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Kfz-Versicherung

Wildunfall: Was zu tun ist und wer den Schaden zahlt

Ein Reh steht plötzlich im Lichtkegel, der Aufprall kommt, bevor der Fuß die Bremse erreicht. Was in den folgenden zehn Minuten geschieht, entscheidet darüber, ob die Teilkasko den Schaden anstandslos reguliert. Wir zeigen den Ablauf, die Deckungsgrenzen und die Punkte, an denen es in der Praxis hakt.

Kurz gesagt

Nach einem Zusammenstoß mit Wild sichern Sie die Unfallstelle, rufen die Polizei und lassen sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen. Den Schaden am eigenen Fahrzeug übernimmt die Teilkasko, wenn Haarwild beteiligt war. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt dabei unverändert, eine Rückstufung findet nicht statt.

Ob Ihr Vertrag greift, hängt allein vom gewählten Umfang Ihrer Kfz-Versicherung ab. Wer nur Haftpflicht fährt, trägt den Blechschaden selbst, denn weder der Jagdpächter noch die Gemeinde haftet für ein wechselndes Wildtier.

Die ersten Minuten an der Unfallstelle

Der Reflex nach dem Aufprall ist fast immer derselbe: aussteigen und nach dem Tier sehen. Genau das ist der falsche erste Schritt. Auf einer Landstraße bei Dämmerung stehen Sie in Sekunden im toten Winkel des nachfolgenden Verkehrs. Schalten Sie zuerst den Warnblinker ein, rollen Sie das Fahrzeug wenn möglich auf den Seitenstreifen und ziehen Sie die Warnweste an, solange Sie noch im Auto sitzen. Erst danach steigen Sie zur Beifahrerseite hin aus.

Das Warndreieck gehört außerorts rund 100 Meter vor die Unfallstelle, innerorts genügen etwa 50 Meter. Auf kurvigen Strecken wie zwischen Bühlertann und Obersontheim rechnen Sie den Abstand großzügiger, weil nachfolgende Fahrer erst spät sehen, was hinter der Kuppe passiert. Bei Nebel oder Regen verdoppeln Sie die Strecke lieber.

Danach rufen Sie die Polizei unter 110 an. Das ist kein bürokratischer Selbstzweck. Die Beamten verständigen den zuständigen Jagdpächter oder Jagdausübungsberechtigten, der ein verletztes Tier nachsuchen und von seinem Leid erlösen muss. Ein angefahrenes Reh, das noch 300 Meter in den Bestand flüchtet, ist ein Fall für den Jäger und nicht für Sie.

Das Tier bleibt liegen, wo es liegt

Fassen Sie das Tier nicht an und nehmen Sie es unter keinen Umständen mit. Ein vermeintlich totes Wildschwein kann noch treten und beißen, und wer ein Stück Fallwild einlädt, begeht Wilderei. Auch das Risiko einer Infektion ist real genug, um die Finger davon zu lassen. Sinnvoll ist dagegen, den Fundort grob zu markieren, damit die Nachsuche nicht bei Null beginnt.

Warum die Wildunfallbescheinigung entscheidet

Die Bescheinigung der Polizei oder des Jagdpächters ist das Dokument, mit dem Ihre Teilkasko den Hergang nachvollziehen kann. Ohne sie steht am Ende die Frage im Raum, ob es nicht doch ein Bordsteinschaden oder ein Rangierunfall war. Wir erleben in der Schadenbearbeitung regelmäßig, dass Kunden erst zwei Tage später anrufen und die Bescheinigung fehlt. Dann wird aus einer Routineregulierung eine Rückfrage nach der anderen.

  • Datum, Uhrzeit und genaue Örtlichkeit notieren, gern mit Standortpunkt vom Mobiltelefon
  • Tierart festhalten, also Reh, Wildschwein, Damwild oder Fuchs
  • Fotos vom Schaden, vom Fahrzeug in Endlage und von der Fahrbahn machen
  • Haare, Blut oder Gewebereste am Fahrzeug nicht abwaschen, sondern fotografieren
  • Namen und Anschrift möglicher Zeugen aufschreiben
  • Schaden zügig melden, spätestens innerhalb einer Woche

Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, hilft der Schutzbrief weiter. Er organisiert das Abschleppen zur nächsten Werkstatt und bei Bedarf die Weiterfahrt oder eine Übernachtung. Gerade auf den Verbindungsstrecken im Hohenlohekreis, wo nachts wenig los ist, ist das mehr wert als der Jahresbeitrag dafür.

Deckung

Welcher Baustein für welchen Schaden aufkommt

Die Zuordnung ist klarer, als viele vermuten. Entscheidend sind die Tierart und die Frage, ob es tatsächlich zur Berührung kam.

