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Vorsorge und RenteAltersvorsorgedepot ab 2027: Förderung, Varianten und Rechenbeispiele
Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die klassische Riester-Rente für Neuabschlüsse ab. Der Staat legt bis zu 540 Euro im Jahr auf Ihren Eigenbeitrag, dazu bis zu 300 Euro je Kind. Wie viel davon bei Ihnen ankommt, hängt weniger vom Produkt ab als davon, wie viel Sie selbst einzahlen.
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die Rente, beschlossen mit dem Altersvorsorgereformgesetz. Bundestag und Bundesrat haben im Frühjahr 2026 zugestimmt, die neuen Verträge gibt es ab 2027. Die Förderung ist prozentual: 50 Prozent Zulage auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 Euro.
Besonders stark wirkt das bei kleinen Beiträgen und bei Familien. Wer mehr will oder Steuern in großem Stil sparen möchte, kombiniert das Depot mit der betrieblichen Altersvorsorge oder der Basisrente. Welche Mischung zu Ihnen passt, klären wir im Vorsorgekompass.
So funktioniert das Altersvorsorgedepot
Sie eröffnen bei einer Bank, einer Fondsgesellschaft oder einem Versicherer einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag und zahlen regelmäßig ein. Die Zulagen fließen direkt in den Vertrag. Erträge und Kursgewinne bleiben während der Ansparzeit steuerfrei, besteuert wird erst die spätere Auszahlung. Das Prinzip kennen Sie von Riester, neu sind die deutlich höheren Zulagen, die Anlage ohne Garantiezwang und die flexiblere Auszahlung.
Gegenüber Riester fällt vor allem eine Hürde weg: Statt 4 Prozent des Vorjahreseinkommens als Mindesteigenbeitrag genügen 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Damit lohnt sich auch ein kleiner Sparplan, und niemand muss mehr ausrechnen, ob die volle Zulage überhaupt erreicht wird.
Wer gefördert wird
Förderberechtigt sind wie bisher rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte und weitere Gruppen. Neu dazu kommen Selbstständige mit gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, also etwa Ärztinnen, Apotheker oder Architekten. Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung können mittelbar mitmachen, wenn sie selbst mindestens 120 Euro im Jahr einzahlen. Ihre Grundzulage ist auf 175 Euro begrenzt.
Wer heute schon einen Riester-Vertrag hat, kann ihn weiterführen oder umsteigen. Ob sich der Umstieg lohnt, hängt an Vertragsalter, Kosten und Garantie, das rechnen wir gern mit Ihnen durch.
Zulagen und Grenzen im Überblick
Die Werte gelten nach dem beschlossenen Gesetz ab dem Beitragsjahr 2027.
Varianten und Kosten
Unter dem Begriff Altersvorsorgedepot laufen mehrere Produktformen, die sich in Risiko und Kosten deutlich unterscheiden.
Depot ohne Garantie
Das Geld liegt in Investmentfonds, ETFs oder Anleihen. Kursschwankungen tragen Sie selbst, dafür gibt es keine teure Absicherung, die Rendite kostet. Bei 20 und mehr Jahren Laufzeit ist das für die meisten Sparer die naheliegende Wahl.
Standarddepot mit Kostendeckel
Eine einfache Grundvariante, bei der die Effektivkosten auf 1 Prozent im Jahr begrenzt sind. Im Entwurf standen noch 1,5 Prozent, der Bundestag hat den Deckel gesenkt. Vor dem Rentenbeginn wird schrittweise in risikoärmere Anlagen umgeschichtet, ohne dass Sie selbst etwas tun müssen. Ein Standardprodukt eines öffentlichen Trägers ist im Gesetz vorgesehen. Wer es betreiben soll und ob es zum Start bereitsteht, war bis zuletzt nicht abschließend geklärt.
Garantieprodukte
Wer Schwankungen nicht aushält, kann einen Vertrag wählen, der zum Rentenbeginn 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert. Die volle Garantie bindet viel Kapital in sicheren Anlagen und bremst damit die Rendite. Die 80-Prozent-Variante ist ein Mittelweg.
