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PKV-Beitragserhöhung: verstehen, prüfen, richtig reagieren

Im Spätherbst kommen die Briefe, zum 1. Januar steigt der Beitrag. Wer privat krankenversichert ist, muss das nicht einfach hinnehmen. Das Gesetz gibt Ihnen mehrere Hebel, und der wirksamste liegt meist beim eigenen Versicherer, nicht bei der Konkurrenz.

Kurz gesagt

Eine PKV darf den Beitrag nur erhöhen, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben eines Tarifs deutlich von der Kalkulation abweichen und ein unabhängiger Treuhänder zustimmt. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht, viel wichtiger ist aber das Recht auf einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer nach Paragraf 204 VVG. Dabei bleibt Ihre Alterungsrückstellung vollständig erhalten.

Vor einem Wechsel zu einem anderen Anbieter lohnt fast immer der Blick auf die Tarife im eigenen Haus. Was eine gute private Krankenversicherung im Alter bezahlbar hält, rechnen wir mit Ihnen konkret durch.

Warum PKV-Beiträge in Sprüngen steigen

Ein privater Tarif wird einmal kalkuliert und dann jedes Jahr überprüft. Der Versicherer vergleicht die tatsächlich gezahlten Leistungen mit den kalkulierten. Weicht das Ergebnis um mehr als 10 Prozent ab, muss er alle Beiträge des Tarifs überprüfen. Viele Tarifbedingungen sehen bereits eine Schwelle von 5 Prozent vor. Bei der Lebenserwartung liegt die Schwelle bei 5 Prozent. Dieser Wert heißt auslösender Faktor und steht in Paragraf 155 Versicherungsaufsichtsgesetz.

Das erklärt, warum es oft mehrere Jahre ruhig bleibt und dann plötzlich zweistellig wird. Kosten, die sich über Jahre angestaut haben, werden auf einmal eingerechnet. Steigende Kosten allein reichen dagegen nicht, solange der Schwellenwert nicht gerissen ist. Auch ein gesunkener Rechnungszins wird erst mit einer solchen Anpassung berücksichtigt.

Die Zahlen für 2026 und der Ausblick auf 2027

Zum 1. Januar 2026 stiegen nach Angaben des PKV-Verbands die Beiträge für rund 60 Prozent der Privatversicherten, im Schnitt um etwa 13 Prozent. Als Gründe nennt der Verband vor allem Krankenhaus- und Pflegekosten sowie Arzneimittel. Langfristig betrachtet sind die Beitragseinnahmen je Versichertem von 2006 bis 2026 laut Verband um durchschnittlich 3,4 Prozent pro Jahr gestiegen, in der GKV um 3,9 Prozent.

Für 2027 haben bereits zahlreiche Versicherer Anpassungen angekündigt. Eine belastbare Branchenzahl zur durchschnittlichen Höhe gibt es Stand Oktober 2026 noch nicht. Was Sie trifft, steht erst im Schreiben Ihres Versicherers, das in der Regel im November oder Dezember kommt.

Gesetzliche Regeln

Was der Versicherer muss und was Sie dürfen

Die wichtigsten Vorschriften stehen in den Paragrafen 203 bis 205 VVG und in der Informationspflichtenverordnung.

Voraussetzung nach Paragraf 203 VVG
Eine Rechnungsgrundlage muss sich nicht nur vorübergehend verändert haben, und ein unabhängiger Treuhänder muss die Berechnung geprüft und der Erhöhung zugestimmt haben. Ohne diese Zustimmung ist die Anpassung unwirksam.
Begründungspflicht
Der Versicherer muss die maßgeblichen Gründe mitteilen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 gehört dazu, welche Rechnungsgrundlage die Anpassung ausgelöst hat, also Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeit. Fehlt das, kann die Erhöhung angreifbar sein.
Wirksamwerden
Die Erhöhung gilt frühestens zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung. Ein Schreiben, das Mitte November ankommt, kann also erst ab Januar wirken.
Sonderkündigungsrecht
Nach Paragraf 205 Absatz 4 VVG können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen. Bei einer Pflichtversicherung wird die Kündigung aber nur wirksam, wenn Sie lückenlos einen neuen Vertrag nachweisen.
Hinweispflicht ab 60
Sind Sie 60 Jahre oder älter, muss der Versicherer Sie bei jeder Erhöhung auf geeignete günstigere Tarife hinweisen, bis zu zehn Stück, dazu auf Standard- oder Basistarif. Grundlage ist Paragraf 6 Absatz 2 VVG-Informationspflichtenverordnung.

