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Vertrauensschadenversicherung

Vertrauensschadenversicherung für Betriebe in Schwäbisch Hall

Eine Buchhalterin, die vier Jahre lang an eine eigene Scheinfirma überweist, kostet einen Mittelständler schnell 180.000 Euro. Wir gehen Zahlungsfreigaben, Kassenführung und Stammdaten mit Ihnen durch, bevor über Summen geredet wird.

Deckung bei VorsatzFake President eingeschlossenErmittlungskosten mitversichert

Das leistet die Deckung

Der einzige Vertrag bei VorsatzBetriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung und D&O schließen vorsätzliche Bereicherung aus. Diese Police zahlt genau dort.
Aufklärung wird bezahltWirtschaftsprüfer, IT-Forensik und Anwälte kosten bei einem größeren Fall selbst einen fünfstelligen Betrag. Sie sind mitversichert.
Auch externe DienstleisterReinigungskräfte, IT-Betreuer, Leiharbeitnehmer und Praktikanten lassen sich als Vertrauenspersonen einschließen.
Auch Taten von früherDie Rückwärtsversicherung erfasst Manipulationen, die vor Vertragsbeginn begonnen haben, solange sie damals niemand kannte.
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AllianzDeutschlands größter Versicherer
7 Spezialistenfür Firmen, Gesundheit und Vorsorge
2 StandorteSchwäbisch Hall und Crailsheim
5,0 von 5Bewertung unserer Kunden bei Google
Kurz gefasst

Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt Vermögensschäden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen: Unterschlagung und Untreue durch eigene Mitarbeitende, Betrug durch Dritte, Fake President und manipulierte Rechnungen mit geänderter Bankverbindung. Sie ist der einzige Firmenvertrag, der bei Vorsatz leistet, denn Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung und D&O schließen genau das aus. Ersetzt wird nicht nur der Fehlbetrag, sondern auch die Aufklärung durch Wirtschaftsprüfer und IT-Forensik, die für sich genommen bereits fünfstellig wird. In den Betrieben, die wir betreuen, liegen die Schäden meist zwischen 30.000 und 250.000 Euro und laufen im Schnitt mehrere Jahre unentdeckt. Sinnvoll ist der Vertrag überall dort, wo eine einzelne Person Rechnungen erfassen, freigeben und den Kontoauszug prüfen kann.

Überblick

Wenn der Schaden aus dem eigenen Haus kommt

Eine Urlaubsvertretung findet im August eine Rechnung ohne Lieferschein. Der Lieferant ist im System angelegt, die Beträge liegen seit Jahren knapp unter der Freigabegrenze des Chefs, die Bankverbindung gehört der Kollegin aus der Buchhaltung. Bis zu diesem Tag hat niemand etwas gemerkt, weil in einem Betrieb mit 40 Leuten niemand nachsieht, wo man sich seit zwanzig Jahren kennt. Solche Fälle sind kein Randthema: Das Bundeskriminalamt zählte im Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2024 rund 61.400 Fälle mit einem Schaden von etwa 2,76 Milliarden Euro. Wirtschaftskriminalität macht damit etwa 1 Prozent aller Straftaten aus, aber über ein Drittel des gesamten polizeilich erfassten Schadens.

Die Mechanik des Vertrags ist einfach. Versichert sind Vermögensschäden, die Ihnen eine Vertrauensperson vorsätzlich und zum eigenen Vorteil zufügt, also Ihre Mitarbeitenden vom Azubi bis zur Geschäftsführung und auf Wunsch auch beauftragte Externe. Dazu kommt der Betrug von außen, der über einen Menschen im Betrieb funktioniert: Beim Fake President meldet sich angeblich die Geschäftsführung und verlangt eine vertrauliche Eilüberweisung, beim Zahlungsanweisungsbetrug wird eine echte Lieferantenrechnung abgefangen und mit neuer IBAN erneut verschickt. Der Versicherer ersetzt den Fehlbetrag bis zur Versicherungssumme, zahlt die forensische Aufklärung und trägt die Rechtsverfolgung gegen den Täter, ohne auf ein Strafurteil zu warten.

Gerechnet hat sich der Vertrag für jeden Betrieb, in dem eine Person allein Zahlungen auslösen, Stammdaten ändern oder Warenbestände abschreiben kann. Das trifft im Landkreis Schwäbisch Hall auf sehr viele Handwerks-, Handels- und Produktionsbetriebe zwischen 5 und 250 Mitarbeitenden zu. Weniger sinnvoll ist er, wenn Sie ohne eigene Verwaltung arbeiten, die Buchhaltung vollständig extern liegt und Zahlungen ausschließlich von den Inhabern gemeinsam freigegeben werden. Auch das sagen wir Ihnen, statt eine Police zu verkaufen, die nichts zu tun bekommt. In allen anderen Fällen ist die Frage nicht ob, sondern mit welcher Summe.

Warum

Warum mittelständische Betriebe besonders betroffen sind

Vertrauensschäden werden selten schnell entdeckt. Wer Zugriff auf Zahlungen, Kasse oder Warenbestand hat und weiß, wann geprüft wird, verschleiert Fehlbeträge über Jahre. In vielen Betrieben der Region liegt die Buchhaltung in einer Hand, eine echte Urlaubsvertretung gibt es nicht und den Kontoauszug prüft derselbe Mensch, der die Überweisung ausgelöst hat. Das ist kein Vorwurf, sondern eine Frage der Betriebsgröße: Für eine saubere Funktionstrennung braucht es mindestens zwei Personen in der Verwaltung, und die hat ein 20-Mann-Betrieb nicht. Ein einzelner Fall summiert sich dann über vier oder fünf Jahre auf einen Betrag, der eine Jahresbilanz spürbar belastet.