Teilkasko
Zahlt den Schaden am eigenen Fahrzeug bei einem Zusammenstoß mit Haarwild. Dazu zählen Reh, Hirsch, Wildschwein, Hase, Fuchs und Dachs. Abgezogen wird die vereinbarte Selbstbeteiligung, üblich sind 150 oder 300 Euro.
Erweiterte Wildschadenklausel
Erweitert den Schutz auf Tiere aller Art. Damit sind auch Kuh, Pferd, Schaf, Hund oder ein Schwarm Vögel eingeschlossen. Wer regelmäßig an Weiden und Viehtriebwegen unterwegs ist, sollte diesen Baustein im Vertrag haben.
Vollkasko
Greift bei einem Ausweichmanöver ohne Berührung, bei Schäden nach dem Ausweichen in den Graben und bei selbst verschuldeten Folgeunfällen. Hier wirkt sich der Schaden allerdings auf die Schadenfreiheitsklasse aus.
Kfz-Haftpflicht
Kommt nur für Schäden auf, die Sie Dritten zufügen. Wenn Sie nach dem Aufprall in einen Zaun oder in ein entgegenkommendes Fahrzeug rutschen, wird darüber reguliert. Der eigene Wagen bleibt außen vor.
Schutzbrief
Übernimmt Bergung, Abschleppen, Mietwagen und je nach Vereinbarung die Rückfahrt. Ein eigener Baustein, der unabhängig von der Kaskodeckung wirkt.
Ohne Kasko
Kein Ersatz für den eigenen Wagen. Der Jagdpächter haftet nicht, weil das Wild niemandem gehört. Auch die Gemeinde oder das Land ist nicht ersatzpflichtig, nur weil ein Warnschild fehlt.

Ausweichen kann den Versicherungsschutz kosten

Hier liegt der Punkt, an dem sich gute und schlechte Verträge unterscheiden. Wer vor einem Reh reflexhaft verreißt und im Straßengraben landet, hat keinen Wildunfall im engeren Sinn, sondern einen selbst herbeigeführten Unfall ohne Berührung. Die Teilkasko fühlt sich dafür nicht zuständig. Zuständig wäre die Vollkasko, und die prüft, ob das Ausweichen geboten war.

Die Rechtsprechung ist an dieser Stelle sehr nüchtern. Vor einem großen Tier wie einem Wildschwein oder einem Stück Rotwild darf ausgewichen werden, weil ein Zusammenstoß mit rund 100 Kilogramm Lebendgewicht Menschen gefährdet. Vor einem Hasen, einem Fuchs oder einer Katze wird eine kontrollierte Vollbremsung erwartet. Wer dort ausweicht und dabei einen Baum trifft, muss mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit rechnen und im schlechten Fall mit einer Kürzung der Leistung.

Deshalb lohnt der Blick in die Bedingungen auf den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ist er vereinbart, bleibt die Kürzung in den meisten Konstellationen außen vor. Vereinbart ist er längst nicht in jedem Vertrag, gerade in älteren Policen und in Billigtarifen fehlt er. Wenn Streit über die Höhe der Regulierung entsteht, hilft eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsbaustein, die Anwalts- und Gutachterkosten trägt.

Was die Praxis empfiehlt

Bremsen, Lenkrad festhalten, Spur halten. Das klingt hart, ist aber die Empfehlung jeder Fahrsicherheitsschulung. Ein Aufprall auf ein Reh bei 70 Stundenkilometern beschädigt Front, Kühler und Motorhaube. Ein Baum am Straßenrand bei derselben Geschwindigkeit beschädigt Menschen. Wer Insassen zusätzlich absichern will, ergänzt seinen Schutz um eine private Unfallversicherung, die unabhängig von der Schuldfrage bei bleibenden Beeinträchtigungen leistet.

Wichtig ist außerdem: Fernlicht nutzen, wo es geht, und beim ersten Tier am Fahrbahnrand sofort vom Gas gehen. Rehe ziehen im Rudel. Wenn eines die Straße überquert hat, folgen häufig zwei weitere.

Aus der Praxis

Was Wildunfälle tatsächlich kosten

Reh auf der Landstraße bei Vellberg

Kombi der unteren Mittelklasse, Aufprall bei etwa 70 Stundenkilometern. Beschädigt waren Stoßfänger, Kühlergrill, ein Scheinwerfer und der Kühler. Wildunfallbescheinigung lag vor, Teilkasko regulierte nach Abzug von 150 Euro Selbstbeteiligung.

2.900 Euro

Wildschwein bei Nacht Richtung Ilshofen

Eine Bache mit rund 80 Kilogramm, Aufprall auf die Fahrerseite. Neben der Karosserie waren Radaufhängung, Achsvermessung und Teile der Unterbodenverkleidung betroffen. Die Sensorik der Assistenzsysteme musste neu kalibriert werden, was allein rund 700 Euro ausmachte.

