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Fahrraddiebstahl: Wann die Hausratversicherung zahlt

Ein gutes Rad kostet heute so viel wie ein gebrauchter Kleinwagen. Ob nach einem Diebstahl Geld fließt, entscheidet sich an drei Fragen: Wo stand das Rad, wie war es gesichert und welcher Baustein steht im Vertrag.

Kurz gesagt

Wird das Rad aus einem abgeschlossenen Keller, einer Garage oder der Wohnung gestohlen, ist das ein Einbruchdiebstahl und über die Hausratversicherung bis zur vollen Versicherungssumme gedeckt. Verschwindet es von der Straße, vom Bahnhof oder aus dem Fahrradständer, zahlt der Hausrat nur mit dem Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl.

Dieser Baustein ist meist auf einen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt. Welche Grenzen und Bausteine in Ihrem Vertrag stehen, klären wir bei der Durchsicht Ihrer privaten Sachversicherung.

Der Keller zählt als Einbruchdiebstahl

Fahrräder gehören zum Hausrat, genauso wie das Sofa oder der Fernseher. Alles, was aus abgeschlossenen Räumen des Gebäudes entwendet wird, in dem Sie wohnen, fällt unter den Grundschutz, sofern der Täter eine Sperrvorrichtung aufgebrochen oder ein Schloss geknackt hat. Das gilt für das Kellerabteil im Mehrfamilienhaus, die Doppelgarage am Haus und den abschließbaren Fahrradraum im Hof.

Zwei Einschränkungen sind wichtig. Erstens muss der Raum tatsächlich verschlossen gewesen sein. Ein Kellerverschlag, dessen Lattentür nur zugeklinkt war, genügt nicht. Zweitens brauchen Sie Einbruchspuren. Wenn der Täter durch die offene Hauseingangstür spaziert und das unverschlossene Rad aus dem Gemeinschaftsflur mitnimmt, ist das ein einfacher Diebstahl, und der ist im Hausrat nicht versichert.

Was viele übersehen

Steht das Rad in einem Nebengebäude auf dem Grundstück, etwa in einem freistehenden Geräteschuppen oder einer Gartenhütte, greift der Schutz je nach Bedingungswerk nur eingeschränkt oder gar nicht. Auch der Fahrradkeller einer Wohnanlage, zu dem sämtliche Parteien Zugang haben, wird in Schadenfällen genau geprüft. Sichern Sie das Rad deshalb auch im Keller zusätzlich mit einem Schloss an einem festen Punkt, dann ist die Sache eindeutig.

  • Keller, Garage und Wohnung: gedeckt bei Einbruchspuren
  • Gemeinschaftsflur ohne Aufbruch: nicht gedeckt
  • Gartenhütte und Nebengebäude: nur mit passendem Baustein
  • Hotelzimmer und Ferienwohnung: über die Außenversicherung meist mitversichert
Unterwegs

Der Zusatzbaustein für Diebstahl außerhalb der Wohnung

Ohne diesen Einschluss endet der Schutz an der Haustür. Das sind die Stellschrauben.

Entschädigungsgrenze
Der Baustein wird als Prozentsatz der Versicherungssumme vereinbart, häufig zwischen einem und fünf Prozent. Bei 60.000 Euro Versicherungssumme und einem Prozent sind das 600 Euro, bei drei Prozent 1.800 Euro. Für ein Rad, das 2.400 Euro gekostet hat, reicht das nicht. Viele Tarife erlauben eine feste Höchstsumme statt einer Quote.
Nachtzeitklausel
Ältere Bedingungen zahlen nur, wenn der Diebstahl zwischen sechs Uhr morgens und zweiundzwanzig Uhr abends geschah, oder wenn das Rad in der Nacht in Gebrauch war. Wer nach der Spätschicht am Bahnhof parkt, steht damit im Regen. Moderne Tarife verzichten auf diese Klausel, ein Wechsel lohnt sich hier fast immer.
Schlosspflicht
Das Rad muss durch ein eigenständiges Schloss gesichert und in der Regel an einem festen Gegenstand angeschlossen sein. Ein Rahmenschloss allein genügt vielen Versicherern nicht, weil das Rad wegtragbar bleibt. Faustregel: mindestens zehn Prozent des Radwerts in ein Bügel- oder Kettenschloss investieren.
Neuwert oder Zeitwert
In der Hausratversicherung gilt grundsätzlich der Neuwert. Manche Zusatzbausteine und viele eigenständige Fahrradpolicen begrenzen den Neuwertersatz aber auf die ersten drei bis fünf Jahre, danach wird der Zeitwert ersetzt. Prüfen Sie diesen Punkt, bevor Sie ein Rad im vierstelligen Bereich kaufen.

