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Vertrauensschadenversicherung für Betriebe in Schwäbisch Hall
Eine Buchhalterin, die vier Jahre lang an eine eigene Scheinfirma überweist, kostet einen Mittelständler schnell 180.000 Euro. Wir gehen Zahlungsfreigaben, Kassenführung und Stammdaten mit Ihnen durch, bevor über Summen geredet wird.
Das leistet die Deckung
Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt Vermögensschäden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen: Unterschlagung und Untreue durch eigene Mitarbeitende, Betrug durch Dritte, Fake President und manipulierte Rechnungen mit geänderter Bankverbindung. Sie ist der einzige Firmenvertrag, der bei Vorsatz leistet, denn Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung und D&O schließen genau das aus. Ersetzt wird nicht nur der Fehlbetrag, sondern auch die Aufklärung durch Wirtschaftsprüfer und IT-Forensik, die für sich genommen bereits fünfstellig wird. In den Betrieben, die wir betreuen, liegen die Schäden meist zwischen 30.000 und 250.000 Euro und laufen im Schnitt mehrere Jahre unentdeckt. Sinnvoll ist der Vertrag überall dort, wo eine einzelne Person Rechnungen erfassen, freigeben und den Kontoauszug prüfen kann.
Wenn der Schaden aus dem eigenen Haus kommt
Eine Urlaubsvertretung findet im August eine Rechnung ohne Lieferschein. Der Lieferant ist im System angelegt, die Beträge liegen seit Jahren knapp unter der Freigabegrenze des Chefs, die Bankverbindung gehört der Kollegin aus der Buchhaltung. Bis zu diesem Tag hat niemand etwas gemerkt, weil in einem Betrieb mit 40 Leuten niemand nachsieht, wo man sich seit zwanzig Jahren kennt. Solche Fälle sind kein Randthema: Das Bundeskriminalamt zählte im Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2024 rund 61.400 Fälle mit einem Schaden von etwa 2,76 Milliarden Euro. Wirtschaftskriminalität macht damit etwa 1 Prozent aller Straftaten aus, aber über ein Drittel des gesamten polizeilich erfassten Schadens.
Die Mechanik des Vertrags ist einfach. Versichert sind Vermögensschäden, die Ihnen eine Vertrauensperson vorsätzlich und zum eigenen Vorteil zufügt, also Ihre Mitarbeitenden vom Azubi bis zur Geschäftsführung und auf Wunsch auch beauftragte Externe. Dazu kommt der Betrug von außen, der über einen Menschen im Betrieb funktioniert: Beim Fake President meldet sich angeblich die Geschäftsführung und verlangt eine vertrauliche Eilüberweisung, beim Zahlungsanweisungsbetrug wird eine echte Lieferantenrechnung abgefangen und mit neuer IBAN erneut verschickt. Der Versicherer ersetzt den Fehlbetrag bis zur Versicherungssumme, zahlt die forensische Aufklärung und trägt die Rechtsverfolgung gegen den Täter, ohne auf ein Strafurteil zu warten.
Gerechnet hat sich der Vertrag für jeden Betrieb, in dem eine Person allein Zahlungen auslösen, Stammdaten ändern oder Warenbestände abschreiben kann. Das trifft im Landkreis Schwäbisch Hall auf sehr viele Handwerks-, Handels- und Produktionsbetriebe zwischen 5 und 250 Mitarbeitenden zu. Weniger sinnvoll ist er, wenn Sie ohne eigene Verwaltung arbeiten, die Buchhaltung vollständig extern liegt und Zahlungen ausschließlich von den Inhabern gemeinsam freigegeben werden. Auch das sagen wir Ihnen, statt eine Police zu verkaufen, die nichts zu tun bekommt. In allen anderen Fällen ist die Frage nicht ob, sondern mit welcher Summe.