Der Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG

Jeder Versicherer hat neben den aktuell verkauften Tarifen ältere und neuere Tarifgenerationen im Bestand, oft Dutzende. Sie dürfen jederzeit in jeden Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln. Die erworbenen Rechte werden angerechnet, vor allem die Alterungsrückstellung, die Sie über Jahre aufgebaut haben. Eine neue Gesundheitsprüfung gibt es nur für Leistungen, die der neue Tarif zusätzlich bietet. Für diese Mehrleistung darf der Versicherer einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen, Sie können sie stattdessen auch ausschließen lassen.

Die Ersparnis ist häufig dreistellig im Monat, weil neuere Tarife einen größeren und jüngeren Versichertenbestand haben oder anders kalkuliert sind. Entscheidend ist ein ehrlicher Leistungsvergleich: Einbettzimmer, Zahnersatz, Hilfsmittel, Psychotherapie und die Erstattung über den Höchstsätzen der Gebührenordnung können sich deutlich unterscheiden.

Warum der Wechsel zu einem anderen Versicherer meist teuer ist

Wer kündigt und neu abschließt, startet beim neuen Anbieter mit seinem heutigen Alter und einer neuen Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen oder Ablehnung. Bei Verträgen vor 2009 geht die Alterungsrückstellung komplett verloren. Bei jüngeren Verträgen wird nur der Teil übertragen, der dem Leistungsumfang des Basistarifs entspricht, der Rest bleibt beim alten Versicherer. Für die meisten Kunden über 45 ist das ein klares Verlustgeschäft. Der Anbieterwechsel kommt vor allem für junge, gesunde Versicherte infrage.

Weitere Stellschrauben gegen steigende Beiträge

Neben dem Tarifwechsel gibt es Hebel, die sich gut kombinieren lassen. Jeder hat einen Preis, den Sie vorher kennen sollten.

  • Selbstbehalt erhöhen: senkt den Beitrag sofort und ohne Gesundheitsprüfung. Ein späteres Absenken kann eine neue Prüfung verlangen. Bei Angestellten sinkt mit dem Beitrag auch der Arbeitgeberzuschuss.
  • Leistungsbausteine streichen: etwa Einbettzimmer oder Chefarzt ab einem bestimmten Alter. Das bringt spürbar etwas, ein Wiedereinschluss ist später aber nur mit Gesundheitsprüfung möglich.
  • Krankentagegeld anpassen: Rentner brauchen keins, Angestellte oft weniger als versichert. Die richtige Höhe erklärt der Beitrag zum Krankentagegeld.
  • Beitragsentlastungstarif: Sie zahlen heute einen Zusatzbeitrag und erhalten ab einem vereinbarten Alter, meist 62 bis 67, eine feste monatliche Entlastung. Für Angestellte gibt es dafür einen Arbeitgeberzuschuss.
  • Wegfall des gesetzlichen Zuschlags: Den Zuschlag von 10 Prozent zahlen Sie ab dem Jahr nach Ihrem 21. Geburtstag bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Danach fällt er weg, der Beitrag sinkt entsprechend. Ab 65 werden die angesparten Mittel zur Abfederung von Erhöhungen eingesetzt.

Standardtarif und Basistarif

Der Standardtarif steht Versicherten offen, deren Vertrag vor 2009 begonnen hat, die mindestens zehn Jahre substitutiv versichert sind und das 65. Lebensjahr vollendet haben, oder ab 55 mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze. Die Leistungen liegen etwa auf GKV-Niveau, der Beitrag ist gedeckelt. Laut PKV-Verband liegt die Obergrenze derzeit bei 848,62 Euro im Monat ohne Pflege.

Der Basistarif ist die letzte Option. Er bietet GKV-vergleichbare Leistungen ohne Risikozuschläge, kostet aber bis zum GKV-Höchstbeitrag, 2026 rund 1.017 Euro. Bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag. Manche Praxen behandeln Basistarif-Versicherte nur zögerlich, weil die Vergütung niedriger ist. Für Beamte gelten eigene Regeln mit der Beihilfe, siehe Beihilfe für Beamte.

