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Fichtenau, Landkreis Schwäbisch Hall

Betriebliche Altersvorsorge in Fichtenau

Betriebliche Altersvorsorge in Fichtenau: Wir schauen uns an, was Sie bereits haben, wo es Lücken gibt und was sich streichen lässt. Ein Angebot kommt erst danach, mit Begründung.

EntgeltumwandlungBeratung in FichtenauAntwort in einem Werktag

Was in Fichtenau tatsächlich zählt

Vermietung von FerienwohnungenAls anerkannter Erholungsort lebt Fichtenau von Gästen.
Schneelast und Frost in HöhenlageAuf rund 528 Metern fällt mehr Schnee als im Kochertal und er bleibt länger liegen.
Waldbesitz und VerkehrssicherungspflichtÜber tausend Hektar Wald bedeuten viele private Waldbesitzer, und quer durch die Bestände führen rund 120 Kilometer Rundwanderwege.
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2 StandorteSchwäbisch Hall und Crailsheim
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Betriebliche Altersvorsorge in Fichtenau

In Fichtenau arbeiten die meisten in Betrieben mit weniger als zwanzig Beschäftigten, dazu kommt Land- und Forstwirtschaft im Nebenerwerb. Wer nach Crailsheim oder Ellwangen pendelt, hat dort meist eine Versorgungsordnung, schöpft sie aber nicht aus und lässt Arbeitgeberzuschuss und Steuerersparnis auf rund 200 Euro monatlicher Umwandlung liegen. Für die Betriebe im Ort selbst ist eine eigene Zusage das Argument gegen genau diese Abwanderung.

Vor Ort

Worum es in Fichtenau bei diesem Thema geht

Fichtenau hat viele Kleinbetriebe: Gastgeber, Handwerker, Land und Forstwirte. Bei ihnen fällt Vorsorge oft hinten runter, weil das Geld ins Haus, in die Halle oder in den Gästebereich geht, und am Ende steht ein Vermögen, das keine liquide Rente abwirft. Wir rechnen deshalb nüchtern durch, was aus gesetzlicher Rente, Betrieb und Verpachtung monatlich tatsächlich fließt, und schließen die Lücke von meist rund 1.000 Euro mit einem planbaren Vertrag.

Für Beschäftigte, die nach Crailsheim, Ellwangen oder Dinkelsbühl pendeln, ist die betriebliche Altersversorgung meist vorhanden, wird aber nicht ausgeschöpft. Wir holen den Arbeitgeberzuschuss und die Förderhöhe heraus, die ohne Antrag liegen bleiben. Und weil in Fichtenau viel Freizeit im Freien stattfindet, im Wald, auf dem Rad, auf der Loipe, setzen wir die private Unfallversicherung mit einer Gliedertaxe an, die Hand und Bein realistisch bewertet. Die gesetzliche endet am Werkstor.

Zuständig für Fichtenau ist unser Büro in der Beethovenstraße 48 in Crailsheim, von dort sind es rund 20 Minuten zu Ihnen. Wir richten uns nach Ihrem Kalender, auch abends.

Der Ort

Fichtenau, rund 4.600 Einwohner im Landkreis Schwäbisch Hall

Fichtenau liegt auf rund 528 Metern ganz im Südosten des Landkreises, direkt an der bayerischen Grenze. Die Gemeinde entstand 1973 aus Lautenbach, Matzenbach, Unterdeufstetten und Wildenstein und besteht heute aus 26 Dörfern, Weilern und Höfen. Der Name kam aus einem Bürgerwettbewerb und passt: Ein Drittel der Gemarkung ist Wald, gut 1.000 der rund 3.100 Hektar. Bemerkenswert ist die Wasserscheide mitten durchs Gemeindegebiet. Im Westen fließt das Wasser über Rechenberger Rot und Reiglersbach zur Jagst und damit zum Rhein, im Osten über die Rotach zur Wörnitz und weiter zur Donau. Seit 1981 ist Fichtenau staatlich anerkannter Erholungsort.

