auf einen vierstelligen Betrag je Person.

Tarifkonform ohne eigene Prüfung

Was der Tarifvertrag vorgibt, ist im Werk bereits abgebildet, inklusive tariflicher Arbeitgeberbeiträge und ihrer Zuordnung. Sie müssen nicht selbst begründen, warum Ihre Lösung genügt, und ersparen sich die Diskussion mit dem Betriebsrat.

Ein Meldeweg statt zwölf

Einheitliche Formulare, ein Portal, eine Beitragsliste. Ein- und Austritte, Elternzeit und lange Krankheit folgen festen Abläufen mit festen Fristen. Bei 60 Beschäftigten sind das mehrere Arbeitstage im Jahr, die in der Personalabteilung frei werden.

Portabilität in der Branche

Wechselt jemand innerhalb der Branche, wird die Versorgung in aller Regel fortgeführt, häufig ohne neuen Vertrag. Es entsteht kein beitragsfreier Rest, den in zwanzig Jahren niemand mehr zuordnen kann. Beim Branchenwechsel greift Paragraf 4 BetrAVG.

Akzeptanz in der Belegschaft

Eine von der Gewerkschaft mitverhandelte Lösung wird anders aufgenommen als ein Angebot, das der Chef mitbringt. In Betrieben, die wir umgestellt haben, ist die Teilnahmequote nach Beratungsterminen in allen Schichten regelmäßig deutlich gestiegen.

Leistungen

Die wichtigsten Versorgungswerke im Überblick

Welches Versorgungswerk für Sie zuständig ist, ergibt sich aus Ihrer Branche und dem geltenden Tarifvertrag, nicht aus dem, was üblicherweise passt. Wir prüfen das anhand Ihrer Verbandsmitgliedschaft, einer möglichen Allgemeinverbindlichkeit und der Bezugnahmeklauseln in Ihren Arbeitsverträgen. In der Region sind vor allem vier Werke relevant, weil sie die hier starken Branchen abdecken: Metall und Elektro, Gesundheitswesen, Medien und Chemie. Daneben gibt es weitere branchenbezogene Lösungen, etwa im Baugewerbe und im öffentlichen Dienst, die eigenen Regeln folgen und die wir bei Bedarf mit prüfen.

Das ist abgesichert

  • MetallRente als Versorgungswerk der Tarifpartner der Metall- und Elektroindustrie, offen auch für Stahl, Textil und Bekleidung, Holz und Kunststoff sowie die ITK-Branche
  • MetallRente mit drei Durchführungswegen: Direktversicherung, Pensionsfonds und Unterstützungskasse, jeweils mit wählbarem Garantieniveau
  • Altersvorsorgewirksame Leistungen, in vielen Tarifgebieten 26,59 Euro im Monat für Vollzeitbeschäftigte, die statt in einen Sparvertrag in die Versorgung fließen können
  • KlinikRente für Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Rehabilitation und weitere Betriebe der Gesundheits- und Sozialwirtschaft
  • Presseversorgung für Verlage, Redaktionen, Journalistinnen und Journalisten sowie angrenzende Medienbetriebe
  • Tarifliche Altersvorsorge der chemischen Industrie über den Verbandsrahmenvertrag, umgesetzt als Direktversicherung
  • Demografiebetrag von 750 Euro im Jahr je Vollzeitbeschäftigtem nach dem Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie, verwendbar unter anderem für die Altersvorsorge
  • Entgeltumwandlung nach Paragraf 1a BetrAVG innerhalb der tariflich vorgesehenen Wege
  • Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent, soweit der Tarifvertrag nicht ohnehin mehr vorsieht
  • Berufsunfähigkeitsschutz und Hinterbliebenenleistungen als wählbare Bausteine der meisten Werke
  • Verwaltung über zentrale Portale mit einheitlichen Meldewegen für Eintritt, Austritt, Elternzeit und Krankheit