Beim Kostenvergleich lohnt der genaue Blick, denn der Deckel gilt nur für das Standarddepot:
- Effektivkosten pro Jahr, also alle laufenden Kosten in einer Zahl
- Abschluss- und Vertriebskosten, besonders bei Versicherungslösungen
- Fondskosten der gewählten ETFs oder aktiven Fonds
- Kosten für einen späteren Anbieterwechsel
- Gebühren in der Auszahlphase, etwa für den Auszahlplan
Ein Unterschied von 0,5 Prozent im Jahr klingt klein, kostet über 30 Jahre aber schnell einen fünfstelligen Betrag.
Drei Rechenbeispiele aus der Region
Single in Schwäbisch Hall, 38 Jahre
Angestellter, zahlt 150 Euro im Monat ein, also 1.800 Euro im Jahr. Grundzulage 180 plus 360 Euro, zusammen 540 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent ergibt der Sonderausgabenabzug auf 2.340 Euro rund 819 Euro Steuervorteil. Nach Abzug der Zulage erstattet das Finanzamt zusätzlich etwa 279 Euro. Im Depot landen jährlich 2.340 Euro, die eigene Belastung liegt nach Steuer bei gut 1.500 Euro.
819 Euro Förderung im JahrFamilie mit zwei Kindern in Crailsheim
Die Mutter arbeitet Teilzeit und zahlt 50 Euro im Monat ein, 600 Euro im Jahr. Grundzulage 180 Euro auf die ersten 360 Euro plus 25 Prozent auf 240 Euro, also 60 Euro. Dazu zweimal 300 Euro Kinderzulage. Sie erhält 840 Euro Zulage auf 600 Euro Eigenbeitrag. Der Vater spart 1.800 Euro und bekommt 540 Euro. Zusammen fließen 1.380 Euro Zulagen pro Jahr.
1.380 Euro Zulagen im JahrGeringverdienerin in Gaildorf, ein Kind
Minijob neben der Erziehung, rentenversicherungspflichtig. Sie zahlt 30 Euro im Monat, 360 Euro im Jahr. Darauf gibt es 180 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage. Aus 360 Euro eigenem Geld werden 840 Euro Sparleistung. Mehr Hebel bietet kaum eine andere Geldanlage.
480 Euro Zulagen im JahrAuszahlung und Steuer
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren oder mit dem Start der gesetzlichen Altersrente, spätestens mit 70. Dann haben Sie die Wahl:
- Lebenslange Leibrente, die auch dann weiterläuft, wenn Sie sehr alt werden
- Auszahlplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reicht
- Bis zu 30 Prozent des Kapitals als Einmalbetrag zu Beginn, ohne Förderung zurückzuzahlen
Der Auszahlplan ist flexibler und bei frühem Tod vererbbar. Er hat aber eine Schwachstelle: Wer 92 wird, hat ab 85 aus diesem Topf nichts mehr. Wer lange Langlebigkeit in der Familie hat, sollte über eine Rente oder eine Kombination nachdenken.
Steuerlich gilt die nachgelagerte Besteuerung. Was aus geförderten Beiträgen stammt, wird im Alter mit Ihrem persönlichen Steuersatz voll versteuert. Weil der Satz im Ruhestand meist niedriger ist als im Berufsleben, bleibt unter dem Strich in der Regel ein Vorteil. Wie groß die Lücke ist, die das Depot schließen soll, zeigt der Beitrag zur Rentenlücke.
Für wen es passt und wann andere Wege besser sind
Das Depot ist ein starker Baustein, aber selten der einzige.
Altersvorsorgedepot im Detail
Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Lohnt sich das Depot auch mit 50 Jahren noch?
Kann ich als Selbstständiger Zulagen bekommen?
Was passiert, wenn ich vor der Rente sterbe?
Darf ich mehr als 1.800 Euro einzahlen?
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