Der Tourismus ist hier kein Beiwerk. Rund 27.000 Gäste und über 42.000 Übernachtungen im Jahr bedeuten Pensionen, Ferienwohnungen, Gastronomie und ein Netz aus etwa 120 Kilometern Rundwanderwegen, dazu Loipen im Winter. Daneben stehen Land und Forstwirtschaft, Handwerk und kleinere gewerbliche Betriebe. Wildenstein ist Verwaltungssitz, in Unterdeufstetten liegt das Schulzentrum, in Matzenbach das Sport und Freizeitzentrum. Ein interkommunaler Gewerbepark bei Bergbronn wird gemeinsam mit der Nachbargemeinde Kreßberg entwickelt. Der Anschluss an die A7 bei Dinkelsbühl liegt vor der Haustür, viele Beschäftigte pendeln nach Crailsheim, Ellwangen oder Dinkelsbühl, ein Teil davon täglich über die Landesgrenze.

Vermietung von Ferienwohnungen

Als anerkannter Erholungsort lebt Fichtenau von Gästen. Wer Zimmer oder eine Ferienwohnung vermietet, haftet für Treppen, Balkone und Wege am Haus. Stürzt ein Gast auf einer vereisten Außentreppe und bleibt dauerhaft geschädigt, geht es um Verdienstausfall und Pflege, also um rund eine Million Euro. Die private Haftpflicht springt dafür nicht ein, hier braucht es eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht oder einen gewerblichen Vertrag.

Schneelast und Frost in Höhenlage

Auf rund 528 Metern fällt mehr Schnee als im Kochertal und er bleibt länger liegen. Carports, Terrassenüberdachungen und ältere Scheunendächer sind dafür oft nicht ausgelegt, ein eingedrücktes Carport mit dem Fahrzeug darunter liegt bei rund 25.000 Euro. Schneedruck ist in der Wohngebäudeversicherung nicht automatisch mitversichert, das steckt in den erweiterten Naturgefahren.

Waldbesitz und Verkehrssicherungspflicht

Über tausend Hektar Wald bedeuten viele private Waldbesitzer, und quer durch die Bestände führen rund 120 Kilometer Rundwanderwege. Fällt ein Baum auf einen Wanderer, ein Auto oder ein Nachbargrundstück, stellt sich die Frage nach der Verkehrssicherungspflicht, und bei einer schweren Verletzung geht es um rund eine Million Euro. Ob der Wald in Ihrer Haftpflicht mitversichert ist, hängt an der Flächengröße und steht im Kleingedruckten.

Ausflugsverkehr auf schmalen Straßen

An Wochenenden sind die Verbindungsstraßen zwischen Wildenstein, Matzenbach und den Seen voll mit Radfahrern, Wohnmobilen und ortsfremden Autofahrern. Begegnungsverkehr auf schmalen Fahrbahnen, Rangieren an Wanderparkplätzen und plötzliches Abbiegen führen regelmäßig zu Blechschäden mit unklarer Schuldfrage, im Schnitt rund 2.500 Euro je Fall.

Leistungen

Die fünf Durchführungswege und was sie unterscheidet

Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Wege, eine Zusage zu erfüllen. Sie unterscheiden sich darin, wer die Leistung erbringt, wie sie in Ihrer Bilanz auftaucht und wie viel Verwaltung entsteht. Für die meisten mittelständischen Betriebe ist die Direktversicherung der richtige Weg: bilanzneutral, wenig Aufwand, klar geregelt. Bei höheren Versorgungen oder bei der Geschäftsführung kommen andere Wege ins Spiel, allein weil die steuerfreien Höchstbeträge nach Paragraf 3 Nr. 63 EStG bei 8.112 Euro im Jahr enden. Wir gehen die Wege mit Ihnen durch und entscheiden nicht nach Gewohnheit, sondern nach Beteiligungsstruktur, Bilanz und Versorgungshöhe.