Der Verlust ist außerdem nur die halbe Rechnung. Nach der Entdeckung folgen Kündigung, Zeugengespräche, Nachfragen von Bank und Steuerberater, eine forensische Prüfung der Vorjahre und meist eine Neubewertung der internen Abläufe. Diese Arbeit bindet Geschäftsführung und Verwaltung über Monate, in denen das Tagesgeschäft trotzdem läuft. Genau hier liegt der Teil der Leistung, den die meisten unterschätzen: Der Versicherer bezahlt Wirtschaftsprüfer und IT-Forensik, die feststellen, wie lange die Manipulation lief und wie hoch der Schaden wirklich ist. Ein Betrieb mit 30 Mitarbeitenden hat keine Revisionsabteilung, die das nebenher erledigt.

Vorsatz ist überall sonst ausgeschlossen

Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung und D&O leisten bei vorsätzlicher Bereicherung eigener Leute nicht. Ohne eigene Deckung bleiben 100 Prozent des Fehlbetrags am Unternehmen hängen, dazu die Kosten der Aufklärung.

Vier Jahre bis zur Entdeckung sind normal

Bei den Fällen, die uns begegnen, lief die Manipulation im Schnitt drei bis fünf Jahre. Aus 3.000 Euro im Monat werden so schnell 150.000 Euro, ohne dass ein einzelner Vorgang aufgefallen wäre.

Fake President trifft längst den Mittelstand

Angreifer lesen Handelsregister, Webseiten und Urlaubsmeldungen und rufen an, wenn der Chef nachweislich weg ist. Ein einzelner erfolgreicher Versuch kostete einen Zulieferer bei Crailsheim 74.000 Euro an einem Nachmittag.

Beim Täter ist meistens nichts zu holen

Ein Titel gegen die frühere Buchhalterin ist wenig wert, wenn das Geld verbraucht ist. Die Versicherung zahlt, ohne den Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten, das sich sonst über zwei bis vier Jahre zieht.

Aufklärung kostet fünfstellig

Forensische Prüfung der Vorjahre, Auswertung von Zahlungsläufen und Zugangsprotokollen, anwaltliche Begleitung: Bei einem größeren Fall liegen diese Kosten schnell zwischen 20.000 und 50.000 Euro. Sie fallen an, auch wenn nie ein Euro zurückkommt.

Der Jahresabschluss sieht anders aus

Ein ersetzter Schaden ist bilanziell ein anderer Vorgang als ein offener Verlust. Bei Hausbank, Mitgesellschaftern und im Rating macht das den Unterschied zwischen einer Erklärung und einer Diskussion über Ihre Kreditlinie.

Leistungen

Was abgesichert ist

Versichert sind Vermögensschäden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen von Vertrauenspersonen. Der Begriff ist weit: Er umfasst Ihre Mitarbeitenden vom Auszubildenden bis zur Geschäftsführung, in aller Regel auch Aushilfen, Praktikanten und Leiharbeitnehmer, und auf Wunsch beauftragte Dritte wie Reinigungsdienste, Wartungsfirmen oder externe IT-Betreuer. Der Vertrag unterscheidet den Eigenschaden, also den Verlust im eigenen Haus, vom Drittschaden, wenn Ihre Leute einen Kunden geschädigt haben und Sie dafür einstehen. Gesteuert wird der Umfang über eine Versicherungssumme je Schadenfall und je Jahr, über Sublimits für einzelne Bausteine wie Fake President und über den Selbstbehalt.

Das ist abgesichert

  • Unterschlagung, Diebstahl und Untreue durch eigene Mitarbeitende, auch als Serie über mehrere Jahre
  • Betrug und Urkundenfälschung, etwa gefälschte Lieferscheine, Stundenzettel, Belege oder Unterschriften
  • Manipulation der Buchhaltung: Scheinbuchungen, fingierte Lieferanten, doppelt erfasste Rechnungen, geschönte Kassenbestände
  • Fake President und CEO Fraud, also Zahlungen auf eine gefälschte Weisung der Geschäftsführung
  • Zahlungsanweisungsbetrug durch abgefangene Rechnungen mit geänderter Bankverbindung
  • Warenkreditbetrug, wenn ein angeblicher Neukunde unter falscher Identität auf Rechnung bestellt und die Ware verschwindet
  • Computerbetrug und Datenmanipulation, etwa veränderte Bankverbindungen in den Lieferantenstammdaten vor dem Zahlungslauf
  • Schäden durch beauftragte Externe wie Reinigungsdienste, IT-Dienstleister, Monteure oder Zeitarbeitskräfte
  • Kosten für Wirtschaftsprüfer, IT-Forensik und Sachverständige zur Feststellung von Ursache und Schadenhöhe
  • Kosten der Rechtsverfolgung gegen den Täter einschließlich Vollstreckungsversuchen
  • Rückwärtsversicherung für Taten, die vor Vertragsbeginn begonnen haben und damals weder bekannt noch erkennbar waren