Warum mittelständische Betriebe besonders betroffen sind
Vertrauensschäden werden selten schnell entdeckt. Wer Zugriff auf Zahlungen, Kasse oder Warenbestand hat und weiß, wann geprüft wird, verschleiert Fehlbeträge über Jahre. In vielen Betrieben der Region liegt die Buchhaltung in einer Hand, eine echte Urlaubsvertretung gibt es nicht und den Kontoauszug prüft derselbe Mensch, der die Überweisung ausgelöst hat. Das ist kein Vorwurf, sondern eine Frage der Betriebsgröße: Für eine saubere Funktionstrennung braucht es mindestens zwei Personen in der Verwaltung, und die hat ein 20-Mann-Betrieb nicht. Ein einzelner Fall summiert sich dann über vier oder fünf Jahre auf einen Betrag, der eine Jahresbilanz spürbar belastet.
Der Verlust ist außerdem nur die halbe Rechnung. Nach der Entdeckung folgen Kündigung, Zeugengespräche, Nachfragen von Bank und Steuerberater, eine forensische Prüfung der Vorjahre und meist eine Neubewertung der internen Abläufe. Diese Arbeit bindet Geschäftsführung und Verwaltung über Monate, in denen das Tagesgeschäft trotzdem läuft. Genau hier liegt der Teil der Leistung, den die meisten unterschätzen: Der Versicherer bezahlt Wirtschaftsprüfer und IT-Forensik, die feststellen, wie lange die Manipulation lief und wie hoch der Schaden wirklich ist. Ein Betrieb mit 30 Mitarbeitenden hat keine Revisionsabteilung, die das nebenher erledigt.
Vorsatz ist überall sonst ausgeschlossen
Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung und D&O leisten bei vorsätzlicher Bereicherung eigener Leute nicht. Ohne eigene Deckung bleiben 100 Prozent des Fehlbetrags am Unternehmen hängen, dazu die Kosten der Aufklärung.
Vier Jahre bis zur Entdeckung sind normal
Bei den Fällen, die uns begegnen, lief die Manipulation im Schnitt drei bis fünf Jahre. Aus 3.000 Euro im Monat werden so schnell 150.000 Euro, ohne dass ein einzelner Vorgang aufgefallen wäre.
Fake President trifft längst den Mittelstand
Angreifer lesen Handelsregister, Webseiten und Urlaubsmeldungen und rufen an, wenn der Chef nachweislich weg ist. Ein einzelner erfolgreicher Versuch kostete einen Zulieferer bei Crailsheim 74.000 Euro an einem Nachmittag.
Beim Täter ist meistens nichts zu holen
Ein Titel gegen die frühere Buchhalterin ist wenig wert, wenn das Geld verbraucht ist. Die Versicherung zahlt, ohne den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten, das sich sonst über zwei bis vier Jahre zieht.
Aufklärung kostet fünfstellig
Forensische Prüfung der Vorjahre, Auswertung von Zahlungsläufen und Zugangsprotokollen, anwaltliche Begleitung: Bei einem größeren Fall liegen diese Kosten schnell zwischen 20.000 und 50.000 Euro. Sie fallen an, auch wenn nie ein Euro zurückkommt.
Der Jahresabschluss sieht anders aus
Ein ersetzter Schaden ist bilanziell ein anderer Vorgang als ein offener Verlust. Bei Hausbank, Mitgesellschaftern und im Rating macht das den Unterschied zwischen einer Erklärung und einer Diskussion über Ihre Kreditlinie.
Was abgesichert ist
Versichert sind Vermögensschäden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen von Vertrauenspersonen. Der Begriff ist weit: Er umfasst Ihre Mitarbeitenden vom Auszubildenden bis zur Geschäftsführung, in aller Regel auch Aushilfen, Praktikanten und Leiharbeitnehmer, und auf Wunsch beauftragte Dritte wie Reinigungsdienste, Wartungsfirmen oder externe IT-Betreuer. Der Vertrag unterscheidet den Eigenschaden, also den Verlust im eigenen Haus, vom Drittschaden, wenn Ihre Leute einen Kunden geschädigt haben und Sie dafür einstehen. Gesteuert wird der Umfang über eine Versicherungssumme je Schadenfall und je Jahr, über Sublimits für einzelne Bausteine wie Fake President und über den Selbstbehalt.