Das ist abgesichert

  • Direktversicherung: Sie sind Versicherungsnehmer, der Mitarbeitende ist versicherte Person und bezugsberechtigt, die Bilanz bleibt unberührt
  • Pensionskasse: rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, häufig Grundlage tariflicher Versorgungswerke in Industrie und Handwerk
  • Pensionsfonds: größere Anlagefreiheit in Aktien, deshalb der übliche Weg für die Auslagerung bestehender Pensionszusagen aus der Bilanz
  • Unterstützungskasse: keine betragsmäßige Begrenzung durch Paragraf 3 Nr. 63 EStG, deshalb der Weg für Versorgungsbeiträge oberhalb von 8.112 Euro im Jahr
  • Direktzusage: Sie sagen die Leistung unmittelbar zu und bilden dafür eine Rückstellung nach Paragraf 6a EStG in Ihrer Bilanz
  • Absicherung von Invalidität über eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsrente oder mindestens eine Beitragsbefreiung
  • Hinterbliebenenleistung für Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder nach den Vorgaben des Betriebsrentengesetzes
  • Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent auf umgewandeltes Entgelt, soweit Sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge einsparen
  • Versorgungsordnung, Zusagedokumente und Nachträge als Grundlage für Lohnbuchhaltung, Betriebsprüfung und Streitfall

Das ist nicht abgesichert

  • Beiträge oberhalb von 8.112 Euro im Jahr sind über Paragraf 3 Nr. 63 EStG nicht mehr steuerfrei, dafür braucht es einen anderen Durchführungsweg
  • Zwischen 4.056 und 8.112 Euro besteht Steuerfreiheit, aber keine Sozialversicherungsfreiheit, diese Grenze wird in Lohnabrechnungen regelmäßig verwechselt
  • Die Einstandspflicht des Arbeitgebers entfällt nicht dadurch, dass ein Versorgungsträger eingeschaltet wird
  • Rein private Verträge Ihrer Mitarbeitenden fallen nicht unter die betriebliche Altersvorsorge, auch wenn Sie sich mit einem Zuschuss beteiligen
  • Eine mündliche Zusage ohne schriftliche Grundlage lässt sich nach fünfzehn Jahren nicht mehr nachweisen und führt regelmäßig zu Streit
  • Zusagen an einzelne Personen ohne sachliche Begründung sind über den Gleichbehandlungsgrundsatz angreifbar und lösen Ansprüche der übrigen Belegschaft aus
  • Erdiente und unverfallbare Anwartschaften lassen sich praktisch nicht mehr kürzen, auch nicht in wirtschaftlich schwierigen Jahren
Ausbaustufen

Modelle, mit denen Betriebe in der Region arbeiten

Drei Ausbaustufen, die sich in der Praxis bewährt haben. Sie lassen sich kombinieren und schrittweise erweitern, ohne dass bestehende Zusagen angetastet werden müssen.

Pflichtmodell

Für Betriebe bis etwa 30 Beschäftigte, die den gesetzlichen Rahmen sauber erfüllen wollen

  • Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung als einheitlichen Weg für alle Neuzugänge
  • Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent korrekt berechnet und im Vertrag abgebildet
  • Ausschöpfung der Steuerfreiheit nach Paragraf 3 Nr. 63 EStG bis 8.112 Euro im Jahr
  • Schriftliche Versorgungsordnung mit klaren Teilnahmeregeln und Widerrufsvorbehalten
  • Ablauf für Eintritt, Austritt, Elternzeit und lange Krankheit schriftlich definiert
  • Bestandsaufnahme aller vorhandenen Verträge, auch der mitgebrachten
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Am häufigsten gewählt

Arbeitgebermodell

Der Standard für Betriebe ab 30 Beschäftigten im Wettbewerb um Fachkräfte

  • Arbeitgeberfinanzierter Grundbaustein für alle, üblich sind 25 bis 100 Euro je Kopf und Monat
  • Matching-Modell: Sie erhöhen den Zuschuss, wenn der Mitarbeitende selbst umwandelt
  • Staffelung nach Betriebszugehörigkeit als Bindungsinstrument, etwa ab dem dritten und ab dem zehnten Jahr
  • Einschluss von Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenleistung in die Zusage
  • Beratungstermine für die Belegschaft im Betrieb, auch in Früh- und Spätschicht
  • Digitale Verwaltung und eine einheitliche Beitragsliste für die Lohnbuchhaltung
  • Jährlicher Bestandscheck vor der Betriebsprüfung
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Kombimodell