Das ist nicht abgesichert

  • Schäden aus Fahrlässigkeit oder Organisationsverschulden ohne Bereicherungsabsicht, dafür ist die D&O zuständig
  • Entgangener Gewinn, Vertragsstrafen, Zinsen und mittelbare Folgeschäden aus dem Vorfall
  • Schäden, die bei Antragstellung bereits bekannt oder für Sie erkennbar waren, ein laufender Verdacht ist also nicht mehr versicherbar
  • Reine Sachschäden an Gebäude, Maschinen und Vorräten, dafür ist die betriebliche Sachversicherung da
  • Reputationsschäden, Kundenverluste und der Arbeitsaufwand Ihrer eigenen Belegschaft für die Aufarbeitung
  • Taten von Personen, deren einschlägige Vorstrafen dem Unternehmen bei der Einstellung bekannt waren
  • Der vereinbarte Selbstbehalt je Schadenfall, üblich sind je nach Betriebsgröße 1.000 bis 10.000 Euro
  • Zahlungsausfälle, weil ein Kunde schlicht nicht zahlen kann, das ist Sache der Forderungsausfallversicherung
Beitrag

Was kostet eine Vertrauensschadenversicherung?

Einen Listenpreis gibt es nicht, weil jeder Betrieb ein anderes Risiko darstellt. Kalkuliert wird über Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl, Branche und vor allem über die Frage, wie viele Menschen Zahlungen auslösen dürfen und wie hoch ihre Freigabegrenzen sind. Dazu kommen die gewählte Versicherungssumme, der Selbstbehalt und die Sublimits für Fake President und Computerbetrug. Ein Handwerksbetrieb mit 15 Beschäftigten und einer Bürokraft wird völlig anders eingestuft als ein Handelsunternehmen mit 80 Leuten, drei Standorten und einem täglichen Zahlungslauf im sechsstelligen Bereich. Wir holen deshalb kein Musterangebot ein, sondern melden die tatsächlichen Eckdaten Ihres Betriebs.

Nach unten wirken vor allem organisatorische Punkte, die Sie ohnehin haben sollten: getrennte Zeichnungsbefugnisse, ein echtes Vier-Augen-Prinzip ab einer Freigabegrenze, ein dokumentierter Rückrufprozess bei Änderungen von Bankverbindungen, geregelte Kassenführung und eine jährliche Prüfung durch den Steuerberater. Auch ein höherer Selbstbehalt, jährliche statt monatlicher Zahlweise und die Bündelung mit Cyberschutz, D&O oder der Sachversicherung beim selben Haus senken den Beitrag. Nach oben treiben ihn ein hoher Barumsatz, viele Zeichnungsberechtigte, Auslandstöchter, Vorschäden der letzten fünf Jahre und hohe Sublimits für Fake President. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst die Abläufe ansehen, dann die Summe festlegen.

Versicherungssumme und Sublimits

Der stärkste Hebel. Zwischen 250.000 Euro und 1 Million Euro Versicherungssumme liegt ein deutlicher Beitragssprung, zwischen 1 und 2 Millionen Euro ein deutlich kleinerer. Eigene Sublimits für Fake President kosten extra, weil dieser Baustein am häufigsten in Anspruch genommen wird.

Zahl der Zeichnungsberechtigten

Nicht die Mitarbeiterzahl entscheidet, sondern wie viele Personen Geld bewegen dürfen. Fünf Menschen mit Einzelfreigabe bis 25.000 Euro sind ein ganz anderes Risiko als zwei mit gemeinsamer Zeichnung ab 5.000 Euro. Diese Angabe wird im Antrag konkret abgefragt.

Vier-Augen-Prinzip und Freigabegrenzen

Wer eine dokumentierte Freigabegrenze hat, ab der zwei Personen unterschreiben, wird günstiger eingestuft. Ohne jede Trennung von Erfassung, Freigabe und Kontrolle verlangen manche Versicherer einen höheren Selbstbehalt oder eine Auflage im Vertrag.

Branche, Umsatz und Barverkehr

Betriebe mit hohem Barumsatz, offenen Lagern oder wechselndem Personal gelten als exponierter als ein reines Planungsbüro. Der Jahresumsatz dient als Bezugsgröße, weil er anzeigt, wie viel Geld überhaupt durch das Unternehmen läuft.

Selbstbehalt je Schadenfall

Üblich sind 1.000 bis 10.000 Euro. Wer den Selbstbehalt von 1.000 auf 5.000 Euro anhebt, spart spürbar Beitrag und verliert wenig, weil sich Vertrauensschäden fast nie im kleinen dreistelligen Bereich bewegen.

Zahlweise, Laufzeit und Bündelung

Jährliche Zahlweise ist günstiger als monatliche, meist im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Eine dreijährige Laufzeit bringt einen Nachlass, und wer Vertrauensschaden, Cyberschutz und D&O in einem Firmenpaket führt, verhandelt insgesamt besser.

Ausbaustufen

Drei Ausbaustufen für unterschiedliche Betriebsgrößen

Welche Stufe passt, hängt an Umsatz, Mitarbeiterzahl und daran, wie viele Menschen Zahlungen auslösen dürfen. Die Versicherungssummen sind Erfahrungswerte aus unserer Firmenbetreuung, kein Tarifmerkmal.