Das ist abgesichert
- Unterschlagung, Diebstahl und Untreue durch eigene Mitarbeitende, auch als Serie über mehrere Jahre
- Betrug und Urkundenfälschung, etwa gefälschte Lieferscheine, Stundenzettel, Belege oder Unterschriften
- Manipulation der Buchhaltung: Scheinbuchungen, fingierte Lieferanten, doppelt erfasste Rechnungen, geschönte Kassenbestände
- Fake President und CEO Fraud, also Zahlungen auf eine gefälschte Weisung der Geschäftsführung
- Zahlungsanweisungsbetrug durch abgefangene Rechnungen mit geänderter Bankverbindung
- Warenkreditbetrug, wenn ein angeblicher Neukunde unter falscher Identität auf Rechnung bestellt und die Ware verschwindet
- Computerbetrug und Datenmanipulation, etwa veränderte Bankverbindungen in den Lieferantenstammdaten vor dem Zahlungslauf
- Schäden durch beauftragte Externe wie Reinigungsdienste, IT-Dienstleister, Monteure oder Zeitarbeitskräfte
- Kosten für Wirtschaftsprüfer, IT-Forensik und Sachverständige zur Feststellung von Ursache und Schadenhöhe
- Kosten der Rechtsverfolgung gegen den Täter einschließlich Vollstreckungsversuchen
- Rückwärtsversicherung für Taten, die vor Vertragsbeginn begonnen haben und damals weder bekannt noch erkennbar waren
Das ist nicht abgesichert
- Schäden aus Fahrlässigkeit oder Organisationsverschulden ohne Bereicherungsabsicht, dafür ist die D&O zuständig
- Entgangener Gewinn, Vertragsstrafen, Zinsen und mittelbare Folgeschäden aus dem Vorfall
- Schäden, die bei Antragstellung bereits bekannt oder für Sie erkennbar waren, ein laufender Verdacht ist also nicht mehr versicherbar
- Reine Sachschäden an Gebäude, Maschinen und Vorräten, dafür ist die betriebliche Sachversicherung da
- Reputationsschäden, Kundenverluste und der Arbeitsaufwand Ihrer eigenen Belegschaft für die Aufarbeitung
- Taten von Personen, deren einschlägige Vorstrafen dem Unternehmen bei der Einstellung bekannt waren
- Der vereinbarte Selbstbehalt je Schadenfall, üblich sind je nach Betriebsgröße 1.000 bis 10.000 Euro
- Zahlungsausfälle, weil ein Kunde schlicht nicht zahlen kann, das ist Sache der Forderungsausfallversicherung
Was kostet eine Vertrauensschadenversicherung?
Einen Listenpreis gibt es nicht, weil jeder Betrieb ein anderes Risiko darstellt. Kalkuliert wird über Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl, Branche und vor allem über die Frage, wie viele Menschen Zahlungen auslösen dürfen und wie hoch ihre Freigabegrenzen sind. Dazu kommen die gewählte Versicherungssumme, der Selbstbehalt und die Sublimits für Fake President und Computerbetrug. Ein Handwerksbetrieb mit 15 Beschäftigten und einer Bürokraft wird völlig anders eingestuft als ein Handelsunternehmen mit 80 Leuten, drei Standorten und einem täglichen Zahlungslauf im sechsstelligen Bereich. Wir holen deshalb kein Musterangebot ein, sondern melden die tatsächlichen Eckdaten Ihres Betriebs.