Für Führungskräfte, Geschäftsführung und Versorgungen über 8.112 Euro im Jahr

  • Direktversicherung bis zur steuerlichen Grenze, darüber Unterstützungskasse ohne Betragsbegrenzung
  • Eigene Versorgungsstufe für Führungskräfte und Geschäftsführung
  • Prüfung von Erdienbarkeit und Angemessenheit bei Zusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Abstimmung mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vor jeder Unterschrift
  • Anbindung an ein tarifliches Versorgungswerk, wo ein Tarifvertrag gilt
  • Konzept für die spätere Auslagerung bestehender Pensionszusagen aus der Bilanz
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Welche Bausteine in Fichtenau sinnvoll sind, klären wir im Gespräch. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Aus der Praxis

Aus der Praxis

Drei Situationen, wie sie uns in Betrieben der Region regelmäßig begegnen.

Vergessener Arbeitgeberzuschuss

Ein Zerspanungsbetrieb bei Ilshofen mit 34 Mitarbeitenden hatte die Entgeltumwandlung seit Jahren laufen, den gesetzlichen Zuschuss von 15 Prozent aber nur bei Neuverträgen berücksichtigt. Bei einer Prüfung wurden die Altzusagen ab 2022 nachgefordert. Ohne Korrektur wäre die Forderung mit jedem weiteren Jahr gewachsen, und die Ansprüche der Mitarbeitenden wären zusätzlich arbeitsrechtlich durchsetzbar geblieben. Wir haben den Bestand aufgearbeitet, Nachträge erstellt und die Beitragslisten umgestellt.

circa 11.000 Euro Nachzahlung

Zwölf Gesellschaften, ein Ordner

Ein Logistikunternehmen aus Crailsheim verwaltete Verträge bei zwölf Anbietern, entstanden über Jahre durch mitgebrachte Verträge. Jede Änderung kostete die Personalabteilung Stunden. Wir haben die Bestände gesichtet, neue Zusagen auf einen Weg gebündelt und eine Versorgungsordnung erstellt. Ohne diesen Schritt wäre der Aufwand mit jeder Einstellung weiter gestiegen. Der Verwaltungsaufwand ging nach Einschätzung der Personalleitung um mehr als die Hälfte zurück.

rund 40 Arbeitsstunden im Jahr gespart

Zusage als Argument in der Einstellung

Ein Familienbetrieb aus der Verpackungstechnik in Schwäbisch Hall suchte über sieben Monate einen Elektroniker. Wir haben einen arbeitgeberfinanzierten Grundbaustein für alle Mitarbeitenden eingeführt, ergänzt um ein Matching bei eigener Umwandlung. Die Stelle wurde im zweiten Anlauf besetzt, und zwei langjährige Mitarbeitende haben ihre eigene Umwandlung daraufhin erhöht. Sieben Monate Vakanz kosten in dieser Position ein Vielfaches des Jahresbeitrags.

circa 600 Euro jährlicher Arbeitgeberbeitrag je Kopf
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Was wir in Fichtenau sonst noch absichern