Basis

Für Betriebe bis etwa 20 Beschäftigte mit einer Bürokraft und überschaubarem Zahlungsverkehr

  • Eigenschaden durch eigene Mitarbeitende einschließlich Auszubildender und Aushilfen
  • Unterschlagung, Diebstahl, Untreue und Betrug zum eigenen Vorteil
  • Urkundenfälschung und manipulierte Belege in Buchhaltung und Kasse
  • Ermittlungs- und Sachverständigenkosten im vereinbarten Rahmen
  • Versicherungssumme in der Praxis meist 100.000 bis 250.000 Euro
  • Selbstbehalt je Schadenfall, üblich 1.000 bis 2.500 Euro
  • Rückwärtsversicherung für unentdeckte Taten aus der Zeit vor Vertragsbeginn
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Am häufigsten gewählt

Komfort

Der Standard für Handwerk, Handel und Produktion ab etwa 20 Beschäftigten mit eigener Verwaltung

  • Alle Leistungen der Basisstufe
  • Fake President und Zahlungsanweisungsbetrug mit eigenem Sublimit
  • Computerbetrug und Manipulation von Lieferantenstammdaten
  • Drittschadendeckung für Ansprüche Ihrer Kunden und Auftraggeber
  • Beauftragte Dritte wie Reinigung, IT-Betreuung und Zeitarbeit als Vertrauenspersonen
  • Wirtschaftsprüfer-, Forensik- und Rechtsverfolgungskosten
  • Versicherungssumme in der Praxis meist 500.000 bis 1 Million Euro
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Premium

Für Unternehmen mit mehreren Standorten, Auslandstöchtern oder hohem Zahlungsvolumen

  • Alle Leistungen der Komfortstufe
  • Weltweite Geltung einschließlich benannter Tochtergesellschaften und Beteiligungen
  • Erhöhte Sublimits für Fake President, Computerbetrug und Warenkreditbetrug
  • Deckung auch für Taten von Geschäftsführung, Prokura und leitenden Angestellten
  • Kosten für Krisenkommunikation, Psychologische Betreuung und IT-Forensik
  • Versicherungssumme ab rund 2 Millionen Euro
  • Verlängerte Nachmeldefrist für Taten, die erst nach Vertragsende entdeckt werden
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Die Darstellung ist eine Orientierung. Welche Bausteine sinnvoll sind, klären wir im Gespräch anhand Ihrer Situation. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Abgrenzung

Abgrenzung zu anderen Policen

Damit Sie nicht doppelt zahlen und nicht an der falschen Stelle eine Lücke haben.

D&O-Versicherung
Die D&O schützt Geschäftsführung und leitende Angestellte persönlich, wenn sie ihre Pflichten fahrlässig verletzen und das Unternehmen oder Dritte Schadenersatz verlangen. Bei vorsätzlicher Bereicherung leistet sie gerade nicht, dort greift die Vertrauensschadenversicherung. Auch die Rollen sind vertauscht: Bei der D&O ist die versicherte Person der Anspruchsgegner, hier ist das Unternehmen selbst der Geschädigte.
Cyberversicherung
Die Cyberpolice setzt an einem Angriff auf Ihre Systeme an: Verschlüsselung, Datenabfluss, Betriebsunterbrechung nach einem Hack. Beim Fake President wird kein System kompromittiert, es wird ein Mensch getäuscht und die Überweisung ganz regulär im Onlinebanking freigegeben. Viele Cyberverträge haben dafür nur ein kleines Sublimit oder schließen den sogenannten Zahlungsbetrug aus. Wir lesen die Bedingung im Einzelfall nach, statt es zu vermuten.
Betriebliche Sachversicherung mit Inhalt
Sie ersetzt Waren und Einrichtung nach Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl durch Dritte. Der Diebstahl durch eigene Mitarbeitende ist dort regelmäßig ausgeschlossen, weil Einbruchspuren fehlen und der Täter berechtigt im Gebäude war. Reine Vermögensschäden wie fingierte Buchungen oder Fehlüberweisungen sind ohnehin nie Gegenstand einer Sachversicherung.
Forderungsausfallversicherung
Sie greift, wenn ein gewerblicher Kunde nach der Lieferung nicht zahlt, weil er insolvent oder zahlungsunwillig ist. Das ist ein wirtschaftliches Risiko, kein Delikt. Bestellt dagegen jemand unter falscher Identität und mit Täuschungsabsicht auf Rechnung, ist das Warenkreditbetrug und ein Fall für die Vertrauensschadenversicherung. Wir grenzen im Vertrag ausdrücklich ab, damit im Schaden nicht beide Versicherer aufeinander zeigen.
Zielgruppen

Für wen sich der Schutz besonders lohnt

Entscheidend ist nicht die Branche, sondern die Frage, wie viel Geld und Ware ohne zweite Unterschrift bewegt werden kann. Wo eine Person Rechnungen erfasst, freigibt und den Kontoauszug prüft, ist das Risiko unabhängig von der Betriebsgröße hoch. Diese Konstellationen finden wir in der Region besonders häufig.

Handwerksbetriebe mit Büro

Elektro, Sanitär und Heizung, Metallbau: Materialeinkauf, Kasse und Lohnbuchhaltung liegen oft bei einer einzigen Bürokraft. In Betrieben in Michelbach an der Bilz oder Mainhardt fällt ein Fehlbetrag von 2.000 Euro im Monat jahrelang niemandem auf, macht aber nach fünf Jahren 120.000 Euro.

