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GesundheitBeihilfe und private Krankenversicherung für Beamte
Ihr Dienstherr übernimmt einen festen Anteil Ihrer Krankheitskosten. Den Rest versichern Sie selbst, und zwar genau in der Höhe, die zu Ihrem Beihilfesatz passt. Wir erklären die Prozentsätze, die Öffnungsaktion für Berufsanfänger und was sich im Ruhestand oder bei einer Versetzung ändert.
Beihilfe ist kein Versicherungsschutz, sondern eine Fürsorgeleistung Ihres Dienstherrn. Sie erstattet einen festgelegten Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen, typischerweise 50 Prozent für den Beamten selbst, 70 Prozent für den Ehepartner und 80 Prozent für Kinder.
Der verbleibende Anteil wird über einen Restkostentarif in der privaten Krankenversicherung gedeckt. Weil nur ein Bruchteil der Kosten versichert werden muss, liegen die Beiträge deutlich unter denen einer Vollversicherung.
Wie das Beihilfesystem aufgebaut ist
Der Dienstherr ist gegenüber seinen Beamten zur Fürsorge verpflichtet. Er erfüllt diese Pflicht, indem er einen Teil der Aufwendungen für Krankheit, Pflege und Geburt übernimmt. Geregelt ist das in Beihilfeverordnungen, für Bundesbeamte auf Bundesebene, für Landesbeamte, Lehrer und Polizisten im jeweiligen Landesrecht. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind erheblich und betreffen nicht nur die Prozentsätze, sondern auch Höchstbeträge, Wahlleistungen und Eigenbehalte.
Beihilfefähig ist längst nicht alles. Zahnersatz wird häufig nur bis zu bestimmten Sätzen anerkannt, Sehhilfen sind je nach Land begrenzt oder gestrichen, Wahlleistungen im Krankenhaus setzen oft eine gesonderte Erklärung und einen monatlichen Eigenbetrag voraus. Baden-Württemberg erhebt zusätzlich eine Kostendämpfungspauschale, die nach Besoldungsgruppe gestaffelt ist und jährlich vom Erstattungsbetrag abgezogen wird.
Wer nur den Beihilfesatz kennt und daraus den Versicherungsbedarf ableitet, unterschätzt die Lücke. Ein sauber kalkulierter Restkostentarif enthält deshalb einen Beihilfeergänzungsbaustein, der genau diese Posten auffängt.
- Antrag auf Beihilfe stellen Sie selbst, Belege reichen Sie bei der Beihilfestelle ein
- Fristen für die Einreichung sind in mehreren Ländern auf ein Jahr begrenzt
- Der Restkostentarif rechnet unabhängig davon ab, beide Erstattungen zusammen dürfen die Rechnung nicht übersteigen
- Ein Dienstunfall wird über die Unfallfürsorge abgewickelt, private Unfälle deckt sie nicht, dafür braucht es eine private Unfallversicherung
Wer wie viel bekommt
Die folgenden Werte sind der verbreitete Standard. Ihre Beihilfeverordnung kann abweichen, deshalb prüfen wir sie vor jedem Antrag.
Die Öffnungsaktion für Berufsanfänger
Wer neu verbeamtet wird, hat sechs Monate Zeit, um von einer Sonderregelung der privaten Versicherer zu profitieren. Innerhalb dieser Frist gilt für die Aufnahme in einen beihilfekonformen Tarif:
- Kein Leistungsausschluss für einzelne Erkrankungen
- Ein Risikozuschlag von höchstens 30 Prozent, unabhängig davon, wie die Gesundheitsprüfung ausfällt
- Eine Ablehnung ist nur in sehr engen Ausnahmefällen zulässig
Für jemanden mit einer chronischen Erkrankung ist das der Unterschied zwischen einem tragbaren Beitrag und gar keinem Angebot. Eine Lehrerin, die im Referendariat wegen einer Autoimmunerkrankung behandelt wurde, hätte im normalen Antragsweg mit einem Ausschluss oder einer Ablehnung rechnen müssen. Über die Öffnungsaktion kam sie mit einem Zuschlag von 30 Prozent auf den Restkostenbeitrag in den regulären Tarif.
Die Frist läuft ab der erstmaligen Berufung in das Beamtenverhältnis, auch das Beamtenverhältnis auf Widerruf zählt dafür. Sie gilt außerdem nach einer Rückkehr aus Elternzeit oder Beurlaubung sowie bei einer erstmaligen Beihilfeberechtigung durch Heirat oder Geburt. Wer die sechs Monate verstreichen lässt, verliert diesen Schutz endgültig.