Nach unten wirken vor allem organisatorische Punkte, die Sie ohnehin haben sollten: getrennte Zeichnungsbefugnisse, ein echtes Vier-Augen-Prinzip ab einer Freigabegrenze, ein dokumentierter Rückrufprozess bei Änderungen von Bankverbindungen, geregelte Kassenführung und eine jährliche Prüfung durch den Steuerberater. Auch ein höherer Selbstbehalt, jährliche statt monatlicher Zahlweise und die Bündelung mit Cyberschutz, D&O oder der Sachversicherung beim selben Haus senken den Beitrag. Nach oben treiben ihn ein hoher Barumsatz, viele Zeichnungsberechtigte, Auslandstöchter, Vorschäden der letzten fünf Jahre und hohe Sublimits für Fake President. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst die Abläufe ansehen, dann die Summe festlegen.
Versicherungssumme und Sublimits
Der stärkste Hebel. Zwischen 250.000 Euro und 1 Million Euro Versicherungssumme liegt ein deutlicher Beitragssprung, zwischen 1 und 2 Millionen Euro ein deutlich kleinerer. Eigene Sublimits für Fake President kosten extra, weil dieser Baustein am häufigsten in Anspruch genommen wird.
Zahl der Zeichnungsberechtigten
Nicht die Mitarbeiterzahl entscheidet, sondern wie viele Personen Geld bewegen dürfen. Fünf Menschen mit Einzelfreigabe bis 25.000 Euro sind ein ganz anderes Risiko als zwei mit gemeinsamer Zeichnung ab 5.000 Euro. Diese Angabe wird im Antrag konkret abgefragt.
Vier-Augen-Prinzip und Freigabegrenzen
Wer eine dokumentierte Freigabegrenze hat, ab der zwei Personen unterschreiben, wird günstiger eingestuft. Ohne jede Trennung von Erfassung, Freigabe und Kontrolle verlangen manche Versicherer einen höheren Selbstbehalt oder eine Auflage im Vertrag.
Branche, Umsatz und Barverkehr
Betriebe mit hohem Barumsatz, offenen Lagern oder wechselndem Personal gelten als exponierter als ein reines Planungsbüro. Der Jahresumsatz dient als Bezugsgröße, weil er anzeigt, wie viel Geld überhaupt durch das Unternehmen läuft.
Selbstbehalt je Schadenfall
Üblich sind 1.000 bis 10.000 Euro. Wer den Selbstbehalt von 1.000 auf 5.000 Euro anhebt, spart spürbar Beitrag und verliert wenig, weil sich Vertrauensschäden fast nie im kleinen dreistelligen Bereich bewegen.
Zahlweise, Laufzeit und Bündelung
Jährliche Zahlweise ist günstiger als monatliche, meist im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Eine dreijährige Laufzeit bringt einen Nachlass, und wer Vertrauensschaden, Cyberschutz und D&O in einem Firmenpaket führt, verhandelt insgesamt besser.
Drei Ausbaustufen für unterschiedliche Betriebsgrößen
Welche Stufe passt, hängt an Umsatz, Mitarbeiterzahl und daran, wie viele Menschen Zahlungen auslösen dürfen. Die Versicherungssummen sind Erfahrungswerte aus unserer Firmenbetreuung, kein Tarifmerkmal.