Handel und Logistik entlang A6 und A7

Wo Ware kommissioniert, umgeschlagen und als Bruch abgeschrieben wird, entstehen Spielräume. Bei Betrieben rund um Crailsheim und Satteldorf sichern wir vor allem Warenschwund durch eigenes und externes Personal ab, einschließlich der Nachtschicht und der Reinigung.

Produzierende Mittelständler

Maschinenbau und Zulieferer arbeiten mit Rechnungsbeträgen im fünf- bis sechsstelligen Bereich und festen Lieferantenbeziehungen. Genau das nutzen Täter beim Zahlungsanweisungsbetrug: Eine geänderte IBAN auf dem Briefkopf eines bekannten Lieferanten wird selten hinterfragt.

Pflegedienste und soziale Träger

Barkassen für Bewohner, Abrechnungen mit Kostenträgern und wechselndes Personal sind eine sensible Mischung. Träger im Landkreis Schwäbisch Hall schließen deshalb fast immer die Drittschadendeckung mit ein, weil ein Fehlbetrag in der Bewohnerkasse ein Fremdgeld ist.

Landwirtschaft und Agrarhandel

Betriebe in Wolpertshausen, Ilshofen oder Rot am See rechnen große Mengen über wenige Belege ab. Bei Futter, Saatgut, Düngemitteln und Maschinenhandel geht es je Vorgang schnell um fünfstellige Beträge, die niemand nachwiegt.

Vereine, Stiftungen und Genossenschaften

Ehrenamtliche Kassenführung, lange Amtszeiten und eine Kassenprüfung, die aus zwei Unterschriften besteht. Eine schlanke Deckung schützt hier auch den Vorstand, der persönlich für die Vermögensbetreuung geradesteht.

Aus der Praxis

Aus der Praxis

Drei Fälle, wie sie uns in der Region begegnen, anonymisiert und in den Zahlen gerundet.

Scheinlieferant in der Buchhaltung

In einem Metallbaubetrieb bei Ilshofen legte die Buchhalterin über vier Jahre eine Lieferantenadresse an, hinter der ihr eigenes Konto stand. Die Beträge lagen jeweils knapp unter der Freigabegrenze des Geschäftsführers von 5.000 Euro. Aufgefallen ist es erst, als eine Urlaubsvertretung eine Rechnung ohne Lieferschein fand. Der Versicherer ersetzte den Fehlbetrag und bezahlte die forensische Prüfung der vier Vorjahre. Ohne Vertrag hätte der Betrieb bei 4 Prozent Umsatzrendite rund 4,6 Millionen Euro zusätzlich umsetzen müssen, um diesen Verlust wieder hereinzuholen.

circa 186.000 Euro

Fake President kurz vor den Werksferien

Ein Zulieferer aus dem Raum Crailsheim erhielt eine Mail vom vermeintlichen Geschäftsführer, der nachweislich im Urlaub war. Verlangt wurde eine vertrauliche Anzahlung für eine Firmenübernahme an eine Bank im Ausland, mit ausdrücklichem Verbot, jemanden einzuweihen. Die Sachbearbeiterin überwies in gutem Glauben, die Rückholung scheiterte am Folgetag. Die Vertrauensschadenversicherung ersetzte den Vermögensschaden und trug die Kosten der Strafanzeige. Ohne diese Deckung wäre das Geld vollständig verloren gewesen, denn weder Cyberpolice noch Sachversicherung greifen bei einer freiwillig ausgelösten Überweisung.

rund 74.000 Euro

Warenschwund über den Nachtdienst

Bei einem Handelsbetrieb in Gaildorf verschwanden über acht Monate Elektrowerkzeuge aus dem Lager. Die Auswertung der Zugangsprotokolle führte zu zwei Kräften eines beauftragten Reinigungsdienstes. Da externe Dienstleister als Vertrauenspersonen eingeschlossen waren, wurde der Warenwert ersetzt, zusätzlich die Bestandsaufnahme durch einen externen Prüfer. Ohne diesen Einschluss hätte der Betrieb den Verlust selbst getragen, denn die Inhaltsversicherung zahlt nur bei Einbruchspuren, und die gab es hier nicht.

circa 31.000 Euro
Aus der Beratung

Die fünf Fehler, die uns am häufigsten begegnen

Was uns immer wieder begegnet, und was es kostet, wenn niemand hinschaut.

1

Eine Person macht alles

Die Bürokraft erfasst die Rechnung, legt den Lieferanten an, gibt die Zahlung frei und bucht anschließend den Kontoauszug. Damit fehlt jede Kontrolle, und im Schaden fragt der Versicherer genau danach. Sie brauchen kein Revisionssystem, sondern zwei einfache Regeln: Stammdatenänderungen darf nur freigeben, wer nicht zahlt, und ab einer festen Grenze, oft 5.000 Euro, unterschreibt eine zweite Person mit.