E-Bike, Pedelec und S-Pedelec

Ein Pedelec mit Tretunterstützung bis fünfundzwanzig Kilometer pro Stunde und maximal 250 Watt Motorleistung gilt rechtlich als Fahrrad. Es ist damit Teil des Hausrats, braucht kein Kennzeichen und keine eigene Haftpflicht, weil es über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.

Anders sieht es beim S-Pedelec aus, das bis fünfundvierzig Kilometer pro Stunde unterstützt. Das ist ein Kraftfahrzeug. Es braucht ein Versicherungskennzeichen, eine eigene Haftpflicht und fällt damit aus dem Hausrat heraus. Diebstahl und Beschädigung decken Sie über Teilkasko oder Vollkasko im Rahmen der Kfz-Versicherung ab. Wer das übersieht, steht nach einem Diebstahl ohne Entschädigung da, obwohl der Hausrat großzügig bemessen ist.

Der Akku ist das teuerste Einzelteil

Ein Ersatzakku kostet je nach Modell zwischen 500 und 1.000 Euro. Wird nur der Akku gestohlen, weil er in der Halterung steckenblieb, greift der Fahrradbaustein häufig mit, sofern Zubehör und fest verbundene Teile eingeschlossen sind. Kritischer sind Defekte: Ein Akku, der nach zwei Jahren die Kapazität verliert, ist ein Verschleißfall und gehört zur Gewährleistung, nicht in die Versicherung. Schäden durch Feuchtigkeit, Sturz oder einen Kurzschluss dagegen sind in guten Fahrradpolicen mitversichert.

Nehmen Sie den Akku bei längeren Standzeiten mit. Das schont die Zellen und nimmt Gelegenheitstätern den Anreiz. In Schwäbisch Hall und Crailsheim häufen sich die Anzeigen rund um Bahnhof, Schulzentren und Freibad, also überall dort, wo Räder länger unbeaufsichtigt stehen.

Aus der Praxis

Drei Fälle aus der Region

Trekkingrad am Bahnhof

Das Rad war mit einem Bügelschloss an einem Anlehnbügel gesichert und verschwand am Nachmittag. Kaufbeleg und Rahmennummer lagen vor, der Baustein war mit drei Prozent der Versicherungssumme vereinbart.

1.450 Euro erstattet

Zwei Räder aus dem Kellerabteil

Die Täter hebelten die Kellertür eines Mehrfamilienhauses auf und nahmen ein Kinderrad und ein Pedelec mit. Als Einbruchdiebstahl lief der Fall über den Grundschutz, ohne Anrechnung auf die Fahrradgrenze.

3.180 Euro erstattet

S-Pedelec vor dem Betrieb

Der Kunde ging davon aus, sein schnelles Pedelec sei über den Hausrat gedeckt. Weil es rechtlich ein Kraftfahrzeug ist und keine Teilkasko bestand, gab es keine Leistung. Der Vertrag wurde danach umgestellt.

0 Euro erstattet

Was Sie im Schadenfall brauchen

Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei. Ohne polizeiliches Aktenzeichen reguliert kein Versicherer einen Fahrraddiebstahl. Notieren Sie Ort, Zeitraum, Art der Sicherung und die Rahmennummer, sie steht meist unter dem Tretlager, am Sattelrohr oder am Ausfallende. Fotografieren Sie sie am besten heute, nicht erst nach dem Diebstahl.

Der Kaufbeleg beweist Eigentum und Wert. Fehlt er, hilft die Rechnung der Werkstatt, ein Kontoauszug oder eine Registrierung bei der Polizei, die in vielen Gemeinden bei Aktionstagen angeboten wird. Legen Sie Beleg, Foto und Rahmennummer in einen Ordner in der Cloud, dann haben Sie alles griffbereit. Das defekte oder zurückgebliebene Schloss heben Sie ebenfalls auf, es belegt die Sicherung.

