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Gesundheit

Beihilfe und private Krankenversicherung für Beamte

Ihr Dienstherr übernimmt einen festen Anteil Ihrer Krankheitskosten. Den Rest versichern Sie selbst, und zwar genau in der Höhe, die zu Ihrem Beihilfesatz passt. Wir erklären die Prozentsätze, die Öffnungsaktion für Berufsanfänger und was sich im Ruhestand oder bei einer Versetzung ändert.

Kurz gesagt

Beihilfe ist kein Versicherungsschutz, sondern eine Fürsorgeleistung Ihres Dienstherrn. Sie erstattet einen festgelegten Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen, typischerweise 50 Prozent für den Beamten selbst, 70 Prozent für den Ehepartner und 80 Prozent für Kinder.

Der verbleibende Anteil wird über einen Restkostentarif in der privaten Krankenversicherung gedeckt. Weil nur ein Bruchteil der Kosten versichert werden muss, liegen die Beiträge deutlich unter denen einer Vollversicherung.

Wie das Beihilfesystem aufgebaut ist

Der Dienstherr ist gegenüber seinen Beamten zur Fürsorge verpflichtet. Er erfüllt diese Pflicht, indem er einen Teil der Aufwendungen für Krankheit, Pflege und Geburt übernimmt. Geregelt ist das in Beihilfeverordnungen, für Bundesbeamte auf Bundesebene, für Landesbeamte, Lehrer und Polizisten im jeweiligen Landesrecht. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind erheblich und betreffen nicht nur die Prozentsätze, sondern auch Höchstbeträge, Wahlleistungen und Eigenbehalte.

Beihilfefähig ist längst nicht alles. Zahnersatz wird häufig nur bis zu bestimmten Sätzen anerkannt, Sehhilfen sind je nach Land begrenzt oder gestrichen, Wahlleistungen im Krankenhaus setzen oft eine gesonderte Erklärung und einen monatlichen Eigenbetrag voraus. Baden-Württemberg erhebt zusätzlich eine Kostendämpfungspauschale, die nach Besoldungsgruppe gestaffelt ist und jährlich vom Erstattungsbetrag abgezogen wird.

Wer nur den Beihilfesatz kennt und daraus den Versicherungsbedarf ableitet, unterschätzt die Lücke. Ein sauber kalkulierter Restkostentarif enthält deshalb einen Beihilfeergänzungsbaustein, der genau diese Posten auffängt.

  • Antrag auf Beihilfe stellen Sie selbst, Belege reichen Sie bei der Beihilfestelle ein
  • Fristen für die Einreichung sind in mehreren Ländern auf ein Jahr begrenzt
  • Der Restkostentarif rechnet unabhängig davon ab, beide Erstattungen zusammen dürfen die Rechnung nicht übersteigen
  • Ein Dienstunfall wird über die Unfallfürsorge abgewickelt, private Unfälle deckt sie nicht, dafür braucht es eine private Unfallversicherung
Prozentsätze

Wer wie viel bekommt

Die folgenden Werte sind der verbreitete Standard. Ihre Beihilfeverordnung kann abweichen, deshalb prüfen wir sie vor jedem Antrag.

Beamtin oder Beamter im aktiven Dienst
50 Prozent. Der Restkostentarif deckt die anderen 50 Prozent ab.
Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern
In vielen Beihilfeverordnungen steigt der eigene Satz auf 70 Prozent, der Restkostentarif sinkt entsprechend auf 30 Prozent. Der Beitrag fällt damit spürbar.
Ehepartner
70 Prozent, sofern der eigene Gesamtbetrag der Einkünfte unter der in der Verordnung genannten Grenze bleibt. Einzelne Länder haben den Kreis der berücksichtigungsfähigen Ehepartner je nach Einstellungsjahr eingeschränkt.
Kinder
80 Prozent, solange Kindergeld beziehungsweise der Familienzuschlag zusteht. Für die restlichen 20 Prozent genügt ein kleiner Kindertarif, der oft im Bereich von 25 bis 50 Euro monatlich liegt.
Versorgungsempfänger im Ruhestand
In der Regel 70 Prozent. Der private Anteil sinkt damit von 50 auf 30 Prozent, was den Beitrag im Ruhestand deutlich entlastet.