2

Neue Bankverbindung ohne Rückruf übernommen

Ein bekannter Lieferant meldet per Mail oder Briefbogen eine neue IBAN, die Buchhaltung ändert die Stammdaten und der nächste Zahlungslauf geht an den Täter. Genau so funktioniert Zahlungsanweisungsbetrug. Die Gegenmaßnahme kostet nichts: Rückruf unter der Nummer aus dem alten Stammdatensatz, niemals unter der Nummer aus der neuen Mail, und ein kurzer Vermerk darüber im System.

3

Erst kündigen, dann anrufen

Der Verdacht ist da, der Chef stellt die Person zur Rede und spricht noch am selben Tag die fristlose Kündigung aus. Damit sind Zugänge gesperrt, aber auch Beweise verschwunden und der Sachverhalt aufgewühlt. Melden Sie den Verdacht, bevor Sie handeln. Zugriffe geordnet entziehen, Daten sichern, dann mit Versicherer und Anwalt das weitere Vorgehen abstimmen, das ist die Reihenfolge, die den Schaden begrenzt.

4

Der laufende Verdacht wird beim Antrag verschwiegen

Wer die Police abschließt, weil in der Kasse etwas nicht stimmt, hat kein versichertes Risiko, sondern einen bekannten Schaden. Die Rückwärtsversicherung erfasst nur Taten, die bei Antragstellung weder bekannt noch erkennbar waren. Ein verschwiegener Verdacht führt später zur Leistungsablehnung und kann den ganzen Vertrag kosten. Sprechen Sie offen darüber, dann finden wir eine Lösung für die Zukunft.

5

Die Summe wird am Umsatz statt am Zugriff bemessen

Viele orientieren die Versicherungssumme am Jahresumsatz. Richtig ist die andere Frage: Wie viel könnte eine einzelne Person in drei bis vier Jahren unbemerkt abziehen. Bei einem monatlichen Zahlungslauf von 200.000 Euro und Einzelfreigaben bis 5.000 Euro liegt diese Zahl schnell über 250.000 Euro. Wir rechnen das mit Ihnen durch, bevor wir eine Summe in den Antrag schreiben.

Ablauf

So gehen wir vor

1

Risikogespräch im Betrieb

Wir sehen uns an, wer Zahlungen auslösen darf, wie Kasse, Warenwirtschaft und Stammdaten geführt werden und wo das Vier-Augen-Prinzip fehlt. Das dauert eine gute Stunde und ist kostenfrei.

2

Summen und Bausteine festlegen

Aus Zahlungsvolumen, Freigabegrenzen und Mitarbeiterzahl leiten wir eine realistische Versicherungssumme ab. Fake President, Drittschaden und externe Dienstleister werden bewusst ein- oder ausgeschlossen, nicht per Voreinstellung.

3

Angebot mit Abgrenzung

Sie bekommen den Vorschlag schriftlich, mit einer Seite zur Abgrenzung gegenüber D&O, Cyberschutz und Sachversicherung. So sehen Sie vor der Unterschrift, welcher Vertrag im Ernstfall greift.

4

Betreuung und Schadenfall

Bei einem Verdacht rufen Sie uns an, bevor Sie kündigen oder Anzeige erstatten. Wir bringen Versicherer und Prüfer früh in den Prozess und begleiten die Meldung. Der Allianz Schaden-Direktruf ist unter 0800 11 22 33 44 rund um die Uhr besetzt.

Region

Vertrauensschadenschutz für Betriebe im Landkreis Schwäbisch Hall

Von unseren Büros in Schwäbisch Hall und Crailsheim betreuen wir Firmenkunden im gesamten Landkreis und darüber hinaus. Wir sind regelmäßig bei Betrieben in Ilshofen, Vellberg, Wolpertshausen, Untermünkheim, Michelfeld, Rosengarten und Braunsbach vor Ort, ebenso in Gaildorf, Obersontheim, Bühlertann, Bühlerzell und Oberrot. Richtung Hohenlohe kommen Kirchberg an der Jagst, Gerabronn, Langenburg, Blaufelden, Schrozberg und Rot am See dazu, Richtung Osten Satteldorf, Wallhausen, Frankenhardt, Stimpfach, Kreßberg und Fichtenau. Auch in Mainhardt, Künzelsau, Öhringen, Ellwangen und Murrhardt sind wir für Unternehmen unterwegs.

Der regionale Mittelstand ist stark aufgestellt und arbeitet schlank. Maschinenbauer, Metallverarbeiter, Automobilzulieferer, Verpackungstechnik, Lebensmittelbetriebe und Logistiker an der Kreuzung von A6 und A7 bewegen erhebliche Summen mit kleinen Verwaltungen. Wir kennen diese Strukturen und wissen, wo in einem 20-Mann-Betrieb die kritische Stelle sitzt. Oliver Hartmann verantwortet bei uns die Sachversicherung für Firmenkunden, Sebastian Hopf betreut den Firmenkundenbereich, Udo Schor kommt als Unternehmensberater dazu, wenn es um die Abläufe selbst geht. Sie erreichen uns unter 0791 94093050 oder per E-Mail an caeiro.hartmann@allianz.de. Termine machen wir bei Ihnen im Betrieb, weil sich Freigabewege und Kassenführung am Schreibtisch besser besprechen lassen als am Telefon.