Basis
Für Betriebe bis etwa 20 Beschäftigte mit einer Bürokraft und überschaubarem Zahlungsverkehr
- Eigenschaden durch eigene Mitarbeitende einschließlich Auszubildender und Aushilfen
- Unterschlagung, Diebstahl, Untreue und Betrug zum eigenen Vorteil
- Urkundenfälschung und manipulierte Belege in Buchhaltung und Kasse
- Ermittlungs- und Sachverständigenkosten im vereinbarten Rahmen
- Versicherungssumme in der Praxis meist 100.000 bis 250.000 Euro
- Selbstbehalt je Schadenfall, üblich 1.000 bis 2.500 Euro
- Rückwärtsversicherung für unentdeckte Taten aus der Zeit vor Vertragsbeginn
Komfort
Der Standard für Handwerk, Handel und Produktion ab etwa 20 Beschäftigten mit eigener Verwaltung
- Alle Leistungen der Basisstufe
- Fake President und Zahlungsanweisungsbetrug mit eigenem Sublimit
- Computerbetrug und Manipulation von Lieferantenstammdaten
- Drittschadendeckung für Ansprüche Ihrer Kunden und Auftraggeber
- Beauftragte Dritte wie Reinigung, IT-Betreuung und Zeitarbeit als Vertrauenspersonen
- Wirtschaftsprüfer-, Forensik- und Rechtsverfolgungskosten
- Versicherungssumme in der Praxis meist 500.000 bis 1 Million Euro
Premium
Für Unternehmen mit mehreren Standorten, Auslandstöchtern oder hohem Zahlungsvolumen
- Alle Leistungen der Komfortstufe
- Weltweite Geltung einschließlich benannter Tochtergesellschaften und Beteiligungen
- Erhöhte Sublimits für Fake President, Computerbetrug und Warenkreditbetrug
- Deckung auch für Taten von Geschäftsführung, Prokura und leitenden Angestellten
- Kosten für Krisenkommunikation, Psychologische Betreuung und IT-Forensik
- Versicherungssumme ab rund 2 Millionen Euro
- Verlängerte Nachmeldefrist für Taten, die erst nach Vertragsende entdeckt werden
Die Darstellung ist eine Orientierung. Welche Bausteine sinnvoll sind, klären wir im Gespräch anhand Ihrer Situation. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Abgrenzung zu anderen Policen
Damit Sie nicht doppelt zahlen und nicht an der falschen Stelle eine Lücke haben.
Für wen sich der Schutz besonders lohnt
Entscheidend ist nicht die Branche, sondern die Frage, wie viel Geld und Ware ohne zweite Unterschrift bewegt werden kann. Wo eine Person Rechnungen erfasst, freigibt und den Kontoauszug prüft, ist das Risiko unabhängig von der Betriebsgröße hoch. Diese Konstellationen finden wir in der Region besonders häufig.
Handwerksbetriebe mit Büro
Elektro, Sanitär und Heizung, Metallbau: Materialeinkauf, Kasse und Lohnbuchhaltung liegen oft bei einer einzigen Bürokraft. In Betrieben in Michelbach an der Bilz oder Mainhardt fällt ein Fehlbetrag von 2.000 Euro im Monat jahrelang niemandem auf, macht aber nach fünf Jahren 120.000 Euro.
Handel und Logistik entlang A6 und A7
Wo Ware kommissioniert, umgeschlagen und als Bruch abgeschrieben wird, entstehen Spielräume. Bei Betrieben rund um Crailsheim und Satteldorf sichern wir vor allem Warenschwund durch eigenes und externes Personal ab, einschließlich der Nachtschicht und der Reinigung.
Produzierende Mittelständler
Maschinenbau und Zulieferer arbeiten mit Rechnungsbeträgen im fünf- bis sechsstelligen Bereich und festen Lieferantenbeziehungen. Genau das nutzen Täter beim Zahlungsanweisungsbetrug: Eine geänderte IBAN auf dem Briefkopf eines bekannten Lieferanten wird selten hinterfragt.
Pflegedienste und soziale Träger
Barkassen für Bewohner, Abrechnungen mit Kostenträgern und wechselndes Personal sind eine sensible Mischung. Träger im Landkreis Schwäbisch Hall schließen deshalb fast immer die Drittschadendeckung mit ein, weil ein Fehlbetrag in der Bewohnerkasse ein Fremdgeld ist.
Landwirtschaft und Agrarhandel
Betriebe in Wolpertshausen, Ilshofen oder Rot am See rechnen große Mengen über wenige Belege ab. Bei Futter, Saatgut, Düngemitteln und Maschinenhandel geht es je Vorgang schnell um fünfstellige Beträge, die niemand nachwiegt.
