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Zahnzusatzversicherung: Leistungen, Wartezeit und Kosten

Ein Implantat mit Krone kostet schnell so viel wie ein gebrauchter Kleinwagen, und die gesetzliche Kasse steuert nur einen Festbetrag bei. Wir zeigen, wie der Eigenanteil entsteht, worauf es bei den Erstattungssätzen ankommt und warum der Abschlusszeitpunkt über den Nutzen entscheidet.

Kurz gesagt

Die gesetzliche Kasse zahlt bei Zahnersatz keinen Anteil an Ihrer Rechnung, sondern einen festen Zuschuss, der sich am günstigsten medizinisch ausreichenden Befund orientiert. Wählen Sie eine höherwertige Versorgung, steigt Ihr Eigenanteil, der Zuschuss bleibt gleich.

Eine Zahnzusatzversicherung setzt genau dort an. Sie gehört zu den Bausteinen, die auch Menschen mit gesetzlicher Kasse ein Stück in Richtung private Krankenversorgung bringen, ohne das System zu wechseln.

So funktioniert das Festzuschusssystem

Für jeden Zahnbefund gibt es eine sogenannte Regelversorgung. Das ist die Behandlung, die als ausreichend und zweckmäßig gilt. Fehlt zum Beispiel ein Backenzahn und sind die Nachbarzähne tragfähig, lautet die Regelversorgung Brücke. Der Zuschuss der Kasse berechnet sich aus den Kosten dieser Brücke, unabhängig davon, wofür Sie sich am Ende entscheiden.

Der Grundzuschuss deckt 60 Prozent der Regelversorgung ab. Wer sein Bonusheft fünf Jahre lückenlos führt, kommt auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent. Bei geringem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung, die den doppelten Festzuschuss vorsieht. Alles darüber hinaus zahlen Sie selbst.

Rechenbeispiel Implantat mit Krone

Ein Patient aus Vellberg verliert einen Backenzahn. Sein Zahnarzt schlägt ein Implantat mit Keramikkrone vor. Der Heil- und Kostenplan weist 2.400 Euro aus, davon rund 1.700 Euro für Implantat, Aufbau und Operation, der Rest für Krone, Material und Labor.

Rechnung gesamt
2.400 Euro für Implantat, Aufbau, Krone und Laborkosten
Festzuschuss der Kasse
Rund 450 Euro, berechnet aus der Regelversorgung Brücke, mit vollem Bonus rund 560 Euro
Eigenanteil ohne Zusatzschutz
Etwa 1.850 bis 1.950 Euro, fällig nach Abschluss der Behandlung
Mit einem Tarif, der 85 Prozent der Gesamtkosten erstattet
Erstattung rund 2.040 Euro abzüglich der Kassenleistung, es bleiben ungefähr 360 Euro

Diese Zahlen sind eine Größenordnung aus Heil- und Kostenplänen, die uns Kunden vorlegen. Je nach Praxis, Steigerungssatz und Labor liegen sie höher oder niedriger. Das Muster bleibt aber gleich: Der Zuschuss der Kasse verändert sich nicht, wenn die Versorgung besser wird.

Der Prozentsatz mit zwei Bedeutungen

85 Prozent sind nicht immer 85 Prozent

Wer nur auf die Werbezahl schaut, vergleicht Tarife, die unterschiedlich rechnen.

Erstattung auf die Gesamtkosten

Der Tarif erstattet einen Prozentsatz der kompletten Rechnung, die Leistung der Kasse wird angerechnet. Bei 85 Prozent von 2.400 Euro sind das 2.040 Euro, davon zieht der Versicherer den Festzuschuss ab und überweist den Rest. Diese Variante ist die transparentere.

Erstattung auf den Eigenanteil

Der Tarif erstattet einen Prozentsatz dessen, was nach dem Festzuschuss übrig bleibt. Bei 85 Prozent von 1.950 Euro sind das rund 1.658 Euro. Der Prozentsatz klingt identisch, das Ergebnis liegt um mehrere hundert Euro auseinander.

