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Braunsbach, Landkreis Schwäbisch Hall

Forderungsausfallversicherung in Braunsbach

Forderungsausfallversicherung in Braunsbach: Wir schauen uns an, was Sie bereits haben, wo es Lücken gibt und was sich streichen lässt. Ein Angebot kommt erst danach, mit Begründung.

Wenn Kunden nicht zahlenBeratung in BraunsbachAntwort in einem Werktag

Was in Braunsbach tatsächlich zählt

Sturzflut aus den SeitenklingenAm 29. Mai 2016 haben Orlacher Bach, Reichenbach und Schlossbach nach extremem Regen den Ortskern verwüstet und meterhohen Schutt.
Hochwasser am Kocher und an der BühlerIn Geislingen am Kocher mündet die Bühler in den Kocher, im Talbereich liegen Grundstücke nah am Wasser.
Steile Zufahrten zwischen Tal und EbeneZwischen dem Hauptort im Tal und Steinkirchen, Arnsdorf oder Orlach liegen kurze, steile Strecken.
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2 StandorteSchwäbisch Hall und Crailsheim
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Forderungsausfallversicherung in Braunsbach

Braunsbacher Handwerksbetriebe arbeiten häufig für wenige größere Auftraggeber im Hohenloher Industrieraum oder für private Bauherren, und beide zahlen erst nach Abnahme. Bleibt eine Schlussrechnung offen, fehlt einem Betrieb mit fünf Leuten sofort ein Monatsumsatz. Bei einer Marge von rund 6 Prozent braucht es für einen Ausfall von rund 30.000 Euro eine halbe Million Euro Zusatzumsatz. Die Absicherung greift dort, wo Mahnbescheide nichts mehr bringen.

Vor Ort

Worum es in Braunsbach bei diesem Thema geht

Die Betriebe in Braunsbach sind klein: Handwerk, Landwirtschaft, Gastronomie, Dienstleistung, dazu Betriebe rund um den Radtourismus im Kochertal. Gearbeitet wird beim Kunden, und genau dort schließt der Standardvertrag Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden aus, während im Gastbetrieb ein Sturz auf feuchtem Sandstein mit Klinik und Verdienstausfall schnell rund 100.000 Euro bedeutet. Wir prüfen Ihre Betriebshaftpflicht auf beides und ergänzen die Personenschadendeckung, bevor die erste Radsaison losgeht.

Was Braunsbach von anderen Orten unterscheidet, ist die Erfahrung mit Betriebsunterbrechung. Nach der Flut von 2016 stand für viele Betriebe nicht nur das Gebäude still, sondern die Zufahrt, die Straße und die Versorgung, und eine verlorene Saison kostet einen Gastbetrieb schnell rund 100.000 Euro. Wir bemessen die Haftzeit deshalb an realen Wiederaufbau- und Genehmigungszeiten statt am üblichen einen Jahr und schließen Rückwirkungsschäden ein. Für Betriebe im interkommunalen Gewerbegebiet Übrigshausen betrachten wir Halle, Maschinen und Ertragsausfall zusammen und nehmen den Cyberschutz für Auftragsverwaltung und Kundendaten dazu.

Sie erreichen uns unter 0791 94093050. Über die B19 und das Kochertal sind es vom Büro in der Weilerwiese aus etwa zwanzig Minuten. Nach Steinkirchen und Arnsdorf oben auf der Ebene kommen einige Minuten dazu.

Der Ort

Braunsbach, rund 2.500 Einwohner im Landkreis Schwäbisch Hall

Braunsbach liegt gut zehn Kilometer nordöstlich von Schwäbisch Hall dort, wo der Kocher nach dem Zufluss der Bühler nach Norden schwenkt. Zur Gemeinde gehören sieben früher selbstständige Orte: Braunsbach, Arnsdorf, Döttingen, Geislingen am Kocher, Jungholzhausen, Orlach und Steinkirchen, insgesamt 22 Dörfer, Weiler und Höfe auf knapp 53 Quadratkilometern. Der Hauptort liegt eng im Tal, die anderen Ortsteile oben auf der Muschelkalkebene. Über allem spannt sich die Kochertalbrücke der A6, mit 1.128 Metern Länge eines der markantesten Bauwerke der Region. Sehenswert sind Schloss Braunsbach, Schloss Döttingen, die Burg Tierberg und das Rabbinatsmuseum, das seit 2008 an die jüdische Geschichte des Ortes erinnert.