Anwärter und Referendare
Während der Ausbildung gibt es besondere Anwärtertarife mit stark reduziertem Beitrag, häufig im Bereich von 30 bis 80 Euro monatlich bei vollem Leistungsniveau. Der niedrige Beitrag ist möglich, weil in dieser Phase keine Alterungsrückstellung gebildet wird. Wichtig ist die Option auf Übernahme in den regulären Tarif nach der Ausbildung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Zusage sollte im Antrag stehen und nicht erst später gesucht werden.
Sinnvoll ist zusätzlich eine Anwartschaftsversicherung, wenn absehbar ist, dass Sie zwischenzeitlich pausieren. Sie hält Ihren Gesundheitszustand fest, damit Sie später zu den ursprünglichen Bedingungen zurückkehren können.
Ruhestand, pauschale Beihilfe, Versetzung
Wechsel in den Ruhestand
Mit dem Eintritt in den Ruhestand steigt der Beihilfesatz in der Regel auf 70 Prozent. Ihr Versicherer muss den Restkostentarif dann ohne erneute Gesundheitsprüfung auf 30 Prozent umstellen. Melden Sie die Änderung aktiv, sie geschieht nicht automatisch. Wer sie vergisst, zahlt weiter für einen Anteil, den längst der Dienstherr trägt.
Pauschale Beihilfe
Mehrere Bundesländer bieten inzwischen an, statt der individuellen Beihilfe einen Zuschuss zum Beitrag einer gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen. Das entspricht in der Wirkung einem Arbeitgeberanteil. Für Beamte mit Vorerkrankungen, mit vielen Kindern oder mit einem Partner ohne eigenen Beihilfeanspruch kann das die günstigere Variante sein. Die Entscheidung ist in aller Regel unwiderruflich.
Versetzung in ein anderes Bundesland
Mit dem Dienstherrn wechselt die Beihilfeverordnung. Beihilfesätze, Höchstbeträge und Eigenbehalte können sich ändern, ein Beihilfeergänzungstarif passt danach womöglich nicht mehr. Ein Wechsel des Krankenversicherers ist deswegen nicht nötig, wohl aber eine Überprüfung der Bausteine. Wir machen das im Rahmen einer Bestandsaufnahme mit.
Polizeikommissar, 27, Anwärtertarif
Während der Ausbildung zahlte er einen reduzierten Beitrag, mit der Verbeamtung auf Lebenszeit wechselte er in den 50-Prozent-Restkostentarif. Ohne die vereinbarte Übernahmeoption hätte eine im Dienst zugezogene Knieverletzung zu einem Ausschluss geführt.
Beitrag vor Übernahme 62 Euro monatlichLehrerehepaar mit drei Kindern
Nach der Geburt des zweiten Kindes stieg der Beihilfesatz eines Elternteils auf 70 Prozent. Die Umstellung des Restkostentarifs von 50 auf 30 Prozent hatten beide zwei Jahre lang übersehen.
Ersparnis nach Umstellung rund 140 Euro monatlichVerwaltungsbeamtin, Eintritt in den Ruhestand
Beihilfesatz von 50 auf 70 Prozent, Restkostentarif entsprechend reduziert, Krankentagegeld gekündigt, weil es im Ruhestand keinen Zweck mehr erfüllt.
Entlastung insgesamt rund 210 Euro monatlichWorauf wir bei Beamten in der Region achten
Im Landkreis Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis betreuen wir Lehrer, Polizisten, Verwaltungsbeamte und Beschäftigte in Justiz und Finanzverwaltung. Die Fragen ähneln sich: Reicht der Standardtarif, was ist mit Wahlleistungen im Krankenhaus, und wie sichere ich meine Familie ab, wenn der Partner nicht beihilfeberechtigt ist.
Drei Punkte prüfen wir immer. Erstens den Beihilfeergänzungstarif, damit Kostendämpfungspauschale und nicht beihilfefähige Anteile nicht am Ende bei Ihnen liegen. Zweitens die Wahlleistungen, denn eine nachträgliche Aufnahme verlangt eine Gesundheitsprüfung. Drittens die Dienstunfähigkeit, die eine eigene Absicherung braucht und mit der klassischen Berufsunfähigkeit nicht gleichzusetzen ist. Wenn Sie das in Ruhe durchgehen wollen, kommen Sie in unser Büro in Schwäbisch Hall oder lesen Sie zuerst die Übersicht zur privaten Krankenversicherung.
Beihilfe und PKV, häufig gefragt
Muss ich mich als Beamter privat versichern?
Was kostet ein Restkostentarif ungefähr?
Wird mein Kind ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen?
Was ist, wenn ich das Beamtenverhältnis verlasse?
Lohnt sich die pauschale Beihilfe für mich?
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Wenn Ihre Verbeamtung ansteht oder gerade erfolgt ist, sollten Sie den Tarif jetzt festlegen. Wir prüfen Ihre Beihilfeverordnung und rechnen den passenden Restkostenanteil aus.