Das ist nicht abgesichert

  • Ein Versorgungswerk ersetzt keine Versorgungsordnung, die Regeln für Ihren Betrieb müssen trotzdem schriftlich stehen
  • Freiwillige Zusatzzusagen über den Tarif hinaus sind nicht automatisch Teil des Werks und brauchen eine eigene, klar getrennte Grundlage
  • Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 3 BetrAVG entfällt auch beim Anschluss an ein Werk nicht
  • Die Versorgung der Geschäftsführung und außertariflicher Angestellter läuft in der Regel nicht über das tarifliche Werk
  • Beiträge oberhalb der steuerlich geförderten Grenzen von 8.112 Euro im Jahr sind auch im Versorgungswerk nicht steuerfrei
  • Nicht jede Branche hat ein Versorgungswerk, ohne Tarifbindung gelten die allgemeinen Regeln des Betriebsrentengesetzes
  • Ein tarifliches Versorgungswerk hat nichts mit einem berufsständischen Versorgungswerk für Ärzte oder Architekten zu tun, das ist eine andere Einrichtung
Beitrag

Was kostet der Anschluss an ein Versorgungswerk?

Der Anschluss selbst kostet in aller Regel keine Gebühr, die Aufnahme in ein tarifliches Werk ist Teil des Pakets. Ihr Aufwand hat drei Bestandteile. Erstens die tariflich vorgeschriebenen Arbeitgeberbeiträge, die Sie ohnehin schulden, in der Chemie etwa 750 Euro Demografiebetrag im Jahr je Vollzeitbeschäftigtem, in Metall und Elektro die altersvorsorgewirksamen Leistungen von 26,59 Euro im Monat. Zweitens der gesetzliche Zuschuss von mindestens 15 Prozent auf umgewandeltes Entgelt, der sich meist aus der eingesparten Sozialversicherung finanziert. Drittens alles, was Sie freiwillig obendrauf legen, und genau das ist Ihre eigentliche Entscheidung.

Nach unten drücken den Aufwand die kollektiv verhandelten Kostenquoten, eine hohe Teilnahmequote und der Verzicht auf teure Garantien bei jungen Belegschaften. Auch die Umwidmung vermögenswirksamer Leistungen in altersvorsorgewirksame Leistungen kostet Sie nichts zusätzlich und bringt beim Mitarbeitenden deutlich mehr an. Nach oben treiben ihn ein freiwilliger Arbeitgeberbeitrag über die tarifliche Pflicht hinaus, ein Matching-Modell, der Einschluss von Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenschutz sowie parallel weiterlaufende Altverträge bei anderen Gesellschaften. Der einmalige Aufwand liegt in den Vorarbeiten: Tarifbindung klären, Bestand sichten, Versorgungsordnung formulieren. Rechnen Sie mit sechs bis zehn Wochen bis zum Start.

Was der Tarifvertrag vorschreibt

Der größte Teil Ihres Aufwands ist nicht verhandelbar, sondern tariflich gesetzt. Ob 750 Euro Demografiebetrag im Jahr oder 26,59 Euro monatliche altersvorsorgewirksame Leistungen: Diese Beträge schulden Sie ohnehin, die Frage ist nur, ob sie in der Versorgung ankommen.

Freiwilliger Arbeitgeberbeitrag

Alles über der tariflichen Pflicht ist Ihre Entscheidung. Ein zusätzlicher Grundbaustein von 30 Euro je Kopf und Monat kostet bei 60 Beschäftigten 21.600 Euro im Jahr. Dafür haben Sie ein Argument, das im Bewerbungsgespräch tatsächlich zieht.

Teilnahmequote bei der Umwandlung

Je mehr Mitarbeitende umwandeln, desto höher Ihr Zuschussaufwand von 15 Prozent, aber desto besser auch die Wirkung im Betrieb. Quoten unter 20 Prozent liegen fast immer an fehlender Information. Beratungstermine in allen Schichten heben sie regelmäßig deutlich an.

Risikobausteine

Berufsunfähigkeitsschutz kostet je nach Berufsgruppe einen erheblichen Teil des Beitrags, in Pflege und Handwerk mehr als in der Verwaltung. Er sichert aber genau den Fall ab, der mitten im Berufsleben eintritt und für den es sonst nur die niedrige Erwerbsminderungsrente gibt.

Zahl der Altverträge im Bestand

Jede weiterlaufende Gesellschaft bedeutet eigene Formulare, eigene Fristen, eigene Ansprechpartner. Die Ersparnis des Werks entsteht erst, wenn zumindest alle Neuzugänge einheitlich laufen. Erdiente Anwartschaften bleiben dabei unangetastet.