Schwäbisch HallCrailsheimGaildorfIlshofenVellbergKirchberg an der JagstGerabronnLangenburgSchrozbergBlaufeldenRot am SeeSatteldorfWallhausenFrankenhardtKünzelsauÖhringenMurrhardtBacknangEllwangenSchwäbisch GmündWinnendenSchorndorfWaiblingenAalenHeilbronnNeckarsulmBad FriedrichshallBad MergentheimDinkelsbühlFeuchtwangenRothenburg ob der TauberGöppingenLudwigsburgBietigheim-BissingenStuttgartEsslingenHeidenheimAnsbach
Häufige Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird

Was kostet eine Vertrauensschadenversicherung?
Der Beitrag richtet sich nach Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl, Branche, der gewählten Versicherungssumme und vor allem danach, wie viele Personen Zahlungen freigeben dürfen. Pauschale Zahlen wären unseriös, weil zwei Betriebe mit gleichem Umsatz sehr unterschiedlich eingestuft werden, sobald sich die Freigabewege unterscheiden. Wir melden Ihre echten Eckdaten und holen ein konkretes Angebot ein. Beitragssenkend wirken ein Selbstbehalt ab 5.000 Euro, ein dokumentiertes Vier-Augen-Prinzip und die Bündelung mit anderen Firmenverträgen.
Ist eine Vertrauensschadenversicherung Pflicht?
Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Es gibt aber Konstellationen, in denen sie faktisch verlangt wird: Hausverwalter, Treuhänder und Betriebe, die fremdes Geld verwalten, müssen häufig eine Deckung nachweisen, ebenso einzelne Genossenschaften und öffentliche Auftraggeber. Unabhängig davon fragen Wirtschaftsprüfer und Banken im Rahmen des internen Kontrollsystems zunehmend danach, ob das Risiko abgedeckt ist.
Was zahlt die Vertrauensschadenversicherung nicht?
Nicht ersetzt werden Schäden aus bloßer Fahrlässigkeit ohne Bereicherungsabsicht, entgangener Gewinn, Vertragsstrafen, Zinsen und Reputationsschäden. Ausgeschlossen sind außerdem Fälle, die bei Antragstellung bereits bekannt oder erkennbar waren, sowie Taten von Personen mit einschlägigen Vorstrafen, die dem Unternehmen bekannt waren. Reine Sachschäden gehören in die Sachversicherung, der Zahlungsausfall eines zahlungsunfähigen Kunden in die Forderungsausfallversicherung. Der vereinbarte Selbstbehalt bleibt bei Ihnen.
Worin unterscheidet sich die Vertrauensschadenversicherung von der D&O?
Die D&O schützt Organe und Führungskräfte persönlich, wenn sie ihre Pflichten fahrlässig verletzen und dafür haften. Die Vertrauensschadenversicherung greift beim Gegenteil, nämlich bei vorsätzlichen unerlaubten Handlungen zum eigenen Vorteil. Versicherungsnehmer und Geschädigter ist hier das Unternehmen selbst. Beide Verträge ergänzen sich und überschneiden sich kaum. In der Beratung stellen wir sie immer nebeneinander, weil viele Betriebe glauben, mit der D&O sei die Unterschlagung abgedeckt.
Brauche ich das wirklich, wenn ich schon eine Cyberversicherung habe?
Ja, die Verträge decken unterschiedliche Wege ab. Die Cyberversicherung setzt an einem Angriff auf Ihre Systeme an, also Verschlüsselung, Datenabfluss oder Betriebsunterbrechung nach einem Hack. Beim Fake President wird kein System kompromittiert, es wird ein Mensch getäuscht und die Überweisung regulär im Onlinebanking freigegeben. Viele Cyberpolicen haben dafür nur ein kleines Sublimit oder schließen den Zahlungsbetrug aus. Wir lesen die konkrete Bedingung Ihres Vertrags nach, statt zu vermuten.
Sind auch Leiharbeitnehmer, Praktikanten und externe Dienstleister versichert?
In der Regel ja. Der Begriff der Vertrauensperson wird weit gefasst und umfasst neben festen Mitarbeitenden meist Auszubildende, Praktikanten, Aushilfen und Leiharbeitnehmer. Entscheidend ist, dass die Person für Sie tätig war und Zugriff auf Werte oder Daten hatte. Beauftragte Externe wie Reinigungsfirmen, IT-Betreuer oder Monteure lassen sich zusätzlich einschließen, und genau dieser Einschluss hat in einem Gaildorfer Fall über 31.000 Euro entschieden. Wir prüfen im Angebot konkret, welcher Personenkreis abgedeckt sein muss.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Als Maßstab dient nicht der Umsatz, sondern das Volumen, das eine einzelne Person in drei bis vier Jahren unbemerkt abziehen könnte. Kleine Betriebe mit einer Bürokraft liegen damit meist bei 100.000 bis 250.000 Euro. Handels- und Produktionsbetriebe mit eigener Verwaltung wählen häufig 500.000 bis 1 Million Euro, Unternehmen mit mehreren Standorten oder Auslandsgeschäft darüber. Wir rechnen die Zahl anhand Ihres monatlichen Zahlungslaufs und Ihrer Freigabegrenzen aus.
Wie hoch ist ein typischer Vertrauensschaden im Mittelstand?