8.400 Euro

Ausweichen vor einem Fuchs

Fahrzeug kam im nassen Bankett ins Rutschen und blieb an einer Böschung liegen. Keine Berührung mit dem Tier, also kein Fall für die Teilkasko. Die Vollkasko trug den Schaden, der Vertrag rutschte jedoch um mehrere Schadenfreiheitsklassen zurück.

13.600 Euro

Wildwechsel zwischen Kocher, Bühler und Jagst

Der Landkreis Schwäbisch Hall und der Hohenlohekreis sind kleinteilig strukturiert: Waldstücke, Feldwege, Bachtäler und dazwischen Straßen, die selten schnurgerade verlaufen. Genau diese Mischung erzeugt Wildwechsel. Besonders auffällig sind die Übergänge dort, wo ein Waldrand direkt an ein abgeerntetes Feld grenzt und das Wild ohne Deckung von einer Seite zur anderen muss.

Die kritischen Zeiten sind Dämmerung am frühen Morgen und die Stunde nach Sonnenuntergang. Im Herbst verschiebt sich der Berufsverkehr durch die Zeitumstellung genau in dieses Fenster, gleichzeitig wird der Mais geschnitten und nimmt dem Schwarzwild seine Deckung. Von Ende Oktober bis in den Dezember steigt die Zahl der gemeldeten Wildunfälle deshalb spürbar an. Ein zweiter kleinerer Gipfel liegt im Frühjahr, wenn Jungtiere ihre Reviere suchen.

Wer täglich zwischen Wohnort und Arbeitsplatz pendelt, kennt seine Strecke besser als jede Statistik. Nutzen Sie dieses Wissen: An den zwei oder drei Stellen, an denen Sie schon Wild gesehen haben, gehen Sie im Herbst grundsätzlich vom Gas. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vertrag zur Fahrleistung und zum Streckenprofil passt, schauen wir uns die Police in unserer Agentur in Schwäbisch Hall oder in der Zweigstelle Crailsheim gemeinsam an. Für alle weiteren privaten Absicherungen rund um Fahrzeug, Haushalt und Familie finden Sie den Überblick im Bereich Privatkunden.

Häufige Fragen

Wildunfall und Versicherung

Steigt mein Beitrag nach einem Wildunfall?
Nein. Teilkaskoschäden führen nicht zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Der Beitrag bleibt im Folgejahr gleich, abgesehen von den üblichen allgemeinen Anpassungen. Anders sieht es aus, wenn der Schaden über die Vollkasko läuft, etwa nach einem Ausweichmanöver ohne Berührung.
Was ist, wenn ich keine Wildunfallbescheinigung habe?
Die Regulierung wird dadurch nicht automatisch abgelehnt, aber deutlich aufwendiger. Sie sollten dann alles vorlegen, was den Hergang stützt: Fotos vom Schaden mit Tierhaaren, die Einsatznummer der Polizei, Zeugen. Rufen Sie die Polizei besser noch von der Unfallstelle aus an und holen die Bescheinigung sofort.
Zahlt die Teilkasko auch bei einem Zusammenstoß mit einem Hund?
Nur wenn die erweiterte Wildschadenklausel vereinbart ist, denn ein Hund ist kein Haarwild. Ohne diesen Baustein bleibt der Weg über die Tierhalterhaftpflicht des Hundebesitzers, sofern dieser bekannt ist. Ist er unbekannt, tragen Sie den Schaden ohne Vollkasko selbst.
Muss ich den Schaden reparieren lassen, um Geld zu bekommen?
Sie können auf Gutachtenbasis abrechnen und die Reparatur zunächst aufschieben. Beachten Sie dabei zwei Punkte: Bei fiktiver Abrechnung wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet, und ein nicht reparierter Vorschaden kann bei einem späteren Schaden zu Abzügen führen. Bei sicherheitsrelevanten Teilen wie Beleuchtung oder Fahrwerk führt an der Reparatur ohnehin kein Weg vorbei.
Wie schnell muss ich den Schaden melden?
So bald wie möglich, in der Regel innerhalb einer Woche. Rufen Sie am besten am nächsten Werktag in der Agentur an, dann klären wir den Ablauf, die Werkstattwahl und die Frage, ob eine Abrechnung über die Kasko im konkreten Fall überhaupt sinnvoll ist. Bei kleinen Schäden nahe der Selbstbeteiligung lohnt sich die Meldung manchmal nicht.

Prüfen wir Ihren Kaskoschutz vor der dunklen Jahreszeit

In zwanzig Minuten sehen wir, ob Selbstbeteiligung, Wildschadenklausel und Schutzbrief zu Ihrer Strecke passen. Rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Termin in Schwäbisch Hall oder Crailsheim.