Garantieniveau

Hohe Beitragsgarantien kosten Rendite, besonders bei Mitarbeitenden mit dreißig Jahren Laufzeit. Die Werke bieten deshalb abgestufte Modelle an. Bei fünf Jahren bis zur Rente gilt das Gegenteil, dann zählt Sicherheit mehr als die Aussicht auf Ertrag.

Ausbaustufen

Wege in ein Versorgungswerk

Je nach Tarifbindung und Ausgangslage sieht die Umsetzung unterschiedlich aus. Diese drei Modelle beschreiben, was in der Region am häufigsten vorkommt.

Tarifliche Pflichtumsetzung

Für Betriebe mit klarer Tarifbindung, die den Rahmen sauber erfüllen wollen

  • Prüfung des geltenden Tarifvertrags und der daraus folgenden Pflichten, auch bei Nachwirkung
  • Anschluss an das zuständige Versorgungswerk der Branche
  • Tarifliche Arbeitgeberbeiträge korrekt in der Lohnabrechnung abgebildet und in die Versorgung eingesteuert
  • Entgeltumwandlung über den tariflich vorgesehenen Durchführungsweg
  • Meldewege für Eintritt, Austritt, Elternzeit und Krankheit im Personalbüro eingerichtet
  • Dokumentation für Betriebsrat und Betriebsprüfung
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Am häufigsten gewählt

Werk plus Arbeitgeberbaustein

Für tarifgebundene Betriebe, die sich im Wettbewerb um Fachkräfte abheben wollen

  • Tarifliche Grundversorgung über das Versorgungswerk der Branche
  • Freiwilliger Arbeitgeberbeitrag über die tarifliche Pflicht hinaus, üblich sind 25 bis 50 Euro je Kopf und Monat
  • Matching-Modell: Der Betrieb erhöht den Zuschuss, wenn der Mitarbeitende selbst umwandelt
  • Einschluss von Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenschutz
  • Beratungstermine für die Belegschaft im Betrieb, auch in Früh-, Spät- und Nachtschicht
  • Versorgungsordnung, die tarifliche Pflicht und freiwillige Leistung sauber trennt
  • Jährlicher Bestandscheck vor der nächsten Prüfung
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Bestandsübernahme

Für Betriebe mit gewachsenem Vertragsbestand aus mehreren Jahrzehnten

  • Sichtung aller bestehenden Verträge und Zusagen im Betrieb, auch der mitgebrachten
  • Klärung, welche Verträge fortgeführt, beitragsfrei gestellt oder übertragen werden
  • Neue Umwandlungen einheitlich über das Versorgungswerk
  • Prüfung, ob der Zuschuss von 15 Prozent auch bei Altzusagen seit 2022 korrekt läuft
  • Übertragung von Anwartschaften nach Paragraf 4 BetrAVG, wo das rechtlich möglich ist
  • Ein Ansprechpartner statt mehrerer Gesellschaften mit eigenen Fristen
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Die Darstellung ist eine Orientierung. Welche Bausteine sinnvoll sind, klären wir im Gespräch anhand Ihrer Situation. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Abgrenzung

Abgrenzung zu anderen Lösungen

Damit Sie nicht doppelt zahlen und nicht an der falschen Stelle eine Lücke haben.