Wirtschaftlich ist Braunsbach kleinteilig. Handwerk, Landwirtschaft, Gastronomie und Tourismus am Kocher-Jagst-Radweg prägen das Bild, dazu Dienstleister und kleinere Betriebe. Größere Gewerbeflächen entwickelt die Gemeinde nicht auf eigener Gemarkung, sondern gemeinsam mit Untermünkheim im interkommunalen Gewerbegebiet Übrigshausen, das an das Gebiet Am Richtbach anschließt und direkte Anbindung an B19 und A6 hat. Die meisten Erwerbstätigen pendeln, nach Schwäbisch Hall, Künzelsau oder in den Hohenloher Industrieraum, überwiegend über die Anschlussstelle Kupferzell. Seit der Flut von 2016 sind rund 33 Kilometer Glasfaser verlegt worden, ein Nebeneffekt des Wiederaufbaus, der dem Ort als Wohnstandort spürbar geholfen hat.

Sturzflut aus den Seitenklingen

Am 29. Mai 2016 haben Orlacher Bach, Reichenbach und Schlossbach nach extremem Regen den Ortskern verwüstet und meterhohen Schutt hinterlassen. Die Gefahr kam nicht vom Kocher, sondern aus steilen Klingen im Muschelkalk. Der Wiederaufbau wurde vom Land mit rund 47 Millionen Euro gefördert, für ein einzelnes Wohnhaus mit verwüstetem Erdgeschoss lag der Schaden schnell bei rund 150.000 Euro. Ohne Elementarschadenbaustein ist genau dieses Ereignis in keiner Gebäude oder Hausratversicherung enthalten.

Hochwasser am Kocher und an der Bühler

In Geislingen am Kocher mündet die Bühler in den Kocher, im Talbereich liegen Grundstücke nah am Wasser. Bei Schneeschmelze und Dauerregen steigen beide Flüsse. Ein ausgeräumter, getrockneter und neu ausgebauter Keller kostet rund 15.000 Euro. Neben dem Elementarschutz ist eine funktionierende Rückstausicherung entscheidend, sie ist bei vielen Verträgen Voraussetzung für die Regulierung von Kellerschäden.

Steile Zufahrten zwischen Tal und Ebene

Zwischen dem Hauptort im Tal und Steinkirchen, Arnsdorf oder Orlach liegen kurze, steile Strecken. Bei Schnee und Eis rutschen dort Fahrzeuge ab, im Sommer laufen bei Gewittern Wasser und Geröll über dieselben Straßen. Ein abgerutschtes Fahrzeug an der Böschung kostet an Reparatur und Bergung schnell rund 9.000 Euro, dazu kommen Schäden an Mauern und Zufahrten.

Historische Bausubstanz im Ortskern

Fachwerk, Sandstein und schmale Gassen prägen den wiederaufgebauten Ortskern. Solche Gebäude sind im Schadenfall teurer wiederherzustellen als ein Massivbau, oft mit Auflagen des Denkmalschutzes, die den Wiederaufbau rund 30 bis 50 Prozent über die üblichen Baukosten heben. Die Versicherungssumme sollte diesen Mehraufwand abbilden, sonst reicht die Entschädigung für eine originalgetreue Instandsetzung nicht.

Leistungen

Was abgesichert ist

Versichert sind Ihre Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegenüber gewerblichen Abnehmern im Inland und, je nach Vereinbarung, im Ausland. Der Schutz gilt bis zur Höhe des Kreditlimits, das der Versicherer für den einzelnen Abnehmer festlegt. Entschädigt wird die Nettoforderung nach der vereinbarten Quote, üblich sind 70 bis 90 Prozent. Die Umsatzsteuer bleibt außen vor, weil Sie diese beim Ausfall nach § 17 UStG berichtigen können. Kleinere Abnehmer laufen häufig über eine Selbstprüfungsgrenze, für die Sie ohne Einzelanfrage Deckung haben, solange die vereinbarten Kriterien erfüllt sind. Alles darüber braucht ein beantragtes Limit.

Das ist abgesichert

  • Zahlungsausfall durch Insolvenz des Abnehmers, auch bei Abweisung des Antrags mangels Masse
  • Nichtzahlung nach Ablauf der Karenzzeit, also ohne förmliches Insolvenzverfahren, meist vier bis sechs Monate nach Fälligkeit
  • Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen an gewerbliche Kunden im Inland
  • Auslandsforderungen im vereinbarten Länderkreis, auf Wunsch einschließlich politischer Risiken
  • Bonitätsprüfung und laufende Überwachung aller angemeldeten Abnehmer durch den Versicherer
  • Kreditlimit je Abnehmer, dazu eine Selbstprüfungsgrenze für kleinere Rechnungsbeträge
  • Inkasso, Mahnwesen und Rechtsverfolgung gegen den säumigen Abnehmer als eingeschlossene Leistung
  • Einzelabsicherung ausgewählter Großkunden statt einer Deckung des gesamten Umsatzes
  • Anfechtungsrisiko nach § 133 InsO als eigener Baustein, wenn der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Zahlungen zurückfordert
  • Fabrikations- und Anzahlungsrisiken bei langen Projektlaufzeiten nach Vereinbarung