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Häufige Fragen

Fragen zu Betriebliche Altersvorsorge in Fichtenau

Wir betreiben eine Pension mit Ferienwohnungen in Fichtenau und beschäftigen neben zwei Festangestellten auch saisonale Aushilfen im Sommer. Gibt es bei uns überhaupt Besonderheiten bei der betrieblichen Altersvorsorge, die es in anderen Branchen so nicht gibt?
Ja, vor allem bei den Aushilfen. Kurzfristig Beschäftigte im Rahmen einer Saison haben zwar formal denselben Anspruch auf Entgeltumwandlung wie Festangestellte, in der Praxis lohnt sich das für wenige Wochen aber selten, weder für die Aushilfe noch für Ihre Verwaltung. Sinnvoller ist, das Angebot klar auf die Stammbelegschaft zu richten und dort mit einem kleinen Grundbaustein zu arbeiten, der auch bei schwankenden Saisonumsätzen tragbar bleibt. Gerade im Gastgewerbe wirkt eine verlässliche Zusage zudem als Argument, wenn gute Kräfte über den Winter gehalten werden sollen.
Unser Zimmerer aus Fichtenau ist für zwei Monate auf einer Montage in Österreich. Läuft seine Entgeltumwandlung in dieser Zeit einfach weiter?
Ja, solange das Arbeitsverhältnis und die Lohnabrechnung in Deutschland bestehen bleiben, läuft die Entgeltumwandlung unverändert weiter, unabhängig davon, wo die Montage stattfindet. Bei einer Entsendung innerhalb der EU sichert eine A1-Bescheinigung zusätzlich ab, dass weiterhin die deutsche Sozialversicherung zuständig ist und keine doppelte Beitragspflicht entsteht. Für kurze Montageeinsätze wie diesen ändert sich an der Zusage selbst nichts, wichtig ist nur, dass die Personalabteilung die Auslandstage sauber dokumentiert, falls es später zu einer Prüfung kommt.
Wir sind ein kleiner Betrieb mit vierzehn Leuten in Fichtenau und überlegen einen freiwilligen Grundbaustein von 40 Euro im Monat pro Kopf. Ab wann rechnet sich das für uns überhaupt?
Rein rechnerisch amortisiert sich ein solcher Baustein nicht wie eine Anlage, sondern über das, was er an Fluktuation erspart. Bei vierzehn Beschäftigten in einem kleinen Ort wie Fichtenau kennt man sich, und ein einziger vermiedener Wechsel einer eingearbeiteten Fachkraft kostet in Einarbeitung und Ausfallzeit meist deutlich mehr als der Jahresbeitrag für die gesamte Belegschaft. Spürbar wird der Effekt oft erst nach zwei bis drei Jahren, wenn sich herumspricht, dass Ihr Betrieb eine verlässliche Zusage bietet. Als reine Zahlenrechnung für ein einzelnes Jahr lohnt sich der Baustein dagegen selten.
Ein Bekannter mit Sägewerk in der Nähe von Wildenstein hat seiner langjährigen Bürokraft mündlich eine Betriebsrente zugesagt, ganz ohne Papier. Ist das der Fehler, den Sie am häufigsten sehen?
Er gehört zu den häufigsten. Eine mündliche Zusage lässt sich nach etwa fünfzehn Jahren praktisch nicht mehr beweisen, weder in ihrem Umfang noch in ihren Bedingungen, und im Streitfall geht das meist zulasten des Betriebs. Fast genauso oft sehen wir vergessene Arbeitgeberzuschüsse bei bestehenden Verträgen und Zusagen an einzelne Personen ohne sachlichen Grund, die über den Gleichbehandlungsgrundsatz von der übrigen Belegschaft eingefordert werden können. Wir schreiben jede Zusage von Anfang an schriftlich fest, mit klaren Regeln für Höhe, Bezugsberechtigte und Widerruf.
Wir bewirtschaften unseren Hof in Fichtenau im Nebenerwerb und haben zwei Aushilfen für die Erntezeit. Wovon hängt der Beitrag für eine betriebliche Altersvorsorge bei uns konkret ab?