Vereine, Stiftungen und Genossenschaften
Ehrenamtliche Kassenführung, lange Amtszeiten und eine Kassenprüfung, die aus zwei Unterschriften besteht. Eine schlanke Deckung schützt hier auch den Vorstand, der persönlich für die Vermögensbetreuung geradesteht.
Aus der Praxis
Drei Fälle, wie sie uns in der Region begegnen, anonymisiert und in den Zahlen gerundet.
Scheinlieferant in der Buchhaltung
In einem Metallbaubetrieb bei Ilshofen legte die Buchhalterin über vier Jahre eine Lieferantenadresse an, hinter der ihr eigenes Konto stand. Die Beträge lagen jeweils knapp unter der Freigabegrenze des Geschäftsführers von 5.000 Euro. Aufgefallen ist es erst, als eine Urlaubsvertretung eine Rechnung ohne Lieferschein fand. Der Versicherer ersetzte den Fehlbetrag und bezahlte die forensische Prüfung der vier Vorjahre. Ohne Vertrag hätte der Betrieb bei 4 Prozent Umsatzrendite rund 4,6 Millionen Euro zusätzlich umsetzen müssen, um diesen Verlust wieder hereinzuholen.
circa 186.000 EuroFake President kurz vor den Werksferien
Ein Zulieferer aus dem Raum Crailsheim erhielt eine Mail vom vermeintlichen Geschäftsführer, der nachweislich im Urlaub war. Verlangt wurde eine vertrauliche Anzahlung für eine Firmenübernahme an eine Bank im Ausland, mit ausdrücklichem Verbot, jemanden einzuweihen. Die Sachbearbeiterin überwies in gutem Glauben, die Rückholung scheiterte am Folgetag. Die Vertrauensschadenversicherung ersetzte den Vermögensschaden und trug die Kosten der Strafanzeige. Ohne diese Deckung wäre das Geld vollständig verloren gewesen, denn weder Cyberpolice noch Sachversicherung greifen bei einer freiwillig ausgelösten Überweisung.
rund 74.000 EuroWarenschwund über den Nachtdienst
Bei einem Handelsbetrieb in Gaildorf verschwanden über acht Monate Elektrowerkzeuge aus dem Lager. Die Auswertung der Zugangsprotokolle führte zu zwei Kräften eines beauftragten Reinigungsdienstes. Da externe Dienstleister als Vertrauenspersonen eingeschlossen waren, wurde der Warenwert ersetzt, zusätzlich die Bestandsaufnahme durch einen externen Prüfer. Ohne diesen Einschluss hätte der Betrieb den Verlust selbst getragen, denn die Inhaltsversicherung zahlt nur bei Einbruchspuren, und die gab es hier nicht.
circa 31.000 EuroDie fünf Fehler, die uns am häufigsten begegnen
Was uns immer wieder begegnet, und was es kostet, wenn niemand hinschaut.
Eine Person macht alles
Die Bürokraft erfasst die Rechnung, legt den Lieferanten an, gibt die Zahlung frei und bucht anschließend den Kontoauszug. Damit fehlt jede Kontrolle, und im Schaden fragt der Versicherer genau danach. Sie brauchen kein Revisionssystem, sondern zwei einfache Regeln: Stammdatenänderungen darf nur freigeben, wer nicht zahlt, und ab einer festen Grenze, oft 5.000 Euro, unterschreibt eine zweite Person mit.
Neue Bankverbindung ohne Rückruf übernommen
Ein bekannter Lieferant meldet per Mail oder Briefbogen eine neue IBAN, die Buchhaltung ändert die Stammdaten und der nächste Zahlungslauf geht an den Täter. Genau so funktioniert Zahlungsanweisungsbetrug. Die Gegenmaßnahme kostet nichts: Rückruf unter der Nummer aus dem alten Stammdatensatz, niemals unter der Nummer aus der neuen Mail, und ein kurzer Vermerk darüber im System.