Die Öffnungsaktion für Berufsanfänger

Wer neu verbeamtet wird, hat sechs Monate Zeit, um von einer Sonderregelung der privaten Versicherer zu profitieren. Innerhalb dieser Frist gilt für die Aufnahme in einen beihilfekonformen Tarif:

  • Kein Leistungsausschluss für einzelne Erkrankungen
  • Ein Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent, unabhängig davon, wie die Gesundheitsprüfung ausfällt
  • Eine Ablehnung ist nur in sehr engen Ausnahmefällen zulässig

Für jemanden mit einer chronischen Erkrankung ist das der Unterschied zwischen einem tragbaren Beitrag und gar keinem Angebot. Eine Lehrerin, die im Referendariat wegen einer Autoimmunerkrankung behandelt wurde, hätte im normalen Antragsweg mit einem Ausschluss oder einer Ablehnung rechnen müssen. Über die Öffnungsaktion kam sie mit einem Zuschlag von 30 Prozent auf den Restkostenbeitrag in den regulären Tarif.

Die Frist läuft ab der erstmaligen Berufung in das Beamtenverhältnis, auch das Beamtenverhältnis auf Widerruf zählt dafür. Sie gilt außerdem nach einer Rückkehr aus Elternzeit oder Beurlaubung sowie bei einer erstmaligen Beihilfeberechtigung durch Heirat oder Geburt. Wer die sechs Monate verstreichen lässt, verliert diesen Schutz endgültig.

Anwärter und Referendare

Während der Ausbildung gibt es besondere Anwärtertarife mit stark reduziertem Beitrag, häufig im Bereich von 30 bis 80 Euro monatlich bei vollem Leistungsniveau. Der niedrige Beitrag ist möglich, weil in dieser Phase keine Alterungsrückstellung gebildet wird. Wichtig ist die Option auf Übernahme in den regulären Tarif nach der Ausbildung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Zusage sollte im Antrag stehen und nicht erst später gesucht werden.

Sinnvoll ist zusätzlich eine Anwartschaftsversicherung, wenn absehbar ist, dass Sie zwischenzeitlich pausieren. Sie hält Ihren Gesundheitszustand fest, damit Sie später zu den ursprünglichen Bedingungen zurückkehren können.

Später und anderswo

Ruhestand, pauschale Beihilfe, Versetzung

Wechsel in den Ruhestand

Mit dem Eintritt in den Ruhestand steigt der Beihilfesatz in der Regel auf 70 Prozent. Ihr Versicherer muss den Restkostentarif dann ohne erneute Gesundheitsprüfung auf 30 Prozent umstellen. Melden Sie die Änderung aktiv, sie geschieht nicht automatisch. Wer sie vergisst, zahlt weiter für einen Anteil, den längst der Dienstherr trägt.

Pauschale Beihilfe

Mehrere Bundesländer bieten inzwischen an, statt der individuellen Beihilfe einen Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen. Das entspricht in der Wirkung einem Arbeitgeberanteil. Für Beamte mit Vorerkrankungen, mit vielen Kindern oder mit einem Partner ohne eigenen Beihilfeanspruch kann das die günstigere Variante sein. Die Entscheidung ist in aller Regel unwiderruflich.

Versetzung in ein anderes Bundesland

Mit dem Dienstherrn wechselt die Beihilfeverordnung. Beihilfesätze, Höchstbeträge und Eigenbehalte können sich ändern, ein Beihilfeergänzungstarif passt danach womöglich nicht mehr. Ein Wechsel des Krankenversicherers ist deswegen nicht nötig, wohl aber eine Überprüfung der Bausteine. Wir machen das im Rahmen einer Bestandsaufnahme mit.

Polizeikommissar, 27, Anwärtertarif

Während der Ausbildung zahlte er einen reduzierten Beitrag, mit der Verbeamtung auf Lebenszeit wechselte er in den 50-Prozent-Restkostentarif. Ohne die vereinbarte Übernahmeoption hätte eine im Dienst zugezogene Knieverletzung zu einem Ausschluss geführt.