Berufsständisches Versorgungswerk
Die häufigste Verwechslung. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten und Steuerberater sind Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk, das die gesetzliche Rentenversicherung ersetzt. Ein tarifliches Versorgungswerk ist etwas völlig anderes: eine freiwillige Zusatzversorgung für Arbeitnehmer einer Branche. Wer eine Praxis als GmbH führt, hat unter Umständen mit beidem zu tun.
Eigener Rahmenvertrag am Markt
Ohne Tarifbindung können Sie mit einer Gesellschaft direkt verhandeln und Leistungen frei zusammenstellen. Bei größeren Belegschaften kann das mithalten, bei 20 oder 40 Beschäftigten in aller Regel nicht. Dafür sind Sie in der Ausgestaltung freier, etwa bei Gruppenabgrenzungen und Zusatzbausteinen, die ein tarifliches Werk so nicht vorsieht.
Sozialpartnermodell, auch Nahles-Rente
Eine reine Beitragszusage, die ausschließlich auf tariflicher Grundlage möglich ist. Der Arbeitgeber schuldet nur den Beitrag, nicht die Leistung, dafür gibt es keine Garantie auf eine bestimmte Rentenhöhe. Das ist der Gegenentwurf zur klassischen Zusage mit Einstandspflicht und in den meisten Branchen der Region bislang nicht umgesetzt.
Vermögenswirksame Leistungen
Ein tariflicher Zuschuss, der in einen Sparvertrag oder Fonds fließt und als Arbeitslohn versteuert und verbeitragt wird. Viele Tarifverträge erlauben die Umwidmung in altersvorsorgewirksame Leistungen, die dann in die Versorgung gehen. Für den Mitarbeitenden kommt dabei aus demselben Betrag deutlich mehr heraus, für Sie ändert sich am Aufwand nichts.
Zielgruppen

Welche Betriebe in der Region das betrifft

Die Region ist industriell und gesundheitswirtschaftlich geprägt, deshalb greifen hier gleich mehrere Versorgungswerke. Ob Sie betroffen sind, hängt von Ihrer Tarifbindung ab, nicht von Ihrer Betriebsgröße. Auch ein Betrieb mit zwölf Beschäftigten kann tarifgebunden sein und die Vorgaben in vollem Umfang erfüllen müssen.

Metall- und Elektroindustrie

Der stärkste Wirtschaftszweig der Region. Maschinenbauer, Zerspaner, Automobilzulieferer und Verpackungstechnik im Landkreis Schwäbisch Hall und im Ostalbkreis fallen ganz überwiegend unter MetallRente, mit Direktversicherung, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse als Weg.

Kliniken und Pflege

Kliniken in Schwäbisch Hall, Crailsheim und Aalen sowie Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste nutzen KlinikRente. Bei einer Teilzeitquote von oft über 60 Prozent und Beiträgen um 40 Euro wirkt die niedrige Kostenquote eines Kollektivvertrags besonders stark.

Verlage und Medien

Redaktionen, Verlage und Medienbetriebe fallen unter die Presseversorgung. Auch kleinere Häuser in Schwäbisch Hall oder Heilbronn bekommen damit Konditionen, die sie mit fünfzehn Beschäftigten am Markt nie verhandeln könnten.

Chemie und Kunststoff

Betriebe unter dem Chemie-Tarifvertrag schulden 750 Euro Demografiebetrag im Jahr je Vollzeitbeschäftigtem sowie den tariflichen Grundbetrag zur Altersvorsorge. Beides muss in der Abrechnung korrekt abgebildet und tatsächlich eingesteuert sein, sonst gibt es Nachfragen.

Personalabteilungen mit Altbestand

Wo über zwanzig Jahre Verträge unterschiedlichster Herkunft aufgelaufen sind, bringt der Anschluss sofort Ordnung. Erdiente Anwartschaften bleiben unangetastet, neue Umwandlungen laufen einheitlich über einen Weg mit einem Meldeportal.

Wachsende Betriebe

Wer in einem Jahr fünfzehn Leute einstellt, braucht einen Ablauf ohne Einzelfallprüfung. Ein Versorgungswerk liefert genau das: Formulare, Fristen, Meldewege. Die Versorgung einer Neueinstellung ist dann eine Meldung, kein Projekt.

Aus der Praxis

Aus der Praxis

Drei Beispiele aus tarifgebundenen Betrieben zwischen Schwäbisch Hall, Crailsheim und dem Ostalbkreis.