Erst kündigen, dann anrufen
Der Verdacht ist da, der Chef stellt die Person zur Rede und spricht noch am selben Tag die fristlose Kündigung aus. Damit sind Zugänge gesperrt, aber auch Beweise verschwunden und der Sachverhalt aufgewühlt. Melden Sie den Verdacht, bevor Sie handeln. Zugriffe geordnet entziehen, Daten sichern, dann mit Versicherer und Anwalt das weitere Vorgehen abstimmen, das ist die Reihenfolge, die den Schaden begrenzt.
Der laufende Verdacht wird beim Antrag verschwiegen
Wer die Police abschließt, weil in der Kasse etwas nicht stimmt, hat kein versichertes Risiko, sondern einen bekannten Schaden. Die Rückwärtsversicherung erfasst nur Taten, die bei Antragstellung weder bekannt noch erkennbar waren. Ein verschwiegener Verdacht führt später zur Leistungsablehnung und kann den ganzen Vertrag kosten. Sprechen Sie offen darüber, dann finden wir eine Lösung für die Zukunft.
Die Summe wird am Umsatz statt am Zugriff bemessen
Viele orientieren die Versicherungssumme am Jahresumsatz. Richtig ist die andere Frage: Wie viel könnte eine einzelne Person in drei bis vier Jahren unbemerkt abziehen. Bei einem monatlichen Zahlungslauf von 200.000 Euro und Einzelfreigaben bis 5.000 Euro liegt diese Zahl schnell über 250.000 Euro. Wir rechnen das mit Ihnen durch, bevor wir eine Summe in den Antrag schreiben.
So gehen wir vor
Risikogespräch im Betrieb
Wir sehen uns an, wer Zahlungen auslösen darf, wie Kasse, Warenwirtschaft und Stammdaten geführt werden und wo das Vier-Augen-Prinzip fehlt. Das dauert eine gute Stunde und ist kostenfrei.
Summen und Bausteine festlegen
Aus Zahlungsvolumen, Freigabegrenzen und Mitarbeiterzahl leiten wir eine realistische Versicherungssumme ab. Fake President, Drittschaden und externe Dienstleister werden bewusst ein- oder ausgeschlossen, nicht per Voreinstellung.
Angebot mit Abgrenzung
Sie bekommen den Vorschlag schriftlich, mit einer Seite zur Abgrenzung gegenüber D&O, Cyberschutz und Sachversicherung. So sehen Sie vor der Unterschrift, welcher Vertrag im Ernstfall greift.
Betreuung und Schadenfall
Bei einem Verdacht rufen Sie uns an, bevor Sie kündigen oder Anzeige erstatten. Wir bringen Versicherer und Prüfer früh in den Prozess und begleiten die Meldung. Der Allianz Schaden-Direktruf ist unter 0800 11 22 33 44 rund um die Uhr besetzt.
Vertrauensschadenschutz für Betriebe im Landkreis Schwäbisch Hall
Von unseren Büros in Schwäbisch Hall und Crailsheim betreuen wir Firmenkunden im gesamten Landkreis und darüber hinaus. Wir sind regelmäßig bei Betrieben in Ilshofen, Vellberg, Wolpertshausen, Untermünkheim, Michelfeld, Rosengarten und Braunsbach vor Ort, ebenso in Gaildorf, Obersontheim, Bühlertann, Bühlerzell und Oberrot. Richtung Hohenlohe kommen Kirchberg an der Jagst, Gerabronn, Langenburg, Blaufelden, Schrozberg und Rot am See dazu, Richtung Osten Satteldorf, Wallhausen, Frankenhardt, Stimpfach, Kreßberg und Fichtenau. Auch in Mainhardt, Künzelsau, Öhringen, Ellwangen und Murrhardt sind wir für Unternehmen unterwegs.