Das ist nicht abgesichert

  • Forderungen gegen private Endkunden, dafür gibt es die Forderungsausfalldeckung in der privaten Haftpflichtversicherung
  • Lieferungen oberhalb des vergebenen Kreditlimits oder nach dessen Kürzung, und zwar in voller Höhe des überschießenden Teils
  • Strittige Forderungen aus Mängelrügen und Nachträgen, solange die Berechtigung nicht geklärt oder tituliert ist
  • Zinsen, Mahngebühren, Vertragsstrafen, Umsatzsteuer und der vereinbarte Selbstbehalt von 10 bis 30 Prozent
  • Geschäfte mit verbundenen Unternehmen, mit Gesellschaftern und mit der öffentlichen Hand
  • Forderungen, die bei Vertragsbeginn bereits überfällig oder erkennbar gestört waren
  • Ausfälle, die Sie zu spät gemeldet haben, weil die vertraglichen Melde- und Höchstzahlungsziele überschritten wurden
Ausbaustufen

Drei Wege, Außenstände abzusichern

Ob Vollpolice, Absicherung der Großkunden oder Exportdeckung passt, hängt an Ihrer Kundenstruktur und Ihren Zahlungszielen. Der Beitrag richtet sich nach versichertem Umsatz, Branche, Länderkreis und Ausfallhistorie.

Kompakt

Für kleinere Betriebe bis etwa 3 Millionen Euro Umsatz mit überschaubarem Abnehmerkreis

  • Absicherung des Inlandsumsatzes gegen Insolvenz und Nichtzahlung
  • Kreditlimits für die wesentlichen Abnehmer, laufend überwacht
  • Selbstprüfungsgrenze für kleine Rechnungen ohne Einzelantrag
  • Deckungsquote meist 70 bis 80 Prozent der Nettoforderung
  • Inkasso ab Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels
  • Meldung überfälliger Forderungen und Limitabfragen über ein Onlineportal
  • Höchstzahlungsziel in der Regel 60 Tage
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Am häufigsten gewählt

Business

Für Zulieferer, Handel und Handwerk mit festem Kundenstamm und Geschäft in Europa

  • Alle Leistungen der Kompaktstufe
  • Deckungsquote in der Regel 85 bis 90 Prozent
  • Höhere Selbstprüfungsgrenze und schnellere Limitentscheidungen
  • Auslandsforderungen im europäischen Wirtschaftsraum eingeschlossen
  • Laufende Überwachung mit Frühwarnmeldungen bei Limitkürzungen
  • Anerkennung der versicherten Forderungen als Sicherheit durch die Hausbank
  • Vollständiges Inkasso einschließlich gerichtlicher Rechtsverfolgung
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Export und Top-Kunden

Für Betriebe mit Klumpenrisiko oder Geschäft außerhalb Europas

  • Alle Leistungen der Business-Stufe
  • Einzelabsicherung ausgewählter Großabnehmer ohne Vollpolice
  • Weltweite Länderdeckung nach vereinbartem Länderkreis
  • Politische Risiken wie Zahlungsverbote, Transferbeschränkungen und staatliche Eingriffe
  • Individuelle Karenzzeiten und Höchstzahlungsziele bei langen Projektlaufzeiten
  • Absicherung von Anzahlungs- und Fabrikationsrisiken vor der Lieferung
  • Deckung des Anfechtungsrisikos nach § 133 InsO
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Welche Bausteine in Braunsbach sinnvoll sind, klären wir im Gespräch. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Aus der Praxis

Aus der Praxis

Drei typische Verläufe aus unserer Firmenbetreuung, anonymisiert und gerundet.