Melden Sie den Schaden anschließend beim Versicherer, in der Regel innerhalb weniger Tage. Taucht das Rad später wieder auf, müssen Sie das mitteilen. Sie haben dann die Wahl, das Rad zurückzunehmen und die Entschädigung zurückzuzahlen, oder es dem Versicherer zu überlassen.

Wann sich eine eigene Fahrradversicherung lohnt

Ab etwa 2.000 Euro Anschaffungswert stößt der Hausratbaustein an seine Grenzen, und zwar nicht nur bei der Summe. Eine eigenständige Fahrradpolice arbeitet wie eine Vollkaskoversicherung: Sie zahlt auch bei Sturz, Vandalismus, Unfallschäden, Materialfehlern nach Ablauf der Gewährleistung, Akkudefekten und häufig sogar bei Verschleiß an Schaltung und Bremsen. Viele Tarife enthalten zusätzlich einen Pannenschutz mit Abholung.

Die Größenordnung liegt in der Regel zwischen drei und fünf Prozent des Kaufpreises im Jahr, bei einem Pedelec für 3.500 Euro also grob zwischen 110 und 180 Euro. Das ist kein kleiner Betrag, rechnet sich aber, wenn das Rad täglich für den Arbeitsweg genutzt wird oder über Dienstradleasing läuft. Beim Leasing verlangt der Anbieter ohnehin meist einen eigenen Schutz.

Der Vergleich in zwei Sätzen

Wer ein Alltagsrad für 600 Euro fährt, ist mit dem Hausratbaustein gut bedient. Wer ein Pedelec oder ein Rennrad im vierstelligen Bereich besitzt, sollte die eigene Police rechnen, weil sie mehr als nur Diebstahl abdeckt.

Welche Variante zu Ihnen passt, lässt sich in einem kurzen Gespräch klären. Sie erreichen uns in Schwäbisch Hall und in der Zweigstelle in Crailsheim. Weitere Themen rund um Wohnen, Haftung und Mobilität finden Sie im Bereich Privatkunden.

Häufige Fragen

Fragen zum Fahrraddiebstahl

Zahlt die Hausratversicherung ohne Zusatzbaustein gar nichts?
Doch, aber nur bei Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Räumen und bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Der Diebstahl von der Straße ist ohne den Einschluss nicht gedeckt.
Wie hoch sollte das Schloss dimensioniert sein?
Ein solides Bügel- oder Panzerkabelschloss der oberen Preisklasse hält einen Gelegenheitstäter lange genug auf. Manche Bedingungen nennen keine Mindestklasse, verlangen aber ein Schloss, das nicht ohne Werkzeug zu öffnen ist. Ein Zahlenkabel für zwölf Euro erfüllt das nicht.
Sind Anhänger, Kindersitz und Zubehör mitversichert?
Fest verbundene Teile wie Gepäckträger, Beleuchtung oder Kindersitz sind in der Regel eingeschlossen, wenn sie zusammen mit dem Rad entwendet werden. Ein separat abgestellter Anhänger braucht meist eine eigene Nennung im Vertrag.
Gilt der Schutz auch im Urlaub im Ausland?
Die Außenversicherung des Hausrats gilt weltweit, meist für drei bis sechs Monate. Der Fahrradbaustein folgt dieser Regel in den meisten Tarifen. Ein Rad auf dem Heckträger des Autos ist allerdings häufig ausgenommen, hier hilft nur die eigene Police.
Was passiert nach einem Diebstahl mit dem Beitrag?
Anders als in der Kfz-Versicherung gibt es im Hausrat keine Schadenfreiheitsklasse. Der Beitrag steigt nach einem einzelnen Schaden nicht. Bei mehreren Schäden in kurzer Zeit kann der Versicherer allerdings die Bedingungen anpassen oder kündigen.

Wissen, was Ihr Rad wert ist und was der Vertrag hergibt

Bringen Sie Kaufbeleg und Police mit, wir rechnen die Entschädigungsgrenze durch und sagen Ihnen, ob der Hausratbaustein reicht oder eine eigene Fahrradpolice sinnvoller ist.