Höchstsätze der Gebührenordnung

Zahnärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ab und dürfen den einfachen Satz steigern. Prüfen Sie, bis zu welchem Steigerungssatz Ihr Tarif erstattet. Endet er beim 2,3-fachen Satz, bleibt bei aufwendigen Versorgungen ein Rest an Ihnen hängen.

Material- und Laborkosten

Bei Zahnersatz macht das Labor oft 40 bis 60 Prozent der Rechnung aus. Tarife, die Material und Labor nur eingeschränkt erstatten, sehen im Vergleich günstig aus und enttäuschen im Schadenfall. Dieser Punkt steht selten auf dem Deckblatt, sondern im Bedingungswerk.

Zahnstaffel und Wartezeit, die zwei Bremsen am Anfang

Beide Begriffe werden häufig verwechselt, sie bedeuten aber Verschiedenes.

Wartezeit

Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch gar nichts erstattet wird. Üblich sind drei oder acht Monate. Viele Tarife verzichten inzwischen darauf, was in der Werbung gern hervorgehoben wird. Der Verzicht auf die Wartezeit allein sagt allerdings wenig aus, solange die Staffel greift.

Zahnstaffel

Die Staffel begrenzt die Erstattungssumme in den ersten Versicherungsjahren. Ein typisches Muster sieht so aus:

  • Erstes Jahr: höchstens etwa 1.000 Euro Erstattung
  • Erste zwei Jahre zusammen: höchstens etwa 2.000 Euro
  • Erste drei Jahre zusammen: höchstens etwa 3.000 Euro
  • Erste vier Jahre zusammen: höchstens etwa 4.000 Euro
  • Ab dem fünften Jahr in der Regel ohne Begrenzung

Die Beträge unterscheiden sich je Tarif, das Prinzip ist immer dasselbe. Wichtig ist die Ausnahme: Nach einem Unfall entfällt die Staffel bei den meisten Anbietern. Wer sich beim Sturz vom Rad einen Schneidezahn abbricht, bekommt also auch im ersten Jahr die volle Leistung.

Aus diesen beiden Bremsen folgt eine einfache Regel. Der beste Zeitpunkt für den Abschluss ist der, an dem Sie noch nichts brauchen. Wer bereits einen Heil- und Kostenplan in der Schublade hat, kommt zu spät.

Gesundheitsfragen

Was Sie beim Antrag angeben müssen

Die Fragen sind kurz, ihre Wirkung ist groß.

Fehlende Zähne
Nicht ersetzte Lücken sind fast immer vom Versicherungsschutz ausgenommen. Manche Tarife akzeptieren bis zu zwei fehlende Zähne, ab dem dritten wird es eng. Weisheitszähne zählen meist nicht mit.
Laufende Behandlung
Was vor Antragstellung begonnen wurde, bleibt außen vor. Dazu gehört auch die bereits geplante Wurzelbehandlung, selbst wenn der Termin erst in vier Wochen ist.
Angeratene Behandlung
Der kritischste Punkt. Hat Ihr Zahnarzt eine Maßnahme empfohlen und in der Karteikarte vermerkt, gilt sie als angeraten, auch ohne Kostenplan. Der Versicherer darf im Leistungsfall die Karteikarte anfordern.
Parodontitis
Eine behandelte und ausgeheilte Parodontitis ist meist unproblematisch. Eine laufende Behandlung führt zur Ablehnung oder zu einem Ausschluss, weil das Folgekostenrisiko hoch ist.
Kieferorthopädie bei Kindern
Sobald eine Fehlstellung dokumentiert oder eine Spange empfohlen ist, gibt es dafür keinen Schutz mehr. Deshalb schließen Eltern in der Region den Baustein häufig schon im Kindergartenalter ab.