Tariflicher Beitrag nicht eingesteuert

Ein Zulieferbetrieb aus der Metall- und Elektroindustrie bei Satteldorf hatte den tariflichen Arbeitgeberbeitrag jahrelang gezahlt, ihn aber als normalen Lohnbestandteil laufen lassen, statt ihn in die Versorgung zu geben. Bei einer Prüfung wurde das beanstandet. Ohne Korrektur wäre die Forderung mit jedem Jahr weiter gewachsen, und die Ansprüche der Beschäftigten wären zusätzlich tarifrechtlich durchsetzbar geblieben. Wir haben den Anschluss hergestellt, die Beiträge zugeordnet und die Lohnbuchhaltung umgestellt.

circa 26.000 Euro nachzusteuernde Beiträge

Wechsel innerhalb der Branche

Ein Instandhalter wechselte von einem Maschinenbauer in Ilshofen zu einem Betrieb in Aalen, beide tarifgebunden und beide an dasselbe Versorgungswerk angeschlossen. Die Versorgung lief ohne Unterbrechung weiter, ein neuer Vertrag war nicht nötig. Bei unterschiedlichen Anbietern wäre der alte Vertrag mit hoher Wahrscheinlichkeit beitragsfrei liegen geblieben, mit entsprechend geringerer Rente. Für die Personalabteilung beim neuen Arbeitgeber blieb es bei einer Meldung.

circa 19.000 Euro fortgeführte Anwartschaft

Pflegeeinrichtung mit hoher Teilzeitquote

Ein Pflegeanbieter aus Crailsheim mit überwiegend Teilzeitkräften hatte eine Teilnahmequote von unter 15 Prozent bei der Entgeltumwandlung. Nach dem Anschluss an das Versorgungswerk der Branche und Beratungsterminen in Früh-, Spät- und Nachtschicht stieg die Beteiligung deutlich. Ausschlaggebend war für viele, dass die Kosten niedrig sind und schon 45 Euro im Monat über dreißig Jahre einen spürbaren Unterschied machen.

rund 45 Euro monatlicher Durchschnittsbeitrag
Aus der Beratung

Die fünf Fehler, die uns am häufigsten begegnen

Was uns immer wieder begegnet, und was es kostet, wenn niemand hinschaut.

1

Der tarifliche Beitrag kommt nicht in der Versorgung an

Der Demografiebetrag oder die altersvorsorgewirksamen Leistungen werden gezahlt, laufen aber als normaler Lohnbestandteil mit, weil im Betrieb nie eine Betriebsvereinbarung über die Verwendung geschlossen wurde. Bei einer Prüfung wird das beanstandet und rückwirkend nachgefordert. Wir gleichen deshalb Lohnarten und Versorgungskonten Zeile für Zeile ab, bevor wir irgendetwas anschließen.

2

Tarifliche Pflicht und freiwillige Leistung werden vermischt

Der Betrieb legt aus gutem Willen 20 Euro auf den tariflichen Beitrag und schreibt beides in einen Topf. Nach ein paar Jahren ist aus der freiwilligen Leistung über betriebliche Übung ein dauerhafter Anspruch geworden, den Sie nicht mehr ohne Weiteres zurücknehmen können. In der Versorgungsordnung gehören beide Teile getrennt, mit einem Widerrufsvorbehalt für den freiwilligen Teil.

3

Die Tarifbindung wurde nie sauber geprüft

Verbandsmitgliedschaft, Mitgliedschaft ohne Tarifbindung, Allgemeinverbindlichkeit, Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag und Nachwirkung nach einem Austritt führen zu ganz unterschiedlichen Pflichten. Wer sich auf das verlässt, was im Nachbarbetrieb gilt, liegt regelmäßig falsch. Wir prüfen die Unterlagen und halten das Ergebnis schriftlich fest, damit es auch in fünf Jahren noch nachvollziehbar ist.

4

Es gibt keine Versorgungsordnung

Viele Betriebe glauben, das Werk regele alles. Es regelt die Produktseite, nicht Ihre betrieblichen Abläufe: wer teilnimmt, ab wann, was bei Elternzeit oder langer Krankheit gilt und wie hoch ein freiwilliger Zuschuss ausfällt. Ohne dieses Dokument wird jeder Einzelfall neu entschieden, und bei der Prüfung fehlt genau das Papier, nach dem zuerst gefragt wird.

5

Das Meldewesen läuft nebenher

Ein- und Austritte, Elternzeit, Wechsel in Teilzeit und lange Krankheit müssen gemeldet werden, sonst laufen Beiträge weiter oder fehlen. Am teuersten wird der nicht gemeldete Austritt: Der Vertrag wird nicht beitragsfrei gestellt, und Monate später kommt die Rückabwicklung. Wir hinterlegen die Meldung als festen Schritt im Austrittsprozess, so wie bei der Sozialversicherung auch.