In den Fällen, die uns in der Region begegnen, liegt der Schaden meist zwischen 30.000 und 250.000 Euro, weil die Taten selten einmalig sind, sondern über drei bis fünf Jahre laufen. Bundesweit erfasste das Bundeskriminalamt im Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2024 rund 61.400 Fälle mit etwa 2,76 Milliarden Euro Schaden. Wirtschaftskriminalität macht dabei rund 1 Prozent aller Straftaten aus, verursacht aber über ein Drittel des gesamten polizeilich erfassten Schadens.
Zahlt der Versicherer erst nach dem Strafurteil?
Nein. Ein rechtskräftiges Urteil ist keine Voraussetzung. Der Versicherer prüft selbst, ob eine vorsätzliche unerlaubte Handlung vorliegt und wie hoch der Vermögensschaden ist, und dafür sind die Kosten für Wirtschaftsprüfer und Forensik mitversichert. Strafverfahren ziehen sich oft über zwei bis vier Jahre, und am Ende ist beim Täter meist nichts mehr zu holen. Genau deshalb ist die eigene Deckung der schnellere Weg als der Titel gegen die frühere Mitarbeiterin.
Was passiert, wenn die Tat schon vor Vertragsbeginn begann?
Dafür gibt es die Rückwärtsversicherung. Übliche Verträge erfassen auch Taten, die vor Vertragsbeginn begonnen haben, solange sie bei Antragstellung weder bekannt noch erkennbar waren und erst in der Vertragslaufzeit entdeckt werden. Ein bereits bestehender Verdacht ist ausgeschlossen. Spiegelbildlich regelt die Nachhaftung, was passiert, wenn Sie den Vertrag beenden und eine Tat aus der Vertragszeit erst später auffällt. Beides gehört in jedes Angebot, das wir Ihnen vorlegen.
Ab wann lohnt sich der Vertrag?
Sobald eine einzelne Person Rechnungen erfassen, Zahlungen freigeben und den Kontoauszug prüfen kann, also in vielen Betrieben schon ab fünf Beschäftigten. Die Betriebsgröße allein sagt wenig: Ein Handwerksbetrieb mit 12 Leuten und einer Bürokraft ist exponierter als ein Planungsbüro mit 40 Beschäftigten und getrennten Zuständigkeiten. Wir stellen deshalb im Erstgespräch nur wenige Fragen zu Freigabegrenzen und Kassenführung, danach ist die Antwort meist klar.
Muss ich Anzeige erstatten, damit der Versicherer zahlt?
Nicht automatisch, aber viele Bedingungswerke sehen vor, dass Sie auf Verlangen des Versicherers Anzeige erstatten oder zivilrechtlich gegen den Täter vorgehen, damit Regressansprüche nicht verloren gehen. Ob Sie von sich aus zur Polizei gehen, entscheiden Sie. In der Praxis wird ein erheblicher Teil der Fälle nie angezeigt, weil Betriebe eine stille Trennung vorziehen und Kunden, Banken und Belegschaft nichts erfahren sollen. Der Versicherer behandelt den Vorgang vertraulich, das ist eine Selbstverständlichkeit im Umgang mit diesen Fällen.
Müssen wir ein Vier-Augen-Prinzip nachweisen?
Ein formales internes Kontrollsystem verlangen die meisten Versicherer bei kleineren Betrieben nicht. Abgefragt werden aber konkrete Punkte: getrennte Zeichnungsbefugnisse, Freigabegrenzen im Zahlungsverkehr, der Umgang mit Änderungen von Bankverbindungen und die Regelung der Kassenführung. Je sauberer diese Abläufe sind, desto besser fallen Beitrag und Selbstbehalt aus. Werden zugesagte Regeln später nicht eingehalten, ist das eine Obliegenheitsverletzung und der Versicherer kann kürzen. Wir gehen die Fragen vorher mit Ihnen durch.
Was mache ich, wenn ich einen Verdacht habe?
Rufen Sie uns an, bevor Sie handeln. Sichern Sie Belege, Zahlungsläufe und Zugangsprotokolle, und entziehen Sie der betroffenen Person Zugriffe geordnet, ohne sie im Flur zur Rede zu stellen. Eine übereilte Kündigung oder eine Konfrontation erschwert die spätere Aufklärung und kann Beweise kosten. Der Versicherer bindet auf Wunsch früh Prüfer und Anwälte ein. Sie erreichen uns unter 0791 94093050, dringende Schäden nimmt der Allianz Schaden-Direktruf unter 0800 11 22 33 44 rund um die Uhr auf.
Wie kündige oder wechsle ich einen bestehenden Vertrag?
Firmenverträge laufen meist ein Jahr und verlängern sich automatisch, wenn nicht mit der vereinbarten Frist gekündigt wird, üblich sind drei Monate zum Ablauf. Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können Sie nach § 11 Absatz 4 VVG zum Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist kündigen. Nach einem Schadenfall haben beide Seiten nach § 92 VVG ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen. Kündigen Sie nie, bevor die neue Deckung schriftlich bestätigt ist, sonst entsteht eine Lücke.

Sprechen wir über Ihre kritischen Stellen

Ein erstes Gespräch dauert eine Stunde, kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wir gehen Zeichnungsrechte, Kassenführung, Stammdatenpflege und Zahlungsfreigaben durch, danach haben Sie eine schriftliche Übersicht mit einer begründeten Versicherungssumme und der klaren Abgrenzung zu D&O und Cyberschutz. Rufen Sie uns unter 0791 94093050 an oder schreiben Sie an caeiro.hartmann@allianz.de.

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