Wer als Unternehmer seine Absicherung für das Alter insgesamt plant, sollte den Krankenversicherungsbeitrag im Ruhestand gleich mitdenken. Der Vorsorgekompass und eine betriebliche Altersvorsorge helfen, die Lücke zu schließen. Grundsätzliches zu Selbstständigen steht im Beitrag PKV für Selbstständige.

Aus der Praxis

Drei typische Reaktionen auf den Erhöhungsbrief

Handwerksmeister aus Künzelsau, 54 Jahre

Sein Beitrag steigt um 12 Prozent von 690 auf 772,80 Euro. Ein neuerer Tarif desselben Versicherers mit vergleichbaren Leistungen kostet 598 Euro, nur das Einbettzimmer entfällt. Die Alterungsrückstellung bleibt erhalten, eine Gesundheitsprüfung fällt nicht an. Ersparnis gegenüber dem erhöhten Beitrag: 174,80 Euro im Monat.

2.097,60 Euro im Jahr

Selbstständige Physiotherapeutin aus Gaildorf, 46 Jahre

Sie erhöht ihren Selbstbehalt von 300 auf 1.200 Euro, der Beitrag sinkt um 70 Euro im Monat. Das zusätzliche Risiko beträgt 900 Euro im Jahr, die Ersparnis 840 Euro. Rechnerisch lohnt sich das, solange sie im Schnitt deutlich weniger als 1.200 Euro Arztkosten im Jahr hat, und sie bildet dafür eine Rücklage.

840 Euro im Jahr

Rentner aus Ellwangen, 66 Jahre

Nach der Erhöhung soll er 1.040 Euro zahlen, die Rente ist knapp. Sein Vertrag läuft seit 1996, er erfüllt die Voraussetzungen für den Standardtarif. Dort zahlt er 560 Euro, verzichtet aber auf Chefarzt und höhere Erstattungssätze. Vorher geprüft: Auch ein normaler Tarif im Haus hätte nur 780 Euro gekostet.

5.760 Euro im Jahr
Häufige Fragen

PKV-Beitragserhöhung im Detail

Kann ich gegen eine Beitragserhöhung vorgehen?
Ja, wenn die Begründung im Schreiben die auslösende Rechnungsgrundlage nicht nennt oder der Treuhänder fehlt. Zu viel gezahlte Beiträge können dann zurückgefordert werden, die Verjährung beträgt drei Jahre ab Ende des Jahres der Zahlung. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt vom Einzelfall ab.
Muss ich beim Tarifwechsel wieder Gesundheitsfragen beantworten?
Nur für Leistungen, die der neue Tarif über den alten hinaus bietet. Wechseln Sie in einen gleichwertigen oder schlankeren Tarif, entfällt die Prüfung. Die Mehrleistung können Sie auch ausschließen lassen, dann gibt es weder Zuschlag noch Wartezeit.
Wie oft darf ich den Tarif wechseln?
Das Gesetz kennt keine Begrenzung. Sinnvoll ist ein Check bei jeder größeren Erhöhung und spätestens um den 55. Geburtstag, weil ab dann die Weichen für das Alter gestellt werden und der Weg zurück in die GKV praktisch versperrt ist.
Sinkt mein Arbeitgeberzuschuss, wenn ich den Beitrag senke?
Ja, sobald Ihr Beitrag unter dem Doppelten des Höchstzuschusses liegt. Der Arbeitgeber zahlt höchstens die Hälfte Ihres tatsächlichen Beitrags. Eine Ersparnis teilen Sie sich also in diesem Fall mit ihm.
Wäre ich in der GKV nicht ohnehin günstiger?
Das hängt von Einkommen, Familie und Alter ab, und ein Zurück ist oft gar nicht möglich. Die Systeme haben wir im Beitrag PKV oder GKV grundsätzlich verglichen.

Erhöhungsbrief bekommen? Bringen Sie ihn mit

Wir prüfen die Begründung, suchen die passenden Tarife Ihres Versicherers heraus und rechnen Selbstbehalt, Bausteine und Entlastung gegeneinander. Gern in Schwäbisch Hall, Crailsheim oder am Telefon.