Ablauf

So gehen wir vor

1

Tarifbindung klären

Wir prüfen Verbandsmitgliedschaft, Allgemeinverbindlichkeit und die Bezugnahmeklauseln in Ihren Arbeitsverträgen. Erst danach steht fest, welches Werk zuständig ist und welche Beiträge Sie tatsächlich schulden.

2

Bestand prüfen

Wir sichten bestehende Verträge, Zusagen und die Behandlung tariflicher Beiträge sowie des 15-Prozent-Zuschusses. Häufig zeigt sich hier, wo in den letzten Jahren etwas liegen geblieben ist.

3

Anschluss und Ausgestaltung

Wir stellen den Anschluss her, legen mit Ihnen freiwillige Zusatzbausteine fest und bringen alles in eine Versorgungsordnung, die tarifliche Pflicht und freiwillige Leistung sauber trennt.

4

Belegschaft informieren und betreuen

Wir kommen in den Betrieb, auch in Früh-, Spät- und Nachtschicht, und erklären Ihren Leuten die Sache verständlich. Danach übernehmen wir Meldewesen und laufende Betreuung.

Region

Versorgungswerke im Landkreis Schwäbisch Hall und im Ostalbkreis

Die Metall- und Elektroindustrie prägt den Landkreis Schwäbisch Hall und den Ostalbkreis. Vom Maschinenbau in Schwäbisch Hall über Zulieferer in Crailsheim und Ilshofen bis zu Betrieben in Gaildorf, Vellberg, Wolpertshausen, Satteldorf und Obersontheim gilt in vielen Häusern ein Tarifvertrag mit eigenem Versorgungswerk. Dazu kommt die Gesundheitswirtschaft mit Kliniken in Schwäbisch Hall, Crailsheim und Aalen sowie Pflegeeinrichtungen in Kirchberg an der Jagst, Bühlertann und Untermünkheim. Im weiteren Umkreis beraten wir Betriebe in Künzelsau, Öhringen, Ellwangen, Schwäbisch Gmünd, Backnang und Heilbronn.

Ein Versorgungswerk ist eine bundesweite Einrichtung, aber die Umsetzung findet in Ihrem Betrieb statt, an Ihrem Küchentisch in der Kantine und in Ihrer Lohnbuchhaltung. Genau dort liegt der Unterschied. Wir kommen zu Ihnen, erklären der Belegschaft die Sache in ihrer Sprache und sind erreichbar, wenn ein Jahr später eine Frage zur Elternzeit oder zum Austritt kommt. Sie erreichen uns unter 0791 94093050 und per E-Mail an caeiro.hartmann@allianz.de. Für Vorsorge ist Dario Caeiro Ihr Ansprechpartner, Sebastian Hopf betreut Firmenkunden und Hubert Häusler den Bereich Vorsorge und Anlage.

Schwäbisch HallCrailsheimGaildorfIlshofenVellbergKirchberg an der JagstGerabronnLangenburgSchrozbergBlaufeldenRot am SeeSatteldorfWallhausenFrankenhardtKünzelsauÖhringenMurrhardtBacknangEllwangenSchwäbisch GmündWinnendenSchorndorfWaiblingenAalenHeilbronnNeckarsulmBad FriedrichshallBad MergentheimDinkelsbühlFeuchtwangenRothenburg ob der TauberGöppingenLudwigsburgBietigheim-BissingenStuttgartEsslingenHeidenheimAnsbach
Häufige Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird

Was kostet der Anschluss an ein Versorgungswerk?
Der Anschluss selbst kostet in aller Regel keine Gebühr. Ihr Aufwand sind die tariflich geschuldeten Arbeitgeberbeiträge, die Sie ohnehin zahlen müssen, der gesetzliche Zuschuss von mindestens 15 Prozent auf umgewandeltes Entgelt und alles, was Sie freiwillig obendrauf legen. Ein zusätzlicher Grundbaustein von 30 Euro je Kopf und Monat kostet bei 60 Beschäftigten 21.600 Euro im Jahr. Die Vorarbeiten binden einmalig einige Tage.
Ist ein Versorgungswerk Pflicht für meinen Betrieb?
Das entscheidet Ihr Tarifvertrag. Schreibt er die betriebliche Altersvorsorge über ein bestimmtes Werk vor, geht diese Verpflichtung Ihrer freien Anbieterwahl vor, und eine abweichende Lösung ist nicht tarifkonform. Ohne Tarifbindung sind Sie frei, können sich einem Werk aber trotzdem anschließen, wenn die Konditionen überzeugen. Der Anspruch auf Entgeltumwandlung nach Paragraf 1a BetrAVG besteht in beiden Fällen.
Woran erkenne ich, ob mein Betrieb tarifgebunden ist?
Maßgeblich sind vier Wege: Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband, Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags, eine Bezugnahmeklausel in den Arbeitsverträgen oder ein Haustarifvertrag. Dazu kommt die Nachwirkung, wenn Sie aus einem Verband ausgetreten sind. Eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung bedeutet wieder etwas anderes. Wir prüfen das anhand Ihrer Unterlagen und halten das Ergebnis schriftlich fest, statt es aus der Branche abzuleiten.
Was ist MetallRente?
MetallRente ist das gemeinsame Versorgungswerk der Tarifpartner der Metall- und Elektroindustrie und steht darüber hinaus weiteren Branchen offen, etwa Stahl, Textil und Bekleidung, Holz und Kunststoff sowie der ITK-Branche. Angeboten werden Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsschutz und Hinterbliebenenversorgung über Direktversicherung, Pensionsfonds und Unterstützungskasse. Für Betriebe im Landkreis Schwäbisch Hall und im Ostalbkreis ist es das mit Abstand häufigste Versorgungswerk.
Für wen ist KlinikRente gedacht?
KlinikRente richtet sich an Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen und weitere Betriebe der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Gerade dort, wo viele Beschäftigte in Teilzeit arbeiten und Beiträge von 40 bis 50 Euro üblich sind, wirkt sich die günstige Kostenstruktur eines Kollektivvertrags stark aus. Neben der Altersversorgung sind Berufsunfähigkeitsschutz und Hinterbliebenenleistungen wählbar. In Schwäbisch Hall, Crailsheim und Aalen betreuen wir mehrere Einrichtungen.
Was regelt die Presseversorgung?
Die Presseversorgung ist das Versorgungswerk für Verlage, Redaktionen, Journalistinnen und Journalisten sowie angrenzende Medienbetriebe. Sie hat eine lange Tradition und bietet Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen zu Konditionen, die für die Branche verhandelt wurden. Für kleinere Verlagshäuser mit fünfzehn Beschäftigten ist das oft der einzige Weg zu einer attraktiven Versorgung, ohne selbst am Markt verhandeln zu müssen.
Was ist der Demografiebetrag in der Chemie?
Der Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie sieht einen Arbeitgeberbeitrag von 750 Euro im Jahr je Vollzeitbeschäftigtem vor, seit 2017 in dieser Höhe. Er fließt unabhängig davon, ob der Mitarbeitende selbst umwandelt. Wofür er verwendet wird, legt in der Regel eine freiwillige Betriebsvereinbarung fest, üblich sind Langzeitkonten oder die Altersvorsorge. Wird er weder verwendet noch dokumentiert, gibt es bei der nächsten Prüfung Nachfragen.
Wie funktioniert die tarifliche Altersvorsorge in der chemischen Industrie?
Sie läuft über den Chemie-Verbandsrahmenvertrag und ist als Direktversicherung ausgestaltet. Gespeist wird sie aus mehreren Bausteinen: der Entgeltumwandlung des Mitarbeitenden, dem tariflichen Grundbetrag zur Altersvorsorge, den tariflichen Förderbeträgen und dem Demografiebetrag, soweit er dafür verwendet wird. Wichtig ist, dass alle Bausteine in der Lohnabrechnung sauber getrennt geführt und tatsächlich in den Vertrag eingesteuert werden.