Maßgeblich sind die Zahl der teilnehmenden Beschäftigten, die Höhe der jeweiligen Entgeltumwandlung und ob Sie zusätzlich einen freiwilligen Grundbaustein drauflegen. Bei Aushilfen für die Erntezeit lohnt sich das in aller Regel nicht, der gesetzliche Zuschuss von mindestens 15 Prozent auf umgewandeltes Entgelt fällt aber trotzdem an, sobald jemand tatsächlich umwandelt. Für Nebenerwerbsbetriebe wie Ihren rechnen wir üblicherweise nur mit den festen Kräften, nicht mit den Saisonkräften, und legen den Beitrag so an, dass er auch in einem schwächeren Erntejahr tragbar bleibt.
Ich pendle von Fichtenau über die A7 bei Dinkelsbühl täglich zu meinem neuen Arbeitgeber. Bei meinem alten Betrieb hatte ich schon eine Direktversicherung laufen, was passiert jetzt damit?
Die bestehende Direktversicherung bleibt bei Ihnen als versicherter Person und läuft grundsätzlich weiter, auch nach einem Arbeitgeberwechsel. Ihr neuer Arbeitgeber kann die Fortführung mit eigenen Beiträgen übernehmen, muss es aber nicht, dann führen Sie den Vertrag beitragsfrei oder privat mit eigenen Zahlungen weiter. Wichtig ist, den neuen Arbeitgeber über die vorhandene Zusage zu informieren, damit er den gesetzlichen Zuschuss korrekt einordnet und keine doppelte Förderung über die steuerlichen Höchstbeträge entsteht.
Unser Handwerksbetrieb in Fichtenau ist nicht tarifgebunden, und wir haben bisher nur mündliche Absprachen zur Altersvorsorge. Brauchen wir trotzdem eine schriftliche Versorgungsordnung?
Ja, gerade weil Sie nicht tarifgebunden sind und deshalb keine vorgegebene Struktur haben, an der Sie sich orientieren können. Ohne eigene Versorgungsordnung entscheiden Sie faktisch von Fall zu Fall, und genau das öffnet Streit über den Gleichbehandlungsgrundsatz, sobald zwei Beschäftigte unterschiedlich behandelt wurden. Eine schriftliche Ordnung legt Teilnahmeregeln, Zuschusshöhe und Ablauf bei Ein- und Austritt einmal fest, unabhängig davon, wie viele der 26 Ortsteile Ihre Belegschaft abdeckt. Der Aufwand dafür ist überschaubar und zahlt sich bei der nächsten Betriebsprüfung aus.
Viele junge Leute aus Fichtenau pendeln lieber nach Crailsheim oder Ellwangen, weil es dort scheinbar mehr Benefits gibt. Hilft eine eigene Betriebsrente wirklich dabei, Fachkräfte im Ort zu halten?
Allein löst eine Zusage das Problem nicht, aber sie wird im Gespräch zunehmend abgefragt, gerade wenn junge Beschäftigte zwischen einem Betrieb im Ort und einem größeren Arbeitgeber in Crailsheim oder Ellwangen wählen können. Ein arbeitgeberfinanzierter Grundbaustein, der nicht erst mit eigener Umwandlung beginnt, wirkt dabei glaubwürdiger als eine reine Zuschusspflicht. In Kombination mit flexiblen Arbeitszeiten und der Aussicht, nicht täglich pendeln zu müssen, wird aus der Zusage ein Argument, das im Wettbewerb um Fachkräfte tatsächlich zählt.
Beratung vor Ort

So läuft ein Termin in Fichtenau

Zuständig für Fichtenau ist unser Büro in der Beethovenstraße 48 in Crailsheim. Von dort sind es rund 20 Minuten zu Ihnen heraus, und bei Wald, Ferienwohnung oder Hofstelle ist der Termin vor Ort ohnehin sinnvoll, weil man Flächen und Nebengebäude sehen muss. Für Gebäude und Betriebe ist Oliver Hartmann zuständig, für Gesundheit und Vorsorge Dario Caeiro. Am häufigsten geht es hier um Vermietung an Gäste, um Schneelast und um die Haftung für Waldflächen.

Betriebliche Altersvorsorge in Fichtenau: reden wir darüber

Ein Termin, eine ehrliche Einschätzung, ein Vorschlag der passt. Zuständig für Fichtenau ist unser Büro in der Beethovenstraße 48 in Crailsheim, von dort sind es rund 20 Minuten zu Ihnen.

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