Der regionale Mittelstand ist stark aufgestellt und arbeitet schlank. Maschinenbauer, Metallverarbeiter, Automobilzulieferer, Verpackungstechnik, Lebensmittelbetriebe und Logistiker an der Kreuzung von A6 und A7 bewegen erhebliche Summen mit kleinen Verwaltungen. Wir kennen diese Strukturen und wissen, wo in einem 20-Mann-Betrieb die kritische Stelle sitzt. Oliver Hartmann verantwortet bei uns die Sachversicherung für Firmenkunden, Sebastian Hopf betreut den Firmenkundenbereich, Udo Schor kommt als Unternehmensberater dazu, wenn es um die Abläufe selbst geht. Sie erreichen uns unter 0791 94093050 oder per E-Mail an caeiro.hartmann@allianz.de. Termine machen wir bei Ihnen im Betrieb, weil sich Freigabewege und Kassenführung am Schreibtisch besser besprechen lassen als am Telefon.
Was uns am häufigsten gefragt wird
Was kostet eine Vertrauensschadenversicherung?
Ist eine Vertrauensschadenversicherung Pflicht?
Was zahlt die Vertrauensschadenversicherung nicht?
Worin unterscheidet sich die Vertrauensschadenversicherung von der D&O?
Brauche ich das wirklich, wenn ich schon eine Cyberversicherung habe?
Sind auch Leiharbeitnehmer, Praktikanten und externe Dienstleister versichert?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Wie hoch ist ein typischer Vertrauensschaden im Mittelstand?
Zahlt der Versicherer erst nach dem Strafurteil?
Was passiert, wenn die Tat schon vor Vertragsbeginn begann?
Ab wann lohnt sich der Vertrag?
Muss ich Anzeige erstatten, damit der Versicherer zahlt?
Müssen wir ein Vier-Augen-Prinzip nachweisen?
Was mache ich, wenn ich einen Verdacht habe?
Wie kündige oder wechsle ich einen bestehenden Vertrag?
Das wird oft gemeinsam abgeschlossen
D&O-Versicherung
Persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen absichern, bevor es ernst wird.
Mehr erfahrenCyberSchutz
Hackerangriff, Datenverlust und Betriebsstillstand mit Soforthilfe rund um die Uhr.
Mehr erfahrenForderungsausfallversicherung
Wenn Kunden nicht zahlen, bleibt Ihre Liquidität trotzdem stehen.
Mehr erfahrenBetriebliche Rechtsschutzversicherung
Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht ohne Kostenrisiko durchsetzen.
Mehr erfahrenSprechen wir über Ihre kritischen Stellen
Ein erstes Gespräch dauert eine Stunde, kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wir gehen Zeichnungsrechte, Kassenführung, Stammdatenpflege und Zahlungsfreigaben durch, danach haben Sie eine schriftliche Übersicht mit einer begründeten Versicherungssumme und der klaren Abgrenzung zu D&O und Cyberschutz. Rufen Sie uns unter 0791 94093050 an oder schreiben Sie an caeiro.hartmann@allianz.de.
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Der Allianz Schaden-Direktruf ist rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende
0800 11 22 33 44Beiträge zu Betrug und Untreue im Betrieb
Drei Beiträge dazu, wie Schaden von innen entsteht und wo die Zuständigkeit der Verträge endet.
Vertrauensschaden
Untreue, Fake President und Betrug aus den eigenen Reihen bleiben im Schnitt lange unentdeckt.
Beitrag lesenCyberversicherung für KMU
Der Angriff von außen auf die eigenen Systeme gehört in einen anderen Vertrag als die Täuschung eines Mitarbeiters.
Beitrag lesenGeschäftsführerhaftung
Nach einem Betrugsfall steht schnell die Frage im Raum, ob die Kontrolle im Haus ausreichend war.
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