Was zahlt ein Versorgungswerk nicht?
Es ersetzt keine Versorgungsordnung, denn die betrieblichen Abläufe regelt es nicht. Es nimmt Ihnen auch die Einstandspflicht nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 3 BetrAVG nicht ab. Die Versorgung der Geschäftsführung und außertariflicher Angestellter läuft in der Regel nicht darüber. Und Beiträge oberhalb von 8.112 Euro im Jahr sind auch im Werk nicht mehr nach Paragraf 3 Nr. 63 EStG steuerfrei.
Was ist der Unterschied zu einem berufsständischen Versorgungswerk?
Ein berufsständisches Versorgungswerk ist die Pflichtversorgung für Kammerberufe wie Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten oder Steuerberater und tritt an die Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein tarifliches Versorgungswerk ist dagegen eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer einer Branche. Beides hat nichts miteinander zu tun, kann aber in einer Klinik oder einer Praxis-GmbH nebeneinander vorkommen.
Was passiert, wenn ein Mitarbeitender die Branche wechselt?
Innerhalb der Branche läuft die Versorgung bei einem angeschlossenen Betrieb in aller Regel ohne neuen Vertrag weiter. Beim Wechsel in eine andere Branche greifen die allgemeinen Regeln nach Paragraf 4 BetrAVG: Der neue Arbeitgeber übernimmt die Zusage, das gebildete Kapital wird übertragen, der Vertrag wird beitragsfrei gestellt oder privat weitergeführt. Die Übertragung ist an Voraussetzungen geknüpft, wir klären das im Einzelfall und begleiten die Abwicklung.
Brauche ich trotzdem eine Versorgungsordnung?
Ja. Das Versorgungswerk regelt die Produktseite, nicht Ihre betrieblichen Abläufe. In der Versorgungsordnung halten Sie fest, wer teilnimmt, ab wann, welche freiwilligen Zusatzbausteine es gibt, wie hoch der Arbeitgeberbeitrag ausfällt und was bei Elternzeit, langer Krankheit oder Austritt gilt. Entscheidend ist die klare Trennung von tariflicher Pflicht und freiwilliger Leistung, sonst wird aus der Freiwilligkeit über betriebliche Übung ein dauerhafter Anspruch.
Hafte ich als Arbeitgeber weiter, obwohl ein Versorgungswerk dahintersteht?
Ja. Die Einstandspflicht nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 3 BetrAVG bleibt bestehen, unabhängig davon, welcher Versorgungsträger die Leistung erbringt. Das ist kein Grund zur Sorge, aber ein Grund für Sorgfalt bei Auswahl und Dokumentation. Ein etabliertes tarifliches Werk ist in dieser Hinsicht eine solide Wahl, weil die Tarifpartner selbst ein Interesse an Stabilität und Transparenz haben und die Verwaltung mitkontrollieren.
Was passiert mit bestehenden Verträgen im Betrieb?
Sie bleiben zunächst unangetastet, denn erdiente Anwartschaften sind geschützt. Wir schauen uns jeden Vertrag an und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob er fortgeführt, beitragsfrei gestellt oder übertragen wird. Neue Umwandlungen laufen dann einheitlich über das Versorgungswerk. So wird der Bestand über die Jahre schlanker, ohne dass jemand einen Nachteil hat und ohne dass Sie in laufende Rechte eingreifen.
Wie lange dauert der Anschluss an ein Versorgungswerk?
Der Anschluss selbst ist schnell erledigt, Zeit brauchen die Vorarbeiten: Tarifbindung klären, Bestand sichten, Versorgungsordnung formulieren und gegebenenfalls den Betriebsrat einbinden. Rechnen Sie mit sechs bis zehn Wochen bis zum Start. Die Beratungstermine für die Belegschaft legen wir so, dass auch Schichtbetriebe erreicht werden. Danach beschränkt sich der laufende Aufwand auf Meldungen und die monatliche Beitragsliste.

Wir klären Ihre Tarifbindung

Bringen Sie Ihren Tarifvertrag, einen Musterarbeitsvertrag und die Liste der laufenden Verträge mit. Der Termin dauert eine Stunde, kostet nichts und endet mit einer schriftlichen Übersicht, was Pflicht ist und wo Ihr Bestand steht. Rufen Sie uns unter 0791 94093050 an oder schreiben Sie an caeiro.hartmann@allianz.de.

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