Prophylaxe, Kinder und Bonusheft

Zahnersatz ist der teuerste, aber nicht der häufigste Leistungsfall. Im Alltag zahlt sich ein Tarif oft schon über die professionelle Zahnreinigung aus. Gute Bedingungen erstatten zwei Sitzungen pro Jahr oder einen festen Jahresbetrag. Bei Kosten von 90 bis 140 Euro je Reinigung deckt das für viele Familien einen spürbaren Teil des Beitrags ab.

Bei Kindern steht die Kieferorthopädie im Mittelpunkt. Die gesetzliche Kasse übernimmt eine Behandlung erst ab der dritten von fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Leichtere Fehlstellungen, die viele Eltern trotzdem korrigieren lassen wollen, fallen komplett heraus. Eine Behandlung mit fester Spange über drei Jahre bewegt sich in der Größenordnung von 3.000 bis 6.000 Euro, hochwertige Materialien und Zusatzleistungen kommen obendrauf.

Das Bonusheft bleibt auch mit Zusatzversicherung wichtig, denn es hebt den Festzuschuss der Kasse. Ein Kontrollbesuch pro Kalenderjahr genügt für Erwachsene, bei Jugendlichen sind es zwei. Eine einzige vergessene Untersuchung setzt die Zählung zurück. Wir erleben das jedes Jahr bei Kunden, die im Dezember feststellen, dass der Termin nie stattgefunden hat.

Arbeitgeber im Landkreis Schwäbisch Hall gehen inzwischen einen anderen Weg und stellen ihrer Belegschaft ein Zahnbudget über eine betriebliche Krankenversicherung zur Verfügung. Ohne Gesundheitsprüfung, weil die Gruppe versichert wird und nicht die einzelne Person. Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg für Sie passt, sprechen Sie uns in Crailsheim an oder werfen Sie einen Blick auf die Bausteine der privaten Krankenversicherung.

Häufige Fragen

Zahnzusatz, häufig gefragt

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung im Monat?
Für einen Erwachsenen mittleren Alters mit gutem Leistungsniveau liegt der Beitrag in der Regel im Bereich von 20 bis 45 Euro monatlich, Kindertarife deutlich darunter. Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter und vom Leistungsumfang ab, nicht vom Zustand einzelner Zähne.
Kann ich abschließen, wenn schon eine Krone geplant ist?
Abschließen können Sie, für diese Krone gibt es aber keine Leistung. Angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen. Der Vertrag hilft dann erst bei allem, was danach neu entsteht. Ehrlicher ist es, diesen Punkt vor der Unterschrift zu klären als nach der Ablehnung.
Lohnt sich der Schutz noch mit 55?
Das hängt vom Gebisszustand ab. Sind die eigenen Zähne weitgehend erhalten und keine Behandlungen angeraten, kann sich der Abschluss rechnen, weil in dieser Altersgruppe die größeren Versorgungen erst bevorstehen. Sind bereits mehrere Zähne ersetzt, wird die Auswahl an Tarifen dünn.
Zahlt der Tarif auch bei Zahnbehandlung, nicht nur bei Zahnersatz?
Gute Bedingungen umfassen beides. Zur Zahnbehandlung zählen Kunststofffüllungen statt Amalgam, Wurzelbehandlungen außerhalb des Kassenkatalogs und die Behandlung von Parodontitis. Gerade Wurzelbehandlungen an Backenzähnen werden von der Kasse häufig nicht vollständig getragen.
Was passiert, wenn ich in die private Krankenvollversicherung wechsle?
Dann prüfen wir, ob der Zahnbereich im neuen Vollversicherungstarif ausreichend abgedeckt ist. In vielen Fällen wird die Zusatzversicherung überflüssig, in anderen ergänzt sie den Vollschutz sinnvoll weiter. Die Details klären wir vor dem Wechsel, nicht danach.

Den Heil- und Kostenplan vorher durchrechnen

Bringen Sie Ihren letzten Befund mit, dann sehen Sie schwarz auf weiß, welcher Anteil bei Ihnen hängen bleibt und welcher Tarif diese Lücke tatsächlich schließt.