Beitrag vor Übernahme 62 Euro monatlich

Lehrerehepaar mit drei Kindern

Nach der Geburt des zweiten Kindes stieg der Beihilfesatz eines Elternteils auf 70 Prozent. Die Umstellung des Restkostentarifs von 50 auf 30 Prozent hatten beide zwei Jahre lang übersehen.

Ersparnis nach Umstellung rund 140 Euro monatlich

Verwaltungsbeamtin, Eintritt in den Ruhestand

Beihilfesatz von 50 auf 70 Prozent, Restkostentarif entsprechend reduziert, Krankentagegeld gekündigt, weil es im Ruhestand keinen Zweck mehr erfüllt.

Entlastung insgesamt rund 210 Euro monatlich

Worauf wir bei Beamten in der Region achten

Im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis betreuen wir Lehrer, Polizisten, Verwaltungsbeamte und Beschäftigte in Justiz und Finanzverwaltung. Die Fragen ähneln sich: Reicht der Standardtarif, was ist mit Wahlleistungen im Krankenhaus, und wie sichere ich meine Familie ab, wenn der Partner nicht beihilfeberechtigt ist.

Drei Punkte prüfen wir immer. Erstens den Beihilfeergänzungstarif, damit Kostendämpfungspauschale und nicht beihilfefähige Anteile nicht am Ende bei Ihnen liegen. Zweitens die Wahlleistungen, denn eine nachträgliche Aufnahme verlangt eine Gesundheitsprüfung. Drittens die Dienstunfähigkeit, die eine eigene Absicherung braucht und mit der klassischen Berufsunfähigkeit nicht gleichzusetzen ist. Wenn Sie das in Ruhe durchgehen wollen, kommen Sie in unser Büro in Schwäbisch Hall oder lesen Sie zuerst die Übersicht zur privaten Krankenversicherung.

Häufige Fragen

Beihilfe und PKV, häufig gefragt

Muss ich mich als Beamter privat versichern?
Nein. Sie können auch freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleiben. Ohne pauschale Beihilfe zahlen Sie dort allerdings den vollen Beitrag ohne Zuschuss des Dienstherrn, während die individuelle Beihilfe weitgehend ins Leere läuft. Genau deshalb entscheiden sich die meisten Beamten für den Restkostentarif.
Was kostet ein Restkostentarif ungefähr?
Für eine 30-jährige Beamtin mit 50 Prozent Beihilfe und gutem Leistungsniveau bewegt sich der Beitrag in der Regel im Bereich von 200 bis 350 Euro monatlich einschließlich Pflegepflichtversicherung. Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Wahlleistungen verschieben diesen Rahmen in beide Richtungen.
Wird mein Kind ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen?
Ja, wenn Sie es innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt anmelden und selbst bereits mindestens drei Monate versichert sind. Der Kindertarif deckt dann die 20 Prozent ab, die die Beihilfe nicht trägt. Diese Frist wird häufig übersehen, tragen Sie sie sich früh ein.
Was ist, wenn ich das Beamtenverhältnis verlasse?
Mit dem Ende der Beihilfeberechtigung muss der Restkostentarif auf eine Vollversicherung umgestellt werden. Ihr Versicherer ist dazu ohne erneute Gesundheitsprüfung verpflichtet. Der Beitrag steigt entsprechend, weil nun 100 Prozent statt 50 Prozent zu versichern sind.
Lohnt sich die pauschale Beihilfe für mich?
Sie lohnt sich vor allem bei Vorerkrankungen, die zu hohen Zuschlägen führen, bei mehreren Kindern und bei einem Partner ohne eigene Absicherung. Bei einem gesunden Single ist der Restkostentarif meist günstiger. Rechnen Sie beide Wege durch, bevor Sie die unwiderrufliche Erklärung abgeben.

Sechs Monate Frist, ein Leben lang Wirkung

Wenn Ihre Verbeamtung ansteht oder gerade erfolgt ist, sollten Sie den Tarif jetzt festlegen. Wir prüfen Ihre Beihilfeverordnung und rechnen den passenden Restkostenanteil aus.