Insolvenz eines Generalunternehmers

Ein Ausbaubetrieb aus dem Raum Gaildorf hatte für ein Wohnbauprojekt zwei Bauabschnitte abgerechnet. Der Generalunternehmer stellte die Zahlungen ein und meldete sechs Wochen später Insolvenz an. Über die Warenkreditversicherung wurde der Ausfall mit der vereinbarten Quote von 90 Prozent ersetzt, die Anmeldung zur Tabelle und das Verfahren gegen die Masse übernahm der Versicherer. Ohne den Vertrag hätte der Betrieb bei 5 Prozent Rendite fast 3 Millionen Euro Zusatzumsatz gebraucht, um den Verlust auszugleichen, und hätte die Löhne der Folgemonate zwischenfinanzieren müssen.

circa 148.000 Euro

Großabnehmer zahlt einfach nicht mehr

Ein Zulieferer bei Satteldorf lieferte über Jahre an einen Abnehmer in Nordrhein-Westfalen. Ohne Insolvenzantrag blieben drei Monatsrechnungen offen, Gespräche verliefen im Sande. Nach Ablauf der Karenzzeit von fünf Monaten stellte der Versicherer den Ausfall fest und entschädigte mit 85 Prozent. Parallel lief das Inkasso weiter, ein Teilbetrag kam später über einen Vergleich zurück und wurde im Verhältnis der Quote geteilt. Ohne Vertrag hätte der Betrieb ein eigenes Gerichtsverfahren finanzieren müssen, mit offenem Ausgang.

rund 96.000 Euro

Frühwarnung verhindert den Schaden

Ein Landmaschinenhändler aus dem Raum Ilshofen wollte eine größere Maschinenlieferung an einen Neukunden auf Rechnung ausliefern. Der Versicherer kürzte das Limit kurz zuvor deutlich, weil im Markt Zahlungsstörungen gemeldet waren. Der Händler stellte auf Vorkasse um und lieferte erst nach Zahlungseingang. Vier Monate später war der Abnehmer insolvent. Ohne die Limitmeldung wäre die Maschine ausgeliefert worden und der Betrag in der Insolvenztabelle gelandet, mit einer Quote, die erfahrungsgemäß im niedrigen einstelligen Prozentbereich liegt.

circa 62.000 Euro vermiedener Ausfall
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Was wir in Braunsbach sonst noch absichern

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Für Privatkunden in Braunsbach

Häufige Fragen

Fragen zu Forderungsausfallversicherung in Braunsbach

Unser Betrieb im Gewerbegebiet Übrigshausen beliefert einen einzigen großen Abnehmer mit fast der Hälfte unseres Umsatzes. Wie wird da das Kreditlimit festgelegt?
Der Versicherer prüft die Bonität dieses Abnehmers eigenständig und setzt ein Limit, das im Idealfall die höchste jemals offene Rechnung abdeckt, nicht nur einen Durchschnittswert. Bei einer solchen Konzentration auf einen Kunden bietet sich statt einer Vollpolice oft eine Einzelabsicherung genau dieses Abnehmers an, mit einem eigens beantragten, höheren Limit. Ändert sich der Auftragswert deutlich, sollten Sie das Limit vor der nächsten größeren Lieferung anpassen lassen, sonst bleibt die Differenz ungedeckt.
Wir haben einen Auftrag für die Gemeinde Braunsbach selbst ausgeführt, zum Beispiel rund um das Rabbinatsmuseum. Ist diese Forderung auch versichert?
Nein, Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand sind grundsätzlich ausgeschlossen, ebenso Geschäfte mit verbundenen Unternehmen und mit eigenen Gesellschaftern. Der Gedanke dahinter: Das Ausfallrisiko bei einer Kommune gilt als gering genug, um es selbst zu tragen. Ebenfalls nicht versichert sind strittige Forderungen aus Mängelrügen, solange die Berechtigung nicht geklärt ist, dazu Zinsen, Mahngebühren und Ihr vereinbarter Selbstbehalt von 10 bis 30 Prozent.
Ein Kunde, den wir über die Anschlussstelle Kupferzell im Hohenloher Industrieraum beliefern, zahlt seit zwei Monaten nicht. Reicht das schon für eine Entschädigung?
Noch nicht. Ohne Insolvenzverfahren beginnt die Karenzzeit erst mit der Fälligkeit und dauert meist vier bis sechs Monate. Erst danach gilt die Nichtzahlung als Ausfall im Sinne des Vertrags. Parallel sollten Sie mahnen und die überfällige Rechnung fristgerecht beim Versicherer melden, sonst verlieren Sie den Anspruch dafür. Von der später festgestellten Entschädigung zieht der Versicherer zusätzlich den vereinbarten Selbstbehalt von in der Regel 10 bis 30 Prozent ab.
Unsere Hausbank in Schwäbisch Hall will unsere Forderungen aus Lieferungen in den Hohenloher Industrieraum als Sicherheit anerkennen. Brauchen wir dafür eine Kreditversicherung?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, in der Praxis verlangen Banken und Factoringgesellschaften den Nachweis aber häufig, bevor sie Forderungen als Sicherheit akzeptieren. Ohne Versicherung bewerten sie das Ausfallrisiko selbst und schlagen das im Kreditrahmen nieder. Mit einer bestätigten Police und laufend überwachten Kreditlimits je Abnehmer lässt sich die Sicherheit meist zu besseren Konditionen anrechnen. Wir stellen Ihnen die nötige Bestätigung für die Bank direkt zur Verfügung.
Ein Gastronomiebetrieb am Kocher-Jagst-Radweg, den wir beliefern, zahlt seit dem Saisonende nicht mehr. Wie läuft die Meldung eines Schadenfalls konkret ab?
Sie melden die überfällige Rechnung innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist über das Onlineportal des Versicherers, sobald das Zahlungsziel spürbar überschritten ist. Der Versicherer prüft die Bonität und leitet bei Bedarf eigenes Inkasso ein, während Ihr Kreditlimit für den Abnehmer entsprechend angepasst wird. Bleibt die Zahlung nach Ablauf der Karenzzeit aus oder wird Insolvenz angemeldet, stellt der Versicherer den Ausfall fest und zahlt die vereinbarte Quote der Nettoforderung aus.
Wir arbeiten als Subunternehmer für einen Generalunternehmer, der gerade ein Neubaugebiet erschließt. Was passiert mit unserer Absicherung, wenn der Generalunternehmer selbst in Zahlungsschwierigkeiten gerät?
Genau für diesen Fall ist die Versicherung gedacht. Meldet der Generalunternehmer Insolvenz an oder wird ein Antrag mangels Masse abgewiesen, gilt das als Versicherungsfall, unabhängig von der Karenzzeit. Wichtig ist, dass Ihre Schlussrechnung innerhalb des für den Generalunternehmer festgelegten Kreditlimits lag, sonst bleibt der übersteigende Teil ungedeckt. Bei größeren Bauabschnitten lohnt es sich, das Limit vor der nächsten Rechnungsstellung noch einmal prüfen zu lassen.
Wir verkaufen ab unserer Hofstelle auch direkt an Privatleute, liefern aber auch an die Erzeugergenossenschaft. Sind alle unsere Forderungen abgesichert?
Nein, nur die Forderungen gegen gewerbliche Abnehmer wie die Genossenschaft oder einen Großhändler fallen unter die Warenkreditversicherung. Verkäufe direkt ab Hof an Privatleute sind ausgeschlossen, dafür kommt allenfalls die Forderungsausfalldeckung der privaten Haftpflicht infrage, wenn überhaupt. Für die gewerblichen Lieferungen prüfen wir gern, ob sich angesichts des überschaubaren Abnehmerkreises eine Einzelabsicherung der Genossenschaft mehr lohnt als eine Vollpolice.
Ich bin Einzelunternehmer und beliefere nur zwei größere Firmenkunden im Kochertal. Lohnt sich für mich überhaupt eine Warenkreditversicherung?
Gerade bei einem so konzentrierten Kundenkreis lohnt sich eine Einzelabsicherung der beiden Großabnehmer oft mehr als eine teure Vollpolice über den gesamten Umsatz. Fällt einer der beiden aus, geht es nicht um einen Streuverlust, sondern um einen Großteil Ihres Jahresumsatzes auf einmal. Wir rechnen für Einzelunternehmer meist die gezielte Absicherung der Hauptabnehmer gegen die Vollpolice durch, bevor wir eine Empfehlung geben.
Beratung vor Ort

So läuft ein Termin in Braunsbach

Braunsbach betreuen wir vom Büro in der Weilerwiese in Schwäbisch Hall aus. Über die B19 durch das Kochertal sind es rund zwanzig Minuten, nach Steinkirchen und Arnsdorf oben auf der Ebene ein paar Minuten mehr. Für Gebäude, Hof und Gewerbe ist Oliver Hartmann zuständig, für Vorsorge und Gesundheit Dario Caeiro. Seit 2016 ist Elementarschutz hier das häufigste Thema, gefolgt von Denkmalauflagen im Ortskern. Wir prüfen jede Adresse einzeln nach Gefährdungsklasse, statt pauschal abzuwinken.

Forderungsausfallversicherung in Braunsbach: reden wir darüber

Ein Termin, eine ehrliche Einschätzung, ein Vorschlag der passt. Über die B19 und das Kochertal sind es vom Büro in der Weilerwiese aus etwa zwanzig Minuten. Nach Steinkirchen und Arnsdorf oben auf der Ebene kommen einige Minuten dazu.

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